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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Zinnsoldat am 21.11.2023 18:45

Titel: Auswirkung der Haushaltssperre auf Beförderung / Einweisung
Beitrag von: Zinnsoldat am 21.11.2023 18:45
Guten Abend,

kurze Frage:

Hat die derzeit ausgesprochene Haushaltssperre neg. Auswirkungen auf Beförderungen/ Einweisungen?
Wenn ja, welche?
Gelten etwaige Auswirkungen nur für Beförderungen/Einweisungen welche ab der Verfügung der Haushaltssperre hätten ausgesprochen werden sollen oder auch für jene, welche bspw. rückwirkend für den 01.10. vorgesehen sind, jedoch aufgrund langsamer administrativer Mühlen noch nicht ausgesprochen wurden?

Danke für Eure Antworten. 
Titel: Antw:Auswirkung der Haushaltssperre auf Beförderung / Einweisung
Beitrag von: emdy am 21.11.2023 19:28
Nein.
Titel: Antw:Auswirkung der Haushaltssperre auf Beförderung / Einweisung
Beitrag von: RD Faultier am 21.11.2023 19:33
Der Erlass von Staatssekretär Gatzer gibt dazu nix her. Nur zu Verpflichtungsermächtigungen die in 2023 ausgebracht wurden.

Allerdings sind mir Erlasse vom BMF ziemlich egal geworden, solange die Verfassungsfeinde noch im Amt sind.

VG
LRD Faultier
Titel: Antw:Auswirkung der Haushaltssperre auf Beförderung / Einweisung
Beitrag von: Casiopeia1981 am 21.11.2023 20:25
Nach meinem Kenntnisstand gibt es bislang nur die Ankündigung des BMF, eine Haushaltswirtschaftliche Sperre für Verpflichtungsermächtigungen (VE) mit finanzieller Wirkung ab 2024 auszusprechen.

Das Schreiben dient der Herstellung des Benehmens in der Bundesregierung. Wenn das Benehmen (Anhörung) hergestellt ist, wird das BMF die Sperre verhängen.

Dann muss man abwarten, ob wirklich nur VEn davon betroffen sind.

Also erst kommt die echte Sperre und dann muss man auf die Durchführungshinweise sehen.

Solange ist alles nur Spekulation.
Titel: Antw:Auswirkung der Haushaltssperre auf Beförderung / Einweisung
Beitrag von: 2strong am 21.11.2023 21:14
Genau. Es gibt keine Haushaltssperre. Gesperrt sind lediglich Auszahlungen aus KTF und WSF sowie noch nicht gebundene Verpflichtungsermächtigungen aus den Einzelplänen 04 bis 17 sowie 23 bis 60 des HH-Plans 2023. Auf Beförderungen hat das grundsätzlich keine Auswirkung.