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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Aussie1000 am 05.12.2023 07:54

Titel: bei wem hat der Personalrat keine /eingeschränte Mitbestimmungrecht?
Beitrag von: Aussie1000 am 05.12.2023 07:54
die Hochschule (BW) nennt mich abwechselnd akademische Mitarbeiterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin. Stimmt es, dass der Personalrat nur eingeschränkte Mitbestimmungrecht bei beide Kategorien von Beschäftigten hat?

Titel: Antw:bei wem hat der Personalrat keine /eingeschränte Mitbestimmungrecht?
Beitrag von: TV-Ler am 05.12.2023 08:07
die Hochschule (BW) nennt mich abwechselnd akademische Mitarbeiterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin. Stimmt es, dass der Personalrat nur eingeschränkte Mitbestimmungrecht bei beide Kategorien von Beschäftigten hat?
Was sagt denn das Personalvertretungsgesetz (BW) dazu?
Titel: Antw:bei wem hat der Personalrat keine /eingeschränte Mitbestimmungrecht?
Beitrag von: Garfield am 05.12.2023 08:15
die Hochschule (BW) nennt mich abwechselnd akademische Mitarbeiterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin. Stimmt es, dass der Personalrat nur eingeschränkte Mitbestimmungrecht bei beide Kategorien von Beschäftigten hat?

Ja, leider gibt es den §99 im LPVG BW. Demnach gilt das ganze LPVG nicht für dich, wenn du ein befristeter akademischer Mitarbeiter bist.