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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Eastwestgate am 24.11.2023 13:25

Titel: Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: Eastwestgate am 24.11.2023 13:25
Hallo,
mit wenig Erfahrung mit Vorstellungsgesprächen (habe kurzfristig eines) wüsste ich (momentan E12) gern, ob man in diesem Gespräch (öD in öD, andere Einrichtung) die Entgeltgruppe und eine Zulage (in diesem Fall Berlin-Zulage bis 150 Euro) ansprechen sollte?
Ist die in einer öD Stellenanzeige angegebene Entgeltgruppe bindend und nicht verhandelbar?
Und behält man seine vorherige Stufe (hier 4)?
Und was bedeutet die Berlin-Zulage "bis", wovon hängt diese ab?
Wenn die Stelle sowohl für Beamten als auch für Beschäftige im öD ausgeschrieben ist, besteht dann die Möglichkeit einer Verbeamtung, wenn man diese nicht hat?

Vorab herzlichen Dank für Antworten!
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: RsQ am 24.11.2023 13:37
Meine Meinung (Achtung, gefährliches Halbwissen):

Für mich haben VG und Gehalt zunächst mal nichts miteinander zu tun. Wer sich seiner Sache sehr sicher ist oder gleich gern hoch pokert, kann das sicher gleich im VG ansprechen.

Mir geht es in einem VG erstmal darum, die Stelle zu bekommen - und worauf man sich grundlegend einlässt, weiß man ja anhand der EG-Angabe. Über die Stufe & Co. würde ich dann sprechen, wenn die Nachricht mit der Auswahlentscheidung kommt. Das kann der richtige Weg sein, muss es aber nicht. Meine These wäre zumindest, dass man manche Personaler mit zu deutlich artikuliertem Gehaltswunsch im VG durchaus verschrecken kann.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: Eastwestgate am 24.11.2023 15:12
Vielen Dank! Das kommt dem sehr entgegen, was ich dachte.

Vielleicht kann mir noch jemand die anderen Fragen beantworten s.o.?
Wann Berlin-Zulage, Verbeamtung?

Muss man von öD zu öD den alten Job kündigen oder wird man auch ohne Beamter zu sein, von der alten Stelle für die sechs Monate Probezeit "abkommandiert"? Ein halbes Jahr Probezeit ist in diesem Fall immer obligatorisch?

Herzlichen Dank vorab fürs Lesen und für Antworten.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: Eastwestgate am 24.11.2023 16:59
Mir ist nun mit Schrecken aufgefallen, dass ich mich auf eine Stelle TV-L beworben habe und momentan nach TVöD-K bezahlt werde.
Ist es dennoch keine gute Idee, das im V-Gespräch anzusprechen, sondern trotzdem erst nach einer Zusage?
E12,6-TVöD-K und dann wäre es eine E12/A13 TV-L.


Titel: Antw:Gehalt ansprechen oder erst bei Zusage? Hauptstadtzulage Verfahren
Beitrag von: Eastwestgate am 24.11.2023 17:18
Hallo nochmal,

d.h. wenn ich s.u. einen Antrag vor Einstellung abgeben würde, würde ich in den Genuss der monatlich 150€ zusätzlich kommen, wenn ich kein VBB Ticket möchte?

"Hauptstadtzulage und Zuschuss zum Firmenticket
Seit dem 01.11.2020 wird allen aktiven Beschäftigten des Landes Berlin mit Dienstbezügen bis A 13Z oder Entgelt bis E 13 auf Antrag eine monatliche Hauptstadtzulage von insgesamt bis zu 150 Euro brutto gewährt. Diese setzt sich aus einem steuerpflichtigen Zulagenteil (im folgenden “Zulage”) sowie einem steuerfreien Zuschuss zum Firmen- bzw. Azubiticket des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg (VBB) (“Zuschuss”) zusammen.

Der zweckgebundene Zuschuss setzt ein Abonnement innerhalb der möglichen Tarifbereiche mit einer 12-monatigen Mindestlaufzeit voraus. Die Höhe entspricht maximal dem wirtschaftlichen Wert des Firmentickets VBB Berlin AB.

Die Zulage ergibt sich grundsätzlich aus der Differenz zwischen den 150 Euro (bzw. 50 Euro für die Beamten auf Widerruf und Auszubildende) und dem Zuschuss. Auf Antrag und bei erklärtem Verzicht auf den Zuschuss werden die vollen 150 Euro (bzw. 50 Euro) gewährt. Beamte auf Widerruf der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt können nur zwischen Zuschuss und “voller” Zulage wählen, da der Zuschuss zum Firmenticket höher als die Zulage ist.

Bei Teilzeit wird der Zuschuss in voller Höhe, der Zulagenteil hingegen entsprechend der Arbeitszeit gewährt.

Besoldungs- und Tariferhöhungen haben keine Auswirkungen auf die Höhe der Hauptstadtzulage. Tarifanpassungen seitens des VBB verändern nur den Zuschussanteil.

Nur der anfänglich beantragte Zuschuss ist steuerfrei mit der Folge, dass die als Werbungskosten abzugsfähige Entfernungspauschale gemindert wird. Bei Abwahl (sog. opt-out) oder späterem Wechsel (nach einem erklärten Verzicht) zum Zuschuss unterliegt der volle Betrag der Steuerpflicht. Der Zuschuss kann jederzeit beantragt werden. Die Abwahl ist grundsätzlich nur 1x jährlich mit einer Vorlaufzeit von 2 Monaten zum Beginn des Abonnements möglich. Die Kündigung des Firmentickets erfolgt ausschließlich durch die Dienststelle. Bei unterjähriger Kündigung entfallen ggf. gewährte VBB-Rabatte, bis dahin gewährte Zuschüsse bleiben davon unberührt.

