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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Hauruck am 29.11.2023 12:10

Titel: Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?
Beitrag von: Hauruck am 29.11.2023 12:10
Hey,

ein Freund von mir, verbeamtet im höheren Dienst, möchte von Bund zu Land wechseln - weil bessere Entwicklungsperspektive, kürzerer Arbeitsweg. Er hat sich jetzt auf eine Angestelltenstelle beworben. Inhaltlich würde das gut zu ihm passen. Die Personalabteilung der ausschreibenden Stelle nahm jetzt Kontakt auf. Er soll nachfragen, ob sein derzeitiger Dienstherr offen für eine Abordnung wäre. Dann sei er ein aussichtsreicher Kandidat für die offene Stelle.

Fragen:
Kann der Dienstherr das einfach Verneinen und ihm damit Zugang zu einer besseren Stelle versperren, die für ihn mehr Entwicklungsmöglichkeit und Arbeit in dem Bereich vorsieht, in den er eigentlich lieber rein möchte?
Im Prinzip müsste das doch immer wieder passieren, dass Beamte abgeordnet werden mit dem Ziel, die neue Stelle ggf. auch dauerhaft zu übernehmen?

Aktuell ist er sich unsicher, ob er direkt seinen fachlichen Chef fragt, ob der so eine Abordnung befürworten würde. Oder sich eine Aussage von der Personalabteilung holt, ob die aufgeschlossen sind gegenüber Abordnungen oder eben nicht.

Ich würde es ihm jedenfalls gönnen, wenn er eine Chance hat, zumindest ins Bewerbungsgespräch zu gehen. Er möchte nicht den Beamtenstatus aufgeben für die ausgeschriebene Stelle - das tut sonst weh mit der Pension (aktuell ist er auf A13 mit Sprung auf A14 in den nächsten Jahren, ausgeschriebene Stelle ist E15).

Danke für Feedback!
Titel: Antw:Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?
Beitrag von: Saxum am 29.11.2023 12:52
Die Voraussetzungen der Abordnung sind in § 27 BBG (https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__27.html) festgehalten und eine "kann" Regelung. Mit dieser Fragestellung hat auch das BVerwG mit Beschluss vom 27. April 2021 – 2 VR 3/21 (https://www.bverwg.de/de/270421B2VR3.21.0) befasst. Da hier eines "Anspruchs auf Abordnung" fehlt, steht dem Dienstherrn ein weitgehender Ermessensspielraum zu.

Konkludent besteht kein unmittelbarer Anspruch auf Bewilligung der Abordnung. Gleichwohl hat der Dienstherr jeden Antrag auf Abordnung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, der Beamte hat daher Anspruch auf ermessensfehlerfreie und rechtmäßige Entscheidung seines Antrags auf Abordnung. Jedoch ist bisher unstreitig, dass das Abordnungsermessen vorrangig dienstlichen Interessen dient.

In den meisten Fällen sollte eigentlich relativ problemlos der Abordnung zugestimmt werden, nur ein Anspruch besteht hierbei nicht. Daher ist hier aktiv das Gespräch zu suchen sicherlich ein sinnvoller erster Schritt. Wo man die Frage stellt ist relativ, wenn man es bei der Personalabteilung macht, wird diese ohnehin den Vorgesetzten kontaktieren zwecks der Zustimmung/Ablehnung.

Da ja nur nach Abordnungen gefragt wurde, aber man möge doch bitte die Versetzung nach § 28 Abs. 2 BBG (https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__28.html) beantragen, auch wenn hier das Einverständnis erforderlich ist, jedoch besteht hier zumindest der Anspruch darauf einen Antrag stellen zu können. Das muss man mit geeigneten Gründen flankieren wie z.B. familiäre Gründe, Arbeitsweg, soziales Umfeld etc. um die Fürsorgepflicht des Dienstherren anzusprechen bzw. es eher zugunsten des Antragstellenden zu kippen.

