Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: LehrerInNRW am 19.11.2023 13:01
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Da sich in den letzten Tagen fragen nach Musterwidersprüchen häufen, hier mal der Versuch sie für alle Bundesländer und Stadtstaaten zu sammeln.
@Moderation: Wenn ihr das als sinnlos erachtet, bitte löschen!
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GDP für NRW:
für NRW hat die GdP bereits Musterwidersprüche veröffentlicht. https://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/DE_Musterwidersprueche-Amtsangemessene-Besoldung-Versorgung-2023?open&ccm=000
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Komba für NRW:
Habe den Musterwiderspruch der Komba NRW hier hochgeladen:
https://gray-nelle-57.tiiny.site/
Viele Grüße
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Deutsche Verwaltungsgewerkschaft für Brandenburg:
https://www.dvg-bb.de/2023/10/alle-jahre-wieder-widerpruch-einlegen-nicht-vergessen (https://www.dvg-bb.de/2023/10/alle-jahre-wieder-widerpruch-einlegen-nicht-vergessen)
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Da geht doch mehr als NRW und Brandenburg!
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Mir wurde für Niedersachsen folgender Musterwiderspruch empfohlen:
https://www.gew-nds.de/aktuelles/detailseite/amtsangemessenheit-der-besoldung-2
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@ Moderation: Kann man diese Thema vielleicht anpinnen?
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Bund der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen:
https://www.drb-nrw.de/nachrichten-1/meldungen-des-landesverbandes/nachricht/news/musterwidersprueche-2023
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Bayern - Bund Deutscher Kriminalbeamter- Handlungsempfehlung des LV Bayern
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/widerspruch-gegen-die-alimentation-2023 (https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/widerspruch-gegen-die-alimentation-2023)
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LMGTFY statt Hinweis des Urhebers oder dessen Umfeld selbst in diesem Forum:
https://www.gew-hessen.de/details/amtsangemessene-alimentation-2023-und-2024
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Gewerkschaft der Polizei Berlin
https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/de_musterantrag-widerspruch-amtsangemessene-alimentation
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Deutsche Polizeigewerkschaft Berlin
https://www.dpolg.berlin/service/formulare/
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Einen Musterwiderspruch der GEW Niedersachsen findet man hier: https://www.gew-nds.de/aktuelles/detailseite/amtsangemessenheit-der-besoldung-2
Ich würde das Schreiben gleichfalls noch mit einem Datum versehen. Es sollte bis spätestens dem 30.12.2023 beim NLBV eingegangen sein. Es kann sicherlich nicht schaden, am Ende eine Eingangsbestätigung zu erbitten.
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Musterwiderspruch vom sächsischen Richterverein:
https://www.richtervereinsachsen.de/
Runterscrollen bis zum Thema. In dem PDF auf der dritten Seite.
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GdP Niedersachsen
https://www.gdp.de/gdp/gdpnds.nsf/id/nds_20231201_angemessene_
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Bund Deutscher Kriminalbeamter
Bayern
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/widerspruch-gegen-die-alimentation-2023
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DGB
Bezirk Sachsen
https://sachsen.dgb.de/themen_1/++co++575925fc-92af-11ee-897a-001a4a160123 (https://sachsen.dgb.de/themen_1/++co++575925fc-92af-11ee-897a-001a4a160123)
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Thüringen (tbb): https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2023/2023_Muster_allgemeine_Grundbesoldung.docx
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Hamburg: DPolG
https://www.dpolg-hh.de/widerspruch_alimentation-2023/
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GDP Rheinland-Pfalz
https://www.gdp.de/gdp/gdprp.nsf/id/DE_Copy-of-Alimentation--Lohnt-sich-ein-Widerspruch
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der link zur gew niedersachsen führt mittlerweile ins leere. hier gibt es das musterschreiben:
https://www.gew-nds.de/aktuelles/detailseite/amtsangemessenheit-der-alimentation-weiterhin-zu-beanstanden
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hat jemand aus niedersachsen vom nlbv eine eingangsbestätigung für seinen widerspruch erhalten?
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hat jemand aus niedersachsen vom nlbv eine eingangsbestätigung für seinen widerspruch erhalten?
Für 2023 bisher noch nicht. Trotz Erhebung im Oktober und zweifacher schriftlicher Nachfrage. Habe den Oktober-Widerspruch aber per Fax mit qualifiziertem Sendebericht versandt, sodass ich mich dennoch auf der sicheren Seite sehe. Für dieses Jahr habe ich bisher noch keinen Widerspruch erhoben.
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ja, ich bezog mich auf den für 2023. danke!
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hat jemand aus niedersachsen vom nlbv eine eingangsbestätigung für seinen widerspruch erhalten?
Lag heute auf meinem Schreibtisch. WS vom 01.12.23, an dem Tag auch direkt beim NLBV eingeworfen, Eingangsbestätigung mit Datum vom 15.12.23 (!). Kam offensichtlich mit dem Postaustausch bei uns an, hatte jedenfalls keinen Stempel auf dem Umschlag.
Interessant finde ich dabei die Tatsache, dass ich im WS meine Privatanschrift angegeben hatte, die Eingangsbestätigung aber an unser Dienstgebäude geschickt wurde.
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hat jemand aus niedersachsen vom nlbv eine eingangsbestätigung für seinen widerspruch erhalten?
Ich habe im vergangen Jahr einmal angerufen und mich nach dem Eingang erkundigt. Man sagte mir, der Widerspruch sei eingegangen, man habe aber Anweisung, diese liegen zu lassen, bis die Verordnung zum Familienergänzungszuschlag erlassen wurde.
Wahrscheinlich meint man dann verfassungsgemäß zu besolden und bescheidet die Widersprüche negativ (reine Vermutung meinerseits).
