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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: economist86 am 12.11.2023 16:52

Titel: Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
Beitrag von: economist86 am 12.11.2023 16:52
Hallo,

ich bin seit kurzem Beamter beim Bund und habe trotz einiger Recherchen nicht verstanden, wie die Antragsstellung bei der Beihilfe funktioniert. Mein Bemessungssatz beträgt 50%, da ich kinderlos bin.

Gemäß https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/4_Beihilfeanspruch/41_Beihilfeberechtigte/1_Beamte_Anwaerter/12_Antragstellung/122_Folgeantrag/122_folgeantrag_node.html#doc226810bodyText3 (https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/4_Beihilfeanspruch/41_Beihilfeberechtigte/1_Beamte_Anwaerter/12_Antragstellung/122_Folgeantrag/122_folgeantrag_node.html#doc226810bodyText3) gilt:

Zitat
Ab welcher Höhe kann ich Beihilfe beantragen?

Die geltend gemachten Aufwendungen müssen den Betrag von 200 Euro übersteigen. Die Beihilfestelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen.

Was bedeutet das:
Müssen die eingereichten Rechnungen mindestens 400 Euro (da die Beihilfe 50% übernimmt = 200 Euro) oder 200 Euro betragen?
Gilt diese Grenze für jeden Antrag, den ich stelle, oder für alle Anträge des Kalenderjahres oder für alle Anträge innerhalb von 12 Monaten?
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die oben erwähnten Ausnahmen zugelassen werden?

Danke!
Titel: Antw:Frage zur Antragstellung (Bund)
Beitrag von: Andy24 am 12.11.2023 17:04
Moin!

Eigentlich ganz einfach, wenn man es weiß.
Die 200 Euro Antragsgrenze ist die Summe des Rechnungsbetrags. Wenn also auf der Rechnung 200 Euro steht, kannst du das einreichen und erhältst bei 50% Beihilfe 100 Euro erstattet.
Falls du noch keine 200 Euro zusammen hast, dann sammelst Du die Rechnungen, Rezepte etc. bis Du die 200 Euro für den Antrag erreicht hast.
Es sei denn die Verjährung droht, d.h. wenn du die Rechnung fast ein Jahr bei dir rumliegen hast und diese wegen Unterschreitung der 200 Euro-Antragsgrenze noch nicht einreichen konntest, dann kannst Du sie trotzdem einreichen, da Rechnungen älter als ein Jahr grundsätzlich nicht erstattet werden.

Wenn Du später mal Kinder oder einen berücksichtigungsfähigen Ehegatten hast, dann werden die Rechnungssummen addiert. (Bei drei Kinder beantragt man daher gefühlt alle sechs Wochen Beihilfe.)

Viele Grüße
Andy
Titel: Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
Beitrag von: economist86 am 13.11.2023 08:28
Vielen Dank!
Titel: Antw:Frage zur Antragstellung (Bund)
Beitrag von: was_guckst_du am 13.11.2023 09:17
Moin!


Wenn Du später mal Kinder oder einen berücksichtigungsfähigen Ehegatten hast, dann werden die Rechnungssummen addiert. (Bei drei Kinder beantragt man daher gefühlt alle sechs Wochen Beihilfe.)

Viele Grüße
Andy

..vielleicht ist bis dahin auch beim Bund die digitale Abrechnung der Beihilfe möglich ::)
Titel: Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
Beitrag von: Saxum am 13.11.2023 09:27
Bzw. bleibt zu hoffen, dass der Bund hier dann auch analog wie in Bayern (2018), BaWü (2017) und anderen Bundesländern diese Einreichungsgrenze streicht, weil die "erweiterten Möglichkeiten zur Stellung von Beihilfeanträgen auf elektronischen Weg, den Mindestbeitrag obsolet machen, welcher den Grundaufwand einer Antragsstellung mittels eines papiergebundenen Antrags berücksichtigen soll, nicht mehr gegeben und zeitgemäß ist."

