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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: RsQ am 24.11.2023 12:43

Titel: VG: Wie Teitzeit "begründen"?
Beitrag von: RsQ am 24.11.2023 12:43
Ich habe mich um eine für mich sehr attraktive Stelle beworben. Diese ist mit 50 % ausgeschrieben. Demnächst steht das Vorstellungsgespräch an.

Wer mich öfter liest, kennt mein Leid mit der (sehr) überproportional hohen Frauenquote in meinem Tätigkeitsfeld. Mal abgesehen von der Angabe in der Ausschreibung, dass Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden, könnte (!) mancher Personaler ja stutzig werden, weil/warum sich ein Mann auf eine 50-%-Stelle bewirbt (die ja zumindest in manch Klischeedenken eher klassische "Frauenstellen" sind).

Was sagt man da, um weder in die eine Richtung ("Wie will er sich das mit Familie leisten?") noch die andere Richtung ("Er ist zu faul für eine Vollzeitstelle") Angriffspunkte zu liefern?

Titel: Antw:VG: Wie Teitzeit "begründen"?
Beitrag von: oorschwerbleede am 24.11.2023 12:49
Da gibts keine pauschale Antwort, die immer richtig ist. Das hängt zu sehr vom Verständnis und den Ansichten der Auswahlkommission ab. Und die besteht ja nicht nur aus Personalern, sondern auch aus dem Fachbereich (i.d.R. der künftige Vorgesetzte). Ich würde an deiner Stelle offen und ehrlich damit umgehen und einfach bei der Wahrheit bleiben. Sollten sie das nicht akzeptieren, dann ist es wahrscheinlich nicht die richtige Stelle für dich.
Titel: Antw:VG: Wie Teitzeit "begründen"?
Beitrag von: RsQ am 24.11.2023 12:59
Die Wahrheit wäre: Mir reichen sowohl Arbeitszeitumfang als auch Vergütung, weil ich eine selbstständige Nebentätigkeit habe, die mir ein solides Zusatzeinkommen sichert, mich aber zeitlich nicht einschränkt. Dafür bzw. deshalb habe ich sehr große Lust auf diese Stelle.

Das kann in den "falschen" Ohren ja auch so ankommen wie "Na, ob er bei uns voll bei der Sache ist?"  ???
Titel: Antw:VG: Wie Teitzeit "begründen"?
Beitrag von: clarion am 26.11.2023 08:52
Das ist eine plausible Begründung. Ich würde einfach sagen,  dass Du noch eine selbstständige Nebentätigkeit hast und deswegen in Teilzeit arbeiten möchtest. Auf das Einkommen würde ich nicht eingehen. Diese Information kann man auch schon bei der Selbstvorstellung geben.

Mach dir Dir nicht so viele Gedanken was das Auswahlgremium hören möchte.  Die haben alle jeweils eigene  Vorurteile und Agenden. Wenn Du zu sehr darauf bedacht bist,  was andere hören wollen,  bist Du nicht authentisch und das merkt man.
Titel: Antw:VG: Wie Teitzeit "begründen"?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 26.11.2023 20:48
Sehe ich auch so. Ehrlich währt da am längsten.

Eine Frage nach der Motivation zu einer 50%-Stelle taugt eh nur, um aus der Reserve zu locken. Die von dir genannten Vorurteile/Angriffspunkte wären schon sehr verschroben. Immerhin schreibt der AG mit genau diesem Stellenanteil aus.
Titel: Antw:VG: Wie Teitzeit "begründen"?
Beitrag von: Wasserkopp am 27.11.2023 07:30
 Für mich wäre es wichtiger wie du mit der Frage umgehst, was passiert wenn z.B. die Stelle aufgestockt werden soll oder kann.

Ich hätte aus Personaler Sicht 2 Themen:

Wenn du es schaffst das zu umschiffen wäre (aus meiner Sicht) ein gutes Vorgehen
Titel: Antw:VG: Wie Teitzeit "begründen"?
Beitrag von: ElBarto am 27.11.2023 10:57
Die selbstständige Nebentätigkeit wäre m.E.n. ohnehin beim AG meldepflichtig.

Also sollte es vielleicht am besten so dargestellt werden, dass sie Dich weit unter 50% auslastet.
Sagen wir 25%. Dann wäre Zeit für die 50% Stelle und Raum für eine potentielle Aufstockung. Der AG sollte dann auch keine Angst haben, dass Du nicht bei der Sache bist.

Auch Deine Ruhezeiten sollten dadurch nicht gefährdet werden.