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hat jemand aus niedersachsen vom nlbv eine eingangsbestätigung für seinen widerspruch erhalten?
Ich habe im vergangen Jahr einmal angerufen und mich nach dem Eingang erkundigt. Man sagte mir, der Widerspruch sei eingegangen, man habe aber Anweisung, diese liegen zu lassen, bis die Verordnung zum Familienergänzungszuschlag erlassen wurde.
Wahrscheinlich meint man dann verfassungsgemäß zu besolden und bescheidet die Widersprüche negativ (reine Vermutung meinerseits).
Habe nun eine Eingangsbestätigung erhalten, mit dem Hinweis, dass derzeit über den Widerspruch nicht entschieden werden kann, aber unaufgefordert zu gegebener Zeit darauf zurückgekommen wird.
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hat jemand aus niedersachsen vom nlbv eine eingangsbestätigung für seinen widerspruch erhalten?
Ich habe im vergangen Jahr einmal angerufen und mich nach dem Eingang erkundigt. Man sagte mir, der Widerspruch sei eingegangen, man habe aber Anweisung, diese liegen zu lassen, bis die Verordnung zum Familienergänzungszuschlag erlassen wurde.
Wahrscheinlich meint man dann verfassungsgemäß zu besolden und bescheidet die Widersprüche negativ (reine Vermutung meinerseits).
Habe nun eine Eingangsbestätigung erhalten, mit dem Hinweis, dass derzeit über den Widerspruch nicht entschieden werden kann, aber unaufgefordert zu gegebener Zeit darauf zurückgekommen wird.
bei mir ebenso. datiert interssanterweise noch im alten jahr, aber jetzt erst erhalten (per dienstpost)
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hat jemand aus niedersachsen vom nlbv eine eingangsbestätigung für seinen widerspruch erhalten?
Ich habe im vergangen Jahr einmal angerufen und mich nach dem Eingang erkundigt. Man sagte mir, der Widerspruch sei eingegangen, man habe aber Anweisung, diese liegen zu lassen, bis die Verordnung zum Familienergänzungszuschlag erlassen wurde.
Wahrscheinlich meint man dann verfassungsgemäß zu besolden und bescheidet die Widersprüche negativ (reine Vermutung meinerseits).
Habe nun eine Eingangsbestätigung erhalten, mit dem Hinweis, dass derzeit über den Widerspruch nicht entschieden werden kann, aber unaufgefordert zu gegebener Zeit darauf zurückgekommen wird.
bei mir ebenso. datiert interssanterweise noch im alten jahr, aber jetzt erst erhalten (per dienstpost)
Die gute alte Dienstpost … ;D
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Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und hätte eine Nachfrage zum Widerspruch. Ich habe 2020 einen Widerspruch in gleicher Sache mittels des damaligen Musterwiderspruchs eingelegt. Wurde im Antwortschreiben aus 2022 erwartungsgemäß als unbegründet abgelehnt und auf den Klageweg verwiesen. Ich habe damals nicht geklagt. Kann ich nun trotzdem erneut Widerspruch einlegen oder habe ich meinen Anspruch auf Grund der Unterlassung des Klagewegs verwirkt? Vielen Dank vorab.
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Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und hätte eine Nachfrage zum Widerspruch. Ich habe 2020 einen Widerspruch in gleicher Sache mittels des damaligen Musterwiderspruchs eingelegt. Wurde im Antwortschreiben aus 2022 erwartungsgemäß als unbegründet abgelehnt und auf den Klageweg verwiesen. Ich habe damals nicht geklagt. Kann ich nun trotzdem erneut Widerspruch einlegen oder habe ich meinen Anspruch auf Grund der Unterlassung des Klagewegs verwirkt? Vielen Dank vorab.
Deutsche Verwaltungsgewerkschaft für Brandenburg:
https://www.dvg-bb.de/2023/10/alle-jahre-wieder-widerpruch-einlegen-nicht-vergessen (https://www.dvg-bb.de/2023/10/alle-jahre-wieder-widerpruch-einlegen-nicht-vergessen)
Bund der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen:
https://www.drb-nrw.de/nachrichten-1/meldungen-des-landesverbandes/nachricht/news/musterwidersprueche-2023
...alternativ die Verlinkungen seit 19.11.2023 mal durchlesen.
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Hallo!
Ich bin zufällig über das Gutachten gestoßen, dass aus dem Nov 2023 stammt.
Vielleicht ist die Schaffung eines Verbandsklagerechts tatsächlich ein Schritt in die richtige Richtung um die individuelle jährliche Geltendmachung abzuschaffen und hierdurch natürlich auch mehr Bemate mit ins Boot zu bekommen, was widerrum zu mehr Druck führt?!
Und die Gewerkschaften würden sich über mehr Mitglieder freuen;-)
https://www.dgb.de/downloadcenter/++co++318f2666-81fa-11ee-9a83-001a4a160123
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Hallo!
Ich bin zufällig über das Gutachten gestoßen, dass aus dem Nov 2023 stammt.
Vielleicht ist die Schaffung eines Verbandsklagerechts tatsächlich ein Schritt in die richtige Richtung um die individuelle jährliche Geltendmachung abzuschaffen und hierdurch natürlich auch mehr Bemate mit ins Boot zu bekommen, was widerrum zu mehr Druck führt?!
Und die Gewerkschaften würden sich über mehr Mitglieder freuen;-)
https://www.dgb.de/downloadcenter/++co++318f2666-81fa-11ee-9a83-001a4a160123
Das hört sich gut an!
Kenne mich mit den Gewerkschaften ehrlich gesagt nicht aus. Kann die DGB auch Beamte vertreten?
