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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Canna am 10.11.2023 10:55
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Hallo liebe Experten,
nach 30 min Google bin ich immer noch nicht schlauer und finde verschiedene Aussagen zu folgender Frage:
Was passiert mit
a) Meinen Erfahrungsstufen und
b) mit den Jahren die ich schon zwischen 2 Stufen gesammelt habe
wenn ich eine Stelle kündige und eine andere erst in 1-4 Monaten beginnne?
Ich habe auch schon im Gesetz nachgelesen, finde aber keine verlässliche Aussage. Ist das eher Verhandlungsbasis bei der neuen Stelle dann? Oder gibt es da glasklare Regeln?
Logisch wäre es ja nicht, dass wenige Monate neue Stelle suchen, ggf Umzug usw dazu führen, dass man da Arbeitserfahrung verliert sozusagen. Aber mit Logik kommt man ja nicht immer weiter..
Vielen Dank!
Canna
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Hey, nenn' doch mal ein paar Eckdaten. Wie viele Jahre Berufserfahrung hattest du denn bis zum Ausstieg? Welche Stufe hattest du erreicht?
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Wenn du deinen AG wechselst, dann sind alle deine Erfahrungsstufen und Zeiten weg.
Du bekommst nur durch einschlägige Berufserfahrung mehr als die Stufe 1.
Der Rest ist verhandelbar.
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Hallo, gerne nenne ich ein paar Eckdaten. Ich dachte das wäre eine allgemeine Frage und bräuchte dies nicht.
Ich bin im TVÖD in Erfahrungsstufe 3. Beim Ausscheiden hätte ich ca. 2 Jahre in dieser Erfahrungsstufe gearbeitet, stünde also eigentlich 1 Jahr vor Stufe 4.
Wenn ich nun zu einem anderen AG, auch in TVÖD Bund wechsle, würde ich ja hoffen, dass das hier genau so ist. Weiß ich auch aus eigener Erfahrung, dass das geht. Heikel scheint es aber zu sein, wenn der Wechsel nicht ohne Lücke geschieht. Und deshalb meine Frage hier.
@ MoinMoin: Der Wechsel wäre in einem ähnlichen Fachbiet, dass die Erfahrung einschlägig ist können wir also einfach mal annehmen.
Die Frage ist die Lücke! Was passiert wenn zwischen dem Wechsel bspw. 3 Monate Arbeitslosigkeit liegen?
Danke!!
Canna
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Welche Entgeltgruppe ist es? Und ist es in beiden Fällen dieselbe?
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In beiden Fällen die gleiche Entgeltgruppe 13
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In der alten Fassung des § 16 TVöD Bund wurde nach Entgeltgruppen differenziert und einschlägige Berufserfahrung war bei einer Unterbrechung nicht mehr anrechenbar. Seit der Neufassung ab 01.03.2016 gibt es die Voraussetzung des unmittelbaren Anschlusses nicht mehr.
Schau mal hier: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-34221-einschlaegige-berufserfahrung-bund_idesk_PI13994_HI14982508.html#:~:text=Mit%20der%20Neufassung%20des%20%C2%A7,vorangehendes%20Arbeitsverh%C3%A4ltnis%20zum%20Bund%20beschr%C3%A4nkt.
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Vielen Dank ISN.
Daraus lese ich, dass es komplett dem neuen Arbeitgeber überlassen ist, wie er die einschlägige Berufserfahrung anerkennt und, dass eine Lücke von wenigen Monaten überhaupt kein Problem darstellen muss. Die Arbeitserfahrung bleibt ja die Gleiche.
Berichtigt mich gerne.
Gruß
Canna
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Die Beurteilung, ob es eine einschlägige Berufserfahrung ist, könnte schwierig sein, wenn sie schon lange zurückliegt. Ein Zeitraum von wenigen Monaten dürfte aber kein Problem sein. Wenn die Beruferfahrung aber einschlägig ist, führt das unmittelbar zur entsprechenden tariflichen Stufe. Dann hat der Arbeitgeber keinen Spielraum.
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Muss denn die angebrochen Stufenlaufzeit auch anerkannt werden?
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Vielleicht helfen die Durchführungshinweise zu § 16 (Bund) Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) des BMI weiter: https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2021/RdSchr_20211014.html
Gute Lektüre