Die Alternative zur Abordnung oder Versetzung ist der Wechsel ins Angestelltenverhältnis unter Beibehaltung der Pensionsansprüche über die aktive Inanspruchnahme des Altersgeld des Bundes mit Entfall des Beamtenverhältnisses sowie der Beihilfe oder eben die Raubernennung durch die Landesbehörde - ob diese dabei mitziehen würde ist fraglich. Je "dringlicher" der Kandidat gewünscht wird, desto eher wäre eine Raubernennung denkbar. Nachteilig ist hier natürlich für die raubernennende Behörde, dass der Regel nach einer solchen Aktion kein Versorgungslastenausgleich stattfindet, aber die bisherigen im öD erdienten Zeiten natürlich voll berücksichtigungsfähig beim späteren Ruhestand sind.
Titel: Antw:Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?
Beitrag von: Angelsaxe am 29.11.2023 14:32
@Saxum Danke für den Beitrag!

Ist die Stelle für einen Angestellten ausgeschrieben? Dann kann die Behörde nicht einfach eine Raubernennung durchführen. Die Stelle müsste neu ausgeschrieben werden, dann für Beamte geöffnet. (Eigene Erfahrung)

Dann stellt sich - jedenfalls nach meiner Erfahrung - die Frage, ob die beteiligten Seiten sich beim Versorgungslastenausgleich einig werden. Auch hier eine eigene Erfahrung, da hat sich ein Versetzungsgesuch etwa ein Jahr hingezogen.

In jedem Fall würde ich als erstes meinen direkten Vorgesetzten ansprechen und um Mithilfe/Lösung bitten.
Titel: Antw:Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?
Beitrag von: PhiSchu1088 am 29.11.2023 14:48
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass mich niemand hat ziehen lassen (BMVg).

Die Personalbearbeiterin der aufnehmenden Behörde, meinte auch, dass es bei Bw, BPol & Zoll definitiv am schlimmsten ist.
Es wird gemauert und einfach keine Abordnung ausgestellt, keine Versetzungsverfügung noch gar nichts. Wird zu großen Teilen alles abgeschmettert.
Sie hat teilweise Einstellungsverfahren seit 2 Jahren am wickel, weil die v.g. Behörden Ihre beamten nicht ziehen lassen und klammern.

Als ich dann die Raubernennung, bzw. Entlassung beantragen und neu verbeamten ins Spiel brachte, sagte sie mir:
a) Raubernennung Bund zu Bund geht nicht und macht man auch nicht weil es Kratzer am Vertrauensverhältnis zueinander gibt
b) Von der Entlassungs hat Sie mir abgeraten mit dem Hinweis, dass wenn doch mal die Kacke aus irgendwelchen Gründen am Dampfen ist und dann eine Einstellung zurückgezogen werden muss (Haushalt, Einspruch eines anderen Beamten etc..) stehe ich da und habe erstmal gar nichts mehr.

Das ist jetzt zwar nicht Wechsel zum Land, aber mal einen Einblick dahingehend, dass kein Anspruch auf Versetzung besteht und die Behörden davon gebrauch machen.

Allerdings bin ich der Meinung irgendwo gelesen zu haben, dass wenn man sich auf eine Stelle bei einer anderen Behörde bewirbt die förderlich ist (höher Dotiert, etc.), dass dann der aktuelle Dienstherr sich nicht dagegen sperren kann, weil man den Leuten nicht die Karriere vermiesen kann.
Sollte es sogar noch soziale Gründe geben, dann habe ich für die Zukunft Hoffnung, da ich seit kurzem verheiratet bin.
Titel: Antw:Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?
Beitrag von: Simba am 29.11.2023 16:12
Er hat sich auf eine Stelle als TB beworben. Insbesondere bei den Ländern hänselt es sich dann i.d.R. um Stellen die Dauerhaft mit Tyb besetzt werden sollen.

Also Äpfel und Birnen.

Kein Dienstherr wird einen Beamten (ohne das Ziel der Versetzung) abordnen, damit er im Anschluss um Entlassung bittet und dann dort als TB beginnt.