Sollte es zu einem Verbandsklagerecht in Besoldungsstreitigkeiten kommen, könnte ich mir eine Mitgliedschaft sehr gut vorstellen!! :D
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Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und hätte eine Nachfrage zum Widerspruch. Ich habe 2020 einen Widerspruch in gleicher Sache mittels des damaligen Musterwiderspruchs eingelegt. Wurde im Antwortschreiben aus 2022 erwartungsgemäß als unbegründet abgelehnt und auf den Klageweg verwiesen. Ich habe damals nicht geklagt. Kann ich nun trotzdem erneut Widerspruch einlegen oder habe ich meinen Anspruch auf Grund der Unterlassung des Klagewegs verwirkt? Vielen Dank vorab.
Deutsche Verwaltungsgewerkschaft für Brandenburg:
https://www.dvg-bb.de/2023/10/alle-jahre-wieder-widerpruch-einlegen-nicht-vergessen (https://www.dvg-bb.de/2023/10/alle-jahre-wieder-widerpruch-einlegen-nicht-vergessen)
Bund der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen:
https://www.drb-nrw.de/nachrichten-1/meldungen-des-landesverbandes/nachricht/news/musterwidersprueche-2023
...alternativ die Verlinkungen seit 19.11.2023 mal durchlesen.
So wie ich das verstanden habe ist das ein Vorschlag ein Verbandsklagerecht für Besoldungsfragen einzuführen. Das werden die Gesetzgeber aber nicht machen, da sie sich viel größere fiskalische Vorteile davon erwarten, ihr Beamten vorsätzlich, in konzertierter Form verfassungswidrig zu hintergehen. Die Gesetzgeber haben schlicht kein Interesse an Verbandsklagen. Sie profitieren bewusst von der geschilderten Verunsicherung der Beamten. Wenn dem nicht so wäre könnten die Regierungen und Mitglieder der Parlamente ja schon jetzt wie geschildert Normenkontrollklagen veranlassen. Was bleibt ist also ein netter Versuch. Trotzdem muss man natürlich jedem dankbar sein, der sich für uns Beamte einsetzt.
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Moin.
Gestern waren zwei gelbe Briefe des LANDES NRW mit Zustellernachweis im Briefkasten.
Es handelt sich um die Bestätigung der Widersprüche gegen das Wegfallen der Sonderzahlung usw.
2006-14 oder so.
Naja...
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Nachdem ich hier im Forum aaO letztes Jahr den Musterwiderspruch des DRB BaWü verlinkt hatte, und dieser mittlerweile offline ist, frage ich mich nun:
Inwiefern sollte und kann man der Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens sowie von Vermögenseinkünften ganz grundsätzlich argumentativ begegnen?
Dazu der Staatsanzeiger BaWü vor einigen Tagen: https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/beamtenbund-fuehlt-sich-vor-den-kopf-gestossen/
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Hallo zusammen,
meinen Widerspruch für das Jahr 2023 habe ich beim LBV NRW am 27.12.2023 eingeworfen. Ich habe eines der Muster verwendet. Folgende Rückmeldung habe ich ca. am 06.05.2024 (Datum im Schreiben ist der 22.04.2024) erhalten:
Sehr geehrte XY,
ich bestätige, dass ihr Antrag/Widerspruch hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation für das Jahr 2023 am 28.01.2024 eingegangen ist.
Die Entscheidung über Ihren Antrag/Widerspruch stelle ich zurück. Ich unterstelle, dass Sie mit dieser Verfahrenweise einverstanden sind.
Ich frage mich, ob das LBV NRW hier absichtlich vorgibt, dass der Widerspruch erst 2024 eingegangen sei, damit der Anspruch für 2023 erlischt. Hat der Widerspruch nicht nur eine Gültigkeit, wenn er im selben Jahr eingegangen ist oder verstehe ich hier etwas falsch? Sollte ich das nochmal beim LBV klarstellen?
Des Weiteren habe ich folgende Bitten im Widerspruch gestellt, denen nicht hinreichend nachgegangen wurde:
Ich erkläre mich mit dem Aussetzen des Verfahrens bis zum Abschluss von Parallelverfahren einverstanden, soweit Sie auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung verzichten.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Einganges und der Erklärung, dass mein Antrag und Widerspruch ruhend gestellt wird und auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird.
Hat sonst jemand (ähnliche) Rückmeldungen erhalten und einen Hinweis, wie man reagieren sollte?
LG
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BE und ich sage mal das gilt auch für BB
das ist eben das Prloblem wenn jedes Bundesland dein eigenes Süppchen kocht.
Fakt ist das fast sämtliche Bundesländer gegen das verfassungsgemäße Alimentationsprinzip verstoßen. und jeder Beamte deshalb auch jedes Jahr einen Musterwiderspruch an seine Personalstelle schicken muss.
Für nähere Infomationen bitte diese hervoragende Seite beachten....
https://www.berliner-besoldung.de/
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Hallo zusammen,
hat jemand ein Musterwiderspruch für BW oder kann ich einen der anderen Länder nehmen und das jew. Bundesland anpassen?
Viele Grüße
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Da das Thema (Muster-)Widerspruch zurzeit sicherlich einige Kolleginnen und Kollegen beschäftigt, rufe ich einfach an diese Seite hier noch einmal auf, bevor es hier ggf. geschlossen wird, da die letzten Einträge schon etwas her sind. Wie schon an anderer Stelle hervorgehoben, schaffe ich es im Moment nicht, mich mit dem Thema hinreichend genug zu beschäftigen, habe das aber für Anfang Dezember geplant. Eventuell schaffe ich es auch früher. Zugleich kann man hier, denke ich, bereits vorliegende aktuelle Links einstellen bzw. sich gegenseitig über den jeweiligen Sachstand informieren.
