Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: flip am 22.11.2023 20:29
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Heute habe ich meinen Widerspruch / Antrag auf amtsangemessene Besoldung abgeschickt. Wie man aus gut informierten Kreisen hört, soll es daraufhin keine Reaktion, also auch keine Eingangsbestätigung mehr geben. Anlass sei das Rundschreiben RdSchr. d. BMI v. 14.6.2021 - D3-30200/94#21 - 178#6 (https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14062021_D3302009421.htm)
Das kann m.E. nicht korrekt sein. Habe Ich keinen Anspruch auf wenigstens eine Eingangsbestätigung?
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Du kannst es noch faxen und den Übermittlungsbericht ablegen. Alternativ hast du vielleicht den Beleg für ein Einschreiben?