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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Admin am 10.12.2023 19:11

Titel: [NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Admin am 10.12.2023 19:11
Die Prognosen zu den möglicherweise künftigen Besoldungstabellen Niedersachsen sind nun online:
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 10.12.2023 21:13
Nur kurz aus Interesse und wahrscheinlich nicht wichtig. Aber sind die Erhöhung des Freibeträge und die 6,3%ige Erhöhung der Stufen für die Lohnsteuer in solchen Rechnungen schon enthalten oder ist es mit 2023 berechnet?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Reisinger850 am 10.12.2023 21:34
Man sieht überall im Rechner noch, dass nur Steuer 2023 ausgewählt werden kann. Heisst, der 2024er Grundfreibetrag ist nicht drin.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Schlaubi am 10.12.2023 21:44
Spuckt der Rechner auch die 120 Euro nicht aus? Oder sehe ich es falsch? Von Januar bis Oktober
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 10.12.2023 21:49
Spuckt der Rechner auch die 120 Euro nicht aus? Oder sehe ich es falsch? Von Januar bis Oktober

Natürlich nicht, ist keine lineare Erhöhung, sondern eine unversteuerte, nicht Renten wirksame Prämie
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Admin am 11.12.2023 02:49
Spuckt der Rechner auch die 120 Euro nicht aus? Oder sehe ich es falsch? Von Januar bis Oktober

Nein, an Einmalzahlungen beteiligen wir uns nicht. Wir stellen im Rechner nur dar, was tabellenwirksam ist!
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Admin am 11.12.2023 02:49
Man sieht überall im Rechner noch, dass nur Steuer 2023 ausgewählt werden kann. Heisst, der 2024er Grundfreibetrag ist nicht drin.

das neue Steuermodul kommt traditionell zwischen Weihnachten und Neujahr.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Reisinger850 am 11.12.2023 08:02
Sollte nicht böse gemeint sein :) Die Verwaltung der Seite und die ganzen Tabellen jetzt sind sicher schon ne ganze Menge Extraarbeit
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Admin am 11.12.2023 21:22

Wir haben die Prognose für Niedersachsen wieder entfernt. Das Finanzministerium hat entgegen erster Meldungen keine Übernahme zugesichert, sondern lediglich Gespräche über die Übernahme.

Die Meldung vom 10.12. auf
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
ist entsprechend angepaßt.

Zitat
Finanzminister Gerald Heere (Grüne) teilt mit, sich mit der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten beschäftigen zu wollen. Ursprüngliche Meldungen, nachdem eine Übertragung bereits zugesichert worden sei, haben sich als nicht zutreffend herausgestellt.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Koi am 11.12.2023 23:01
Da Herr Heere das Besoldungsgesetz ja für schwebend verfassungswidrig hält setzt er sich bestimmt bei der Gelegenheit direkt für einen  Doppelbesoldungswumms ein und drückt eine 20%-Erhöhung durch.

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 12.12.2023 07:10
Ich bin gespannt. Ein Termin mit dem DBB Niedersachsen existiert wohl schon. Die DGB will dazu stoßen und der Philologenverband spricht die amtsangemessene Alimentation auch an. Nur kostet das ganze mal eben 2,4€ Mrd. laut grober Schätzung und für 2024 sind Mehrausgaben von 800 Mio. eingeplant.

Niedersachsen wird doch wohl keine krummen Dinger abziehen  ;D
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: maxigott am 12.12.2023 07:25
Die Zahlen nochmal ins rechte Licht gerückt: Laut Medienberichten kostet die Erhöhung 2,4 Mrd. € insgesamt bis 2025! Herr Heere hat verlautbaren lassen, dass dafür genügend Rückstellungen gebildet wurden!

Tarifabschluss belastet den Landesetat: Unterdessen zeigt sich Finanzminister
Heere zufrieden mit dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder. Mehrbelastungen für den Landesetat werden erwartet in Höhe von 460 Millionen Euro in
diesem Jahr, 420 Millionen Euro für 2024 und 1,46 Milliarden Euro für 2025. Der im
Haushaltsentwurf für 2024 eingeplante Reservebetrag für die Tariferhöhung reiche
aus, erklärt Heeres Sprecherin. Der Abschluss solle „zeitnah“ auch auf die Beamten
übertragen werden. Christoph Rabbow vom Philologenverband sagte, die Anpassung
des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes solle noch vor Weihnachten das Kabinett
passieren, damit die Beamten zügig, nämlich gleich Anfang des Jahres, in den Genuss
der für die Angestellten ausgehandelten Vergünstigungen gelangen können. Es gehe um
die steuerfreie Inflations-Ausgleichszahlung von 1800 Euro. Auf eine „wirkungsgleiche“
Umsetzung des Tarifabschlusses für alle Beamte lege der Philologenverband großen
Wert.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 12.12.2023 08:23
Die Zahlen nochmal ins rechte Licht gerückt: Laut Medienberichten kostet die Erhöhung 2,4 Mrd. € insgesamt bis 2025! Herr Heere hat verlautbaren lassen, dass dafür genügend Rückstellungen gebildet wurden!

Tarifabschluss belastet den Landesetat: Unterdessen zeigt sich Finanzminister
Heere zufrieden mit dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder. Mehrbelastungen für den Landesetat werden erwartet in Höhe von 460 Millionen Euro in
diesem Jahr, 420 Millionen Euro für 2024 und 1,46 Milliarden Euro für 2025. Der im
Haushaltsentwurf für 2024 eingeplante Reservebetrag für die Tariferhöhung reiche
aus, erklärt Heeres Sprecherin. Der Abschluss solle „zeitnah“ auch auf die Beamten
übertragen werden. Christoph Rabbow vom Philologenverband sagte, die Anpassung
des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes solle noch vor Weihnachten das Kabinett
passieren, damit die Beamten zügig, nämlich gleich Anfang des Jahres, in den Genuss
der für die Angestellten ausgehandelten Vergünstigungen gelangen können. Es gehe um
die steuerfreie Inflations-Ausgleichszahlung von 1800 Euro. Auf eine „wirkungsgleiche“
Umsetzung des Tarifabschlusses für alle Beamte lege der Philologenverband großen
Wert.


Danke, 2025 ist natürlich mit enthalten! Erst Kaffee, dann denken...
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Nordlicht am 12.12.2023 08:51
Ausgerechnet Niedersachsen wird es doch wohl hoffentlich nicht wagen, den Tarifabschluss NICHT zeit- und wirkungsgleich zu übernehmen. :(
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Wenst63 am 12.12.2023 09:05
Moin,
hat jemand eine Erklärung dafür?

Niedersachsen
[Update]
Finanzminister Gerald Heere (Grüne) teilt mit, sich mit der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten beschäftigen zu wollen. Ursprüngliche Meldungen, nachdem eine Übertragung bereits zugesichert worden sei, haben sich als nicht zutreffend herausgestellt.

So wie es aussieht, möchte Herr Heere, dass wir wieder bei der Besoldung die rote Laterne bekommen?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 12.12.2023 09:35
Wäre schön was direktes von Heere zu hören, nicht über Sprecher, Gewerkschaften, Zeitungen oder Kombinationen dergleichen.

Wird schon. Der Haushalt gibt es her. Vielleicht etwas später, aber dann ist der Abschlag größer. Amtsangemessen ist das dann bis November auf keinen Fall, da die IAP sicherlich nicht als Alimentation aufgefasst werden kann, oder etwa doch?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Nordlicht am 12.12.2023 10:26
Die Erhöhungen zum 01.11.24 und 01.02.25 sind ja eigentlich kaum noch weiter nach hinten zu schieben,
da sie ohnehin erst so spät umgesetzt werden.
Ob wir sie in gleicher Höhe bekommen ist wohl eher die Frage.
Und die IAP - eigentlich kann ich mir fast nicht vorstellen, dass wir sie nicht bekommen.
Da lassen wir uns mal überraschen.




Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Desperado am 12.12.2023 10:30
Lasst uns einfach vom Besten ausgehen: sie überlegen noch um wie viel sie zusätzlich anheben, damit die Amtsangemessenheit gegeben ist.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 12.12.2023 10:36
Lasst uns einfach vom Besten ausgehen: sie überlegen noch um wie viel sie zusätzlich anheben, damit die Amtsangemessenheit gegeben ist.

Hahahahaha, ahahaha, haha...
Danke.
Das wäre dermaßen untypisch Niedersachsen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Nordlicht am 12.12.2023 10:43
Herr Heere soll ja nach eigener Aussage ein Zahlenmensch und Freund von Statistiken sein.
Da muss er wohl erst noch ein bisschen was zusammenbasteln, bevor im Finanzministerium eine Entscheidung getroffen werden kann.
Wie war das noch? Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast. ;D
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 12.12.2023 10:52
Ich finde es unverantwortlich, dass er sich bis jetzt nicht geäußert hat. Insbesondere, nachdem zunächst so getan wurde, als wäre es schon bestätigt.


Sehr, sehr schwach.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Reisinger850 am 12.12.2023 10:55
Beim grossen Nachbarn hat man noch nichtmal im Ansatz eine Aussage. Wenn sich auch nur ein Bundesland wagt, weniger IPA zu zahlen oder so, gäbe es einen Shitstorm, auf den ich extrem gespannt wäre.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Nordlicht am 12.12.2023 10:59
Ich finde es unverantwortlich, dass er sich bis jetzt nicht geäußert hat. Insbesondere, nachdem zunächst so getan wurde, als wäre es schon bestätigt.


Sehr, sehr schwach.

Er hat sich ja geäußert.
Er will sich damit "beschäftigen".
Okay, ich dachte zwar bisher, es wäre eigentlich auch seine Aufgabe, sich mit der Besoldung seiner Landesbeamten zu beschäftigen, aber offenbar ist es ja doch etwas Außergewöhnliches, so dass es explizit erwähnt werden muss. :)
Also, wir sind dann einfach mal dankbar dafür, dass wir es wert sind, dass man sich mit unserer Besoldung beschäftigt.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 12.12.2023 11:35

Er hat sich ja geäußert.
Er will sich damit "beschäftigen".


Macht es eher schlimmer, nicht?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Nordlicht am 12.12.2023 11:39

Er hat sich ja geäußert.
Er will sich damit "beschäftigen".


Macht es eher schlimmer, nicht?

Auf jeden Fall!
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 12.12.2023 11:53
Vielleicht gibt es ja morgen nach dem Haushaltsausschuss etwas Neues...
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 12.12.2023 11:56
Vielleicht gibt es ja morgen nach dem Haushaltsausschuss etwas Neues...

Mindestens die IAP ließe sich da besprechen,  da sie nicht, anders als beider  Alimentation, gesetzlich verankert werden muss.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: nusswien am 12.12.2023 12:43
Gerade in der Landtagsrede von Heere um 12:26 Uhr, sagte er, er begrüßt den Tarifabschluss und wird ihn auf die Beamten übertragen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Admin am 12.12.2023 13:21
Wir haben das Video der Plenarsitzung geprüft und können bestätigen. Der Finanzminister sagte wörtlich:
"Wir werden den Abschluß auf die Beamtinnen und Beamten übertragen".

Damit ist unsere Prognose zur Besoldungstabelle Niedersachsen nun wieder online.

Quelle:
https://www.youtube.com/watch?v=a3yJCeP0X0U
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 12.12.2023 13:27
Wir haben das Video der Plenarsitzung geprüft und können bestätigen. Der Finanzminister sagte wörtlich:
"Wir werden den Abschluß auf die Beamtinnen und Beamten übertragen".

Damit ist unsere Prognose zur Besoldungstabelle Niedersachsen nun wieder online.

Quelle:
https://www.youtube.com/watch?v=a3yJCeP0X0U

Vielen Dank!

Ich hoffe auf eine zeitliche, nicht nur inhaltliche, Übertragung.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Nordlicht am 12.12.2023 13:28
Vielen Dank für das schnelle Update. :)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Daniel1908 am 19.12.2023 18:09
Hat jemand von euch schon neue Information? Nach der Ankündigung von Herrn Heere kam ja keine Info mehr. Bei anderen Bundesländern weiß man ja schon etwas mehr wie beispielsweise den Auszahlungszeitpunkt der 1. Rate des IAP.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 19.12.2023 18:39
Es stehen noch Gespräche mit dem DBB, dem Philologenverband etc. aus. Der Landtag war gerade erst am 14. Zu Ende gegangen. Der Haushalt wurde zwar beschlossen aber eine genaue Aufschlüsselung geschweige denn eine Äußerung zu der Besoldung hab ich bisher nicht gesehen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: clarion am 19.12.2023 21:21
Der Landtag tagt erst wieder vom 7. bis 9. Februar. Das ist der frühestens mögliche Termin  für eine
Änderung des niedersächsischen Besoldungsgesetzes. Ich gehe daher davon aus, dass erst Ende Februar die Inflationsprämie ausgezahlt wird. Im Januar wird man sicherlich die Details besprechen..Ich hoffe, es gibt  nicht so unangenehme Überraschungen wie bei den Kollegen  in BaWü.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: LehrerinRLP am 19.12.2023 22:39
Die Kollegen in BaWü verdienen dafür in der Summe sowieso mehr als die Niedersachsen ... !
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: clarion am 19.12.2023 23:23
Dafür sind die Lebenshaltungskosten in der Tendenz in BaWü höher als in Goslar, Meppen oder Rothenburg (Wümme). Ich schätze selbst Oldenburg, Osnabrück und Hannover sind billiger als die Baden-Württembergische Großstädte.

Den Sockel aber in eine prozentuale Steigerung umzurechnen, die bei geschätzt 90% der Beamten geringer als der Sockel ist, ist schon frech. Ich bin noch nicht sicher, ob nicht andere BL auch solche Absichten haben zwecks Einhaltung des Abstandsgebotes.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 19.12.2023 23:24
Im Grunde ist es doch so: Gibt es eine Überraschung wie in BaWü steigt die Wahrscheinlichkeit einer verfasssungswidrigen Besoldung. 2 Monate 200€ Brutto zu liefern ist nicht gerade verfassungskonform aber immer noch besser als 3,6%...
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 19.12.2023 23:26
Heere meinte doch, Nds. sei gerüstet und hat genug erspartes. Das klappt schon + ein Leckerli.
So 400€ Extra für das 7. Kind oder so.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: clarion am 19.12.2023 23:28
Die verfassungswidrige Besoldung in NI wird m.E. auch nicht mit einem 200 Euro Sockel geheilt.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Jimbo am 20.12.2023 18:19
Falls ihr mal alle lachen möchtet, aber das OLG Celle hat uns Beamten jetzt ans Herz gelegt zu kündigen bzw. uns aus dem Beamtendienst zu entlassen um uns als Angestellte einstellen zu lassen, da wir so dann ja E9a bekommen würden.

Dabei versucht man offenbar die eventuell fälligen Nachzahlungen an Beamte, sollte man eines Tages die amtsangemessene Alimentation noch nachträglich "gönnen", zu umschiffen und die Beamten loszuwerden. Besonderes Leckerli: Es besteht kein Anspruch auf anschließende Anstellung als Angestellter, aber die Möglichkeit. Ich würde mich nicht wundern wenn da am Ende der ein oder andere sogar beim Jobcenter sitzt weil er ausgedribbelt wurde....

Die Angestellten erhielten eine rückwirkende Nachzahlung bis Juli 2022 meine ich, diese wird der wechselnde Beamte ebenfalls nicht bekommen. Man versucht es gerade recht hochnotpeinlich die Leute um die Nachzahlung zu bringen. Gut für die dann übriggebliebenen, dadurch dass es dann weniger Beamte gibt wird es dem Dienstherrn wohl endlich mal leichter fallen denen das Geld zu überweisen was sie sich seit Jahren eigentlich verdient haben anstatt sie lange hinzuhalten.

Dachte euch interessiert dieser neue "Trick" vielleicht. Wo kann ich die Rundverfügung des OLG hochladen für euch?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Bauernopfer am 20.12.2023 21:14
Im Grunde ist es doch so: Gibt es eine Überraschung wie in BaWü steigt die Wahrscheinlichkeit einer verfasssungswidrigen Besoldung. 2 Monate 200€ Brutto zu liefern ist nicht gerade verfassungskonform aber immer noch besser als 3,6%...
Zumal 3,6% für viele Ba-Wü-Beamte weniger sein wird als die 120 € netto, die sie bis dahin als IAP erhalten!
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 20.12.2023 21:49
Heute im Politikjournal Rundblick:

Beamtenbesoldung steht erst im Januar auf der Kabinetts-Tagesordnung

 Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder wird für Niedersachsen teuer, sogar sehr teuer. Finanzminister Gerald Heere hat wiederholt erklärt, dass die Regeln „wirkungsgleich“ auf die Beamten, Richter und Pensionäre übertragen werden sollen.

Das heißt dann im Etat für 2023 eine Mehrbelastung von insgesamt 460 Mil­lionen Euro, für 2024 von 420 Millionen Euro und für 2025 sogar von 1,46 Milliarden Euro. Die Vorsorge dafür sei aber getroffen, teilt das Finanzministerium mit.

Nun hatten einige Beamtenverbände den Wunsch formuliert, die Landesregierung möge noch vor Weihnachten die Übertragung des Abschlusses auf die Beamten beschließen. Das wäre dann die Chance, so meinte jüngst Christoph Rabbow als Vorsitzender des Philologen­verbandes, die steuerfreie Inflations-Ausgleichzahlung von 1800 Euro pro Kopf noch in diesem Jahr an alle Landesbeamten, Richter und Pensionäre zu überweisen. „Die Signale aus der Landesregierung stimmen hoffnungsfroh.“ 

Seit gestern ist nun klar: Das geschieht 2023 nicht mehr. Eine Kabinettssitzung hat es gestern nicht gegeben, ein Umlauf-Beschluss des Kabinetts ist bisher nicht vor­gesehen, auch nach Weihnachten dürfte die Regierung nicht zusammenkommen.

Der Sprecher von Finanzminister Gerald Heere (Grüne) erklärte am Dienstag auf Anfrage des Politikjournals Rundblick, das Kabinett werde sich erst im Januar mit dem Thema beschäftigen. Dann stünden auch weitere Kontakte mit den Gewerkschaften und dem Beamtenbund bevor.

Alexander Zimbehl, Vorsitzender des Niedersächsischen Beam­tenbundes (NBB) zeigte dafür Verständnis: Die Übertragung des Tarifabschlusses klinge einfach, sei es aber nicht – bei der Angleichung des Sockelbetrages gehe es um eine nicht unkomplizierte Übertragung vom Tarif- ins Beamtenrecht.

Er vermute nicht, dass auch nur eines der Bundesländer es schaffen könne, die ersten 1800 Euro an Inflations­Ausgleichsgeld noch 2023 an seine Landesbeamten zu überweisen. Deshalb werde das 2024 geschehen, und das sei auch richtig so. Die Signale aus der Landesregierung wegen der Übertragung des Abschlusses stimmten hoffnungsfroh.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 20.12.2023 21:52
Ich frage mich, was hier mit einer "Angleichung des Sockelbetrages" gemeint ist... So eine Nummer wie in BW?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Daniel1908 am 20.12.2023 22:07
Zumal wieder die Rede davon ist, dass man sich mit dem Thema #
„beschäftigen“ wird. Klingt ja nicht alles sehr sicher.
Frag mich ist sowieso, warum man die IAP nicht bereits vorzeitig auszahlen kann. Das Gesetzänderungsverfahren wird sich ja bestimmt noch einige Monate hinziehen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: clarion am 20.12.2023 22:24

Es ist müßig zu spekulieren. Warten wir mal den Januar ab, frühestens im Februar wird es meiner Einschätzung nach Geld geben.

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Marco Lorenz am 21.12.2023 00:25
Ich bin ja mal gespannt, ob das mit der IAP genausolange dauert, wie mit dem Familienergänzungszuschlag. :(
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Malkav am 21.12.2023 10:40
Hier noch die Rundverfügung zum aufregen oder lachen

[Link entfernt, da nur noch Spam. Admin am 17.01.2024]

Ich bin einfach sprachlos. Die haben im dortigen MJ doch echt den A**** offen. Bisher sind es ja nur ressortinterne Planungen, aber das wird schon irgendwann kommen.

Also hier fangen die Beamten im mittleren Justizdienst mittlerweile ja auch mit A 7 an, aber A 8 ist echt hart. Da werden Beamtinnen de facto zweimal "befördert" ohne sich auch nur einmal in einer BEstenauswahl durchgesetzt zu haben. Andere Kollegen, welche regulär bis A 8 befördert wurden, und dafür nach Eignung, Leistung und Befähigung ausgewählt wurden, müssen sich doch auf den Arm genommen fühlen.

Auch, dass mit keiner Silbe wenigstens überlegt wird das Eingangsamt des Rechtspflegerdienstes (gD in der Justiz) analog um zwei Ämter auf A 11 zu heben, spricht Bände.

Irgendetwas sagt mir, dass bei einer notwendigen Hebung aller Rechtspfleger auf A 11 die Hebung aller Richter/Staatanwälte auf R 2 relativ schnell gehen würde  ;)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Jimbo am 21.12.2023 11:41
Okay, aber guckst du dir auch das Pendant dazu, die Angestellten an? Die bekommen direkt als Quereinsteiger ohne Berufserfahrung oder Vorkenntnisse mindestens E8, sogar E9a. Intern kommt das prima an.
Und A8 wird ja auch gar nicht gemacht wie du gelesen haben solltest.
Sondern empfohlen sich als Angestellter neu einstellen zu lassen um dann MEHR als ein Rechtspfleger zu bekommen der gerade ausstudiert hat.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 21.12.2023 12:08
Dann sollen die Beamten des Landes sich mal nach Ausschreibungen der Kommunen umsehen….

Viele Stellen sind da A8/E09 A, oft auch A9 / E09A
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: BeamteNI am 21.12.2023 15:17
Die Besoldungsgruppen die früher A5 waren sind jetzt A7. Das Geld ist aber im Vergleich zur allgemeinen Lohnentwicklung nicht mehr geworden. Finanziell leiden tun die Ämter, die nicht neu bewertet werden.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Nero92 am 02.01.2024 19:21
Weiß jemand zufällig, wie es sich bei Teilzeitbeschäftigten verhält im Bezug auf die Inflationsprämie?
Grundsätzlich ist es ja glaube ich so, dass man es anteilig bekommt je nach Prozentsatz der Arbeitszeit.
Wir sollen ja 1800 Euro plus 120 Euro pro Monat bis Oktober erhalten.
Wenn ich jetzt sagen wir in ein paar Monaten auf Teilzeit gehe, bekomme ich dann diese monatlichen Zahlungen anteilsmäßig oder voll weil ich zum Zeitpunkt des Beschlusses noch Vollzeit war?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 02.01.2024 19:33
Weiß jemand zufällig, wie es sich bei Teilzeitbeschäftigten verhält im Bezug auf die Inflationsprämie?
Grundsätzlich ist es ja glaube ich so, dass man es anteilig bekommt je nach Prozentsatz der Arbeitszeit.
Wir sollen ja 1800 Euro plus 120 Euro pro Monat bis Oktober erhalten.
Wenn ich jetzt sagen wir in ein paar Monaten auf Teilzeit gehe, bekomme ich dann diese monatlichen Zahlungen anteilsmäßig oder voll weil ich zum Zeitpunkt des Beschlusses noch Vollzeit war?
Das ist eine gute Frage. Leider habe ich keine Antwort für dich, aber ich habe noch immer Zweifel, dass wir etwas bekommen, so lange nichts durch den Landtag ist .

Sehe ich es richtig, dass wir frühstens zum März mit mehr Geld rechnen können, weil die nächste Sitzung in Februar ist?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Nero92 am 02.01.2024 19:42
Also da so gut wie alle Landesregierungen eine Übernahme zugesagt haben gehe ich schon davon aus. Sollte es im Februar erst beschlossen werden wird das NLBV kotzen und sagen es dauert länger…
Werde meine Frage mal auf Bundesebene stellen, wo der Ausgleich schon ausgezahlt wurde. 😊
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Alboretti am 03.01.2024 09:14
Moin Liebe Community,

ich habe folgende Frage zum Thema Inflationsprämie:
Ich arbeite normalerweise Vollzeit, bin aber vom 09.02 bis zum 09.04 in Elternzeit. Sollte die Auszahlung dann in diesem Zeitraum statt finden, dann hab ich wahrscheinlich Pech gehabt und bin aussen vor oder?

Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 03.01.2024 19:39
Moin Liebe Community,

ich habe folgende Frage zum Thema Inflationsprämie:
Ich arbeite normalerweise Vollzeit, bin aber vom 09.02 bis zum 09.04 in Elternzeit. Sollte die Auszahlung dann in diesem Zeitraum statt finden, dann hab ich wahrscheinlich Pech gehabt und bin aussen vor oder?

Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus

Wahrscheinlich gelten die Regeln des TV Inflation auch für die Beamten, unabhängig vom Tag des Gesetzesbeschlusses (inhaltsgleich….):


Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleichs-Einmalzahlung), die zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt wird, wenn ihr Arbeits-, Ausbildungs-, Studien- oder Praktikantenverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie in
der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt hatten.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Boßler am 08.01.2024 09:35
https://www.nbb.dbb.de/aktuelles/news/umsetzung-des-tarifergebnisses-muss-nun-umgehend-erfolgen/


Da bin ich ja mal gespannt.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: CKY I Tango am 08.01.2024 15:13
Kann mir zufällig jemand sagen wie sich die IAP berechnet.
Kurz zur Situation.
Meine Frau war vom 01.01.23-31.08.23 in Elternzeit. Vom 01.09.23-31.10.23 Vollzeit. Vom 01.11.2023-31.12.23 Teilzeit 15 Std./Woche.
Ich vermute das der Stichtag zählt also der 08.12.23. Kenne mich da aber leider zu wenig aus.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Schlaubi am 08.01.2024 20:25
Lies mal die Regelungen des Tvöd-L. Danach würde sie die vollen 1800 Euro bekommen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 08.01.2024 22:04
Lies mal die Regelungen des Tvöd-L. Danach würde sie die vollen 1800 Euro bekommen.

Sie meinen TV-L und da den TV Inflationausgleich…. Dieser verweist aber auf die Anwendung des §24 Abs 2. TV-L..

Dort steht:
2) Soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, erhalten Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt (§ 15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: sh196 am 12.01.2024 12:47
https://www.nbb.dbb.de/aktuelles/news/tarifergebnis-wird-11-fuer-beamte-und-versorgungsempfaenger-uebertragen/

Auszahlung der IAP wohl im April.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 12.01.2024 13:54
Im selben Artikel weiter unten:
"Klare Zielrichtung ist nun, dass die Umsetzung dieser vereinbarten Zahlungen technisch so schnell wie möglich erfolgen soll. So will das Land Niedersachsen nunmehr umgehend in die Auszahlung gehen.

Der NBB, der im Weiteren durch Oliver Haupt, Vorsitzender der Landestarifkommission, und Thorsten Balster, stellvertretender Landesvorsitzender des NBB, an den Besoldungsgesprächen beteiligt war, drängt auf eine Umsetzung bis spätestens Ende Februar. Alternativ lautet die klare Forderung des NBB, dass das Land in Form von Abschlagszahlungen in eine individuelle Vorleistung eintreten solle."

Was denn nun?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 12.01.2024 16:04
Im selben Artikel weiter unten:
"Klare Zielrichtung ist nun, dass die Umsetzung dieser vereinbarten Zahlungen technisch so schnell wie möglich erfolgen soll. So will das Land Niedersachsen nunmehr umgehend in die Auszahlung gehen.

Der NBB, der im Weiteren durch Oliver Haupt, Vorsitzender der Landestarifkommission, und Thorsten Balster, stellvertretender Landesvorsitzender des NBB, an den Besoldungsgesprächen beteiligt war, drängt auf eine Umsetzung bis spätestens Ende Februar. Alternativ lautet die klare Forderung des NBB, dass das Land in Form von Abschlagszahlungen in eine individuelle Vorleistung eintreten solle."

Was denn nun?

Das Land geht von März (Zahlung April) aus, der Vertreter des NBB möchte gerne schon einen Monat eher (Ende Februar)

Es gibt bis heute keinen Gesetzentwurf und die nächste Sitzung des Haushaltsausschusses ist erst am 31.01.24…..
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 12.01.2024 17:46
Ich gewöhne mich irgendwann nochmal daran, dass "umgehend" tatsächlich in einigen Monaten dauert.

Für die Besoldung benötigt es sicher ein Gesetz im Sinne des LBesG aber für die IAP doch nicht. Könnte die nicht angewiesen werden, wie in anderen Bundesländern?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 12.01.2024 18:44
Ich gewöhne mich irgendwann nochmal daran, dass "umgehend" tatsächlich in einigen Monaten dauert.

Für die Besoldung benötigt es sicher ein Gesetz im Sinne des LBesG aber für die IAP doch nicht. Könnte die nicht angewiesen werden, wie in anderen Bundesländern?

§3 NBesG regelt dies… bei der Corona Sonderzahlung 201 wurde dafür §63a NBesG eingefügt…
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Schlaubi am 12.01.2024 19:30
Also Ende März dann…Auszahlung von…

- 1800 Euro
- Nachzahlung 360 Euro für Jan-März
- 120 Euro für April

Richtig?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 12.01.2024 20:16
Also Ende März dann…Auszahlung von…

- 1800 Euro
- Nachzahlung 360 Euro für Jan-März
- 120 Euro für April

Richtig?

Beim Land wohl so geplant

Die Kommunen müssen dann wohl sehen, wann sie es hinbekommen
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 13.01.2024 00:45
Und der DGB Niedersachsen mit seinem Statement

https://niedersachsen.dgb.de/presse/++co++b582439a-b143-11ee-b81f-001a4a160123
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 13.01.2024 09:05
"Eine Schippe drauf legen" ist doch fast ausgeschlossen. Die Bürgergelderhöhung wurde von Niedersachsen doch schon als Grund für Anpassungen als nicht relevant betrachtet. Die lächerliche Erhöhung Ende 2022 reicht locker aus, um dem Mindestabstand zu wahren. Notfalls werden untere Stufen einfach gekappt oder kinderreiche Familien begünstigt. NRW zeigt uns wie es geht. 3 Kinder+ pro Beamter ist das Ziel. Bis die ausziehen vergehen Jahrzehne bevor man bemerkt, dass der Grundbetrag doch zu gering war.

