Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Mamelekatze am 17.11.2023 11:23
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Hallo,
Meine Tochter steckt mitten im Bewerbungsprozess zum Verwaltungswirt.Sie hat bereits Zusage für München und NÜRNBERG erhalten, möchte aber lieber in unserer Region bleiben. Sie hatte bereits Vorstellungsgespräch jedoch lassen Sie Antworten auf sich warten.
München hat sie bereits unterschrieben. Könnte sie zur Sicherheit, wenn sie bei uns nichts bekommt für Nürnberg auch unterschreiben und dann München den Vertrag aufzuheben?
Sie ist ganz verzweifelt
Hat jemand Infos?
Lieben Dank!
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...bisschen im Forum geirrt?
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..ist das in Bayern eine Beamtenlaufbahn mittlerer Dienst?
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Verwaltungswirte sind in Bayern jedenfalls Beamte im mittleren Dienst, ja.
In der Regel wird man dann zum*r Beamtenanwärter*in mit einem Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt, was also ist konkret mit "Unterschrift" gemeint?
Wurde die Tochter bereits in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt und hat eine Ernennungsurkunde ausgehändigt bekommen und mit der Unterschrift hat man den Eid sowie das Bekenntnis zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung und dem Grundgesetz schriftlich bestätigt?
Wenn ihr unsicher seid, bitte Ruft einfach mal der Personalführenden Stelle bzw. der Ausbildungsstelle in München an und lässt euch in Ruhe erläutern "was wurde bisher gemacht" und "was muss noch gemacht werden" bzw. wo ihr gerade steht.
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..genau...erst mit Entgegennahme einer Urkunde wird das Beamtenverhältnis begründet...dies geschieht in der Regel am ersten Arbeitstag oder kurz davor...also bis dahin kann sie überall zusagen und dann dort eine Urkunde annehmen, wo sie am liebsten hin will...
...bei Beamten gibt es keinen Arbeitsvertrag
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In Zweifelsfalle ginge ja auch die unbeliebte Raubernennung, aber schaut erstmal wo ihr überhaupt steht.
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Wenn Ihre Tochter proaktiv von München und Nürnberg zu Vorstellungsgesprächen/Assessment-Center geladen wurde, war sie vermutlich im "allgemeinen Topf" des LPA.
Kleinere Kommunen nutzen öfters Direktbewerbungen (auch bei den Verwaltungswirten, obwohl die über den LPA eingesteuert werden) für das nachfolgende Ausbildungsjahr. Das bedeutet schlicht, dass Ihre Tochter sich vorab bei kleineren Kommunen (in der Nähe) direkt hätte bewerben sollen.
Soll es noch vor Ausbildungsbeginn im September 2024 etwas mit der Ausbildung in Ihrer Nähe werden (wobei die fachtheoretische Ausbildung an der BVS auch weiter weg und mit langer Anfahrt verbunden sein kann) soll, empfehle ich die direkte Kontaktaufnahme mit Behörden, die für Sie als Ausbildungsstandort von der Lage her in Frage kommen.
Ich möchte aber darauf hinweisen, dass sich (zumindest bei der Stadt Nürnberg kann ich die Rahmenbedingungen gut abschätzen) größere Kommunen sehr um ihre Anwärter bemühen und die fachpraktische Ausbildung sehr vielschichtig sein kann. In kleineren Behörden läuft man eher Gefahr, in der Praxis kaum ausgebildet zu werden, dafür als -überspitz dargestellt- Kopierbediener herhalten zu müssen.
Ferner appelliere ich aber auch an den guten Ton, rechtzeitig den möglichen neuen Dienstherrn Bescheid zu geben, sollte sich etwas an der eigenen Planung ändern. Die Personalämter müssen mit festen Zusagen rechnen, Nachbesetzungen kurz vor Ausbildungsbeginn sind besonders für Nachrücker eine unnötige Tortur.
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Ich möchte aber darauf hinweisen, dass sich (zumindest bei der Stadt Nürnberg kann ich die Rahmenbedingungen gut abschätzen) größere Kommunen sehr um ihre Anwärter bemühen und die fachpraktische Ausbildung sehr vielschichtig sein kann. In kleineren Behörden läuft man eher Gefahr, in der Praxis kaum ausgebildet zu werden, dafür als -überspitz dargestellt- Kopierbediener herhalten zu müssen.
Ja, seitdem die Digitalisierung voranschreitet und immer mehr auf digitale Kommentare gesetzt wird, braucht man niemanden mehr, der die Ergänzungslieferungen einsortiert ;-)!