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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: sigma5345 am 05.12.2023 09:12
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Guten Morgen,
wenn jemand im Rahmen eines Arbeitgeberwechsels höhergruppiert wird von EG 9a Stufe 5 in EG 9b Stufe 4 erhält er den Garantiebetrag, sodass er 180€ mehr hat. Soweit so klar. Jetzt soll er beim neuen Arbeitgeber noch eine Vollzugszulage (ich glaube so hieß die :o ) erhalten. Die Frage ist, kommt die on top oder wird die gegen den Garantiebetrag gerechnet?
Ich danke euch für Infos :-)
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Nein, da gibt es keine 180€ oder so was.
Denn es ist keine Höhergruppierung im tariflichen Sinne, sondern eine Neueinstellung zu anderen Bedingungen.
EDIT: Und man kann sich freuen, dass der neue AG die Stufe 4 anbietet, Anspruch hätte man nur auf die Stufe 1, da idR keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt, möglich wäre aber auch Stufe 5
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Sorry für die Ungenauigkeit - mein Fehler .... :-X
Er "wechselt" nicht im Sinne einer Neueinstellung sondern wird vrs. versetzt.
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Guten Morgen,
wenn jemand im Rahmen eines Arbeitgeberwechsels
Also was kein AGwechsel, sondern nur Wechsel innerhalb des AG auf eine andere Arbeitsstelle?
Da ist die andere Zulage mWn on top
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Genau - ist innerhalb des Landes eine Versetzung von Behörde A zu Behörde B (zumindest solange A mitmacht ::) ). Ich denke das Wort Arbeitgeberwechsel war etwas unbedacht und salopp gewählt.
Ok - on top wäre natürlich sehr gut.
Danke!
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Genau - ist innerhalb des Landes eine Versetzung von Behörde A zu Behörde B (zumindest solange A mitmacht ::) ).
Wenn deine Dienststelle der Versetzung nicht zustimmt, bleibt doch immer die Möglichkeit einer Kündigung und Neueinstellung.
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Kann denn die Dienststelle B nicht einfach die Versetzung anordnen, ist doch auch ein Vertreter des gleichen AGs.
Oder einfach einen Änderungsvertrag ausstellen, den man unterschreibt.
Gibt dann uU ärger mit A aber das muss den Mitarbeiter ja nicht kratzen.
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Ich glaube auch nicht, dass die Versetzung verhindert wird, aber man weiß ja nie. Fachkräftemangel haben ja alle und da ist sich ja jeder selbst der nächste.