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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Maikel am 15.11.2023 20:58

Titel: Hochgruppierung durch AG sowie automatischer Stufenaufstieg
Beitrag von: Maikel am 15.11.2023 20:58
Hey Leute. Ich arbeite aktuell auf einer EG8 Stelle Stufe 4.
Normalerweise würde ich zum 01.03.24 auf EG8 Stufe 5 kommen.
Jetzt gruppiert mein AG aber alle EG8 Stellen zur EG9A zum 01.01.2024
Rutsche ich dann also erst auf 3869 zum 01.01 und dann auf 4331 zum 01.03?
Ansonsten hätte ich ja einen Nachteil, da ich bei E8 5 mehr bekommen würde als bei E9A 3.

Ich hoffe Ihr versteht was ich meine


€       1                2                 3        4                5                6

E 9a   3448.96   3662.32   3869.96   4331.88   4436.39   4703.23
E 8   3281.44   3486.59   3628.68   3770.54   3922.69   3995.85
Titel: Antw:Hochgruppierung durch AG sowie automatischer Stufenaufstieg
Beitrag von: PiA am 15.11.2023 21:21
Wie(so) kommst Du denn von E8 Stufe 4 in die E9a Stufe 3?
Titel: Antw:Hochgruppierung durch AG sowie automatischer Stufenaufstieg
Beitrag von: Maikel am 15.11.2023 21:24
Wie(so) kommst Du denn von E8 Stufe 4 in die E9a Stufe 3?

Naja, das wäre ja der nächst höhere Schritt sozusagen.
Titel: Antw:Hochgruppierung durch AG sowie automatischer Stufenaufstieg
Beitrag von: flip am 15.11.2023 21:30
Die Höhergruppierung im TVöD erfolgt im Bereich VKA  stufengleich. Die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.
Frag mal nach, ob es die Möglichkeit gäbe, die Höhergruppierung erst zum 01.03.2024 vorzunehmen, dann würdest du Stufe 5 in E9a bekommen.
Titel: Antw:Hochgruppierung durch AG sowie automatischer Stufenaufstieg
Beitrag von: Maikel am 15.11.2023 21:34
Die Höhergruppierung im TVöD erfolgt im Bereich VKA  stufengleich. Die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.
Frag mal nach, ob es die Möglichkeit gäbe, die Höhergruppierung erst zum 01.03.2024 vorzunehmen, dann würdest du Stufe 5 in E9a bekommen.

Wenn es stufengleich ist, müsste ich doch automatisch zum 01.01 in E9A-4 kommen und zum 01.03 dann in E9A-5?
Titel: Antw:Hochgruppierung durch AG sowie automatischer Stufenaufstieg
Beitrag von: flip am 15.11.2023 21:42
Zum 01.012024  in E9A Stufe 4 (stufengleich).
Nach 4 Jahren, also zum 01.01.2028, in Stufe 5 (da Stufenlaufzeit mit Höhergruppierung neu beginnt)

Falls es so gemacht wird wie du geschildert hast, nach E9A Stufe 3 wäre es nicht korrekt.
Dennoch wäre der Stufenaufstieg dann auch nicht der 01.03.2024 sondern der 01.03.2027!
Titel: Antw:Hochgruppierung durch AG sowie automatischer Stufenaufstieg
Beitrag von: FearOfTheDuck am 15.11.2023 21:54
Auf welcher Grundlage gruppiert der AG alle EG8 höher? Überträgt er zum 01.01.2024 neue Aufgaben?
Titel: Antw:Hochgruppierung durch AG sowie automatischer Stufenaufstieg
Beitrag von: Maikel am 15.11.2023 21:55
Zum 01.012024  in E9A Stufe 4 (stufengleich).
Nach 4 Jahren, also zum 01.01.2028, in Stufe 5 (da Stufenlaufzeit mit Höhergruppierung neu beginnt)

Falls es so gemacht wird wie du geschildert hast, nach E9A Stufe 3 wäre es nicht korrekt.
Dennoch wäre der Stufenaufstieg dann auch nicht der 01.03.2024 sondern der 01.03.2027!

Okay, also mal beim Personalbüro fragen, ob man die Höhergruppierung verzögern kann? Dass ich also Später in die 9 komme?

