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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Grisu120309 am 21.11.2023 10:29

Titel: Höhergruppierung erst nach 7 Monaten, nicht rückwirkend. Wie machbar ?
Beitrag von: Grisu120309 am 21.11.2023 10:29
Hallo zusammen,

ich brauche nochmal Schwarmwissen.

Ein MA soll zum 1.3.24 eine Stelle übernehmen. Diese Stelle ist nach E12 bewertet. Der MA hat aktuell E11 in Stufe 4. Zum 1.10.24 würde der MA in Stufe 5 kommen.

Durch den Stellenwechsel sind 3,5 Jahre verloren. Vorweggenommene Stufensteigerung macht die Verwaltung nicht mit.
Welche Möglichkeit habe ich, den MA trotzdem zu überzeugen, die Stelle anzunehmen ?

Kann ich feststellen, dass er erst zum 1.10 die Stelle so ausfüllt, dass er erst zum 1.10 höhergruppiert wird ?
Welche andere Idee gibt es ?

Der MA würde keine Zulage bekommen sollen, sondern die Stelle bis Ende September mit E11/4 besetzen und erst am 1.10 nach E12 höhergruppiert werden.

Hat einer eine Idee ?


Gruß

Grisu
Titel: Antw:Höhergruppierung erst nach 7 Monaten, nicht rückwirkend. Wie machbar ?
Beitrag von: MoinMoin am 21.11.2023 11:02
da bleibt doch der Weg der Übertragung der vollständigen Tätigkeiien, die zu HG führen, entsprechend später erst machen und vorher (sei es via Zeitanteil o.ä.) den Mitarbeiter die Tätigektien nicht voll übertragen (was und wieviel er dann arbeitet ist nicht eingruppierungsrelevant).
Titel: Antw:Höhergruppierung erst nach 7 Monaten, nicht rückwirkend. Wie machbar ?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 21.11.2023 12:25
Genau. Festzustellen gibt es da nichts.

Du müsstest die Aufgaben entprechend so übertragen, dass es mit dem Zeitpunkt passt, der dir vorschwebt. Also zunächst Tätigkeit nach EG 11 übertragen und ab 01.10. dann den Rest der Aufgaben, so dass sich die EG 12 ergibt.
Titel: Antw:Höhergruppierung erst nach 7 Monaten, nicht rückwirkend. Wie machbar ?
Beitrag von: Grisu120309 am 21.11.2023 20:41
Danke euch !
Titel: Antw:Höhergruppierung erst nach 7 Monaten, nicht rückwirkend. Wie machbar ?
Beitrag von: Opa am 22.11.2023 17:36
Genau. Festzustellen gibt es da nichts.

Du müsstest die Aufgaben entprechend so übertragen, dass es mit dem Zeitpunkt passt, der dir vorschwebt. Also zunächst Tätigkeit nach EG 11 übertragen und ab 01.10. dann den Rest der Aufgaben, so dass sich die EG 12 ergibt.
Die Aufgaben bzw. Tätigkeiten werden vom Arbeitgeber in Gestalt einer hierzu bevollmächtigten Person übertragen. In der Regel ist das jemand aus dem Personalbereich. Die Führungskraft kann im eingruppierungsrechtlichen Sinne nur dann Tätigkeiten übertragen, wenn sie hierzu bevollmächtigt ist.
Titel: Antw:Höhergruppierung erst nach 7 Monaten, nicht rückwirkend. Wie machbar ?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 22.11.2023 17:50
Das ist korrekt, danke für die Ergänzung! Ich bin aber davon ausgegangen, dass es sich bei dem kleinen Drachen um eine entsprechend ermächtigte Person handelt.
Titel: Antw:Höhergruppierung erst nach 7 Monaten, nicht rückwirkend. Wie machbar ?
Beitrag von: Grisu120309 am 22.11.2023 20:42
Danke für den Hinweis

Ich bin eine bevollmächtigte Person:-)