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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: KeuleMS am 05.12.2023 10:11
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Hallo,
ich habe mal eine grundsätzliche Frage zur Kürzung von Weihnachtsgeld. Meine Frau arbeitet im Einzelhandel und wird tariflich bezahlt. Ihr wurde jetzt das Weihnachtsgeld erheblich gekürzt. Auf Nachfrage sagte man uns, dass sie in 4 Monaten jeweils ein Fehltag hatte wegen Kind krank. Deshalb werden ihr jetzt 4/12 gekürzt. Kann sowas rechtens sein? Ich hatte im Internet geschaut und da sehe ich sowas nicht, also gesetzlich ist das nicht. Kann ein Tarifvertrag solche Kürzungen vorgeben? Im ÖD ist es doch nicht so?
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Welche Auswirkungen sollte denn ein Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes auf private Arbeitgeber haben?
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Kann ein Tarifvertrag solche Kürzungen vorgeben? Im ÖD ist es doch nicht so?
Ja, dass kann ein Tarifvertrag vorsehen.
Im TVöD Kommune, Bund oder TV-L ist das nicht vorgesehen.
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klingt nach Edeka..., bzw. die Edeka-Tochter "Netto"
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Die Kürzung erscheint mir aber unverhältnismäßig, sie arbeitet ja wohl mehr als 1 Tag pro Monat.
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Die Kürzung erscheint mir aber unverhältnismäßig, sie arbeitet ja wohl mehr als 1 Tag pro Monat.
Ein Tarifvertrag kann ohne Probleme unverhältnismäßig sein, ist doch beim TVÖD genauso (gleiche Tätigkeit, völlig andere Bezahlung, Stufen).
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Oder die Stichtagsregelung bei der JSZ...
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Die Kürzung erscheint mir aber unverhältnismäßig, sie arbeitet ja wohl mehr als 1 Tag pro Monat.
Ein Tarifvertrag kann ohne Probleme unverhältnismäßig sein, ist doch beim TVÖD genauso (gleiche Tätigkeit, völlig andere Bezahlung, Stufen).
Ich finde es halt auch unverhältnismäßig. Ich meine irgendwo im Gesetz steht, dass man nur gekürzt bekommt, wenn für den ganzen Monat keine Entgelt oder Entgeltfortzahlung gezahlt wird. Das scheint der Tarif dann ja komplett anders zu sehen. Dann bleibt sie halt lieber einen Monat komplett mit Kind krank zu hause als 4 einzelne Tage im Jahr in unterschiedlichen Monaten. Naja wenn man das jetzt weiß, regeln wir es zukünftig wohl anders. Gibt ja verschiedene Möglichkeiten.
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Ist es denn überhaupt ein Tarifvertrag?
Ansonsten ist das halt ein privater Rechtsvertrag. Da kann ich auch meinen 100.000 € Porsche für zwei Kisten Bier verkaufen. Alles ist möglich...
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Laut Personalabteilung (Abrechnung) wurde es aufgrund des Tarifs gekürzt.
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In welchem Gesetz wurdest du denn fündig? Oder meinst du den TVÖD?
Wenn es eine gesetzliche Grundlage gäbe, die das Kürzen regelt, dürfte sich der TV wohl nicht darüber hinwegsetzen. Wenn du in einem anderen TV etwas gelesen hast, ist es für den TV deiner Frau egal und du müsstest dir dort die Regelung anschauen.
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Ja Gesetz war es augenscheinlich nicht. War immer nur auf Seiten wie Arbeitsrecht usw., also kein tatsächliches Gesetz.
Im Tarifvertrag steht es so:
"Dieser Anspruch besteht nur für Zeiten, in denen ein Entgeltanspruch besteht. Für Zeiten, in denen der Arbeitnehmer nicht volle Monate tätig war, kann die tarifliche Sonderzuwendung um 1/12 gekürzt werden."
Tariflich ist es also eine Kann-Bestimmung und der Arbeitgeber macht es dann wohl so.
Der Ausdruck "nicht volle Monate tätig war" ist aber nicht glücklich ausgedrückt.
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Darf man fragen, um wieviel Euros wir hier reden?
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Wir reden um circa 400,00 Euro.
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Okay, als doch schon recht viel. Im Rahmen des Ermessens sollte man Kinderkrankentage vielleicht nicht dazu zählen. Aber gut, das scheint mir im Rahmen des Tarifvertrages aber alles so in Ordnung zu sein.
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Ja eben. Es ist nicht gerade wenig und man "plant" ja gerade zu Weihnachten auch ein wenig damit. Nach Tarif ist in Ordnung, nach Ermesse meiner Meinung nach nicht. Man geht 20 oder 21 Tage arbeiten im Monat, teilweise nur den Sonntag frei. Im Sommer dann sogar Sonntag arbeiten (dafür einen anderen Tag frei) aber wenn man ein Tag fehlt, weil das Kind krank ist, wird man gleich so "bestraft".
Andere sind 6 Wochen krank (das nicht nur einmal im Jahr) und bekommen volles Geld.
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Kann ich nachvollziehen. Aber Tarife dürfen halt teils unverhältnismäßig.
Gegenüber den (Stufen-) - Regelungen im TVÖD sind sie aber absolut harmlos. Bei diesen reden wir über jeden Monat teils 1000 € weniger, und nicht 400 € einmal im Jahr.
Das sind halt Tarifverträge... und deswegen ist die Mitgliederquote auch so gering.
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Also ist das Weihnachtsgeld in Wahrheit eine Anwesenheitsprämie. Wenn es so im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dann ist es auch okay.
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Also ist das Weihnachtsgeld in Wahrheit eine Anwesenheitsprämie. Wenn es so im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dann ist es auch okay.
Wäre es ein Weihnachtsgeld, welche Institution würde überwachen, ob ich es nur für weihnachtsnahen Konsum ausgebe?
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Natürlich der Weihnachtsmann! ;)