Und eine Änderung der Ausschreibung mit Ausweitung auf Beamte ist mehr als unwahrscheinlich.
Titel: Antw:Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?
Beitrag von: FGL am 30.11.2023 13:37
Allerdings bin ich der Meinung irgendwo gelesen zu haben, dass wenn man sich auf eine Stelle bei einer anderen Behörde bewirbt die förderlich ist (höher Dotiert, etc.), dass dann der aktuelle Dienstherr sich nicht dagegen sperren kann, weil man den Leuten nicht die Karriere vermiesen kann.
Da ist nichts dran. Auch wenn die neue Planstelle bei der aufnehmenden Behörde "höher dotiert" ist, kann die Ermessensentscheidung der "abgebenden" Behörde gegen die Abordnung / Versetzung ausfallen.
Titel: Antw:Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?
Beitrag von: Hauruck am 01.12.2023 18:41
Hey, Personalabteilung hat auf Rückfrage mitgeteilt, dass sie ihn auf gar keinen Fall gehen lassen werden.
Schade.

Bewerbung auf die ausgeschriebene Stelle wurde daraufhin zurückgezogen. Aber schon übel, dass du keine Chance hast, dich nochmal zu verändern. Und aus dem Beamtenstatus wollte er halt auch nicht mehr raus. Dumm gelaufen.
Titel: Antw:Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?
Beitrag von: Simba am 01.12.2023 22:26
Die Stelle ist sucht einen TB. Das ist er nicht.
Er kann um Entlassung bitten und da anfangen.
Aber die Stelle ist doch nicht das was er möchte, von daher eh uninteressant was sein Dienstherr sagt!

Bei mir hat der Dienstherr auch mehrfach abgelehnt, aber nach weiterem penetranten bewerben und sammeln von Zusagen hat man mich 3J später doch ziehen lassen.
Titel: Antw:Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?
Beitrag von: tochris06 am 02.12.2023 00:24
Allerdings bin ich der Meinung irgendwo gelesen zu haben, dass wenn man sich auf eine Stelle bei einer anderen Behörde bewirbt die förderlich ist (höher Dotiert, etc.), dass dann der aktuelle Dienstherr sich nicht dagegen sperren kann, weil man den Leuten nicht die Karriere vermiesen kann.
Da ist nichts dran. Auch wenn die neue Planstelle bei der aufnehmenden Behörde "höher dotiert" ist, kann die Ermessensentscheidung der "abgebenden" Behörde gegen die Abordnung / Versetzung ausfallen.

Sofern die Behörde regelmäßig bei vorherigen Fällen zugestimmt hat, geht das Ermessen gegen Null. Selbstbindung der Verwaltung. Und man kann davon ausgehen, dass es genug solcher Fälle in jeder Behörde gibt.
Titel: Antw:Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?
Beitrag von: Simba am 02.12.2023 12:26
Allerdings bin ich der Meinung irgendwo gelesen zu haben, dass wenn man sich auf eine Stelle bei einer anderen Behörde bewirbt die förderlich ist (höher Dotiert, etc.), dass dann der aktuelle Dienstherr sich nicht dagegen sperren kann, weil man den Leuten nicht die Karriere vermiesen kann.
Da ist nichts dran. Auch wenn die neue Planstelle bei der aufnehmenden Behörde "höher dotiert" ist, kann die Ermessensentscheidung der "abgebenden" Behörde gegen die Abordnung / Versetzung ausfallen.

Sofern die Behörde regelmäßig bei vorherigen Fällen zugestimmt hat, geht das Ermessen gegen Null. Selbstbindung der Verwaltung. Und man kann davon ausgehen, dass es genug solcher Fälle in jeder Behörde gibt.

Na ja, das ist auch eher ein Trugschluss!

Bei meiner Ex-Behörde verfuhr man so:

hD Wechsel = kein Problem. 1J Vorlauf meist. Abordnung mit dem Ziel der Versetzung? Kein Problem.

gD Wechsel = mit einigen Verhandlungen über das Ministerium wohlgemerkt verbinden! 2-3J. Vorlauf meist.
Abordnung mit dem Ziel der Versetzung? Meist möglich nach Verhandlungen und Androhung feindlicher Übernahme.

mD Wechsel = absolute Katastrophe. Meistens absolute Verzweigungshaltung. WENN überhaupt zugestimmt wird, dann 2-3J Vorlauf meist. Abordnung mit dem Ziel der Versetzung? Absolut ausgeschlossen! Nur direkte Versetzung! Ansonsten bitte um Entlassung ( halt eher schon mit  feindlicher Übernahme)
Titel: Antw:Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?
Beitrag von: FGL am 03.12.2023 15:05
Allerdings bin ich der Meinung irgendwo gelesen zu haben, dass wenn man sich auf eine Stelle bei einer anderen Behörde bewirbt die förderlich ist (höher Dotiert, etc.), dass dann der aktuelle Dienstherr sich nicht dagegen sperren kann, weil man den Leuten nicht die Karriere vermiesen kann.
Da ist nichts dran. Auch wenn die neue Planstelle bei der aufnehmenden Behörde "höher dotiert" ist, kann die Ermessensentscheidung der "abgebenden" Behörde gegen die Abordnung / Versetzung ausfallen.

