Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Eule am 12.11.2023 20:01

Titel: Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Eule am 12.11.2023 20:01
Hallo,

ich Wechsel zum 01.01.24 zu einem AG der den BG-AT Anwender und bin dann in EG 13 Stufe 4 eingruppiert.

Ausgehender von den tariflichen Regelung am 01.01.24 beträgt das steuerpflichtige Beuttojahresentgelt gem. Rechner 68.323€

Das sozialversicherungspflichtige Bruttojahresentgelt beträgt, wohl aufgrund des Zuschusses zur VBL, gem. Rechner 71.161€

Kann ich mich ab kommenden Jahr privat versichern, also werden die VBL Zahlungen des AG auf das JAE angerechnet?

Danke!
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: ISN am 14.11.2023 13:00
Ja, die Arbeitgeberanteile zur umlagefinanzierten VBL-Klassik erhöhen das sozialversicherungspflichtige Entgelt, allerdings nicht in voller Höhe. Sofern du keine Entgeltumwandlung hast und dein Entgelt und die VBL-Arbeitgeberanteile den Beträgen im Entgeltrechner entsprechen, bist du ab dem 01.01.2024 nicht mehr kv-pflichtig und kannst dich privat krankenversichern, da die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Eule am 14.11.2023 14:12
Super, besten Dank!
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Gewerbler am 14.11.2023 15:19
Es ist allerdings so, dass die JAEG ein Jahr überschritten sein muss und auch im folgenden Jahr voraussichtlich überschritten wird.
Man sollte dann auch ein Schreiben vom Arbeitgeber bekommen, in dem darauf hingewiesen wird und dass man sich entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichern muss und die Entscheidung mitteilen solle.

So kenne ich es zumindest von mir früher. Somit wäre die Versicherungspflicht erst ab 2025 aufgehoben (falls nicht schon dieses Jahr über der JAEG verdient wurde...)
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: ISN am 14.11.2023 15:32
"Die Versicherungsfreiheit besteht von Beginn der Beschäftigung an, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt aus der zu beurteilenden Beschäftigung bei vorausschauender Betrachtung (Prognose) die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt."
Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/J/jahresarbeitsentgeltgrenze.html

Dies gilt für eine Neueinstellung. Bei einer fortbestehenden kv-pflichtigen Beschäftigung, bei der die JAE-Grenze ab einem Zeitpunkt im Laufe des Kalenderjahres überschritten wird, endet die KV-Pflicht erst mit Ablauf des Kalenderjahres.

Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Eule am 14.11.2023 15:38
Bei mir handelt es sich um eine Neueinstellung. Ich wechsele den AG zum 01.01.24
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: ISN am 14.11.2023 16:16
So hatte ich deine Sachverhaltsschilderung auch verstanden.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Gewerbler am 15.11.2023 07:58
Danke ISN für die Richtigstellung. Da ich aus dem zweiten Fall kam, war mir das so nicht bewusst.

Ich vermute aber, dass dann auch bei einer Neueinstellung ein solches Schreiben des AG kommen müsste? Der muss ja dann auch wissen, ob/wo er den AN anmelden muss, und welche Gelder wohin abgeführt werden müssen bzw. welche Zuschüsse er zahlen muss.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: ISN am 15.11.2023 09:06
Man sollte im Personal- und Bezügefragebogen angeben, wo und wie man krankenversichert ist und eine Bescheinigung der privaten Krankenversichetung zur Erlangung des Beitragszuschusses beifügen. Wahrscheinlich teilt der Arbeitgeber mit, ob man kv-pflichtig oder kv-frei ist. Wer voraussichtlich über der JAEG liegt und unbedingt privat krankenversichert sein will, sollte das schon im Vorfeld mit einer PKV klären. Ansonsten wird man als freiwillig Versicherter in der GKV angemeldet.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Eule am 15.11.2023 10:16
Nochmals vielen Dank.

Aktuell bin ich gesetzlich pflichtversichert. Ich habe jedoch bereits einen Vertrag mit einer PKV zum 01.01.24 abgeschlossen, da ich zunächst davon ausging, dass beim JAE auch bereits sichere Tarifsteigerungen mit eingerechnet werden. Zum 01.03. steigt das Jahres-Brutto in meiner EG und Stufe auf 84.500€.

Tatsächlich werden solche Tarifsteigerungen aber bei der vorausschauenden Betrachtung nicht berücksichtigt. Nun zählt ja offenbar der AG-Zuschuss zur VBL mit, so dass ich die JAEG, auch in der Berechnung zu Jahresbeginn, leicht überschreiten werde.

 
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: ISN am 15.11.2023 11:08
Das ist richtig, die Tarifsteigerung zum 01.03.24 spielt bei der Betrachtung keine Rolle. Wenn dein Arbeitsverhältnis unter den BG-AT fällt, entweder durch beiderseitige Tarifbindung oder durch arbeitsvertragliche Vereinbarung, und du bei der VBL versicherungspflichtig versichert bist und keine Entgeltumwandlung besteht, liegst du bereits ab dem 01.01.24 über der JAEG.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Eule am 15.11.2023 12:05
Super!
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Max am 15.11.2023 14:25
Nicht vergessen die GKV zu kündigen.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: ISN am 15.11.2023 14:53
In diesem Fall müsste eine Austrittserklärung reichen.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/krankenversicherung/wechsel-zwischen-gkv-und-pkv#:~:text=Wird%20der%20Austritt%20innerhalb%20von,Mitgliedschaft%20als%20freiwillige%20Mitgliedschaft%20fort.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Eule am 15.11.2023 18:50
Ich habe der GKV gekündigt, woraufhin ich die Antwort erhalten habe, dass eine Kündigung nicht möglich sei, weil ich aktuell, nach Rücksprache mit meinem AG, pflichtversichert sei.
Die Kündigung ist Einseitig, daher interessiert mich die Antwort der GKV eher weniger. Sobald ich die Info meines neuen AG zur Versicherungsfreiheit vorliegen haben würde ich den Austritt aber nochmals erklären.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Schinkensandwich am 25.11.2023 18:28
Klar, Du hast die Wahlfreiheit, aber warum willst Du, als Nicht-Beamter, denn unbedingt in die PKV?
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Eule am 26.11.2023 18:08
PKV: 680€ - 340€ AG Zuschuss. Hinzu kommen Beitragsrückerstattungen bei Nichtnutzung in Höhe von etwa 2.000€
GKV: 375€ + 90€ Pflege