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Musterwiderspruch GdP NRW:
https://www.gdp.de/nrw/de/stories/2024/11/musterwidersprueche-amtsangemessene-besoldung-versorgung-2024
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[BE]
dbb Berlin
https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/musterantrag-auf-gewaehrung-einer-amtsangemessenen-alimentation/
Berliner-Besoldung.de
https://www.berliner-besoldung.de/musterwiderspruch/
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[BB]
BDR Brandenburg
https://www.bdr-brb.de/aktuelles/news/verfassungsgemaesse-alimentation-widerspruch-2024/ (https://www.bdr-brb.de/aktuelles/news/verfassungsgemaesse-alimentation-widerspruch-2024/)
Der einzige den ich bisher für 2024 aus Brandenburg kenne.
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[BY]
Musterwidersprüche des BDK Bayern:
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/besoldung-2024 (https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/besoldung-2024)
Man munkelt, auch andere Verbände werden dieses Jahr noch in Bayern zum Einlegen von Widersprüche aufrufen.
Ich bin gespannt...
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Hamburg: Deutsche Polizeigewerkschaft
https://www.dpolg-hh.de/widerspruch_alimentation-2024/
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nrw.verdi.de: "Mustertexte für Widersprüche gegen die Besoldung im Jahr 2024 für Beamtinnen und Beamte des Landes und der Kommunen in NRW"
https://nrw.verdi.de/wegweiser/personengruppen/beamte/++co++3de811ba-aca2-11ef-856d-f986ac420b30
daraus die Deeplinks:
https://nrw.verdi.de/++file++6746eb4df995bb312857ec3f/download/Widerspruch%20Besoldung%20Kommune%202024.pdf
https://nrw.verdi.de/++file++6746eb7b47c4e96c4cce6775/download/Widerspruch%20Besoldung%20NRW%202024%20-%20Beamte%20Land.pdf
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Gibt es schon einen aktuellen für BW nach dem neuen Gesetz?
thx
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Niedersachsen GEW Widerspruch 2024:
Betrifft zwar nicht den Bund, trotzdem ggf. beachtlich. Interessant finde ich auch, dass mal eine Gewerkschaft von sich aus aktiv geeignete Kläger für Verfahren sucht...
https://www.gew-nds.de/aktuelles/detailseite/amtsangemessenheit-der-alimentation-weiterhin-zu-beanstanden-1
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Der Verband der Kriminalisten:
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/jetzt-aktiv-werden-widerspruch-gegen-die-aktuelle-alimentation-einlegen
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Widerspruch DRB NRW 2024 Besoldung und Versorgung
https://www.drb-nrw.de/fileadmin/Landesverband-Nordrhein-Westfalen/Dokumente/Musterwidersprueche/Musterwiderspruch_Besoldung_2024.doc
https://www.drb-nrw.de/fileadmin/Landesverband-Nordrhein-Westfalen/Dokumente/Musterwidersprueche/Musterwiderspruch_Versorgung_2024.doc
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Ich habe bei einer Stadtverwaltung in NRW gearbeitet und bin seit 01.05.2024 in Pension. Für die Zeit ab 01.05.2024 erhalte ich Bescheide, Bezügemitteilungen und Überweisungen ausschließlich von den Rheinischen Versorgungskassen in Köln.
Der Bescheid der Rheinischen Versorgungskassen über die Festsetzung der mir zustehenden Versorgungsbezüge enthält folgenden Text:
"In Vertretung des Bürgermeisters der Stadt XY ergeht durch die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) folgender Bescheid ...".
- Den Widerspruch gegen meine Besoldung (bis einschließlich 30.04.2024) werde ich an das Personalamt der Stadtverwaltung adressieren.
- An wen muss ich den Widerspruch hinsichtlich der Versorgungsbezüge (ab 01.05.2024) adressieren? Stadtverwaltung oder Rheinische Versorgungskassen?
...wären dann im Fall der Fälle einer Klage ggfls. die Rheinischen Versorgungskassen Klagegegner? :-\
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[BB]
DPolG Brandenburg
https://www.dpolg-brandenburg.de/aktuelles/news/widerspruch-einlegen-nicht-vergessen/ (https://www.dpolg-brandenburg.de/aktuelles/news/widerspruch-einlegen-nicht-vergessen/)
BDK Brandenburg
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/jetzt-aktiv-werden-widerspruch-gegen-die-aktuelle-alimentation-einlegen (https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/jetzt-aktiv-werden-widerspruch-gegen-die-aktuelle-alimentation-einlegen)
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Angelehnt an den Erstwiderspruch, wie ich ihn unlängst auf der Seite der Bundesbeamten eingestellt habe und wie er dort von PolareuD in den Sammelthread überführt worden ist (https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001547272), habe ich nun gleichfalls einen Musterwiderspruch für den Bereich der Landesbeamten erstellt. Er stellt neben den hier bereits eingestellten Musterwidersprüchen eine weitere Alternative dar, soll und kann diese allerdings allein schon deshalb nicht ersetzen, da ich sie nicht allesamt auf ihre sachliche Stichhaltigkeit hin geprüft habe. Mit dem Einstellen möchte ich mich insbesondere dahingehend entlasten, dass ich im Verlauf des Jahres verschiedenen Kollegen zugesagt hatte, gen Ende des Jahres einen entsprechenden Musterwiderspruch hier einzustellen, was ich hiermit tue. Dabei gilt es zunächst das zu wiederholen, was ich bereits beim Einstellen der beiden Muster auf der Seite der Bundesbeamten gesagt habe:
Wie sicherlich ein nicht geringer Teil derer, die entsprechende Muster öffentlich zur Verfügung stellen, besteht auch bei mir eine erheblich Verunsicherung, die - wie auf der Seite der Bundesbeamten ausführlicher dargelegt - ihren Grund darin findet, dass seit geraumer Zeit eine sachgerechte Betrachtung des Alimentationsprinzips aus Art. 33 Abs. 5 GG durch sämtliche Dienstherrn nurmehr schwerlich zu erkennen war und dass seit spätestens 2021/22 ein tendenziell zu immer extremeren Mitteln greifendes wissentliches und willentliches verfassungswidriges Handeln im Besoldungsrecht zu verzeichnen ist. Die Rechtsunsicherheit im Besoldungsrecht stellt sich mir seit spätestens jenem Datum als erheblich dar; ein weitgehenderes Vertrauen in das besoldungsrechtliche Handeln der Dienstherrn kann offensichtlich nicht mehr so ohne Weiteres empfohlen werden. Dahingegen muss man in Rechnung stellen, dass sich die umfassende wissentliche und willentliche Verdrehung von Recht in maßgeblichen Teilen des Besoldungsrechts ggf. nicht mehr unbesehen ausschließen lässt. Insofern kann ich das angehängte Dokumente nur mit auch mich erfassender Unsicherheit öffentlich stellen und rate deshalb dringlich dazu, sich hinsichtlich der eigenen Widerspruchsführung am Besten anwaltlich, mindestens aber vonseiten der Gewerkschaften und Personalräte beraten zu lassen.