(Rehm Verlag, Absatz 4: https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/aktuelle-beitraege-zum-beamtenrecht/verordnung-zur-aenderung-der-bayerischen-beihilfeverordnung/)

Besser also bitte § 51 Abs. 8 BBhV streichen.
Titel: Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
Beitrag von: Thomber am 13.11.2023 09:40
Zitat
.vielleicht ist bis dahin auch beim Bund die digitale Abrechnung der Beihilfe möglich

Das Einreichung von Rechnungen per App ist ja schon länger üblich. Was meinst Du mit digitaler Abrechung?
Titel: Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
Beitrag von: was_guckst_du am 13.11.2023 09:50
...offensichtlich noch nicht überall beim Bund...
Titel: Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
Beitrag von: Thomber am 13.11.2023 09:54
...offensichtlich noch nicht überall beim Bund...

Läuft die Abrechnung über das BVA, dann nutzt man die App und alles ist gut.
Welche Bundesbehörden arbeiten denn nicht mit dem BVA? 
Titel: Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
Beitrag von: was_guckst_du am 13.11.2023 10:10
...bin selbst nicht beim Bund...bei dem o.a. Link wird immer noch von auszufüllenden Anträgen gesprochen, die eigenhändig unterschrieben sein müssen...
Titel: Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
Beitrag von: Thomber am 13.11.2023 10:16
Der Link bzw. der darauf folgende Text ist wohl nicht mehr so aktuell.
Ich kann bestätigen, dass die App funktioniert und andere Länder-Dienstherren haben so etwas auch.
Titel: Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
Beitrag von: was_guckst_du am 13.11.2023 10:19
...ich benutze in NRW auch eine Beihilfe-App (die kürzlich ein Update hatte und die Bescheide nun auch darüber laufen)...Leider hat sich an der überlangen Bearbeitungsdauer (ü1 Monat) immer noch nichts geändert (kenne ich von meiner Debeka-App ganz anders - 3 Tage)...
Titel: Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
Beitrag von: Bastel am 13.11.2023 10:26
...bin selbst nicht beim Bund...bei dem o.a. Link wird immer noch von auszufüllenden Anträgen gesprochen, die eigenhändig unterschrieben sein müssen...

Man muss auch immer nochmal einen Antrag extra ausfüllen und Unterschreiben. Den kann man dann als Foto per App hochladen... Es ist bescheuert...
Titel: Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
Beitrag von: was_guckst_du am 13.11.2023 10:27
...im Ernst? ;D
Titel: Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
Beitrag von: Thomber am 13.11.2023 10:31
...bin selbst nicht beim Bund...bei dem o.a. Link wird immer noch von auszufüllenden Anträgen gesprochen, die eigenhändig unterschrieben sein müssen...

Man muss auch immer nochmal einen Antrag extra ausfüllen und Unterschreiben. Den kann man dann als Foto per App hochladen... Es ist bescheuert...

Ernst? Nein, sicherlich nicht.  Ich habe die Beihilfe App des Bundes selbst jahrelang benutzt.
Titel: Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
Beitrag von: Umlauf am 13.11.2023 10:35
...bin selbst nicht beim Bund...bei dem o.a. Link wird immer noch von auszufüllenden Anträgen gesprochen, die eigenhändig unterschrieben sein müssen...

Man muss auch immer nochmal einen Antrag extra ausfüllen und Unterschreiben. Den kann man dann als Foto per App hochladen... Es ist bescheuert...


Bis auf das Stammdatenformular bei der ersten Abrechnung haben wir noch nie etwas ausgedruckt und unterschrieben.
Das ist nur noch für spezielle Anträge notwendig. Aber nicht für eine 08/15-Beihilfe.
Titel: Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
Beitrag von: Saxum am 13.11.2023 10:38
Okay  ??? Das ist absolut irrsinnig dann, dass man immer noch zusätzlich einen Antrag händisch ausfüllen muss und als Foto dann mitschickt.

Ja gut, die Rechtslage erfordert für die Beihilfe wohl eine "Unterschrift". Bei unserer Beihilfe-App ist es so gelöst, dass nach den Fotos der Rechnungen/Rezepte man dann eine digitale "Finger-Unterschrift" via Touchscreen macht und das wird dann so mitgeschickt und das wars.