Die GKV würde mich mindestens 100€ mehr im Monat kosten, bei deutlich schlechteren Leistungen. Ist aufgrund der Struktur der unterschiedlichen Solidargemeinschaften der beiden Systeme ja auch relativ logisch.
Ich hätte nichts gegen ein einheitliches System, aber so wie es jetzt ist, wähle ich das für mich bessere.

Außerdem: Im Rentenalter wäre nach jetziger Rechtslage zudem die vollen Beiträge für die VBL zu zahlen und mit den o.g. 100€ mtl. hätte ich selbst bei konservativer Rechnung und Anlage in 30 Jahren etwa 100.000€ die für eine eventuelle teurere PKV im Alter locker ausreichen sollten.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: clarion am 28.11.2023 06:37
Hauptsache Du legst die gesparten Beiträge dann auch an, denn bei Rentenantritt mehr PKV von weniger. Einkommen zu zahlen, tut schon weh. An Familienplanung hast Du gedacht?
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Eule am 28.11.2023 08:04
Bei 3000€ Rente und 2500€ VBL würden die Beiträge für die GKV lt. Rechner wie folgt aussehen:

KV für Rente: 243€
KV für Betriebsrente VBL: 296,50€
Pflegeversicherung 152,50€
Insgesamt also 692€

Ob ich bei der einkommensunabhängigen PKV im Alter nun so viel mehr zahlen werde?
Hinzu kommt noch, dass die PKV mehr leistet als die GKV, es also mehr fürs Geld gibt. Hier müsste man seine GKV durch private Anbieter noch ergänzen u.a. für Zahnbehandlung.
Wir haben zwei Kinder sind aber nicht verheiratet. Die Kinder sind bei meiner Lebensgefährtin familienversichert. Bei Heirat müssten wir das natürlich ändern.

Ich lasse mich aber auch gern davon überzeugen, das die GKV in meiner Situation die bessere Wahl ist, wenn es dafür rationale nachvollziehbare Gründe gibt.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: TV-Ler am 28.11.2023 08:41
Bei 3000€ Rente und 2500€ VBL würden die Beiträge für die GKV lt. Rechner wie folgt aussehen:
Wie kommen die 2500€ VBL zustande?
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Rentenonkel am 28.11.2023 08:59
Bei 3.000 EUR gesetzlicher Rente und 2.500 EUR VBL und einem durchschnittlichen KV Beitrag sähe für mich die Rechnung wie folgt aus:

gestzl. versichert:

3000 EUR Rente ./. 243 EUR KV und 120 EUR PV = 2637 EUR
2500 EUR VBL (davon etwa 170 EUR Freibetrag) ./. 363 EUR KV und 93 EUR PV = 2044 EUR

Gesamt: 4681 EUR

priv. versichert

3000 EUR Rente plus 243 EUR Zuschuss private KV = 3243 EUR
2500 EUR VBL

Gesamt: 5743 EUR

Ob man im Alter mit rund 1000 EUR Beitrag für die pKV und Pflegeversicherung hinkommt, wenn der aktuelle Beitrag schon jetzt knapp 700 beträgt, mag jeder für sich selbst überlegen.

Allerdings ist die Frage von TV-Ler tatsächlich berechtigt: Wie kommen die 2500 EUR VBL zustande?
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Eule am 28.11.2023 10:15
Mein regulärer Rentenbeginn ist 2054.
Meine Anwartschaft zum 31.12.2023 aus Beschäftigung bei der FHH beträgt etwa 400€ (Erhöht sich jährlich bis zum Versorgungsfall um 1%)
Ab 01.01.2024 bin ich in EG13/4 BG-AT eingruppiert.
Nach Vorlage meiner Masterurkunde bin ich in EG14/4 BG-AT eingruppiert. Die Masterurkunde erhalte ich in den nächsten Wochen, wahrscheinlich Mitte Januar.
Das jährliche Gehalt in EG14/4 BG-AT beträgt ab 01.03.24 91.000€, in EG14/7 107.900€.
Ich habe in den VBL-Rechner mit 91.000€ und einer 3,5%-Dynamik gerechnet.

Ist das unrealistisch?

Der Zuschuss zur pKV wird ja ebenfalls steigen, wenn das System so in 30 Jahren noch existiert. Außerdem müssten doch zur gKV Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, um annähernd an das Niveau der pKV zu gelangen, die ebenfalls etwas kosten.
Konkret kann auf meine Zahnzusatzversicherung für aktuell etwa 30€/mtl. ab dem 01.01.24 verzichten, weil selbige Leistung im Beitrag für die pKV bereits inkludiert ist.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Rentenonkel am 28.11.2023 11:07

Ich habe in den VBL-Rechner mit 91.000€ und einer 3,5%-Dynamik gerechnet.

Ist das unrealistisch?


Bei der künftigen Dynamisierung kann man die Dynamisierung des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts auswählen. Die Berechnung erfolgt dann unter Berücksichtigung der jährlichen Erhöhung Deines zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Die Dynamisierung wird bis zum gewählten Rentenbeginn vorgenommen. Fällt die Gehaltsanpassung in der Zukunft tatsächlich anders aus als von Dir vorgegeben, so ist der errechnete Betriebsrentenbetrag nicht aussagekräftig.

