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Beamte und Soldaten => Beamte Hessen => Thema gestartet von: HansDieter am 10.11.2023 16:27

Titel: Sonderurlaub anlässlich einer Niederkunft § 15b HUrlVO
Beitrag von: HansDieter am 10.11.2023 16:27
Hallo zusammen,

ich habe heute erst herausgefunden, das hessischen Beamten seit Juni diesen Jahres 8 Tage Sonderurlaub nach einer Geburt gewährt werden.
Hat jemand Erfahrung mit der Auslegung des Paragraphens?

Ich hatte nach der Geburt meines Sohnes im Januar Urlaub, besteht eine Chance das rückwirkend mit dem Sonderurlaub zu verrechnen oder hab ich einfach "Pech" gehabt, das es diese Regelung im Januar noch nicht gab?

Danke und liebe Grüße,
HansDieter 
Titel: Antw:Sonderurlaub anlässlich einer Niederkunft § 15b HUrlVO
Beitrag von: Prince of Persia am 10.11.2023 20:40
Servus! Das war sogar letztes Jahr bereits möglich. Ich habe es direkt nach Geburt meines Kindes in Anspruch genommen. Am besten in der Personalabteilung nachfragen, welche Möglichkeiten es gibt noch auf den Zug zu springen. Grüße