Für die Gewährung der Hauptstadtzulage ab Verfahrensstart als alleinige Zulage i.H.v. 150,00 € ist eine Mitwirkung aller Beschäftigungsgruppen zwingend erforderlich. Diese steht nur zu, wenn der/die Beschäftigte das mit den Besoldungs-/Entgeltnachweisen übersandte Erklärungsformular (Stand: 11.09.2020) abgegeben hat. Als Frist hierfür gilt der 31.12.2020. Ab 01.04 2021 wird bei fehlender Mitwirkung nur noch die Hauptstadtzulage abzüglich eines fiktiven wirtschaftlichen Wertes des Firmentickets (Berlin AB, monatliche Zahlweise) gezahlt. Selbiges gilt auch bei Neueinstellung, wobei bei verspäteter Aufnahme des Abonnements aufgrund der VBB-Fristen der Differenzbetrag bis zur Höhe von 150 Euro für ggf. davor liegende Monate nachgezahlt wird.
Für Zeiträume ohne Anspruch auf Besoldung bzw. Entgelt (wie z.B. Elternzeit, Mutterschutz, Beurlaubung, Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge) entfällt auch der Anspruch auf die Hauptstadtzulage. Das Abonnement ist durch die Dienststelle zu Beginn der Beurlaubung zu kündigen. In Ausnahmefälle wird dennoch für einen kurzen Zeitraum der Mindestzuschuss von 15 Euro je Monat weitergezahlt."
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: Mario Nette am 24.11.2023 21:07
Da würde ich mir ehrlich gesagt nicht den Kopf drüber machen. Grundsätzlich weiß man durch die EG, die in der Ausschreibung angegeben ist, worauf es hinaus läuft. Und da du aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis kommst, hast du da die Karten in der Hand. Ein finanziell schlechteres Gehalt kann man dann auch mal ablegen bzw. höher pokern.

Ich hatte in den letzten 2 Jahren einige Gespräche gehabt (ebenfalls aus einem Arbeitsverhältnis beworben).

Wurde es seitens der Arbeitgeber angesprochen, habe ich in der Regel gleich gesagt, dass es bei mir ohne Anerkennung von Berufserfahrung nicht klappen wird, da das Angebot dann wirtschaftlich für mich nicht in Frage kommt. In den 2 Jahren hatte ich dann 4 Zusagen aber auch einige Absagen.

Bei den Zusagen hat man mir 2x hat Stufe 1 und 2x Stufe 3 geboten (EG 6 und 7). Diese Stellen hab ich dann aber für mich abgesagt, da es mich nicht vollends gereizt oder die Stufe 1-Stellen finanziell auch nicht gereicht hat. Eine Stelle der Stufe 3 hätte ich gerne angenommen. Aber die war auf der Insel und bis auf eine Besenkammer konnte man keinen Wohnraum finden.

Bei meiner jetzigen Stelle wurde das Thema im Gespräch nicht angeschnitten und es kam dann erst bei der Zusage auf. Man hat es mit Stufe 1 versucht und da ich ja schon die Zusage hatte, habe ich hoch gepokert und die Anerkennung meiner 7 Jahre Berufserfahrung gefordert. Die wurde dann nach 3 Wochen genehmigt. Nun bin ich in Stufe 4 der EG 9 gelandet. Also Bürokauffrau auf dem Land kann man da ganz gut mit leben.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: Muschebubu am 26.11.2023 10:28
@ Eastwestgate… Fragen kann man, aber du wirst möglicherweise keine abschließende Antwort im Vorstellungsgespräch erwarten dürfen, weil da nicht zwingend die Personen sitzen, die über diese Punkte zu entscheiden hätten.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: troubleshooting am 27.11.2023 07:18
Gehalt gehört zwingend in das Vorstellungsgespräch. So hast du auch dort evtl. Anerkennungszusagen protokolliert. Hier läuft es tatsächlich sogar bei einigen Landesbehörden so, dass die Bewerber vorher kontaktiert werden und das Gehalt besprochen wird. Bzw. gefragt wird, ob die Bewerber bei der Eingruppierung zum Vorstellungsgespräch kommen wollen oder gleich absagen.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: MoinMoin am 27.11.2023 07:25
Wer im Vorstellungsgespräch nicht darlegt, dass er förderliche Zeiten anerkannt haben möchte, der hat - auch wenn er auf Platz 1 ist - hinterher Schwierigkeiten diese anerkannt zu bekommen.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: blondie am 27.11.2023 07:29
Ich wundere mich immer, wenn ein Bewerber im Vorstellungsgespräch nicht nach der zukünftigen Bezahlung fragt. Das gehört definitiv dazu und ist hat garantiert keine negativen Auswirkungen.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: LogiJöw am 27.11.2023 07:46
Gehalt gehört zwingend in das Vorstellungsgespräch. So hast du auch dort evtl. Anerkennungszusagen protokolliert. Hier läuft es tatsächlich sogar bei einigen Landesbehörden so, dass die Bewerber vorher kontaktiert werden und das Gehalt besprochen wird. Bzw. gefragt wird, ob die Bewerber bei der Eingruppierung zum Vorstellungsgespräch kommen wollen oder gleich absagen.

So habe ich es umgekehrt auch schon ein paar Mal vor einer Bewerbung gemacht: Wenn keine Eingruppierung angegeben war, einfach fragen, denn man spart sich und dem potentiellen AG Arbeit. War auch nie ein Problem.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: cyrix42 am 27.11.2023 08:58
Ich wundere mich immer, wenn ein Bewerber im Vorstellungsgespräch nicht nach der zukünftigen Bezahlung fragt. Das gehört definitiv dazu und ist hat garantiert keine negativen Auswirkungen.

