Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: starmanu13 am 20.11.2023 13:29
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Wie werden bei der Neuausrichtung die Zählkinder berücksichtigt?
Ich habe bisher für das Kind 2, das Kind 4 und das Kind 5 den Familienzuschlag bekommen.
Welche Beträge erhalte ich mit der Neuausrichtung und wie werden die Zählkinder dabei berücksichtigt?
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Unser Landkreis hat jetzt einer rückwirkenden Gewährung ab 01.01.2020 zugestimmt.
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Wie werden bei der Neuausrichtung die Zählkinder berücksichtigt?
Ich habe bisher für das Kind 2, das Kind 4 und das Kind 5 den Familienzuschlag bekommen.
Welche Beträge erhalte ich mit der Neuausrichtung und wie werden die Zählkinder dabei berücksichtigt?
? Hat niemand Zählkinder?
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Ich ziehe nur meine eigenen Kinder groß, keine von Hinz und Kunz :D
Wie werden bei der Neuausrichtung die Zählkinder berücksichtigt?
Ich habe bisher für das Kind 2, das Kind 4 und das Kind 5 den Familienzuschlag bekommen.
Welche Beträge erhalte ich mit der Neuausrichtung und wie werden die Zählkinder dabei berücksichtigt?
? Hat niemand Zählkinder?