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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: VFA West am 29.11.2023 23:34

Titel: Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
Beitrag von: VFA West am 29.11.2023 23:34
Hallo zusammen,

es geht um ein etwas spezielles Thema:

Bewerber X hat 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung. Nun würde bei Neueinstellung die Zuordnung zur Stufe 3 erfolgen. Ist es auch möglich, "unabhängig davon" (§16 Abs.2 S.3 TVöD-BUND) diese 3 Jahre der einschlägigen Berufserfahrung auch noch als förderliche Zeit, also sozusagen "doppelt", anzurechnen und den Bewerber damit der Stufe 4 zuzuordnen?

Hat jemand zufällig eine Kommentierung dazu oder weiß es auf Anhieb?

Vielen Dank im Voraus!
Titel: Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
Beitrag von: Bastel am 30.11.2023 06:26
Mit Glück wird die Berufserfahrung auch mit dem Faktor 10 angerechnet. Dann darfst du bald in Rente.

Fragen gibts...
Titel: Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
Beitrag von: MoinMoin am 30.11.2023 08:07
Hallo zusammen,

es geht um ein etwas spezielles Thema:

Bewerber X hat 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung. Nun würde bei Neueinstellung die Zuordnung zur Stufe 3 erfolgen. Ist es auch möglich, "unabhängig davon" (§16 Abs.2 S.3 TVöD-BUND) diese 3 Jahre der einschlägigen Berufserfahrung auch noch als förderliche Zeit, also sozusagen "doppelt", anzurechnen und den Bewerber damit der Stufe 4 zuzuordnen?

Hat jemand zufällig eine Kommentierung dazu oder weiß es auf Anhieb?

Vielen Dank im Voraus!
Kommentierung zu dem Thema habe ich nicht zur Hand.
3-5,9 Jahre förderliche Zeiten führen nur zur Stufe 3.
Die Zeiten der eB sind als förderliche Zeiten schon verbraucht.
Wenn jemand 6 Jahre fZ hat, dann kann er in die 4 kommen.
Titel: Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
Beitrag von: VFA West am 30.11.2023 10:34
Mit Glück wird die Berufserfahrung auch mit dem Faktor 10 angerechnet. Dann darfst du bald in Rente.

Fragen gibts...

Was hat das mit der Rente zu tun? Es geht hier um Kohle. Verstehst du die Frage etwa nicht?
Titel: Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
Beitrag von: VFA West am 30.11.2023 10:49
Hallo zusammen,

es geht um ein etwas spezielles Thema:

Bewerber X hat 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung. Nun würde bei Neueinstellung die Zuordnung zur Stufe 3 erfolgen. Ist es auch möglich, "unabhängig davon" (§16 Abs.2 S.3 TVöD-BUND) diese 3 Jahre der einschlägigen Berufserfahrung auch noch als förderliche Zeit, also sozusagen "doppelt", anzurechnen und den Bewerber damit der Stufe 4 zuzuordnen?

Hat jemand zufällig eine Kommentierung dazu oder weiß es auf Anhieb?

Vielen Dank im Voraus!
Kommentierung zu dem Thema habe ich nicht zur Hand.
3-5,9 Jahre förderliche Zeiten führen nur zur Stufe 3.
Die Zeiten der eB sind als förderliche Zeiten schon verbraucht.
Wenn jemand 6 Jahre fZ hat, dann kann er in die 4 kommen.

Es geht halt darum, ob die 3 Jahre eB "unabhängig davon" (Wortlaut §16) auch als fZ angerechnet werden können. Dann hätte man nämlich 6 Jahre (3 + 3).

Die Frage ist denke ich etwas komplex. Man wird sie nur mit einer Kommentierung zum TVöD beantworten können. Am Beispiel von "Bastel" sieht man ja, zu welcher Verwirrung sie scheinbar führen kann. ;D
Titel: Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
Beitrag von: Julianx1 am 30.11.2023 10:55
Hallo zusammen,

es geht um ein etwas spezielles Thema:

Bewerber X hat 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung. Nun würde bei Neueinstellung die Zuordnung zur Stufe 3 erfolgen. Ist es auch möglich, "unabhängig davon" (§16 Abs.2 S.3 TVöD-BUND) diese 3 Jahre der einschlägigen Berufserfahrung auch noch als förderliche Zeit, also sozusagen "doppelt", anzurechnen und den Bewerber damit der Stufe 4 zuzuordnen?

Hat jemand zufällig eine Kommentierung dazu oder weiß es auf Anhieb?

Vielen Dank im Voraus!
Kommentierung zu dem Thema habe ich nicht zur Hand.
3-5,9 Jahre förderliche Zeiten führen nur zur Stufe 3.
Die Zeiten der eB sind als förderliche Zeiten schon verbraucht.
Wenn jemand 6 Jahre fZ hat, dann kann er in die 4 kommen.