Nu, bei den Bewerbungsgesprächen bei uns hättest du auf die Frage nach der Stufe (Gruppe ist laut Ausschreibung klar) typischerweise ein Achselzucken als Antwort bekommen. Grund: Die am Vorstellungsgespräch Beteiligten (Fachvorgesetzte, Gleichstellung, ...) haben damit eher nichts am Hut.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: troubleshooting am 27.11.2023 09:12
Ist die Personalabt. bei euch nicht im Vorstellungsgespräch dabei?
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: cyrix42 am 27.11.2023 11:47
Doch; aber nur in Form einer Sachbearbeiterin. Jedenfalls niemand, der entscheiden darf, wie die Rechtsmeinung des AG bezüglich einschlägiger bzw. förderlicher Berufserfahrung wäre...
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: MoinMoin am 27.11.2023 12:05
Doch; aber nur in Form einer Sachbearbeiterin. Jedenfalls niemand, der entscheiden darf, wie die Rechtsmeinung des AG bezüglich einschlägiger bzw. förderlicher Berufserfahrung wäre...
Also gehen diese schlecht vorbereitet in das VG und der AG hat sich noch keine Meinung über die mögliche Spreizung der Bezahlung gebildet und es kann erst in der Nachverhandlung eine Besetzungsentscheidung getroffen werden.
Kann Arbeit ersparen und aber auch Kandidaten vergraulen.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: Corsi am 27.11.2023 12:13
als jemand der auf der anderen Seite des Tisches im Vorstellungsgespräch sitzt:

Unbedingt alles ansprechen. So ein Bewerbungsgespräch gleicht einer Verhandlung, Sie sind kein Bittsteller.
Sie können selbstbewusst fragen, denn es herrscht Mangel an Fachkräften. Also sagen Sie, was Ihre Bedingungen sind.
Mir sind solche Bewerber lieber als jemand, dem ich im Gespräch dann die Tariftabelle erklären muss und die dann beim Erwähnen des Gehaltes aus allen Wolken fallen.
Und wie bereits schon erwähnt, nachträglich ist immer schwer... vorher müssen alle Fragen geklärt werden.

Wenn das dann eine Behörde oder Institution abschreckt, dann war es nicht der richtige Arbeitgeber.
Bewerbungsgespräche gehen in beide Richtungen. Der Betrieb bewirbt sich genauso um Sie, wie Sie beim Betrieb.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: browny am 27.11.2023 14:08
Da kann ich Corsi nur Zustimmen, nach dem offiziellem Teil des Auswahlverfahren findet ja noch die "haben sie noch Fragen-Runde" statt. Das ist genau der Zeitpunkt z.B. Gehaltsfragen, Stufen etc. pp. anzusprechen / abzusprechen.
Viel Erfolg
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: cyrix42 am 27.11.2023 14:45
Kann Arbeit ersparen und aber auch Kandidaten vergraulen.

Jep. Stimme ich zu. Aber das heißt ja nicht, dass es nicht so ist...
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: troubleshooting am 27.11.2023 14:58
Ich versteh das Unverbindliche nicht. Man gibt mit der Bewerbung ja zumindest mal einen Lebenslauf ab. Darin sind ja auch Tätigkeiten gelistet. Anhand derer der AG eine Einstufung der Erfahrung vornehmen kann, vorbehaltlich der Bestätigung durch die im Zusagefall nachzureichenden Belege.

Da gibts kein Rumgeeiere etc. Der Job ist in EG xy, ihre Erfahrung erlaubt eine Einstufung in z! Ist das für Sie in Ordnung?

Ich würde als AN nie nie nie ohne eine konkrete Zahl ein Arbeitsvertrag unterschreiben. Anders herum, ist es für die AG schlicht dämlich. Der ausgewählte Bewerber hört Wochen hinterher seine Einstufung und kommt gar nicht erst  zum Arbeitsbeginn. Klar, kann man das ganze Bewerbungsverfahren nochmal neu starten, schließlich hat Kandidat B oder C ja schon eine Absage bekommen.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: cyrix42 am 27.11.2023 15:03
Nu, wir reden hier über zwei verschiedene Stellen im Stellenbesetzungsverfahren: Vorstellungsgespräch und Vertragsunterzeichnung sind zeitlich deutlich voneinander getrennt. Ich habe es schon häufiger erlebt, dass in ersterem keine tarifliche Bewertung, sondern nur eine fachliche für die Bewerber_innen vorgenommen wurde. Und wenn, nachdem auch die Mitbestimmung ihr OK gegeben hat, die/der Erstplatzierte die Zusage erhält, kann diese Person dann mit der Personalabteilung absprechen, welche Stufe es denn dann wird. Wird man sich da nicht einig, sagt die Person halt ab, und Listenplatz Nr. 2 wird angefragt...
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: MoinMoin am 27.11.2023 15:21
Kann Arbeit ersparen und aber auch Kandidaten vergraulen.

Jep. Stimme ich zu. Aber das heißt ja nicht, dass es nicht so ist...
Bei uns (im IT Bereich) ist die Erkenntnis in der Verwaltung gereift, dass wir uns um MA bewerben und nicht der Bewerber bei uns um einen Arbeitsplatz .
Seit dem geht die Personalverwaltung sprechfähiger in die VGs.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: MoinMoin am 27.11.2023 15:26
Ich versteh das Unverbindliche nicht. Man gibt mit der Bewerbung ja zumindest mal einen Lebenslauf ab. Darin sind ja auch Tätigkeiten gelistet. Anhand derer der AG eine Einstufung der Erfahrung vornehmen kann, vorbehaltlich der Bestätigung durch die im Zusagefall nachzureichenden Belege.

Da gibts kein Rumgeeiere etc. Der Job ist in EG xy, ihre Erfahrung erlaubt eine Einstufung in z! Ist das für Sie in Ordnung?
Also ich habe es schon mal so erlebt, dass eine Person eben keine förderliche Zeiten eingefordert hatte (und dann Stufe 3 bekam) eine zweite klar kommuniziert hat, dass sie nur mit Stufe 5 (weil entsprechende Zeiten da waren) gefordert hat und auch die Stufe 5 bekam.
Nach einer gewissen Zeit hat erstere bemerkt, dass sie mehr hätte bekommen können und gemault. Jetzt hat sie die 16.5 Zulage und 8 Monate halt weniger Geld verdient.
Denn aktiv schmeißt die Verwaltung das Geld denen nicht hinterher.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: Eastwestgate am 27.11.2023 16:27
Hallo nochmal und Danke für die Antworten, sehr interessant.
Ich hatte mein Gespräch heute und es waren drei Leute anwesend, Fachleitung, Personaler, Gesamtleitung.
Nach dem Gehalt habe ich nicht gefragt, aber wie das weitere Verfahren ist: Antwort in 1-2 Wochen, danach ein schriftliches Angebot. Für mich klang es so, als wenn man erst bei einer Zusage kurzfristig kontaktiert wird und danach ein schriftliches Angebot erhält. Daher würde ich es bei einer Zusage sofort ansprechen, bevor etwas schriftlich vorbereitet wird.
Meines Wissens nach und ich habe es auch in den Anworten gelesen (nochmals Danke!), dass man seine Entgeltstufe behält. Also wenn ich jetzt eine E12,6 habe, würde ich in der E12 automatisch die 6 als Entgeltstufe behalten? Was könnte ich denn fordern, um nicht im gleichen Level zu bleiben? Oder ist die im Stellenangebot ausgeschriebene Gehaltsstufe in Stein gemeisselt??
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: MoinMoin am 27.11.2023 17:14
Also wenn ich jetzt eine E12,6 habe, würde ich in der E12 automatisch die 6 als Entgeltstufe behalten?
Nein, du würdest in Stufe 1 kommen, außer wenn du einschlägige Berufserfahrung hast, dann kommst du in Stufe 3.

