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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: IchhabkeineIdee am 30.11.2023 08:13

Titel: Laborant E9a
Beitrag von: IchhabkeineIdee am 30.11.2023 08:13
Hallo zusammen,

ich bin gelernter Chemielaborant und auch als Laborant bei einem Landesamt angestellt und in der E7 eingruppiert.
Meine Tätigkeitsdarstellung entspricht eher der eines techn. Assistenten und auch die Zeitanteile (>50% schwierige Tätigkeit, >25% verantwortliche Tätigkeit).
Die Personalabteilung weigert sich mich in die 9a einzugruppieren weil ich ja kein techn. Assistent bin auch wenn in TV-L Anlage A Teil II 22.3 steht "...sowie Laboranten mit Abschlußprüfung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung entsprechende Tätigkeiten ausüben...".

Ist die Personalabteilung im Recht wenn sie sagt für mich als Laborant geht es maximal in die 7?
Oder müssten sie meine Stelle an sich ändern und einen TA Stelle drauß machen?

Ich weiß langsam nicht mehr weiter. Der Personalrat vertritt meine Auffassung, nur die Hausleitung weigert sich.
Titel: Antw:Laborant E9a
Beitrag von: MoinMoin am 30.11.2023 08:23
Hallo zusammen,

ich bin gelernter Chemielaborant und auch als Laborant bei einem Landesamt angestellt und in der E7 eingruppiert.
Meine Tätigkeitsdarstellung entspricht eher der eines techn. Assistenten und auch die Zeitanteile (>50% schwierige Tätigkeit, >25% verantwortliche Tätigkeit).
Die Personalabteilung weigert sich mich in die 9a einzugruppieren weil ich ja kein techn. Assistent bin auch wenn in TV-L Anlage A Teil II 22.3 steht "...sowie Laboranten mit Abschlußprüfung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung entsprechende Tätigkeiten ausüben...".

Ist die Personalabteilung im Recht wenn sie sagt für mich als Laborant geht es maximal in die 7?
Nein, in der Pauschalität hat die Personalabteilung nicht Recht und hat uU eine falsche Rechtsmeinung.
Man ist stets entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert und bei fehlender Voraussetzung in der Person eine EG niedriger.

Zitat
Oder müssten sie meine Stelle an sich ändern und einen TA Stelle drauß machen?
Sie muss die übertragende Tätigkeiten zunächst einmal - unabhängig von der Person die sie ausübt oder ausüben soll - beurteilen.
Wenn da EGx raus kommt und du einen Schulabbrecher darauf setzt, dann wird dieser in EGx oder EGx-1 eingruppiert und bezahlt.
Das ist alles!
Zitat
Ich weiß langsam nicht mehr weiter. Der Personalrat vertritt meine Auffassung, nur die Hausleitung weigert sich.
Das was du brauchst ist:
a) Die Beschreibung der auszuübenden Tätigkeiten.
b) eine Rechtsmeinung wie diese eingruppiert ist (von dir erstellt, oder vom Ag ist egal)

Damit gehst du zum Ag  und forderst dieses Entgelt ein, wenn er es nicht bezahlt, dann muss eine Gericht es klären, ob deine Rechtsmeinung bzgl. der EG oder die des AG korrekt ist.

Als erstes würde ich aber wg.§37 und verfall der Ansprüche, eben das Entgelt der EG9a hilfsweise 8 schriftlich einfordern.
Titel: Antw:Laborant E9a
Beitrag von: IchhabkeineIdee am 30.11.2023 08:48
Vielen Dank schonmal für die schnelle Antwort  :)

Habe das schon im Sommer beantragt und jetzt kam die Ablehnung mit der Laborantenbegründung.
Dann bleibt wohl nur noch der Schritt zum Gericht den ich eigentlich vermeiden wollte aber wenn beim AG keine Einsicht vorhanden ist geht es wohl nicht anders.
Titel: Antw:Laborant E9a
Beitrag von: Faunus am 30.11.2023 09:01
Vermutlich ist keine entsprechende Stelle frei und wenn doch eine frei werden sollte, wird diese vom Ministerium einkassiert/gesperrt wegen der aktuellen Haushaltslage und die A15-Leitung wird als Untergebener dem Ministerium gegenüber ganz bestimmt nicht "Courage für MA seines Amtes" zeigen, weil er entweder noch was werden will oder aber sich eingerichtet hat. Anders kann ich das Verhalten, trotz Unterstützung durch den Personalrat, nicht erklären.

