Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: SunshineR am 03.12.2023 15:14
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Hallo,
mir liegt ein Jobangebot inkl. nebenberuflicher Qualifikation Angestelltenlehrgang 1 vor.
Hinsichtlich des immer größeren Personalmangels:
Lohnt sich „die Erarbeitung“ des Abschlusses noch?
Ich habe eine kaufmännische Ausbildung.
Denkt ihr, dass ich damit nicht zukünftig auch auf Sachbearbeiterebene eine Stelle im öffentlichen Dienst finden kann?
Schrecke halt etwas zurück, weil ich von einigen Kollegen gehört habe, die während des Kurses ganz schön gestrauchelt bzw. sogar abgebrochen haben …
Freue mich über euer Feedback! 🙂
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Im TV-L lohnt es sich monetär. Der erfolgreich abgeschlossene AL1 qualifiziert Dich als gleichwertig zu Menschen mit abgeschlossener Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r. Wenn Du ihn nicht machst, wirst Du schlechter bezahlt.
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DAs gilt auch für den TVÖD in den Ländern mit Prüfungspflicht.
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Vielen Dank für eure Antworten.
Es handelt sich (vorerst) um eine Teilzeitstelle mit nebenberuflicher Qualifikation.
Das heißt vorerst finanzielle Einbußen, da aktuell in Vollzeitstelle beschäftigt.
Aber mehr Zeit zum Lernen.
Muss man alles abwägen.
Wie schwer ist die Fortbildung denn einzuschätzen?
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Im TV-L lohnt es sich monetär. Der erfolgreich abgeschlossene AL1 qualifiziert Dich als gleichwertig zu Menschen mit abgeschlossener Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r. Wenn Du ihn nicht machst, wirst Du schlechter bezahlt.
Das ist Quatsch. Nenne mir bitte eine Eingruppierung, wo eine Person mit AL1 besser vergütet wird als ohne?
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Ohne AL 1 keine Erfüllung der Voraussetzung in Person, also eine EG weniger und im Fall von E 8 sogar 2 EG weniger, weil es in der allgemeinen Verwaltung keine E 7 gibt.
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Ohne AL 1 keine Erfüllung der Voraussetzung in Person, also eine EG weniger und im Fall von E 8 sogar 2 EG weniger, weil es in der allgemeinen Verwaltung keine E 7 gibt.
Bis zur Vorlage des erfolgreichen Abschlusses soll ich in E7 eingruppiert werde, danach in E8 TvöD.
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Ohne AL 1 keine Erfüllung der Voraussetzung in Person, also eine EG weniger und im Fall von E 8 sogar 2 EG weniger, weil es in der allgemeinen Verwaltung keine E 7 gibt.
Woher hast du denn diese Aussage? Das ist doch Falsch!
Eine weniger ist eine weniger und nicht die nächst niedrigere im gleichem Kapitel der EGO.
Daher ist eine weniger die 7
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Vielen Dank für eure Antworten.
Es handelt sich (vorerst) um eine Teilzeitstelle mit nebenberuflicher Qualifikation.
Das heißt vorerst finanzielle Einbußen, da aktuell in Vollzeitstelle beschäftigt.
Aber mehr Zeit zum Lernen.
Muss man alles abwägen.
Wie schwer ist die Fortbildung denn einzuschätzen?
Ja es lohnt sich eigentlich immer. Denn wie schon geschrieben landet man sonst eine EG tiefer. Und das macht auf die Jahre schon eine ordentliche Summe aus.
Ich selbst habe von 2019-2021 den AL I in Niedersachsen gemacht und ich habe es nicht bereut. Mit einer Vollzeitstelle war das manchmal schon nicht so einfach, zumal ich damals auch täglich 2h gependelt bin und es für die einzelnen Tage währende des Unterrichts keine Vertretung gab. Zusätzlich musste ich, als Lehrgangssprecher, recht viel organisieren da es zu Corona nicht immer so einfach war.
Generell solltest du drauf achten das Lehrmittel (DVP) vom AG gezahlt werden.
Auch würde ich einen der Hauptstandorte empfehlen, bei uns gab es manchmal Chaos miot den Dozenten weil die sich nicht richtig abgesprochen haben.
Wir haben übrigens mit 25 Leuten angefangen und waren am Ende 20 von den 19 die Prüfung geschafft haben.
Bei unseren Teilzeit war das Problem oft das die Lehrgangszeit die reguläre Arbeitszeit überschritten hatte und die nicht als Arbeitszeit anerkannt wurde.
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EGO zum TV-L, Teil 1, Allgemeine Verwaltung, es gibt keine E7. Jedenfalls sehen unsere HR das so und zahlen unseren Rechtsanwalt- und Notargehilfen und Bürokaufleuten E6 statt E8, die unsere Verwaltungsfachangestellten bekommen. Geklagt hat bisher keiner
Das finden unsere E6er doof, die meisten machen auch den AL1.