Zitat
Was könnte ich denn fordern, um nicht im gleichen Level zu bleiben?
Du kannst fordern, dass der AG dir bei einem öD-öD Wechsel deine Stufe übernimmt (Laufzeit beginnt von vorne)
er muss es aber nicht machen.
Oder du kannst fordern, dass er förderliche Zeiten anerkennt,
er muss es aber nicht machen.
Zitat
Oder ist die im Stellenangebot ausgeschriebene Gehaltsstufe in Stein gemeisselt??
Stufe oder Entgeltgruppe?
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: Eastwestgate am 27.11.2023 18:43
Ich bin eher überqualifiziert, erfülle das Stellenprofil, habe einschlägige >10 Berufserfahrung öD und keine Lust mich gehaltlich zu verschlechtern  :(
Ich meinte die Entgeltstufe, in meinem Fall ist es die 6 und in der Stellenausschreibung steht die Entgeltstufe nicht dabei. Diese nimmt man dann nicht automatisch mit? Nur bei internen Bewerbungen? Ich meinte ob man eine Gehaltsgrupöe höher fordern kann, statt z.B. einer E12 die E13.

Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: cyrix42 am 27.11.2023 20:07
Da die Stufe individuell ist — und z.B. von der einschlägigen und förderlichen Berufserfahrung bei Stellenübernahme abhängt — kann sie gar nicht in der Stellenausschreibung stehen. Die Entgeltgruppe dagegen leitet sich (i.W.) von den durch den AG übertragenen Aufgaben ab. Hier kann in der Ausschreibung natürlich schon drinstehen, was der AG gedenkt, an Aufgaben übertragen zu wollen — und in welche Entgeltgruppe dies dann führt (wenn man mal voraussetzt, dass ggf. notwendige Voraussetzungen in der Person erfüllt sind).

Fordern kannst du natürlich immer viel — aber typischerweise wird sich der AG nicht dazu bewegen lassen, dir andere Aufgaben, die dann in eine höhere Entgeltgruppe führen würden, zu übertragen, als er das laut Stellenprofil vor hatte und wofür er gerade eine neue Person sucht.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: Eastwestgate am 28.11.2023 13:28
Ja, verständlich, vielen Dank!
Ich habe noch eine weitere Frage: Wenn ich vom TV-öD -K in den TV-L wechseln würde, müsste ich dann erst kündigen und dann die Probezeit 6 Monate mitmachen oder liefe das anders?
Abgeordnet werden meines Wissens nach Beamte.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: MoinMoin am 28.11.2023 13:33
AG Wechsel ist immer mit Kündigung verbunden.

KSchG gilt nach 6 Monaten beim gleichen AG.

Abordnung geht auch bei Angestellten, es ist aber keine dauerhafter Wechsel.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: troubleshooting am 28.11.2023 13:59
Abordnung ist unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis. Hier im Bundesland ist es oft so, dass du für ein halbes Jahr abgeordnet wirst, mit dem Ziel der Versetzung. Also quasi Probezeit mit Sicherheitsnetz.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: MoinMoin am 28.11.2023 16:17
Abordnung ist unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis. Hier im Bundesland ist es oft so, dass du für ein halbes Jahr abgeordnet wirst, mit dem Ziel der Versetzung. Also quasi Probezeit mit Sicherheitsnetz.
Abordnung mit dem Ziel der Versetzung geht nur, wenn nicht der AG gewechselt wird.
Denn man kann nicht zu einem anderen AG versetzt werden!
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: RsQ am 28.11.2023 17:22
Nach dem Gehalt habe ich nicht gefragt, aber wie das weitere Verfahren ist: Antwort in 1-2 Wochen, danach ein schriftliches Angebot. Für mich klang es so, als wenn man erst bei einer Zusage kurzfristig kontaktiert wird und danach ein schriftliches Angebot erhält. Daher würde ich es bei einer Zusage sofort ansprechen, bevor etwas schriftlich vorbereitet wird.
Genau so würde ich es auch machen. Für mich geht es im VG erstmal um die Stelle - ob also alle Parameter passen.

Frage an die Personaler: Kann man sich denn mit dem "Gehaltsthema" im VG auch "rausschießen"? Wenn man also passt, aber Stufe 3 verlangt ... ein anderer passt genauso, kommt aber für Stufe 1 - ist das ein (meinetwegen auch informelles) Kriterium bei der Auswahl?
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: MoinMoin am 28.11.2023 18:58
Nein, bei uns nicht, wenn der andere Kandidat genauso gut oder nur knapp hinter dir ist und du förderliche Zeiten einforderst, dann wird dir mitgeteilt, dass man dich gerne nehmen würde, aber wir dir die förderlichen Zeiten nicht anerkennen können, da jemand anders eben da ist und somit die tarifliche Grundlage fehlt.
Wenn der andere weit genug von der Beurteilung her weg ist, dann können wir es begründen.

Haben gerade jemanden mit Stufe 5 eingestellt, obwohl wir Stufe 1 Kandidaten hatten, diese waren aber weit genug vom Kandidaten mit Platz 1 weg.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: Muschebubu am 28.11.2023 19:04
@ Eastwestgate… Fragen kann man, aber du wirst möglicherweise keine abschließende Antwort im Vorstellungsgespräch erwarten dürfen, weil da nicht zwingend die Personen sitzen, die über diese Punkte zu entscheiden hätten.

