Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Caesar42 am 07.12.2023 14:38
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Moin, Moin,
gibt es im Nds. Beamtenrecht eine Regelung, wonach man sich für eine Nebentätigkeit (bspw. an einem Studieninstitut) freistellen lassen kann?
In der Nds. NtVO habe ich einen solchen Passus leider nicht gefunden.