Eine jährliche, tarifliche Erhöhung von 3,5 % bis 2054 ist zwar wünschenswert, allerdings aus meiner Sicht wenig realistisch.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Rentenonkel am 28.11.2023 11:10

Der Zuschuss zur pKV wird ja ebenfalls steigen, wenn das System so in 30 Jahren noch existiert.

Der Zuschuss, den die gesetzliche RV ausschüttet, ist der versteckte Arbeitgeberanteil, der zu zahlen wäre, wenn man gesetzlich versichert wäre.

Daher steigt der Zuschuss nur dann, wenn sich der Beitrag zu gKV erhöht. Derzeit erleben wir, dass die geburtenstarken Jahrgänge in die Rente drängen, während die geburtenschwachen Jahrgänge auf den Arbeitsmarkt gehen. In etwa 15 bis 20 Jahren haben wir eine Trendumkehr, so dass nicht wenige damit rechnen, dass dann die Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungssystemen tendenziell wieder sinken sollten.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Eule am 28.11.2023 11:30
Das hört sich grundsätzlich nachvollziehbar an.
Ich habe bei der Dynamisierungsannahme nicht nur die tarifliche Entwicklung, sondern auch die bereits feststehende Entwicklung in den Stufen berücksichtigt.
Zudem habe ich auch nicht vor, die kommenden 30 Jahre in EG14 zu verbleiben. Dies habe ich bei der Dynamisierung des Entgelts ebenfalls leicht berücksichtigt.

Ganz ideologiefrei betrachtet zahlt man aus meiner Sicht in der Solidargemeinschaft der privaten KV für die Leistung, die man tatsächlich erhält, respektive gebucht hat. Zudem zahlen alle Teile der Solidargemeinschaft ein, unabhängig von der tatsächlichen Leistungsfähigkeit. Das sollte dieses System für deren Mitglieder grundsätzlich effizienter und leistungsfähiger machen, als ein System in dem viele mitgetragen werden müssen.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Eule am 28.11.2023 11:47
Offen ist für mich auch die Frage wie es sich beitragsmäßig mit Einkünften aus Vermietung, Kapital etc. verhält. Bei der pKV jedenfalls kann sich sicher sein, dass dies dort keine Rolle spielt.

Es bleiben viele Variablen, die erst nach und nach schärfer werden.

Aktuell spare ich jedenfalls sicher ab 01.01.24 mindestens 100€ monatlich zzgl. Beitragsrückerstattung, insgesamt wohl eher 200€ im Monat. Die würde ich entsprechend anlegen, um die im Alter, nur ganz eventuell, teurere pKV problemlos tragen zu können. Ggf. lasse ich mich auch noch verbeamten, dann wäre ein frühzeitiger Einstige in die pkV nicht von Nachteil.

Wenn es zukünftig zu einer Bürgerversicherung o.ä. kommt, habe ich in der pKV Zeit wenigstens gut was gespart.
 
Wäre deine Empfehlung dann tatsächlich, sich freiwillig gesetzlich zu versichern?
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: cyrix42 am 28.11.2023 12:00
Mein regulärer Rentenbeginn ist 2054.
Meine Anwartschaft zum 31.12.2023 aus Beschäftigung bei der FHH beträgt etwa 400€ (Erhöht sich jährlich bis zum Versorgungsfall um 1%)

Wie kommst du auf diese 2%-Erhöhung? Hast du dies vlt. mit der Dynamisierung im Rentenbezug verwechselt? Die Ansprüche, die du bei der VBL bisher erworben hast, stehen in Punkten (also nach deiner Angabe etwa 100) fest; und werden dann bei Rentenbeginn mit dem Auszahlungsbetrag von 4€/Punkt/Monat multipliziert. Ja, es gibt die Möglichkeit der Überschuss-Beteiligung, welche die Anzahl der erworbenen Punkte erhöht; aber diese fest einzuplanen, finde ich schon schwierig. Zumal es sie in den letzten Jahren nicht gab und stattdessen die AG-Beiträge gesenkt wurden…

Zitat
Das jährliche Gehalt in EG14/4 BG-AT beträgt ab 01.03.24 91.000€, in EG14/7 107.900€.
Ich habe in den VBL-Rechner mit 91.000€ und einer 3,5%-Dynamik gerechnet.

Ist das unrealistisch?

Ja, denn das setzt entsprechende Lohnsteigerungen von 3,5% pro Jahr voraus. Eher anzunehmen dürfte eine Entwicklung leicht oberhalb der angepeilten Inflationsrate von 2%/Jahr sein.

Mal davon abgesehen, dass du dann natürlich eine entsprechend geringere Kaufkraft mit der Auszahlung im Rentenfall hast — umgedreht aber auch die Steuer- und Abgaben entsprechend fallen werden. Jedenfalls wird es entsprechend höhere Freibeträge als jetzt geben müssen.

Wenn dein Gehalt in etwa so steigt, wie die Altersfaktoren der VBL fallen (also so ca. 2,3%/Jahr), dann entstünden aus einem Jahresgehalt 2024 von 90k€ dann 360 VBL-Punkte, also ein weiterer Anspruch (neben dem, den du schon hast) von 1440€, zusammen also ca. 1,8k€; selbst bei Start mit 108k€ Jahresgehalt wärest du insgesamt erst bei einer VBL-Rente von ca. 2,1k€.

Du blickst also mit deiner Annahme recht optimistisch in die Zukunft — allerdings auch nicht all zu übermäßig.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Eule am 28.11.2023 12:03
Zur Dynamisierung habe ich mir gerade im Archiv die Besoldungsentwicklung angesehen:

1993: A14/4 Bund 66.000DM bzw. 33.000€ p.a.
2024: A15/8 Bund 94.000€ p.a.