Und mal davon ab, die einzigen Stellenausschreibungen mit guten Bewerberpool sind E6 Ausschreibungen.
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EGO zum TV-L, Teil 1, Allgemeine Verwaltung, es gibt keine E7. Jedenfalls sehen unsere HR das so und zahlen unseren Rechtsanwalt- und Notargehilfen und Bürokaufleuten E6 statt E8, die unsere Verwaltungsfachangestellten bekommen. Geklagt hat bisher keiner
Das finden unsere E6er doof, die meisten machen auch den AL1.
Und mal davon ab, die einzigen Stellenausschreibungen mit guten Bewerberpool sind E6 Ausschreibungen.
Ist mir schon klar das es dort keine EG7 gibt.
Aber trotzdem ist man dann in der EG7.
Aber wenn man es mit sich machen lässt, und es nur doof findet, weil der Ag eine andere falsche Rechtsmeinung vertritt, ok, selber Schuld.
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Braucht man den AL 1 wirklich zwingend (also inhaltlich)? Gerade wenn jemand gewisse Vorkenntnisse hat (kaufmännisch oder ähnliches) sind doch Stellen in E6/E7/E8 durchaus mit Einarbeitung und "Gesetze lernen" zu schaffen?!
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Fragst du inhaltlich oder triflich?
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Fragst du inhaltlich oder triflich?
Inhaltlich.
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Ja und nein. Das meiste geht nach Einarbeitung auch ohne den AL1. Manchmal ist es in der Verwaltung aber doch hilfreich zu wissen was ein Verwaltungsakt und eine Rechtsbehelfsbelehrung ist, wie man Fristen berechnet etc.
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Braucht man den AL 1 wirklich zwingend (also inhaltlich)? Gerade wenn jemand gewisse Vorkenntnisse hat (kaufmännisch oder ähnliches) sind doch Stellen in E6/E7/E8 durchaus mit Einarbeitung und "Gesetze lernen" zu schaffen?!
Inhaltliche Ergänzung zu clarion
Jede Tätigkeit lässt sich auch als Training on the Job erlernen.
Allerdings erlernt man dann idR nicht die Grundlagen des Jobs und es fehlt dann an Basics, bei geänderten Tätigkeiten.
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Man wird zwar nicht in E8 eingruppiert, kann aber ohne AL1 die Zulage nach E8 bekommen. Finanziell macht es also keinen Unterschied, ob man eine Verwaltungsausbildung hat oder nicht. Hier wird man nur zu einem Basislehrgang verpflichtet, wenn man eine kaufmännische Ausbildung hat. Anders würde man auch gar kein Personal mehr im mittl. Dienst bekommen, 90% sind Quereinsteiger mit kaufm. Ausbildung.
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Man wird zwar nicht in E8 eingruppiert, kann aber ohne AL1 die Zulage nach E8 bekommen. Finanziell macht es also keinen Unterschied, ob man eine Verwaltungsausbildung hat oder nicht. Hier wird man nur zu einem Basislehrgang verpflichtet, wenn man eine kaufmännische Ausbildung hat. Anders würde man auch gar kein Personal mehr im mittl. Dienst bekommen, 90% sind Quereinsteiger mit kaufm. Ausbildung.
Also lohnt Zeit und Mühe gar nicht!?
Ich höre seit Einstieg in den öffentlichen Dienst ständig, „schade, dass keine Verwaltungsausbildung vorliegt! Dann können wir nicht mehr zahlen, befördern …!“ :-\
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Dann ist das die Linie der AG dort. Demtensprechend lohnt sich der AL 1 auch für dich. Es kommt auch drauf an, welche Zele du überhaupt hast.
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Dann ist das die Linie der AG dort. Demtensprechend lohnt sich der AL 1 auch für dich. Es kommt auch drauf an, welche Zele du überhaupt hast.
Kaufmännische Ausbildung sowie Berufserfahrung pW und öD liegt vor.
Mein Ziel ist es, zukünftig in verschiedenen Bereichen (Personalwesen, Haushalt etc.) einsetzbar zu sein.
EG 8 bis 9a TvL wäre schön.
Eventuell später auch Weiterentwicklung.
Sofern der AL 1 gut läuft, sicher auch AL 2 zwecks Qualifizierung für höherwertige Posten.
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Kaufmännische Ausbildung sowie Berufserfahrung pW und öD liegt vor.
Mein Ziel ist es, zukünftig in verschiedenen Bereichen (Personalwesen, Haushalt etc.) einsetzbar zu sein.
EG 8 bis 9a TvL wäre schön.
Eventuell später auch Weiterentwicklung.
