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		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: LeonadomitCabrio am 11.11.2023 09:52
		
			
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				Für geleistete Stunden am Feiertag gibt es 135%. Bummel ich die Stunden ab, gibts 35%
 WER entscheidet ob Stunden oder Geld genommen wird?
 Kann der Dienstherr das bestimmen oder habe ich die Entscheidung
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				Die Regelung in § 8 Abs. 1 Satz 4 TV-L enthält die Möglichkeit, auf Wunsch des Arbeitnehmers die nach § 8 Abs. 1 TV-L zu zahlenden Zeitzuschläge in Zeit umzuwandeln, wenn ein Arbeitszeitkonto nach § 10 TV-L eingerichtet ist. Gem. § 8 Abs. 1 Satz 5 TV-L gilt dies auch für die „Überstunde als solche“. Hiermit ist gemeint, dass das Überstundenentgelt selbst ebenfalls in Zeit umgewandelt und ausgeglichen werden kann.
			
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				Vielen Dank !
			
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				Mein Problem bei der Sache ist, dass mein Dienstherr sich weigern möchte, mir die 135% zu zahlen und verweist auf den Freizeitausgleich.
 
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				Gibt es bei Euch keine Dienstvereinbarung dazu? Bei uns ist Zeitausgleich vorgesehen, der möglichst zeitnah genommen werden soll.