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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: ReinersLicht am 28.11.2023 09:35
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Guten Morgen,
ich hab einen Antrag auf Tätigkeitsbewertung gestellt.
Bin aktuell auf einer 12 und würde gerne auf 13 also HD.
Meine Aufgaben geben das eigentlich her.
Kann mir jemand sagen, wie lange eine solche Bewertung etwa dauert und kann ich den Antrag
ggfs. mehrmals stellen?
Besten Dank
vg
RL
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Du kannst diesen Antrag hundertfach stellen und der Ag kann ihn hundertfach in die Mülltonne werfen, denn es gibt einen solchen Antrag nicht.
Du kannst doch dir eine eigene gefestigte Rechtsmeinung über deine Eingruppierung bilden, dieses Entgelt bei deinem Ag einfordern und wenn er nicht reagiert ein Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen, dass ist der einzige "Antrag" den es in diesem Zusammenhang gibt.
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Bin aktuell auf einer 12 und würde gerne auf 13 also HD.
Es gibt bei Tarifbeschäftigten keinen "HD".
Kann mir jemand sagen, wie lange eine solche Bewertung etwa dauert [...]
Unterschiedlich. Unsere Bewertungskommission ist jetzt bei den Anträgen angelangt, die 2020 gestellt wurden...
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Eingruppierungsfeststellungsklage
Das hier. Ist der einzige Weg, wie man nicht auf Ewig mit der Karotte an der Angel vorgeführt wird, nur um am Ende im Schredder zu landen.
Im Zuge dessen ist es auch wichtig, deine Ansprüche gegenüber deinem Arbeitgeber bereits jetzt zu erklären, damit du zumindest die ab jetzt letzten sechs Monate nachgezahlt kriegen kannst. Wenn du das erst mit dem Urteil machst, das hoffentlich für dich positiv ausfällt, kriegst du auch nur die letzten sechs Monate vor dem Urteil nachgezahlt. (Stufenlaufzeiten usw. werden natürlich ab Beginn deiner Tätigkeit zurückgerechnet, aber monetäre Ansprüche verfallen eben)
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Bist du sicher, dass es sich lohnt? Zumindest in der Endstufe macht es doch kaum einen Unterschied, ob E12 oder E13, wenn man die geringe JSZ in der E13 berücksichtigt.
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Danke Leute, also bei uns wird das schon ordentlich gehandhabt. Gibts auch positive Erfahrungen?
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Danke Leute, also bei uns wird das schon ordentlich gehandhabt. Gibts auch positive Erfahrungen?
Wenn es ordentlich gehandhabt würde, dann würdest du das Entgelt entsprechend deiner Eingruppierung bekommen.
Du bist aufgrund deiner auszuübenden Tätigkeiten immer korrekt eingruppiert.
Also kannst du gerne deinen Ag darauf hinweisen (und den Wisch Antrag nennen), dass du offensichtlich neue Aufgaben hast, die dazu führen, dass du anderes eingruppiert bist, als die Bezahlung es hergibt.
Oder aber das der Ag sich irrt mit seiner Einschätzung wie du eingruppiert bist.
Und ja, auch bei uns wird erst informell auf eine möglichen Eingruppierungs-Irrtum hingewiesen.
Aber nicht per Antrag, sondern per Email und cc an den PR.
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Also bei uns dauert das gut ein Jahr vom formlosen Antrag bis zur finalen Entscheidung.
Sollte aber schon begründet sein und im Idealfall hat man auch gleich noch ein Statement der/des Vorgesetzten, dass dieser Antrag unterstützt wird.
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Also bei uns dauert das gut ein Jahr vom formlosen Antrag bis zur finalen Entscheidung.
Sollte aber schon begründet sein und im Idealfall hat man auch gleich noch ein Statement der/des Vorgesetzten, dass dieser Antrag unterstützt wird.
Immerhin und das vorenthaltene Entgelt wird samt Zinsen nachgezahlt?
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Immerhin und das vorenthaltene Entgelt wird samt Zinsen nachgezahlt?
;D Nachgezahlt ja, aber Zinsen? Wer macht denn sowas?
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Immerhin und das vorenthaltene Entgelt wird samt Zinsen nachgezahlt?
;D Nachgezahlt ja, aber Zinsen? Wer macht denn sowas?
Nur der Mensch, der sich nicht verarschen lässt.
Denn immerhin hat der AG mit der nicht korrekten Bezahlung sich vertragswidrig verhalten.
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Also bei uns dauert das gut ein Jahr vom formlosen Antrag bis zur finalen Entscheidung.
Sollte aber schon begründet sein und im Idealfall hat man auch gleich noch ein Statement der/des Vorgesetzten, dass dieser Antrag unterstützt wird.
Was beinhaltet denn so ein Antrag und was sind die Folgen daraus - insbesondere auf die übertragenen Tätigkeiten?
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Bei derartigen Wünschen nach einer höheren Eingruppierung, sollte dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, dass man der Auffassung ist, das die übertragene Tätigkeit den Merkmalen der Entgeltgruppe xxx entspricht und man gleichzeitig den Anspruch auf ein Entgelt nach dieser Entgeltgruppe geltend machen. Mit dem Geltendmachen des höheren Entgelts hat mach auch gleichzeitig die Ausschlussfrst in Gang gesetzt.
Bei einer Eingruppierung nach E 13 musst (zumindest nach dem Allgemeinen Teil der Entgeltordnung) du eine Tätigkeit ausüben, für die eine wissenschaftliche Hochschulausbildung erforderlich ist. Darüber hinaus musst du
eine derartige abgeschlossene wissenschaftlicher Hochschulbildung haben oder über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen.