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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Glockner am 07.12.2023 13:32

Titel: [NW] Konkurrentenmitteilung vor Beförderungsentscheidung
Beitrag von: Glockner am 07.12.2023 13:32
Von einer Beförderungsentscheidung erhalten Personen, welche keine Berücksichtigung finden sollen, durch eine "Konkurrentenmitteilung" Kenntnis von dieser Auswahlentscheidung.

Wie erfährt zum gleichen Zeitpunkt die Person davon, welche befördert werden soll, dass diese Mitteilung an die Konkurrenten ging?
Von der Information durch die betroffenen Kollegen, vom Good-Will der Personalverwaltung oder Information aus dem PR mal abgesehen...
Titel: Antw:[NW] Konkurrentenmitteilung vor Beförderungsentscheidung
Beitrag von: Organisator am 07.12.2023 13:33
Gar nicht.
Was würdest du dir davon versprechen?
Titel: Antw:[NW] Konkurrentenmitteilung vor Beförderungsentscheidung
Beitrag von: Gebetsmuehle am 07.12.2023 20:10
Ich kenne es eigentlich nur so, dass das parallel erfolgt und die zu befördernden Kolleginnen und Kollegen eben mit dem Vorbehalt informiert werden, dass die Beförderung nur erfolgen kann, falls keine Konkurrentenklagen eingehen.
Titel: Antw:[NW] Konkurrentenmitteilung vor Beförderungsentscheidung
Beitrag von: Rheini am 07.12.2023 21:34
Ich kenne es eigentlich nur so, dass das parallel erfolgt und die zu befördernden Kolleginnen und Kollegen eben mit dem Vorbehalt informiert werden, dass die Beförderung nur erfolgen kann, falls keine Konkurrentenklagen eingehen.

So habe ich es vor 3 Monaten auch erlebt. Ohne Nennung der Personen, nur das man diese angeschrieben hat und man abwartet, ob eine Klage eingereicht wird. Ansonsten Beförderung (bei mir zum Glück Beförderung da ich mir vorstellen könnte, dass es evtl. bald keine mehr geben wird - Haushaltssperre).
Titel: Antw:[NW] Konkurrentenmitteilung vor Beförderungsentscheidung
Beitrag von: Glockner am 07.12.2023 23:31
Mittlerweile ist es bei uns so, dass alle Personen der Laufbahngruppe, seien sie nun Konkurrenten mit gleicher Punktzahl oder nicht, mit Zustellungsurkunde angeschrieben werden und die Beförderungskandidaten in diesem Schreiben namentlich aufgeführt werden. Die Beförderungskandidaten erhalten "offiziell" keine Mitteilung bis zur Bekanntgabe eines Termines zur Urkundenübergabe, bei einer Klageeinreichung könnte dies eventuell anders sein und eine Info erfolgen.
Titel: Antw:[NW] Konkurrentenmitteilung vor Beförderungsentscheidung
Beitrag von: Glockner am 07.12.2023 23:33
Gar nicht.
Was würdest du dir davon versprechen?
Eine Information für alle Beteiligten, nicht nur eine Negativmitteilung zur Rechtewahrung.
Titel: Antw:[NW] Konkurrentenmitteilung vor Beförderungsentscheidung
Beitrag von: Organisator am 08.12.2023 07:58
Gar nicht.
Was würdest du dir davon versprechen?
Eine Information für alle Beteiligten, nicht nur eine Negativmitteilung zur Rechtewahrung.
Das ist schon klar.
--> Was würdest du dir von dieser Information versprechen? Und warum sollte sich der Dienstherr die zusätzliche Mühe machen?
Titel: Antw:[NW] Konkurrentenmitteilung vor Beförderungsentscheidung
Beitrag von: Glockner am 08.12.2023 10:14
Gar nicht.
Was würdest du dir davon versprechen?
Eine Information für alle Beteiligten, nicht nur eine Negativmitteilung zur Rechtewahrung.
Das ist schon klar.
--> Was würdest du dir von dieser Information versprechen? Und warum sollte sich der Dienstherr die zusätzliche Mühe machen?
Eine Information, mehr nicht. Das es darauf keinen Anspruch gibt, genauso wie auf die tatsächliche Beförderung ist mir auch klar. Aber ist es nicht auch Ausdruck von einer Art der Wertschätzung und Transparenz, wenn derjenige darüber informiert wird, dass eine Beförderung anstehen könnte?
Und wenn es in unserer recht kleinen Behörde z.B. 33 A12 gibt und in diese Gruppe zwei A13 vergeben werden sollen, ist es dann soviel mehr Aufwand neben 31 (Negativ-) Mitteilungen per ZU auch noch die beiden, welche die Beförderung erhalten sollen zusätzlich noch zu benachrichtigen?
Titel: Antw:[NW] Konkurrentenmitteilung vor Beförderungsentscheidung
Beitrag von: Organisator am 08.12.2023 10:42
Gar nicht.
Was würdest du dir davon versprechen?
Eine Information für alle Beteiligten, nicht nur eine Negativmitteilung zur Rechtewahrung.
Das ist schon klar.
--> Was würdest du dir von dieser Information versprechen? Und warum sollte sich der Dienstherr die zusätzliche Mühe machen?
Eine Information, mehr nicht. Das es darauf keinen Anspruch gibt, genauso wie auf die tatsächliche Beförderung ist mir auch klar. Aber ist es nicht auch Ausdruck von einer Art der Wertschätzung und Transparenz, wenn derjenige darüber informiert wird, dass eine Beförderung anstehen könnte?
Und wenn es in unserer recht kleinen Behörde z.B. 33 A12 gibt und in diese Gruppe zwei A13 vergeben werden sollen, ist es dann soviel mehr Aufwand neben 31 (Negativ-) Mitteilungen per ZU auch noch die beiden, welche die Beförderung erhalten sollen zusätzlich noch zu benachrichtigen?

Ah, Transparenz. Verstehe. Danke für die Klarstellung. Zumal man solche Infos auch per E-Mail verteilen kann, was den Aufwand weiter reduzieren würde.