Sofern die Behörde regelmäßig bei vorherigen Fällen zugestimmt hat, geht das Ermessen gegen Null. Selbstbindung der Verwaltung. Und man kann davon ausgehen, dass es genug solcher Fälle in jeder Behörde gibt.
Dazu müssen die in der Ermessensentscheidung zu berücksichtigenden Umstände vergleichbar sein. Dass die abgebende Behörde z. B. einen Angehörigen eines Überflussberufes abgeordnet / versetzt hat, der sich durch die mit der Abordnung / Versetzung verbundenen räumlichen Veränderung nun auch um seine pflegebedürftigen Eltern kümmern kann, begründet keine Ermessensreduzierung auf Null bei dem Angehörigen eines Mangelberufes, der durch die Versetzung lediglich die Chance auf eine Beförderung hat.
Titel: Antw:Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?
Beitrag von: FGL am 03.12.2023 15:06
Aber schon übel, dass du keine Chance hast, dich nochmal zu verändern. Und aus dem Beamtenstatus wollte er halt auch nicht mehr raus.
Das ist einer der Nachteile des Beamtenverhältnisses, die man mit Entgegennahme einer Ernennungsurkunde in Kauf nimmt. Wer sich nicht derart abhängig machen will, muss eben Tarifbeschäftigter sein / bleiben.
Titel: Antw:Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?
Beitrag von: Angelsaxe am 05.12.2023 07:18
Erstaunlich wie schade so viele negative Erfahrungen hierzu zu lesen. Persönlich habe ich das besser erlebt. Das Gespräch mit den direkten Vorgesetzten stand dabei im Vordergrund und es hatte jeder Verständnis für meinen Versetzungswunsch und hat dabei unterstützt. Größte Hürde war tatsächlich der Versorgungslastenausgleich, der die ganze Sache um viele Monate verzögerte. Letztendlich hat eine Seite "zu meinem Wohl" nachgegeben. Die ministeriale Zustimmung hat auch gedauert, aber das wurde mir im Vorfeld schon angekündigt.
Titel: Antw:Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?
Beitrag von: PhiSchu1088 am 05.12.2023 07:39
Gibt es hier denn eigtl auch Personen im Forum, die schonmal den Beamtenstatus an den Nagel gehangen haben und sich für eine Stelle als Tarifangestellter im öD entschieden haben (aus welchen Gründen auch immer)?
Titel: Antw:Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?
Beitrag von: Simba am 05.12.2023 09:13
Gibt es hier denn eigtl auch Personen im Forum, die schonmal den Beamtenstatus an den Nagel gehangen haben und sich für eine Stelle als Tarifangestellter im öD entschieden haben (aus welchen Gründen auch immer)?

Ein Freund von mir hat aus meiner ehemaligen Behörde (Land) nicht das GO bekommen zum Bund wechseln zu dürfen.
Daraufhin hat er um Entlassung gebeten und ist auf eine (andere) TB Stelle bei einer Kommune gewechselt, weil die eigentliche Behörde (Bund) wo er hinwollte nur den ordentlichen Weg über Abordnung mit dem Ziel der Versetzung mitgehen wollte.

Also ab zur Kommune auf E9a. Um ihm den finanziellen Absturz abzumildern durfte er direkt auf eine gD Stelle wechseln und macht da den Angestelltenlehrgang 2 um da als TB im vergleichbar gD tätig zu sein.
Notlösung. Insbesondere weil der TVÖD einfach grottenschlecht ist von der Bezahlung.
Titel: Antw:Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?
Beitrag von: Umlauf am 06.12.2023 13:10
Gibt es hier denn eigtl auch Personen im Forum, die schonmal den Beamtenstatus an den Nagel gehangen haben und sich für eine Stelle als Tarifangestellter im öD entschieden haben (aus welchen Gründen auch immer)?

