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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Maikel am 15.11.2023 20:58
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Hey Leute. Ich arbeite aktuell auf einer EG8 Stelle Stufe 4.
Normalerweise würde ich zum 01.03.24 auf EG8 Stufe 5 kommen.
Jetzt gruppiert mein AG aber alle EG8 Stellen zur EG9A zum 01.01.2024
Rutsche ich dann also erst auf 3869 zum 01.01 und dann auf 4331 zum 01.03?
Ansonsten hätte ich ja einen Nachteil, da ich bei E8 5 mehr bekommen würde als bei E9A 3.
Ich hoffe Ihr versteht was ich meine
€ 1 2 3 4 5 6
E 9a 3448.96 3662.32 3869.96 4331.88 4436.39 4703.23
E 8 3281.44 3486.59 3628.68 3770.54 3922.69 3995.85
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Wie(so) kommst Du denn von E8 Stufe 4 in die E9a Stufe 3?
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Wie(so) kommst Du denn von E8 Stufe 4 in die E9a Stufe 3?
Naja, das wäre ja der nächst höhere Schritt sozusagen.
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Die Höhergruppierung im TVöD erfolgt im Bereich VKA stufengleich. Die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.
Frag mal nach, ob es die Möglichkeit gäbe, die Höhergruppierung erst zum 01.03.2024 vorzunehmen, dann würdest du Stufe 5 in E9a bekommen.
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Die Höhergruppierung im TVöD erfolgt im Bereich VKA stufengleich. Die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.
Frag mal nach, ob es die Möglichkeit gäbe, die Höhergruppierung erst zum 01.03.2024 vorzunehmen, dann würdest du Stufe 5 in E9a bekommen.
Wenn es stufengleich ist, müsste ich doch automatisch zum 01.01 in E9A-4 kommen und zum 01.03 dann in E9A-5?
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Zum 01.012024 in E9A Stufe 4 (stufengleich).
Nach 4 Jahren, also zum 01.01.2028, in Stufe 5 (da Stufenlaufzeit mit Höhergruppierung neu beginnt)
Falls es so gemacht wird wie du geschildert hast, nach E9A Stufe 3 wäre es nicht korrekt.
Dennoch wäre der Stufenaufstieg dann auch nicht der 01.03.2024 sondern der 01.03.2027!
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Auf welcher Grundlage gruppiert der AG alle EG8 höher? Überträgt er zum 01.01.2024 neue Aufgaben?
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Zum 01.012024 in E9A Stufe 4 (stufengleich).
Nach 4 Jahren, also zum 01.01.2028, in Stufe 5 (da Stufenlaufzeit mit Höhergruppierung neu beginnt)
Falls es so gemacht wird wie du geschildert hast, nach E9A Stufe 3 wäre es nicht korrekt.
Dennoch wäre der Stufenaufstieg dann auch nicht der 01.03.2024 sondern der 01.03.2027!
Okay, also mal beim Personalbüro fragen, ob man die Höhergruppierung verzögern kann? Dass ich also Später in die 9 komme?
Weil so gehen mir ja Theoretisch fast 4 Jahre "Erfahrung" flöten wegen 2 Monaten
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Auf welcher Grundlage gruppiert der AG alle EG8 höher? Überträgt er zum 01.01.2024 neue Aufgaben?
Aufgrund Umstrukturierung im Haus wurden verschiedene Stellen neu bewertet. Die Aufgaben bleiben gleich
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Was meinst du mit Umstrukturierung? Findet zum 01.01.2024 eine eingruppierungsrelevante Änderung der Tätigkeit statt, z. B. durch eine Verringerung geringerwertiger Arbeitsvorgänge zugunsten höherwertiger Arbeitsvorgänge? Oder hat der Arbeitgeber die Erkenntnis gewonnen, dass seine Rechtsmeinung zur Eingrippietung falsch war? Wenn Letzteres der Fall ist, erfolgt die Höhergruopierung ab dem Zeitpunkt der Aufgabenübertragung. Nur dadurch wäre es möglich, dass du einer niedrigeren Stufe zugeordnet wirst, und zwar der Stufe, die du damals hattest.
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Was meinst du mit Umstrukturierung? Findet zum 01.01.2024 eine eingruppierungsrelevante Änderung der Tätigkeit statt, z. B. durch eine Verringerung geringerwertiger Arbeitsvorgänge zugunsten höherwertiger Arbeitsvorgänge? Oder hat der Arbeitgeber die Erkenntnis gewonnen, dass seine Rechtsmeinung zur Eingrippietung falsch war? Wenn Letzteres der Fall ist, erfolgt die Höhergruopierung ab dem Zeitpunkt der Aufgabenübertragung. Nur dadurch wäre es möglich, dass du einer niedrigeren Stufe zugeordnet wirst, und zwar der Stufe, die du damals hattest.
Das Gesamthaus hat eine Mail bekommen, dass EG 8 -> EG9A wird. 9b wird 9C.
5 wird zu 4.