Weil so gehen mir ja Theoretisch fast 4 Jahre "Erfahrung" flöten wegen 2 Monaten
Titel: Antw:Hochgruppierung durch AG sowie automatischer Stufenaufstieg
Beitrag von: Maikel am 15.11.2023 21:56
Auf welcher Grundlage gruppiert der AG alle EG8 höher? Überträgt er zum 01.01.2024 neue Aufgaben?

Aufgrund Umstrukturierung im Haus wurden verschiedene Stellen neu bewertet. Die Aufgaben bleiben gleich
Titel: Antw:Hochgruppierung durch AG sowie automatischer Stufenaufstieg
Beitrag von: ISN am 15.11.2023 21:58
Was meinst du mit Umstrukturierung? Findet zum 01.01.2024 eine eingruppierungsrelevante Änderung der Tätigkeit statt, z. B. durch eine Verringerung geringerwertiger Arbeitsvorgänge zugunsten höherwertiger Arbeitsvorgänge? Oder hat der Arbeitgeber die Erkenntnis gewonnen, dass seine Rechtsmeinung zur Eingrippietung falsch war? Wenn Letzteres der Fall ist, erfolgt die Höhergruopierung ab dem Zeitpunkt der Aufgabenübertragung. Nur dadurch wäre es möglich, dass du einer niedrigeren Stufe zugeordnet wirst, und zwar der Stufe, die du damals hattest.
Titel: Antw:Hochgruppierung durch AG sowie automatischer Stufenaufstieg
Beitrag von: Maikel am 15.11.2023 22:04
Was meinst du mit Umstrukturierung? Findet zum 01.01.2024 eine eingruppierungsrelevante Änderung der Tätigkeit statt, z. B. durch eine Verringerung geringerwertiger Arbeitsvorgänge zugunsten höherwertiger Arbeitsvorgänge? Oder hat der Arbeitgeber die Erkenntnis gewonnen, dass seine Rechtsmeinung zur Eingrippietung falsch war? Wenn Letzteres der Fall ist, erfolgt die Höhergruopierung ab dem Zeitpunkt der Aufgabenübertragung. Nur dadurch wäre es möglich, dass du einer niedrigeren Stufe zugeordnet wirst, und zwar der Stufe, die du damals hattest.

Das Gesamthaus hat eine Mail bekommen, dass EG 8 -> EG9A wird. 9b wird 9C.
5 wird zu 4.
Anscheinend wurden Stellenprofile überprüft und daraufhin entschieden
Titel: Antw:Hochgruppierung durch AG sowie automatischer Stufenaufstieg
Beitrag von: FearOfTheDuck am 15.11.2023 22:20
Du solltest tatsächlich in Erfahrung bringen, worauf dieser ganze Vorgang fußt. Es klingt für mich eher nach dem von ISN genannten 2. Fall, was andere Auswirkungen auf deine Stufenzuordnung hat als eine Höhergruppierung. Dann wäre der Zeitpunkt wichtig, wenn dir die jetzigen (unveränderten) Aufgaben übertragen worden sind.
Titel: Antw:Hochgruppierung durch AG sowie automatischer Stufenaufstieg
Beitrag von: Maikel am 15.11.2023 22:24
Du solltest tatsächlich in Erfahrung bringen, worauf dieser ganze Vorgang fußt. Es klingt für mich eher nach dem von ISN genannten 2. Fall, was andere Auswirkungen auf deine Stufenzuordnung hat als eine Höhergruppierung. Dann wäre der Zeitpunkt wichtig, wenn dir die jetzigen (unveränderten) Aufgaben übertragen worden sind.

Anbei mal ein Auszug

https://i.ibb.co/yfwNy6S/Bildschirmfoto-2023-11-15-um-22-21-19.png
Titel: Antw:Hochgruppierung durch AG sowie automatischer Stufenaufstieg
Beitrag von: PiA am 16.11.2023 09:37
Hallo Maikel,

die Frage ist, ob die Veränderung der EG
a) auf eine Neubewertung der bisher ausgeübten Tätigkeit (wäre die rückwirkende Berichtigung eines Eingruppierungsirrtums) oder
b) auf einer (von AN-Seite zustimmungsbedürftigen) Änderung von (erst) ab dem 1.1.2024 auszuübenden (höherwertigen) Tätigkeiten (wäre eine Höhergruppierung)
beruht.