Das entspricht zufällig ziemlich genau 3,5% Entgeltsteigerung im Jahr. Ich gehe davon aus, dass es im Tarifbereich ähnlich verlaufen ist.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Eule am 28.11.2023 12:05
Mein regulärer Rentenbeginn ist 2054.
Meine Anwartschaft zum 31.12.2023 aus Beschäftigung bei der FHH beträgt etwa 400€ (Erhöht sich jährlich bis zum Versorgungsfall um 1%)

Die FHH hat eine eigene Zusatzversorgung, also nicht Teil der VBL.
Ich 2.500€ VBL aus Vereinfachungsgründen angegeben, die sich in 2.000€ VBL und 500€ Zusatzversorgung FHH aufteilen. Für die Berechnung des Krankenkassenbeitrages macht dies aber keinen Unterschied.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Eule am 28.11.2023 12:07

Du blickst also mit deiner Annahme recht optimistisch in die Zukunft — allerdings auch nicht all zu übermäßig.

Das sehe ich als Kompliment.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Rentenonkel am 28.11.2023 12:25
Und welchen Wert hast Du bei der gesetzlichen Rente genommen?

Das Problem mit der Dynamisierung ist, dass man ausgehend von der heutigen Kaufkraft davon ausgeht, dass eine Rente in Höhe von 2.500 EUR recht viel ist. Wenn man einen Inflationsrechner nimmt und die historische Inflation der letzten 30 Jahre wiederspiegelt, entspricht das einer heutigen Kaufkraft von etwa 1400 EUR.

Zu der Frage, ob man sich lieber gesetzlich oder privat krankenversichern möchte, sollte man sich über folgende Dinge im Klaren sein:

Egal ob jung oder alt, krank oder gesund, reich oder arm – die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung gewährt allen Menschen die gleichen Leistungen. Und sie nimmt jeden auf, sofern er einen Anspruch hat. Alter oder Gesundheitszustand spielen keine Rolle.

Der Beitrag richtet sich allein nach dem Einkommen. Gesetzlich Versicherte zahlen 14,6 Prozent ihres Einkommens für die Kran­ken­ver­si­che­rung, hinzu kommt der Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse.

Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Kran­ken­ver­si­che­rungsbeitrags. Allerdings zählt das Einkommen nur bis zur sogenannten Bei­trags­be­messungs­grenze in Höhe von 4.987,50 Euro im Monat (Stand 2023) für die Beitragsberechnung. 2024 soll diese Grenze auf 5.175 Euro im Monat steigen.

Wer wenig verdient, der zahlt auch wenig für die Kran­ken­kas­se. Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.

Die beste gesetzliche Kran­ken­kas­se für alle gibt es nicht, nur die für einen Versicherten am besten passende Kasse. Ein Wechsel von einer zu einer anderen Kasse ist in der Regel unproblematisch.

Die Beiträge in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung richten sich nicht nach dem Gehalt, sondern nach Alter und Gesundheit sowie den Leistungen der Ver­si­che­rung. Für jeden Versicherten ist ein eigener Beitrag fällig, also auch für Ehepartner und Kinder. Für einen guten Tarif für einen Erwachsenen musst Du etwa mit 600 bis 800 Euro im Monat rechnen. Eine Fa­mi­lien­ver­si­che­rung in der GKV ist meist günstiger.

Während junge, gesunde Menschen oft noch geringere Beiträge als in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung zahlen, steigen die Prämien der Privatversicherungen im Alter oft sprunghaft. Zwar legen die Unternehmen einen Teil der Beiträge der Versicherten zurück. Diese Altersrückstellungen decken allerdings nur einen Teil der Kosten, die im Laufe der Jahre durch höhere Ausgaben für die Versicherten und den medizinischen Fortschritt entstehen. Auch in der Rentenphase, wenn das Einkommen geringer ist, steigen die Beiträge weiter.

Viele private Kran­ken­ver­si­che­rungen bieten Tarife mit Selbstbeteiligung an, um den Beitrag zu senken. Du als Versicherter übernimmst dann Deine Gesundheitskosten bis zum vereinbarten Betrag selbst, dafür zahlst Du geringere Beiträge. Die Höhe des Eigenanteils sollte allerdings gut überlegt sein, denn Du kannst die Selbstbeteiligung in der Regel nur nach einer erneuten Gesundheitsprüfung senken.

Bist Du in der Zwischenzeit krank geworden, hast also beispielsweise Bluthochdruck oder ein Rückenleiden, kannst Du die Selbstbeteiligung nicht mehr ohne Weiteres reduzieren. Angestellte profitieren von der Ersparnis durch eine Selbstbeteiligung außerdem weniger als Selbstständige, da sie sich die Beiträge mit dem Arbeitgeber teilen, die Selbstbeteiligung aber komplett alleine zahlen.

Auch Tarife, die eine hohe Bei­trags­rück­er­statt­ung versprechen, wenn Du keine Rechnungen einreichst, sind manchmal nur auf den ersten Blick attraktiv. Du solltest genau rechnen, denn die Bei­trags­rück­er­statt­ung hat steuerliche Nachteile.

Zu vergleichen, welche Behandlungen gesetzliche und private Kran­ken­ver­si­che­rungen bezahlen, ist schwierig. Denn in der PKV gibt es keinen festen Leistungskatalog, sondern zahlreiche unterschiedliche Tarife. So kann jeder Privatversicherte nach seinen individuellen Wünschen Art und Umfang der Leistungen zusammenstellen, wie mit einem Baukasten. Durch entsprechende Vertragsbausteine kann er beispielsweise dafür sorgen, dass die Kasse die Kosten übernimmt für Behandlungen beim Heilpraktiker, umfassenden Zahnersatz und Kieferorthopädie oder Kuraufenthalte.