Ich zitiere mich selbst… Es ist eben nicht in jeder Dienststelle üblich, dass an den Gesprächen der Personalbereich teilnimmt. Man kann die Fragen stellen, ich nehme die auch mit auf, aber ich kann, nein darf dazu überhaupt keine Zusage machen. Sobald das Bewerbungsverfahren abgeschlossen ist, einschließlich Beteiligung, gibt es ein Einstellungsangebot. Das ist der Zeitpunkt, wo man ggf. seine Forderungen noch einmal bei Personal vorträgt. Bei manchen Fragen, z.B. Anerkennung von förderlichen Zeiten, fragt man noch einmal im Fachbereich nach, aber ich kann nur Anregungen geben, entscheiden wird immer Personal.

Es gibt also auf die Ausgangsfrage nur eine Antwort: Ansprechen! Und ggf. vor Vertragsschluss Entscheidung einfordern.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: MoinMoin am 28.11.2023 21:02
Es gibt also auf die Ausgangsfrage nur eine Antwort: Ansprechen! Und ggf. vor Vertragsschluss Entscheidung einfordern.
Ich hab es mal korrigiert.
Denn hinterher kann die Entscheidung wg. förderliche Zeiten nicht mehr eingefordert werden.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: RsQ am 28.11.2023 21:13
"vor Vertragsschluss" heißt dann aber nicht zwangsläufig "im Vorstellungsgespräch".
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: MoinMoin am 28.11.2023 22:28
"vor Vertragsschluss" heißt dann aber nicht zwangsläufig "im Vorstellungsgespräch".
korrekt, aber wenn im VG förderliche Zeiten nicht gefordert wird, dann wird es auch nicht angeboten.
Und wenn man es dann hinterher fordert, dann entscheidet die Verwaltung uU nach Papierlage und sagt, ok, da ist Nummero 2, der den Vertrag ohne fZ unterschreiben wird.
Wenn es nur einen Kandidaten gibt, der geeignet ist, dann wird die Verwaltung eine Begründung nachfordern, ob und warum es förderliche Zeiten sind.

Wenn es gefordert wird, dann kann das Gremium dahingehend der Verwaltung auch vorab erläutern, warum es förderliche Zeiten sind und das das Angebot so zu erfolgen hat (weil man im VG nachfragen konnte und es besser dokumentieren kann, was konkret es für Zeiten sind) und warum das Ranking es tariflich erlaubt, dass der Kandidat förderliche Zeiten bekommen darf.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: RsQ am 28.11.2023 22:36
"vor Vertragsschluss" heißt dann aber nicht zwangsläufig "im Vorstellungsgespräch".
korrekt, aber wenn im VG förderliche Zeiten nicht gefordert wird, dann wird es auch nicht angeboten.
Und wenn man es dann hinterher fordert, dann entscheidet die Verwaltung uU nach Papierlage und sagt, ok, da ist Nummero 2, der den Vertrag ohne fZ unterschreiben wird.

Wann genau ist denn "hinterher"? Wenn es im VG nicht angesprochen wird, geht das doch immer noch zum Zeitpunkt der Einstellungszusage und (natürlich) vor Unterschrift unter den Arbeitsvertrag - oder?
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: MoinMoin am 28.11.2023 23:00
"vor Vertragsschluss" heißt dann aber nicht zwangsläufig "im Vorstellungsgespräch".
korrekt, aber wenn im VG förderliche Zeiten nicht gefordert wird, dann wird es auch nicht angeboten.
Und wenn man es dann hinterher fordert, dann entscheidet die Verwaltung uU nach Papierlage und sagt, ok, da ist Nummero 2, der den Vertrag ohne fZ unterschreiben wird.

Wann genau ist denn "hinterher"? Wenn es im VG nicht angesprochen wird, geht das doch immer noch zum Zeitpunkt der Einstellungszusage und (natürlich) vor Unterschrift unter den Arbeitsvertrag - oder?
Gehen geht das technisch natürlich, aber Angeboten wird es dann verwaltungstechnisch zu nächst nicht.
Wenn wir ein Ranking ermittelt haben, inkl. Begründung warum Top 1 zu den im VG abgesprochenen und geforderten Bedingungen eingestellte werden soll, das ganze so mit den Gremien einvernehmlich beschlossen haben und dann kommt Top 1 mit "Nachforderungen" um die Ecke, dann kann es halt passieren, dass die Verwaltung Top 2 zu dessen Bedingungen ein Angebot macht, da Top 1 die angebotenen Bedingungen ablehnte.

Es sind halt kann Regelungen diese förderliche Zeiten, die ein Personaler (AG) anbieten kann und wenn er sie anbietet, dann will der Standardpersonaler immer eine Rechnungshof-konforme-Begründung von jemanden geliefert haben.
Und wenn das nicht mitgeliefert wurde, dann kann es halt passieren, dass der zweitbeste Kandidat den Zuschlag erhält und die Abteilung nicht ihren Wunschkandidat bekommt.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: Eastwestgate am 29.11.2023 10:31
Das hieße für mich als Bewerbender, da ich das Thema nicht im VG angesprochen habe, dass ich mich über eine Zusage gar nicht erst freuen, sondern davon ausgehen kann, dass das Ganze scheitert, weil ich es eben nicht angesprochen habe. Da ich hier verschiedene Ansichten gelesen habe, stellt sich die Frage: Bei welchen Kriterien soll man das Gehalt unbedingt ansprechen? Immer? Oder hängt es von den TV´s ab, TV-L oder TV-öD? Wer vom AG muss bei dem Gespräch anwesend sein, um es unbedingt anzusprechen?
Von einer Entgeltstufe 6 in eine 1-3 das ist ordentlich weniger. Will man wechseln, wenn man viel weniger verdient? Da fällt mir keiner ein. Wie ist es, wenn sich ein Gleichgesteller oder Schwerbehinderter auch auf eine Stelle beworben hat? Dann hat man als "ohne" sowieso keine Chance, oder?
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: MoinMoin am 29.11.2023 11:37
Das hieße für mich als Bewerbender, da ich das Thema nicht im VG angesprochen habe, dass ich mich über eine Zusage gar nicht erst freuen, sondern davon ausgehen kann, dass das Ganze scheitert, weil ich es eben nicht angesprochen habe.
Nein, es geht darum, dass der AG gewissen kann Regelungen (förderliche Zeiten) nur anwenden KANN, wenn der Kandidat andeutet, dass er, wenn er diese förderliche Zeiten nicht bekommt, uU nicht die Stelle nimmt.
"4Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist."

