Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: HamburgerJung am 03.12.2023 12:35
-
Hallo liebe Community,
gibt es hier evtl. Erfahrungen mit einer Verbeamtung bei Diabetes Typ 1?
Ich bin TV-L angestellter und mir wurde eine Verbeamtung in Aussicht gestellt.
Ist eine Verbeamtung möglich oder ist der Zug abgefahren?
VG
-
Ist möglich! Bei der PKV wird es allerdings auf die Öffnungsaktion hinauslaufen, daher bitte das Merkblatt zur Öffnungsaktion genau lesen
https://www.pkv.de/positionen/krankenversicherung-fuer-beamtinnen-und-beamte/
-
In Hamburg kann ich in der gesetzlichen Versicherung bleiben, daher würde es da kein Problem geben :-)
Gibt es denn spezielle Bedingungen unter denen es möglich ist, oder ist es am Ende "Glückssache" ?
Danke für die Rückmeldung!
-
Hallo,
falls du auf Grund deiner chronischen Erkrankung eine anerkannte Schwerbehinderung (d.h. der Grad der Behinderung, GDB) muss mindestens 50 betragen, hast, wird die Erkrankung bei Angabe im Bewerbungs- / Einstellungsprozess vom Amtsarzt bei sonstiger Eignung nicht als Hinderungsgrund angesehen.
Insgesamt muss aber die Prognose, dass du das Dienstzeitende "gesund" erreichen wirst / kannst hinreichend wahrscheinlich sein. vgl. dazu diverse Verwaltungsvorschriften.
Sollte genaueres Interesse bestehen bitte ich um private Nachricht / Anschrift an mich hier im Forum.
Kurz: Ja es ist möglich.
-
Bei einem GdB von 30-40 ist die Gleichstellung mit Schwerbehinderten möglich.
Hier ein interessantes Urteil dazu: https://openjur.de/u/754343.html
Bei einer Schwerbehinderung muss lediglich gezeigt werden, dass man nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit innerhalb der nächsten 5 Jahre dienstunfähig wird. Die amtsärztl. Untersuchung erfolgt idR. durch einen Amtsarzt, der sich mit der Rechtslage auskennt.
-
Aus den Antworten hier würde ich schließen, dass es ohne einen GdB und die angesprochene Gleichstellung nicht möglich ist, verstehe ich das richtig?
VG
-
Ich gehe davon aus, ja.
Ich würde definitiv den Weg über den GdB (und ggf. Gleichstellung bei GdB <50) gehen.
Selbst, wenn es ohne ginge... du erhältst dadurch nur Vorteile und keine Nachteile.
-
Ja und Nein, mit Diabetes I kann man sich der Materie nach auch verbeamten lassen solange es "allgemeiner Art" (Verwaltungsdienst) wäre. Der Status als Schwerbehinderter ist generell eine erhebliche Erleichterung, wenn man über diesen Verfügt. Dann ist der Prognosezeitraum nur auf 5 Jahre verkürzt, an denen man mit "erheblicher Wahrscheinlichkeit nicht dienstunfähig wäre".
Es kann vorkommen, dass der Amtsarzt daher kommt und meint, aber Diabetes könnte später zu Folgeerkrankungen führen. Was ist später, was sind Folgeerkrankungen, wie schwer fielen die aus, führten diese zu einer möglichen Dienstunfähigkeit?
Daher .... man muss nicht, aber mit dem Schwerbehindertenstatus kommt man diesen Fragen mit dem verkürzten 5 Jahre Zeitraum zuvor, andernfalls müsste die Prognose bis zum Renteneintritt "überwiegend positiv" sein.
https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/blog-beamtenrecht/diabetes-und-gesundheitliche-eignung-des-beamten/
https://www.aerztezeitung.de/Medizin/Verbeamtung-bei-Diabetes-grundsaetzlich-moeglich-288839.html
-
Vielen Dank für die schnellen und zielführenden Antworten! :-)