Manchmal leisten private Ver­si­che­rungen mehr als die gesetzlichen Kran­ken­kas­sen – aber nicht immer. Bei längerem Verdienstausfall, beispielsweise infolge einer Krankheit oder in der Elternzeit, bietet die Gesetzliche den besseren Schutz. Auch in der Psychotherapie oder bei Reha und Kuren leistet die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung oft mehr als gute PKV-Tarife. Mit Zusatzleistungen und Wahltarifen greifen viele gesetzliche Kassen Leistungen auf, die sonst nur die privaten Versicherer bezahlen. Wenn man Krankengeld erhält, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung 80 % der Rentenversicherungsbeiträge weiter, die private KV zahlt gar nichts ein.

Die private Kran­ken­ver­si­che­rung ist nicht automatisch besser als die gesetzliche. Ein PKV-Tarif mit umfassenden Leistungen kostet auch entsprechend viel. Wer mit einer privaten Kran­ken­ver­si­che­rung liebäugelt, sollte sich deshalb sicher sein, dass er sich die steigenden Beiträge langfristig auch leisten kann.

Im Laufe eines Lebens zahlt ein privat Krankenversicherter mehr als ein gesetzlich Versicherter, allerdings verteilt sich die Last unterschiedlich. Während ein gesetzlich versicherter in der Regel im Laufe seines Berufslebens mehr Beiträge zahlt und dafür im Alter weniger, ist es bei privat Krankenversicherten meist umgekehrt.

Finanztip empfiehlt in den meisten Fällen, sich lieber gesetzlich zu versichern und den Ver­si­che­rungs­schutz auf Wunsch durch Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rungen zu ergänzen. Allein für Menschen (ohne Familie) mit auf Dauer hohem sowie sicherem Einkommen lohnt sich eine private Ver­si­che­rung.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Eule am 28.11.2023 12:38
Dank für deinen ausführlichen Beitrag - das regt zum Nachdenken an.

Viele der genannten Dinge habe ich bedacht, insbes. keinen SB und auch eine relativ hohe zusätzliche Rückstellung fürs Alter. Zudem bin ich gesund und der umfangreichste Tarif, den die Gesellschaft anbietet kostet mich so eben diese 680€. Ein Beitragsrückerstattung senkt meine Kosten und erhöht entsprechend die Steuerlast, klar.

Nach aktueller Rechtslage wäre ja sogar auch ein Wechsel bis zu einem bestimmten Alter aus der pKV in die gKV möglich, wenn man sein Einkommen entsprechend senkt. Das System über Gebühr ausnutzen will ich aber auch nicht.

Bei der gesetzlichen Rente habe ich den Wert mit einer Anpassung von 1% genommen. Wahrscheinlich wird die Rente deutlich höher ausfallen.

Alle benötigen eine Absicherung im Krankheitsfall, unabhängig von der Leistungsfähigkeit, vollkommen klar.

Interessant wären noch die aktuellen pKV Kosten eines 75jährigen.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: clarion am 29.11.2023 07:18
Meine Nachbarin als ehemalige Selbstständige zahlte vor ca. 2 Jahren kurz vor dem 80. Geburtstag ca. 800 Euro in die PKV und das tut ihr verdammt weh. Es ist mehr als die Mieteinnahmen, die sie aus einer zur Altersversorgung gekauften Wohnung erzielt. Die GKV wäre, als sie noch beruflich aktiv war, ziemlich teuer gewesen. Dafür zahlt sie jetzt im Alter deutlich mehr .

Bedenke auch das Thema  Familienplanung und die Möglichkeit, dass Du mal Teilzeit arbeiten willst oder aus gesundheitlichen Gründen musst. Wenn eine Verbeamtung eine realistische Option ist,  dann kannst Du den Gesundheitszustand durch eine Anwartschaftsversicherung  einfrieren.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Eule am 29.11.2023 14:45
Okay, die Frage ob gKV oder pKV muss unbedingt sehr genau und individuell geprüft werden.

pkV aus dem Beispiel: 800€ - 243€ vom Rentenversicherungsträger bei 3.000€ Rente wären dann 557€ eigener Anteil. Bei Selbstständigen ist’s nochmal eine andere Sache.

gKV Kosten wären ja höher als die o.g. 557€, bei 3000€ Rente und 2000€ Betriebsrente.

Ich kann für mich persönlich noch nicht so richtig herausarbeiten, dass die gKV für mich so viel günstiger im Alter ist als die pKV. Insbesondere dann nicht, wenn ein Teil der gesparten Beiträge in jüngeren Jahren entsprechend angelegt werden. Außerdem entfallen im Alter bei der pKV der Beitragsanteil für das Krankentagegeld und die Altersrückstellungen.
Es regt mich allerdings zum Nachdenken an, weil zumindest hier eingebrochen alle eher in Richtung gKV tendieren, ob ich nicht irgendetwas fundamentales übersehe.

Ich meine aktuell spare ich per sofort knapp 200€ monatlich, wenn ich die 30 Jahre davon 150€ mit nur 6% Anlege habe ich zum Rentenbeginn etwa 150.000€. Bei einer Restlebenserwartung von 20 Jahren (optimistisch), könnte ich monatlich 625€ aus dem Kapital für die pKV nutzen, ohne dabei zu berücksichtigen, dass das abschmelzende Kapital in der Phase auch noch verzinst wird.

Die Familienplanung ist abgeschlossen und die Kinder sind derzeit über meine Lebensgefährtin familienversichert. Wenn die Kinder privat versichert werden müssten, würde die o.g. Ersparnis einige Zeit geringer ausfallen.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: ISN am 29.11.2023 15:05
Du dürftest noch mehr als 15 Jahre Zeit haben, um in die gKV zurückzukehren, indem du durch Teilzeit unter die JAEG kommst. Also kannst du in aller Ruhe die Vorteile und Nachteile abwägen.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Eule am 29.11.2023 15:33
Da wir noch Einkommen aus Vermietung haben, wäre ein Wechsel zurück in die gKV nur dann sinnvoll wenn im Rentenalter eine Mitgliedschaft in der KVdR noch möglich wäre, damit die Einkünfte aus Vermögen, Vermietung usw. nicht berücksichtigt werden.

