Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Miri38 am 17.11.2023 18:57
-
Hallo, ich soll für meine neue Stelle im ÖD ein behördliches Führungszeugnis vorlegen.
Was steht denn da alles so drin?
Hatte das Jemand schon?
-
Das bekommst Du nicht, das geht direkt an die Behörde.
Was drin steht, findest Du hier:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html#AnkerDokument98436
-
Was steht denn da alles so drin?
Im Idealfall gar nichts. ;)
-
Was im behördlichen Führungszeugnis aufgenommen wird, ist in § 32 BZRG geregelt.
-
Ja, im besten Fall nichts, Jugendsünden vor Straffähigkeit meine ich auch nicht.
Also halb so schlimm
-
Wenn man sich nicht sicher ist was drinsteht kann man es auch vor der Zusendung an die Behörde zur persönlichen Einsichtnahme an ein Gericht schicken lassen. "Nach Einsichtnahme ist das Führungszeugnis an die Behörde weiterzuleiten oder, falls die antragstellende Person dem widerspricht, vom Amtsgericht zu vernichten." § 30 BZRG