Wenn der AG also sein Bedarf ohne Anwendung von förderliche Zeiten decken kann, darf er tarifliche keine förderliche Zeiten gewähren!

bescheuerte Selbstbeschränkung.

Heißt aber, von sich aus, wird er dir keine förderliche Zeiten anbieten.
Wenn er also dich als Top 1 gesetzt hat, dann kann man es ansprechen, es ist halt nur langwieriger, dass der AG das durchwinkt.
Da dann z.B. uU der PR nochmal darüber mitbestimmt.
Eine ausführliche Begründung geschrieben werden muss, warum anhand der Papierlage förderliche Zeiten möglich sind (und du keine Dinge aus dem Arbeitsleben im VG dazu beitragen kannst, warum es förderliche Zeiten sind).


Deswegen um das Verfahren abzukürzen, sprechen wir es aktiv an, wenn der Bewerber es nicht macht.
Zitat
Da ich hier verschiedene Ansichten gelesen habe, stellt sich die Frage: Bei welchen Kriterien soll man das Gehalt unbedingt ansprechen? Immer? Oder hängt es von den TV´s ab, TV-L oder TV-öD? Wer vom AG muss bei dem Gespräch anwesend sein, um es unbedingt anzusprechen?
Wie immer beim Pokern: Wenn du den Job auf alle Fälle willst und auch für weniger ihn nehmen würdest, dann maulhalten.
Wenn du nur mit Bauchschmerzen auf Einkommen verzichten würdest, dann ansprechen, ob es möglich wäre.
Wenn du den Job nur unter bestimmten monetären Bedingungen machen willst, dann einfordern.
Zitat
Von einer Entgeltstufe 6 in eine 1-3 das ist ordentlich weniger. Will man wechseln, wenn man viel weniger verdient?
s.o.
wenn man von Zeit auf Festanstellung geht, ...
aber heutzutage eher nicht, aber vor 10 Jahren schon eher.
Zitat
Da fällt mir keiner ein. Wie ist es, wenn sich ein Gleichgesteller oder Schwerbehinderter auch auf eine Stelle beworben hat? Dann hat man als "ohne" sowieso keine Chance, oder?
noop, wir haben auch schon Frauen und SBs weggeschrieben, auch wenn sie nicht super schlecht waren.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: Nerostar am 29.11.2023 12:27
Ich hatte jetzt knapp 10 VG in kürzester Zeit, sowohl bei TVöD Arbeitgebern, als auch TVL Arbeitgebern.

Da ich mich umorientieren möchte, dies aber nicht zwangsläufig müsste und meinen jetzigen Job auch gut und gerne noch mehrere Jahre ausüben könnte, stand die Berücksichtigung von förderlichen Zeiten natürlich ganz oben auf meiner Must-Have-Liste.
Eine Ablehnung dahingehend zu kassieren hätte mich also nicht wirklich erschüttert, der potentielle neue AG hätte sich dann nüchtern betrachtet einfach "ins Aus geschossen".

Ausnahmslos jeder der o.g. 10 AG reagierte positiv auf die Frage, ob denn meine bisherige Berufserfahrung hinsichtlich der Eingruppierung als förderliche Zeiten berücksichtigt werden würde.
Ein "Nein" kam da nie.
Einige wurden direkt konkret was die Stufe betrifft, andere waren dort zwar etwas verhaltener, jedoch prinzipiell erst einmal offen.

Daher mein Tipp: Definitiv ansprechen. Von vornherein wird es meiner Erfahrung nach vom AG nicht angesprochen, bzw. angeboten werden.
Zu verlieren hat man nicht wirklich was. Entweder der AG willigt ein, oder verwehrt dies. Dann muss man nur noch für sich selbst entscheiden, ob man die neue Stelle auch in der Stufe 1 ausüben wollen würde/könnte.

Will man den Job unbedingt, sollte man taktisch klug vorgehen und die Frage so ähnlich formulieren, wie ich es oben beschrieben habe. Jedenfalls würde ich in dem Fall darauf verzichten, eine bestimmte Stufe zu fordern.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: Alien1973 am 29.11.2023 14:49
Wenn man sich gehaltstechnisch nicht verschlechtern will und das ein Muss-Kriterium ist, warum dann mit der Frage nach dem Gehalt warten? Verstehe ich nicht...
Ich habe klipp und klar im VG gesagt, unter Stufe 4 komme ich nicht.

Das hat der Personaler dann in eine Liste eingetragen, in der schon mehrere Bewerber standen (hab ich so aus dem Augenwinkel gesehen). Da standen auch 1er und 2er.

Daheim habe ich zu meiner besseren Hälfte gesagt, es geht nur noch darum ob die einen jüngeren und günstigeren wollen, der dann nach 1-2 Jahren wieder wechselt, oder eben einen Ü40 der dann evtl. länger bleibt. Mir wurde dann  Stufe 5 angeboten und sogar mit der hatte ich mich finanziell verschlechtert. Nur wollte ich nicht mehr ständig in der Weltgeschichte rumfliegen und 50-60 Stunden arbeiten müssen. Meine Kinder sollten auch noch was von mir haben...

Für mich gibt es nur eines bei der Frage:
Sofort ansprechen und für Klarheit sorgen. Ich hätte die Nr. 1 sein können, wäre aber für Stufe 2 oder 3 niemals in den ÖD gewechselt.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: MoinMoin am 29.11.2023 14:54
Wenn man sich gehaltstechnisch nicht verschlechtern will und das ein Muss-Kriterium ist,
Nein kein Muss Kriterium.