Wenigstens soll der Tarifvertrag übernommen werden.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Koi am 13.01.2024 10:37
Ich habe ganz tief und insgeheim gehofft dass man die Chance nutzt und die Grundbesoldung noch etwas mehr anhebt, als dass es der Abschluss vorsieht. Ich meine Thüringen hatte doch zwischendurch zusätzlich mal angehoben.
Egal, ich kann vor lauter Wertschätzung ja jetzt schon kaum noch schlafen.

Und wenn ich dann lese dass gefordert wird, dass gerade bei Beschäftigten der unteren Besoldungsgruppen Nachbesserungen erforderlich seien kommt mir die Galle hoch. Verstanden haben die das mit Abstandsgebot zwischen den Gruppen immer noch nicht so ganz…
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 13.01.2024 12:48
Ich habe ganz tief und insgeheim gehofft dass man die Chance nutzt und die Grundbesoldung noch etwas mehr anhebt, als dass es der Abschluss vorsieht. Ich meine Thüringen hatte doch zwischendurch zusätzlich mal angehoben.
Egal, ich kann vor lauter Wertschätzung ja jetzt schon kaum noch schlafen.

Und wenn ich dann lese dass gefordert wird, dass gerade bei Beschäftigten der unteren Besoldungsgruppen Nachbesserungen erforderlich seien kommt mir die Galle hoch. Verstanden haben die das mit Abstandsgebot zwischen den Gruppen immer noch nicht so ganz…

Schon 2021 bzw. 2022 war es so, dass die Pränie zunächst isoliert beschlossen wurde, die Anpassung der Besoldung aber erst 9 Monate später…

Vielleicht schafft es ja das Bundesverfassungsgericht endlich mal den erforderlichen Impuls (durch eine kräftige Ohrfeige für die Besoldungspolitil des Landes) zu geben, die einen Anpassungsbedarf vorsieht…
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: clarion am 14.01.2024 23:00
Welche Luftschlösser baut ihr? Unser geliebter Dienstherr, der seine Beamte möglichst am unteren Ende der Skala alimentiert, soll freiwillig eine Schippe drauflegen. Dass ich nicht lache.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: rs am 15.01.2024 09:05
Bei uns in MV gab es tatsächlich letztes Jahr eine solche Überlegung, weil wir am untersten Ende der Besoldungsskala sind.
Zusammen mit den grundgesetzlich notwendigen Erhöhungen für Kinderreiche und die untersten Besoldungsgruppen sollte eine 1%ige Erhöhung für ALLE kommen. Über Monate (!) in einem sog. Besoldungsdialog mit zahlreichen Gewerkschaften ausgehandelt.
Es gab einen Gesetzesentwurf dazu, die üblichen Beteiligungen von Verbänden, von allen Seiten das OK und dann kam der 19.12.23. Da saßen die Minister und ihre Chefin Fr. Schwesig 2h zusammen. Und danach waren die 1% Geschichte - aus dem Entwurf gestrichen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 15.01.2024 09:48
Politikjournal Rundblick vom 15.01.2024:

"Alles wie geplant: Beamte sollen von der Tariferhöhung zügig profitieren

Die Botschaft, die Finanzminister Gerald Heere (Grüne) am vergangenen Freitag für die Spitzen der Gewerkschaften und des Beamtenbundes parat hatte, klang weihnachtlich-harmonisch. Die Landesregierung will am 16. Januar beschließen, dass auch die 135.000 Landesbeamten und knapp 100.000 Pensionäre in Niedersachsen von den Tariferhöhungen der Angestellten im Landesdienst profitieren sollen.

Selbstverständlich ist dies nun nicht, denn die Beamten sind dem Tarifrecht nicht unterworfen, ihre Bezüge werden vom Dienstherrn, also hier vom Land, festgelegt. Nun war es meistens guter Brauch, dass eine „Eins-zu-Eins-Übertragung“ festgestellt wurde.

Allerdings hatte es davon im vergangenen Jahr auch schon Ausnahmen gegeben, etwa eine verzögerte Übertragung, die dann die Haushaltskasse des Landes etwas schonen würde. Das ist diesmal nicht vorgesehen Auf die absehbare Kabinettsentscheidung am 16. Februar (ist wohl ein Schreibfehler muss 16. Januar 2024 heissen) folgt noch eine Beschlussfassung über ein Gesetz im Landtag, die frühestens Anfang Februar sein könnte.

Erst danach könnten die Landesbehörden die höhere Auszahlung an Beamte und Pensionäre dann vornehmen.

Die Mehrausgaben, die mit dem Tarifabschluss und der Übertragung auf die Beamten einhergehen, sind in der Tat kräftig: für das vergangene Jahr waren es 460 Millionen Euro, für dieses Jahr 420 Millionen und für 2025 sogar 1,46 Milliarden Euro. Da die Festlegung für 2023 im Dezember nicht mehr so schnell umgesetzt werden konnte, fällt der diesbezügliche Betrag nun in diesem Jahr an. Das Finanzministerium hatte vor Weihnachten betont, dass für diese teilweise erheblichen Beträge, gerade mit Blick auf 2025, „Vorsorge getroffen ist“.

Wie genau diese aussieht und auf welchen Einnahmegrundlagen sie beruht, ist gerade mit Blick auf 2025
allerdings wohl noch offen. Im Landeshaushalt steht auch noch eine nicht unbeträchtliche Rücklage bereit.

Alexander Zimbehl, erster Vorsitzender des Niedersächsischen Beamtenbundes (NBB), lobte die Entscheidung der Regierung. „Dies ist ein gutes und richtiges Signal gegenüber den Beamten.“ Der Beamtenbund knüpfte daran aber die Erwartung, dass bis Ende Februar die Besoldungserhöhung auch ausgezahlt wird – ein Schritt,
der auch Vorbereitungen beim Landesamt für Bezüge und Versorgung erfordert.

Wenn das nicht in diesem Zeitrahmen möglich sei, solle es für die Beamten Vorab-Abschlagszahlungen geben. Dabei geht es vor allem um den „Inflationsausgleich“ in Höhe von 1800 Euro, der den Angestellten schon im Dezember zukam. Für die Beamten kommt das nun zeitverzögert.

Neben den 1800 Euro pro Kopf (für 2023) sind noch weitere Anhebungen vorgesehen:
Monatlich 120 Euro mehr zwischen Januar und Oktober 2024, für Pensionäre hier eine Zahlung entsprechend ihres individuellen Ruhegehaltssatzes, zum 1. November 2024 dann eine Anhebung der Grundgehälter um 200 Euro. Der nächste Schritt schließt sich dann zum 1. Februar 2025 an, dann sollen die Grundgehälter um
5,5 Prozent steigen.

An dem Gespräch mit Heere nahmen die NBB-Vorsitzenden Zimbehl und Peter Specke teil, zudem der DGB-Vorsitzende Mehrdad Payandeh und Vertreter von Verdi, Gewerkschaft der Polizei und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.

Payandeh sagte, der DGB freue sich über das fruchtbare Gespräch mit Heere.

Kritik des BdSt: Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hält die geplante Übertragung auf die Beamten für „fahrlässig“. Die Angestellten müssten mit jeder Gehaltserhöhung höhere Sozialabgaben leisten, den Beamten bleibe das erspart, somit seinen die Beamten privilegiert. Außerdem sei es verkehrt, den Pensionären das Inflations-Ausgleichsgeld zu zahlen, denn die Rentner hätten darauf keinen Anspruch. (kw)"
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Der Obelix am 15.01.2024 12:48
Der Bund der Steuerzahler :-) :-) naja man sollte einen in Sachen Besoldung völlig unbedarfte und nicht durch Expertise glänzende Vereinigung nicht zu Worte kommen lassen.

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Dailydrvr am 16.01.2024 14:05
Wohl wahr. Bund der Steuerzahler klingt schon fast gemeinnützig, ist aber auch nur ein Lobbyverein.

Der Bund der Steuerzahler :-) :-) naja man sollte einen in Sachen Besoldung völlig unbedarfte und nicht durch Expertise glänzende Vereinigung nicht zu Worte kommen lassen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 16.01.2024 16:38
Die neuesten Infos vom NMF:

https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/besoldung_und_versorgung/ubertragung-der-tarifeinigung-im-offentlichen-dienst-228696.html
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 16.01.2024 21:41
Ende März gibt's also 1800€ + 3 x 120€ für den April?
Die 120€ für den April kommen dann später? Hab ich jetzt den Denkfehler oder ist der Text falsch?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 16.01.2024 22:08
Ende März gibt's also 1800€ + 3 x 120€ für den April?
Die 120€ für den April kommen dann später? Hab ich jetzt den Denkfehler oder ist der Text falsch?

Im April die Nachzahlungen und die Zahlung für April

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 17.01.2024 09:09
Ist ne Stange Geld. Ich hoffe, es hilft einigen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 17.01.2024 13:32

Das Gesetz wird

Niedersächsisches Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz – NISZG

heißen… Ist aber in den Parlamentsdokumenten noch nicht zu finden
Titel: Antw:[NI] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: heikre am 17.01.2024 16:18
Ich habe mal bzgl. des Familienergänzungszuschlages beim Finanzministerium angefragt; dort teilte man mir Folgendes mit:

"Sehr geehrter Herr,
die befassung des Kabinetts mit dem Verordnungsentwurf zur Freigabe der Verbandsbeteiligung ist voraussichtlich im laufenden Quartal zu erwarten, da die vorgeschalteten regierungsinternen Beteiligungsverfahren leider noch nicht abgeschlossen werden konnten. Die Verordnung wird rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten und im Falle eines bestehenden Anspruchs werden die entsprechenden Familienergänzungszuschläge nachgezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"
Titel: Antw:[NI] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Grandia am 17.01.2024 16:52
Ich habe mal bzgl. des Familienergänzungszuschlages beim Finanzministerium angefragt; dort teilte man mir Folgendes mit:

"Sehr geehrter Herr,
die befassung des Kabinetts mit dem Verordnungsentwurf zur Freigabe der Verbandsbeteiligung ist voraussichtlich im laufenden Quartal zu erwarten, da die vorgeschalteten regierungsinternen Beteiligungsverfahren leider noch nicht abgeschlossen werden konnten. Die Verordnung wird rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten und im Falle eines bestehenden Anspruchs werden die entsprechenden Familienergänzungszuschläge nachgezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"

Klingt vielversprechend.
Ist der Familienergänzungszuschlag aber nicht irgendwo eine Farce?
Es werden dabei doch die Einkommen beider Elternteile herangezogen, um den Mindestabstand zur Grundsicherung zu wahren. Seit wann wird die amtsangemessene Besoldung von beiden Einkommen abhängig gemacht?
Auch ist es mir ein Rätsel, warum Kinder in verschiedenen Besoldungsgruppen zu unterschiedlichen Lebensstandards deklariert werden. Klar verdient der gehobene Dienst mehr, aber die unterschiedlichen Familienzuschläge zeigen doch nur, dass es keine Zuschläge in Abhängigkeit der Familie sind, sondern geändert werden, um eine allgemeine Erhöhung der Grundbesoldung aus dem Weg zu gehen.
Anders ausgedrückt: A9 und A10 Stufe 1 sind zum Beispiel bis auf wenige Cent identisch ab 2 Kindern.
Zumindest liest sich das ein ganzes Stück so.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 17.01.2024 17:30
Selbst der Gesetzgebungs- und Bratungsdienst des Landtages ist im Gesetzgebungsverfahren davon ausgegangen, dass dies nicht verfassungskonform ist…
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: ChRosFw am 17.01.2024 17:43
Selbst der Gesetzgebungs- und Bratungsdienst des Landtages ist im Gesetzgebungsverfahren davon ausgegangen, dass dies nicht verfassungskonform ist…

Selbst der momentan zuständige Minister hielt das Gesetz für verfassungswidrig!

Vielleicht wartet man als Beamter deshalb seit einem Jahr auf die Nutzung der Ermächtigungsgrundlage zum Erlaß der entsprechenden Rechtsverordnung durch die Exekutive!?

Oder man wartet in Hannover einfach nur auf Erlösung durch das BVerfG...
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 17.01.2024 17:53
Ich plädiere auf Letzteres.

Zugegebenermaßen weiß ich auch nicht exakt, was richtig oder falsch ist. Es ist momentan nur nicht plausibel genug. Anders wäre es sicher auch einfach zu teuer.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 17.01.2024 18:39
Grds. muss der Dienstherr ja angemessen alimentieren. Dies heißt deutlich über Grundsicherungsniveau, angemessen im Verhältnis zu den Beschäftigten im ö.D. Und natürlich auch mit dem angemessenen Abstandsgebot zur Wahrung der Aufgabenverteilung zwischen den Ämtern…

Bereits durch den Taschenspielertrick bestimmte Ämter einfach entfallen zu lassen hat der Dienstherr bisher niedriger besoldete Ämter aufgewertet ohne die anderen Ämter auch aufzuwerten, jetzt der nächste Trick die Alimentation des einzelnen Beamten auf die Familie auszuweiten und so eine beamtenrechtliche Bedarfsgemeinschaft zu fingieren….

Leider ist das BVerfG zu träge bei besoldungsrechtlichen Fragestellungen… aber wenn es dann mal knallt, dann wird es fiskalisch noch heikler…..
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: clarion am 17.01.2024 21:32
Im Rundblick hat man bereits im März oder April 2023 mit einer baldigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gerechnet.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 17.01.2024 23:17
Das BverG wird auch da nur feststellen, ob amtsangemessen alimentiert wurde. Und selbst wenn nicht, gespart wurde dan bei allen Beamten, die keinen Widerspruch eingelegt haben.
Im Endeffekt müsste das Gericht die amtsangemessene Alimentation nachdrücklich fordern.
Geduld ist wohl eine Tugend. Rein garnichts über dieses Thema zu wissen hat wohl auch seine Reize.
Stellt euch mal vor, ihr bekommt alle paar Jahre einfach so etwas mehr Geld, ohne zu wissen warum. Und auf einmal 5.000€ extra.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 18.01.2024 11:14
Hallo,

hier für die nächsten 7 Tage der Link zum Gesetzentwurf...

https://uploadnow.io/f/XH0YqbB
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Koi am 18.01.2024 11:33
@Goldene Vier: vielen Dank. Allerdings sehe ich nur eine Seite, fehlt der Rest oder ist hier meine limitierte technische Fähigkeit die Ursache?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 18.01.2024 12:09
@Goldene Vier: vielen Dank. Allerdings sehe ich nur eine Seite, fehlt der Rest oder ist hier meine limitierte technische Fähigkeit die Ursache?

Auf der rechten Seite ist ein Pfeil nach unten, klick man darauf wird die Datei heruntergeladen, 12 Seiten
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Koi am 18.01.2024 14:05
Peinlich, danke dir!
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Admin am 18.01.2024 14:25
Hallo,

hier für die nächsten 7 Tage der Link zum Gesetzentwurf...

vielen Dank für die Zusendung. Da dieser Link nicht "stabil" ist, hier eine stabile URL:
http://oeffentlicher-dienst.info/g/ni-niszg
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 18.01.2024 20:52
Nur zum Verständnis:
Die steuerfreie Sonderzahlung bedeutet nicht, dass einfach 1800€ / 120€zusätzlich überwiesen werden, oder?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 18.01.2024 22:01
Nur zum Verständnis:
Die steuerfreie Sonderzahlung bedeutet nicht, dass einfach 1800€ / 120€zusätzlich überwiesen werden, oder?

Was denn sonst…. Bis zu 3000 € können bis zum 31.12.24 steuerfrei freiwillig gezahlt werden…

Es gibt zum normalen Gehalt 1.800 € und ab Januar bis Oktober monatlich 120 € brutto für netto (sind insgesamt 3.000 €)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 18.01.2024 22:10
Ich wollte es nur nochmal zur Sicherheit schriftlich haben. Danke!
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: ChRosFw am 19.01.2024 09:06
Hat sich eigentlich jemand einmal Gedanken darüber gemacht, wie es sich auf das Kriterium der zeitnahen Geltendmachung auswirkt, wenn der Gesetzgeber quasi im Nachhinein Änderungen in der Besoldung vornimmt oder die endgültige Besoldung erst im Nachhinein festlegt?

Die Ausgleichspauschale soll ja nun rückwirkend für 2023 gezahlt werden, gesetzlich geregelt wird diese aber mit Rückwirkung in 2024.

Gleiches gilt im Übrigen auch für die Rechtsverordnung zum Familienergänzungszuschlag für 2023. Hierbei handelt es sich ja nicht um ein "Ausbesserungsgesetz". Vielmehr unterlässt es die Landesregierung seit über einem Jahr, die ergänzende Rechtsverordnung zum NBesG zu erlassen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: FrauBlume am 30.01.2024 14:05
Kann mir jemand den Teil zu Personen in Elternzeit im Gesetzesentwurf erklären?

(5)
Für am 9. Dezember 2023 ohne Dienstbezüge beurlaubte oder in Elternzeit
ohne Dienstbezüge befindliche Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Referendarinnen und Referendare sind für die einmalige Sonderzahlung nach Absatz 1 die Verhältnisse am Tag vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeblich.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 30.01.2024 14:23
Kann mir jemand den Teil zu Personen in Elternzeit im Gesetzesentwurf erklären?

(5)
Für am 9. Dezember 2023 ohne Dienstbezüge beurlaubte oder in Elternzeit
ohne Dienstbezüge befindliche Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Referendarinnen und Referendare sind für die einmalige Sonderzahlung nach Absatz 1 die Verhältnisse am Tag vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeblich.

Abatz 3 regelt, dass entsprechend § 11 NBesG Anwendung findet, also die Sonderzahlungen entsprechend dem Teilzeitanteil gezahlt werden. Nach Absatz 4 ist bestimmender Zeitpunkt hierfür der 09.12.23 und Absatz 5 bestimmt, dass für den genannten Personenkreis, der am 09.12.23 beurlaubt etc. ist, der Anteil zum Zeitpunkt der Beurlaubung etc. maßgeblich ist…
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: FrauBlume am 30.01.2024 15:01
Heißt, wenn ich zum 09.12. in Elternzeit war, und vorher Vollzeit beschäftigt, kriege ich trotzdem die Sonderzahlung?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 30.01.2024 17:13
Heißt, wenn ich zum 09.12. in Elternzeit war, und vorher Vollzeit beschäftigt, kriege ich trotzdem die Sonderzahlung?

Ich bin der Meinung, dass hierfür die Voruassetzungen des § 2 kumulativ vorliegen müssen:

(1) Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern wird eine einmalige Sonderzahlung für den Kalendermonat Januar 2024 in Höhe von 1 800 Euro gewährt, wenn

1. das Dienstverhältnis am 9.Dezember 2023  bestanden hat und
2. im Zeitraum vom 1. August bis zum 8. Dezember 2023 mindestens an einem Tag ein Anspruch auf Dienstbezüge bestanden hat

Ansonsten würden aktive Beamte schlechter gestellt als beurlaubte Beamte… und das ist sicher nicht gewollt.

Auch bei den monatlichen Zahlungen ab Januar 2024 wird auf einen Tag mit Ansprüchen auf Dienstbezüge abgestellt.

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: FrauBlume am 30.01.2024 17:56
Schade, 2. trifft nicht zu. Bin seit Ende Mai bis Anfang April in Elternzeit.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 30.01.2024 18:39
Schade, 2. trifft nicht zu. Bin seit Ende Mai bis Anfang April in Elternzeit.
[/quote
]
Hier mal was von Verdi::

https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++0b6fd916-9f1a-11ee-92b6-35a1e4539ccd


Auch wenn die Aussagen zu Beschäftigten gemacht wurden mag das zumindest Licht ins Dunkel bringen:

Zunächst ist Voraussetzung für den Anspruch, dass ein Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht. Das ist auch bei Beschäftigten in Elternzeit der Fall (ruhendes Arbeitsverhältnis). Weiter müssen Entgelt oder vergleichbare Leistungen (s.o.) im Zeitraum von 1. August bis 8. Dezember 2023 bezogen worden sein.  Werdende Mütter erhalten das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld, wenn sie in diesem Zeitraum Leistungen nach den §§ 3, 19 MuSchG erhalten haben (d.h. bis acht (max. zwölf) Wochen vor und nach der Geburt des Kindes). Für die reine Elternzeit erfolgt keine Zahlung.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: FrauBlume am 30.01.2024 20:51
Ja ok, damit bin ich raus…
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Monodon am 02.02.2024 09:25
Hat hier schon jemand aus Niedersachsen die 1800 Euro bekommen?

Auf der NLBV-Seite steht ja „Die Einmalzahlung wird mit den Bezügen für den Monat Februar 2024 geleistet werden.”

Mir wurden jedoch nur mein ganz normalen Bezüge überwiesen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: heikre am 02.02.2024 10:58
Die Auszahlung im Februar gilt meines Erachtens für die Tarifbeschäftigten.
Die Beamten bekommen die Gelder mit der Aprilauszahlung (4 x 120,- = 480,-) + 1.800,- = 2.280,- bei einer Vollzeitkraft.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Monodon am 02.02.2024 12:17
Besten Dank:)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 02.02.2024 13:57
Steht auch nicht auf der Tagesordnung der Plenarsitzungen vom 07.02.- 09.02.24…… also dann frühestens im Landtag vom 13.03. - 15.03.24……
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Studienrat am 03.02.2024 13:28
Die Auszahlung im Februar gilt meines Erachtens für die Tarifbeschäftigten.
Die Beamten bekommen die Gelder mit der Aprilauszahlung (4 x 120,- = 480,-) + 1.800,- = 2.280,- bei einer Vollzeitkraft.

Ja Mensch, da sind selbst wir in Mecklenburg euch weit voraus;)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 05.02.2024 21:55
Steht auch nicht auf der Tagesordnung der Plenarsitzungen vom 07.02.- 09.02.24…… also dann frühestens im Landtag vom 13.03. - 15.03.24……
Bevor das nicht durch ist, mache ich mir keinen Sekt auf. Man sieht ja schon bei den anderen Ländern, wie die "Vorgaben" übernommen werden.... Nicht.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 05.02.2024 22:11
Steht auch nicht auf der Tagesordnung der Plenarsitzungen vom 07.02.- 09.02.24…… also dann frühestens im Landtag vom 13.03. - 15.03.24……
Bevor das nicht durch ist, mache ich mir keinen Sekt auf. Man sieht ja schon bei den anderen Ländern, wie die "Vorgaben" übernommen werden.... Nicht.

Es wird zunächst nur die IAP geregelt…. Rest erst später im Jahr… vermutlich warten sie die Klatsche aus Karlsruhe ab
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: clarion am 06.02.2024 09:02
Kommt die Klatsche aus Karlsruhe in den nächsten Monaten?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Hans Werner Mangold am 06.02.2024 09:50
Kommt die Klatsche aus Karlsruhe in den nächsten Monaten?


Das kann nur Ulrich Maidowski beantworten!
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Hans Werner Mangold am 06.02.2024 09:52
Ich warte täglich auf dieses Urteil!!! Seit 2011 stelle ich jährlich einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation. Willkommen im Jahr 2024!  >:(
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 06.02.2024 11:23
Im Hinblick auf die Berliner Verfahren, die auch zu den bisher in den Jahresübersichten als Entscheidungen des jeweiligen Jahres aufgeführt wurden kommt wohl deutliche Bewegung

https://www.berliner-besoldung.de/bverfg-fordert-stellungnahmen-ein-hpr-kann-liefern/

insoweit wird es immer wahrscheinlicher, dass zeitnah eine Befassung durch das BVerfG erfolgt....
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 10.02.2024 13:49
Interessant ist mal ein Blick nach Sachsen, siehe auch hier im Forum….

Vorausgeschickt alle Reglungen der Länder sind am gleichen verfassungsmäßigen Maßstab zu messen

In Sachsen sind bereits bei einer Besoldung A11, Endstufe verheiratet schon jetzt   Monatlich rd. 170 € brutto mehr auf dem Gehaltszettel… bei A16, Endstufe, verheiratet sogar schon rd. 260 € brutto monatlich….

Jetzt sollen zusätzlich zu den 200,- €  monatliche Erhöhung (ab 01.1.24), die in Sachsen in einen Prozentuale Erhöhung umgerechnet wird (4,76%), ab dem 01.01.2024 zusätzlich 4,1% monatlich als Sonderzahlung (unbefristet) für den verfassungsmäßigen Abstand sorgen… die Qualifizierung als Sonderzahlung soll deutlich machen, dass es sich hierbei um die Zahlung zur Einhaltung des Abstandsgebotes handelt……

Insgesamt soll das davon wie hier beschrieben aussehen:

https://www.sbb.de/aktuelles/news/ergebnis-der-tarifuebertragung/

Dann würde sich der Abstand zu NIedersachsen noch weiter zum Lasten der niedersächsischen Beamten verschlechtern… Offenbar sind die Gewerkschaftsvertreter dort engagierter als in NIedersachsen…
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: AVP am 11.02.2024 00:26
Interessant ist mal ein Blick nach Sachsen, siehe auch hier im Forum….

Vorausgeschickt alle Reglungen der Länder sind am gleichen verfassungsmäßigen Maßstab zu messen

In Sachsen sind bereits bei einer Besoldung A11, Endstufe verheiratet schon jetzt   Monatlich rd. 170 € brutto mehr auf dem Gehaltszettel… bei A16, Endstufe, verheiratet sogar schon rd. 260 € brutto monatlich….

Jetzt sollen zusätzlich zu den 200,- €  monatliche Erhöhung (ab 01.1.24), die in Sachsen in einen Prozentuale Erhöhung umgerechnet wird (4,76%), ab dem 01.01.2024 zusätzlich 4,1% monatlich als Sonderzahlung (unbefristet) für den verfassungsmäßigen Abstand sorgen… die Qualifizierung als Sonderzahlung soll deutlich machen, dass es sich hierbei um die Zahlung zur Einhaltung des Abstandsgebotes handelt……

Insgesamt soll das davon wie hier beschrieben aussehen:

https://www.sbb.de/aktuelles/news/ergebnis-der-tarifuebertragung/

Dann würde sich der Abstand zu NIedersachsen noch weiter zum Lasten der niedersächsischen Beamten verschlechtern… Offenbar sind die Gewerkschaftsvertreter dort engagierter als in NIedersachsen…

Gleiche Besoldungsgruppe, gleiches Amt, gleiche Anzahl Kinder, gleiche Mietstufe, gleiches Berufserfahrung hätte ich im Bund (ab März), in Thüringen, in Hessen, in NRW (also alle örtlich relativ nah gelegenen Länder) jährlich zwischen 8.000 und 10.000€ brutto mehr. Sind ca. 500€ netto weniger im Monat. Da scheint mir dein beschriebener Abstand zu Sachsen noch recht human
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 11.02.2024 01:38
Interessant ist mal ein Blick nach Sachsen, siehe auch hier im Forum….

Vorausgeschickt alle Reglungen der Länder sind am gleichen verfassungsmäßigen Maßstab zu messen

In Sachsen sind bereits bei einer Besoldung A11, Endstufe verheiratet schon jetzt   Monatlich rd. 170 € brutto mehr auf dem Gehaltszettel… bei A16, Endstufe, verheiratet sogar schon rd. 260 € brutto monatlich….

Jetzt sollen zusätzlich zu den 200,- €  monatliche Erhöhung (ab 01.1.24), die in Sachsen in einen Prozentuale Erhöhung umgerechnet wird (4,76%), ab dem 01.01.2024 zusätzlich 4,1% monatlich als Sonderzahlung (unbefristet) für den verfassungsmäßigen Abstand sorgen… die Qualifizierung als Sonderzahlung soll deutlich machen, dass es sich hierbei um die Zahlung zur Einhaltung des Abstandsgebotes handelt……

Insgesamt soll das davon wie hier beschrieben aussehen:

https://www.sbb.de/aktuelles/news/ergebnis-der-tarifuebertragung/

Dann würde sich der Abstand zu NIedersachsen noch weiter zum Lasten der niedersächsischen Beamten verschlechtern… Offenbar sind die Gewerkschaftsvertreter dort engagierter als in NIedersachsen…

Gleiche Besoldungsgruppe, gleiches Amt, gleiche Anzahl Kinder, gleiche Mietstufe, gleiches Berufserfahrung hätte ich im Bund (ab März), in Thüringen, in Hessen, in NRW (also alle örtlich relativ nah gelegenen Länder) jährlich zwischen 8.000 und 10.000€ brutto mehr. Sind ca. 500€ netto weniger im Monat. Da scheint mir dein beschriebener Abstand zu Sachsen noch recht human

Das mag sein, aber in Sachsen gibt es ab 01.01.2024 auch noch 4,1% on top zur Vereinbarung TV-L
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: heikre am 12.02.2024 09:34
(Nichts) Neues zum Familienergänzungszuschlag:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/tanja-meyer/fragen-antworten/wann-ist-mit-einer-verordnung-isd-36a-nbesg-zu-rechnen-das-gesetz-ist-bereits-seit-dem-01012023-in-kraft-gehen
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: ChRosFw am 12.02.2024 10:15
Die Verordnung wird wohl allem unmittelbar nach Erlass hoffentlich direkt nach §47 Abs. 6 VwGO zum OVG gehen.

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 12.02.2024 12:58
Und hier eine kleine Anfrage zum Familienergänzungszuschlag aus dem Landtag

https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_05000/03001-03500/19-03455.pdf
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: ChRosFw am 12.02.2024 14:04
Diese Anfrage ist eine absolute Unverschämtheit:

Die Frage der Gesetzesfolgenabschätzung hätte man sich damals als Abgeordneter der Regierungskoalition bereits selbst beantworten sollen. Zumindest, wenn man denn selbst für das Gesetz gestimmt haben sollte.


Unabhängig davon, dass es ein Skandal ist, dass der jetzige Finanzminster sich damals ausdrücklich gegen das Gesetz ausgesprochen hat und nun offensichtlich wider besseren Wissens in Untätigkeit verharrt, ist es genauso ein Skandal, ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz, so insbesondere auch der juristische Dienst des Landtages, mit zu verabschieden und nun vollkommen "unbeteiligt" als vermeintliches Unschuldslamm eine solche Anfrage zu stellen, die keine weitere Intention beherbergt, als den politischen Gegner vorzuführen.

Mitnichten kann sich die CDU hier als Partei der Beamten aufspielen. Auf sie gehen die eklatantesten Einschnitte in der Besoldung in der Vergangenheit zurück.