Es geht halt darum, ob die 3 Jahre eB "unabhängig davon" (Wortlaut §16) auch als fZ angerechnet werden können. Dann hätte man nämlich 6 Jahre (3 + 3).

Die Frage ist denke ich etwas komplex. Man wird sie nur mit einer Kommentierung zum TVöD beantworten können. Am Beispiel von "Bastel" sieht man ja, zu welcher Verwirrung sie scheinbar führen kann. ;D

Die Frage wurde doch bereits beantwortet. Sie zu wiederholen macht es nicht besser. Die Drei Jahre wurden bereits verbraucht. Es ist somit nicht möglich.
Titel: Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
Beitrag von: Märker am 30.11.2023 11:09
Es geht halt darum, ob die 3 Jahre eB "unabhängig davon" (Wortlaut §16) auch als fZ angerechnet werden können. Dann hätte man nämlich 6 Jahre (3 + 3).

Wieso sollten sich 3 Jahre Berufserfahrung zu 6 Jahren aufsummieren lassen?  :o
Es wird zuerst geprüft, ob die Berufserfahrung einschlägig ist und wenn das nicht der Fall ist, kann geprüft werden, ob die Zeiten förderlich sind. 3 Jahre bleiben aber 3 Jahre.
Titel: Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
Beitrag von: VFA West am 30.11.2023 11:15
Habt ihr eine Kommentierung dazu? Es gibt dazu nämlich unterschiedliche Auffassungen.
Titel: Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
Beitrag von: Märker am 30.11.2023 11:33
Es gibt dazu nämlich unterschiedliche Auffassungen.

Die beziehen sich vermutlich auf das BAG-Urteil vom 23.09.2010 (6 AZR 174/09). Dass Zeiten "aufsummiert" werden, ist aber ein Missverständnis dieser Rechtsprechung.

Wenn man insgesamt drei Jahre Arbeitserfahrung hat und davon sind beispielsweise zwei Jahre einschlägig, können dennoch die vollen drei Jahre als förderlich anerkannt werden. Es werden dann trotzdem keine fünf Jahre daraus.
Titel: Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
Beitrag von: andreb am 30.11.2023 12:02
§ 16 Abs. 2 Satz 1 TVöD ist grundsätzlich die Regel

§ 16 Abs. 2 Satz 2 TVöD bei einschlägiger Berufserfahrung (habe ich mehr Berufserfahrung, wird auch nicht mehr angerechnet. Insbesondere keine förderlichen Zeiten.)

§ 16 Abs. 2 Satz 3 TVöD nur dann anwendbar, wenn die Neueinstellung zur Deckung des Personalbedarfs beiträgt.
z.B wenige geeignete Bewerber, seltene Berufsgruppe / Spezialisten etc.

Titel: Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
Beitrag von: VFA West am 30.11.2023 12:25
Es gibt dazu nämlich unterschiedliche Auffassungen.

Die beziehen sich vermutlich auf das BAG-Urteil vom 23.09.2010 (6 AZR 174/09). Dass Zeiten "aufsummiert" werden, ist aber ein Missverständnis dieser Rechtsprechung.

Wenn man insgesamt drei Jahre Arbeitserfahrung hat und davon sind beispielsweise zwei Jahre einschlägig, können dennoch die vollen drei Jahre als förderlich anerkannt werden. Es werden dann trotzdem keine fünf Jahre daraus.

Genau dieses Urteil meine ich. Warum ist das ein Missverständnis?   :-\
Titel: Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
Beitrag von: Märker am 30.11.2023 12:43
Weil nur die Jahre berücksichtigt werden, die auch tatsächlich gearbeitet wurden.

Wenn man insgesamt drei Jahre Arbeitserfahrung hat und davon sind beispielsweise zwei Jahre einschlägig, können dennoch die vollen drei Jahre als förderlich anerkannt werden. Es werden dann trotzdem keine fünf Jahre daraus.
Titel: Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
Beitrag von: VFA West am 30.11.2023 13:46
Weil nur die Jahre berücksichtigt werden, die auch tatsächlich gearbeitet wurden.