Ich gehe heute davon aus - denn ansonsten würde ich das Muster nicht öffentlich stellen -, dass der angehängte Widerspruch sich als sachgerecht zeigen sollte - allerdings würde ich zuvor nicht minder sämtliche weitere Musterwidersprüche eingehend prüfen, bevor ich schließlich eine Auswahl anhand aller mir vorliegenden Muster treffen würde. Zugleich muss ich hier noch einmal ausdrücklich festhalten, dass die Verwendung des angehängten Musters generell nicht die Beratung durch einen professionellen Rechtsbeistands ersetzen kann, dass also jedem, der das angehängte Muster verwendet, klar sein muss, dass ich kein Jurist bin und keine Verantwortung für die Verwendung des Musters übernehme. Zugleich tut es mir leid, dass ich diese Worte vorausschicken muss - aber alles andere empfände ich als nicht verhältnismäßig.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie man einen Widerspruch versendet. Ich kann mich hier nur der Empfehlung der gdp NRW anschließen (https://www.gdp.de/nrw/de/stories/2024/11/musterwidersprueche-amtsangemessene-besoldung-versorgung-2024, vgl. die Verlinkung zum Musterwiderspruch Besoldung):
"Zum Versand:
Im Streitfall ist der Nachweis über eine fristgerechte Zustellung enorm wichtig. Daher die dringende Empfehlung, das Schreiben per Einschreiben zu versenden und den Beleg aufzubewahren. Vor dem Versand idealerweise noch eine Kopie des Schreibens anfertigen.
Problematisch sind:
• Die Übersendung mit der 'normalen Post',
• Der Versand über die Dienstpost,
• Einwurf in den Briefkasten des LBV (ohne Zeugen),"
Dabei schließe ich mich dem Rat xaps an, dass sinnvollerweise ein Einschreiben Rückschein zum Mehrpreis von 4,85 € verwendet werden sollte. Gleichfalls zeigt sich das Vorgehen Freddys als empfehlenswert, den Einwurf des Schreibens in den Briefkasten des LBV unter Zeugen und ggf. fotografisch dokumentiert vorzunehmen.
Dass diesem Forumsbeitrag angehängte Muster betrachte ich wie gerade erläutert als einen Vorschlag. Ich halte es für sinnvoll, es hier im Forum eingehend zu prüfen und zu verbessern bzw. zu präzisieren. Es sollte eventuell erst dann als Muster letzter Hand tatsächlich Verwendung finden.
Inhaltlich stelle ich in eckigen Klammern in wenigen Fällen Ausführungen zur Formulierung dar, insbesondere hinsichtlich der Unterscheidung von Beamten mit und ohne Familie sowie hinsichtlich der Unterscheidung von Besoldungs- und Versorgungsempfängern; ich denke, die Passagen sind anhand der eckigen Klammern i.d.R. selbsterklärend (falls nicht, einfach hier nachfragen). An einer Stelle stellen sie sich ggf. für juristisch nicht tiefgehender Bewanderte als schwieriger dar, und zwar im nachfolgenden Absatz (auch hier einfach bei Schwierigkeiten hier im Forum nachfragen, sofern meine nachfolgenden Erläuterungen nicht ausreichen; es ist kein Charakterfehler, sich nicht in allen Tiefen des Besoldungsrechts auszukennen):
"Gemäß § ….. [§ zur Anpassung der Besoldung im jeweiligen Landesbesoldungsgesetz nennen] und [§ zur Anpassung der Versorgung im jeweiligen Landesversorgungsgesetz nennen] sind die Besoldung und Versorgung entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung durch Gesetz regelmäßig anzupassen."
In den beiden Lücken ist der jeweilige § des aktuellen Besoldungsgesetzes (erste Lücke) bzw. des gültigen Landesversorgungsgesetzes zu nennen (zweite Lücke). Er hat hinsichtlich des ersten Falls zumeist einen Überschrift wie "Anpassung der Besoldung" (vgl. für Baden-Württemberg § 16 unter: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BesGBW2010V1P16) und im zweiten wie "Allgemeine Anpassung" (vgl. gleichfalls für Baden-Württemberg § 11 unter: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BeamtVGBWrahmen). Für Baden-Württemberg muss der Absatz also heißen:
"Gemäß § 16 LBesGBW und § 11 LBeamtVGBW sind die Besoldung und Versorgung entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung durch Gesetz regelmäßig anzupassen."
