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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Trudy am 11.11.2023 17:07
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Hallo,
hab meine Situation noch nicht finden können:
Elternteil 1 ist Beamter. Elternteil 2 nicht. Nicht verheiratet. Gemeinsamer Haushalt.
Kind 1 ist nur Kind von Elternteil 1. 13 Jahre.
Kind 2 und 3 sind von Elternteil 1 und 2. 7 jahre.
Zur Zeit erhält Elternteil 1
Kindergeld für Kind 1 und
familienzuschlag Stufe 2 für Kind 1, familienzuschlag Stufe 3 für Kind und familienzuschlag Stufe 4 für Kind 3
Elternteil 2:
Kindergeld für Kind 2 und 3.
Was passiert jetzt, wenn Elternteil 2 auch verbeamtet wird?
Elternteil 1 bekommt nur noch Zuschlag Stufe 2 für Kind 1
Und Elternteil 2 bekommt Zuschlag Stufe 2 für Kind 2 und Stufe 3 für Kind 3?
Muss man Kindergeld verschieben um das zu verhindern?
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1. Man muss das Kindergeld nicht verschieben. Es kommt auf die Berechtigung an, nicht an wen es tatsächlich gezahlt wird.
2. Wenn die Person 2 verbeamtet wird, steht ihr der FZ für verheiratet zu (so es diesen in dem Bundesland noch gibt).
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danke!
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Hallo Trudy,
wenn beide Beamte sind, erhält derjenige den kindbezogenen FZ für das jeweilige Kind, der das Kindergeld erhält. Soll Elternteil 1 weiter Familienzuschlag für die 3 Kinder erhalten, muss man eine Änderung des Kindergeldbezugs vornehmen. Beim Bund ist das geregelt in § 40 Abs. 5 BBesG. Meines Wissens gibt es analoge Regelungen in allen Bundesländern. Bei Mitteilung des Bundeslandes, liefere ich das gern nach.