Es liegt hier m.E. der Verdacht nahe, dass man mit der Verordnungsermächtigung der Nachfolgeregierung bewusst ein "Geschenk" hinterlassen wollte. Für die Beamten wollte man nichts tun.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Marco Lorenz am 12.02.2024 22:23
@ ChRosFw

auch wenn manche Punkte, die Du schreibst, durchaus richtig sind, gibt es für diese Anfrage doch noch eine andere Intention:

Ich hatte mich in dieser Angelegenheit an die Mitglieder des Finanzausschusses gewandt, da mit das Finanzministerium die Antwort auf meine Nachfragen verweigert und immer nur mitteilt, dass die Verordnung "aufgrund der Komplexität der Materie" noch in Vorbereitung sei.

Auf meine Nachfrage hatten sich der Ausschutzvorsitzende Björn Thümler und die Abgeordnete Melanie Reinecke bei mir gemeldet und mir angeboten, eine kleine Anfrage zu stellen. Allerdings ist diese Anfrage extrem verkürzt, da ich folgende Fragen gestellt habe:

-   Wann ist mit der Festsetzung und Veröffentlichung des Familienergänzungszuschlags gem. § 36a NBesG für die
    Zeit ab dem, 01.01.2023 zu rechnen?
-   Warum ist diese Festsetzung trotz Gesetzesvorbehalt nicht - wie in Bremen und Schleswig-Holstein - direkt im
     Besoldungsgesetz erfolgt?
-    Weshalb war es - anders als bspw. in Bremen und Schleswig-Holstein - nicht möglich, zeitnah zur
     Verabschiedung der Änderung des NBesG die daraus resultierenden Maßnahmen zu veranlassen?
-    Wird bei dieser Verzögerung zumindest die Erhöhung der Regelsätze nach dem SGB II bei der Berechnung des
     Zuschlags berücksichtigt, damit das Abstandsgebot gewahrt bleibt? Wo ist die der Festsetzung         
     zugrundeliegende Berechnung einzusehen?
-    Wie werden die betroffenen Beamtinnen und Beamten für die verzögerte Zahlung entschädigt (Verzugszinsen
      etc.)
-    Wer übernimmt die politische Verantwortung für die Aufrechterhaltung eines verfassungswidrigen Zustandes
      und eine Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber den Beamtinnen und Beamten, und welche Konsequenzen 
      zieht diese Person?


Neben Herrn Thümler und Frau Reinecke haben sich auch noch das Büro des Abgeordneten meines Wahlkreises, Eike Holsten (CDU), sowie die Ausschussmitglieder Peer Lilienthal (AFD) Sina Beckmann (Grüne) zurückgemeldet und mit versprochen, in der Sache nachzufragen. Frau Beckmann hat mit indem Zusammenhang vorab noch mitgeteilt, "dass die Befassung des Kabinetts mit dem Verordnungsentwurf zur Freigabe der Verbandsbeteiligung ist im 1. Quartal 2024 zu erwarten ist".

Die übrigen Abgeordneten haben es nicht für nötig erachtet, zu antworten. Insbesondere kein Abgeordneter der SPD, während von allen anderen Fraktionen zumindest ein Abgeordneter geantwortet hat.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 12.02.2024 22:54
@ ChRosFw

auch wenn manche Punkte, die Du schreibst, durchaus richtig sind, gibt es für diese Anfrage doch noch eine andere Intention:

Ich hatte mich in dieser Angelegenheit an die Mitglieder des Finanzausschusses gewandt, da mit das Finanzministerium die Antwort auf meine Nachfragen verweigert und immer nur mitteilt, dass die Verordnung "aufgrund der Komplexität der Materie" noch in Vorbereitung sei.

Auf meine Nachfrage hatten sich der Ausschutzvorsitzende Björn Thümler und die Abgeordnete Melanie Reinecke bei mir gemeldet und mir angeboten, eine kleine Anfrage zu stellen. Allerdings ist diese Anfrage extrem verkürzt, da ich folgende Fragen gestellt habe:

-   Wann ist mit der Festsetzung und Veröffentlichung des Familienergänzungszuschlags gem. § 36a NBesG für die
    Zeit ab dem, 01.01.2023 zu rechnen?
-   Warum ist diese Festsetzung trotz Gesetzesvorbehalt nicht - wie in Bremen und Schleswig-Holstein - direkt im
     Besoldungsgesetz erfolgt?
-    Weshalb war es - anders als bspw. in Bremen und Schleswig-Holstein - nicht möglich, zeitnah zur
     Verabschiedung der Änderung des NBesG die daraus resultierenden Maßnahmen zu veranlassen?
-    Wird bei dieser Verzögerung zumindest die Erhöhung der Regelsätze nach dem SGB II bei der Berechnung des
     Zuschlags berücksichtigt, damit das Abstandsgebot gewahrt bleibt? Wo ist die der Festsetzung         
     zugrundeliegende Berechnung einzusehen?
-    Wie werden die betroffenen Beamtinnen und Beamten für die verzögerte Zahlung entschädigt (Verzugszinsen
      etc.)
-    Wer übernimmt die politische Verantwortung für die Aufrechterhaltung eines verfassungswidrigen Zustandes
      und eine Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber den Beamtinnen und Beamten, und welche Konsequenzen 
      zieht diese Person?


Neben Herrn Thümler und Frau Reinecke haben sich auch noch das Büro des Abgeordneten meines Wahlkreises, Eike Holsten (CDU), sowie die Ausschussmitglieder Peer Lilienthal (AFD) Sina Beckmann (Grüne) zurückgemeldet und mit versprochen, in der Sache nachzufragen. Frau Beckmann hat mit indem Zusammenhang vorab noch mitgeteilt, "dass die Befassung des Kabinetts mit dem Verordnungsentwurf zur Freigabe der Verbandsbeteiligung ist im 1. Quartal 2024 zu erwarten ist".

Die übrigen Abgeordneten haben es nicht für nötig erachtet, zu antworten. Insbesondere kein Abgeordneter der SPD, während von allen anderen Fraktionen zumindest ein Abgeordneter geantwortet hat.


Prinzipiell wäre ja auch mal interessant, ob die genannten MDL´s auch eine Meinung zu den starken Anpassungen in Sachen haben
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Kalimochero am 14.02.2024 15:45
Das Problem ist insbesondere in Niedersachsen die fehlende Mietenstufe. In NRW Kommilitone von mir (Kinder, Stufe etc, alles gleich) 400€ mehr. Das ist schon heftig.
Müsste ja auch Thema in West Niedersachsen sein, aufgrund der nrw Nähe. Wenn ich die Besoldungsrechner durchspiele, sind wir in Niedersachsen schlusslicht...Das Gesetz von 2022 zur amtsangemessenen A. ist nur Augenwischerei.
Ich sehe auch keine Partei die das aktiv angeht.




Interessant ist mal ein Blick nach Sachsen, siehe auch hier im Forum….

Vorausgeschickt alle Reglungen der Länder sind am gleichen verfassungsmäßigen Maßstab zu messen

In Sachsen sind bereits bei einer Besoldung A11, Endstufe verheiratet schon jetzt   Monatlich rd. 170 € brutto mehr auf dem Gehaltszettel… bei A16, Endstufe, verheiratet sogar schon rd. 260 € brutto monatlich….

Jetzt sollen zusätzlich zu den 200,- €  monatliche Erhöhung (ab 01.1.24), die in Sachsen in einen Prozentuale Erhöhung umgerechnet wird (4,76%), ab dem 01.01.2024 zusätzlich 4,1% monatlich als Sonderzahlung (unbefristet) für den verfassungsmäßigen Abstand sorgen… die Qualifizierung als Sonderzahlung soll deutlich machen, dass es sich hierbei um die Zahlung zur Einhaltung des Abstandsgebotes handelt……

Insgesamt soll das davon wie hier beschrieben aussehen:

https://www.sbb.de/aktuelles/news/ergebnis-der-tarifuebertragung/

Dann würde sich der Abstand zu NIedersachsen noch weiter zum Lasten der niedersächsischen Beamten verschlechtern… Offenbar sind die Gewerkschaftsvertreter dort engagierter als in NIedersachsen…
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Kalimochero am 14.02.2024 15:53
2 Kinder, nicht verheiratet, A13, Stufe 9.
NRW 4684€
Nds 4232€

452€ im Monat (5.424€/Jahr) und NRW hat das vor zwei Jahren angepasst.

Nach Bayern brauchen wir gar nicht erst schauen...

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Kalimochero am 14.02.2024 16:03
https://www.focus.de/politik/deutschland/satte-zuschlaege-beamte-sollen-wegen-gestiegener-mietkosten-fast-10-000-euro-mehr-bekommen_id_180400320.html

Warum passiert das in Niedersachsen nicht?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: MonteCristo am 14.02.2024 18:47
2 Kinder, nicht verheiratet, A13, Stufe 9.
NRW 4684€
Nds 4232€

452€ im Monat (5.424€/Jahr) und NRW hat das vor zwei Jahren angepasst.

Nach Bayern brauchen wir gar nicht erst schauen...

In RLP gibt es noch weniger... Kostendämpfungspauschale bei A13 sind dann noch mal 300€ Abzug jährlich.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Kalimochero am 14.02.2024 20:03
Wären bei mir in Stufe 9 4.384€ (Nds. 4232€). Niedersachsen ist Schlusslicht in der Besoldung.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Hans Werner Mangold am 14.02.2024 20:19
Wären bei mir in Stufe 9 4.384€ (Nds. 4232€). Niedersachsen ist Schlusslicht in der Besoldung.

Ist nicht das Saarland Schlusslicht in der Besoldung?!
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Kalimochero am 14.02.2024 20:42
4.200€ vs 4232€ Niedersachsen..nimmt sich nichts.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: BeamteNI am 14.02.2024 20:43
Wären bei mir in Stufe 9 4.384€ (Nds. 4232€). Niedersachsen ist Schlusslicht in der Besoldung.

Ist nicht das Saarland Schlusslicht in der Besoldung?!

Niedersachsen liegt gerade für Alleinstehende noch im (unteren) Mittelfeld. Für Familien schon zu den unteren 30 Prozent der Bundesländer. Aber es ist auf keinen Fall Schlusslicht…
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 14.02.2024 20:55

In RLP gibt es noch weniger... Kostendämpfungspauschale bei A13 sind dann noch mal 300€ Abzug jährlich.
Was ist die Kostendämpfungspauschale?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: MonteCristo am 14.02.2024 21:48

In RLP gibt es noch weniger... Kostendämpfungspauschale bei A13 sind dann noch mal 300€ Abzug jährlich.
Was ist die Kostendämpfungspauschale?

Irgendwie schon fast lustig, dass die Niedersachsen das noch nicht einmal mehr kennen.

Die Kostendämpfungspauschale ist eine Selbstbeteiligung der Beamten an den Kosten für die gesundheitliche Versorgung. Sie wird von den Beihilfezahlungen des Dienstherrn abgezogen.
Diese würde eingeführt, als man in der gesetzlichen Krankenkasse 10€ pro Quartal zahlen musste wenn man zum Arzt ging (man bemerke die leichte Diskrepanz)und in vielen BL wieder abgeschafft als der 10€ Beitrag abgeschafft wurde.



Bei A13 sind das die ersten 300€ pro Jahr. Da kommt man so ziemlich jedes Jahr drüber...
Die kann man also bei der Jahresbesoldung gleich getrost abziehen.


Von den Besoldungsstufen her gibt es sich fast nichts. Gleich schlecht sozusagen. Nur für die letzte Besoldungsstufen 12 muss der Niedersachse "nur" 4 Jahre warten, der Rheinland - Pfälzer 5 Jahre.
Naja, dafür hat Rheinland -Pfalz schöne Weinanbaugebiete :-)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 16.02.2024 16:51
Mal was Interessantes aus Berlin vom HPR, der in einer Stellungnahme an das BVerfG zu den Verfahren 2 BvL 5/18 - 9/18 mal Tacheles redet…. Passt perfekt zu Niedersachsen was die Weigerungshaltung der Anpassung betrifft und auch einen Seitenhieb auf die  Tricks mit den Ergänzungszuschlägen

https://www.berlin.de/hpr/_assets/stellungnahme_hpr_vom_30.01.2024.pdf?ts=1708019930

Und hier der Hintergrund der Stellungnahme

https://www.berlin.de/hpr/aktuelles/hpr-aktuell/hpr-aktuell-2024/hpr-aktuell-info-eine-vertane-chance-1417382.php
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: AVP am 20.02.2024 10:35
2 Kinder, nicht verheiratet, A13, Stufe 9.
NRW 4684€
Nds 4232€

452€ im Monat (5.424€/Jahr) und NRW hat das vor zwei Jahren angepasst.

Nach Bayern brauchen wir gar nicht erst schauen...

Das sieht in Hessen, Thüringen, Sachsen -Anhalt, Hamburg, ab März beim Bund, BaWü etc. nicht groß anders aus.

Mittlerweile ist das Amt gar nicht mehr entscheidend, sondern der Dienstherr. Eine A13 Stufe 9 entspricht in Hessen halt nur einer A11 Stufe 7 (4.226€ bei 2 Kindern).

Ich kann nur empfehlen sich mal beim Abgeordneten des eigenen Wahlkreises mit entsprechenden Beispielrechnungen zu melden und auf die eklatanten Unterschiede aufmerksam zu machen, vielen ist dies wohl gar nicht bekannt.
Oder man wechselt zum Bund, aktuell und die nächsten Jahre wird sowieso überall händerringend nach Personal gesucht

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Librarian am 20.02.2024 10:48
Ich erhielt heute die Eingangsbestätigung für meinen Widerspruch gegen die mir gewährte Besoldung für das Jahr 2023 (ich habe den Mustertext der GEW nachgenutzt). Interessant dabei empfinde ich folgende Stelle, die letztes Jahr noch ganz anders klang:

Zitat
Abschließend weise ich darauf hin, dass gemäß § 4 Abs. 7 des NBesG Ansprüche auf Besoldung, die über die in diesem Gesetz vorgesehene Besoldung hinausgehen, grundsätzlich in jedem Haushaltsjahr, für das die zusätzliche Besoldung verlangt wird, schriftlich gegenüber dem Dienstherrn geltend zu machen sind.

In der Eingangsbestätigung für meinen Widerspruch bzgl. 2022 hieß es noch deutlich, ich solle darauf verzichten, jedes Jahr erneut Widerspruch einzulegen  :o Nun gut, mir soweit egal, da ich ohnehin jedes Jahr Widerspruch einlege  8)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Jimbo am 20.02.2024 11:01
Ich erhielt heute die Eingangsbestätigung für meinen Widerspruch gegen die mir gewährte Besoldung für das Jahr 2023 (ich habe den Mustertext der GEW nachgenutzt). Interessant dabei empfinde ich folgende Stelle, die letztes Jahr noch ganz anders klang:

Zitat
Abschließend weise ich darauf hin, dass gemäß § 4 Abs. 7 des NBesG Ansprüche auf Besoldung, die über die in diesem Gesetz vorgesehene Besoldung hinausgehen, grundsätzlich in jedem Haushaltsjahr, für das die zusätzliche Besoldung verlangt wird, schriftlich gegenüber dem Dienstherrn geltend zu machen sind.

In der Eingangsbestätigung für meinen Widerspruch bzgl. 2022 hieß es noch deutlich, ich solle darauf verzichten, jedes Jahr erneut Widerspruch einzulegen  :o Nun gut, mir soweit egal, da ich ohnehin jedes Jahr Widerspruch einlege  8)

Das ist allerdings nichts Neues, es wurde erst vor Kurzem entschieden dass dieser Widerspruch wieder jährlich gemacht werden muss.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 20.02.2024 12:37
Pressemitteilung vom 20.02.204:

Sonderzahlung zum Ausgleich der Inflation für Beamtinnen und Beamte - Gesetz geht nach Abschluss der Verbandsbeteiligung an den Niedersächsischen Landtag
 

Nach Abschluss der Verbandsbeteiligung hat die Niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf beschlossen, der für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie vorsieht. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden Gewerkschaften und Verbände beteiligt und deren Anregungen zum Teil aufgegriffen.

Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht, verbunden mit der Bitte um sofortige Ausschussüberweisung. Das würde einen Beschluss im März-Plenum ermöglichen. Sollte der Landtag im März zustimmen, können im Anschluss die Auszahlungen in die Wege geleitet werden.

Die Beamtinnen und Beamten könnten so voraussichtlich mit der Besoldung für April 2024 eine einmalige Inflationsausgleichsauszahlung von 1.800 Euro erhalten. Außerdem sind für die Monate Januar bis Oktober 2024 monatliche Zahlungen in Höhe von 120 Euro vorgesehen, wobei die Beträge für Januar bis März in die Aprilzahlung einbezogen werden sollen. Im April käme es damit zu einer Ausgleichszahlung von 2.280 Euro.

Die Sonderzahlungen gehen an die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Höhe ihres individuellen Versorgungssatzes sowie an die Altersgeldempfängerinnen und -empfänger in Höhe ihres individuellen Anteilssatzes.

Mit dem vom Kabinett auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf wird der erste Teil des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 9. Dezember 2023 übernommen. Die Übertragung der ebenfalls in den Tarifverhandlungen vereinbarten Entgeltsteigerung soll in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden, da sie wesentlich komplexer ist als eine Sonderzahlung. Die Landesregierung hat sich für das stufenweise Vorgehen entschieden, um den Inflationsausgleich möglichst schnell auszahlen zu können.

Die Tarifbeschäftigten sollen die erste Sonderzahlung zusammen mit den Februarbezügen am Ende des Monats erhalten. Hierfür ist kein Beschluss des Landtages nötig.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mf.niedersachsen.de

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Kalimochero am 20.02.2024 13:55
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/die-bundesregierung-will-beim-personal-auf-keinen-fall-sparen-19502694.html#void

Da bleibt für uns nicht mehr viel übrig.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Pukki am 20.02.2024 16:49
Was hat denn die Personalsituation beim Bund mit der aktuellen Besoldungsrunde in Niedersachsen zu tun?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 22.02.2024 15:18
Hier der aktuelle Link im Nilas zum Vorgang - Inflationsausgleichzahlung mit offiziellem Gesetzentwurf

https://www.nilas.niedersachsen.de/portala/vorgang/V-466665
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 22.02.2024 22:38
Hier der aktuelle Link im Nilas zum Vorgang - Inflationsausgleichzahlung mit offiziellem Gesetzentwurf

https://www.nilas.niedersachsen.de/portala/vorgang/V-466665

Vielen Dank.

Ich bin gespannt, was mit Erhöhung Ende des Jahres passiert. Mit jedem Monat, der verstreicht, hoffe ich auf mehr Nachbarländer, die nicht den besprochenen, sondern den besseren Weg gehen.
Der erste "falsche" Schritt wurde mit diesem Gesetz gemacht. Und trotzdem können sich wieder alle in NDS. auf die Schulter klopfen....
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 22.02.2024 23:11
Hier mal die Begründung aus Brandenburg……zur frühzeitigen Anpassung
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Kirk40 am 23.02.2024 09:28
Moin
Brandenburg wäre das zweite mitteldeutsche Bundesland, was mit solch einem Schritt den Vorgaben des Herrn Voßkuhle annähert. Fehlt noch Thüringen. Aber aufgrund der Wahlen, dürfte es auch dort es nicht mehr lange dauern bis ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag kommt.

Die nächsten Wahlen in Niedersachsen finden ja erst in 2027 statt. Insofern hat der Herr Heere ja noch ein bißchen Zeit. Allerdings fehlt mir daran der Glaube. Siehe auch seine Äußerungen zur Allimentation vor den und nach der letzten Landtagswahl.
Die Niedersachsen und die Bremer haben sich letzten Jahren nicht so sehr um das Wohlergehen ihrer Beamten gekümmert. Und das ist noch sehr wohlwollend formuliert. Aber nach 20 jahren in der Bremer und der niedersächsischen Finanzverwaltung hat man leider keine Illusionen mehr.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Koi am 23.02.2024 09:48
Hier mal die Begründung aus Brandenburg……zur frühzeitigen Anpassung

Was ist das denn für eine Idee mit den Sonderzuschlägen? Da gibt man dann an dass man den Dienstherrn wechseln möchte und bekommt dann zur Verhinderung dieses behaupteten Vorhabens einen Zuschlag?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: loustead am 23.02.2024 10:13
Es fehlt den Politikern (nicht nur in Niedersachsen!) an Fach- und Sachkompetenz. Das Vorgehen des Landes Brandenbrug, aber auch des Landes Sachsen ist vorbildhaft, wenn sie sich auch erst nach Beschluss des BVG (vom 22. Juni 2023 - 2 C 4.22) richtig orientieren.
Der Sockelbetrag von 200 € kann gar nicht rechtskonform sein, von den praktischen Nullrunden 2023 und 2024 ganz zu schweigen. Dennoch scheint man u.a. in Bayern da eine andere Meinung zu haben. Falls sich unsere Politiker in Niedersaschsen darauf verlassen, am Ende nur denen, die einen Widerspruch gegen ihre Alimentation für das Jahr 2023 eingereicht haben (Bestätigung kam bei mir gestern) einen Ausgleich zahlen zu müssen, so hoffe ich, dass sie mit dieser schäbigen Vorgehensweise scheitern mögen.


Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Altoran am 23.02.2024 10:14
Moin
Brandenburg wäre das zweite mitteldeutsche Bundesland, was mit solch einem Schritt den Vorgaben des Herrn Voßkuhle annähert. Fehlt noch Thüringen. Aber aufgrund der Wahlen, dürfte es auch dort es nicht mehr lange dauern bis ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag kommt.

Die nächsten Wahlen in Niedersachsen finden ja erst in 2027 statt. Insofern hat der Herr Heere ja noch ein bißchen Zeit. Allerdings fehlt mir daran der Glaube. Siehe auch seine Äußerungen zur Allimentation vor den und nach der letzten Landtagswahl.
Die Niedersachsen und die Bremer haben sich letzten Jahren nicht so sehr um das Wohlergehen ihrer Beamten gekümmert. Und das ist noch sehr wohlwollend formuliert. Aber nach 20 jahren in der Bremer und der niedersächsischen Finanzverwaltung hat man leider keine Illusionen mehr.

Thüringen hatte bereits ab 1.1.23 alle Tabellenwerte um 3,25 Prozent erhöht. Da dies aber wohl im Vorfeld der Besoldungsrunde 2023 stattfand, wird es hier https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/ (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/) nicht berücksichtigt.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Kirk40 am 23.02.2024 11:24
Ja, stimmt bitte um Nachsicht.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 23.02.2024 11:32
Da aber in Thgüringen die Erhöhung mit der aktuellen Anpassung verrechnet wird, steht Thüringen auch nicht anders da als NI
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Admin am 23.02.2024 13:09
Thüringen hatte bereits ab 1.1.23 alle Tabellenwerte um 3,25 Prozent erhöht. Da dies aber wohl im Vorfeld der Besoldungsrunde 2023 stattfand, wird es hier https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/ (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/) nicht berücksichtigt.

Genau! Das wäre ja sonst wie ein zurückgefordertes Geschenk.
Wir haben hier nun aber eine Fußnote als Hinweis darauf angebracht!
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Altoran am 23.02.2024 14:12
Da aber in Thgüringen die Erhöhung mit der aktuellen Anpassung verrechnet wird, steht Thüringen auch nicht anders da als NI

Da die ersten 3.25 Prozent in Thüringen wie gesagt ab dem 1.1.23 gelten, steht Thüringen insgesamt und prozentual tatsächlich doch besser da. Ebenso in Hinblick auf die prognostizierten Tabellenwerte 2025.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 24.02.2024 13:07
Es fehlt den Politikern (nicht nur in Niedersachsen!) an Fach- und Sachkompetenz.

Das hat doch herzlich wenig mit Politik zu tun. Die gibt die erster Richtung vor. Der Rest ist eine Frage der Verwaltung und Beratung.

Ich sehe den Kompetenzverlust nicht bei den Leuten mit dem Hut auf, sondern darunter. Leider stehen da fast nur Leute von uns, weshalb es schöner ist, die Schuld nach oben zu geben.
Aber das hat wieder nichts mit dem Thema zu tun.

Ich bete einfach nur, dass irgendwo jemand ist, der im Finanzministerium ruft: "Chance nutzen! Lineare Erhöhung!"
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Bastel am 24.02.2024 13:18
Was denkst du wohl, wer die Vorgaben macht? Der Beamte?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: loustead am 24.02.2024 14:32
"Politik bezeichnet die Strukturen (Polity), Prozesse (Politics) und Inhalte (Policy) zur Regelung der Angelegenheiten eines Gemeinwesens durch allgemein verbindliche und somit in der Regel auf politischer Macht beruhende Entscheidungen."
https://de.wikipedia.org/wiki/Politik (letzter Aufruf 24.02.2024)

Man könnte noch an den letzten Absatz anfügen: ...unter Einhaltung geltenden Rechtes und geltender Gesetze!  Genau da mangelt es! Vor allen Dingen werden Prozesse verschleppt und Inhalte aufgeschoben! Die Rechtsgrundlagen werden ignoriert und Beratung wird dem Anschein nach nur unzureichend in Anspruch genommen. Die Politik hat übrigens immer dann versagt, wenn Gerichte Entscheidungen einfordern müssen oder getroffene einkassieren!

Anmerkung:
Beamte in Niederaschsen verschiedener Besoldungsgruppen befinden sich stets in der Schlussgruppe, bei der Höhe der Besoldung (s. dazu Besoldungstabellen der Länder) und z.B. hier: https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dienst-und-beamte/++co++7f86857a-cd5b-11ed-b069-001a4a160123
Auf dieser Homepage sind übrigens auch direkte Länder-Vergleiche möglich und da staunt man nicht schlecht!
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 24.02.2024 14:51
Was denkst du wohl, wer die Vorgaben macht? Der Beamte?

Was denkst du wohl, was ich mit "der Rest ist Beratung" meine? Danke, dass du dich so gut in mein Bild fügst.

@loustead: "Als Politiker wird eine Person bezeichnet, die ein politisches Amt[1] oder Mandat innehat oder in sonstiger Weise politisch wirkt.[2] Politiker sind meist Mitglied einer Partei.[1]" aus Wikipedia: Politiker. (letzter Aufruf: 24.2.24)
Da von "Politikern" die Rede war, brauchen wir keine Erklärung von Politik. Auch dein Beitrag passt wieder in mein Bild.
Meine Beiträge leider auch.

Können wir uns jetzt darauf konzentrieren, was die Landesregierung macht und wie wir Einfluss auf diese nehmen können?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: loustead am 24.02.2024 15:06
Es fehlt den Politikern (nicht nur in Niedersachsen!) an Fach- und Sachkompetenz.
Das hat doch herzlich wenig mit Politik zu tun.
Wer schwenkte also begrifflich von den Personen (Politikern) auf den allg. Begriff Politik?
Bastel hat die richtige Frage gestellt - Punkt.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: BeamteNI am 24.02.2024 17:47
Der Finanzminister wird sich nicht direkt mit der genauen Ausgestaltung der Besoldung beschäftigen. Das sind wirklich mehr die Staatssekretäre und Referatsleiter. Die Politik gibt natürlich die Richtlinien vor.
 Von daher habt ihr alle ein bisschen Recht und wir können uns wieder darauf konzentrieren, das die Besoldung in Niedersachsen nicht ganz abfällt. Ich möchte irgendwann ein Haus kaufen, der studierte bei Simens nebenan verdient nur mittlerweile das doppelte Brutto von mir.

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Marco Lorenz am 27.02.2024 22:36
Die Antwort der Landesregierung, in Form des Finanzministeriums auf die kleine Anfrage der CDU bzgl. des Familienergänzungszuschlags ist zwischenzeitlich eingegangen:

Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung
gemäß § 46 Abs. 2 GO LT
mit Antwort der Landesregierung
[/b]

Anfrage der Abgeordneten Melanie Reinecke und Dr. h.c. Björn Thümler (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung

Familienergänzungszuschlag gem. § 36 a NBesG

Anfrage der Abgeordneten Melanie Reinecke und Dr. h. c. Björn Thümler (CDU), eingegangen am
08.02.2024 - Drs. 19/3455,

an die Staatskanzlei übersandt am 09.02.2024

Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 26.02.2024

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Mit dem Niedersächsischen Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation vom 23. September 2022
(Nds. GVBl. Nr. 33/2022, S. 611 ff.) ist vor dem Hintergrund konkretisierender Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zur zwingenden Einhaltung eines Mindestabstandes zur sozialen Grundsicherung und zur Gewährleistung einer ausreichenden Alimentation von alleinverdienenden Beamtinnen und Beamten mit Familie bei mehr als zwei Kindern § 36 a in das Niedersächsische Besoldungsgesetz eingefügt worden, der bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf Familienergänzungszuschlag begründet.
Die Änderung trat zum 1. Januar 2023 in Kraft. In § 36 a Abs. 6 Satz 2 NBesG wurde die Landesregierung ermächtigt, die jeweils maßgebliche Höhe des Familienergänzungszuschlags sowie die Einzelheiten des Verfahrens durch Verordnung zu regeln. Eine solche Verordnung ist bis heute nicht erlassen worden. Das für Besoldung zuständige Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung kündigt auf seiner Homepage unverändert an: „Nähere Informationen dazu werden zu gegebener Zeit auf unserer Internetseite veröffentlicht werden“.

1. Welche konkreten Hinderungsgründe rechtfertigen angesichts von Gesetzeszweck und Adressatenkreis der Regelung, dass die Landesregierung ein Jahr nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung, mehr als 15 Monate nach Verabschiedung des Niedersächsischen Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation und anderthalb Jahre nach Einbringung des korrespondierenden Gesetzentwurfes durch die Landesregierung von der Ermächtigung in § 36 a Abs. 6 Satz 2 NBesG bisher keinen Gebrauch gemacht hat?

Mit der Erstellung des Verordnungsentwurfs wurde zeitnah nach der Verabschiedung des Niedersächsischen Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation durch den Landtag begonnen. Im weiteren Verlauf galt es vielfältige Fragestellungen zu klären. Insbesondere hinsichtlich der Berechnung des Grundsicherungsniveaus, das entsprechend der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung über die Regelbedarfsstufensätze hinaus weitere landesspezifische Komponenten beinhaltet, waren detaillierte Recherchen erforderlich. Ein ausführlicher Abstimmungsprozess mit der Arbeitsgruppe Normprüfung konnte bereits erfolgreich beendet werden, die Ressortbeteiligung steht kurz vor ihrem Abschluss.