Dazu müsste ich wohl 9/10 in der zweiten Hälfte des Berufsleben gesetzliches oder freiwilliges Mitglied in der gkV sein. Müsste mal genau ausrechnen, wann dieser Punkt ist.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: clarion am 30.11.2023 06:53
Altersrückstellungen entfallen bei der PKV nicht, die  Absicherung von Krankengeld entfallen bei Beamten. Privat Versicherte Tarifbeschäftigte sollten Krankengeld unbedingt absichern, sonst ist nach sechs Wochen Krankheit Ebbe in der Kasse.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Rentenonkel am 30.11.2023 08:57
Bei dem Beitrag zu pKV im Alter vergisst Du, dass auch dieser Beitrag steigen wird, so dass im Alter eher von 1500 EUR bis 2000 EUR als von 800 EUR auszugehen ist. Du dynamisierst bei Deinen Berechnungen ja die gesetzliche Rente und die bAV und somit auch den Beitrag zur gKV, bei der privaten bleibst du aber bei einem eher stabilen Beitrag. Das ist aus der Erfahrung heraus sehr unwahrscheinlich, es sei denn, du gehst wieder in die Grundversorgung zurück. Dann hat man aber auch nur einen Schutz in Höhe der gKV, obwohl man privat versichert ist.

Bei der KvdR darf man nicht vergessen, dass die zum Zeitpunkt des erstmaligen Renteneintritts geprüft wird. Wenn man aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in die Erwerbsminderungsrente gehen muss, hat man weder das notwendige Kapital angespart noch die Voraussetzungen für die KvdR erfüllt.

Wenn Du Dich also für die pkV entscheidest, brauchst Du aus meiner Sicht auch eine zusätzliche Absicherung gegen das Risiko der Erwerbsminderung, die die Differenz zwischen der zu erwartenden Erwerbsminderungsrente zu Deinem aktuellen Gehalt bis zum normalen Renteneintritt abdeckt und du so überhaupt für den Fall der Fälle die pKV zahlen kannst und für das Alter noch sparen kannst. Dabei muss man auch den AG Anteil für die pKV mit absichern. 

Der Beitrag für eine solche Risikoversicherung schmälert das Sparpotenzial von 200 EUR deutlich. Man kann das Risiko natürlich außer Acht lassen, aber etwa jeder vierte wird vor Erreichen der Regelaltersgrenze erwerbsgemindert. Das Risiko ist also nicht ganz so klein. 

Darüber hinaus hat eine Partei mal die größte Deutsche Versicherung angeschrieben, wie viele Kapitalversicherungen mit einer Laufzeit von mehr als 25 Jahren durchhalten. Das Ergebnis war ernüchternd: Nur etwa 30 %.

Wenn Du also gesund bleibst, die Spardisziplin durchhältst, keinen teuren Gefühlskonkurs vor dir hast, keine unerwarteten Ausgaben hast, durch die du an dein Aktienfonds gehst, du tatsächlich 6 % erwirtschaftest, dann kann die pKV die richtige Wahl gewesen sein.

Sollte das Schicksal der biometrischen Risiken bei dir zuschlagen oder das bunte Leben etwas unerwartetes für Dich in peto halten, dann kann diese Entscheidung sehr lange finanziell sehr weh tun.

Es ist und bleibt ein Risiko. Man kann über die Sozialversicherung sagen was man will, aber die Beiträge orientieren sich dort immer an dem Einkommen und wenn sich das negativ ändert, ist man froh, auch dort weniger Beiträge zahlen zu müssen. Eine solche Option kennt die pKV nur in Verbindung mit Leistungseinschränkungen.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: MoinMoin am 30.11.2023 09:46
Muss man eigentlich auf Vermietungseinnahmen in der Rente GKV Beiträge bezahlen?
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: cyrix42 am 30.11.2023 09:55
Muss man eigentlich auf Vermietungseinnahmen in der Rente GKV Beiträge bezahlen?

Nicht, wenn man als Rentner nicht selbständig tätig ist (und man in der KVdR ist, also nicht freiwillig gesetzlich versichert) (https://rentenbescheid24.de/muss-ich-als-rentner-auf-mieteinnahmen-krankenversicherungsbeitraege-zahlen/)
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Rentenonkel am 30.11.2023 10:06
Muss man eigentlich auf Vermietungseinnahmen in der Rente GKV Beiträge bezahlen?

Das kommt darauf an, ob man zu dem Zeitpunkt Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner (Kvdr) ist oder freiwillig versichert ist. Als Pflichtmitglied bleiben diese Einkünfte außen vor, als freiwilliges Mitglied sind auch davon Beiträge zu zahlen.

In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.

Neben den Zeiten einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und den Zeiten einer Familienversicherung werden als Vorversicherungszeit auch 3 Jahre für jedes Kind des Rentners angerechnet.

