Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: IchIch am 07.11.2023 15:25
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Hallo zusammen!
Mein Dienstposten wurde vor kurzem höher bewertet und in den gehobenen Dienst verschoben :)
Ich selber besitze nicht die Voraussetzungen für den gehobenen Dienst und werde weiter nach A9 besoldet.
Muss ich mich jetzt, um die Besoldung nach A10 zu erhalten, auf den Dienstposten nach BLV qualifizieren?
Ich mache den Job seit Jahren.
Vielen Dank für Eure Gedanken!
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Ist der Dp nach §27 BLV gelabelt? Eventuell ist ein Pseudoaufstieg geplant. Einfach in der Personalverwaltung nachfragen.
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Wurde auch schon so gemacht, das dann auf A9Z befördert wurde.
Für A10 wurde nur die Option für den Aufstieg in den gehobenen Dienst vorgeschlagen ( 3 Jahre Vorbereitungsdienst an einer Fachhochschule )