Wegen zwischenzeitlich vorliegender aktuellerer Daten im Bereich des Grundsicherungsniveaus für das Kalenderjahr 2023 ist eine erneute Nachberechnung der bereits ermittelten Familienergänzungszuschlagsbeträge erforderlich. Der Verordnungsentwurf soll deshalb spätestens im April zur Verbandsbeteiligung freigegeben werden
.

2. Welche haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen wird der Erlass der ausstehenden Verordnung nach Einschätzung der Landesregierung in den Haushaltsjahren 2024 und 2025
ff. auslösen (bitte aufgeschlüsselt nach Zahl der betroffenen Mehrkinderhaushalte, Besoldungsgruppen der Empfänger, Nach- und laufenden Zahlungen sowie mutmaßlich unterschiedlicher Betragshöhe infolge der Erhöhung der Regelsätze nach SGB II)?


Für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 liegen noch keine Hochrechnungen vor. Darüber hinaus ist
die Aufschlüsselung mangels Kenntnis über die Anzahl der betroffenen Haushalte noch nicht möglich, weshalb diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden kann.


3. Wie werden die betroffenen Beamtinnen und Beamten für die verzögerte Zahlung entschädigt?

Die zustehenden Familienergänzungszuschlagsbeträge werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2023
ausgezahlt. Eine darüber hinausgehende Entschädigung für etwaige Zinsverluste ist im Besoldungsrecht nicht vorgesehen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Rukh am 28.02.2024 10:06
Ich bin ja maximal naiv. April Verbandsbeteiligung und dann? Über welchen Zeithorizont reden wir da?
Sobald die Verbandsbeteiligung erfolgt bekommt man die Öffentlichkeit die konkrete Ausgestaltung der Verordnung zu sehen?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: ChRosFw am 28.02.2024 12:38
Das OVG hat bestimmt schon einen Termin reserviert für den ersten Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO.  ;D
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Marco Lorenz am 29.02.2024 14:39
Ich bin ja maximal naiv. April Verbandsbeteiligung und dann? Über welchen Zeithorizont reden wir da?
Sobald die Verbandsbeteiligung erfolgt bekommt man die Öffentlichkeit die konkrete Ausgestaltung der Verordnung zu sehen?

Gemäß § 31 Abs. 3 GGO ist für die Abgabe einer Stellungnahme in der Regel eine Frist von sechs Wochen einzuräumen, in besonders eiligen Fällen kann die Frist bis auf drei Wochen verkürzt werden.

Ich gehe nicht davon aus, dass unser Dienstherr hierin einen besonders eiligen Fall sieht. Und spätestens im April bedeutet dann vermutlich eher, am 30. April, so dass die Frist zur Stellungnahme Mitte Juni ablaufen wird. Dann müssen die Stellungnahmen erst noch geprüft und der Verordnungsentwurf ggf. überarbeitet werden. Also wird die Verordnung vermutlich frühestens Mitte / Ende Juli erlassen und dann muss erst noch eine entsprechendes Update für die EDV-Programme für die Besoldungsberechnung erstellt und eingespielt werden. Mit ein bisschen Glück könnte es für September mit einer Auszahlung klappen.

Und dabei hat man ja den (höchststrittigen) Weg mit der Verordnungsermächtigung extra deswegen gewählt, um das ganze Verfahren zu beschleunigen  ::)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: ChRosFw am 29.02.2024 17:27
Nein, damit die Regierung die Besoldung nach Gutdünken ohne Beteiligung des Parlaments und der Öffentlichkeit regeln kann.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Marco Lorenz am 29.02.2024 23:50
Ist mir klar, wollte nur sarkastisch sein. ;)

Aber im Ernst, welche Recherchen sollen den bitte über ein Jahr gedauert haben? Mann hätte doch nur in Bundesländern wie NRW oder Bremen mal nachfragen müssen. Die haben schließlich die Berechnung der Höhe der familienbezogenen Besoldungsbestandteile wesentlich früher abgeschlossen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: SwenTanortsch am 01.03.2024 08:24
Ist mir klar, wollte nur sarkastisch sein. ;)

Aber im Ernst, welche Recherchen sollen den bitte über ein Jahr gedauert haben? Mann hätte doch nur in Bundesländern wie NRW oder Bremen mal nachfragen müssen. Die haben schließlich die Berechnung der Höhe der familienbezogenen Besoldungsbestandteile wesentlich früher abgeschlossen.

Es gibt offensichtlich keinen sachlichen Grund dafür, nach der Verabschiedung des Niedesächsischen Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation vom 23.09.2022 (Nds. GVBl. 2022 S. 611) seit mittlerweile knapp anderthalb Jahren nicht der Verpflichtung nachzukommen, die sich aus Art. 1 Nr. 3 § 36a Abs. 6 ergibt und die also lautet: "Die Landesregierung wird ermächtigt, die jeweils maßgebliche Höhe des Familienergänzungszuschlags sowie die Einzelheiten des Verfahrens durch Verordnung zu regeln." Da die Landesregierung seit spätestens Frühsommer 2022 weiß, dass die gewährte Alimentation mindestens in Teilen der niedersächsischen Beamtenschaft nicht amtsangemessen und also verfassungswidrig zu gering ist, was sie in jenem Frühsommer 2022 mit der aufgenommenen Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingestanden hat, sieht sie sich seit spätestens der Verabschiedung des Gesetzes gezwungen, an der Rechtsverordnung zu arbeiten, zu deren Erlass sie zum 01.01.2023 - dem Inkrafttreten des Gesetzes - ermächtigt worden ist (Art. 3 Nr. 1).

Die Beschaffung des notwendigen Datenmaterials und deren Ressortsabstimmung für die weiterhin nicht erlassene Rechtsverordnung ins Feld führen zu wollen, wäre entsprechend dabei offensichtlich eine sachwidrige Erwägung, da die Beschaffung sich sachlich - alles andere Material lag mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens vor - nur auf die Kosten der Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie des monetären Gegenwerts für die Sozialtarife beziehen könnte, dieses Material aber den niedersächsischen Behörden bereits seit Beginn der Arbeit an dem ursprünglichen Gesetzentwurf vorliegt und ein Abstimmungsprozess zur Klärung "vielfältige[r] Fragestellungen" offensichtlich im Gesetzgebungsverfahren bzw. bis spätestens der Inkrafttretung des Gesetzes hätte vollzogen werden müssen, wenn eine Landesregierung am Ausgangspunkt des genannten Gesetzgebungsverfahrens plante, mittels eines von ihr initiierten Gesetzentwurfs vom Gesetzgeber zur Rechtsverordnung ermächtigt zu werden, die zum 01.01.2023 gegeben werden sollte. Denn wenn sie dann im Anschluss an die von ihr im Gesetzgebungsverfahren initiierten Ermächtigung nach der ihr vom Gesetzgeber vollzogenen Erteilung der Ermächtigung weiterhin den von ihr am Ausgangspunkt des Gesetzgebungsverfahrens eingestandenen verfassungswidrigen Zustand fortbestehen lässt und also nicht bis zum 01.01.2023 - dem Datum der Inkrafttretung des Gesetzes - die Verordnung hat in Kraft treten lassen, um den Zustand der am Ausgangspunkt des Gesetzgebungsverfahrens eingestandenen verfassungswidrigen Unteralimentation auch noch weit mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes fortbestehen zu lassen, dann könnte sie dafür kaum die Ressortabstimmung ins Feld führen, welche letztere ja mit dem Kabinettsbeschluss bereits vollzogen worden ist, der den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hat. Denn der Kabinettsbeschluss zum Einbringen des Gesetzentwurfs vom 12.07.2022 (Nds.-Drs. 18/11498) in den Landtag muss ja mindestens eine einfache Mehrheit erhalten haben; er muss also zuvor zwischen den Ressorts abgestimmt worden sein (vgl. das Vorblatt der gerade genannten Drucksache; https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_18_12500/11001-11500/18-11498.pdf).

Entweder hätte sich die damalige Niedersächsische Landesregierung also mit diesem Kabinettsbeschluss als sachlich unfähig angesehen, die Sachlage - eine einfach herzustellende verfassungskonforme Alimentation ihrer Landesbeamten zu initiiteren, von der bislang noch kein Dienstherr in Deutschland angenommen hat (mir ist jedenfalls bislang kein solcher Fall bekannt), dass er sich aus sachlichen Gründe nicht in der Lage sähe, sie gewähren zu können - sachgerecht zu überblicken, wäre also von der einfachen Sachlage so überfordert gewesen, dass sie für keine sachgerechte Lösung hätte sorgen können, was sich seitdem unter der seit 2022 sich im Amt befindlichen Landesregierung ungebrochen fortgesetzt hätte, oder die heutige Landesregierung hätte sich nach ihrer Amtseinführung durchaus in der Lage gesehen, die einfache Sachlage zu überblicken, dann hätte sie sicherlich bis zum 01. März 2024 eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen, sollte man annehmen, und also nicht auch noch darüber hinaus und also weiterhin auf unbestimmte Zeit in die Zukunft hinein die im Frühsommer 2022 eingestandene verfassungswidrige Unteralimentation von mindestens Teilen der niedersächsischen Bediensteten ohne eine abschließende Handlung bestehen gelassen.

All diese Fragen werden sich dann sicherlich sachgerecht vor dem OVG klären lassen, da die Landesregierung ja ihr Handeln bis zum Abschluss ihrer Arbeit an der Rechtsverordnung sachgerecht dokumentiert hat, diese Dokumente  also ins Feld geführt werden können, um so das eigene Handeln transparent zu machen. Denn dazu sind die an Recht und Gesetz und darin weisungsgebundenen Behörden ja verpflichtet, transparent zu arbeiten.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Malkav am 01.03.2024 09:29
All diese Fragen werden sich dann sicherlich sachgerecht vor dem OVG klären lassen, da die Landesregierung ja ihr Handeln bis zum Abschluss ihrer Arbeit an der Rechtsverordnung sachgerecht dokumentiert hat, diese Dokumente  also ins Feld geführt werden können, um so das eigene Handeln transparent zu machen. Denn dazu sind die an Recht und Gesetz und darin weisungsgebundenen Behörden ja verpflichtet, transparent zu arbeiten.

Lese ich leichten Sarkasmus?

Das OVG wird selbstverständlich zeitnah und unmittelbar Rechtsschutz gewähren und dabei volllumfänglich über die inhaltliche Zulässigkeit eines solchen einkommensabhängigen Zuschlags befinden. Keinesfalls käme man auf die Idee diese Frage als entscheidungsunerheblich offen zu lassen, da bereits die Ermächtigung einen Verstoß gegen das Wesentlichkeitsgebot darstellen würde.  ;)

Wenn Richter etwas nicht entscheiden wollen, finden sie immer einen Weg  ::)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: SwenTanortsch am 01.03.2024 10:18
Sarkasmus? Aber doch nicht in Niedersachsen, Malkav: Das Land und seine hier seit 2005 vollzogene Besoldungsgesetzgebung bieten doch ganz bestimmt keinen Anlass dazu, wie sicherlich auch der Zweite Senat das in den anstehenden Entscheidungen so feststellen wird... Es ist alles im Lot auf dem Riverboat und jetzt fahren wir los nach Cuxhaven (oder war es nach Karlsruhe?).
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 05.03.2024 18:20
Ich bin nicht so 100% im Bild, aber ständig heißt es, die Entscheidung würde bald getroffen werden.

Das lese ich jetzt schon seit locker einem Jahr.

Wo kann man denn etwas zum aktuellen Stand lesen?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: KarloSchlau am 06.03.2024 11:05
Im Netz kann man dazu wenig finden. ich bin zumindest nicht fündig geworden...

Aber in Niedersachsen kannst du dir sicher sein, dass alles in Bezug auf Besoldung/ amtsangemessene Alimentation so lange aufgeschoben wird wie nur irgends möglich.

Andere Bundesländer sind da schon weiter...:
Brandenburg zieht die Besoldungserhöhung auf den 01.01.2024 vor und erhöht um 4,76 % und
in einem weiteren Schritt zum 01.07.2024 um weitere 5,54%.
Sachsen zahlt ab dem 01.01.2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 4,1 %, ab dem
01.11.2024 eine Erhöhung von 4,76 % und ab dem 01.02.2025 eine Erhöhung von 5,5 % aus.
Schleswig-Holstein erhöht ab dem 01.11.2024 die Besoldung um den Sockelbetrag von 200
Euro und um 5,5%. Ferner werden pro Kind Sonderzahlungen in Höhe von je 250 Euro für die
Jahre 2023 und 2024 ausgezahlt.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Rukh am 07.03.2024 11:59
Das wäre ja mal ein ganz guter Maßstab für unseren Dienstherren.
Man darf ja noch träumen - bin mal gespannt wann es den ersten Durchstich dieser hoch geheimen Nachberechnung gibt.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 08.03.2024 14:42
Am 13.03.24 soll der Landtag den im Ausschuss modifizierten Gesetzentwurf zu den Inflationsausgleichszahlungen beschließen

https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_05000/03501-04000/19-03666.pdf
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: clarion am 09.03.2024 07:15
Wieso beschließt NI nickte gleich das ganze Paket? Das tun andere Bundesländer auch?

Hat man in NI auch Probleme mit dem 200 € Sockel?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Jimbo am 09.03.2024 09:18
In Niedersachsen hat man das Problem dass man am liebsten gar nichts zahlen würde und am besten von seinen Beamten noch Geld dafür bekommen wollen würde dass wir hier arbeiten dürfen. Diese Wertschätzung, einfach bombastisch. Die politische Richtung in diesem Bundesland ist das allerletzte und kotzt einen nur noch an.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 09.03.2024 09:20
Es steht in NI noch viel bzgl. amtsangemessener Besoldu g aus, z.B. die vermutlich rechtsverletzende Auszahlung von Einkommensabhängigen Leistungen.
Meine unzureichende Vermutung ist eine Mischung aus Zeitspiel, Warten auf das BverG und mangelnde (handlungs)Kompetenz.
Ganz sicher bin ich mir nicht aber ich glaube, dass immer noch nach Mitteln und Wegen gesucht wird, möglichst wenig an der Grundbesoldung zu erhöhen. Trotz anstehenden Klatsche vom BverG.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Kalimochero am 09.03.2024 12:20
Das zieht sich doch nun seit Jahren hin. Andere Länder haben längst nachgebessert bzgl. BVG Urteil. Mir scheint als würden in Niedersachsen zu wenige klagen...Vielleicht sind die Verbände in den anderen Ländern auch besser aufgestellt.
Jetzt gibts erstmal den Tarifabschluss als Beruhigungspille. Dann wird wieder Monate nichts passieren.

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 09.03.2024 15:33
Die Zuständigen in den Spiegelreferaten von NMI und NMF sind zwar hochbezahlt, aber offenbar nur eingeschränkt leistungsfähig….

Bereits die relativ profane Übernahme der IAP Regelungen hat ja mehr als drei Monate gedauert….

Zudem wäre es viel schlauer gewesen, die Besoldung entsprechend dem Tarifergebnis umgehend anzupassen, da aktuell ja eine Entscheidung des BVerfG droht, die auf der Überprüfung der niedersächsischen Regelungen beruht….

Dann wird nämlich noch mehr Arbeit auf die leistungsbeschränkten Großverdiener zukommen….

Aber vielleicht wissen die auch gar nicht, dass das Verfahren auf der Jahresarbeitsliste 2023 des BVerfG steht…
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 09.03.2024 19:25
Genau, vielleicht wissen die auch garnichts...
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 09.03.2024 19:48
Es kommt jetzt der Ausgleich und später die Erhöhung, weil das "kompliziert" ist. Ergo: die Wahrscheinlichkeit, dass da etwas geht, ist nicht gerade klein.

Habe ich schon Mal geschrieben: je länger die brauchen, umso besser ist es für uns.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: KarloSchlau am 11.03.2024 09:42
Nicht unbedingt besser.

Das Besoldungsrecht kennt leider keine Verzinsung...
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 11.03.2024 20:39
Am 13.03.24 soll der Landtag den im Ausschuss modifizierten Gesetzentwurf zu den Inflationsausgleichszahlungen beschließen

https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_05000/03501-04000/19-03666.pdf

Bin ich gerade zu blöd, oder bekommen Beamte in elternzeit gem. § 2 Abs. 5 nun auch die 1.800 €? Ich muss es falsch verstehen, weil ich mir das nicht vorstellen kann.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 11.03.2024 21:35
Am 13.03.24 soll der Landtag den im Ausschuss modifizierten Gesetzentwurf zu den Inflationsausgleichszahlungen beschließen

https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_05000/03501-04000/19-03666.pdf

Bin ich gerade zu blöd, oder bekommen Beamte in elternzeit gem. § 2 Abs. 5 nun auch die 1.800 €? Ich muss es falsch verstehen, weil ich mir das nicht vorstellen kann.

Nach der Drucksache 19/3545 Seite 8.  wohl nicht:

Die Anpassung der Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucher- preise an die Arbeitsverhältnisse der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter, Anwärterinnen, Anwärter, Referendarinnen und Referendare entspricht der Regelung zu jährlichen Sonderzahlun- gen gemäß § 63 Abs. 1 NBesG. Die Gewährung der Sonderzahlung in voller Höhe ungeachtet des Beschäftigungsumfangs entspräche nicht einer systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung. Gleiches gilt für die Erweiterung des Referenzzeitraums oder einen Verzicht auf diesen, da ein Anspruch auf die Einmalzahlung auch für Tarifbeschäftigte ausscheidet, wenn das Arbeits-, Ausbildungs-, Studien- oder Praktikantenverhältnis während des gesamten Referenzzeit- raums (1. August bis 8. Dezember 2023) geruht hat und daher kein Entgeltanspruch bestand. Ein vor oder nach dem Referenzzeitraum liegender Entgeltanspruch ist für die Gewährung der Einmal- zahlung zur Abmilderung der Inflationsfolgen nach dem Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) vom 9. Dezember 2023 unbeachtlich. Auch diese Regelung wird systemgerecht auf die Besoldung übertragen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 12.03.2024 00:50
Bei Beamten in Elternzeit gilt das Verhältnis vor der Elternzeit. Wer vor dem 09.12. also mit 100% Arbeitszeit belastet war, erhält die 1800€. Steht doch so drin. Die Elternzeit hebt weder das Beamtenverhältnis auf, noch die Notwendigkeit des finanziellen Ausgleichs der Inflation.

Für am 9. Dezember 2023 ohne Dienstbezüge be￾urlaubte oder in Elternzeit ohne Dienstbezüge befindliche
anspruchsberechtigte Personen sind für die einmalige
Sonderzahlung nach Absatz 1 die Verhältnisse am Tag
vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeb￾lich. Für am ersten Tag des jeweiligen Kalendermo￾nats ohne Dienstbezüge beurlaubte oder in Elternzeit
ohne Dienstbezüge befindliche anspruchsberech￾tigte Personen sind für die monatlichen Sonderzah￾lungen nach Absatz 2 die Verhältnisse am Tag vor Be￾ginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeblich.

Absatz 1 sind 1800€, Absatz 2 de Folgezahlumgen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 12.03.2024 05:44
Nun sind es zwei verschiedene Aussagen, die zweite bezieht sich auf die aktuelle Drucksache und so verstehe ich es auch.

So wie man Niedersachsen kennt, bin ich dennoch etwas ungläubig.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 12.03.2024 08:55
Bei Beamten in Elternzeit gilt das Verhältnis vor der Elternzeit. Wer vor dem 09.12. also mit 100% Arbeitszeit belastet war, erhält die 1800€. Steht doch so drin. Die Elternzeit hebt weder das Beamtenverhältnis auf, noch die Notwendigkeit des finanziellen Ausgleichs der Inflation.

Für am 9. Dezember 2023 ohne Dienstbezüge be￾urlaubte oder in Elternzeit ohne Dienstbezüge befindliche
anspruchsberechtigte Personen sind für die einmalige
Sonderzahlung nach Absatz 1 die Verhältnisse am Tag
vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeb￾lich. Für am ersten Tag des jeweiligen Kalendermo￾nats ohne Dienstbezüge beurlaubte oder in Elternzeit
ohne Dienstbezüge befindliche anspruchsberech￾tigte Personen sind für die monatlichen Sonderzah￾lungen nach Absatz 2 die Verhältnisse am Tag vor Be￾ginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeblich.

Absatz 1 sind 1800€, Absatz 2 de Folgezahlumgen.

Man beachte den Zusatz anspruchsberechtigte Personen in der Empfehlung des Ausshusses....

Anspruchsberechtigt ist, wer Beamte(r) ist (dürfte auch bei Elternzeit so sein) UND im Zeitraum vom 01.08. - 08.12.2023 mindestens an einem Tag Anspruch auf Dienstbezüge hatte.

Wer vor dem 01.08.2023 in Elternzeit gegangen ist dürfte also keine IAP erhalten....
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 12.03.2024 09:21
Hast recht. Beim Überfliegen nicht wirklich auf den ersten Absatz geachtet.

Zumindest war das Bauchgefühl richtig, ob das jetzt gut ist oder nicht.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 12.03.2024 18:22
Bei Beamten in Elternzeit gilt das Verhältnis vor der Elternzeit. Wer vor dem 09.12. also mit 100% Arbeitszeit belastet war, erhält die 1800€. Steht doch so drin. Die Elternzeit hebt weder das Beamtenverhältnis auf, noch die Notwendigkeit des finanziellen Ausgleichs der Inflation.

Für am 9. Dezember 2023 ohne Dienstbezüge be￾urlaubte oder in Elternzeit ohne Dienstbezüge befindliche
anspruchsberechtigte Personen sind für die einmalige
Sonderzahlung nach Absatz 1 die Verhältnisse am Tag
vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeb￾lich. Für am ersten Tag des jeweiligen Kalendermo￾nats ohne Dienstbezüge beurlaubte oder in Elternzeit
ohne Dienstbezüge befindliche anspruchsberech￾tigte Personen sind für die monatlichen Sonderzah￾lungen nach Absatz 2 die Verhältnisse am Tag vor Be￾ginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeblich.

Absatz 1 sind 1800€, Absatz 2 de Folgezahlumgen.

Man beachte den Zusatz anspruchsberechtigte Personen in der Empfehlung des Ausshusses....

Anspruchsberechtigt ist, wer Beamte(r) ist (dürfte auch bei Elternzeit so sein) UND im Zeitraum vom 01.08. - 08.12.2023 mindestens an einem Tag Anspruch auf Dienstbezüge hatte.

Wer vor dem 01.08.2023 in Elternzeit gegangen ist dürfte also keine IAP erhalten....

Wo genau ist definiert wer anspruchsberechtigt ist? Das Wort alleine steht nur an dieser Stelle, oder? Als Mathematiker sehr unbefriedigend, hahaha.

Aber mal ehrlich: Das ist echt nicht lustig. Beamte die leider zu früh in Elternzeit gegangen sind, gehen leer aus? Obwohl sie genauso betroffen sind? Noch familienunfreundlicher geht's kaum! Naja schon, Niedersachsen!  Aber trotzdem.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 12.03.2024 18:52
Entspricht wohl den Vereinbarungen zum TV-L

Siehe hier: https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++0b6fd916-9f1a-11ee-92b6-35a1e4539ccd

Erhalten auch Beschäftigte, die im Laufe des Jahres 2023 in Elternzeit waren, das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld von 1.800,00 Euro?
Zunächst ist Voraussetzung für den Anspruch, dass ein Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht. Das ist auch bei Beschäftigten in Elternzeit der Fall (ruhendes Arbeitsverhältnis). Weiter müssen Entgelt oder vergleichbare Leistungen (s.o.) im Zeitraum von 1. August bis 8. Dezember 2023 bezogen worden sein.  Werdende Mütter erhalten das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld, wenn sie in diesem Zeitraum Leistungen nach den §§ 3, 19 MuSchG erhalten haben (d.h. bis acht (max. zwölf) Wochen vor und nach der Geburt des Kindes). Für die reine Elternzeit erfolgt keine Zahlung.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: FrauBlume am 12.03.2024 22:13
„die Verhältnisse am Tag  vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeb￾lic„

Aber das heißt doch, dass es um mein Verhältnis vor der Elternzeit geht. Wenn ich also im angegebenen Zeitraum in Elternzeit war, dann spielt die Zeit vor der Elternzeit eine Rolle…oder nicht?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 12.03.2024 23:53
„die Verhältnisse am Tag  vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeb￾lic„

Aber das heißt doch, dass es um mein Verhältnis vor der Elternzeit geht. Wenn ich also im angegebenen Zeitraum in Elternzeit war, dann spielt die Zeit vor der Elternzeit eine Rolle…oder nicht?

Aber es muss ein Anspruch bestehen….
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: FrauBlume am 13.03.2024 07:06
Aber der besteht doch aufgrund des Beamtenverhältnisses. Den zweiten Punkt bezüglich des Zeitraums kann man ja auchgrund der Elternzeit nicht erfüllen. Deswegen gibts doch die extra Klausel.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 13.03.2024 07:50
Ich bin mir sicher, dass beide Punkte erfüllt sein müssen, da sie durch das Wort UND verbunden sind (also kumulativ nicht alternativ)…..

Sofern der Anspruch vorliegt ist das der Anteil an der IAP zu zahlen
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 13.03.2024 10:52
Update BVerfG:

Neue Verfahren, welche Richter Maidowski entscheiden will in 2024

Berlin2  BvL 5/18 - 9/18

Aus 2023 bleibt drin Bremen 2 BvL 2/16 bis 6/16

Raus sind:

Niedersachsen 2 BvL 5/19 und Schleswig-Holstein 2 BvL 13/18
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 13.03.2024 18:46
Raus sind:

Niedersachsen 2 BvL 5/19 und Schleswig-Holstein 2 BvL 13/18

Was heißt das?! NDS kommt 2025?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 13.03.2024 18:49
Ich möchte meinen verhaltenen Optimismus gegen Realismus eintauschen: je länger es dauert und je mehr aber Bundesländer von der Einigung abweichen, umso schlechter sieht es bei uns aus.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 13.03.2024 18:54
IAP eben im Landtag einstimmig beschlossen…..
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 13.03.2024 22:33
Meldung zur IP

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Inflationsausgleich-fuer-Beamtinnen-und-Beamte-in-Niedersachsen,aktuellhannover15668.html
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: oat98 am 18.03.2024 18:08
Erfolgt bei euch die Auszahlung der IAP tatsächlich mit den April-Bezügen? Wir haben heute unsere Bezüge-Mitteilung für April erhalten - nichts zu sehen davon...  >:(
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: N8 am 18.03.2024 19:01
Erfolgt bei euch die Auszahlung der IAP tatsächlich mit den April-Bezügen? Wir haben heute unsere Bezüge-Mitteilung für April erhalten - nichts zu sehen davon...  >:(
wir bekommen die bezügemitteilung aus aurich erfahrungsgemäß einen monat nach auszahlung. können also viele wahrscheinlich noch nichts zu sagen
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 18.03.2024 19:28
Habe heute mal in der Bezügestelle nachgefragt, weil ich dort eh anrufen musste. Dort gab es erst am Freitag die Mitteilung und Zahllauf ist heute, von daher erst mit den Bezügen für Mai.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 18.03.2024 19:54
Die bekommen es nicht hin in 13 Tagen eine abzugsfreie Zusatzzahlung zu veranlassen? Mit anderen Worten: Besoldung + 2280€ ist wohl zu heftig.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Tyrion am 18.03.2024 21:38
Also das NLBV zahlt die Inflationsausgleichssonderzahlung für die Beamten mit den April-Bezügen in der nächsten Woche aus:

https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/zahlungen-nach-dem-nds-inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz-niszg-fur-den-besoldungs-und-versorgungsbereich-229297.html (https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/zahlungen-nach-dem-nds-inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz-niszg-fur-den-besoldungs-und-versorgungsbereich-229297.html)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 18.03.2024 21:42
So wie ich gehört habe, zahlt Landeshauptstadt für Jan.-April 2024 480 ,- mit April Bezügen (im Vorgriff), 1800,- aber erst im Mai 2024
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 19.03.2024 12:36
Hier mal eine Stellungnahme aus der Richterschaft zum Gesetzentwurf aus Brandenburg, die bei diesen Feststellungen nahezu ausnahmslos in allen Ländern gelten dürfte (Hervorhebungen durch Thread-Ersteller):

https://www.neuerichter.de/1900-2/

„ Unabhängig davon besteht grundlegender Veränderungsbedarf schließlich deshalb, weil ansonsten in Zukunft jede Besoldungsanpassung nach altem Muster mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Karlsruhe landen und mit zeitlichem Abstand immer wieder zu Nachzahlungen in Größenordnungen führen wird.

Das ist unbefriedigend, birgt ungeahnte Haushaltsrisiken und ist auch für die Bediensteten unzumutbar.

Die darin zum Ausdruck kommende Missachtung widerspricht nicht nur der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, sondern degradiert den gesamten öffentlichen Dienst zu einem notwendigen Übel.

Der mangelnde Respekt durch den Haushaltsgesetzgeber wiederum trägt zu einer Erosion der Anerkennung des öffentlichen Dienstes insgesamt bei, die es den betroffenen Bediensteten erheblich erschwert, ihren Aufgaben gerecht zu werden.

Alimentation ist im Vertrauen darauf zu gewähren, dass die Empfänger sich ihrer würdig erweisen und ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen werden. Eine Alimentation allein nach dem derzeitigen Sparsamkeitsprinzip setzt eine Abwärtsspirale in Gang, die der Bedeutung des öffentlichen Dienstes für das rechtsstaatliche Gemeinwesen nicht gerecht wird und damit im Ergebnis kontraproduktiv ist.“
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: KarloSchlau am 21.03.2024 10:28
Nach Rücksprache mit dem NLBV wird nächste Woche die IAP wie "versprochen" fließen.

Das NLBV hat die Bezugsart im System.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 28.03.2024 20:16
Bei der Frage der Diäten ist der Landtag mal wieder großzügig, da spielt auch die vermeintlich leere Landeskasse gar keine Rolle:

Niedersachsens Abgeordnete können sich auf üppige Diätenerhöhung freuen

Die Diäten der Abgeordneten im niedersächsischen Landtag sollen zum 1. Juli um 6,2 Prozent steigen. Der Landtag hatte vor Jahren einen Automatismus eingeführt, hält sich daran aber nur bei auch steigenden Löhnen. Der Bund der Steuerzahler kritisierte die Pläne.
 
