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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Monakanona2 am 01.12.2023 08:43

Titel: TV-L Leistungszulage Jahrestabellenentgelt
Beitrag von: Monakanona2 am 01.12.2023 08:43
Liebe Alle,

unter § 18 (1) 4 heisst es "Die Sonderzahlung  kann bis  zu  10  v.H.  ihres  Jahrestabellenentgelts  betragen.". Ich würde das Jahrestabellenentgelt mit 12x Monatstabellenentgelt berechnen, also ohne Sonderzahlung.

Ihr auch?

Danke und lieber Gruss!
Titel: Antw:TV-L Leistungszulage Jahrestabellenentgelt
Beitrag von: TV-Ler am 01.12.2023 08:52
Liebe Alle,

unter § 18 (1) 4 heisst es "Die Sonderzahlung  kann bis  zu  10  v.H.  ihres  Jahrestabellenentgelts  betragen.". Ich würde das Jahrestabellenentgelt mit 12x Monatstabellenentgelt berechnen, also ohne Sonderzahlung.

Ihr auch?

Danke und lieber Gruss!
Der §18 wurde schon vor Jahren aus dem TV-L gestrichen.
Titel: Antw:TV-L Leistungszulage Jahrestabellenentgelt
Beitrag von: Monakanona2 am 01.12.2023 09:11
Mich interessiert es trotzdem

Danke und liebe Grüße!
Titel: Antw:TV-L Leistungszulage Jahrestabellenentgelt
Beitrag von: Monakanona2 am 01.12.2023 09:13

Der §18 wurde schon vor Jahren aus dem TV-L gestrichen.

Im § 40 taucht er wieder auf..