Sofern der AL 1 gut läuft, sicher auch AL 2 zwecks Qualifizierung für höherwertige Posten.
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Damit hast du dir die Frage doch selbst beantwortet. Gerade für den Wechsel des Bereichs ist ein A1 schon sehr hilfreich.
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Damit hast du dir die Frage doch selbst beantwortet. Gerade für den Wechsel des Bereichs ist ein A1 schon sehr hilfreich.
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:-X ;D 8)
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Ohne AL 1 keine Erfüllung der Voraussetzung in Person, also eine EG weniger und im Fall von E 8 sogar 2 EG weniger, weil es in der allgemeinen Verwaltung keine E 7 gibt.
Und genau das ist quatsch. Es gibt keine Entgeltgruppe, welche nur eine Fallgruppe besitzt, die einen Abschluss benötigt. Jede dieser EG hat auch eine Fallgruppe die nur auf die Tätigkeiten abstellt.
EG 5 FG 1
EG 9b FG 1 und 2
EG 13 "sonstiger"
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Um bei der Frage zu bleiben:
Mehr Geld ist immer besser als weniger Geld bei gleicher Arbeitszeit.
Zuviel Geld "verdienen" in einem normalen Angestelltenverhältnis gibt es auch nicht.
Wenn man also vor hat im ÖD zu bleiben und Karriere zu machen, dann ab an den VL1 und VL2 und die Leiter hoch.
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Unabhängig davon: Die AL1 und AL2 Lehrgänge wachsen weder auf Bäumen noch werden sie von irgendwelchen Trägern des freien Marktes angeboten, sondern von arbeitgeberfinanzierten Instituten. Und in der Regal kann man dort auch nicht nach Lust und Laune teilnehmen, sondern die Anmeldung zum Lehrgang muss über den Arbeitgeber erfolgen. Ergo: Die Arbeitgeber des öD versprechen sich etwas von diesen Lehrgängen. Und diejenigen, die daran (erfolgreich) teilgenommen haben, erleiden beim Aufstieg sicherlich keine Nachteile.
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Und diejenigen, die daran (erfolgreich) teilgenommen haben, erleiden beim Aufstieg sicherlich keine Nachteile.
Inzwischen sicherlich. Ich hatte seinerzeit nach Abschluss des AL 2 durchaus weniger an Gehalt. Lag aber an den weggefallenen Bewährungsaufstiegen aus dem BAT.
Könnte heute teils auch noch sein bei Stufenlaufzeitverlusten.
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Und diejenigen, die daran (erfolgreich) teilgenommen haben, erleiden beim Aufstieg sicherlich keine Nachteile.
Inzwischen sicherlich. Ich hatte seinerzeit nach Abschluss des AL 2 durchaus weniger an Gehalt. Lag aber an den weggefallenen Bewährungsaufstiegen aus dem BAT.
Könnte heute teils auch noch sein bei Stufenlaufzeitverlusten.
Ok, da habe ich unsauber formuliert.
Deshalb: Und diejenigen, die daran (erfolgreich) teilgenommen haben, erleiden beim Aufstieg auf lange Sicht sicherlich keine Nachteile.
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Na selbst da nicht unbedingt (20 Jahre Erfahrung und Zulassung für 9b und höhere Stellen für Personen ohne ALII).
Aber in den meisten Fällen hast du Recht. Aber selbst dann sehr bescheiden, die Stauchung der Matrix im Bereich 9a/9b/9c/10 sollte bekannt sein und wurde auch schon umfänglich diskutiert.
Ich würde vom Besuch abraten, zumindest von er nebenberuflich stattfinden soll.
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Na selbst da nicht unbedingt (20 Jahre Erfahrung und Zulassung für 9b und höhere Stellen für Personen ohne ALII).
Aber in den meisten Fällen hast du Recht. Aber selbst dann sehr bescheiden, die Stauchung der Matrix im Bereich 9a/9b/9c/10 sollte bekannt sein und wurde auch schon umfänglich diskutiert.
Ich würde vom Besuch abraten, zumindest von er nebenberuflich stattfinden soll.
Warum würdest du von einem nebenberuflichen Besuch abraten?
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Warum würdest du von einem nebenberuflichen Besuch abraten?
Na, in der Abwägung, Nutzen-Kosten. Das ist ja schon recht heftig, sowas nebenbei zu machen (ich war in Volllzeit, im Block da). Und wenn man sich dann die möglichen Zugewinne von 9a in 9b, 9c, 10 anschaut.
Wenn man aber absehen kann, dass man im eigenen Haus auch relativ schnell auf 11 oder 12 kommt, dann würde ich das wieder als lohnenswert ansehen, da sind sehr große Sprünge (ich gehe immer von Stufe 6 aus).