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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Athene am 01.12.2023 07:38
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Ein Erzieher studiert, er ist in S8a Stufe 6 eingruppiert und bewirbt sich bei einer Kommune für eine Stelle in S12 für die das Studium (Erziehungswissenschaften) nicht ganz passt. Nun soll er in S8b Stufe 3 eingruppiert werden. Höherwertige Tätigkeit und monetär weniger Geld? Warum können die Vorzeiten nicht komplett anerkannt werden? Das geht im E-Tarif doch auch...
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Davon ausgehend, dass es keine interne Bewerbung bei derselben Kommune ist:
Entweder pokert der potentielle neue AG oder er möchte den Erzieher - zumindest für das Geld - tatsächlich nicht haben:
Er könnte (im Sinne von dürfte) in Stufe 6 "einstufen" - muss es aber nicht.
Sollte es zu "Nachverhandlungen" kommen: Die Einstufung sollte vor Vertragsschluss schriftlich zugesichert oder spätestens im AV festgeschrieben sein, sonst kann er es "vergessen".
Hinzu kommt die (unscharf formulierte) Frage, ob das Studium der Erziehungswissenschaften dem der Sozialen Arbeit / Sozialpädagogik "gleichwertig" ist.
Der potentielle neue AG stellt sich auf den Standpunkt, dass nein und wendet die EGO insoweit folgerichtig an, nach der Beschäftigte auf der Position von Sozialarbeiter-/pädagogInnen ohne entsprechende Qualifikation in EG S8b Fallgruppe 3 eingruppiert sind (SuE-Besonderheit zu der sonst üblichen "-1"-Regel im TVöD).
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Ein Erzieher studiert, er ist in S8a Stufe 6 eingruppiert und bewirbt sich bei einer Kommune für eine Stelle in S12 für die das Studium (Erziehungswissenschaften) nicht ganz passt. Nun soll er in S8b Stufe 3 eingruppiert werden. Höherwertige Tätigkeit und monetär weniger Geld? Warum können die Vorzeiten nicht komplett anerkannt werden? Das geht im E-Tarif doch auch...
Vorzeiten können bei Einstellung anerkannt werden, müssen aber nicht anerkannt werden.
Er kann also die Stelle zu den angeboten Bedingungen antreten, muss er aber nicht.
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Erzieher studiert (...) Erziehungswissenschaften
Ohne Abschluss des Studiums ist die Qualifikation die Erzieherausbildung, da ist selbst S9b nicht selbstverständlich.
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Es gibt in der C-Tabelle keine EG S9b.
Für EG S8b FG 3 ist formal gar kein Abschluss erforderlich.
In EG S8b eingruppiert sind:
1. Erzieherinnen/Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger und Heilerzieherinnen/Heilerzieher mit staatlicher Anerkennung und jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 1a, 3, 5 und 6)
2. Handwerksmeisterinnen/Handwerksmeister, Industriemeisterinnen/Industriemeister oder Gärtnermeisterinnen/Gärtnermeister als Gruppenleiterin/Gruppenleiter in Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 1a)
3. Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 1a)
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Danke für eure Einschätzungen. Das Studium der Erziehungswissenschaften wurde abgeschlossen. Die Bewerbung war auf eine Stelle bei der eigentlich Sozialpädagogen/-arbeiter eingestellt werden. Es war aber etwas geöffnet allerdings nicht für Erziehungswissenschaftler.