Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Thesaurus am 09.12.2023 15:29
-
Hallo zusammen,
meine Freundin ist in einem dualen Studium zur Hebamme beschäftigt und fragt sich, welcher Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für sie gilt. Auf ihrer Lohnabrechnung steht AZU_HEB und sie wird vom LBV NRW bezahlt. Dementsprechend gehe ich davon aus, dass es ein Tarif auf Landesebene ist.
Stimmt das? Online konnte ich leider keine Informationen finden.
Ist das einfach ein solcher nieschenvertrag, dass der nicht öffentlich ist oder ähnliches?
Danke und viele Grüße :)
-
Ich kenne nur den Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im öffentlichen Dienst (TVHöD). Ein entsprechender Tarifvertrag für Länder ist mir nicht bekannt.
-
Danke für deine Antwort. Könnte es denn trotz Zuständigkeit des LBVs der TVHöD sein?
Oder gilt dann immer ein landesspezifischer Tarif?
Da sie an einer Uniklinik beschäftigt ist, würde ich eigentlich von einem Landestarif ausgehen. Oder wäre es sogar möglich, dass sie nach keinem gesonderten Tarifvertrag beschäftigt ist?
-
Soweit mir bekannt ist, erhält die Person bei der Teilnahme am dualen Hebammenlehrgang eine Gehaltsabrechnung, die vom LBV NRW ausgezahlt wird. Jeder Staat wird auf Landesebene Regelungen zu Gehältern und Steuersätzen haben. Wenn Sie einen bestimmten Vertrag haben, prüfen Sie, ob dieser klare Bestimmungen dazu enthält.