Ich denke, die weiteren Lücken sind selbsterklärend. Der ggf. gleichfalls auf den ersten Blick nicht sogleich ersichtliche Absatz zu den Besoldungsanpassungen muss anhand der dort genannten Links bspw. für Baden-Württemberg wie folgt lauten:
"In diesem Zusammenhang ist auch die in den letzten Jahren hohe Inflation (2021: 3,1%, 2022: 6,9% und 2023: 5,9%) zu berücksichtigen, der lediglich eine Besoldungsanpassung von 1,4 % zum 01.01.2021 und 2,8 % zum 01.12.2022 gegenübersteht. Für 2023 erfolgte keine lineare Anpassung der Bezüge, sondern wurden lediglich Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise in Gesamthöhe von 1.300,- EUR gewährt. 2024 ist die Grundbesoldung zum 01.11. um 200,- € erhöht worden. Ein auf dieser Basis vorgenommener Vergleich zeigt signifikante reale Kaufkraftverluste, was zur Verschärfung der genannten verfassungsrechtlichen Bedenken der Gewerkschaften und Verbände führt."
Für Rückfragen stehe ich hier wie gehabt gerne zur Verfügung. Diesen Beitrag habe ich wortgleich ebenfalls im allgemeinen Thread eingestellt.
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Danke dir :)
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Gern geschehen, Versuch. Das Muster soll im gleichen Maße aktiven Beamte wie Versorgungsempfängern nutzen.
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Vielleicht kann mich hier jemand aufklären, nachdem ich es anscheinend schon beim Familienergänzungszuschlag falsch gemacht habe.
Ich bin seit diesem Jahr BaL und habe bisher noch keinen Widerspruch eingelegt, würde dies aber nun gerne tun.
An wen richte ich diesen? (Niedersachsen) NLBV, NVK, Personalstelle?
Als ich mich bezüglich Familienerganzungszuschlag an die NLVB gewandt habe, wurde mir gesagt, dass ich dort nicht geführt würde. Meine Beihilfe läuft über die NVK. Ich bin Beamter in einem Landkreis.
Vielen Dank!
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Hessen GEW:
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Ich denke, die weiteren Lücken sind selbsterklärend. Der ggf. gleichfalls auf den ersten Blick nicht sogleich ersichtliche Absatz zu den Besoldungsanpassungen muss anhand der dort genannten Links bspw. für Baden-Württemberg wie folgt lauten:
"In diesem Zusammenhang ist auch die in den letzten Jahren hohe Inflation (2021: 3,1%, 2022: 6,9% und 2023: 5,9%) zu berücksichtigen, der lediglich eine Besoldungsanpassung von 1,4 % zum 01.01.2021 und 2,8 % zum 01.12.2022 gegenübersteht. Für 2023 erfolgte keine lineare Anpassung der Bezüge, sondern wurden lediglich Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise in Gesamthöhe von 1.300,- EUR gewährt. 2024 ist die Grundbesoldung zum 01.11. um 200,- € erhöht worden. Ein auf dieser Basis vorgenommener Vergleich zeigt signifikante reale Kaufkraftverluste, was zur Verschärfung der genannten verfassungsrechtlichen Bedenken der Gewerkschaften und Verbände führt."
Herzlichen Dank für die Arbeit!
Ich habe im Rahmen meiner Widerspruchsarbeit eine kleine Überarbeitung/Bastelei vorgenommen. Bei deiner Textpassage ist mir folgendes aufgefallen:
Müsste es hier nicht heißen:
"In diesem Zusammenhang ist auch die in den letzten Jahren hohe Inflation (2021: 3,1%, 2022: 6,9% und 2023: 5,9%) zu berücksichtigen, der lediglich eine Besoldungsanpassung von 1,4 % zum 01.01.2021 und 2,8 % zum 01.12.2022 gegenübersteht. Für 2023 erfolgte keine lineare Anpassung der Bezüge, sondern wurden lediglich Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise in Gesamthöhe von 3000,- EUR (bei Vollbeschäftigung) gewährt. 2024 ist die Grundbesoldung zum 01.11. um 200,- € erhöht worden. Ein auf dieser Basis vorgenommener Vergleich zeigt signifikante reale Kaufkraftverluste, was zur Verschärfung der genannten verfassungsrechtlichen Bedenken der Gewerkschaften und Verbände führt."
Denn es waren einmalig 1800 € und über 10 Monate jeweils 120 €, insgesamt also 3000 €.
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Ich kann das im Moment nicht auf die Schnelle prüfen, da ich wieder mit anderem beschäftigt bin und etwas unter Zeitdruck stehe. Ich habe mich wie dargelegt an der Seite https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/ orientiert. Sinnvoll wäre es, den Sachverhalt noch einmal an der Gesetzeslage zu prüfen. Obgleich ich mich auch 2023 recht viel mit dem Thema beschäftigt habe, kann ich mich nicht mehr genau an die einzelnen Zeiten und Beträge erinnern.
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Ich kann das im Moment nicht auf die Schnelle prüfen, da ich wieder mit anderem beschäftigt bin und etwas unter Zeitdruck stehe. Ich habe mich wie dargelegt an der Seite https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/ orientiert. Sinnvoll wäre es, den Sachverhalt noch einmal an der Gesetzeslage zu prüfen. Obgleich ich mich auch 2023 recht viel mit dem Thema beschäftigt habe, kann ich mich nicht mehr genau an die einzelnen Zeiten und Beträge erinnern.
Man könnte den Betrag einfach rauslassen und ohne diesen auf die Sonderzahlungen verweisen.
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Ich kann das im Moment nicht auf die Schnelle prüfen, da ich wieder mit anderem beschäftigt bin und etwas unter Zeitdruck stehe. Ich habe mich wie dargelegt an der Seite https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/ orientiert. Sinnvoll wäre es, den Sachverhalt noch einmal an der Gesetzeslage zu prüfen. Obgleich ich mich auch 2023 recht viel mit dem Thema beschäftigt habe, kann ich mich nicht mehr genau an die einzelnen Zeiten und Beträge erinnern.
