Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Ede65 am 27.11.2023 07:33

Titel: [RP] Pension und Rente
Beitrag von: Ede65 am 27.11.2023 07:33
Hi in die Runde,

ich plane mit 63 vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.
Seit 2002 bin ich Beamter in RLP und war vorher 10 Jahre Angestellter in der gleichen Dienststelle.
Davor 10 Jahre in der freien Wirtschaft.
Mit 63 werde ich insgesamt 46 Berufsjahre haben.
Die Fakten:
26 Jahre als Beamter
10 Jahre als Angestellter im ÖD (selbe Diensstelle wie als Beamter)
10 Jahre freie Wirtschaft

Mir ist klar, dass ich als Beamter 14,4 % Abzüge haben werde.
Jetzt die Fragen
1. Können die 10 Jahre als Angestellter in der gleichen Diensstelle
    als Ruhegehaltsfähige Zeiten anerkannt werden?
2. Was ist mit dem Rentenanspruch, kann ich den mit 63 überhaupt  (mit Kürzung) in Anspruch nehmen.

Vieleicht hat ja jemand das gleiche Problem schon durchgekaut.
Wäre sehr dankbar für Infos.

Grüße in die Runde




Titel: Antw:Pension und Rente
Beitrag von: LehrerInNRW am 27.11.2023 08:58
Kurze Nachfrage: Wenn ich richtig rechne ist das Geburtsjahr 65?
Titel: Antw:Pension und Rente
Beitrag von: McOldie am 27.11.2023 09:28
Hinsichtlich der Versorgung schau einmal hier rein
https://www.lff-rlp.de/service/versorgungsauskunft
Titel: Antw:Pension und Rente
Beitrag von: flip am 27.11.2023 09:54
Sehr ähnlich wie bei mir.
1. Die Jahre im ÖD werden als ruhegehaltsfähige Zeiten anerkannt. ggf. könnten noch Zeiten eines Studiums anerkannt werden. Auf jeden Fall zeitnah Versorgungsauskunft beantragen!
2. Da keine  35 Jahre in der Rentenversicherung zusammenkommen, bekommst du die Rente der DRV erst mit 67 Jahren.

Die 46 Jahre zählen nicht, weder bei der Pension noch bei der DRV, es sind getrennte Zeiten und Systeme.
Titel: Antw:Pension und Rente
Beitrag von: Saxum am 27.11.2023 10:07
1. richtig, hier findet in der Regel quasi, warum auch immer, eine "Doppelanerkennung" statt, also einerseits hat man hier in die Rente eingezahlt und anderseits wird es als ruhefähige Dienstzeit anerkannt. Das Studium ist glaube ich eine "kann" Regelung, da muss man tatsächlich mit der zuständigen Stelle darüber reden - aber ja meistens ist jedoch mWn begrenzt auf eine bestimmte Studiendauer.

2. es gibt, um die Aussage von flip zu ergänzen, die Möglichkeit der freiwilligen Zahlung des Mindestbeitrages in die Deutsche Rentenversicherung, mittels man deren die 35 Jahre ggf. erreichen kann. Ich weiß also nicht welches Alter hier gerade im Raum steht, aber wenn zusammen mit 20 Jahren DRV-fähige-Zeiten hat, kann man theoretisch also noch 15 Jahre "freiwillig einzahlen". Kann auch ggf. weniger sein, weil noch andere Zeiten berücksichtigungsfähig sind (z.B. Kindererziehungszeiten -> nur 1 Elternteil für jeweilig beantragen Zeitraum) und andere Punkte die vor der Verbeamtung anfielen wie Ausbildung, Studium, Schulbesuch, Rehabilitation, Arbeitslosigkeit etc.

Hierzu kann eine Anforderung auf Auskunft bei der DRV mehr Klarheit bringen.
Titel: Antw:Pension und Rente
Beitrag von: flip am 27.11.2023 10:13
... die Möglichkeit der freiwilligen Zahlung des Mindestbeitrages in die Deutsche Rentenversicherung, mittels man deren die 35 Jahre ggf. erreichen kann.
Das würde mich sehr interessieren. Alledings vermute ich, dass eine Nachzahlung von 15 Jahren Mindestbeiträgen nicht innerhalb eines Jahres möglich ist.
Titel: Antw:Pension und Rente
Beitrag von: Saxum am 27.11.2023 10:35
Ich verweise der Einfachheit halber auf die Webseite der Deutschen Rentenversicherung, die hier auch eher Auskunft über die Details geben kann. Etwa via Hotline oder Mail, aber ja ich gehe auch davon aus dass man nicht 15 Jahre "einfach so nachzahlen" kann. Sondern vermutlich so, dass pro erreichen des Mindestbeitrages dann eben 1 Monat "gutgeschrieben" wird und das maximal für 12 Monate pro Jahr.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/221221_Einzahlung.html
Titel: Antw:Pension und Rente
Beitrag von: Ede65 am 27.11.2023 10:40
Baujahr 65 ist richt
Titel: Antw:Pension und Rente
Beitrag von: Ede65 am 27.11.2023 10:51
Hi,
vielen Dank für die Rege Beteiligung und die sehr Hilfreichen Hinweise

