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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Knrktr am 01.12.2023 07:46

Titel: [NW] Konrektor Probezeit Dienstpostenübertragung Besoldung
Beitrag von: Knrktr am 01.12.2023 07:46
Guten Morgen zusammen,
Ich habe die Prüfung zum Konrektor vor 2 Wochen bestanden. Mir wurde dann gesagt, dass der Antrag nun erstmal alle Ämter und Konferenzen durchlaufen muss und ich so in 5 Monaten mit der Urkunde rechnen kann.

Nun habe ich in diesem Thread https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,119286.0.html
gelesen, dass die Besoldung erst nach der Probezeit angepasst wird.

Ich mache bereits die Arbeit des Konrektors und stehe auch bereits seit mehreren Wochen auch entsprechend als stvt. Schulleitung in Elternbriefen.

Ist das bereits die im anderen Thread angesprochene Übertragung des Dienstpostens? Wer muss den Übertragen damit die Probezeit am besten schon vor Wochen begonnen hat? Reicht es dass ich die Arbeit mache?
Oder kann die "erst" ab der Prüfung anfangen?


Danke für eure Hilfe!
Titel: Antw:[NW] Konrektor Probezeit Dienstpostenübertragung Besoldung
Beitrag von: PolareuD am 01.12.2023 10:54
Beim Bund gilt gemäß §22 BBG:

(2) Beförderungen, die mit einer höherwertigen Funktion verbunden sind, setzen eine mindestens sechsmonatige Erprobungszeit voraus.

Dementsprechend nimmt man die Tätigkeit auf dem neuen Dienstposten war. Die Beförderung erfolgt aber erst nach 6 Monaten.
Titel: Antw:[NW] Konrektor Probezeit Dienstpostenübertragung Besoldung
Beitrag von: Chrisdus am 01.12.2023 14:48
Folgender Ablauf:

- Prüfung bestanden
- Auswahl fällt auf dich und Information wird dir mitgeteilt
- alle Gremien werden beteiligt
- du wirst auf die Stelle gesetzt (du bekommst einen Brief mit der Einsetzung)
- Probezeit ableisten (9 Monate)
- Urkunde erhalten => Ernennung zum Konrektor mit entsprechender Besoldung
Titel: Antw:[NW] Konrektor Probezeit Dienstpostenübertragung Besoldung
Beitrag von: Gebetsmuehle am 01.12.2023 21:39
Die Erprobungszeit bemisst sich nach § 7 LVO NRW, also je nach Besoldungsgruppe 6 bzw. 9 Monate.

Die höhere Besoldung gibt es dann erst nach erfolgreichem Ableisten der Erprobungszeit und Aushändigung der Ernennungsurkunde. Die Dienstpostenübertragung und die Ernennung sind zwei voneinander zu trennende Akte.

Falls du vorher schon kommissarisch die stellvertretende Schulleitungsfunktion länger als 12 Monate wahrgenommen hast, käme eine Zulage gemäß § 59 LBesG NRW in Betracht.

Die höhere Besoldung wird übrigens auch nochmal 1-2 Monate nach der Ernennung auf sich warten lassen, die Bezirksregierungen schicken die Änderungsmitteilung an das LBV erst raus, wenn der Rücklauf der Empfangsbestägigung der Urkunde vorliegt.. also hab da mal ein Auge drauf. ;-)