Meiner Erfahrung nach spielt es bei diesem Führungstypus keine Rolle, was da im Tarifvertrag steht. Da hat man nur zweii Möglichkeiten: fleißig Tätigleitsberichte schreiben und einen Anwalt einschalten oder sich eine besser bezahlte Stelle suchen.
Titel: Antw:Laborant E9a
Beitrag von: IchhabkeineIdee am 30.11.2023 10:41
Naja oder einfach mal die Hausleitung darauf hinweisen das sie keine Genehmigung zum Betrieb der Labore mehr haben wenn ich nciht mehr anwesend bin weil ich der Strahlenschutzbeauftragte bin.
Das könnte einem aber auch als Erpressung ausgelegt werden...
Titel: Antw:Laborant E9a
Beitrag von: Faunus am 30.11.2023 14:50
Naja oder einfach mal die Hausleitung darauf hinweisen das sie keine Genehmigung zum Betrieb der Labore mehr haben wenn ich nciht mehr anwesend bin weil ich der Strahlenschutzbeauftragte bin.
Das könnte einem aber auch als Erpressung ausgelegt werden...

Die 14 Unterrichtsstunden für den Umgang mit Ni63-Strahlern lassen sich sicherlich schnell für eine andere MA mit geringem finanziellen Aufwand darstellen
oder benötigt Ihr eine Strahlenschutzbeauftragten für den Bereich der Nuklearmedizin. Wenn ich mich nicht täusche wären das dann 90 Unterrichtsstunden und eine zu bestehende Abschlussprüfung.
Aber auch da giäbe es sicherlich Ersatz.

Um es mit einem meiner alten Chefs zu sagen: Jeder ist ersetzbar, aber bei einigen wenigen tut es richtig weh!
Bist Du ein sog. "Systemträger"?



Titel: Antw:Laborant E9a
Beitrag von: IchhabkeineIdee am 30.11.2023 15:04
Quasi der große Lehrgang mit Abschlußprüfung. Umweltüberwachung und messtechnische Absicherung bei Nukleartransporten.
Titel: Antw:Laborant E9a
Beitrag von: Tiffy am 30.11.2023 18:52
Würde EG9a-1 in seinem Fall eigentlich in EG8 oder wieder in 7 führen, weil die 8 ja für Laboranten eigentlich gar nicht vorgesehen ist? Ich kenne nämlich auch nur Altfälle, die in EG8 sind (Aufstieg von BAT VIb nach Vc mit Bestandsschutz).
Titel: Antw:Laborant E9a
Beitrag von: MeinerEiner am 30.11.2023 20:45
Wie bereits beschrieben, ist die Ausbildung erst einmal zweitrangig. Der Anteil der Laborantentätigkeiten (ggf. einer oder mehrere Arbeitsvorgänge) kann maximal mit E7 bewertet werden. Hinzu kommen aber anscheinend noch weitere höherwertige Tätigkeiten, die vermutlich lt. Entgeltordnung anders zu bewerten wären und wofür auch weitere Arbeitsvorgänge zu bilden wären (bspw. Strahlenschutzbeauftragter).

Die Tätigkeitsbeschreibung wird vermutlich aus einem Arbeitsvorgang bestehen, in den alles hineingepackt wurde, ob es Laborantentätigkeiten sind oder nicht. Solange keiner klagt, ist für den Arbeitgeber alles i.O.

Es wäre mal interessant den Inhalt der Tätigkeitbeschreibung zu sehen, um das besser beurteilen zu können.
Titel: Antw:Laborant E9a
Beitrag von: IchhabkeineIdee am 30.11.2023 22:55
Würde EG9a-1 in seinem Fall eigentlich in EG8 oder wieder in 7 führen, weil die 8 ja für Laboranten eigentlich gar nicht vorgesehen ist? Ich kenne nämlich auch nur Altfälle, die in EG8 sind (Aufstieg von BAT VIb nach Vc mit Bestandsschutz).

