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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Trudy am 11.11.2023 17:07

Titel: [Allg] Familienzuschlag Patchwork Familie
Beitrag von: Trudy am 11.11.2023 17:07
Hallo,
hab meine Situation noch nicht finden können:

Elternteil 1 ist Beamter. Elternteil 2 nicht. Nicht verheiratet. Gemeinsamer Haushalt.
Kind 1 ist nur Kind von Elternteil 1. 13 Jahre.
Kind 2 und 3 sind von Elternteil 1 und 2. 7 jahre.

Zur Zeit erhält Elternteil 1
Kindergeld für Kind 1 und
familienzuschlag Stufe 2 für Kind 1, familienzuschlag Stufe 3 für Kind und familienzuschlag Stufe 4 für Kind 3

Elternteil 2:
 Kindergeld für Kind 2 und 3.

Was passiert jetzt, wenn Elternteil 2 auch verbeamtet wird?

Elternteil 1 bekommt nur noch Zuschlag Stufe 2 für Kind 1
Und Elternteil 2 bekommt Zuschlag Stufe 2 für Kind 2 und Stufe 3 für Kind 3?

Muss man Kindergeld verschieben um das zu verhindern?
Titel: Antw:Familienzuschlag Patchwork Familie
Beitrag von: flip am 11.11.2023 19:09
1. Man muss das Kindergeld nicht verschieben. Es kommt auf die Berechtigung an, nicht an wen es tatsächlich gezahlt wird.
2. Wenn die Person 2 verbeamtet wird, steht ihr der FZ für verheiratet zu (so es diesen in dem Bundesland noch gibt).
Titel: Antw:[Allg] Familienzuschlag Patchwork Familie
Beitrag von: Trudy am 14.11.2023 15:03
danke!
Titel: Antw:[Allg] Familienzuschlag Patchwork Familie
Beitrag von: MNJ2019 am 19.11.2023 21:23
Hallo Trudy,
wenn beide Beamte sind, erhält derjenige den kindbezogenen FZ für das jeweilige Kind, der das Kindergeld erhält. Soll Elternteil 1 weiter Familienzuschlag für die 3 Kinder erhalten, muss man eine Änderung des Kindergeldbezugs vornehmen. Beim Bund ist das geregelt in § 40 Abs. 5 BBesG. Meines Wissens gibt es analoge Regelungen in allen Bundesländern. Bei Mitteilung des Bundeslandes, liefere ich das gern nach.