Eine Kollegin hat sich beim Bund aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen, um innerhalb des Arbeitgebers Bund zu unserer Behörde zu wechseln. Bei uns waren damals keine Planstellen frei, aber TB-Stellen. Nach ein paar Jahren konnte sie bei uns wieder verbeamtet werden.

So konnte sie quer durch halb Deutschland innerhalb der Bundesverwaltung wechseln.
Titel: Antw:Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?
Beitrag von: PhiSchu1088 am 07.12.2023 10:09
Gibt es hier denn eigtl auch Personen im Forum, die schonmal den Beamtenstatus an den Nagel gehangen haben und sich für eine Stelle als Tarifangestellter im öD entschieden haben (aus welchen Gründen auch immer)?

Ein Freund von mir hat aus meiner ehemaligen Behörde (Land) nicht das GO bekommen zum Bund wechseln zu dürfen.
Daraufhin hat er um Entlassung gebeten und ist auf eine (andere) TB Stelle bei einer Kommune gewechselt, weil die eigentliche Behörde (Bund) wo er hinwollte nur den ordentlichen Weg über Abordnung mit dem Ziel der Versetzung mitgehen wollte.

Also ab zur Kommune auf E9a. Um ihm den finanziellen Absturz abzumildern durfte er direkt auf eine gD Stelle wechseln und macht da den Angestelltenlehrgang 2 um da als TB im vergleichbar gD tätig zu sein.
Notlösung. Insbesondere weil der TVÖD einfach grottenschlecht ist von der Bezahlung.

Gibt es hier denn eigtl auch Personen im Forum, die schonmal den Beamtenstatus an den Nagel gehangen haben und sich für eine Stelle als Tarifangestellter im öD entschieden haben (aus welchen Gründen auch immer)?

Eine Kollegin hat sich beim Bund aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen, um innerhalb des Arbeitgebers Bund zu unserer Behörde zu wechseln. Bei uns waren damals keine Planstellen frei, aber TB-Stellen. Nach ein paar Jahren konnte sie bei uns wieder verbeamtet werden.

So konnte sie quer durch halb Deutschland innerhalb der Bundesverwaltung wechseln.

Wie verhält es sich denn in den Fällen mit Anerkennung der Berufsjahre auf die jeweilige Stufe in den Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen. Wird das alles immer automatisch anerkannt und mitgenommen?

Und was ist mit der BesGr, wenn man dann erneut verbeamtet wird? Erfolgt die Ernennung dann in der letzten BesGr die man beim vorherigen Dienstherren auch inne hatte,, oder fängt man wieder am untersten Ende der Laufbahn an?

Was passiert mit PKV & GKV?
Als Beamter bin ich ja in der PKV (so wieder überwiegende Teil), wenn ich dann den dienst quittiere und als Angestellter bei einer anderen Behörde beginne gehe ich ja automatisch wieder in die GKV richtig?
Und wenn ich dann erneut verbeamtet werde, was ist dann? Kann ich wieder bei meiner alten PKV einsteigen? Und wenn ja zu alten Konditionen? Wahrscheinlich doch nicht, oder?

So einen Wechsel Beamter -> Angestellter -> Beamter bringt ja echt viele Fragen (oder gar Hürden) mit sich
Titel: Antw:Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?
Beitrag von: Saxum am 07.12.2023 22:55
Gibt es hier denn eigtl auch Personen im Forum, die schonmal den Beamtenstatus an den Nagel gehangen haben und sich für eine Stelle als Tarifangestellter im öD entschieden haben (aus welchen Gründen auch immer)?

Ein Freund von mir hat aus meiner ehemaligen Behörde (Land) nicht das GO bekommen zum Bund wechseln zu dürfen.
Daraufhin hat er um Entlassung gebeten und ist auf eine (andere) TB Stelle bei einer Kommune gewechselt, weil die eigentliche Behörde (Bund) wo er hinwollte nur den ordentlichen Weg über Abordnung mit dem Ziel der Versetzung mitgehen wollte.