Wieso -1 wenn die 9a auch für Laboranten mit entprechender Tätigkeit gilt?
Titel: Antw:Laborant E9a
Beitrag von: IchhabkeineIdee am 30.11.2023 23:07
Wie bereits beschrieben, ist die Ausbildung erst einmal zweitrangig. Der Anteil der Laborantentätigkeiten (ggf. einer oder mehrere Arbeitsvorgänge) kann maximal mit E7 bewertet werden. Hinzu kommen aber anscheinend noch weitere höherwertige Tätigkeiten, die vermutlich lt. Entgeltordnung anders zu bewerten wären und wofür auch weitere Arbeitsvorgänge zu bilden wären (bspw. Strahlenschutzbeauftragter).

Die Tätigkeitsbeschreibung wird vermutlich aus einem Arbeitsvorgang bestehen, in den alles hineingepackt wurde, ob es Laborantentätigkeiten sind oder nicht. Solange keiner klagt, ist für den Arbeitgeber alles i.O.

Es wäre mal interessant den Inhalt der Tätigkeitbeschreibung zu sehen, um das besser beurteilen zu können.

Wo zieht man die Grenze was nun reine Laborantentätigkeiten und was reine TA Tätigkeiten sind?

Ist nicht nur ein Arbeitsvorgang.
20% sind die Probenvorbereitung
50% alpha beta gamma Messungen, regelmäßige Energie/Effizienzmessungen und ggf Parameter anpassen
25% SSB und messtechnische Absicherung bei Nukleartransporten
5% kleinscheiß ;D
Titel: Antw:Laborant E9a
Beitrag von: MoinMoin am 01.12.2023 09:52
Würde EG9a-1 in seinem Fall eigentlich in EG8 oder wieder in 7 führen, weil die 8 ja für Laboranten eigentlich gar nicht vorgesehen ist?
trotzdem in die 8
Titel: Antw:Laborant E9a
Beitrag von: Max am 01.12.2023 17:22
Probenvorbereitung und Messung sind doch ein Vorgang und typische Laborantenaufgabe. Damit passt doch die E7 und der SSB fällt nicht ins Gewicht?
Titel: Antw:Laborant E9a
Beitrag von: Tiffy am 01.12.2023 20:40

Wieso -1 wenn die 9a auch für Laboranten mit entprechender Tätigkeit gilt?
Im TV-L? Für Laboranten?
Titel: Antw:Laborant E9a
Beitrag von: IchhabkeineIdee am 02.12.2023 10:41

Wieso -1 wenn die 9a auch für Laboranten mit entprechender Tätigkeit gilt?
Im TV-L? Für Laboranten?

Ja, unter 22.3 Techn.Assistenten gibt es bei der 9a eine Absatz für Laboranten.
Titel: Antw:Laborant E9a
Beitrag von: Tiffy am 02.12.2023 12:04
Das sind dann aber eben Leute, die nicht mehr im Laborantenteil, sondern im Assistententeil geführt werden. Es erfolgt dort dann also ein Wechsel in einen anderen Teil der Eingruppierungsordnung und das ist alles andere als ein Standardvorgang, sondern eher eine Ausnahme von der Regel. Normalerweise sind Laboranten mit einschlägigen Tätigkeiten im Laborantenteil mit EG 5-7 zu verorten. Ich bin ja auch Laborantin in einem großen Haus und kann aus Jahrzehnten Erfahrung berichten, dass sich grundsätzlich alle Laboranten in Funktionen wähnen, die eine Überführung in den Assistententeil unbedingt und auf jeden Fall rechtfertigen. Genauso wie alle Hausmeister sich eigentlich eher im Handwerkerteil, alle Handwerker sich im Meister- oder Technikerteil, alle Sachbearbeiter sich im Leitungsteil und alle Abteilungsleiter sich eher im Rang des Präsidenten sehen...
Titel: Antw:Laborant E9a
Beitrag von: MoinMoin am 02.12.2023 12:22
Und ich sehe jeden dort eingruppiert wo er aufgrund seiner auszuübenden Tätigkeiten unabhängig von der Ausbildung eingruppiert ist.
Ich sehe allerdings nicht, dass alle (AN/AG) wissen wo die AN eingruppiert sind und deswegen mit der falschen Überweisung des AGs leben (können).
Titel: Antw:Laborant E9a
Beitrag von: MeinerEiner am 02.12.2023 15:21
Wie bereits beschrieben, ist die Ausbildung erst einmal zweitrangig. Der Anteil der Laborantentätigkeiten (ggf. einer oder mehrere Arbeitsvorgänge) kann maximal mit E7 bewertet werden. Hinzu kommen aber anscheinend noch weitere höherwertige Tätigkeiten, die vermutlich lt. Entgeltordnung anders zu bewerten wären und wofür auch weitere Arbeitsvorgänge zu bilden wären (bspw. Strahlenschutzbeauftragter).

Die Tätigkeitsbeschreibung wird vermutlich aus einem Arbeitsvorgang bestehen, in den alles hineingepackt wurde, ob es Laborantentätigkeiten sind oder nicht. Solange keiner klagt, ist für den Arbeitgeber alles i.O.

Es wäre mal interessant den Inhalt der Tätigkeitbeschreibung zu sehen, um das besser beurteilen zu können.

Wo zieht man die Grenze was nun reine Laborantentätigkeiten und was reine TA Tätigkeiten sind?

Ist nicht nur ein Arbeitsvorgang.
20% sind die Probenvorbereitung
50% alpha beta gamma Messungen, regelmäßige Energie/Effizienzmessungen und ggf Parameter anpassen
25% SSB und messtechnische Absicherung bei Nukleartransporten
5% kleinscheiß ;D

Das könnte man theoretisch auch alles als einen Arbeitsvorgang zusammenfassen (5% Kleinscheiß evtl. einzeln / je nachdem was das genau ist).
Dann ist das vielleicht vergleichbar mit Tätigkeiten des physikalisch-technischen Assistenten (Vergleich der Ausbildungsinhalte). Für die E9a müssen dann schwierige Aufgaben und zu mindestens einem Viertel verantwortlichere Tätigkeiten  (SSB in deinem Fall) vorliegen. Die gleichwertigen Fähigkeiten nachzuweisen ist nicht so einfach, aber dann wäre es ohne den Nachweis eben die E8.

Ein Arbeitstagebuch führen und die Voraussetzungen vom Fachmann prüfen lassen. Es kommt dann wirklich auf die Einzeltätigkeiten und Details an.

Dass AV 1 und 2 vermutlich tarifwidrig aufgesplittet wurden, macht schon stutzig und lässt das bei AV 3 auch vermuten. Der könnte mit seinen 25% auch E14 sein und es würde nichts an der Gesamtlage ändern.

Von der Grundsicht her, sollte ein Laborant der auch SSB ist, auch dafür gerecht entlohnt werden und das kann man durchaus nachvollziehen. Der AG strickt es natürlich lieber sparsam.

Wie sind die Arbeitsvorgänge bewertet?
Titel: Antw:Laborant E9a
Beitrag von: Tiffy am 02.12.2023 16:37

Von der Grundsicht her, sollte ein Laborant der auch SSB ist, auch dafür gerecht entlohnt werden
Welche Wertigkeit (im Sinne einer EG) würdest Du der SSB-Funktion, ungeachtet etwaiger Zeitanteile, denn zuordnen?
Titel: Antw:Laborant E9a
Beitrag von: IchhabkeineIdee am 03.12.2023 12:13
Wie die einzelnen Vorgänge bewertet wurde kann ich (noch) nicht sagen, die Personalabteilung braucht ewig um zu antworten...
Titel: Antw:Laborant E9a
Beitrag von: MeinerEiner am 03.12.2023 19:53

Von der Grundsicht her, sollte ein Laborant der auch SSB ist, auch dafür gerecht entlohnt werden
Welche Wertigkeit (im Sinne einer EG) würdest Du der SSB-Funktion, ungeachtet etwaiger Zeitanteile, denn zuordnen?

EG 9a bis E14
Titel: Antw:Laborant E9a
Beitrag von: Faunus am 05.12.2023 12:28
Das sind dann aber eben Leute, die nicht mehr im Laborantenteil, sondern im Assistententeil geführt werden. Es erfolgt dort dann also ein Wechsel in einen anderen Teil der Eingruppierungsordnung und das ist alles andere als ein Standardvorgang, sondern eher eine Ausnahme von der Regel. Normalerweise sind Laboranten mit einschlägigen Tätigkeiten im Laborantenteil mit EG 5-7 zu verorten. Ich bin ja auch Laborantin in einem großen Haus und kann aus Jahrzehnten Erfahrung berichten, dass sich grundsätzlich alle Laboranten in Funktionen wähnen, die eine Überführung in den Assistententeil unbedingt und auf jeden Fall rechtfertigen. Genauso wie alle Hausmeister sich eigentlich eher im Handwerkerteil, alle Handwerker sich im Meister- oder Technikerteil, alle Sachbearbeiter sich im Leitungsteil und alle Abteilungsleiter sich eher im Rang des Präsidenten sehen...


Ist der Unterschied historisch bedingt oder lässt sich das irgendwie erklären, dass eine 2-Jährige Schulausbildung gegenüber einer 3,5-jährigen dualen Ausbildung wertiger sein soll?
Wie wird sowas begründet?
Titel: Antw:Laborant E9a
Beitrag von: Adler9810 am 11.12.2023 14:02
Ich bin als Laborant (3,5 Jahre Ausbildung) nur in E5 eingestuft, während mein Kollege nach der Ausbildung E8 eingruppiert wurde. Wir haben die gleiche Ausbildung gemacht und arbeiten beide im ÖD.
Habe ich hier Möglichkeiten eine Höhergruppierung zu erreichen ?
Wir haben annähernd die gleichen Tätigkeiten und für mich ist das natürlich sehr ärgerlich 3 Stufen drunter zu stehen.

Danke schon mal
Titel: Antw:Laborant E9a
Beitrag von: cyrix42 am 11.12.2023 14:10
Die Eingruppierung erfolgt (i.W.) nicht nach Eigenschaften der Person, sondern nach den dauerhaft übertragenen auszuübenden Tätigkeiten. Auch der promovierte Ingenieur würde nur die EG 1 erhalten, wenn er als Beikoch Gemüse zu schnippeln hätte...

Insofern ist eine Höhergruppierung dann angezeigt, wenn man dir Aufgaben einer höheren Wertigkeit überträgt. In der Entgeltordnung (Anlage A zum TV-L) findest du, welche Tätigkeiten in welche Entgeltgruppe führen.
Titel: Antw:Laborant E9a
Beitrag von: MeinerEiner am 11.12.2023 17:16
Ich bin als Laborant (3,5 Jahre Ausbildung) nur in E5 eingestuft, während mein Kollege nach der Ausbildung E8 eingruppiert wurde. Wir haben die gleiche Ausbildung gemacht und arbeiten beide im ÖD.
Habe ich hier Möglichkeiten eine Höhergruppierung zu erreichen ?
Wir haben annähernd die gleichen Tätigkeiten und für mich ist das natürlich sehr ärgerlich 3 Stufen drunter zu stehen.

Danke schon mal

Du kannst aus reiner Neugier deine ÜBERTRAGENEN Tätigkeiten mit denen des Kollegen vergleichen und wirst vielleicht feststellen, dass sie identisch sind oder bestimmte Unterschiede aufweisen. An deiner Eingruppierung ändert das nichts und diese kann abschließend nur gerichtlich festgestellt werden. Dein Kollege ist eventuell auch ganz woanders eingruppiert und bekommt mehr oder weniger Geld dafür. Arbeitgeber nehmen sich vorbildlich gerne mehr Spielraum als ihnen zusteht.
Titel: Antw:Laborant E9a
Beitrag von: Faunus am 12.12.2023 10:38
Diese unterschiedlichen Eingruppierungen nach der Ausbildung sind durchaus auch in der PW nicht unüblich. 4,0-Geselle/Laborant an eine Maschine in den Produktionshallen und 1,0-Geselle/Laborant in die Entwicklungsabteilung. Da können ohne weiteres 1000 EUR zw. den beiden Anfangsgehältern liegen.

Was bei Euch zu der unterschiedlichen Eingruppierung geführt hat, lässt sich nur sagen, wenn man die übertragenen Tätigkeiten samt Zeitanteilen vergleicht.