Es gibt auch Situationen, in den man auf Gehalt verzichtet aus anderen Gründen.
(Fahrweg, Inhalte, Umfeld, Zeitvertrag.....)

Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: Alien1973 am 30.11.2023 08:56
Das hab ich doch bei mir geschrieben, bei mir war es wurscht. Habe mich so oder so verschlechtert egal welche Stufe, nur völlig unter Wert wollte ich mich auch nicht verkaufen.

Nur der Threadersteller hat keine Lust sich finanziell zu verschlechtern, siehe Antwort 24 hierzu.
Wenn ich das aber nicht will, warum dann nicht Tacheles im VG reden? Ich gebe im VG doch nicht alles nur um hinterher zu erfahren, dass das mir angebotene Gehalt nicht mit meinen Vorstellungen konform geht. Dann fange ich ja wieder von vorne an und weitere Wochen des Wartens sind ins Land gegangen. Nachträglich das Gehalt verhandeln ging noch selten gut....
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Beitrag von: Dominik am 30.11.2023 09:10
Wir fragen in den Bewerbungsgesprächen die Bewerber/innen aktiv nach Ihrer Gehaltsvorstellung.
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Beitrag von: Eastwestgate am 05.12.2023 10:21
Hallo nochmal,
dann scheint es vielleicht eine gute Idee zu sein, gleich im Bewerbungsschreiben die momentane Eingruppierung anzugeben + Entgeltstufe mit dem Hinweis, dass man sich gehaltlich nicht verschlechtern möchte oder ohne Hinweis, sondern nur als "Ist-Zustand", nur erwähnen?
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Beitrag von: sigma5345 am 05.12.2023 10:58
Ich denke, wenn man sich irgendwo bewirbt und das Gehalt nicht klar ist, sollte man es im Gespräch ansprechen. Bei allen Gesprächen zu denen ich eingeladen war, gab es am Ende die Möglichkeit für Fragen. Wenn das Geld bis dahin nicht angesprochen wurde, sollte man die nutzen. Bisher hatte es für mich auch keine negativen Konsequenzen, dass ich gefragt habe wie die Stufenzuordnung erfolgen wird, bzw. inwieweit Berufserfahrung anerkannt wird. Für mich wäre Stufe 1 in der Regel bspw. ein KO Kriterium gewesen, um direkt abzusagen.
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Beitrag von: Eastwestgate am 05.12.2023 14:36
Also lieber erst im VG ansprechen, das ist dann wohl die beste Option, Danke!
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Beitrag von: Muschebubu am 05.12.2023 19:41
Sprich es vorher oder im Gespräch an. Wenn die Frage nicht im Vorstellungsgespräch geklärt werden kann, die Frage noch einmal im Anschluss platzieren. Es vergehen ohnehin noch Wochen der Mitbestimmung. Aber keinesfalls erst nach Unterschrift unter dem AV und dann meckern.
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Beitrag von: RsQ am 05.12.2023 21:23
Bisher hatte es für mich auch keine negativen Konsequenzen, dass ich gefragt habe wie die Stufenzuordnung erfolgen wird, bzw. inwieweit Berufserfahrung anerkannt wird. Für mich wäre Stufe 1 in der Regel bspw. ein KO Kriterium gewesen, um direkt abzusagen.
Es kommt immer auf die richtige Tonalität an. Wie kann man denn interessiert fragen, wenn man letztlich auch mit Stufe 1 zufrieden wäre? Dann kann es doch auch bei freundlichem Lächeln so wirken, als sei man enttäuscht, dass es "nur" die 1 gibt ...?
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: MoinMoin am 06.12.2023 06:22
Bisher hatte es für mich auch keine negativen Konsequenzen, dass ich gefragt habe wie die Stufenzuordnung erfolgen wird, bzw. inwieweit Berufserfahrung anerkannt wird. Für mich wäre Stufe 1 in der Regel bspw. ein KO Kriterium gewesen, um direkt abzusagen.
Es kommt immer auf die richtige Tonalität an. Wie kann man denn interessiert fragen, wenn man letztlich auch mit Stufe 1 zufrieden wäre? Dann kann es doch auch bei freundlichem Lächeln so wirken, als sei man enttäuscht, dass es "nur" die 1 gibt ...?
Wieso fragen?
Man stellt doch im Vorstellungsgespräch gegenseitig fest, ob und wie die Rahmenbedingungen einer Zusammenkunft sind.
Wir fragen klar und unmissverständlich nach, ob jemand die Stelle auch für Stufe 1 bzw. Stufe 3 annehmen würde.
Warum rumeiern?
Wenn jemand sagt, er möchte die Stufe 4 und wenn nur Stufe 3 möglich ist, dann würde er es sich überlegen, dann weiß man doch wie der Rahmen ist.
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Beitrag von: sigma5345 am 06.12.2023 07:28
Es ist sicher auch eine Sache der eigenen Persönlichkeit. Ich frage erstmal nach dem Standpunkt der Gegenseite um dann meinen Standpunkt darzulegen. Aber wie du schreibst, sollte man nicht groß rum eiern, sondern wissen was man möchte und das auch klar sagen. Der Einstieg dahin ist sicherlich individuell.
Titel: Antw:Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?
Beitrag von: RsQ am 06.12.2023 08:06
Man stellt doch im Vorstellungsgespräch gegenseitig fest, ob und wie die Rahmenbedingungen einer Zusammenkunft sind.
Wir fragen klar und unmissverständlich nach, ob jemand die Stelle auch für Stufe 1 bzw. Stufe 3 annehmen würde.
Warum rumeiern?
Wenn jemand sagt, er möchte die Stufe 4 und wenn nur Stufe 3 möglich ist, dann würde er es sich überlegen, dann weiß man doch wie der Rahmen ist.
Für mich ist die Ausgangslage andersherum: Wie formuliert man "Stufe 3 wäre nett, aber ich komme auch für Stufe 1", ohne dass es unterwürfig klingt?  ???
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Beitrag von: troubleshooting am 06.12.2023 08:47
Warum willst du das denn überhaupt so rum formulieren?