DANKE !!!!
Titel: Antw:Pension und Rente
Beitrag von: hondafahrer26 am 27.11.2023 13:41
Woher kommen eigentlich die 14,4 % Versorgungsabschlag?
Titel: Antw:Pension und Rente
Beitrag von: Saxum am 27.11.2023 13:49
Lässt sich beispielsweise hier nachlesen:

https://www.bmi.bund.de/DE/service/lexikon/functions/bmi-lexikon.html?cms_lv3=9398390&cms_lv2=9391132 (https://www.bmi.bund.de/DE/service/lexikon/functions/bmi-lexikon.html?cms_lv3=9398390&cms_lv2=9391132)

Vereinfacht gesagt ist es der maximale Abschlag, weil man früher in den Ruhestand verabschiedet. Pro Jahr sind es derzeit. 3,6%. Da die Regelaltersgrenze 67 ist und man in der Regel höchstens erst ab 63 den Ruhestand beantragen kann sind es eben 4 Jahre. Vier mal 3,6% ergeben eben 14,4 %.
Titel: Antw:Pension und Rente
Beitrag von: hondafahrer26 am 27.11.2023 15:33
Der Versorgungsabschlag ist auf 10,8 % gedeckelt (alles, was über drei Jahre hinaus geht, steigert also den Versorgungsabschlag nicht mehr).
Titel: Antw:Pension und Rente
Beitrag von: dortu am 27.11.2023 16:31
Der Versorgungsabschlag ist auf 10,8 % gedeckelt (alles, was über drei Jahre hinaus geht, steigert also den Versorgungsabschlag nicht mehr).

Dies trifft meines Wissens nur bei Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung zu. Ansonsten liegt der maximale Versorgungsabschlag bei 14,4%.
Titel: Antw:Pension und Rente
Beitrag von: Saxum am 27.11.2023 16:36
Richtig, steht auch etwa beispielhaft bei dem BMI Lektion des BMI unter "Versorgungsabschlag". Erster Absatz ist der maximale Satz von 14,4%, der zweite und der dritte Absatz der verminderte Versorgungsabschlag von 10,8%.
Titel: Antw:Pension und Rente
Beitrag von: HalloU2454 am 27.11.2023 17:53
Sehr ähnlich wie bei mir.
1. Die Jahre im ÖD werden als ruhegehaltsfähige Zeiten anerkannt. ggf. könnten noch Zeiten eines Studiums anerkannt werden. Auf jeden Fall zeitnah Versorgungsauskunft beantragen!
2. Da keine  35 Jahre in der Rentenversicherung zusammenkommen, bekommst du die Rente der DRV erst mit 67 Jahren.

Die 46 Jahre zählen nicht, weder bei der Pension noch bei der DRV, es sind getrennte Zeiten und Systeme.

Das stimmt so nicht. Je nach Bundesland kann es andere Regelungen geben - siehe § 24 Abs. 2 S.5,6 LBeamtVG (RLP)

"Berücksichtigungsfähige Zeiten sind:
- Beamten-, Wehrdienst-, Zivildienst- und anerkannte Vordienstzeiten in einem
 privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (ruhegehaltfähigen Zeiten nach
 §§ 13 bis 16 LBeamtVG)
- Zeiten, in denen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bestand;
einschließlich Zeiten der Pflege. Es darf sich dabei jedoch nicht handeln um"

In RLP hättest du damit keine Probleme.
Titel: Antw:Pension und Rente
Beitrag von: Rentenonkel am 28.11.2023 05:48
Ergänzend zu den bisherigen Hinweisen: Freiwillige Beiträge können nur bis zum 31.03. des Folgejahres gezahlt werden, also praktisch nur für das laufende Kalenderjahr und die Zukunft.

Spoiler: Sollte es zu einem Gefühlskonkurs kommen, kann ein Versorgungsausgleich helfen, die 35 Jahre zu erfüllen.

Ausserdem kann es passieren, daß die gesetzliche Rente und die betriebliche Altersversorgung des ÖD ganz oder teilweise auf die Beamtenversorgung angerechnet wird. Dabei ist die Grenze grob die Höchstversorgung abzüglich der 14,4 %.

Das Ganze kann daher echt teuer werden und sollte gut überlegt werden.
Titel: Antw:Pension und Rente
Beitrag von: Johann am 28.11.2023 12:38
Bei den ganzen Abzügen wundert es mich nicht, dass hin und wieder Beamte mit Anfang 60 plötzlich wieder und wieder von Ihrem Psychologen o.ä. für jeweils 3 Monate als arbeitsunfähig erklärt werden.

Wenn der Beamte dann mit 63 vom Dienstherren in den Ruhestand versetzt wird, hat er keine Abzüge. Es ist also wesentlich günstiger zu erkranken.