Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Monakanona2 am 01.12.2023 08:43
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Liebe Alle,
unter § 18 (1) 4 heisst es "Die Sonderzahlung kann bis zu 10 v.H. ihres Jahrestabellenentgelts betragen.". Ich würde das Jahrestabellenentgelt mit 12x Monatstabellenentgelt berechnen, also ohne Sonderzahlung.
Ihr auch?
Danke und lieber Gruss!
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Liebe Alle,
unter § 18 (1) 4 heisst es "Die Sonderzahlung kann bis zu 10 v.H. ihres Jahrestabellenentgelts betragen.". Ich würde das Jahrestabellenentgelt mit 12x Monatstabellenentgelt berechnen, also ohne Sonderzahlung.
Ihr auch?
Danke und lieber Gruss!
Der §18 wurde schon vor Jahren aus dem TV-L gestrichen.
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Mich interessiert es trotzdem
Danke und liebe Grüße!
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Der §18 wurde schon vor Jahren aus dem TV-L gestrichen.
Im § 40 taucht er wieder auf..