Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Ivenhoe1 am 08.11.2023 10:36

Titel: [RP] Kindergeldbezogenen Familienzuschlag bei Wechselmodel Stiefkind
Beitrag von: Ivenhoe1 am 08.11.2023 10:36
Hallo Community,

vielleicht habt ihr eine Antwort auf mein Problem.

Ich bin Landesbeamter RLP mit zwei eigenen Kindern aus erster Ehe.
Ich habe erneut geheiratet und meine Frau bringt ein Kind mit in die Ehe.
Ich weiß, dass mir für mein Stiefkind normal auch der Kindergeldbezogenen Familienzuschlag zusteht.

Hier aber mein Problem:
Mein Stiefkind ist immer nur im Wochenwechsel bei uns im gemeinsamen Haushalt (Wechselmodel).
Gemeldet ist das Stiefkind bei dem leiblichen Vater. (kein Beamter oder öffentlicher Dienst) Dieser bekommt auch das Kindergeld (Familienkasse). Die hälfte dieses Kindergeldes überweist er monatlich an meine Frau.

Jetzt meine Frage, kann ich trotzdem den Kindergeldbezogenen Familienzuschlag erhalten wg. dem Wechselmodel oder bedarf es anderen Voraussetzungen?

Für eure Hilfe, bedanke ich mich im Voraus.

LG, Kevin
Titel: Antw:Kindergeldbezogenen Familienzuschlag bei Wechselmodel Stiefkind
Beitrag von: Tyrion am 08.11.2023 15:40
Der Anspruch auf den kinderbezogenen Zuschlag folgt meiner Kenntnis nach der Entscheidung der Familienkasse zum Kindergeld. Stiefkinder können nur berücksichtigt werden, wenn und solange sie von der Familienkasse dem Haushalt des betroffenen Stiefelternteils zugeordnet werden.

In deinem Fall hat die Familienkasse den Kindergeldanspruch dem Haushalt des leiblichen Vaters zugeordnet. Damit besteht für dich kein Anspruch auf den kinderbezogenen Familienzuschlag für das Stiefkind.

Da das Stiefkind hier in beiden Haushalten lebt, böte es sich an, für dieses Kind einen Berechtigtenwechsel beim Kindergeld durchzuführen, um es kindergeldrechtlich deinem Haushalt zuzuordnen. Hierdurch würde dann auch für das Stiefkind ein Anspruch auf den kinderbezogenen Zuschlag entstehen.