Hannover. Die Diäten der 146 Abgeordneten im niedersächsischen Landtag sollen zum 1. Juli um 6,2 Prozent von jetzt 7635 Euro auf dann 8108 Euro steigen. Das ergibt sich nach Angaben des Landtags aus dem sogenannten Nominallohnindex, den das Landesamt für Statistik für das vergangene Jahr berechnet hat. Die Landtagsfraktionen signalisierten bereits ihre Zustimmung zu der üppigen Anhebung.

Die Diätenerhöhung folgt einem Automatismus, den der Landtag vor einigen Jahren eingeführt hat. Die Abgeordneten waren es leid, jährlich ihr Gehalt selbst festzulegen und die Angemessenheit rechtfertigen zu müssen. Für den Automatismus wurde die Bezahlung der Abgeordneten an die Vergütung von Beamten in der höchsten Stufe der A-16-Besoldung geknüpft. Seitdem richtet sich die Grundentschädigung nach der Entwicklung der Löhne.

Bestätigung ist Formsachse

Auch die Aufwandsentschädigung, mit der die Abgeordneten ihre Wahlkreisbüros und Material finanzieren, soll steigen. Der Zuschuss soll um 5 Prozent von 1635,88 Euro auf 1717,67 Euro angehoben werden. Landtagssprecher Jan-Thede Domeyer verwies darauf, dass es bisher nur eine Unterrichtung der Abgeordneten über die Lohn- und Preisentwicklung gebe. Für eine Diätensteigerung bedürfe es „einer Bestätigung durch den Landtag“. Das ist aber seit Jahren Formsache.

2020, im ersten Corona-Jahr, verzichteten die Abgeordneten auf eine Erhöhung – und ernteten Applaus. Auch im zweiten Jahr „verzichteten“ sie. Allerdings hätte der Automatismus zu einer Senkung der Diäten geführt. Im vergangenen Jahr wich der Landtag wieder ab. Statt der 2,4 nach Lohnentwicklung gönnte er sich 4,3 Prozent – um den Verzicht aus der Corona-Zeit nachzuholen.

Fraktionen verteidigen Anhebung

„Dass Abgeordnete als einzige Gruppe ihre Einkünfte selbst festlegen, wird in der Öffentlichkeit mitunter kritisch diskutiert“, sagte Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Bajus dieser Redaktion. Das Bundesverfassungsgericht sehe die Entscheidung darüber, wie hoch die Anhebung ausfalle, aber allein bei den jeweiligen Parlamenten. In Niedersachsen überprüfe zudem eine Diätenkommission regelmäßig die Höhe der Bezüge. „Sie hat die Angemessenheit zuletzt im vergangenen Jahr bestätigt“, sagte Bajus.

„Der Vorschlag zur Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung kommt nicht von den Abgeordneten selbst, sondern von der unabhängigen Diätenkommission“, sagte CDU-Fraktionssprecher Ralph Makolla. Ihr Vorschlag richte sich nach einem Index, der zu Beginn jeder Wahlperiode überprüft werde. Die Abgeordneten seien gut beraten, dieser Empfehlung zu folgen.

Kritik vom Steuerzahlerbund

Die AfD erklärte, dass sie der Diätenkommission vertraue. „Jedem Parlamentarier, dem ein Diätenzuwachs unangemessen erscheint, steht es zudem frei, die Gelder zu spenden“, sagte der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Peer Lilienthal. AfD-Abgeordnete hätten dies in der Vergangenheit bereits getan. „Die wiederkehrende Diskussion über Abgeordnetendiäten zeigt aber auch, wie wichtig es ist, endlich eine grundsätzliche Parlamentsreform anzugehen“, sagte Lilienthal. „Ein verschlankter Landtag wäre nicht nur leistungsfähiger, sondern auch kostengünstiger.“ Als Beispiel nannte er die „fünf gut bezahlten Landtagsvizepräsidenten“ der Altparteien.

Die SPD-Fraktion erklärte, sie habe das Thema gesehen, sich aber noch nicht damit beschäftigt.

Der Bund der Steuerzahler in Niedersachsen kritisiert unterdessen die Pläne. „Andere Arbeitnehmer mussten mit guten Argumenten für ihre Tarifanpassungen streiten“, sagte Vorstand Jan Vermöhlen der „Bild“-Zeitung. Die Landtagsabgeordneten entschieden selbst über ihre Gehaltserhöhung. „Das ist aber kein Muss.“

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: AVP am 29.03.2024 22:23
Finde die Orientierung an A16 für einen Abgeordneten ehrlich gesagt in Ordnung. Das passt vom Verhältnis schon. Und nach dieser Erhöhung wäre das auch noch im Lot (A16 Endstufe ist in Nds. derzeit 8.000€.)


In der Realität müsste aber A16 eigentlich auch deutlich höher liegen (die amtsangemessene Alimentation zieht sich ja durch alle Besoldungsgruppen), somit müssten auch die Abgeordnetendiäten eigentlich noch höher.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 29.03.2024 22:57
Finde die Orientierung an A16 für einen Abgeordneten ehrlich gesagt in Ordnung. Das passt vom Verhältnis schon. Und nach dieser Erhöhung wäre das auch noch im Lot (A16 Endstufe ist in Nds. derzeit 8.000€.)


In der Realität müsste aber A16 eigentlich auch deutlich höher liegen (die amtsangemessene Alimentation zieht sich ja durch alle Besoldungsgruppen), somit müssten auch die Abgeordnetendiäten eigentlich noch höher.

Betrachtet man aber die A 16 in der Endstufe wäre die in Aussicht gestellte Apassung in Höhe von 200,-  eine Erhöhung um 2,55%….. das wäre ja deutlich weniger als 6,2% … mal ganz abgesehen von en Zeitpunkten einmal ab November, einmal ab Juli….

Aber vielleicht gilt die Steigerungsrate, die ermittelt wurde auch für die Beamten … ds Gestz zur Anpassung ab November liegt ja noch nciht vor
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Jutta1899 am 03.04.2024 10:24
Hat schon jemand in Erfahrung bringen können, wie es sich nun tatsächlich mit den Personen verhält, die am 09.12.2023 in Elternzeit waren? Gibt es die 1800€ für diesen Personenkreis?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: heikre am 10.04.2024 11:08
Laut Auskunft aus dem Ministerium soll der Verordnungsentwurf bzgl. des Familienergänzungszuschlages nach
§ 36a NBesG nächste Woche zur Freigabe für die Verbandsbeteiligung durchs Kabinett. Man darf gespannt sein, wie sich die Verbände äußern und wie die ggf. vorgetragenen Einwendungen prozedural entkräftet werden. Ich hoffe es geht genauso schnell vor das BVerfG wie in Schleswig-Holstein.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Malkav am 10.04.2024 11:17
Ich hoffe es geht genauso schnell vor das BVerfG wie in Schleswig-Holstein.

Das dürfte noch viel schneller gehen, da eine Verordnung gar nicht zum BVerfG muss, sondern gem. 47 VwGO das OVG direkt entscheiden kann, ob solch eine Verordnung verfassungswidrig ist.

Das OVG-Verfahren dürfte dann ordentlich Munition liefern.

Die Länder, welche diese Ergänzungszuschläge "schlauerweise" (und aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes auch korrekterweise) direkt ins Gesetz geschrieben haben, werden sich bei Niedersachsen noch bedanken. Eventuell macht sich das OVG jedoch auch einen schmalen Fuß und nimmt gar keine inhaltliche Wertung vor, sondern kippt die VO allein wegen des Verstoßes gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Marco Lorenz am 11.04.2024 23:11
Laut Auskunft aus dem Ministerium soll der Verordnungsentwurf bzgl. des Familienergänzungszuschlages nach
§ 36a NBesG nächste Woche zur Freigabe für die Verbandsbeteiligung durchs Kabinett. Man darf gespannt sein, wie sich die Verbände äußern und wie die ggf. vorgetragenen Einwendungen prozedural entkräftet werden. Ich hoffe es geht genauso schnell vor das BVerfG wie in Schleswig-Holstein.

Weiß irgendjemand, wann die Kabinettssitzung stattfindet bzw. wo man das nachschauen könnte?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: FrauBlume am 13.04.2024 19:43
Hat schon jemand in Erfahrung bringen können, wie es sich nun tatsächlich mit den Personen verhält, die am 09.12.2023 in Elternzeit waren? Gibt es die 1800€ für diesen Personenkreis?

Also ich hab nichts bekommen
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 14.04.2024 11:48
Hat schon jemand in Erfahrung bringen können, wie es sich nun tatsächlich mit den Personen verhält, die am 09.12.2023 in Elternzeit waren? Gibt es die 1800€ für diesen Personenkreis?

Also ich hab nichts bekommen

Haben die aktiven Beamten die Prämie erhalten? Bei der LHH z.B. haben sie (unlogischerweise) nur die Zahlungen ab Januar geleistet, 1.800 folgen im Mai 24….
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Marco Lorenz am 14.04.2024 14:55
Ich habe die 1.800,00  zzgl. jeweils 120,00 € für die Monate Januar bis April mit den Bezügen für April 24 bekommen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 14.04.2024 15:15
Me too, 2280€ extra
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: JeMa21 am 16.04.2024 07:58
Wir haben mit der Besoldung für April lediglich für die Monate Februar und März die 120 Euro nachgezahlt bekommen. Hat jemand (evtl. aus eigener Erfahrung) eine Idee warum der Januar fehlt?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 16.04.2024 13:28
Landesregierung gibt Verordnungsentwurf zur Gewährung eines Familienergänzungszuschlags zur Verbandsbeteiligung frei
 

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf einer Verordnung zur Gewährung eines Familienergänzungszuschlags zugestimmt und die Freigabe zur Verbandsbeteiligung beschlossen.

Der Zuschlag betrifft Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter mit zwei oder mehr Kindern, deren Ehegatten oder Lebenspartner überhaupt nicht oder nur mit einem sehr geringen Hinzuverdienst zum Familieneinkommen beitragen. Er wird dann gewährt, wenn das gemeinsame Nettogehalt nicht ausreicht, um den verfassungsrechtlich erforderlichen Mindestabstand zur Grundsicherung zu gewährleisten.

Der beschlossene Verordnungsentwurf regelt die jeweils maßgebliche Höhe des Familienergänzungszuschlags sowie die Einzelheiten des Verfahrens. Der konkrete Anspruch ist abhängig von der individuellen regelmäßigen Besoldung unter Berücksichtigung der Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe sowie der Zahl der Kinder mit Unterhaltsanspruch. Familien mit zwei Kindern können so, abhängig von den genannten Voraussetzungen, Anspruch auf einen Zuschlag von bis zu einigen hundert Euro haben.

Da der Anspruch auf den Ergänzungszuschlag selbst und die jeweilige Höhe von sehr persönlichen Lebensumständen abhängt, lässt sich im Vorfeld keine belastbare Aussage über die auf den Landeshaushalt zukommenden Kosten treffen. Die Landesregierung hat ausreichend Vorsorge getroffen, sodass die zu erwartenden Belastungen durch die Ansätze in den Haushaltsplänen 2022/2023 und 2024 gedeckt sind.

Es ist vorgesehen, dass die Verordnung rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt.



Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Arwen am 18.04.2024 08:57
Hallo in die Runde ,
ich habe einen kurzen Sachverhalt für euch und eine anschließende Frage , zu der ich gerne eure Einschätzung hören würde. Ich denke hier auch an Ozy, der hinreichend Erfahrungen in Rechtsstreitigkeiten hat.
Der Beitrag ist vielleicht etwas am Thema vorbei, aber für den einen oder anderen vielleicht doch interessant.
Ich war Beamter des Landes NI und habe seit 2005 Widerspruch gegen die Höhe meiner Besoldung/Versorgung beim NLBV erhoben. Auf Anraten der Gewerkschaften leider nur gegen den Wegfall der Sonderzahlung in den Jahren 05 - 08 . 2009 ist mir leider der gleiche fauxpas wieder unterlaufen. Auf den WS erhielt ich aber folgenden WB, den ich in Auszügen zitiere :
Wegfall der Sonderzuwendung
Amtsangemessene Alimentation

"Ihr WS richtet sich dagegen, dass die Höhe Ihrer Bezüge in ihrer Gesamtheit nicht dem Prinzip der amtsangemessenen Alimentation entspreche.
Die Entscheidung über Ihren WS werde ich daher solange aussetzen, bis über die anhängigen Musterverfahren bzw. deren Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Rechtsvorschriften entschieden worden ist. Gleichzeitig erkläre ich meinen Verzicht auf die Einrede der Verjährung. Das bedeutet, dass durch das Ruhen des Verfahrens ggf. entstehende rückwirkende Ansprüche auf höhere Bezüge für dieses Kalenderjahr und die folgenden Jahre nicht verjähren und Ihnen eventuelle Nachzahlungsansprüche  nicht verlorengehen.
Eine jährliche Wiederholung des Antrages ist nicht erforderlich." Zitat ende.
Ich habe keine sofortige Entscheidung verlangt und entsprechend nicht geklagt.
Meint ihr, ich könnte für das Jahr 2009 Ansprüche geltend machen, im Gegensatz zu den 05 bis 08 wirkungslosen WS.
Etwas input :
Ich habe das NLBV auf Nachzahlungen hinsichtlich des Kinderzuschlags für mein 3. Kind ( bis 2018) verklagt, ohne in meinen WS darauf Bezug genommen zu haben. Die Berichterstatterin des zuständigen VG hat jetzt nach 2 Jahren eine erste Einschätzung gegeben und signalisiert, dass der Kinderzuschlag für das 3. Kind von den WS erfasst ist. Dieses sieht inzwischen auch das NLBV so, was mich doch ein wenig verwundert und ich suche noch nach dem Grund dafür. Zuvor sind in sämtlichen Stellungnahmen auf meine Klage und die Klageerweiterungen strikte Ablehnungen der geltend gemachten Ansprüche erfolgt.
Ich vertrete mich übrigens selbst, obwohl eine RSV besteht. Die bisherigen Kosten belaufen sich auf 148 Euro, da der Streitwert auf 500 Euro festgelegt worden ist. Die Nachzahlungen könnten sich zwischen 15.000 und 18.000 Euro bewegen ( nur 3. Kind). Nach dem Urteil des BverfG zu NI könnte es um viel mehr gehen.
Bei ähnlichen SV sollte unbedingt geklagt werden. Dies gilt meiner Meinung auch für die kommende Verordnung zum Familienergänzungszuschlag . Auf jeden Fall Widersprüche, Widersprüche und nochmals Widersprüche....

Gruß Arwen 
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Marco Lorenz am 19.04.2024 07:34
Ich habe gestern im Rahmen der Verbandsbeteiligung den Entwurf der Verordnung über die Gewährung des Familienergänzungszuschlags gelesen.

Da wurden die mehr als 1,5 Jahre dazu genutzt, das Grundsicherungsniveau und damit auch die Mindestbesoldung klein zu rechnen. Im Ergebnis beträgt der Zuschlag nur ungefähr die Hälfte des Betrags, den andere Länder zahlen. Je nach Anzahl der Kinder sind die familienbezogenen Besoldungsbestandteile mehrere hundert Euro geringer, als in anderen Ländern, ohne dass das Grundgehalt (signifikant) höher wäre.

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Arwen am 24.04.2024 14:50
Hallo in die Runde ,

ich habe gerade von meiner SB vom NLBV erfahren, dass demnächst die WS negativ beschieden werden.
Alle noch dieses Jahr. Yuhuuuuu es darf geklagt werden.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: justilegal am 25.04.2024 09:15
Hallo Arwen,
es freut mich, dass es in deinem Verfahren wenigstens voran geht. Unsere Klage wird seit fast 3 Jahren nicht angefasst. Das Gericht hatte das NLBV als letzten Schritt lediglich gebeten mitzuteilen, wann/ wenn/ falls andere Verfahren entschieden werden. Welches VG ist bei dir zuständig? Gern auch per PN
Gruß Anna
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Arwen am 25.04.2024 11:53
Hallo Justilegal,
schön von dir zu hören .
Nds. gehört meiner Meinung wirklich zu den schlechteren Besoldungsgesetzgebern und wir sollten uns das wirklich nicht weiter gefallen lassen.
Geht es bei dir auch um eine Klage hinsichtlich des Kinderzuschlags fürs 3. Kind?
Bei mir ist LG zuständig.
Gruß Arwen
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 25.04.2024 13:37
Hallo Justilegal,
schön von dir zu hören .
Nds. gehört meiner Meinung wirklich zu den schlechteren Besoldungsgesetzgebern und wir sollten uns das wirklich nicht weiter gefallen lassen.
Geht es bei dir auch um eine Klage hinsichtlich des Kinderzuschlags fürs 3. Kind?
Bei mir ist LG zuständig.
Gruß Arwen

Das wäre aber neu…. Üblicherweise sind Besoldungsstreitigkeiten dem öffentlichen Recht zuzuordnen, so dass hier das Verwaltungsgericht zuständig ist und nicht die sog. Ordentliche Gerichtsbarkeit (Amts- oder Landgericht)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Marco Lorenz am 25.04.2024 13:56
Hallo Justilegal,
schön von dir zu hören .
Nds. gehört meiner Meinung wirklich zu den schlechteren Besoldungsgesetzgebern und wir sollten uns das wirklich nicht weiter gefallen lassen.
Geht es bei dir auch um eine Klage hinsichtlich des Kinderzuschlags fürs 3. Kind?
Bei mir ist LG zuständig.
Gruß Arwen

Das wäre aber neu…. Üblicherweise sind Besoldungsstreitigkeiten dem öffentlichen Recht zuzuordnen, so dass hier das Verwaltungsgericht zuständig ist und nicht die sog. Ordentliche Gerichtsbarkeit (Amts- oder Landgericht)

Ich glaube, dass LG nicht für Landgericht, sondern für Lüneburg (Verwaltungsgericht Lüneburg) steht.....
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Arwen am 25.04.2024 14:08
Hallo an alle in Ni,
Natürlich hast du recht Marco.
Das ergibt sich aus dem Frage-/Antwortverhalten .Wie Goldene Vier auf Landgericht kommt,erschließt sich mir in dem Zusammenhang nicht.
Gruß Arwen
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 27.04.2024 22:29
Gibt es eigentlich schon etwas Neues bzgl der Umsetzung?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 05.06.2024 10:37
Mal was zur Besoldung …

Im Auskunftssystem NILAS des Landtages gibt es eine Anfrage der CDU zur amtsangemessenen Besoldung vom 15.05.2024

Drucksache 19/4350….. bisher aber unbeantwortet !?!?!?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: KarloSchlau am 05.06.2024 11:27
Das ist ja schonmal eine wichtige Info.

Danke dafür @Goldene Vier

Mal gucken was daraus resultiert. Mit Sicherheit wird sich die Landesregierung eine amtsangemessene Alimentation bejahen. Besonders im Hinblick auf den "neuen" Familienergänzungszuschlag.

Immerhin kommt mal etwas Bewegung rein. Niedersachsen ist ja gefühlt das einzige Bundesland, wo das Thema kaum thematisiert wurde und die Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte noch nicht weiter ausgestaltet ist...
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 05.06.2024 13:32
Der Finanzmister geht ja selber, zumindest zu der Zeit als er noch nicht Finanzminister war, davon aus, dass die Besoldung in Niedersachsen höchstwahrscheinlich verfassungswidrig ist…

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/gerald-heere/fragen-antworten/in-der-letzten-landtagssitzung-haben-sie-die-ablehnung-des-gesetzentwurfs-18/11498-fuer-buendnis-90/die-gruenen
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: sapere aude am 05.06.2024 16:32
Spätestens ab 2023 ist in Niedersachsen alles in Ordung.
Aus verwaltungsökonomischen Gründen wird von ein Bescheidung allerdings abgesehen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Pukki am 06.06.2024 10:12
Mal was zur Besoldung …

Im Auskunftssystem NILAS des Landtages gibt es eine Anfrage der CDU zur amtsangemessenen Besoldung vom 15.05.2024

Drucksache 19/4350….. bisher aber unbeantwortet !?!?!?
Die Landesregierung hat 4 Wochen Zeit, eine solche Anfrage zu beantworten. So, wie ich die Arbeit in den Ministerien kennengelernt habe, wird man kaum auf die Idee kommen, so etwas mal vor Fristablauf zu beantworten.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: clarion am 06.06.2024 22:33
Wir kennen die Antworten doch. Alles Tutti im Lande. Hier werden sogar Büroleiterinnnen besser bezahlt als Behördenleitungen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Pukki am 07.06.2024 10:55
Es ging mir nicht um den mutmaßlichen Inhalt der zu erwartenden Antwort, sondern um die mit reichlich Satzzeichen garnierte Feststellung, dass die Anfrage noch nicht beantwortet ist.

Wie die Antwort am Ende ausfallen wird, können wir uns sicher alle denken. Aber wer weiß, vielleicht vermag die Landesregierung ja zu überraschen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: AVP am 07.06.2024 17:59
Witzig von der CDU das zu fragen, immerhin haben sie das Gesetz zur „amtsangemessenen Alimentation“ noch selbst mit der SPD 2022 in Regierungsverantwortung verabschiedet. Sie hatten auch genügend Zeit seit 2018 bis 2022 eine verfassungskonforme Besoldung zu beschließen, aber dann doch lieber die Verfassung ignoriert.

Ich kann nur jedem raten - sofern möglich - zu Nachbarländern wie Hessen oder Thüringen oder den Bund zu wechseln. Bei gleichem Amt sind dort schnell 500€ netto mehr drin, dass entspricht 1-2 Beförderungen. Personalmangel herrscht auch dort.

Mittlerweile ist selbst eine Tarifbeschäftigung im TVÖD attraktiver als die niedersächsische Besoldung und dann ohne die ganzen Beamtenpflichten und „Privilegien“. Auch die Kommunen suchen händeringend
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 12.06.2024 20:23
Mal was vom ND_r zu Mecklenburg. - Vorp.

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Entscheidung-im-Landtag-Beamte-in-MV-bekommen-mehr-Geld,kurzmeldungmv15738.html
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 13.06.2024 20:49
Sehe ich es richtig, dass der Landtag nichts zur Besoldung bei den top hat?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 13.06.2024 21:44
Richtig, weiter geht's erst im August.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: FrauBlume am 15.06.2024 12:01
Gibt es eigentlich iwo etwas schriftlich zu den 200€ mehr ab Oktober bzw der Erhöhung um 5,5% ab Feb. 25?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 15.06.2024 17:01
Gibt es eigentlich iwo etwas schriftlich zu den 200€ mehr ab Oktober bzw der Erhöhung um 5,5% ab Feb. 25?

Derzeit noch nicht
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 15.06.2024 23:28
Gibt es eigentlich iwo etwas schriftlich zu den 200€ mehr ab Oktober bzw der Erhöhung um 5,5% ab Feb. 25?
Ich vertrete noch immer die Meinung, dass eine späte Nachricht für eine Anpassung der Besoldung im Sinne der AA spricht. Nds verliert den Anschluss (bei HH und HB bin ich mir nicht sicher. HH ist auch schon durch, oder?)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: clarion am 16.06.2024 08:15
Wer oder was sollen die AA sein?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 16.06.2024 09:19
Amtsangemessene Alimentation, nehme ich an.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 16.06.2024 22:33
Amtsangemessene Alimentation, nehme ich an.
Korrekt
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: KarloSchlau am 21.06.2024 14:24
Zur kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Lara Evers (CDU) 15.05.2024 Drucksache 19/4350 (1 S.)

liegt nun eine Antwort der Landesregierung vor (19/4646)

https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_05000/04501-05000/19-04646.pdf

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: clarion am 22.06.2024 08:12
Nix Neues also.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 24.07.2024 10:40
Es geht wieder los...

PM Land Ni:

Übertragung der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst auf Beamtinnen und Beamte sowie Senkung von Hürden bei der Weiterbeschäftigung von Ruhestandsbeamtinnen und -beamten
 

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (gestrigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur Verbandsbeteiligung freigegeben, mit dem die Besoldung und Versorgungsbezüge der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2024 und 2025 zu erhöht und weitere Vorschriften angepasst werden sollen.

Übertragung der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst

Mit dem Gesetzentwurf soll die Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom Dezember vergangenen Jahres auf die niedersächsische Beamten- und Richterschaft sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden:

Es ist vorgesehen, zum 1. November 2024 die Grundgehälter um 200 Euro zu erhöhen und alle weiteren Zulagen um linear 4,76 Prozent anzupassen. Zum 1. Februar 2025 soll eine weitere lineare Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 5,5 Prozent vorgenommen werden.

Die Anwärtergrundbeträge sollen hingegen zum 1. November 2024 um einen Festbetrag von 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um einen weiteren Festbetrag von 50 Euro erhöht werden. Die Kosten dafür betragen 2024 rund 81 Millionen Euro und 2025 rund 1,159 Milliarden Euro.

Der erste Teil der Tarifeinigung, die Übertragung der Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro, war bereits am 13. März 2024 vom Niedersächsischen Landtag beschlossen worden.

Senkung von Hürden bei der Weiterbeschäftigung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten
Für das Land ist es von großem Interesse, Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte auch nach Erreichen des Ruhestandsalters weiter zu beschäftigen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen hier noch bestehende Hürden gesenkt werden. Dies ist auf arbeitsvertraglicher Basis möglich. Die Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst soll attraktiver gestaltet werden, indem dieses Einkommen nach Erreichen der beamtenrechtlichen Altersgrenze nicht mehr auf die Versorgungsbezüge angerechnet wird.

Es soll so eine angekündigte Maßnahme zur Sicherung einer demografiefesten Landesverwaltung umgesetzt werden. Bisher wird nur das Einkommen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst mit der Versorgung verrechnet, während ein privatwirtschaftliches Einkommen mit Erreichen der Altersgrenze vollständig behalten werden kann. Das macht eine umfangreichere Tätigkeit für den bisherigen Dienstherrn unattraktiv
.
Darüber hinaus sollen mit dem Gesetzentwurf weitere Regelungen getroffen werden:
 
1.   Die Besoldungshebung von Schulleitungen mit einer Schülerzahl bis 80 auf A14 zum
Januar 2025 soll Schulleitungen kleiner Schulen stärken. Dadurch entsteht ein jährlicher finanzieller Mehrbedarf in Höhe von rund 910.000 Euro.

2.   Um den aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts abgeleiteten Maßstäben für eine amtsangemessene Alimentierung der Beamten- und Richterschaft gerecht zu werden, soll für das Jahr 2024 einmalig für jedes erste und zweite Kind ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro gezahlt werden, soweit die Kinder bei der Berechnung der Besoldung berücksichtigt werden. Für zwei Kinder ergibt sich also eine Summe von 2.000 Euro. Die Kosten des Landes betragen dafür rund 105 Millionen Euro.

Zudem sollen künftig auch Beamtinnen und Beamte mit nur einem Kind, deren Ehegatten oder Lebenspartner mit keinem oder nur einem sehr geringen Hinzuverdienst zum Familieneinkommen beitragen, rückwirkend zum 1. Januar 2023 einen Anspruch auf Gewährung eines Familienergänzungszuschlags erhalten.

3.   Der Dienstunfallschutz soll auf Wege ausgedehnt werden, die zurückgelegt werden, um das eigene Kind in fremde Obhut wie beispielsweise einen Kindergarten zu geben. Dies soll auch dann gelten, wenn der Dienst im Home-Office geleistet wird. Wege zu und von der Dienststelle müssen dafür nicht mehr zurückgelegt werden.

Dazu Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere: „Mit diesem Gesetzentwurf soll zum einen wie versprochen der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst auf die Beamten- und Richterschaft übertragen werden. Hinzu kommen notwendige Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Landes als Arbeitgeber. Auch wir spüren den Arbeits- und Fachkräftemangel sowie die demografische Entwicklung bei der eigenen Belegschaft. Aber bereits jetzt müssen wir uns nicht verstecken: Das Land bietet abwechslungsreiche und sichere Arbeitsplätze, die aufgrund des Generationenwechsels besonders gute Entwicklungsperspektiven eröffnen."

Der „Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften" wurde vom Kabinett zur verkürzten Verbandsbeteiligung von drei Wochen freigegeben.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mf.niedersachsen.de.
 
Hinweis: farbliche Markierungen sind der PM entnommen

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 25.07.2024 12:32
Hier der Entwurf zur Anpassung 2024/2025 mit Anlagen
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: FrauBlume am 26.07.2024 10:29
Um den aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts abgeleiteten Maßstäben für eine amtsangemessene Alimentierung der Beamten- und Richterschaft gerecht zu werden, soll für das Jahr 2024 einmalig für jedes erste und zweite Kind ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro gezahlt werden, soweit die Kinder bei der Berechnung der Besoldung berücksichtigt werden. Für zwei Kinder ergibt sich also eine Summe von 2.000 Euro. Die Kosten des Landes betragen dafür rund 105 Millionen Euro.

Was bedeutet das? Bezieht sich das auf den Kinderzuschlag? Also wenn man den erhält, bekommt man die 1000€?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 26.07.2024 10:46
Um den aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts abgeleiteten Maßstäben für eine amtsangemessene Alimentierung der Beamten- und Richterschaft gerecht zu werden, soll für das Jahr 2024 einmalig für jedes erste und zweite Kind ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro gezahlt werden, soweit die Kinder bei der Berechnung der Besoldung berücksichtigt werden. Für zwei Kinder ergibt sich also eine Summe von 2.000 Euro. Die Kosten des Landes betragen dafür rund 105 Millionen Euro.

Was bedeutet das? Bezieht sich das auf den Kinderzuschlag? Also wenn man den erhält, bekommt man die 1000€?

Auf den Familienzuschlag
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Lunze am 26.07.2024 11:07
Um den aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts abgeleiteten Maßstäben für eine amtsangemessene Alimentierung der Beamten- und Richterschaft gerecht zu werden, soll für das Jahr 2024 einmalig für jedes erste und zweite Kind ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro gezahlt werden, soweit die Kinder bei der Berechnung der Besoldung berücksichtigt werden. Für zwei Kinder ergibt sich also eine Summe von 2.000 Euro.


