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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Thomas09 am 23.11.2023 15:29
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Moin zusammen,
gibt der TV-L dem Arbeitgeber eine Frist bis wann er nach Beginn des Arbeitsverhältnisses Aufgaben festgelegt und durch beiseitige Unterschrift übertragen haben muss? Oder kann der AG das bis zum St. Nimmerleinstag rausschieben?
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Da ist mir der Kontext nicht klar. Wenn der AG keine Aufgaben überträgt, was soll der Mitarbeiter den ganzen Tag machen?
Ist für die Aufgabenübertragung durch den AG keine Unterschrift (von wem auch immer) notwendig.
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Ich dachte immer das mit jeder Stelle im ÖD gewisse Tätigkeiten verknüpft sind, entsprechend der Tätigkeit wird man eingruppiert. Aber diese Tätigkeiten müssen dann einmal an den Mitarbeiter übertragen werden.
Jedenfalls hatte ich unsere Personalabteilung bei Vertragsschluss aber bin auch neu im ÖD vielleicht habe ich da was durcheinander gebracht
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Ich dachte immer das mit jeder Stelle im ÖD gewisse Tätigkeiten verknüpft sind, entsprechend der Tätigkeit wird man eingruppiert. Aber diese Tätigkeiten müssen dann einmal an den Mitarbeiter übertragen werden.
Jedenfalls hatte ich unsere Personalabteilung bei Vertragsschluss aber bin auch neu im ÖD vielleicht habe ich da was durcheinander gebracht
Der erste Absatz ist zutreffend, der zweite Absatz unvollständig.
--> Worauf willst du hinaus?