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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Maja213 am 21.11.2023 13:14

Titel: Höhe Jahressonderzahlung
Beitrag von: Maja213 am 21.11.2023 13:14
Hallo,

ich habe im April 2023 ein Kind bekommen und bin demnach seit Juni 2023 in Elternzeit. Zuletzt war ich mit 30 Stunden pro Woche in E9c Stufe 3 eingruppiert. Nun habe ich meinen Lohnzettel erhalten und bin irritiert wegen der Höhe der Sonderzahlung. Ich bin davon ausgegangen, dass diese im Jahr der Geburt des Kindes nicht gekürzt wird. Wie hoch müsste die Sonderzahlung brutto im Gebiet Ost sein bei E9c St. 3? Ich bin mir bei der Berechnung irgendwie unsicher.

Danke im Voraus!!
Titel: Antw:Höhe Jahressonderzahlung
Beitrag von: CSB am 21.11.2023 14:00
Ahoi,

du warst 5 Monate beschäftig, somit stehen dir 5/12 der Jahressonderzahlung zu. (Die restlichen 7/12 werden als nicht beschäftigt gewertet.)
Von deinem Gehalt (2740,76 €) stehen dir 70,28 % (1926 €) als Sonderzahlung zu.
Davon dann (siehe oben) nur 5 /12 (802 €)

Gruß vom CSB

Titel: Antw:Höhe Jahressonderzahlung
Beitrag von: Maja213 am 21.11.2023 14:04
Danke für die Antwort. Laut Haufe findet aber die Kürzung im Jahr der Geburt nicht statt: "Die Verminderung unterbleibt nach § 20 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 und 3 TVöD allerdings für Kalendermonate, für die der Beschäftigte kein Tabellenentgelt erhalten hat wegen Beschäftigungsverboten nach § 3 MuSchG oder Inanspruchnahme der Elternzeit bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren wurde, wenn am Tag vor Antritt der Elternzeit Entgeltanspruch bestanden hat."

Was ist denn nun richtig?  :o
Titel: Antw:Höhe Jahressonderzahlung
Beitrag von: SchrödingersKatze am 21.11.2023 19:16
Hallo,
Im Jahr der Geburt findet keine Kürzung statt. Der Betrag ist also so, als hättest du das ganze Jahr mit deinen 30 Stunden gearbeitet.
Falls sich in Vergleich zu letztem Jahr an deinen Stunden nichts geändert hat, müsste der Betrah also annähernd gleichvsein wie letztes Jahr ( respektive Tariferhöhungen)
Grüße
Titel: Antw:Höhe Jahressonderzahlung
Beitrag von: ISN am 21.11.2023 19:20
Wenn du vor Beginn der Elternzeit Anspruch auf Entgelt hattest, steht dir die volle JSZ zu. Es ist ein bisschen merkwürdig formuliert, denn direkt vor Beginn der Elternzeit dürftest du Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gehabt haben.
Titel: Antw:Höhe Jahressonderzahlung
Beitrag von: Levana am 22.11.2023 08:40
Aus eigener Erfahrung: bei mir wurde die JSZ auf Grund des letzten Lohns berechnet. Dafür hat der AG den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld genommen, der ja netto ist. Damit kam entsprechend wenig raus, da die JSZ eigentlich vom Brutto berechnet wird.

Ich hatte die Frage hier auch schon gestellt, vielleicht hilft dir die Antwort:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117389.msg230229.html#msg230229 (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117389.msg230229.html#msg230229)
Titel: Antw:Höhe Jahressonderzahlung
Beitrag von: ISN am 22.11.2023 12:32
Die Jahressonderzahlung ist auf der Basis des Entgelts (brutto) im Bemessungszeitraum bzw. Ersatzbemessungszeitraum zu berechnen, nicht auf der Basis des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld. Bei Haufe findet sich eine ausführliche Erläuterung: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/jahressonderzahlung-432-massgeblicher-bemessungszeitraum_idesk_PI13994_HI2206822.html