Ich habe immer noch nicht verstanden: Was ist mit Familien, die mehr als ein oder zwei Kinder haben?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: justilegal am 26.07.2024 11:23
Nicht mehr als 2.000 Euro- egal wie viele Kinder „mehr“ bzw. da eben prozentual. Vermurkst ist vermurkst… also geht’s so weiter… mit der Gießkanne 1.000/2.000 Euro ohne Begründung, warum in dieser Höhe… und die ohne Kinder im FamZuschlag werden wieder aufschreien… n sauberes Besoldungsgesetz mit ausreichend hohen Grundgehältern usw scheint gar nicht mehr beabsichtigt.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Der Obelix am 26.07.2024 11:31
Nach den Urteilen des BVerfG bleiben doch Einmalzahlungen aufgrund der Einmaleffekte als Beobachtungsgröße unbeachtlich. Damit zahlt jetzt Niedersachsen etwas was bei einem Verfahren wieder nicht betrachtet wird als Alimentationsbestandteil.

finde ich ja irgendwie semiprofessionell.....
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Lunze am 26.07.2024 12:11
Im Gesetzentwurf selber steht es dann aber anders, ich zitiere:

Artikel 3:
Weitere Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes …

„§ 63 a
Sonderzahlung für das Jahr 2024
1Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter erhalten neben ihren Dienst- oder Anwärterbezügen für den Mo-
nat Dezember 2024 für jedes Kind, für das ihnen in Bezug auf den Monat Dezember 2024 ein Familienzuschlag der
Stufe 2 oder 3 gewährt wird, eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 000 Euro.“

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 26.07.2024 12:40
Für jedes Kind, dass zur Stufe 2 oder 3 des Familienergänzungszuschlages führt, gibt's 1000€ extra. Stufe 2 gibt es für verheiratet + 1 Kind und Stufe 3 für Stufe 2 + 1 Kind, also verheiratet + 2 Kinder. Jedes Kind 1000€
Alle weiteren Stufen, also mehr Kinder, sind nicht begünstigt.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 26.07.2024 12:44
Was viel wichtiger ist: Trotz des Familienergänzungszuschlages werden hier pro Kind durchschnittlich mehr als 80€ zusätzlich monatlich entrichtet, um dem BverG gerecht zu werden. Das ist Eingeständnis dafür, dass die Familienzuschläge immer noch nicht passen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: SwenTanortsch am 27.07.2024 10:54
Da ich in einer PM darum gebeten worden bin, eine verfassungsrechtliche Betrachtung der niedersächsischen Familienbesoldung anzustellen, hier eine kurze entsprechende Betrachtung, die - um nicht viel zu lang zu werden - nur einen kleinen, aber wichtigen Ausschnitt betrachten kann:

Der Beamte findet als Folge der hergebrachten Grundsätze des Berufbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG eine verfassungsimmanente Schranke der Grundrechte vor und sich deshalb in einem Sonderstatusverhältnis, mit dem Grundrechtsbegrenzungen einhergehen (vgl. nur Battis, in: Sachs/Battis, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 33, Rn. 74 ff.), so z.B. von Art. 2 Abs. 1 GG hinsichtlich des Rechts auf Leben und von körperlicher Unversehrheit, als Folge des Neutralitätsgebots des Staates von Art. 3 Abs. 3 GG hinsichtlich des Benachteiligungsverbots politischer Anschauungen, hinsichtlich der nicht ungestörten Religionsausübung von Art. 4 Abs. 2 GG, hinsichtlich der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG und der Freiheit von Forschung und Lehre durch Art. 5 Abs. 3 GG, hinsichtlich der im Einzelfall eingeschränkten Versammlungsfreiheit entgegen Art. 8 Abs. 1 GG, hinsichtlich des Streikverbots entgegen Art. 9 Abs. 3 GG, hinsichtlich der eingeschränkten Freizügigkeit entgegen Art. 11 Abs. 1 GG, hinsichtlich der Einschränkung der freien Berufswahl aus Art. 12 Abs. 1 GG, die daraus resultiert, dass der Beamte dem Dienstherrn seine vollständige Arbeitskraft schuldet, weshalb ein Nebenerwerb zustimmungspflichtig ist, während sich der privatwirtschaftlich Berufstätige frei so viele Beschäftigungsverhältnisse wählen kann, wie er das möchte. Die Liste der Grundrechtsbegrenzungen ließe sich noch verlängern, was hier nicht geschehen braucht, weil es nicht um Vollständigkeit, sondern um Veranschaulichung geht. Der Beamte bleibt zwar Bürger und kann als solcher Grundrechte gegenüber dem Staat geltend machen, dies allerdings nur funktional begrenzt. Auch er genießt so verstanden also Grundrechtsschutz, sieht sich dem Staat gegenüber allerdings in der Lage, dass die für die Erhaltung eines intakten Beamtentums unerläßlich zu fordernden Pflichten des Beamten die Wahrnehmung von Grundrechten durch den Beamten einschränken (BVerfGE 39, 334 <367>; https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv039334.html).

Als Folge der Grundrechtsbegrenzungen verpflichtet nun das Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang amtsangemessen zu alimentieren (BverfGE 155, 1 <13 Rn. 23>; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html). Dass sich die Gewährleistungsgarantie der lebenslang amtsangemessenen Alimentation nicht nur auf den Beamten, sondern ebenso auf seine Familie erstreckt, folgt dabei aus der in Art. 33 Abs. 4 GG festgeschriebene öffentlich-rechtliche Natur des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses, das formal vom privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zu unterscheiden ist (Battis, in: Sachs/Battis, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 33, Rn. 46). Die Alimentation muss es dem Beamten ermöglichen, sich ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf zu widmen und in rechtlicher wie wirtschaftlicher Sicherheit und Unabhängigkeit zur Erfüllung der dem Berufsbeamtentum zugewiesenen Aufgaben beizutragen. Dabei dürfen die gegenüber den Bezahlungssystemen der Privatwirtschaft bestehenden Besonderheiten des beamtenrechtlichen Besoldungssystems nicht außer Acht gelassen werden, die auf den Charakter des Beamtenverhältnisses als wechselseitiges Dienst- und Treueverhältnis zurückzuführen sind. Angesichts der zwischen Staatsdienst und Privatwirtschaft bestehenden Systemunterschiede müssen die Konditionen (nur) insgesamt vergleichbar sein (BVerGE 130, 263 <293 f.; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/02/ls20120214_2bvl000410.html). Der Beamte kann sich entsprechend nur ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen, wenn nicht nur seine rechtliche wie wirtschaftliche Sicherheit garantiert ist, sondern auch die seiner Familie.

Hier also finden wir die verfassungsrechtliche Rechtfertigung für die Familienalimentation: Der sich in einem aus Art. 33 Abs. 4 und 5 resultierenden Sonderstatusverhältnis befindende Beamte, welches sich in wiederholten Grundrechtsbegrenzungen statuiert, hat das grundrechtsgleiche Individualrecht auf eine gesetzlich festgeschriebene amtsangemessene Alimentation, die sich ebenso auf seine Familie erstreckt, da nur so sicherzustellen ist, dass er sich ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und in rechtlicher wie wirtschaftlicher Sicherheit und Unabhängigkeit zur Erfüllung der dem Berufsbeamtentum zugewiesenen Aufgaben beitragen kann. Die Treuepflicht des Dienstherrn ist gemäß Art. 33 Abs. 4 GG Richtschnur für den Gesetzgeber auch und gerade in ihrer Ausprägung als Fürsorge- und Schutzpflicht, die als grundlegendes Auffangrecht der Beamten gesetzlich fixiert ist (Battis, in: Sachs/Battis, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 33, Rn. 51). Entsprechend hebt das Beamtenstatusgesetz in § 45 als Folge der verfassungsrechtlichen Festschreibungen einfachgesetzlich hervor: "Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er schützt die Beamtinnen und Beamten bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in ihrer Stellung." (https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__45.html).

Das Beamtenverhältnis ist zusammengefasst also kein Dienstvertrag im herkömmlichen Sinne, insbesondere ist es kein entgeltliches Arbeitsverhältnis, aufgrund dessen eine nach Inhalt, Zeit und Umfang begrenzte Arbeitsleistung geschuldet wird und als Entgelt dafür ein Anspruch auf Entlohnung erwächst. Das Beamtenverhältnis begründet vielmehr für den Beamten und den Dienstherrn je selbstständige Pflichten. Diese folgen unmittelbar aus dem Gesetz, sie werden nicht vertraglich vereinbart. Der Beamte hat die Pflicht, dem Dienstherrn seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Der Dienstherr ist verpflichtet, dem Beamten den amtsangemessenen Unterhalt für sich und seine Familie zu gewähren. Die Berücksichtigung der Kinderzahl bei der Besoldung ist daher kein "Beamtenprivileg", sondern Inhalt der geschuldeten Alimentation. Entsprechend wird es den durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Besonderheiten des Beamtenverhältnisses nicht gerecht, in der Zuwendung kinderbezogener Gehaltsbestandteile ein "Beamtenprivileg" oder ein "doppeltes Kindergeld" zu sehen (BVerfGE 155, 77 <94 Rn. 35>; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000617.html).

Das Bundesverfassungsgericht verlangt im dargestellten Rahmen aber gerade keine Besserstellung der Kinder von Richtern und Beamten. Seine Rechtsprechung zum steuerfreien Existenzminimum (vgl. BVerfGE 99, 246) bezieht sich auf alle Kinder. Der Gesetzgeber wäre entsprechend nicht gehindert, den Bedürfnissen von kinderreichen Familien generell in einer Weise Rechnung zu tragen, die jegliche Besserstellung von Beamten gegenüber anderen Erwerbstätigen vermeidet (BVerfGE 155, 77 <94 f f. Rn. 36), was ebenso auf Familien mit einem oder zwei Kindern übertragen werden kann. Von daher haben unlängst die beiden maßgeblichen Besoldungsrechtler des dbb Andreas Becker und Alexia Tepke die Frage aufgeworfen, ob nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von Mai 2020 zur Mindest- und Familienalimentation goldene Besoldungszeiten für Beamte mit Kindern insbesondere gegenüber privatrechtlich Beschäftigten ausbrechen würden und entsprechend hervorgehoben: "Es besteht die Gefahr, dass allein der Familienkomponente mehr oder weniger die gleiche Bedeutung zukommt wie der mit dem Amt verbundenen und in der Grundbesoldung zum Ausdruck kommenden Leistung jeder einzelnen Beamtin bzw. jedes einzelnen Beamten. Zudem ist es der Öffentlichkeit schwer zu vermitteln, dass 'Beamtenkinder' das Vielfache von 'Nichtbeamten-Kindern' wert sein sollen." (Tepke/Becker, ZBR 2022, S. 145 <154>). Sie weisen damit schlank darauf hin, dass sich das Leistungsprinzip in den unmittelbar amtsbezogenen und also familienneutralen Besoldungskomponenten und mittelbar im Grundgehalt verwirklicht (BVerfGE 145, 304 >326 f. Rn. 69 f.; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/05/rs20170523_2bvr088314.html) und eben nicht in den familienbezogenen Besoldungsbestandteilen.

Betrachten wir nun das 2024 vom Land Niedersachsen gewährte Besoldungsniveau, dann finden wir hinsichtlich des in der zweiten Erfahrungsstufe der untersten Besoldungsgruppe A 5 eingruppierten verheirateten Beamten mit zwei Kindern, der seine Familie allein ernährt, folgendes Besoldungsniveau auf Basis folgender Besoldungskomponenten (vgl. Entwurf eines Niedersächsisches Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften, S. 17, wie ihn Vier hier unlängst gepostet hat: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122255.240.html sowie die Anlage 1 zur FEZVO unter https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/source/csh-da-filter%21a52e918e-8a02-41f8-8b62-1c4b6a92ff6a--WKDE_LTR_0000003520%234598741d09b43d5889346722969e29ab):

Grundgehalt:                          29.746,- € (leistungsbezogene Komponente)
Sonderzahlung:                        1.200,- € (in weiten Teilen leistungsbezogene Komponente)
Familienzuschlag:                     7.227,43 € (familienbezogene Komponente)
Sonderzahlung Kinder:                500,- € (familienbezogene Komponente)
Einmalzahlung Kinder:              2.000,- € (familienbezogene Komponente)
Familienergänzungszuschlag:    7.066,56 € (familienbezogene Komponente)

So verstanden stehen dem leistungsbezogenen familienneutralen Grundgehalt in Höhe von 29.746,- € familienbezogene Besoldungskomponenten in Höhe von 16.793,99 € gegenüber. Der Grundgehaltssatz wird so von 29.746,- € auf 46.539,99 € bzw. um 56,5 % erhöht. Der prozentuale Anteil der familienbezogenen Besoldungskomponenten an der Gesamtbesoldung in Höhe von 47.739,99 beträgt 35,2 %.

Damit sich eine solch hohe Familienbesoldung und so ein offensichtliches Nebengehalt neben dem Grundgehalt sachlich rechtfertigen ließe, müsste der Besoldungsgesetzgeber zunächst einmal sachlich anhand des tatsächlichen Bedarfs begründen, dass dieser allein hinsichtlich des Ehepartners und der beiden Kinder monatlich rund 1.400,- € ausmachen würde. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung zum alimentationsrechtlichen Mehrbedarf kinderreicher Beamter hinsichtlich der drei- und vierköpfigen Beamtenfamilie hervorgehoben:

"Legt man etwa das gegenwärtige System der Besoldungsstruktur zugrunde, das, wie dargelegt, verfassungsrechtlich nicht festgeschrieben ist, so entspricht es bei natürlicher Betrachtung einer gewissen Selbstverständlichkeit, daß bei der Familie mit einem oder zwei Kindern der Kindesunterhalt ganz überwiegend aus den allgemeinen, d. h. 'familienneutralen' und insoweit auch ausreichenden Gehaltsbestandteilen bestritten werden kann und die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile ergänzend hinzutreten. In diesem Fall bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, wenn dieser Betrag in seiner Höhe erheblich unter den Beträgen bleibt, die von der Rechtsordnung als Regelsätze für Kindesunterhalt als angemessen erachtet und veranschlagt werden." (BVerfGE 44, 240 <274 f.>; https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv044249.html).

Es ist also weiterhin davon auszugehen, dass der Kindesunterhalt bei Familien mit einem oder zwei Kindern ganz überwiegend aus den  "familienneutralen" und insoweit auch ausreichenden Gehaltsbestandteilen bestritten werden kann und die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile ergänzend hinzutreten. Nimmt man nun die Düsseldorfer Tabelle als Maßstab, die das Bundesverfassungsgericht in der genannten Entscheidung ebenfalls unter anderem herangezogen hat (vgl. BVerfGE 44, 240 <274>), dann ergibt sich folgendes Bild: Bei einem Nettomonatsgehalt von rund 3.910,- €, von dem der genannte Gesetzentwurf auf der S. 18 ausgeht, ergibt sich laut Düsseldorfer Tabelle in den 18. ersten Lebensjahren ein nach Lebensalter gemittelter monatlicher Bedarf pro Kind von 715,67 € (vgl. https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer_Tabelle_-2024.pdf), also für beide Kinder ein Bedarf 1.431,33 €. Legt man nun nur die unmittelbar kinderbezogenen Besoldungskomponenten zugrunde, dann ergibt sich eine entsprechende monatliche familienbezogene Besoldung in Höhe von 686,37 € (vgl. die genannten Beträge, zu denen noch die Sonder- und Einmalzahlung für die Kinder zu addieren sind: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2024&g=A_5&s=1&f=3&fstand=v&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=2&pvk=2u). Die kinderbezogenen Besoldungsbestandteile werden so offensichtlich in einer Höhe geregelt, dass der Kindesunterhalt nicht "ganz überwiegend" aus den familienneutralen Komponenten gewährt wird; denn wäre das der Fall, müsste sich der Beamte insgesamt zwangsläufig als überalimentiert zeigen, da nicht knapp 700,- € kinderbezogene Familienkomponenten gewährt werden könnten, wenn die "familienneutrale" Gehaltsbestandteile bereits "ganz überwiegend" ausreichten, um den sachgerechten Kindesunterhalt zu gewährleisten. Diese so geregelte Überalimentation fände also keinen sachlichen Grund, was sie als solche qualifizierte.

Eine solche amtsangemessene Gewährleistung der Familienalimentation war hingegen in Niedersachsen bis 2022 offensichtlich noch der Fall, als die kinderbezogenen Familienzuschläge noch 308,21 € betragen hatten und so nur rund 45 % der heutigen Höhe aufwiesen (vgl. https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni/a/2023?id=beamte-nds-2023&g=A_5&s=1&f=3&fstand=v&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=2&pvk=2u). Es wäre jetzt also zunächst einmal vom Gesetzgeber unabhängig vom Familienmodell zu begründen, wieso 2024 kinderbezogene Zuschläge von 686,37 € gewährt werden, die sich um über 120 % höher darstellen als die des Jahres 2022. Eine solche Begründung ist dem Gesetzentwurf allerdings nicht zu entnehmen. Nicht umsonst hebt sie hinsichtlich der gegenüber 2022 erneuten Ausweitung kinderbezogener Besoldungskomponenten um jährlich 2.000,- € durch Regelung einer kinderbezogenen Einmalzahlung in Höhe von jährlich 1.000,- € je Kind aus: "Angesichts der im Bereich der Grundsicherung stark gestiegenen Regelbedarfssätze und der Leistungen für die laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung einer vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft bedarf es zudem einer zusätzlichen einmaligen Maßnahme, um für das Jahr 2024 eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen. Hierzu wird einmalig für das Jahr 2024 für jedes erste und zweite anspruchsberechtigte Kind ein Auffangbetrag von 1 000 Euro analog der kinderbezogenen Sonderzahlung gewährt. Für zwei Kinder ergibt sich eine Summe von 2 000 Euro." Ein sachlicher Bezug zwischen den Bedarfssätzen und den gedeckten warmen Unterkunftskosten von Bedarfsgemeinschaften und der Beamtenalimentation ist der Darlegung jedoch nicht zu entnehmen, da zwischen beiden ein qualitativer Unterschied gegeben ist, der sich auch in der Bemessug der Besoldung niederschlagen muss (BVerfGE 155, 1 <24 Rn. 47), und da zwischen der Mindestalimentation als einem mittelbar auf Grundsicherungsleistungen zurückzuführenden Kontrollparameter, der die Grenze zur Unteralimentation betrachtet (BVerfGE 155, 77 <93 f. Rn. 32>), und der amtsangemessenen Alimentation kein sachlicher Zusammenhang besteht (vgl. zuletzt nur Schwan, ZBR 2023, S. 181 <187 f.>).
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: SwenTanortsch am 27.07.2024 10:56
Damit aber lässt sich, die hier dargelegte Betrachtung zusammengefasst, eine mindestens vierfache verfassungsrechtliche Problematik im familienbezogenen Nebengehalt festhalten:

1. Spätestens durch den Familienergänzungszuschlag in Höhe von monatlich 588,88 €, der darüber hinaus an der Kinderzahl festgemacht wird (vgl. in der Gesetzesbegründung, S. 14, 20 f.) und damit - ohne dass das in diesem Beitrag bislang geschehen ist - an sich in die Betrachtung der kinderbezogenen Besoldungskomponenten mindestens bis zu einem gewissen Betrag mit einzubeziehen wäre, konstituiert sich die Gesamtheit familienbezogener Besoldungskomponenten zu einem Nebengehalt, das über ein Drittel des Besoldungsniveaus ausmacht. Dieses Nebengehalt wird leistungslos gewährt und steht damit in seiner tatsächlichen Höhe im Widerspruch zum Alimentationsprinzip, da sich in einem solchen Nebengehalt nicht der Leistungsgrundsatz verwirklichen kann.

2. Die kinderbezogenen Besoldungskomponenten werden - ohne Betrachtung des an die Kinderzahl gebundenen Familienergänzungszuschlags - mit einer monatlichen Höhe von 686,37 € und damit in einer Höhe gewährt, die den familienneutralen Grundgehaltssatz von 2.478,83 € um knapp 28 % erhöhen. Damit aber wird der Kindesunterhalt einer Beamtenfamilie mit zwei Kindern nicht ganz überwiegend aus den allgemeinen, d. h. "familienneutralen" und insoweit auch ausreichenden Gehaltsbestandteilen bestritten, sondern vielmehr finden wir bereits so ein kinderbezogenes Nebenghalt vor; es übersteigt die Höhe des durch den Gesetzgeber vom Ehepartner vorausgesetzten Hinzuverdiensts um rund 100,- €. Dahingegen war der familienneutrale Grundgehaltssatz von 2.368,58 € im Jahr 2022 durch die kinderbezogenen Besoldungskomponenten in Höhe von 308,21 € um nur 13 % erhöht worden.

3. Diese  kinderbezogene Gehaltsbestandteile als ein "doppeltes Kindergeld", das dieses also um 186,37 € übersteigt, sich folglich tatächlich als ein mehr als doppeltes Kindergeld entpuppt, lassen sich darüber hinaus nicht vor dem allgemeinenen Gleichheitssatz rechtfertigen, der alle Kinder zunächst einmal als gleich betrachtet. Denn Kindergeld und unmittelbar kinderbezogene Gehaltsbestandteile ergeben zusammen eine Summe von 1.186,37 €, sodass der aus der Düsseldorfer Tabelle herrührende Bedarf in Höhe von 1.431,33 € zu mehr als 80 % gedeckt wäre. Darin spiegelt sich aber das entsprechende "Beamtenprivileg" wider, das weder verfassungsrechtlich zu rechtfertigen noch der Gesellschaft zu vermitteln ist. Denn der von der Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegte Kinderunterhalt wird vom Kindergeld allein nur zu rund 35 % gedeckt. So verstanden ist die entsprechende Berücksichtigung der Kinderzahl bei der Besoldung wegen der damit verbundenen Höhe eines mehr als "doppelten Kindergelds" ein "Beamtenprivileg" und kann als solches kein Inhalt der geschuldeten Alimentation sein.

4. Rechnet man darüber hinaus den unmittelbar an die Kinderzahl gebundenen Familienergänzungszuschlag vollständig in die Betrachtung des Kindesunterhalts mit ein - er hat so verstanden eine mittelbar kinderbezogene Funktion innerhalb der je eigen geregelten niedersächsischen Familienalimentation -, dann ergeben die zwei Besoldungskomponenten gemeinsam mit dem Kindergeld eine Höhe von 1.775,25 € (580,88 € + 686,37 € + 500,- €) und übersteigen damit den von der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Betrag von 1.431,33 € beträchtlich, nämlich um mehr als 340, - € (24 %), was sich erst recht nicht mit der oben referierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbaren lässt. Denn hier findet so geregelt eine offensichtliche Überalimentierung statt, die sich also nicht realitätsgerecht an tatsächlichen Bedarfen orientiert.

Diese vierfache Problematik betrachtet dabei noch nicht das den Regelungen zugrunde liegende Doppelverdienermodell als solches, das in der Vergangenheit bereits umfassend sachlich kritisiert worden ist, vgl. bspw. nur https://www.gew-nds.de/fileadmin/media/sonstige_downloads/nds/Rechtsinformationen/Stellungnahme-zu-Nds.-Drs.-18-11498--003-.pdf. Im Ergebnis spiegelt sich in der Höhe der familienbezogenen Besoldungskomponenten das entsprechende "Beamtenprivileg" wider, das weder verfassungsrechtlich zu rechtfertigen noch der Gesellschaft zu vermitteln ist. Denn der von der Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegte Kinderunterhalt wird vom Kindergeld allein nur zu rund 35 % gedeckt, während er durch das Kindergeld und die unmittelbar kinderbezogenen Besoldungskomponenten um mehr als 80 % gedeckt und durch das Kindergeld, die unmittelbar kinderbezogenen Besoldungskomponenten und den unmittelbar an die Kinderzahl gebundenen Familienergänzungzuschlag um mehr als 24 % übertroffen wird. So verstanden ist die entsprechende Berücksichtigung der Kinderzahl bei der Besoldung, wie sie der niedersächsische Gesetzgeber ausgestaltet, letztlich ein "Beamtenprivileg" und kann als solches kein Inhalt der verfassungsrechtlich geschuldeten Alimentation sein.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 27.07.2024 16:27
Danke!
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 27.07.2024 19:56
Na dann bin ich mal gespannt, wie der Familienergänzungszuschlag bei einem Kind aussehen wird.

Schön, dass auch der Dienstweg für Fahrten im Rahmen der Kinderbetreuung und aus dem Home office geregelt wurde!
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: clarion am 27.07.2024 22:49
Hallo Swen,

Beim Überfliegen liest es sich ein wenig so, dass die Beamten unter Berücksichtigung aller Familienbezogener Bestandteile ein zwei bis dreifaches Kindergeld bekommen, da vom Grundgehalt nichts beigesteuert werden muss um die bis zu zwei Kinder zu versorgen, am Maßstab der Düsseldorfer Tabelle gerechnet? Verstehe ich Dich richtig,  dass in der Beamte mit Kindern zu viel Geld bekommen? Zu Lasten der Kinderlosen, da der Rechtsanspruch ja darin besteht,  dass eine 4K Familie vom Grundgehalt allein leben können muss?

Dieser Gesetzesentwurf ist in der Tat eine Bedarfsgemeinschaft in Reinform.

Dass Beamterkinder Hunderte Euro mehr wert sein sollten als alle anderen Kinder ist in der Tat schwierig!
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 27.07.2024 23:54
Die 4K-Familie muss überwiegend durch die Besoldung eines Beamten alimentiert werden. Das Problem mit diesen Zuschlägen, Ergänzungszuschlägen und Einmalzahlungen ist, dass dies immer weiter aus dem Fokus rückt. So wird für die 4K-Familie zwar mindestens der Grundbedürfnisse gedeckt, nach außen hin allerdings sieht es so aus, als hätten es Beamte verdammt gut und mit genug Kindern erbaut sich das Vermögen von ganz alleine, ohne zusätzliche Leistung. Ein unverdientes, zusätzliches Kindergeld.
Andersrum gedacht: Soll ein Beamter bis zur 4K-Familie nach Amt, also Leistung, bezahlt werden und diese Familie zum größten Teil aus genau dieser Besoldung erfolgen, so folgt durch diese horrenden Zuschläge eine Überalimentation.
Amtsangemessene Besoldung müsste ja eigentlich von Single-Beamter bis 4K-Familie bis auf geringe Unterschiede gleich sein. Keiner neidet einem das zusätzliche Weihnachtsgeld oder einen Ausgleich für die pKv aber es geht weg von der Amtsangemessenheit hin zur Mindestvergütung anhand der Familienkonstellation.
Mein Schwiegervater nennt mich aufgrund meiner 3 Kids "Biber", denn ich baue mein Haus mit meinem...
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: SwenTanortsch am 28.07.2024 00:05
Hallo Swen,

Beim Überfliegen liest es sich ein wenig so, dass die Beamten unter Berücksichtigung aller Familienbezogener Bestandteile ein zwei bis dreifaches Kindergeld bekommen, da vom Grundgehalt nichts beigesteuert werden muss um die bis zu zwei Kinder zu versorgen, am Maßstab der Düsseldorfer Tabelle gerechnet? Verstehe ich Dich richtig,  dass in der Beamte mit Kindern zu viel Geld bekommen? Zu Lasten der Kinderlosen, da der Rechtsanspruch ja darin besteht,  dass eine 4K Familie vom Grundgehalt allein leben können muss?

Dieser Gesetzesentwurf ist in der Tat eine Bedarfsgemeinschaft in Reinform.

Dass Beamterkinder Hunderte Euro mehr wert sein sollten als alle anderen Kinder ist in der Tat schwierig!

Nein, der verbeamtete verheiratete Alleinverdiener mit zwei Kindern erhält nicht eine zu hohe Alimentation, Clarion. Vielmehr lassen sich die ihm gewährten familienbezogenen Besoldungskomponenten nicht sachgerecht in der geregelten Höhe begründen.

Wie vorhin und auch sonst regelmäßig geschrieben, lässt sich die Höhe der amtsangemessenen Alimentation nicht mathematisch exakt beziffern. Was sich exakt beziffern lässt, ist die Mindestalimentation, die allerdings nichts mit einer amtsangemessenen Alimentation zu tun hat, sondern die Grenze zur Unteralimentation darstellt, so wie ich das vorhin anhand der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ausgeführt habe. Ein Beamter, dem ein Alimentation unterhalb der Mindestalimentation gewährt wird, wird verfassungswidrig unteralimentiert.

Auch der niedersächsische Gesetzgeber rechnet sich nun wie alle anderen auch hinsichtlich der vieköpfigen Beamtenfamilie an die Mindestalimentation heran und versucht das ebenfalls insbesondere durch die Gewährung hoher familienbezogener Besoldungskomponenten. Diese lassen sich aber im Lichte der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung in ihrer Höhe nicht sachgerecht begründen.

Um es an der vierten der vorhin herausgestellten Problematik zu verdeutlichen:

"4. Rechnet man darüber hinaus den unmittelbar an die Kinderzahl gebundenen Familienergänzungszuschlag vollständig in die Betrachtung des Kindesunterhalts mit ein - er hat so verstanden eine mittelbar kinderbezogene Funktion innerhalb der je eigen geregelten niedersächsischen Familienalimentation -, dann ergeben die zwei Besoldungskomponenten gemeinsam mit dem Kindergeld eine Höhe von 1.775,25 € (580,88 € + 686,37 € + 500,- €) und übersteigen damit den von der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Betrag von 1.431,33 € beträchtlich, nämlich um mehr als 340, - € (24 %), was sich erst recht nicht mit der oben referierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbaren lässt. Denn hier findet so geregelt eine offensichtliche Überalimentierung statt, die sich also nicht realitätsgerecht an tatsächlichen Bedarfen orientiert."

Da die Gewährung aller drei Komponenten unter der Betrachtung ihrer jeweiligen Funktion in der Besoldungsregelung den Betrag der Düsseldorfer Tabelle um rund 340,- € übersteigt, entpuppt sich diese Besoldungsregelung als eine Überalimentation, da sie sich nicht an tatsächlichen Bedarfen begründen lässt. Sparte der Gesetzgeber nun diese 340,- € ein, indem er sie nicht gewährte, würde die Alimentation des Beamten beträchtlich unterhalb der Mindestalimentation und damit unterhalb der Grenze zur Unteralimentation liegen. Der Beamte würde also verfasungswidrig unteralimentiert. Es liegt nun also am Besoldungsetzgeber, eine gesetzliche Regelung zu vollziehen, die das Mindestabstandsgebot beachtet und sich dabei hinsichtlich der einzelnen Besoldungskomponenten ebenso an den tatsächlichen Bedarfen orientiert und dabei gleichfalls die Forderungen des Leistungsgrundsatzes aus Art. 33 Abs. 2 GG beachtet. Allein diese 340,- € (bzw. ein deutlicher höherer Betrag, wie vorhin implizit ausgeführt) werden nicht leistungslos als Teil der Familienalimentation gewährt werden können, da es dafür keinen sachlichen Grund gibt.

