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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: TEXEL am 11.11.2023 15:44
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Hallo,
ein Mitarbeiter hat auf Grund von Krankheit noch 30 volle Urlaubstage. Der Mitarbeiter scheidet zum 31.12.2023 aus, die Arbeitsunfähigkeit dauert bis zum 31.12.2023 an.
Da der Urlaub nicht mehr in natura abgegolten werden kann, erfolgt eine Auszahlung. Werden hier gemäß TVöD die vollen 30 Tage Urlaub ausbezahlt, oder nur die rein gesetzlichen Urlaubstage?
Wie verhält es sich mit (nicht angeordneten) Plusstunden auf dem Gleitzeitkonto?
Danke.
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Volle Urlaubsabzahlung, nicht angeordnete Überstunden verfallen. Angeordnete Mehrarbeit wird dagegen vergütet.