Anscheinend wurden Stellenprofile überprüft und daraufhin entschieden
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Du solltest tatsächlich in Erfahrung bringen, worauf dieser ganze Vorgang fußt. Es klingt für mich eher nach dem von ISN genannten 2. Fall, was andere Auswirkungen auf deine Stufenzuordnung hat als eine Höhergruppierung. Dann wäre der Zeitpunkt wichtig, wenn dir die jetzigen (unveränderten) Aufgaben übertragen worden sind.
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Du solltest tatsächlich in Erfahrung bringen, worauf dieser ganze Vorgang fußt. Es klingt für mich eher nach dem von ISN genannten 2. Fall, was andere Auswirkungen auf deine Stufenzuordnung hat als eine Höhergruppierung. Dann wäre der Zeitpunkt wichtig, wenn dir die jetzigen (unveränderten) Aufgaben übertragen worden sind.
Anbei mal ein Auszug
https://i.ibb.co/yfwNy6S/Bildschirmfoto-2023-11-15-um-22-21-19.png
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Hallo Maikel,
die Frage ist, ob die Veränderung der EG
a) auf eine Neubewertung der bisher ausgeübten Tätigkeit (wäre die rückwirkende Berichtigung eines Eingruppierungsirrtums) oder
b) auf einer (von AN-Seite zustimmungsbedürftigen) Änderung von (erst) ab dem 1.1.2024 auszuübenden (höherwertigen) Tätigkeiten (wäre eine Höhergruppierung)
beruht.
Bei a) würdest Du die Stufenlaufzeit behalten und könnest dann auch rückwirkend für sechs Monate (Frist!, § 37 TVöD) das höhere Entgelt verlangen.
Bei b) müsstest Du der Änderung zustimmen und würdest bei einer Ablehung dann (zunächst) in der EG 8 Stufe (St) 4 verbleiben und per 1.3.2024 in die EG 8 St 5 kommen. Ob dein AG dir dann aber noch die höherwertigen Tätigkeiten übertragt, wäre dein Risiko.
Eventuell ist der 1.1.2024 aber auch lediglich der Zeitpunkt, zu dem die (vielleicht "sogar" dann bis Juli 2023 (sechs Monate) auch entgeltlich rückwirkende?) Umsetzung durch die Personalabteilung erfolgt.
Im Zweifel Personalrat / Gewerkschaft / Arbeitsrechtlicher fragen und ggf. etwaige Ansprüche für Mai 2023 noch bis Ende diesen Monats "anmelden" (lassen).
Disclaimer:
Etwaige Auswirkungen auf den Betriebsfrieden und/oder das Verhältnis zum AG sind nicht berücksichtigt.
nachrichtlich zu "deiner" Lösung mit der EG 9a St 3:
Dies war die m.W. bis Ende Februar 2017 im TVöD geltende Regelung: Einstufung in der Stufe der höheren EG, in der man mindestens dasselbe Entgelt erhielt, wie bisher. Auch damals begann die Stufenlaufzeit in der "neuen" Stufe der höheren EG m.W. neu, es gab aber "Garantiebeträge" als Mindestzuschlag zum bisherigen Entgelt.
Mittlerweile erfolgen Höhergruppierungen (Ausnahme: aus EG 1) stufengleich, jedoch immer mindestens in St 2, vgl. § 17 TVöD.
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Ganz einfach.
Du gehst von 8/4 in die 9/4
Deine stufenlaufzeit beginnt von vorn, AUSSER du handelst mit dem AG etwas anderes aus.
Niemand hier muss wissen warum dein AG alle höhergruppiert.
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Ganz einfach.
Du gehst von 8/4 in die 9/4
Deine stufenlaufzeit beginnt von vorn, AUSSER du handelst mit dem AG etwas anderes aus.
Niemand hier muss wissen warum dein AG alle höhergruppiert.
Prinzipiell verstehen ich das ja. Ich habe halt nur keinerlei neue Aufgaben oder ähnliches. Die gleiche Stellen Beschreibung. Lediglich aufgrund größerer Herausforderungen in der Branche werden wir höher gruppiert. Also demnach keine neue „Erfahrung“ die da zu sammeln wäre
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Dann trifft eventuell diese Tarifvorschrift zu:
§ 13 (VKA)
Eingruppierung in besonderen Fällen
Ist der/dem Beschäftigten eine andere, höherwertige Tätigkeit nicht übertragen worden, hat sich aber die ihr/ihm übertragene Tätigkeit (§ 12 [VKA] Abs. 2 Satz 1) nicht nur vorübergehend derart geändert, dass sie den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als ihrer/seiner bisherigen Entgeltgruppe entspricht (§ 12 [VKA] Abs. 2 Sätze 2 bis 6), und hat die/der Beschäftigte die höherwertige Tätigkeit ununterbrochen sechs Monate lang ausgeübt, ist sie/er mit Beginn des darauffolgenden Kalendermonats in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert. Für die
zurückliegenden sechs Kalendermonate gilt § 14 Abs. 1 sinngemäß.
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So wie ich das sehe, wird die Bezahlung korrigiert. Also muß man gucken, wo man bei Übernahme der Tätigkeiten war und von da aus die Zeiten rechnen.