Wie soll die Stelle besetzt werden? 5 x halbe Tage oder 2,5 Tage voll? Dann würde ich die Nebentätigkeit so darstellen, dass Du die Zeit frei einplanen kannst und auf die freien Tage legst.
Titel: Antw:VG: Wie Teitzeit "begründen"?
Beitrag von: Warnstreik am 27.11.2023 13:23
Die Wahrheit wäre: Mir reichen sowohl Arbeitszeitumfang als auch Vergütung, weil ich eine selbstständige Nebentätigkeit habe, die mir ein solides Zusatzeinkommen sichert, mich aber zeitlich nicht einschränkt. Dafür bzw. deshalb habe ich sehr große Lust auf diese Stelle.

Das kann in den "falschen" Ohren ja auch so ankommen wie "Na, ob er bei uns voll bei der Sache ist?"  ???

Das ist eine ehrliche, gute und plausible Begründung. Genauso würde ich auf die Frage reagieren.
Titel: Antw:VG: Wie Teitzeit "begründen"?
Beitrag von: Philipp am 27.11.2023 14:05
Sieht man das heute noch kritisch?
Ich kenne genug Personen, die noch nie mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet haben.
Einfach aus Prinzip, da ihnen ihre Freizeit und ihr Privatleben wichtig sind.

Privatleben und Freizeit haben den Arbeitgeber nicht zu interessieren. Wenn jemand fachlich für eine Stelle und als Person für ein Team geeignet ist, erfolgt eine Zusage.
Titel: Antw:VG: Wie Teitzeit "begründen"?
Beitrag von: RsQ am 27.11.2023 22:13
Für mich wäre es wichtiger wie du mit der Frage umgehst, was passiert wenn z.B. die Stelle aufgestockt werden soll oder kann.
Zumindest diese Frage stellt sich wohl nicht. Schon in der Bestätigung, dass zum VG eingeladen wird, wird nochmals betont, dass eine Aufstockung nicht vorgesehen ist.
Titel: Antw:VG: Wie Teitzeit "begründen"?
Beitrag von: RsQ am 27.11.2023 22:16
Die selbstständige Nebentätigkeit wäre m.E.n. ohnehin beim AG meldepflichtig.
Das würde natürlich im Erfolgsfall erfolgen, klar.


Also sollte es vielleicht am besten so dargestellt werden, dass sie Dich weit unter 50% auslastet.
Sagen wir 25%. Dann wäre Zeit für die 50% Stelle und Raum für eine potentielle Aufstockung. Der AG sollte dann auch keine Angst haben, dass Du nicht bei der Sache bist.
Da bin ich wirklich in einer Luxussituation: Die Tätigkeit basiert im wesentlichen auf früherer Vorarbeit - inzwischen schreibe ich zu 90 % nur noch Rechnungen und widme mich dem Ganzen, wenn ich Lust dazu habe. Also nominell bindet mich das 2 Std. pro Monat (!), der Rest ist quasi zum Nebenberuf gemachtes Hobby.
Titel: Antw:VG: Wie Teitzeit "begründen"?
Beitrag von: Schokobon am 27.11.2023 22:49
Geht doch keinen was an warum du 50% arbeiten möchtest. Frauen fragt man das auch nicht.
Titel: Antw:VG: Wie Teitzeit "begründen"?
Beitrag von: RsQ am 28.11.2023 17:24
Da aber gefühlt 90 % Frauen in Teilzeitstellen arbeiten (also den ~50%-Stellen, wohlgemerkt), könnte das ja unterschwellig als "Frauenposition" gedacht werden - und wenn sich ein Mann bewirbt, ist das (immer noch) per se verdächtig, weil er damit ja gar nicht die Familie ernähren kann ...  ???
Titel: Antw:VG: Wie Teitzeit "begründen"?
Beitrag von: Schokobon am 28.11.2023 17:27
Ich hatte mit Personalrekrutierung zu tun und das hat niemanden interessiert ob Männer damit irgendwen ernähren konnten oder nicht. Ich für meinen Teil dachte mir, dass die Männer entweder nebenher ein Gewerbe am Laufen haben und die Beschäftigung bei uns nur für die SV brauchen oder, dass halt nebenher aufstockend ALG 2 bezogen wird.
Beides wären Modelle, die ich empfehlen würde.
Titel: Antw:VG: Wie Teitzeit "begründen"?
Beitrag von: BAT am 28.11.2023 18:40
Naja, ich hatte mir schon mal gedacht, später eine Stunde pro Wochen zu arbeiten wegen der SV. Aber das macht ihr sicher nicht mit...
Titel: Antw:VG: Wie Teitzeit "begründen"?
Beitrag von: clarion am 28.11.2023 20:54
@RSQ, Du machst Dir zu viele Gedanken. Teilzeit auch bei Männern ist nicht mehr ungewöhnlich. Und falls es doch jemanden interessieren sollte, warum Du Dich auf eine TZ-Stelle bewirbst, hast Du eine plausible Erklärung.