Also ab zur Kommune auf E9a. Um ihm den finanziellen Absturz abzumildern durfte er direkt auf eine gD Stelle wechseln und macht da den Angestelltenlehrgang 2 um da als TB im vergleichbar gD tätig zu sein.
Notlösung. Insbesondere weil der TVÖD einfach grottenschlecht ist von der Bezahlung.

Gibt es hier denn eigtl auch Personen im Forum, die schonmal den Beamtenstatus an den Nagel gehangen haben und sich für eine Stelle als Tarifangestellter im öD entschieden haben (aus welchen Gründen auch immer)?

Eine Kollegin hat sich beim Bund aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen, um innerhalb des Arbeitgebers Bund zu unserer Behörde zu wechseln. Bei uns waren damals keine Planstellen frei, aber TB-Stellen. Nach ein paar Jahren konnte sie bei uns wieder verbeamtet werden.

So konnte sie quer durch halb Deutschland innerhalb der Bundesverwaltung wechseln.

Wie verhält es sich denn in den Fällen mit Anerkennung der Berufsjahre auf die jeweilige Stufe in den Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen. Wird das alles immer automatisch anerkannt und mitgenommen?

Und was ist mit der BesGr, wenn man dann erneut verbeamtet wird? Erfolgt die Ernennung dann in der letzten BesGr die man beim vorherigen Dienstherren auch inne hatte,, oder fängt man wieder am untersten Ende der Laufbahn an?

Was passiert mit PKV & GKV?
Als Beamter bin ich ja in der PKV (so wieder überwiegende Teil), wenn ich dann den dienst quittiere und als Angestellter bei einer anderen Behörde beginne gehe ich ja automatisch wieder in die GKV richtig?
Und wenn ich dann erneut verbeamtet werde, was ist dann? Kann ich wieder bei meiner alten PKV einsteigen? Und wenn ja zu alten Konditionen? Wahrscheinlich doch nicht, oder?

So einen Wechsel Beamter -> Angestellter -> Beamter bringt ja echt viele Fragen (oder gar Hürden) mit sich

Es ist fraglos super, dass das bei diesen Personen wunderbar geklappt hat. Man sollte aber berücksichtigen, dass auf eine (erneute) Verbeamtung keinen Anspruch im rechtlichen Sinne gibt. Wenn man also sagt, dass wir noch verbeamten heißt das auch nicht, dass man es tatsächlich auch noch macht oder irgendwann in der Zukunft.

Die Erfahrungszeiten werden in der Regel eigentlich mEn problemlos anerkannt, diese Stellen ja in der Regel auf aktive Beschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst allgemein oder vergleichbaren Institutionen ab.

Bei einer erneuten Verbeamtung gehe ich davon aus, dass man wieder im Eingangsamt anfängt, aber tatsächlich habe ich mich noch nicht konkret mit dieser Fragestellung befasst. Sofern keine Altersgeld beantragt werden kann wird man jedoch in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, was aufgrund des "niedrigen Beamtenbruttos" natürlich finanziell nachteiliger ist.

Wenn man das Beamtenverhältnis aufgibt und eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit nach § 5 SGB V  (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html)aufnimmt, die unter der JAEG-Grenze liegt, dann wird man tatsächlich "kraft Gesetz" wieder in der gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert - außer man erfüllt eine der Voraussetzungen des § 8 SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__8.html) für die Versicherungsfreiheit und beantragt eine solche aktiv oder fällt in den Anwendungsbereich der Versicherungsfreiheit nach § 6 SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html). Beides kann man wohl verneinen.

Die PKV ist in jedem Falle nach § 204 Abs. 5 VVG (https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__204.html) als Anwartschaft fortzusetzten, zudem kann man - sofern die Versicherungsbedingungen es hergeben - ggf. Zusatzversicherungen für die gesetzliche Krankenversicherung abschließen, die dann ohne Gesundheitsfragen ausfallen und die Altersrückstellungen würden dorthin überführt werden.

Ohne die Anwartschaft wäre eine Rückkehr in die derzeitige PKV nur "einfach" möglich, wenn man tatsächlich gesund ist und gesund bleiben würde im Abfragezeitraum der Gesundheitsfragen (3 Jahre, 5 Jahre und 10 Jahre). Die Möglichkeit die Öffnungsaktion (erneut) zu ziehen besteht nicht. Diese Chance sollte man aber ohnehin nicht verspielen, insbesondere wenn eine Rückkehr geplant ist und auch sonst generell.