Man könnte den Betrag einfach rauslassen und ohne diesen auf die Sonderzahlungen verweisen.
Das halte ich für ein mögliches Vorgehen. Ein Nachteil sollte daraus nicht entspringen können - wie auch, denke ich, keiner, wenn der ggf. zu geringe Betrag von 1.300,- € genannt werden würde (trotzdem sollte kein ggf. falscher Betrag genannt werden, auch wenn dieser am Ende hier wohl unerheblich wäre). Denn auch ein höherer Betrag, der darüber hinaus eine nur zusätzliche Bedeutung gehabt hat, könnte keine amtsangemessene Alimentation geschaffen haben, allein schon deshalb, weil 2024 die Inflation aus 2023 weiterwirkt, der einmalige Sonderbetrag nun aber wie auch zukünftig verbraucht ist.
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Ich habe es aus dem Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024). Dort steht es in § 2 Abs. 1 und 2.
Verkündet wurde es als Artikel 2 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2024/2025) vom 5. November 2024 (GBl. 2024 Nr. 91).
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Sehe ich es richtig, dass es bisher von keiner einzigen Gewerkschaft einen Musterwiderspruch für BW gibt?
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Doch der Verband der Verwaltungsbeamten hat für interne bzw. Nur Mitglieder Musterschreiben versandt.
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Sehe ich es richtig, dass es bisher von keiner einzigen Gewerkschaft einen Musterwiderspruch für BW gibt?
Ich gehe stark davon aus, dass der von Sven deutlich besser ist als von irgendeinem Verband, die sich sowieso nicht richtig um das Thema kümmern
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Sehe ich es richtig, dass es bisher von keiner einzigen Gewerkschaft einen Musterwiderspruch für BW gibt?
Ich gehe stark davon aus, dass der von Sven deutlich besser ist als von irgendeinem Verband, die sich sowieso nicht richtig um das Thema kümmern
Das sehe ich ähnlich
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Sehe ich es richtig, dass es bisher von keiner einzigen Gewerkschaft einen Musterwiderspruch für BW gibt?
Ich gehe stark davon aus, dass der von Sven deutlich besser ist als von irgendeinem Verband, die sich sowieso nicht richtig um das Thema kümmern
Ja der ist tatsächlich super, Respekt für seine Arbeit.
Ich finde es nur etwas, gelinde gesagt, enttäuschend, dass man keinen Beistand der Gewerkschaft erhält. Immerhin bezahlt man jeden Monat viel Geld dafür.
Ich hätte gerne einen Musterwiderspruch der Gewerkschaft genommen, da man im Klagefall auch auf deren Unterstützung angewiesen ist.
Aber ihr habt natürlich recht, dass der von Sven besser ist.
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Der BBW hat letzte Woche einen Musterwiderspruch zur Verfügung gestellt und diese Woche wieder zurückgezogen und einen aktualisierten veröffentlicht. Man hatte u.a. das fiktive Partnereinkommen vergessen zu erwähnen.
Also erstmal bei der Personalstelle den Widerspruch wieder zurückziehen und neu einreichen :-X
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Der BBW hat letzte Woche einen Musterwiderspruch zur Verfügung gestellt und diese Woche wieder zurückgezogen und einen aktualisierten veröffentlicht. Man hatte u.a. das fiktive Partnereinkommen vergessen zu erwähnen.
Also erstmal bei der Personalstelle den Widerspruch wieder zurückziehen und neu einreichen :-X
Das fiktive Partnereinkommen fehlt bei Swens Musterwiderspruch aber auch, oder?
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Ja, das fehlt, und zwar aus dem Grund, dass das Muster ja für alle 16 Rechtskreise der Länder geschrieben wurde, jedoch nicht alle ein Partnereinkommen betrachten - und zugleich ist die jeweilige Betrachtung in den Rechtskreisen, wo das geschieht, ggf. (also wenn man das in einem Widerspruch benennen will) differenziert zu betrachten. Deshalb habe ich dazu nichts geschrieben. Die Begründung führt ja aus, dass die Feststellung begehrt wird, die sachgerechte Höhe der amtsangemessenen Alimentation zu prüfen (von der die Begründung ausgeht, dass sie nicht gewährt wird), und dass hierfür Anregungen gegeben werden, die aber nicht vollständig sind.
Ich habe ja in der weiter zurückliegenden Vergangenheit und in der näheren Vergangenheit unlängst auf der Seite der Bundesbeamten geschrieben, dass man eigentlich einen Widerspruch in drei bis vier Sätzen formulieren könnte, um zu einem statthaften Rechtsbehelf zu gelangen - aber dass sich das heute keiner mehr wegen der Rechtsunsicherheit traut und dass sich heute noch viel weniger irgendwer traut, das anderen zu empfehlen.
Auch deshalb habe ich dazu aufgerufen, sich für den eigenen Rechtskreis einen Überblick über die Muster zu verschaffen, um dann an jenen eine Auswahl zu treffen.
Ich gehe davon aus, dass das von mir eingestellte Muster tragfähig sein sollte - aber ich habe durchaus ebenfalls Bauchschmerzen damit, es eingestellt zu haben. Hätte ich das nicht in der Vergangenheit zugesagt, hätte ich kein Muster eingestellt; denn es drückt mich die Verantwortung, was insofern grotesk ist, weil ein einfacher Widerspruch letztlich eine einfache Sache sein sollte. Darin, also in der illegitimen Handlung von Dienstherrn, die sich im Besoldungsrecht faktisch in allen Rechtskreisen von der Verfassung absentiert haben, also diesbezüglich jedes Vertrauen in ihre Amts- und Mandatsführung vermissen lassen und es - das Vertrauen - zunehmend zerstören, liegt der Grund auch für meine Magenschmerzen. Der rechtsstaatsgefährdende Gehalt, der von solchem illegitimen Handeln von Dienstherrn im Besoldungsrecht ausgeht, wie das Ulrich Battis 2022 dargelegt hat, findet sich auch hier wieder. Das ist die bittere Wahrheit.