Bei a) würdest Du die Stufenlaufzeit behalten und könnest dann auch rückwirkend für sechs Monate (Frist!, § 37 TVöD) das höhere Entgelt verlangen.

Bei b) müsstest Du der Änderung zustimmen und würdest bei einer Ablehung dann (zunächst) in der EG 8 Stufe (St) 4 verbleiben und per 1.3.2024 in die EG 8 St 5 kommen. Ob dein AG dir dann aber noch die höherwertigen Tätigkeiten übertragt, wäre dein Risiko.

Eventuell ist der 1.1.2024 aber auch lediglich der Zeitpunkt, zu dem die (vielleicht "sogar" dann bis Juli 2023 (sechs Monate) auch entgeltlich rückwirkende?) Umsetzung durch die Personalabteilung erfolgt.

Im Zweifel Personalrat / Gewerkschaft / Arbeitsrechtlicher fragen und ggf. etwaige Ansprüche für Mai 2023 noch bis Ende diesen Monats "anmelden" (lassen).


Disclaimer:
Etwaige Auswirkungen auf den Betriebsfrieden und/oder das Verhältnis zum AG sind nicht berücksichtigt.


nachrichtlich zu "deiner" Lösung mit der EG 9a St 3:
Dies war die m.W. bis Ende Februar 2017 im TVöD geltende Regelung: Einstufung in der Stufe der höheren EG, in der man mindestens dasselbe Entgelt erhielt, wie bisher. Auch damals begann die Stufenlaufzeit in der "neuen" Stufe der höheren EG m.W. neu, es gab aber "Garantiebeträge" als Mindestzuschlag zum bisherigen Entgelt.

Mittlerweile erfolgen Höhergruppierungen (Ausnahme: aus EG 1) stufengleich, jedoch immer mindestens in St 2, vgl. § 17 TVöD.
Titel: Antw:Hochgruppierung durch AG sowie automatischer Stufenaufstieg
Beitrag von: Fitch am 16.11.2023 10:11
Ganz einfach.

Du gehst von 8/4 in die 9/4

Deine stufenlaufzeit beginnt von vorn, AUSSER du handelst mit dem AG etwas anderes aus.

Niemand hier muss wissen warum dein AG alle höhergruppiert.
Titel: Antw:Hochgruppierung durch AG sowie automatischer Stufenaufstieg
Beitrag von: Maikel am 16.11.2023 10:36
Ganz einfach.

Du gehst von 8/4 in die 9/4

Deine stufenlaufzeit beginnt von vorn, AUSSER du handelst mit dem AG etwas anderes aus.

Niemand hier muss wissen warum dein AG alle höhergruppiert.

Prinzipiell verstehen ich das ja. Ich habe halt nur keinerlei neue Aufgaben oder ähnliches. Die gleiche Stellen Beschreibung. Lediglich aufgrund größerer Herausforderungen in der Branche werden wir höher gruppiert. Also demnach keine neue „Erfahrung“ die da zu sammeln wäre
Titel: Antw:Hochgruppierung durch AG sowie automatischer Stufenaufstieg
Beitrag von: ISN am 16.11.2023 10:47
Dann trifft eventuell diese Tarifvorschrift zu:

§ 13 (VKA)
Eingruppierung in besonderen Fällen

Ist der/dem Beschäftigten eine andere, höherwertige Tätigkeit nicht übertragen worden, hat sich aber die ihr/ihm übertragene Tätigkeit (§ 12 [VKA] Abs. 2 Satz 1) nicht nur vorübergehend derart geändert, dass sie den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als ihrer/seiner bisherigen Entgeltgruppe entspricht (§ 12 [VKA] Abs. 2 Sätze 2 bis 6), und hat die/der Beschäftigte die höherwertige Tätigkeit ununterbrochen sechs Monate lang ausgeübt, ist sie/er mit Beginn des darauffolgenden Kalendermonats in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert. Für die
zurückliegenden sechs Kalendermonate gilt § 14 Abs. 1 sinngemäß.
Titel: Antw:Hochgruppierung durch AG sowie automatischer Stufenaufstieg
Beitrag von: brian am 16.11.2023 10:51
So wie ich das sehe, wird die Bezahlung korrigiert. Also muß man gucken, wo man bei Übernahme der Tätigkeiten war und von da aus die Zeiten rechnen.