Du bietest deine Arbeitskraft und weist die Befähigung mit deinen Zeugnissen und im Gespräch nach. Der AG bietet im Gegenzug eine Vergütung, daher darf er auch damit kommen. Anderenfalls fragt man konkret, was geboten wird?

Ist doch schlicht ein Vertrag und die Bedingungen können direkt angenommen werden oder verhandelt. Für die Verhandlung sollte man immer einen Rahmen nehmen, wo das Ergebnis dokumentiert wird, sonst wird es hinterher mit dem Nachweis schwierig. Daher gehört für mich die Gehaltsverhandlung zwingend ins Vorstellungsgespräch. Beim Arbeitsvertrag unterzeichnen, war immer nur eine Sachbearbeiterin da und die hat dafür vom AG selten bis nie eine Freigabe.

Ich denk ja, dass dieses ur-deutsche "über Geld spricht man nicht" einfach falsch verstanden wird. Ich sehe es eher: über Geld spricht man da, wo es angebracht ist und nur da! Nicht in der Kneipe, nicht in der Baubude, sondern mit dem Vorgesetzten/der Pers und in der engeren Familie.

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Beitrag von: Ekko am 06.12.2023 14:15
Im Normalfall sind die Stellen im TVL doch in den Ausschreibungen mit einer Entgeltgruppe versehen. Entweder als Einzel Angabe in Form von "Die Stelle ist mit EG XX bewertet" oder als Rahmen á la "Je nach Voraussetzung Einstellung bis zu EG XX möglich". Dass es bei einer Einstellung von Seite des AG an der Entgeltgruppe gescheitert ist, hat mir noch niemand zugetragen. Meines Erachtens kann man in Bezug auf die Entgeltgruppe in der Regel das höchstmögliche der ausgeschriebenen Bandbreite fordern. Die Stelle ist unbesetzt und das Budget ist da, sonst dürfte man die Ausschreibung gar nicht auf den Markt bringen. Bei der aktuellen und zunehmenden Personalnot kann sich der ÖD auch nicht gerade vor Bewerbungen retten. Hier hat man als Bewerber*in mittlerweile wirklich gute Karten.

Zur Frage: Fragt immer nach Entgeltgruppe und Stufe. Bei mir kommt es immer gut an, wenn Bewerbende aktiv danach fragen. D.h. sie haben sich mit dem TVL auseinander gesetzt. Bedeutet: Es besteht zumindest mal ein reales Interesse an der Stelle. Nicht das einzige Kriterium, aber es kommt gut an.

Viel wichtiger für die Bewerbenden: Häufig läuft die Vertragsabwicklung nach dem Gespräch "nur" über Sachbearbeitende. Die haben selten die Macht oder den Wunsch am Telefon über Stufen zu verhandeln. Da ist der/die Fachvorgesetzte nicht mehr im Boot, egal wie toll man euch fand. Es sei denn, ihr seid mit dem angebotenen Gehalt nicht einverstanden. Dann passiert es schonmal, dass die nochmal eingebunden werden müssen. Das ist Aufwand. Wenn euch also am Telefon gesagt wird "Das geht nicht" bedeutet das nicht, dass es wirklich nicht geht sondern leider sehr häufig "Auf den Mehraufwand habe ich keine Lust". Es geht erstaunlich viel im TVL, wenn die Leute mal ihren Popo hochkriegen. Daher immer im Gespräch direkt sagen, was man möchte. Dann kann man sich im Telefonat darauf berufen.

Bei der Stufe ist meines Erachtens von 1 bis 3 grundsätzlich erstmal alles drin. Wenn man einen Hauch Berufserfahrung hat und/oder bereits im ÖD gearbeitet hat, würde ich unter 3 schlichtweg nicht anfangen. Auch wenn man theoretisch für die 1 kommen würde, gibt es da keinen Grund zu. Wenn eine Personalabteilung der Meinung ist, bei derartigen Kleinigkeiten jeden Cent umzudrehen, kann man sich auch ausmalen, was später los ist, wenn es mal um Höhergruppierungen, Zulagen und Wartezeitverkürzungen geht. Dann sollte man sich den Schritt ggf. grundsätzlich überlegen.

Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass Fachvorgesetzte im Bewerbungsgespräch eine grundlegende Ahnung vom TVL haben sollten. Welche Stufe möglich ist, kann durchaus vor den Gesprächen mit der Personalabteilung geklärt werden. Insbesondere wenn wirklich vielversprechende Kandidaten*Innen dabei sind. Gehalt ist für viele das erste ausschlaggebende Kriterium und es tut nicht weh, sich vor den Bewerbungsgesprächen mal ein paar Minuten die Entgelttabellen und die möglichen "Bonuszahlungen" anzuschauen. Es wirkt einfach inkompetent und uninteressiert, insbesondere gegenüber Neulingen im ÖD, wenn der/die gesprächsführende Fachvorgesetzte bei der Frage nach dem Gehalt mit Schulterzucken oder "Das weiß ich nicht so genau" antwortet. Da muss man sich nicht wundern, wenn Leute im Nachgang absagen. Und aus diesen Vorbereitungen geht eben meist hervor, dass Stufe 3 mit ein bisschen Mühe und anständiger Begründung in der Regel machbar ist, wenn man eine Person wirklich braucht und haben möchte.

Erst ab Stufe 4 wird es meines Erachtens schwieriger, aber wenn du schon im ÖD in Stufe 4,5 oder 6 bist, dann ist das bei wirklichem "Wollen" des neuen AG ebenfalls machbar. Alles eine Sache der schriftlichen Begründung. Vor allem wenn du in der gleichen EG bleibst, ist das Argument schlichtweg: "Ich will mich nicht veschlechtern". Das versteht jeder Mensch, der auf AG-Seite im prozess involviert ist und kommt auch nicht unverschämt. In der Regel bedeutet das ja auch, dass man bereits jetzt ein ähnlich umfangreiches Aufgabenspektrum abdeckt.

Alles natürlich nur eine Betrachtung der finanziellen Aspekte. Ist ja nicht der einzige Punkt um den es bei neuen Stellen geht, aber hier ging es explizit um die Entlohnung.