Daher in jedem Falle, im Falle einer etwaigen Kündigung der PKV, auf die Anwartschaft bestehen - § 204 Abs. 5 VVG (https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__204.html).
Titel: Antw:Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?
Beitrag von: Angelsaxe am 11.12.2023 17:22
Bei einer erneuten Verbeamtung gehe ich davon aus, dass man wieder im Eingangsamt anfängt, aber tatsächlich habe ich mich noch nicht konkret mit dieser Fragestellung befasst. Sofern keine Altersgeld beantragt werden kann wird man jedoch in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, was aufgrund des "niedrigen Beamtenbruttos" natürlich finanziell nachteiliger ist.

Soweit ich mich erinnere, ist die erreichte Stufe als "Wiederverbeamtung" möglich, aber man hat keinen Anspruch darauf.
Titel: Antw:Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?
Beitrag von: PhiSchu1088 am 27.12.2023 09:18
Gern möchte ich das Thema aus gegebenen Anlass nochmal aufgreifen.

Seit ich im Berufslebenen stehe (Privatwirtschaft & Beamter) bin ich pendler. Durchschnittlich immer 50km (einfache Strecke).
2015 wurde ich Bundesbeamter. Mein Dienstort ist rund 70km vom Wohnnort entfernt. Täflich pendle ich 1 Stunde (einfach Strecke). Als Single und Kinderloser hat mich das nie so großartig gestört, man gewöhnt ishc halt und es gibt ja auch nen bissl TG.

Jetzt habe ich aber seit mehreren Jahren eine Partnerin mit Kind und somit auch Familie. Meine Partnerin hat einen festen Job am Wohnort und das Kind geht zur Schule. Seit längerem besteht jetzt auch bei mir der Wunsch meinen Arbeitsort näher am Wohnort, bzw. im Wohnort zu haben, einfach damit auch mehr Zeit für Familie ist.
Bundesbehörden gab es nie wirklich viele in meiner Heimatstadt (100k Einwohner), dafür aber sehr viele Landesbehörden (Zweitgrößtes Landesbehördenzentrum im Bundesland).
Durch den angestrebten Strukturwandel siedeln sich jetzt so langsam aber auch immer mehr Bundesbehörden an.

Erstwunsch ist natürlich beim Bund zu bleiben, aber Stellen im mD sucht man vergeblich. Ständig sind nur Stellenausschreibungen für gD & hD eingestellt.

Also gut, warum nicht zum Land. Zwar etwas weniger Geld, aber hey ich spare auf der anderen Seite beim Sprit, höhere Versicherung durch die vielen Kilometer, viele Nerven und meine Familie und Lebenszeit ist es mir allemal wert.

Jetzt habe ich letztens 2 Stellenanzeigen gefunden, auf die ich mich gern beworben hätte und bei denen ich vorneweg einfach mal angerufen hätte. Eine der beiden Stellen bei Behörde 1 ist rein A6 und schon daher raus, da ich bereits A8 beim Bund bin.
Die andere Stelle bei Behörde 2 ist A9m und dadurch sogar noch etwas interessanter.

Da ich weiß, dass in dem Geschäftsbereich des Ministeriums in dem ich bin, komplett gemauert wird was Personalabgang betrifft, erkundigte ich mich bei beiden Behörde wie es mit Raubernennung aussieht, oder ob man neu ernannt wird, wenn man sich beim alten Dienstherren entlassen lässt.

Behörde 1:
Die PersSachbearbeiterin hat von einer Raubernennung noch nie was gehört.
Ihr musste ich erstmal erklären was es damit auf sich hat und auch, dass das Quasi im Beamtengesetz des Bundes und sicher auch der Länder ja verklausuliert so drin steht [...] "mit Entgegennahme der Urkunde des Dienstherren, erlischt automatisch ein bereits bestehendes Dienstverhältnis bla bla bla" [...]
Kannte Sie nicht, hat sie noch nie gehört und Sie wüsste auch nicht, dass das jemals angewandt wurde. Sie fand das aber spannend und will sich da mal schlau machen.
Allerding wusste Sie zu berichten, dass es wohl mal eine Kollegin vor einigen Jahren gab, die auch als Beamtin vom Bund zum Land kam. Diese Kollegin hat dann 1 Jahr als Angestellte gearbeitet, bevor Sie dann wieder erneut verbeamtet wurde.