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Ja, das fehlt, und zwar aus dem Grund, dass das Muster ja für alle 16 Rechtskreise der Länder geschrieben wurde, jedoch nicht alle ein Partnereinkommen betrachten - und zugleich ist die jeweilige Betrachtung in den Rechtskreisen, wo das geschieht, ggf. (also wenn man das in einem Widerspruch benennen will) differenziert zu betrachten. Deshalb habe ich dazu nichts geschrieben. Die Begründung führt ja aus, dass die Feststellung begehrt wird, die sachgerechte Höhe der amtsangemessenen Alimentation zu prüfen (von der die Begründung ausgeht, dass sie nicht gewährt wird), und dass hierfür Anregungen gegeben werden, die aber nicht vollständig sind.
Ich habe ja in der weiter zurückliegenden Vergangenheit und in der näheren Vergangenheit unlängst auf der Seite der Bundesbeamten geschrieben, dass man eigentlich einen Widerspruch in drei bis vier Sätzen formulieren könnte, um zu einem statthaften Rechtsbehelf zu gelangen - aber dass sich das heute keiner mehr wegen der Rechtsunsicherheit traut und dass sich heute noch viel weniger irgendwer traut, das anderen zu empfehlen.
Auch deshalb habe ich dazu aufgerufen, sich für den eigenen Rechtskreis einen Überblick über die Muster zu verschaffen, um dann an jenen eine Auswahl zu treffen.
Ich gehe davon aus, dass das von mir eingestellte Muster tragfähig sein sollte - aber ich habe durchaus ebenfalls Bauchschmerzen damit, es eingestellt zu haben. Hätte ich das nicht in der Vergangenheit zugesagt, hätte ich kein Muster eingestellt; denn es drückt mich die Verantwortung, was insofern grotesk ist, weil ein einfacher Widerspruch letztlich eine einfache Sache sein sollte. Darin, also in der illegitimen Handlung von Dienstherrn, die sich im Besoldungsrecht faktisch in allen Rechtskreisen von der Verfassung absentiert haben, also diesbezüglich jedes Vertrauen in ihre Amts- und Mandatsführung vermissen lassen und es - das Vertrauen - zunehmend zerstören, liegt der Grund auch für meine Magenschmerzen. Der rechtsstaatsgefährdende Gehalt, der von solchem illegitimen Handeln von Dienstherrn im Besoldungsrecht ausgeht, wie das Ulrich Battis 2022 dargelegt hat, findet sich auch hier wieder. Das ist die bittere Wahrheit.
@Swen:
Wäre es denn denkbar noch einen kurzen Textbaustein zum Partnereinkommen bereitzustellen? Den könnte man ja dann optional einfügen.
Z.B. in BY gibt es leider kaum Mustertexte die man vergleichen und anpassen/übernehmen könnte.
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Das könnte man machen, Schorsch - aber da sich der Dienstherr ja aufgefordert sieht, verbunden mit dem Widerspruch den Antrag zu vollziehen, "unter Verweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO unter allen denkbaren rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten festzustellen", dass die gewährte Alimentation verfassungswidrig zu niedrig bemessen sei, und da ja weiterhin ausgeführt wird, dass die begründenden Ausführungen "nicht als Begrenzung der Prüfung zu verstehen, sondern vielmehr als Anregung für die Prüfung" zu betrachten seien, sehe ich es als nicht erheblich an, explizit auf die Betrachtung des Partnereinkommens hinzuweisen und diese in Zweifel zu ziehen. Denn dafür bedürfte es m.E. eine ggf. komplexere Darlegung, die - wenn sie nicht tiefgreifend genug formuliert werden würde - ggf. angreifbar wäre und die - wenn sie ggf. tiefgreifend genug formuliert werden würde - mit einiger Wahrscheinlichkeit eher recht lang werden könnte.
Ergo: In Bayern könnte man bspw. genauso wie in NRW noch auf das neue Ortszuschlagswesen verweisen und in anderen Rechtskreisen auf andere spezifische Eigenheiten. Aber so, wie das Musterschreiben formuliert ist, sollte das m.E. nicht notwendig sein.
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Das könnte man machen, Schorsch - aber da sich der Dienstherr ja aufgefordert sieht, verbunden mit dem Widerspruch den Antrag zu vollziehen, "unter Verweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO unter allen denkbaren rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten festzustellen", dass die gewährte Alimentation verfassungswidrig zu niedrig bemessen sei, und da ja weiterhin ausgeführt wird, dass die begründenden Ausführungen "nicht als Begrenzung der Prüfung zu verstehen, sondern vielmehr als Anregung für die Prüfung" zu betrachten seien, sehe ich es als nicht erheblich an, explizit auf die Betrachtung des Partnereinkommens hinzuweisen und diese in Zweifel zu ziehen. Denn dafür bedürfte es m.E. eine ggf. komplexere Darlegung, die - wenn sie nicht tiefgreifend genug formuliert werden würde - ggf. angreifbar wäre und die - wenn sie ggf. tiefgreifend genug formuliert werden würde - mit einiger Wahrscheinlichkeit eher recht lang werden könnte.
Ergo: In Bayern könnte man bspw. genauso wie in NRW noch auf das neue Ortszuschlagswesen verweisen und in anderen Rechtskreisen auf andere spezifische Eigenheiten. Aber so, wie das Musterschreiben formuliert ist, sollte das m.E. nicht notwendig sein.
Danke für die Klarstellung!