Wenn man insgesamt drei Jahre Arbeitserfahrung hat und davon sind beispielsweise zwei Jahre einschlägig, können dennoch die vollen drei Jahre als förderlich anerkannt werden. Es werden dann trotzdem keine fünf Jahre daraus.
Na gut, danke. Wenigstens jemand, der meine Frage verstanden hat.  :)
Titel: Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
Beitrag von: MoinMoin am 01.12.2023 07:26

Na gut, danke. Wenigstens jemand, der meine Frage verstanden hat.  :)
Ich habe sie verstanden und beantwortet.
Mir dünkt du hast meine Antwort nicht verstanden  8)

Verbraucht bedeutet nicht zweimal an zwei Stellen anrechenbar.
So ist es auch im vom Märker eingebrachtem Urteil dargelegt, keine unzulässige doppelte Berücksichtigung von Zeiten.
Titel: Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
Beitrag von: VFA West am 01.12.2023 15:14

Na gut, danke. Wenigstens jemand, der meine Frage verstanden hat.  :)
Ich habe sie verstanden und beantwortet.
Mir dünkt du hast meine Antwort nicht verstanden  8)

Verbraucht bedeutet nicht zweimal an zwei Stellen anrechenbar.
So ist es auch im vom Märker eingebrachtem Urteil dargelegt, keine unzulässige doppelte Berücksichtigung von Zeiten.

Moin Moin :)

Meinte damit auch eher "Bastel", der/die einen Zusammenhang zum gewünschten Renteneintritt vermutete, was mit den Stufen nun wirklich nichts zu tun hat.
Titel: Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 01.12.2023 18:33
Ich glaube, da hast du Bastel falsch verstanden...

Aber mit Ironie/Sarkasmus ist das halt immer so eine Sache.
Titel: Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
Beitrag von: VFA West am 01.12.2023 22:39
Ich glaube, da hast du Bastel falsch verstanden...

Aber mit Ironie/Sarkasmus ist das halt immer so eine Sache.
Wie gut, dass du alle so richtig zu verstehen scheinst. :)
Titel: Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
Beitrag von: Bastel am 03.12.2023 22:25

Na gut, danke. Wenigstens jemand, der meine Frage verstanden hat.  :)
Ich habe sie verstanden und beantwortet.
Mir dünkt du hast meine Antwort nicht verstanden  8)

Verbraucht bedeutet nicht zweimal an zwei Stellen anrechenbar.
So ist es auch im vom Märker eingebrachtem Urteil dargelegt, keine unzulässige doppelte Berücksichtigung von Zeiten.

Moin Moin :)

Meinte damit auch eher "Bastel", der/die einen Zusammenhang zum gewünschten Renteneintritt vermutete, was mit den Stufen nun wirklich nichts zu tun hat.

Nö. Ich hab mich einfach über die Tatsache lustig gemacht, das du aus drei Jahren sechs machen willst.

Titel: Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
Beitrag von: VFA West am 04.12.2023 01:05

Na gut, danke. Wenigstens jemand, der meine Frage verstanden hat.  :)
Ich habe sie verstanden und beantwortet.
Mir dünkt du hast meine Antwort nicht verstanden  8)

Verbraucht bedeutet nicht zweimal an zwei Stellen anrechenbar.
So ist es auch im vom Märker eingebrachtem Urteil dargelegt, keine unzulässige doppelte Berücksichtigung von Zeiten.

Moin Moin :)

Meinte damit auch eher "Bastel", der/die einen Zusammenhang zum gewünschten Renteneintritt vermutete, was mit den Stufen nun wirklich nichts zu tun hat.

Nö. Ich hab mich einfach über die Tatsache lustig gemacht, das du aus drei Jahren sechs machen willst.
Achsooooo.

Ja dann ... HAHAHA ... Wie witzig   :D

Bist du immer so lustig oder kannst du auch Mal etwas zum Inhaltlichen beitragen?
Titel: Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
Beitrag von: Schinkensandwich am 05.12.2023 15:31

Na gut, danke. Wenigstens jemand, der meine Frage verstanden hat.  :)
Ich habe sie verstanden und beantwortet.
Mir dünkt du hast meine Antwort nicht verstanden  8)

Verbraucht bedeutet nicht zweimal an zwei Stellen anrechenbar.
So ist es auch im vom Märker eingebrachtem Urteil dargelegt, keine unzulässige doppelte Berücksichtigung von Zeiten.

Moin Moin :)

Meinte damit auch eher "Bastel", der/die einen Zusammenhang zum gewünschten Renteneintritt vermutete, was mit den Stufen nun wirklich nichts zu tun hat.

Nö. Ich hab mich einfach über die Tatsache lustig gemacht, das du aus drei Jahren sechs machen willst.
Achsooooo.

Ja dann ... HAHAHA ... Wie witzig   :D

Bist du immer so lustig oder kannst du auch Mal etwas zum Inhaltlichen beitragen?

Ich finde euch beide lustig. Ich musste über die Antwort von Bastei schmunzeln und bei VFA konnte ich mir ein leises Kichern nicht verkneifen. ;-)
Titel: Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
Beitrag von: VFA West am 05.12.2023 15:48
Wie schön, dann haben wir ja jetzt alle einmal gelacht. Muss auch Mal sein. :)