Die KVdR ist ausgeschlossen, wenn und solange
- Versicherungspflicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften (zum Beispiel aufgrund einer Beschäftigung oder  eines Bezugs von Arbeitslosengeld oder einer selbständigen Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer)  besteht,
- eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit ausgeübt wird,
- Krankenversicherungsfreiheit (zum Beispiel als Beamter oder wegen einer Beschäftigung mit einem Entgelt  oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze) vorliegt.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Personen auf Dauer versicherungsfrei und somit von der KVdR ausgeschlossen, wenn sie nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht keine gesetzliche Krankenversicherung bestand.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: TV-Ler am 30.11.2023 10:13
Ich meine aktuell spare ich per sofort knapp 200€ monatlich, wenn ich die 30 Jahre davon 150€ mit nur 6% Anlege habe ich zum Rentenbeginn etwa 150.000€. Bei einer Restlebenserwartung von 20 Jahren (optimistisch), könnte ich monatlich 625€ aus dem Kapital für die pKV nutzen, ohne dabei zu berücksichtigen, dass das abschmelzende Kapital in der Phase auch noch verzinst wird.
Gedankenspiel: Was, wenn sich diese, derzeit als optimistisch angenommenen, 20 Jahre Restlebenserwartung als völlig unzutreffend erweisen und dein bis dahin möglichweise gepflegter gesunder Lebensstil dir zu weiteren 30, 35 oder gar 40 Jahren verhilft?
Dann kommt deine Berechnung an diesem Punkt ins Wanken...
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Gewerbler am 30.11.2023 11:00
Wenn man mal ein wenig zusammenfassen möchte:

- Ich glaube, niemand rät hier konkret zur GKV oder PKV bzw. gegen die jeweils andere.
- Wie du (Themenersteller) schon richtig bemerkt hast, ist die Entscheidung höchst individuell und man sollte sich intensiv damit auseinandersetzen, ggf. auch mit entsprechender Beratung zur PKV.
- Das "Geld sparen" ist zwar ein legitimes Argument, aber sollte - meiner Meinung nach - nicht überbewertet werden, zumal es um die eigene Gesundheit geht.
- Es sind viele Unwägbarkeiten bei der Entscheidung enthalten (Gehaltsentwicklung, Renditen, Entwicklung der JAEG im Verhältnis zum Gehalt (knapp drüber oder deutlich), Beitragsentwicklung sowohl der PKV als auch GKV, spätere Verbeamtung...) und eine Glaskugel hat wohl niemand von uns.
- Das Knifflige daran ist, dass es sich mehrheitlich vermutlich um eine Entscheidung für den Rest des Lebens handelt.

Ich persönlich hatte mich, als die Wahl bestand, für die freiwillige GKV entschieden, da mir zu viel hätte-wäre-wenn drin war und ich mich auch nicht genug mit dem Thema befassen konnte und auch nur knapp über der JAEG war. Zwischenzeitlich bin ich froh, da ich mittlerweile durch einen beruflichen Wechsel wieder unterhalb der JAEG bin, dafür allerdings unbefristet und mit der Aussicht auf Verbeamtung. Dann wiederum werde ich wohl zu PKV wechseln, da die Voraussetzungen durch die Beihilfe komplett andere sind.

Letztlich hilft vermutlich nur das berühmte Bauchgefühl, da alle Zahlenspielereien letztlich nur Momentaufnahmen und Annahmen sind und niemand wissen kann, ob es genauso, besser oder auch schlechter kommt.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Eule am 30.11.2023 18:48
Altersrückstellungen entfallen bei der PKV nicht, die  Absicherung von Krankengeld entfallen bei Beamten. Privat Versicherte Tarifbeschäftigte sollten Krankengeld unbedingt absichern, sonst ist nach sechs Wochen Krankheit Ebbe in der Kasse.
Beides fällt doch aus dem Tarif, sobald der Versorgungsfall eintritt. Warum sollte weiter für mögliches Krankengeld bezahlt werden, wenn dies nicht mehr benötigt wird, gleiches gilt für die zwingenden und freiwilligen Altersrückstellungen.

 
Ich spare schon jetzt seit Jahren monatlich 1200€ im etf msci world und ab 01.01.24 dann halt wenigstens 1.350€. Ich wüsste nicht weshalb ich das ändern sollte. Haus ist gekauft und wird abgezahlt bzw. ist bis zum Ende durch finanziert, Familienplanung ist durch zwei Eigentumswohnungen sind gut vermietet, erzielen einen positiven monatlichen Cash-Flow und sind deutlich vor Rentenbeginn abgezahlt.

Erwerbsminderung ist durch eine BU entsprechend abgesichert, wobei mir da eigentlich nur psychische Erkrankungen einfallen, die eine mir die Ausführung meiner Tätigkeit nicht mehr zuließen. Wenn der Grund eine körperlich Ursache hat, wäre ich ohnehin ein völliger Pflegefall.

Ich danke für die vielen Impulse! Ich hätte nicht viel gegen eine einheitliche Krankenversicherung für alle, mit optional zu buchbaren Leistungen für alle.

Anekdote: Ein befreundetes Ärztepärchen, mir denen ich auch über da Thema im Gespräch bin, könnte ihre Kassenpatienten nach eigener Aussage gar nicht wirtschaftlich versorgen, wenn sie nicht gleichzeitig  auch ausreichend privat versicherte Patienten betreuen würde. In der Folge würden die Banken auch bestimmte Gerätschaften gar nicht finanzieren usw..

 
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Eule am 30.11.2023 18:51
Ich meine aktuell spare ich per sofort knapp 200€ monatlich, wenn ich die 30 Jahre davon 150€ mit nur 6% Anlege habe ich zum Rentenbeginn etwa 150.000€. Bei einer Restlebenserwartung von 20 Jahren (optimistisch), könnte ich monatlich 625€ aus dem Kapital für die pKV nutzen, ohne dabei zu berücksichtigen, dass das abschmelzende Kapital in der Phase auch noch verzinst wird.
Gedankenspiel: Was, wenn sich diese, derzeit als optimistisch angenommenen, 20 Jahre Restlebenserwartung als völlig unzutreffend erweisen und dein bis dahin möglichweise gepflegter gesunder Lebensstil dir zu weiteren 30, 35 oder gar 40 Jahren verhilft?
Dann kommt deine Berechnung an diesem Punkt ins Wanken...
Das stimmt natürlich.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: MoinMoin am 01.12.2023 07:37
Anekdote: Ein befreundetes Ärztepärchen, mir denen ich auch über da Thema im Gespräch bin, könnte ihre Kassenpatienten nach eigener Aussage gar nicht wirtschaftlich versorgen, wenn sie nicht gleichzeitig  auch ausreichend privat versicherte Patienten betreuen würde. In der Folge würden die Banken auch bestimmte Gerätschaften gar nicht finanzieren usw..
Das Märchen hörte ich auch schon von befreundeten Ärzten und es ist ein Märchen und nur eine moralische Unterstützung für sich selber, dass sie bei den PKVler idR mehr abrechnen, also nötig, was sie dann eingestanden. Bei den PKVler herrscht halt mehr Klarheit über die reinkommende Kohle.