Nur bei wesentlichen Änderungen (Familienstand, Kinder, Versicherer) muss man bei uns einmalig wieder einen Papierantrag ausfüllen mit den geänderten Daten und das wars, dann geht's beim Nächsten Antrag wieder Digital weiter.
Titel: Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
Beitrag von: tumnus am 13.11.2023 10:55
...bin selbst nicht beim Bund...bei dem o.a. Link wird immer noch von auszufüllenden Anträgen gesprochen, die eigenhändig unterschrieben sein müssen...

Man muss auch immer nochmal einen Antrag extra ausfüllen und Unterschreiben. Den kann man dann als Foto per App hochladen... Es ist bescheuert...

Ich nutze die App seit 2021 und muss nichts extra ausdrucken.
Titel: Antw:Frage zur Antragstellung (Bund)
Beitrag von: tumnus am 13.11.2023 10:57
Moin!

Eigentlich ganz einfach, wenn man es weiß.
Die 200 Euro Antragsgrenze ist die Summe des Rechnungsbetrags. Wenn also auf der Rechnung 200 Euro steht, kannst du das einreichen und erhältst bei 50% Beihilfe 100 Euro erstattet.
Falls du noch keine 200 Euro zusammen hast, dann sammelst Du die Rechnungen, Rezepte etc. bis Du die 200 Euro für den Antrag erreicht hast.
Es sei denn die Verjährung droht, d.h. wenn du die Rechnung fast ein Jahr bei dir rumliegen hast und diese wegen Unterschreitung der 200 Euro-Antragsgrenze noch nicht einreichen konntest, dann kannst Du sie trotzdem einreichen, da Rechnungen älter als ein Jahr grundsätzlich nicht erstattet werden.

Wenn Du später mal Kinder oder einen berücksichtigungsfähigen Ehegatten hast, dann werden die Rechnungssummen addiert. (Bei drei Kinder beantragt man daher gefühlt alle sechs Wochen Beihilfe.)

Viele Grüße
Andy

Ich habe jetzt schon öfters einzelne Rechnungen unter 150€ eingereicht, das ging ohne Probleme.
Titel: Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
Beitrag von: Bastel am 13.11.2023 11:05
Für uns ist die PBeaKK zuständig. Kann es da Unterschiede geben?
Titel: Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
Beitrag von: BWBoy am 13.11.2023 11:18
Vermutlich gibt es dort Unterschiede.

Bei der BVA Bund Beihilfe App ist es so, dass man die erst nutzen kann wenn man einmal einen ANtrag in Papierform eingereicht hat, also die Daten von einem dort entsprechend erfasst wurden. Danach kann man so oft man immer einfach nur die Rechnungen über die App einreichen. Kein Antragsformular, nichts. Nur gibt es eine Checkbox zum Anhaken, wo man bestätigt, dass sich an seinen persönlichen Daten nichts geändert hat.
Sollte sich dort was ändern, muss man wieder einen Antrag in Papierform einreichen, damit die dass in die Akte einpflegen können. Aber das waren ja früher schon unterschiedliche Anträge, also ein Vollantrag wo alle Daten abgefragt wurden, und ein abgespeckter wo die Daten bekannt waren und es nur um die Rechnungen ging.
Titel: Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
Beitrag von: Saxum am 13.11.2023 12:46
Zur PBeaKK, da in meinem Familienkreis jemand dort versichert ist als ehemalige*r Bundespostbeamte*r, hab ich direkt nachgefragt. Das Verfahren ist analog wie bei mir bzw. wie es auch hier BWBoy beschrieben hat.

Die Webseite der PBeaKK scheint hier auch nichts gegenteiliges zu verlautbaren: PBeaKK EinreichungsApp (LINK) (https://www.pbeakk.de/einreichungsapp).

Dort heißt es für Versicherte der PBeaKK, siehe hervorgehobene Markierung von mir:

"Über die EinreichungsApp haben Sie die Möglichkeit „antragsfrei“ bei uns Leistungen zu beantragen. Das bedeutet, Sie müssen den Leistungsantrag nicht mehr ausfüllen und mitsenden. Diese „antragsfreie“ Variante gilt für Erstattungen, die für die in der App registrierte Versicherungsnummer gestellt werden und keine Besonderheiten beinhalten."