@ Erpelente

Die Höhe der Regelung wird ganz einfach sein: 0,- €. Denn die in Art. 2 neu eingeführten Regelungen lassen sich nicht hinreichend bestimmen, da es keine bundesverfassungserichtliche Rechtsprechung für "einen Mindestabstand von 15 Prozent zur Grundsicherung für Arbeitssuchende für eine Familie mit einem Kind" gibt (Art. 2 Nr. 2). Denn das Bundesverfassungsgericht hat wegen des Kontrollmaßstabs der vierköpfigen Beamtenfamilie nur die Berechnungsmodalitäten für das Grundsicherungsniveau der vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft ausgeführt, sodass sich dieses zur Bemessung der Mindestalimentation realitätsgerecht bemessen lässt. Da es verfassungsrechtlich keine Veranlassung gibt, Berechnungsmodalitäten für eine dreiköpfige Beamtenfamlie zu erstellen, wird es auch zukünftig vom Bundesverfassungsgericht nicht geregelt werden, wie nun ein entsprechendes Grundsicherungsniveau sachgerecht zu ermitteln wäre. Die im letzten Gesetzgebungsverfahren zur Rechtsverordnung ermächtigte Landesregierung findet so verstanden keinen Maßstab vor, um die Höhe entsprechender Zuschläge bemessen zu können. Sie wird also Beträge ohne sachliche Grundlage bemessen, sodass diese nicht den Betrag 0,- € aufweisen, aber wegen ihrer offensichtlichen Sachwidrigkeit vom Oberverwaltungsgericht am Ende kassiert werden, also am Ende rechtskräftig entsprechend 0 € betragen werden. Der Gesetzgeber sieht sich gezwungen, alle wesentlichen Entscheidungen im Gesetzgebungsverfahren selbst zu treffen; die einzige Entscheidung, die er aber hier getroffen hat, ist, dass er seine bisherige Regelung nun offensichtlich als sachwidrig betrachtet, weshalb er sie nun offensichtlich sachwdrig ändern will, ohne also eine hinreichende Bestimmtheit des Programms zu erstellen, nachdem die zur Rechtsverordnung ermächtigte Landesregierung handeln könnte.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 29.07.2024 10:02
Aus Rundblick 125-2024 zum Thema Anpassung der Besodung:

Vorsorge für Beamten-Urteil:
Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind immer noch Klagen von Beamten anhängig, die im Zusammenhang mit der Kürzung des Weihnachtsgeldes stehen. Es geht um die Frage, ob die Besoldung der niedersächsischen Beamten verfassungswidrig ist, weil für untere Besoldungsgruppen der nötige
Mindestabstand zur Grundsicherung von 15 Prozent unterschritten wird. Bisher ist zwar noch keine Entscheidung in Karlsruhe anvisiert, noch 2024 sollen ähnliche Urteile zur Beamtenbesoldung in Berlin und Hamburg fallen. Heere will aber aus der bisherigen Rechtsprechung in Karlsruhe schon Schritte für die niedersächsische Besoldung ableiten.
So wird allen Beamten mit ein oder zwei Kindern ein Betrag von 1000 Euro je Kind in diesem Jahr einmalig gezahlt – das belastet den Landesetat mit 105 Millionen Euro. Den besonderen „Familienergänzungszuschlag“ sollen zudem Beamte mit nur einem Kind, die einen Lebenspartner mit geringem Zuverdienst haben, gewährt werden. Bisher galt das nur für Beamte mit mehreren Kindern. Dieser „Familienergänzungszuschlag“
wurde 2022 von der Großen Koalition beschlossen, er ist rechtlich umstritten. Er dient aber dem Zweck, die Einkommen von Beamten in unteren Besoldungsgruppen anzuheben und damit die Gefahr einer Verfassungswidrigkeit der Beamtenbesoldung zu verkleinern.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Schlaubi am 30.07.2024 21:49
Eine doofe Frage zu der Formulierung zu den 1000 Euro je Kind:

§ 63 a
Sonderzahlung für das Jahr 2024
1Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter erhalten neben ihren Dienst- oder Anwärterbezügen für den Mo-
nat Dezember 2024 für jedes Kind, für das ihnen in Bezug auf den Monat Dezember 2024 ein Familienzuschlag der
Stufe 2 oder 3 gewährt wird, eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 000 Euro.“


angenommen, im Dezember ist man in der besonderen Situation, dass man zur Hälfte des Monats in Elternzeit geht und der verheiratete Partner die Arbeit als Beamter wieder aufnimmt in Teilzeit allerdings. Erhalten dann beide 2x die 1000 Euro je Kind 1 und 2? Kann ich kaum glauben, klingt in der Formulierung oben aber so durch, da beide dann ja Anspruch in dem Monat auf den Familienzuschlag haben, da er ja von Partner A auf Partner B dann wieder übergeht? Oder wird die Einmalzahlung dann aufgeteilt das 50 % der Zahlung bis Mitte des Monats Partner A bekommt und den Rest Partner B für die Teilzeit?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 30.07.2024 23:21
Soweit ich weiß, sind Familienzuschläge bei zwei Beamten nur einem zugeschrieben. Der andere bekommt keine. Ein Wechsel ist nur die Verschiebung von einer Person zur anderen, nicht jedoch ein neuer, unabhängiger Anspruch. Die Sonderzahlung ist Personenbezogen, also für jedes Kind, welches einen Familienzuschlag der Stufe 2 oder 3 bekommt und nicht Statusbezogen, also für jeden Beamten, der die Stufe 2 und 3 hat.

Zumindest ist das allein meine Lesart. Einmalige Sonderzahlung könnte das Stichwort sein.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Schlaubi am 31.07.2024 10:42
Also würde ihn dann der Partner A erstmal bekommen und hinterher wird er zwischen beiden aufgeteilt?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 31.07.2024 12:07
Also würde ihn dann der Partner A erstmal bekommen und hinterher wird er zwischen beiden aufgeteilt?

Vielleicht hilft es, wenn man die Reglung bis zum Ende liest. Der Gesetzentwurf sieht doch ausdrücklich vor, das §35 Abs. 5 NBesG entsprechen gilt.Im Übrigen wird sicher nichts anderes gelten, als bei der Sonderzahlung nach §63 Abs. 2 NBesG…. Hierzu kann man ja mal in der Personalstelle nachfragen, wie dies im konkreten Fall gehandhabt wird
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Schlaubi am 31.07.2024 22:27
Vielleicht magst du es ja doch einmal erklären, wie genau du es meinst… bisher wurden bei diesen Wechseln aus Gründen der Elternzeit die Zuschläge immer anteilig verrechnet nach Tagen im Monat und dann nachträglich abgezogen und gutgeschrieben, Sonderzahlungen waren da aber noch nie betroffen, bzw. erfolgte der Wechsel nie im selben Monat…

… der Wortlaut des Gesetzestextes ist nicht ganz eindeutig: Beamte die einen Zuschlag der Stufe 2/3 erhalten (trifft auf beide dann ja zu…. Erhalten je Kind (trifft jeweils auch zu bei selbem Kind)…
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 01.08.2024 08:32
[b][/b]Es gelten nach dem Gesetzentwurf die Regeln des §35 Abs 5 NBesG:

5) 1Stünde neben der Beamtin, dem Beamten, der Richterin oder dem Richter einer anderen Person, die im öffentlichen Dienst (Absatz 8) tätig oder aufgrund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder nach einer Ruhelohnordnung versorgungsberechtigt ist, der Familienzuschlag nach Stufe 2 oder einer der folgenden Stufen zu, so wird der auf das Kind entfallende Betrag des Familienzuschlags der Beamtin, dem Beamten, der Richterin oder dem Richter gewährt, wenn und soweit ihr oder ihm das Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz gewährt wird oder ohne Berücksichtigung des § 65 EStG oder des § 4 BKGG vorrangig zu gewähren wäre; dem Familienzuschlag nach Stufe 2 oder einer der folgenden Stufen stehen eine entsprechende Leistung und das Mutterschaftsgeld gleich

Je nach Einzelfall ist damit doch alles beantwortet
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 01.08.2024 17:24
Kindergeldempfänger ist also auch Familienzuschlagsempfänger der Stufe 2 und höher. Das klingt schon irgendwie logisch, betrachtet man, dass hiermit die Kinder alimentiert werden und im Zweifel die betreuenden Person für genau diese aufkommen muss. Leben beide zusammen, ist das im besten Fall natürlich ein Topf.
Danke, das war lehrreich @Goldene Vier.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Schlaubi am 01.08.2024 22:24
…ergo wird die Sonderzahlung dann auf beide beamte für diesen Monat aufgeteilt, entsprechend der Tage ihrer Tätigkeit bis zum Elterngeldwechsel?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 02.08.2024 00:33
Kindergeld, nicht Elterngeld ist entscheidend. Das wechselt nicht mit der Elternzeit.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: chester00 am 02.08.2024 08:17
Konkrete Frage zu dieser Sonderzahlung:
Bekommen alle Beamte mit Kindern diese Zahlung? Ich habe schon ein Kind und wir bekommen im September unser zweite und ich werde im von voraussichtlich Mitte Oktober bis Mitte November einen Monat Elternzeit nehmen. Heißt das nun, ich darf mich über 2000€ extra freuen? Ist die Sonderzahlung brutto oder netto?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 02.08.2024 11:22
Konkrete Frage zu dieser Sonderzahlung:
Bekommen alle Beamte mit Kindern diese Zahlung? Ich habe schon ein Kind und wir bekommen im September unser zweite und ich werde im von voraussichtlich Mitte Oktober bis Mitte November einen Monat Elternzeit nehmen. Heißt das nun, ich darf mich über 2000€ extra freuen? Ist die Sonderzahlung brutto oder netto?

Hier die Antwort:
§ 63 a
Sonderzahlung für das Jahr 2024
1Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter erhalten neben ihren Dienst- oder Anwärterbezügen für den Mo-
nat Dezember 2024 für jedes Kind, für das ihnen in Bezug auf den Monat Dezember 2024 ein Familienzuschlag der
Stufe 2 oder 3 gewährt wird, eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 000 Euro.“

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Schlaubi am 02.08.2024 19:21
Grandia das stimmt nicht ganz - sind beide Beamte und einer in vollständig in Elternzeit, erhält der andere die Zuschläge. Das wurde zu Beginn der elter Zeit taggenau aufgeteilt. Daher auch die Frage, wer es nun bekommt, da mein Partner in Teilzeit startet..aber nur für die Hälfte des Monats, ich die erste Hälfte aber Vollzeit arbeite…
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 02.08.2024 19:34
Dann frag doch einfach bei der Besondungsstelle nach. Auf deinen Abrechnungen kannst du sehen, wer für dich zuständig ist.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Schlaubi am 02.08.2024 22:38
Danke für die Hilfe, im Prinzip ist ja soweit alles geklärt :)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 27.08.2024 16:13
 
Übertragung der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst auf Beamtinnen und Beamte - Gesetz geht nach Abschluss der Verbandsbeteiligung an den Niedersächsischen Landtag   

 
Nach Abschluss der Verbandsbeteiligung hat die Niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Besoldung und Versorgungsbezüge der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2024 und 2025 erhöht und weitere Vorschriften angepasst werden sollen.
Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht, verbunden mit der Bitte um sofortige Ausschussüberweisung.

Übertragung der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst

Mit dem Gesetzentwurf soll die Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom Dezember vergangenen Jahres auf die niedersächsische Beamten- und Richterschaft sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden:

Es ist vorgesehen, zum 1. November 2024 die Grundgehälter um 200 Euro zu erhöhen und alle weiteren dynamischen Besoldungsbestandteile um linear 4,76 Prozent anzupassen. Zum 1. Februar 2025 soll eine weitere lineare Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 5,5 Prozent vorgenommen werden. Die Anwärtergrundbeträge sollen hingegen zum 1. November 2024 um einen Festbetrag von 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um einen weiteren Festbetrag von 50 Euro erhöht werden. Die Kosten dafür betragen 2024 rund 81 Millionen Euro und 2025 rund 1,159 Milliarden Euro.

Weiterbeschäftigung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten

Darüber hinaus sollen die Hürden gesenkt werden, um Beamtinnen und Beamte auch nach Erreichen des Ruhestandsalters weiter beschäftigen zu können. Dies ist auf arbeitsvertraglicher Basis möglich. Die Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst soll attraktiver gestaltet werden, indem dieses Einkommen nach Erreichen der jeweiligen beamtenrechtlichen Altersgrenze nicht mehr auf die Versorgungsbezüge angerechnet wird.
 
Folgende weitere Regelungen sollen mit dem Gesetzentwurf getroffen werden:
 
1.   Die Besoldungshebung von Schulleitungen mit einer Schülerzahl bis 80 auf A14 zum 1. Januar 2025 soll Schulleitungen kleiner Schulen stärken. Dadurch entsteht ein jährlicher finanzieller Mehrbedarf in Höhe von rund 910.000 Euro.
2.   Um den aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts abgeleiteten Maßstäben für eine amtsangemessene Alimentierung der Beamten- und Richterschaft gerecht zu werden, soll für das Jahr 2024 einmalig für jedes erste und zweite Kind ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro gezahlt werden, soweit die Kinder bei der Berechnung der Besoldung berücksichtigt werden. Für zwei Kinder ergibt sich also eine Summe von 2.000 Euro. Die Kosten des Landes betragen dafür rund 105 Millionen Euro.
Zudem sollen künftig auch Beamtinnen und Beamte mit nur einem Kind, deren Ehegatten oder Lebenspartner mit keinem oder nur einem sehr geringen Hinzuverdienst zum Familieneinkommen beitragen, rückwirkend zum 1. Januar 2023 einen Anspruch auf Gewährung eines Familienergänzungszuschlags erhalten.
3.   Der Dienstunfallschutz soll auf Wege ausgedehnt werden, die zurückgelegt werden, um das eigene Kind in fremde Obhut wie beispielsweise einen Kindergarten zu geben. Dies soll künftig auch dann gelten, wenn der Dienst im Homeoffice geleistet wird. Wege zu und von der Dienststelle müssen dafür nicht mehr zurückgelegt werden.
 
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mf.niedersachsen.de
   

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Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
 
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30169 Hannover
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Fax: 0511/120-6833
pressestelle@stk.niedersachsen.de

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Herausgeber: Nds. Staatskanzlei   
 
Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/ubertragung-der-tarifeinigung-im-offentlichen-dienst-auf-beamtinnen-und-beamte-gesetz-geht-nach-abschluss-der-verbandsbeteiligung-an-den-niedersachsischen-landtag-235003.html
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 27.08.2024 18:42
Danke für den Hinweis mit der Pressemitteilung!

Dann kann es ja nur noch Wochen dauern, bis man auch mit einem Kind den Antrag auf den Ergänzungszuschlag stellen kann, nicht?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Zerschmetterling am 03.09.2024 14:10
Gesetzentwurf Landesregierung 27.08.2024 Drucksache 19/5132
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Koi am 18.09.2024 12:13
Ich wurde auf folgende Petition aufmerksam gemacht. Auch wenn man selbst nicht Teilzeit arbeitet macht es vielleicht doch Sinn, als Beamter auf die Beamtenschaft aufmerksam zu machen:

https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/nipetition/0/publicviewpetition?id=114
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 18.09.2024 18:41
Ich wurde auf folgende Petition aufmerksam gemacht. Auch wenn man selbst nicht Teilzeit arbeitet macht es vielleicht doch Sinn, als Beamter auf die Beamtenschaft aufmerksam zu machen:

https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/nipetition/0/publicviewpetition?id=114
Würde ich auch wichtig finden, wenn die Argumentation in meinen Augen stimmig wäre. Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: clarion am 18.09.2024 19:52
Die Petition überzeugt mich auch nicht, da ich den Inflationsausgleich als Gehaltbestandteil sehe. Es ist richtig, dass es für alle teurer ist, aber nicht alles ist für alle gleich teuer geworden. Und in einigen Bereichen ist es inzwischen nicht teurer als vor Corona und Krieg.

Wenn man den Inflationsausgleich nach dem Bedarfsprinzip sieht, muss man auch Bedarfe ermitteln. Warum wurden 120 Euro Inflationsausgleich gewählt und nicht 93,10 Euro oder 167,11 Euro? Singles sind durch steigende Sockelkosten mehr belastet als Familien. Andererseits brauchen Familien Verbrauchsgegenstände in deutlich höherer Menge als Singles.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 21.09.2024 21:54
Mal was Interessantes im aktuellen Gesetzgebungsverfahren,,,

Die F(l)achleute im NMF wissen es natürlich besser als der GBD…

https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_07500/05001-05500/19-05338.pdf
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: HochlebederVorgang am 23.09.2024 16:08
Jaja, als Herr Heere noch im Ausschuss saß, hat er vieles anders gesehen... Und schwupps scheinen haushalterische Zwänge gewichtiger zu sein.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Wilkinson13 am 23.09.2024 16:23
Ich les´diese Ausführungen immer wieder. Verrückt. Immer in der Erwartung, dass doch ein Einsehen auf der "anderen Seite" eintreten muss...  ::)
Mich macht das alles Wahnsinnig.

Überlegung:
Meine Frau und ich arbeiten beide für das Land Nds..
Ein FErgZ steht mir (100%, 3 Kinder) nicht zu, weil meine Frau arbeiten geht (50%), und dabei mehr als 530,- Euro verdient. Begründung: Sie trüge damit ja zum Familieneinkommen und zum Kindesunterhalt bei.
Andersrum zahlt Nds. ihr aber ja keine kinderbezogenen Gehaltsbestandteile, mit der Begründung, dass der Ehegatte (ich) die ja bereits bekäme. Also Sie bekommt keinen Familienzuschalg 2-4...weil ich den kriege.
Ich bekomme jedoch keinen FErgZ, weil meine Frau mit Ihrem Einkommen die Kinder mitfinanzieren muss?

In Calc und Excell wäre das ein Zirkelschluss und würde zu einem Fehler führen... :o
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: SwenTanortsch am 23.09.2024 17:58
All das ist dem Besoldungsgesetzgeber bekannt und am Ende Zweck der entsprechenden Regelung, Wilkinson. Die mittelbare Geschlechterdiskriminierung, die Du für den Fall Deiner Frau darlegst, ist im Gesetzgebungsverfahren hier ab der S. 42 dargelegt worden: https://www.gew-nds.de/fileadmin/media/sonstige_downloads/nds/Rechtsinformationen/Stellungnahme-zu-Nds.-Drs.-18-11498--003-.pdf

Die Stellungnahme ist als Vorlgage 9 zu Nds./Drs. 18/11498 im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes von der Landtagsverwaltung sämtlichen Abgeordneten des damaligen Landtags zugestellt worden. Die Problematik darf also weiterhin als bekannt vorausgesetzt werden.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Rukh am 24.09.2024 08:49
Ich les´diese Ausführungen immer wieder. Verrückt. Immer in der Erwartung, dass doch ein Einsehen auf der "anderen Seite" eintreten muss...  ::)
Mich macht das alles Wahnsinnig.

Überlegung:
Meine Frau und ich arbeiten beide für das Land Nds..
Ein FErgZ steht mir (100%, 3 Kinder) nicht zu, weil meine Frau arbeiten geht (50%), und dabei mehr als 530,- Euro verdient. Begründung: Sie trüge damit ja zum Familieneinkommen und zum Kindesunterhalt bei.
Andersrum zahlt Nds. ihr aber ja keine kinderbezogenen Gehaltsbestandteile, mit der Begründung, dass der Ehegatte (ich) die ja bereits bekäme. Also Sie bekommt keinen Familienzuschalg 2-4...weil ich den kriege.
Ich bekomme jedoch keinen FErgZ, weil meine Frau mit Ihrem Einkommen die Kinder mitfinanzieren muss?

In Calc und Excell wäre das ein Zirkelschluss und würde zu einem Fehler führen... :o

Mir geht es genauso - gleiche Konstellation. Der FErgZ ist ein Witz. Gibt es eigentlich eine belastbare Zahl welcher verschwindend geringe Anteil davon überhaupt etwas hat?

Ich könnte mich aufregen, aber es ist nicht gut für mich. Wenn es ans Eingemachte geht, sind die Abgeordneten doch weit weg von ihren Wahlkampfaussagen. Genau das sind die Dinge die dann selbst "vernünftige" Wähler von der Urne fernhalten und dann den rechten Rand stärken.

Dabei wäre es so einfach mal ein Zeichen zu setzen, den Beamten den Rücken zu stärken und sie auch noch als Kaufkraftmotor anzusehen. Mal abgesehen von den ganzen rechtlichen Spitzfindigkeiten.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Zauberberg am 24.09.2024 09:11
In Bremen kann man es in der Senatsvorlage erkennen, dass es nicht viel sein können, glaube es waren 900 k Euro  für zwei Jahre, bei 18.500 Beamtinnen und Beamten, veranschlagt !
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Wilkinson13 am 24.09.2024 12:22
All das ist dem Besoldungsgesetzgeber bekannt und am Ende Zweck der entsprechenden Regelung, Wilkinson. Die mittelbare Geschlechterdiskriminierung, die Du für den Fall Deiner Frau darlegst, ist im Gesetzgebungsverfahren hier ab der S. 42 dargelegt worden: https://www.gew-nds.de/fileadmin/media/sonstige_downloads/nds/Rechtsinformationen/Stellungnahme-zu-Nds.-Drs.-18-11498--003-.pdf

Die Stellungnahme ist als Vorlgage 9 zu Nds./Drs. 18/11498 im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes von der Landtagsverwaltung sämtlichen Abgeordneten des damaligen Landtags zugestellt worden. Die Problematik darf also weiterhin als bekannt vorausgesetzt werden.

Jajaja...puhh...auch das macht mich wieder Wahnsinnig.
Eigentlich müsste mein Brötchengeber noch viel weiter gehen: An seiner Stelle würde ich mir die Familienzuschläge 2-4 streichen, da meine Frau ja auch arbeiten geht. Ich unterhalte meine Frau...folglich ist Ihr Einkommen über und könnte für die Versorgung der Kinder herangezogen werden. Ergo werden mir die Kinderbezognenen Bezügebestandteil über Gebühr gewährt. Damit bin ich überalimentiert...denn wie wir alle wissen darf ein Beamter maximal 115 % des Bürgergeldes bekommen....also ich bin ein Schmarotzer im System.
Diesen Gedanken werde ich mal an Herrn Heere herantragen...vielleicht gibt es dafür einen Leistungszuschlag.

Ironie ist alles was mir bleibt. 8)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Wilkinson13 am 24.09.2024 12:24
Noch was:
Die Abkehr von der Alleinverdienerfamilie wird hier immer so dargestellt, als sei das der freiwillige Wunsch des Ehegatten (egal welchen Geschlechts), dass auch er (sie) arbeiten gehen dürfe. Als sei es eine gesellschaftliche Entwicklung, dass der Ehepartner sich selbst verwirklichen möchte. Diese Fälle gibt es....bestimmt. Dennoch würde mich eine Umfrage interessieren: Wie viele der Ehegatten würden sich lieber zu 100% um die Familie, Haus und Hof kümmern unter der Annahme, dass das Gehalt des anderen Ehegatten als Familieneinkommen gänzlich ausreichen würde. Ich glaube, dass die "gesellschaftliche Entwicklung" davon getrieben wurde, dass ein Einkommen eben nicht mehr reicht um den Familienstand zu sichern.
grobes Beispiel: in den 90ern konnte man als mD. noch ein Haus kaufen und die Finanzierung allein stemmen.
Als ich vor 10 Jahren als A9er nach einer Hausfinanzierung gefragt habe wurde ich (fast) ausgelacht. Damals hieß es schon, dass meine Frau auf jedenfall auch zum Familieneinkommen beitragen müsse.
Und wenn man sie fragte, ob sie lieber nicht arbeiten gehen wolle...so würde sie bestimmt ja sagen.
Und mir geht es ebenso. Wenn das Gehalt meiner Frau für die Hypothek und Leben reichen würde.
Ja, dann hätte ich mehr Zeit für die Familie.
Mein Gefühl sagt: Es ist die allgemeine Verteuerung, die es notwendig macht, dass beide Ehegatten einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Wilkinson13 am 24.09.2024 12:25
Eine Anmerkung sei mir noch gestattet:
Ich empfinde die Regelungen (trotz offenkundiger Fehler) nicht als geschlechterdiskriminierend. Denn tatsächlich finden die Vorschriften auf Männlein und Weiblein gleichermaßen Anwendung. Meine Frau und ich haben uns nicht für ein "rückwärtsgewandtes Familienmodell" entschieden. Sondern es war unser beider Wunsch die Rollen so auszufüllen.
Unsere finanzielle Situation sähe genauso aus, wenn sie zu 100% arbeitete und ich entsprechend weniger (wir teilen uns sogar ein Büro). Und sie sähe auch so aus, wenn beide zu 75% arbeiten würden. Beamtenfamilien sind m.M.n. ein gutes Beispiel dafür, dass hier keine Geschlechterdiskriminierung stattfindet. Die Diskriminierung, die hier tatsächlich vorliegt, ist eine die sich auf Ehe und Familie bezieht...für die nämlich ein Familieneinkommen berechnet wird. Anders gesagt: Eine Scheidung brächte uns in den Genuss des FErgZ. Eine Geschlechtsumwandlung hingegen nicht. ::)
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Finanzer am 24.09.2024 12:29
Noch was:
Die Abkehr von der Alleinverdienerfamilie wird hier immer so dargestellt, als sei das der freiwillige Wunsch des Ehegatten (egal welchen Geschlechts), dass auch er (sie) arbeiten gehen dürfe.

Das wird primär durch die Besoldungsgeber so dargestellt; seltenst durch die Forumsmitglieder.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Organisator am 24.09.2024 13:16
Noch was:
Die Abkehr von der Alleinverdienerfamilie wird hier immer so dargestellt, als sei das der freiwillige Wunsch des Ehegatten (egal welchen Geschlechts), dass auch er (sie) arbeiten gehen dürfe. Als sei es eine gesellschaftliche Entwicklung, dass der Ehepartner sich selbst verwirklichen möchte. Diese Fälle gibt es....bestimmt. Dennoch würde mich eine Umfrage interessieren: Wie viele der Ehegatten würden sich lieber zu 100% um die Familie, Haus und Hof kümmern unter der Annahme, dass das Gehalt des anderen Ehegatten als Familieneinkommen gänzlich ausreichen würde. Ich glaube, dass die "gesellschaftliche Entwicklung" davon getrieben wurde, dass ein Einkommen eben nicht mehr reicht um den Familienstand zu sichern.
grobes Beispiel: in den 90ern konnte man als mD. noch ein Haus kaufen und die Finanzierung allein stemmen.
Als ich vor 10 Jahren als A9er nach einer Hausfinanzierung gefragt habe wurde ich (fast) ausgelacht. Damals hieß es schon, dass meine Frau auf jedenfall auch zum Familieneinkommen beitragen müsse.
Und wenn man sie fragte, ob sie lieber nicht arbeiten gehen wolle...so würde sie bestimmt ja sagen.
Und mir geht es ebenso. Wenn das Gehalt meiner Frau für die Hypothek und Leben reichen würde.
Ja, dann hätte ich mehr Zeit für die Familie.
Mein Gefühl sagt: Es ist die allgemeine Verteuerung, die es notwendig macht, dass beide Ehegatten einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Also es wäre immer mein Wunsch, auf Kosten Dritter zu leben und nicht für meinen eigenen Lebensunterhalt arbeiten zu müssen.

Im Ernst: man kann ja mal eine Umfrage in der Gesellschaft machen, ob die Beamtenbesoldung so hoch sein sollte, dass ein Einkommen für eine 4K-Familie ausreicht. Ich glaube, dann wird ganz schnell etwas zurechtgerückt.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: SwenTanortsch am 24.09.2024 14:00
Eine Anmerkung sei mir noch gestattet:
Ich empfinde die Regelungen (trotz offenkundiger Fehler) nicht als geschlechterdiskriminierend. Denn tatsächlich finden die Vorschriften auf Männlein und Weiblein gleichermaßen Anwendung. Meine Frau und ich haben uns nicht für ein "rückwärtsgewandtes Familienmodell" entschieden. Sondern es war unser beider Wunsch die Rollen so auszufüllen.
Unsere finanzielle Situation sähe genauso aus, wenn sie zu 100% arbeitete und ich entsprechend weniger (wir teilen uns sogar ein Büro). Und sie sähe auch so aus, wenn beide zu 75% arbeiten würden. Beamtenfamilien sind m.M.n. ein gutes Beispiel dafür, dass hier keine Geschlechterdiskriminierung stattfindet. Die Diskriminierung, die hier tatsächlich vorliegt, ist eine die sich auf Ehe und Familie bezieht...für die nämlich ein Familieneinkommen berechnet wird. Anders gesagt: Eine Scheidung brächte uns in den Genuss des FErgZ. Eine Geschlechtsumwandlung hingegen nicht. ::)

Die Argumentation in der Stellungnahme ist eine andere, und zwar vereinfacht die folgende:

- Der Familienergänzungszuschlag (FEZ) wird in einer Höhe gewährt, die dem Ehepartner nicht in einem Vollzeitbeschäftigungsverhältnissen gewährt wird; hier müssen allein schon wegen des Mindestlohns deutlich höhere Verdienste gewährt werden.

- Die Höhe des FEZ liegt laut Bemessung des Gesetzentwurfs und darüber hinaus bei einer realitätsgerechten Bemessung in Verdienstsegmenten, die in einer geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigung erzielt werden; es geht hier um untere Lohnsegmente.

- Der FEZ macht es entsprechend attraktiv, in den gerade genannten Verdienstsegmenten die Arbeitszeit weiter herabzusenken oder die jeweilige Beschäftigung in den jeweiligen unteren Lohnsegmenten ganz aufzugeben, um so das materielle Gut des FEZ leistungslos zu erhalten.

- In den unteren Lohnsegmenten und in einer Teilzeitbeschäftigung sind in einem weit überwiegenden Anteil Frauen und Mütter von (nicht zuletzt jungen) Kindern tätig.

- Durch die Berufstätigkeit in unteren Lohnsegmenten ist ihre Möglichkeit gesellschaftlicher Teilhabe wie individueller finanzieller Vorsorge herabgesetzt. Ursache ist insbesondere die unbezahlte familiäre Carearbeit, die überwiegend von Frauen geleistet wird.