Auf die sichere Geldmaschine GKV wollen sie aber nicht verzichten, denn kein Arzt muss Kassenarzt sein um praktizieren zu dürfen. Und frage sie mal ob die Bank ihnen bestimmte Gerätschaften finanzieren würde, wenn sie nicht das gesicherte Grundeinkommen der GKV hätten. (Mein befreundeter Orthopäde (kein Kassenarzt), hat deswegen auf entsprechende Gerätschaften verzichtet, da der Risikoaufschlag bei der Bank ihm zu teuer war).
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: MoinMoin am 01.12.2023 07:41
Muss man eigentlich auf Vermietungseinnahmen in der Rente GKV Beiträge bezahlen?

Das kommt darauf an, ob man zu dem Zeitpunkt Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner (Kvdr) ist oder freiwillig versichert ist. Als Pflichtmitglied bleiben diese Einkünfte außen vor, als freiwilliges Mitglied sind auch davon Beiträge zu zahlen.
Bedeutet das, dass für Vermietungseinnahmen als Rentner auch ~8% Zuschuß zur PKV von der Rentenversicherung gezahlt werden?
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Rentenonkel am 01.12.2023 07:52

Beides fällt doch aus dem Tarif, sobald der Versorgungsfall eintritt. Warum sollte weiter für mögliches Krankengeld bezahlt werden, wenn dies nicht mehr benötigt wird, gleiches gilt für die zwingenden und freiwilligen Altersrückstellungen.
 

Bei den freiwilligen Altersrückstellungen ist es so, dass dieser Beitrag bis zum Ableben gezahlt werden muss. Dafür erhält man lediglich ab dem Versorgungsfall einen entsprechend ausgemachten Rabatt. Wenn man z.B. jeden Monat 30 EUR zusätzlich für einen Rabatt von 100 EUR bezahlt, hat man im Versorgungsfall de facto lediglich 70 EUR Rabatt, da die 30 EUR weiter gezahlt werden müssen.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Rentenonkel am 01.12.2023 07:54

Bedeutet das, dass für Vermietungseinnahmen als Rentner auch ~8% Zuschuß zur PKV von der Rentenversicherung gezahlt werden?

Nein, der Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung orientiert sich an dem Anteil, den die Rentenversicherung als "Arbeitgeberanteil" bei gesetzlich Krankenversicherten tragen müsste und somit alleine an dem Bruttobetrag der gesetzlichen Rente.
Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Eule am 02.12.2023 12:35

Beides fällt doch aus dem Tarif, sobald der Versorgungsfall eintritt. Warum sollte weiter für mögliches Krankengeld bezahlt werden, wenn dies nicht mehr benötigt wird, gleiches gilt für die zwingenden und freiwilligen Altersrückstellungen.
 

Bei den freiwilligen Altersrückstellungen ist es so, dass dieser Beitrag bis zum Ableben gezahlt werden muss. Dafür erhält man lediglich ab dem Versorgungsfall einen entsprechend ausgemachten Rabatt. Wenn man z.B. jeden Monat 30 EUR zusätzlich für einen Rabatt von 100 EUR bezahlt, hat man im Versorgungsfall de facto lediglich 70 EUR Rabatt, da die 30 EUR weiter gezahlt werden müssen.
Stimmt, wobei es am Ende aufs selbe rauskommt. Jedenfalls der gesetzliche 10%-Zuschlag für die Altersrückstellungen entfällt mit dem 61. Geburtstag.

Titel: Antw:Krankenversicherungsfreiheit
Beitrag von: Eule am 02.12.2023 12:42
Anekdote: Ein befreundetes Ärztepärchen, mir denen ich auch über da Thema im Gespräch bin, könnte ihre Kassenpatienten nach eigener Aussage gar nicht wirtschaftlich versorgen, wenn sie nicht gleichzeitig  auch ausreichend privat versicherte Patienten betreuen würde. In der Folge würden die Banken auch bestimmte Gerätschaften gar nicht finanzieren usw..
Das Märchen hörte ich auch schon von befreundeten Ärzten und es ist ein Märchen und nur eine moralische Unterstützung für sich selber, dass sie bei den PKVler idR mehr abrechnen, also nötig, was sie dann eingestanden. Bei den PKVler herrscht halt mehr Klarheit über die reinkommende Kohle.

Auf die sichere Geldmaschine GKV wollen sie aber nicht verzichten, denn kein Arzt muss Kassenarzt sein um praktizieren zu dürfen. Und frage sie mal ob die Bank ihnen bestimmte Gerätschaften finanzieren würde, wenn sie nicht das gesicherte Grundeinkommen der GKV hätten. (Mein befreundeter Orthopäde (kein Kassenarzt), hat deswegen auf entsprechende Gerätschaften verzichtet, da der Risikoaufschlag bei der Bank ihm zu teuer war).
.
Ob es tatsächlich ein Märchen ist weis ich nicht, aber auf die GKV verzichten können sie nicht, weil der Anteil der privat Versicherten nur 10% beträgt, diese zwar überproportional zum Umsatz beitragen, aber absolut natürlich weniger als die gesetzliche Versicherten.
Eine reine Privatpraxis würde sich nur im Zentrum oder den sehr teuren Stadtteilen lohnen.