Behörde 2:
Raubernennungen werden hier nicht durchgeführt, da diese Behörde wohl keine Befugnis vom Land hat, neue Beamtenverhältnisse zu begründen.
Also geht nur eine ordentliche Abordnung mit dem Ziel der Versetzung vom abgebeenden Dienstherren, oder man fängt als Angestellter in 9a an.

Jetzt frage ich mich aber ernsthaft, weil man ja schon so viel davon gelesen hat, wie viele Behörden es gibt die Raubernennungen durchführen. Ist das nur eine Mär, oder gibt es solche Behörden Tatsache.

Anscheinend bleibt mit nur die Option als Angestellter anzufangen, oder eben auf Ewig Pendler zu bleiben, da Homeoffice hier seitens der Führung abgeblockt wird, aber auch vom Dienstbetrieb nur schwer umzusetzen wäre in dem Bereich, in dem ich eingesetzt bin.

Ich überlege trotzdem mich auf die A9m Stelle zu bewerben und zu gucken was bei rum kommt.
Bei einem positiven Verlauf des Bewerbungsverfahrens wären die einzigen Trümpfe die ich bei meinem bisherigen Dienstherren hinsichtlich einem Versetzungswunsch ziehen könnte, dass ich am Wohnort lebe, verheiratet bin und, dass es sich um eine förderliche Verwendung zu A9 handelt.

Ob das aber zieht....

Gibt es hier im Forum Leute die Erfahrung haben was Raubernennungen betrifft?
Titel: Antw:Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?
Beitrag von: Simba am 27.12.2023 14:19
Feindliche Übernahmen („Raubernennungen) werden meistens nur angedroht und der abgebende  Dienstherr knickt dann ein.

Der Zoll hat bis 2018 öfter mal „freundliche Übernahmen“ durchgeführt.

1. Zusage
2. Ablehnung der Abgabe
3. bitte um Entlassung seitens des Beamten
4. Neuernennung beim neuen Diehstherren…


Kam aber bei den Polizeien und der Justiz auch nicht so gut an. Und jetzt ist es den HZÄ/ZFÄ untersagt 😂


In NRW gibt‘s Kommunen die mit feindlicher Übernahme drohen…
Titel: Antw:Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?
Beitrag von: FGL am 27.12.2023 22:20
Feindliche Übernahmen („Raubernennungen) werden meistens nur angedroht und der abgebende  Dienstherr knickt dann ein.
Aus welchem Grund? Für den abgebenden Dienstherrn ist eine Raubernennung doch hinsichtlich der Pensionslasten  sehr attraktiv.
Titel: Antw:Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?
Beitrag von: Simba am 27.12.2023 22:45
Feindliche Übernahmen („Raubernennungen) werden meistens nur angedroht und der abgebende  Dienstherr knickt dann ein.
Aus welchem Grund? Für den abgebenden Dienstherrn ist eine Raubernennung doch hinsichtlich der Pensionslasten  sehr attraktiv.
Ja, das ist korrekt! Das juckt die Behörde selber aber i.d.R. null!
Aber der abgebende Dienstherr wird dann nicht überrascht, er verhandelt einen Wechselzeitpunkt in der Zukunft und erhält sich so den Beamten noch eine Zeit lang.
Außerdem gibt es bei feindlichen Übernahmen auch mal Berichtspflichten. Kommt nicht gut… da möchte ein Ministerium manchmal wissen was los ist, wenn sich solche Dinge vermehrt zeigen…
Titel: Antw:Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?
Beitrag von: PhiSchu1088 am 28.12.2023 06:17
Vielen Dank für die informativen Beiträge. Dann mache ich mir über einen Wechsel Tatsache doch nochmal gedanken, wenn das dann eher so wie beschrieben abläuft. Bin erst seit 2015 verbeamtet und bisher beim selben Dienstherren.

Dadurch, dass ich das selbst noch nie mitgemacht habe und keine Kollegen kenne wo es mal so lief ist das alles recht Neuland für mich.