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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Miri38 am 17.11.2023 18:57

Titel: Behördliches Führungszeugnis
Beitrag von: Miri38 am 17.11.2023 18:57
Hallo, ich soll für meine neue Stelle im ÖD ein behördliches Führungszeugnis vorlegen.
Was steht denn da alles so drin?
Hatte das Jemand schon?
Titel: Antw:Behördliches Führungszeugnis
Beitrag von: SamFisher am 17.11.2023 20:24
Das bekommst Du nicht, das geht direkt an die Behörde.

Was drin steht, findest Du hier:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html#AnkerDokument98436
Titel: Antw:Behördliches Führungszeugnis
Beitrag von: Lämpel am 17.11.2023 23:54
Was steht denn da alles so drin?

Im Idealfall gar nichts.  ;)
Titel: Antw:Behördliches Führungszeugnis
Beitrag von: Elur am 19.11.2023 00:26
Was im behördlichen Führungszeugnis aufgenommen wird, ist in § 32 BZRG geregelt.
Titel: Antw:Behördliches Führungszeugnis
Beitrag von: ElBarto am 20.11.2023 08:12
Ja, im besten Fall nichts, Jugendsünden vor Straffähigkeit  meine ich auch nicht.

Also halb so schlimm
Titel: Antw:Behördliches Führungszeugnis
Beitrag von: Ytsejam am 21.11.2023 07:13
Wenn man sich nicht sicher ist was drinsteht kann man es auch vor der Zusendung an die Behörde zur persönlichen Einsichtnahme an ein Gericht schicken lassen. "Nach Einsichtnahme ist das Führungszeugnis an die Behörde weiterzuleiten oder, falls die antragstellende Person dem widerspricht, vom Amtsgericht zu vernichten." § 30 BZRG