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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: VitaMCMXCIV am 20.11.2023 03:34
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Hallo ihr Lieben, ich arbeite seit 3 Jahren als Nachtwache im Bereich der Inobhutnahme. Meine Frage bezieht sich auf die 20% Nachtzuschlag.
Steigt denn mein Nachtzuschlag wenn ich in eine neue Stufe komme bzw im Rahmen der neuen Tarifabschlüsse mein Grundgehalt gestiegen ist ? Mir konnte da bisher leider keiner eine konkrete Antwort geben.
Ich erhalte aktuell 3,66 (20%) pro Stunde was einem Stundenlohn von 18,30 Euro entspricht.
vielen dank schonmal im voraus =)
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Der Zuschlag ist auf die Stufe 3 gedeckelt. D.h. Sobald du einen Stufenaufstieg in die 4 (-6) hast, wird er weiter auf Grundlage des Stundenentgeltes der Stufe 3 berechnet.
Bei Tarifsteigerungen steigt er, automatisch. Auch bei Höhergruppierungen.
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Die Höhe des Zuschlages (20 % f. Nachtarbeit) richtet sich immer auf den eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe, unabhängig davon in welcher Stufe man sich befindet.