- Damit aber werden durch die Regelung der Gewährung eines FEZ in der sozialen Gefasstheit der niedersächsischen Gesellschaft deutlich häufiger Ehefrauen als Ehemänner ihre Berufstätigkeit weiter einschränken oder ganz aufgeben, was ihre gesellschaftliche gegebene partizipative wie Vorsorgebenachteiligung verfestigt.

- Regelungen, die solche Verfestigung bezwecken oder unbezweckt nach sich ziehen, sind als geschlechterdiskriminierend zu verstehen und verstoßen so gegen Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG, wonach Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Sie zeigen sich gleichfalls als Verstoß gegen Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG, wonach der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt.

- Darüber hinaus formuliert Art. 6 Abs. 4 GG besondere staatliche Schutzpflichten gegenüber Müttern, indem er ausführt: "Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft". Hier finden wir also nicht nur ein besonderes Diskriminierungsverbot, sondern ebenso eine besondere Schutzpflicht, die jedoch ebenfalls durch Regelungen missachtet wird, die die ökonomische Ungleichheit von Müttern gegenüber Vätern vergrößern, und zwar ebenfalls selbst dann, wenn sie nicht bezweckt, sondern mittelbare Folge der Regelung ist.

Wie immer geht es also im Verfassungsrecht nicht um unsere je eigene und unterschiedliche Empfindung, sondern um materielle Rechtsgüter, an die sich der Gesetzgeber gebunden sieht.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Ryan am 24.09.2024 17:48
Es gibt zur Einkommensanrechnung im Kontext der Berechnung der Arbeitslosenhilfe auch ein Urteil des BVerfG aus dem Jahr 1992.

https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv087234.html

Es ging dabei auch um Regelungen (Höhe von Freibeträgen bei Anrechnung des Partnereinkommens), die dazu führten, dass Mehrverdienerfamilien im Vergleich zu Alleinverdienerfamilien benachteiligt wurden (siehe Rn 81 ff)

In Rn 86 heißt es dann:

"Diese Ungleichbehandlung von Alleinverdiener- und Doppelverdienerehe ist durch sachliche Gründe nicht gerechtfertigt. Sie ist im Gegenteil geeignet, in der gesellschaftlichen Wirklichkeit die Hausfrauenehe zu begünstigen. Dem steht Art. 3 Abs. 2 GG entgegen, der eine Festschreibung überkommener Rollenverteilungen zum Nachteil von Frauen verbietet. [...] Außerdem muß der Gesetzgeber, wenn er dem Gebot des Art. 6 Abs. 1 GG gerecht werden will, Regelungen vermeiden, die geeignet sind, in die freie Entscheidung der Ehegatten über ihre Aufgabenverteilung in der Ehe einzugreifen."

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 25.09.2024 17:32
Was meint ihr zu der Aussage des Finanzministers, man würde jetzt noch nicht die großen Sprünge machen, gerade was auch das Abstandsgebot angeht, bevor im nächsten Jahr die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht kommt, weil man nicht "ständig" das Besoldungsrecht anpassen will?

War schon etwas enttäuscht.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: mezzo am 26.09.2024 08:18
Eine Frage zur Kindersonderzahlung 2024 im Gesetzesentwurf der Besoldungsanpassung in Niedersachsen. In verschiedenen Beiträgen wird berichtet, dass es nur für das erste und zweite Kind gilt. Ich habe mir jetzt den Gesetzesentwurf angeschaut und lese ihn so, als ob es für jedes berechtigte Kind für den auch ein Familienzuschlag bekommen wird, eine 1000 € Prämie einmalig für 2024 geben soll? Was ist richtig, gibt es eine Höchstanzahl Kinder bei der Berücksichtigung der Sonderzahlung 2024?

Par.3
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/ni/ni-d-19-5132.pdf

Verdi spricht von max.2 Kindern
https://nds-bremen.verdi.de/frauen-und-gruppen/beamtinnen-und-beamte/magazin-kurz-und-buendig/++co++1e0084ac-4b3d-11ef-83a0-5d14f8193340#:~:text=Erh%C3%B6hung%2520der%2520Grundgeh%C3%A4lter%2520zum%252001.11,um%2520linear%25204%252C76%2525.&text=F%C3%BCr%2520das%2520Jahr%25202024%2520wird,dies%2520ist%2520unabh%C3%A4ngig%2520vom%2520Familienerg%C3%A4nzungszuschlag.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Marco Lorenz am 26.09.2024 08:53
Steht doch eindeutig drin: "(...) für jedes Kind, für das ihnen in Bezug auf den Monat Dezember 2024 ein Familienzuschlag der Stufe 2 oder 3 gewährt wird (...)

Stufe 2: 1. Kind
Stufe 3: 2. Kind

Also nur für die ersten beiden Kinder, für die ja kein FEZ vorgesehen ist.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Boßler am 26.09.2024 08:58
Die Sonderzahlung richtet sich nach § 63 a, demnach erhalten die Beamten eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1000 € für jedes Kind für den eine Famiienzuschlag der Stufe 2 oder 3 gewährt wird.

Gemäß § 35 Abs. 2 NBesG gehören zur Stufe 2 oder einer der folgenden Stufen gehören die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter der Stufe 1, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 EStG oder des § 3 oder § 4 BKGG zustehen würde. Die Stufe richtet sich nach der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder.

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: mezzo am 26.09.2024 10:01
Vielen Dank für die Aufklärung!
Was bedeutet das dann für Familien mit 3 oder 4 Kindern?

Gibt es dann keine 1000€ für die ersten zwei Kinder, weil die Familienstufe höher ist, als die im Gesetz genannte? Geht derjenige mit 3 Kindern in Stufe 4 jetzt vorbei an der Sonderzahlung in §63a?

oder

Bleibt das jetzige Weihnachtsgeld (Sonderzahlung)  für die Kinder1,2,3 (170,170,450) bestehen und es kommen 2x1000€ für die ersten beiden Kinder hinzu?

Gibt es eine Begründung warum ab dem dritten 3. Kind keine Berücksichtigung zur Sonderzahlung statt findet?

Tut mir leid für meine naiven Fragen.
Meine Unkenntnis ist im Wesentlichen ob ein Beamter in mehreren Familienstufen sein kann? Ich dachte bisher es ist eine bestimmte Stufe die sich nach der Anzahl der Kinder richtet.

Mir ist klar, dass es nur ein Entwurf ist.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 26.09.2024 10:30
Das dritte Kind sorgt für die Stufe 4 und das vierte für die Stufe 5 usw.
Es sind nur die ersten beiden Kinder eines Haushalts gemeint. Für jedes dieser beiden Kinder gibt es jeweils 1000€ Brutto zusätzlich zu den 250€ Brutto Jahressonderzshlung.
Das leitet das Finanzministerium aus dem Urteil des BverG bezüglich der Sonderstellung der 4-köpfigen Familie, also der 2 Kinder und der FEZ, ab. Unabhängig von dem Partnereinkommen sind allerdings alle weiteren Kinder, also das dritte, vierte etc. Diese bekommen nach dem Entwurf so oder so den FEZ, der je nach Stufe, Gruppe und Zulagen des Beamten ermittelt wird. Diese Kinder sind also schon alimentiert. So zumindest interpretiere ich das.
Im Grunde sind die 2000€ extra ein Eingeständnis, dass der FEZ für die Stufe 2 und 3 nicht ausreicht, sonst würde sich das Land zu 100% darauf berufen und sich das Geld sparen.
Auch nur meine Meinung.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 26.09.2024 10:34
Da ich ebenfalls verheiratet mit 3 Kids bin, sind es dann 3500€ Sonderzahlung. (500€ für mich A13, je 250€ für die ersten beiden Kinder, 500€ für das dritte Kind, je 1000€ FEZ-Ergänzung für die ersten beiden Kinder).
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: mezzo am 26.09.2024 10:36
Vielen Dank für deine Erklärung.

Deine Interpretation ist demnach, dass auch Familien mit 3 Kindern 2x 1000€ erhalten?

Den Entwurf sagt: … für den Monat Dezember 2024 für jedes Kind, für das ihnen in Bezug auf den
Monat Dezember 2024 ein Familienzuschlag der Stufe 2 oder 3 gewährt wird…

Die Familie mit 3 Kindern ist aber in Stufe 4 und nicht in Stufe 2, oder 3 und dürfte dann doch gar nichts von den 2x1000€ erhalten?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Coco am 26.09.2024 12:27
Hallo,

wie ist das eigentlich mit der einmaligen Sonderzahlung (1000€) bei Teilzeit? Wird das nur anteilig gezahlt wie beim Familienzuschlag oder in voller Höher wie bei der jährlichen Sonderzahlung (250€), die ja auch in TZ voll ausgezahlt wird.

LG
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Boßler am 26.09.2024 13:40
Die Sonderzahlung steht auch Teilzeitbeschäftigten zu.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Coco am 26.09.2024 14:10
Danke für die Antwort, aber wird diese den Teilzeitbeschäftigten dann anteilig ausgezahlt oder in voller Höhe. Leider konnte ich dazu keine Informationen finden.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 26.09.2024 19:30
Vielen Dank für deine Erklärung.

Deine Interpretation ist demnach, dass auch Familien mit 3 Kindern 2x 1000€ erhalten?

Den Entwurf sagt: … für den Monat Dezember 2024 für jedes Kind, für das ihnen in Bezug auf den
Monat Dezember 2024 ein Familienzuschlag der Stufe 2 oder 3 gewährt wird…

Die Familie mit 3 Kindern ist aber in Stufe 4 und nicht in Stufe 2, oder 3 und dürfte dann doch gar nichts von den 2x1000€ erhalten?

Wenn ein Beamter in Stufe 4 ist, bekommen die ersten beiden Kinder trotzdem die Zuschläge der darunter liegenden Stufen. Die sind inbegriffen. Sonst gäbe es garkeine einzelnen Zuschläge, sondern gebündelte, was ja nicht der Fall ist.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Erpelente am 26.09.2024 19:49
Eine Frage zur Kindersonderzahlung 2024 im Gesetzesentwurf der Besoldungsanpassung in Niedersachsen. In verschiedenen Beiträgen wird berichtet, dass es nur für das erste und zweite Kind gilt. Ich habe mir jetzt den Gesetzesentwurf angeschaut und lese ihn so, als ob es für jedes berechtigte Kind für den auch ein Familienzuschlag bekommen wird, eine 1000 € Prämie einmalig für 2024 geben soll? Was ist richtig, gibt es eine Höchstanzahl Kinder bei der Berücksichtigung der Sonderzahlung 2024?

Par.3
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/ni/ni-d-19-5132.pdf

Verdi spricht von max.2 Kindern
https://nds-bremen.verdi.de/frauen-und-gruppen/beamtinnen-und-beamte/magazin-kurz-und-buendig/++co++1e0084ac-4b3d-11ef-83a0-5d14f8193340#:~:text=Erh%C3%B6hung%2520der%2520Grundgeh%C3%A4lter%2520zum%252001.11,um%2520linear%25204%252C76%2525.&text=F%C3%BCr%2520das%2520Jahr%25202024%2520wird,dies%2520ist%2520unabh%C3%A4ngig%2520vom%2520Familienerg%C3%A4nzungszuschlag.

Der Herr von der SPD, der im Landtag als erstes sprach, hat explizit gesagt, dass es um die ersten beiden Kinder geht. Oder war es der Finanzminister? Bin mir gerade nicht mehr sicher.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: HochlebederVorgang am 27.09.2024 08:53
Meine Kinder sind nicht in Nds. im Familienzuschlag. Ich werde trotzdem meinen Einspruch um diesen Punkt ergänzen, nämlich in der Hinsicht, dass dieser Zuschlag bereits Bestandteil einer verfassungsgemäßen Grundbesoldung hätte sein müssen.

Hat jemand Erfahrung mit kurzfristiger Änderung der Kindergeldberechtigung?

Dann sind die Kinder halt im Dezember dort, wo es eine Sonderzahlung gibt. Ist halt ein Rattenschwanz, da man auch die PKV etc. ändern muss.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Wilkinson13 am 27.09.2024 09:14
Unabhängig von dem Partnereinkommen sind allerdings alle weiteren Kinder, also das dritte, vierte etc. Diese bekommen nach dem Entwurf so oder so den FEZ, der je nach Stufe, Gruppe und Zulagen des Beamten ermittelt wird. Diese Kinder sind also schon alimentiert. So zumindest interpretiere ich das.
Im Grunde sind die 2000€ extra ein Eingeständnis, dass der FEZ für die Stufe 2 und 3 nicht ausreicht, sonst würde sich das Land zu 100% darauf berufen und sich das Geld sparen.
Auch nur meine Meinung.

Ich hatte mcih schon gefreut, als ich deinen Beitrag gelesen habe.
Also dass das Partnereinkommen unberücksichtigt bleibt, bei drei oder mehr Kindern.

Allerdings lese ich das aus dem Entwurf nicht heraus.  ::)
Ein Versehen? Oder hab ich was falsch gelesen?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 27.09.2024 13:15
Unabhängig von dem Partnereinkommen sind allerdings alle weiteren Kinder, also das dritte, vierte etc. Diese bekommen nach dem Entwurf so oder so den FEZ, der je nach Stufe, Gruppe und Zulagen des Beamten ermittelt wird. Diese Kinder sind also schon alimentiert. So zumindest interpretiere ich das.
Im Grunde sind die 2000€ extra ein Eingeständnis, dass der FEZ für die Stufe 2 und 3 nicht ausreicht, sonst würde sich das Land zu 100% darauf berufen und sich das Geld sparen.
Auch nur meine Meinung.

Ich hatte mcih schon gefreut, als ich deinen Beitrag gelesen habe.
Also dass das Partnereinkommen unberücksichtigt bleibt, bei drei oder mehr Kindern.

Allerdings lese ich das aus dem Entwurf nicht heraus.  ::)
Ein Versehen? Oder hab ich was falsch gelesen?

Aus der Begründung zum Entwurf: "Die Nettomehralimentation für dritte und weitere Kinder wird in einer Vergleichsberechnung
ermittelt. Zunächst ist die vorstehend definierte Nettoalimentation der Beamtin, des Beamten,
der Richterin oder des Richters unter Berücksichtigung aller Bestandteile für Ehepartner und
die zu berücksichtigende Kinderzahl zu ermitteln. Von diesem Betrag wird die Summe der
Nettoalimentation abgezogen, die sich bei Berücksichtigung eines Kindes weniger ergibt."

Also Berechnung des Mindestbedarfs für 3 Kids abzüglich derselben Berechnung für 2 Kinder ergibt die Nettodifferenz pro Jahr. Da der Familienzuschlag für das dritte Kind zu niedrig ist, um diese Nettodifferenz abzudecken, gibt es einen Partnerunabhängigen Ergänzungszuschlag, der aber mit Zuschlägen verrechnet wird.
Das Partnereinkommen ist nur für die 4-köpfige Familie relevant, da der größte Teil der Alimentation durch die Grundbesoldung des Beamten bestritten werden sollte. Die 4-köpfige Familie mit Hinzuverdiener nimmt jetzt den Standard ein, alle weiteren Kinder gelten extra.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 27.09.2024 16:08
Hier mal die Meinung der SPD NRW zum Partnereinkommen und der Berücksichtigung:

https://www.spd-fraktion-nrw.de/pressemeldung/was-du-beim-land-verdienst-haengt-vom-einkommen-deines-partners-ab/
Titel: Presse Erklärung MF
Beitrag von: Zerschmetterling am 29.09.2024 10:39
PRESSEERKLÄRUNG
Tarifeinigung im öffentlichen Dienst wird auf Beamtinnen und Beamte übertragen Weiterbeschäftigung wird für Ruhestandsbeamtinnen und -beamte attraktiver   
 
Der Niedersächsischen Landtag hat am (heutigen) Mittwoch ein Gesetz beschlossen, durch das die Besoldung und die Versorgungsbezüge der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2024 und 2025 erhöht werden. Zudem sorgt die Gesetzesänderung dafür, dass die Weiterbeschäftigung im Landesdienst für Ruhestandsbeamtinnen und -beamte attraktiver wird. 

Übertragung der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst

Zum 1. November 2024 werden die Grundgehälter um 200 Euro erhöht und alle weiteren dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76 Prozent angepasst. Zum 1. Februar 2025 steigen die Besoldungs- und Versorgungsbezüge um weitere 5,5 Prozent. Die Anwärtergrundbeträge werden zum 1. November 2024 um einen Festbetrag von 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro erhöht. Die Kosten dafür betragen 2024 rund 81 Millionen Euro und 2025 rund 1,159 Milliarden Euro.
Dazu Finanzminister Gerald Heere: „Von Anfang an war es der erklärte Wille dieser Landesregierung, die Tarifeinigung vom Dezember vergangenen Jahres ohne Abstriche auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Wir halten Wort."

Weiterbeschäftigung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten

Die Gesetzesänderung gestaltet außerdem die Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst für Beamtinnen und Beamte auch nach Erreichen des Ruhestandsalters attraktiver. Zukünftig wird das Einkommen nach Erreichen der jeweiligen beamtenrechtlichen Altersgrenze nicht mehr auf die Versorgungsbezüge angerechnet.
Die bisherige Regelung sah vor, dass ein Hinzuverdienst aus öffentlichen Mitteln auf die Versorgungsbezüge angerechnet und entsprechend abgezogen wurde, während ein Hinzuverdienst aus privaten Quellen schon immer anrechnungsfrei war. Das führte beispielweise dazu, dass ein pensionierter Mathematiklehrer ohne Abzüge einige Stunden als privater Nachhilfelehrer arbeiten konnte. Wenn die gleiche Lehrkraft aber nochmal einen Oberstufenkurs übernommen hätte, wäre ihr der Verdienst daraus angerechnet worden.
„Wir brauchen die persönliche Bereitschaft unserer Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, die eigene Arbeitskraft und das vorhandene Fachwissen dem öffentlichen Dienst auch über das Erreichen der persönlichen Altersgrenze hinaus zur Verfügung zu stellen. Und wir wollen diesen Einsatz auch entsprechend honorieren," erklärte dazu Minister Heere.
Darüber hinaus wird mit dem „Niedersächsischen Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften" unter anderem Folgendes angepasst:

Stärkung von Schulleitungen kleiner Schulen


Die Besoldung der Leitungen von Schulen mit bis zu 80 Schülerinnen und Schülern wird zum
1. Januar 2025 auf A14 gehoben. Dadurch entsteht ein jährlicher finanzieller Mehrbedarf in Höhe von rund 910.000 Euro.

Einmalzahlungen für Kinder

Um den aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts abgeleiteten Maßstäben für eine amtsangemessene Alimentierung der Beamten- und Richterschaft gerecht zu werden, wird für das Jahr 2024 einmalig für jedes erste und zweite Kind ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro gezahlt, soweit die Kinder bei der Berechnung der Besoldung berücksichtigt werden. Für zwei Kinder ergibt sich also eine Summe von 2.000 Euro. Die Kosten des Landes betragen dafür rund 105 Millionen Euro. Die Auszahlung ist mit der Dezemberbesoldung vorgesehen.

Ausdehnung des Dienstunfallschutzes

Der Dienstunfallschutz wird auf Wege ausgedehnt, die zurückgelegt werden, um das eigene Kind in fremde Obhut wie beispielsweise einen Kindergarten zu geben. Dies wird künftig auch dann gelten, wenn der Dienst im Home-Office geleistet wird. Wege zu und von der Dienststelle müssen dafür nicht mehr zurückgelegt werden.
 
Herausgeber: Nds. Finanzministerium   

Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Wilkinson13 am 30.09.2024 10:20
Hier mal die Meinung der SPD NRW zum Partnereinkommen und der Berücksichtigung:

https://www.spd-fraktion-nrw.de/pressemeldung/was-du-beim-land-verdienst-haengt-vom-einkommen-deines-partners-ab/

Alles Lug und Betrug. In NRW empört man sich...in NDS macht man es selbst so.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Wilkinson13 am 30.09.2024 11:12
[....]
Also Berechnung des Mindestbedarfs für 3 Kids abzüglich derselben Berechnung für 2 Kinder ergibt die Nettodifferenz pro Jahr. Da der Familienzuschlag für das dritte Kind zu niedrig ist, um diese Nettodifferenz abzudecken, gibt es einen Partnerunabhängigen Ergänzungszuschlag, der aber mit Zuschlägen verrechnet wird.
Ja, ok ...verstehe ich!

[....]
Das Partnereinkommen ist nur für die 4-köpfige Familie relevant, da der größte Teil der Alimentation durch die Grundbesoldung des Beamten bestritten werden sollte. Die 4-köpfige Familie mit Hinzuverdiener nimmt jetzt den Standard ein, alle weiteren Kinder gelten extra.

Ich kann nirgends einen Passus finden, der aussagt, dass das Partnereinkommen ab dem dritten Kind keine Rolle mehr spielt. Im Gegenteil: § 36a Abs.4 Nr. 2 rechnet auch hier das Partnereinkommen gegen. ???
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 30.09.2024 16:32
Stimmt, hab mich wohl geirrt. Sry. Die Hinzuverdienstgrenze steigt lediglich.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Wilkinson13 am 01.10.2024 09:08
Stimmt, hab mich wohl geirrt. Sry. Die Hinzuverdienstgrenze steigt lediglich.

Mist...schade. ::)

Was anderes:
Ich lese auch quer bei den Bundesbeamten mit zum aktuellen Entwurf des BBVAngG.
Die sind ja noch mehr geniffen wie wir.
Dem niedersächsichen Beamten würde der FErgZ gewährt, damit dieser auf 115% vom BG kommt.
Wenn dessen Partner arbeiten geht wird der 520 Euro übersteigende Betrag gegengerechnet.

Bei den Bundesbeamten wird (wenn ich das richtig verfolgt habe) von Anfang an davon ausgegangen, dass der Partner 520,- Euro fiktiv hinzuverienen KÖNNTE...um dann auf die 115 % zu kommen.

Das ist ja noch schlimmer.  :-X
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 03.10.2024 11:30
Gesetz ist verkündet

https://www.verkuendung-niedersachsen.de/api/ndsgvbl/2024/83/0/nds-gvbl-2024-83.pdf
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: FrauBlume am 09.10.2024 19:19
Ich nehme an, die Sonderzahlung ist nicht Steuerfrei? Konnte dazu nichts finden.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 10.10.2024 10:01
Natürlich nicht.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: AVP am 11.10.2024 21:39
Stimmt, hab mich wohl geirrt. Sry. Die Hinzuverdienstgrenze steigt lediglich.

Mist...schade. ::)

Was anderes:
Ich lese auch quer bei den Bundesbeamten mit zum aktuellen Entwurf des BBVAngG.
Die sind ja noch mehr geniffen wie wir.
Dem niedersächsichen Beamten würde der FErgZ gewährt, damit dieser auf 115% vom BG kommt.
Wenn dessen Partner arbeiten geht wird der 520 Euro übersteigende Betrag gegengerechnet.

Bei den Bundesbeamten wird (wenn ich das richtig verfolgt habe) von Anfang an davon ausgegangen, dass der Partner 520,- Euro fiktiv hinzuverienen KÖNNTE...um dann auf die 115 % zu kommen.

Das ist ja noch schlimmer.  :-X

Dieser Zuschlag wird in der Realität doch sowieso kaum eine Rolle spielen, es sei denn ein Partner arbeitet wirklich gar nicht und man ist in einer eher niedrigen Besoldungsgruppe und/oder Erfahrungsstufe. Zudem halte ich die Motivation für sehr fragwürdig wenn in dieser Konstellation jeder Erfahrungsstufenaufstieg oder jede Beförderung effektiv durch eine Reduzierung des FEZ nulliert wird und man ewig auf 115% der Grundsicherung bei einem 40 Stunden job festklebt.

Der Bund hat wenigstens eine relativ attraktive Besoldung.

Mal als Beispiel für A13 gD mit 10 Jahren BE (Stufe 6 Nds oder 4 Bund):

Nds: 58786 € Jahresbrutto
Bund: 69201 € Jahresbrutto

Sehe da eher die Nds. Beamten gekniffen in dem Szenario welches wirklich reale Auswirkungen hat.

Klar bekommt Nds. im November und im Februar noch Erhöhungen, aber der TVÖD läuft auch zum 31.12 aus, da dürfte es beim Bund also zeitnah auch weitere Erhöhungen geben
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 12.10.2024 00:07
A13, 10 Jahre BE ist Stufe 7 oder 8. Und bekommt Ende diesen Monats 62390.96 € bzw. 64005.80 €
Das sagt mir der Rechner zumindest ohne alle Amtszulage, die aber fester Bestandteil bei A13 sind.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: AVP am 13.10.2024 13:53
A13, 10 Jahre BE ist Stufe 7 oder 8. Und bekommt Ende diesen Monats 62390.96 € bzw. 64005.80 €
Das sagt mir der Rechner zumindest ohne alle Amtszulage, die aber fester Bestandteil bei A13 sind.


1.+2. Jahr: Stufe 2
3.+4. Jahr: Stufe 3
5. + 6. Jahr = Stufe 4
7. - 9. Jahr = Stufe 5
Ab dem 10. Jahr: Stufe 6

https://www.nlbv.niedersachsen.de/download/188381/Besoldungstabellen_ab_01.12.2022.pdf

Das gilt für den gehobenen Dienst der in A9 bzw. A10 Einstiegsamt hat und somit ab Stufe 2 startet.

Wenn jemand im hD anfängt startet er direkt in Stufe 4 und kommt natürlich auch mit weniger BE schneller weiter.

Beim Bund starten alle Besoldungsgruppen / alle Laufbahnen in Stufe 1 und enden bei 8. Das alleine bringt für den gD schon erhebliche Vorteile da dort viel schneller die Endstufe erreicht wird.

In Nds. gibt eine allgemeine Stellenzulage im gD. Die ist bereits in der Bruttosumme - ebenso wie das bisschen Weihnachtsgeld bzw JSZ) berücksichtigt. A13 + Amtszulage gibt es im gD praktisch keine (ganz wenige in den obersten Landesbehörden).
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 13.10.2024 21:24
Bisher dachte ich, dass zumindest in Nds. Dser Großteil aller A13 Lehrer sind. Ich hab leider keinen Beleg parat, aber da alle Lehrer dort beginnen, sind Szenarien mit Beginn ab A9 zu A13 eher die Ausnahmen. Alle verbeamteten Lehrkräfte erhalten Amtszulagen. Der A13 Vergleich ist von daher eher schlecht geeignet, wobei der Punkt der selbe bleibt: Nds.ist von der Besoldung echt nicht so gut und der Rasen ist überall grüner. Der Vergleich hilft nur wenig, denn nicht jeder hat die freie Wahl oder zumindest einen Grund für das Land Nds. zu arbeiten statt für den Bund zu arbeiten. Und alle, die sie haben sind wohl nicht hier?
Was ich sagen will ist, dass der Vergleich zwar wichtig erscheint, aber kaum relevant sein dürfte. Die Politik richtet sich nicht danach, die Besoldung nicht und demografisch sieht noch nicht übel genug aus, um die ersten beiden Faktoren zu beeinflussen.
Anderer AG, andere Bezahlung. Ist doch in der Wirtschaft auch ok so, auch bei gleicher Arbeit.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: AVP am 13.10.2024 21:44
Du kannst das ganze auch mit A11 durchrechnen

In der freien Wirtschaft sind nach meiner Erfahrung die Lohnunterschiede niemals so ausgeprägt bei entsprechend vergleichbaren Rahmenbedingungen (großer tarifgebundener Arbeitgeber). Die IGM Konzerne zahlen schon alle recht ähnlich zum Beispiel
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 13.10.2024 23:23
Bisher dachte ich, dass zumindest in Nds. Dser Großteil aller A13 Lehrer sind. Ich hab leider keinen Beleg parat, aber da alle Lehrer dort beginnen, sind Szenarien mit Beginn ab A9 zu A13 eher die Ausnahmen. Alle verbeamteten Lehrkräfte erhalten Amtszulagen. Der A13 Vergleich ist von daher eher schlecht geeignet, wobei der Punkt der selbe bleibt: Nds.ist von der Besoldung echt nicht so gut und der Rasen ist überall grüner. Der Vergleich hilft nur wenig, denn nicht jeder hat die freie Wahl oder zumindest einen Grund für das Land Nds. zu arbeiten statt für den Bund zu arbeiten. Und alle, die sie haben sind wohl nicht hier?
Was ich sagen will ist, dass der Vergleich zwar wichtig erscheint, aber kaum relevant sein dürfte. Die Politik richtet sich nicht danach, die Besoldung nicht und demografisch sieht noch nicht übel genug aus, um die ersten beiden Faktoren zu beeinflussen.
Anderer AG, andere Bezahlung. Ist doch in der Wirtschaft auch ok so, auch bei gleicher Arbeit.
Ein Fehler: nur Gym, FöLK und BBS bekommen die Amtszulage. Den GHRS LK steht diese irgendwie nicht zu. Warum? Das weiß ich nicht.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Grandia am 14.10.2024 01:12
Ihr habt beide recht. Die Länder sind also nichts anderes als 16 große "tarifgebundene" AG. Und jeder hat andere Tarife. Nur, dass die Tarife in diesem Falle Gesetze sind.
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: gD1986 am 14.10.2024 10:27
Hallo zusammen.

Ich habe eine Frage zur im Gesetz vorgesehenen Sonderzahlung in Höhe von brutto 1.000,00 € je Kind im Dezember 2024. Unser Kind wird bei meiner Frau berücksichtigt (=Bundesbeamtin). Aufgrund dessen steht mir die Sonderzahlung ja nicht zu. Verstehe ich das dann jetzt richtig, dass unser Kind für den Monat Dezember 2024 auf mich laufen müsste und ich zudem für den Monat Dezember 2024 auch die kindergeldberechtigte Person sein muss, damit wir die beschriebene Sonderzahlung bekommen können? Oder gibt es hier ggf. auch noch andere Möglichkeiten, wie wir in den Genuss kommen, die Sonderzahlung zu bekommen?

 
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Keating am 09.11.2024 21:54
Als (mein) Abschluss der Runde die Frage:  Wann ist die nächste Verhandlungsrunde?
Titel: Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Beitrag von: Goldene Vier am 10.11.2024 00:34
TV-L gilt bis 31.10.25..

Da Landesbeamte in NI dem TV-L folgen ist dieserrichtungsweisend…. Wahrscheinlich Ergebnis irgendwann im Frühjahr 2026…