Spuckt der Rechner auch die 120 Euro nicht aus? Oder sehe ich es falsch? Von Januar bis Oktober
Spuckt der Rechner auch die 120 Euro nicht aus? Oder sehe ich es falsch? Von Januar bis Oktober
Man sieht überall im Rechner noch, dass nur Steuer 2023 ausgewählt werden kann. Heisst, der 2024er Grundfreibetrag ist nicht drin.
Finanzminister Gerald Heere (Grüne) teilt mit, sich mit der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten beschäftigen zu wollen. Ursprüngliche Meldungen, nachdem eine Übertragung bereits zugesichert worden sei, haben sich als nicht zutreffend herausgestellt.
Die Zahlen nochmal ins rechte Licht gerückt: Laut Medienberichten kostet die Erhöhung 2,4 Mrd. € insgesamt bis 2025! Herr Heere hat verlautbaren lassen, dass dafür genügend Rückstellungen gebildet wurden!
Tarifabschluss belastet den Landesetat: Unterdessen zeigt sich Finanzminister
Heere zufrieden mit dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder. Mehrbelastungen für den Landesetat werden erwartet in Höhe von 460 Millionen Euro in
diesem Jahr, 420 Millionen Euro für 2024 und 1,46 Milliarden Euro für 2025. Der im
Haushaltsentwurf für 2024 eingeplante Reservebetrag für die Tariferhöhung reiche
aus, erklärt Heeres Sprecherin. Der Abschluss solle „zeitnah“ auch auf die Beamten
übertragen werden. Christoph Rabbow vom Philologenverband sagte, die Anpassung
des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes solle noch vor Weihnachten das Kabinett
passieren, damit die Beamten zügig, nämlich gleich Anfang des Jahres, in den Genuss
der für die Angestellten ausgehandelten Vergünstigungen gelangen können. Es gehe um
die steuerfreie Inflations-Ausgleichszahlung von 1800 Euro. Auf eine „wirkungsgleiche“
Umsetzung des Tarifabschlusses für alle Beamte lege der Philologenverband großen
Wert.
Lasst uns einfach vom Besten ausgehen: sie überlegen noch um wie viel sie zusätzlich anheben, damit die Amtsangemessenheit gegeben ist.
Ich finde es unverantwortlich, dass er sich bis jetzt nicht geäußert hat. Insbesondere, nachdem zunächst so getan wurde, als wäre es schon bestätigt.
Sehr, sehr schwach.
Er hat sich ja geäußert.
Er will sich damit "beschäftigen".
Er hat sich ja geäußert.
Er will sich damit "beschäftigen".
Macht es eher schlimmer, nicht?
Vielleicht gibt es ja morgen nach dem Haushaltsausschuss etwas Neues...
Wir haben das Video der Plenarsitzung geprüft und können bestätigen. Der Finanzminister sagte wörtlich:
"Wir werden den Abschluß auf die Beamtinnen und Beamten übertragen".
Damit ist unsere Prognose zur Besoldungstabelle Niedersachsen nun wieder online.
Quelle:
https://www.youtube.com/watch?v=a3yJCeP0X0U
Im Grunde ist es doch so: Gibt es eine Überraschung wie in BaWü steigt die Wahrscheinlichkeit einer verfasssungswidrigen Besoldung. 2 Monate 200€ Brutto zu liefern ist nicht gerade verfassungskonform aber immer noch besser als 3,6%...Zumal 3,6% für viele Ba-Wü-Beamte weniger sein wird als die 120 € netto, die sie bis dahin als IAP erhalten!
Hier noch die Rundverfügung zum aufregen oder lachen
[Link entfernt, da nur noch Spam. Admin am 17.01.2024]
Weiß jemand zufällig, wie es sich bei Teilzeitbeschäftigten verhält im Bezug auf die Inflationsprämie?Das ist eine gute Frage. Leider habe ich keine Antwort für dich, aber ich habe noch immer Zweifel, dass wir etwas bekommen, so lange nichts durch den Landtag ist .
Grundsätzlich ist es ja glaube ich so, dass man es anteilig bekommt je nach Prozentsatz der Arbeitszeit.
Wir sollen ja 1800 Euro plus 120 Euro pro Monat bis Oktober erhalten.
Wenn ich jetzt sagen wir in ein paar Monaten auf Teilzeit gehe, bekomme ich dann diese monatlichen Zahlungen anteilsmäßig oder voll weil ich zum Zeitpunkt des Beschlusses noch Vollzeit war?
Moin Liebe Community,
ich habe folgende Frage zum Thema Inflationsprämie:
Ich arbeite normalerweise Vollzeit, bin aber vom 09.02 bis zum 09.04 in Elternzeit. Sollte die Auszahlung dann in diesem Zeitraum statt finden, dann hab ich wahrscheinlich Pech gehabt und bin aussen vor oder?
Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus
Lies mal die Regelungen des Tvöd-L. Danach würde sie die vollen 1800 Euro bekommen.
Im selben Artikel weiter unten:
"Klare Zielrichtung ist nun, dass die Umsetzung dieser vereinbarten Zahlungen technisch so schnell wie möglich erfolgen soll. So will das Land Niedersachsen nunmehr umgehend in die Auszahlung gehen.
Der NBB, der im Weiteren durch Oliver Haupt, Vorsitzender der Landestarifkommission, und Thorsten Balster, stellvertretender Landesvorsitzender des NBB, an den Besoldungsgesprächen beteiligt war, drängt auf eine Umsetzung bis spätestens Ende Februar. Alternativ lautet die klare Forderung des NBB, dass das Land in Form von Abschlagszahlungen in eine individuelle Vorleistung eintreten solle."
Was denn nun?
Das Land geht von März (Zahlung April) aus, der Vertreter des NBB möchte gerne schon einen Monat eher (Ende Februar)
Es gibt bis heute keinen Gesetzentwurf und die nächste Sitzung des Haushaltsausschusses ist erst am 31.01.24…..
Ich gewöhne mich irgendwann nochmal daran, dass "umgehend" tatsächlich in einigen Monaten dauert.
Für die Besoldung benötigt es sicher ein Gesetz im Sinne des LBesG aber für die IAP doch nicht. Könnte die nicht angewiesen werden, wie in anderen Bundesländern?
Also Ende März dann…Auszahlung von…
- 1800 Euro
- Nachzahlung 360 Euro für Jan-März
- 120 Euro für April
Richtig?
Ich habe ganz tief und insgeheim gehofft dass man die Chance nutzt und die Grundbesoldung noch etwas mehr anhebt, als dass es der Abschluss vorsieht. Ich meine Thüringen hatte doch zwischendurch zusätzlich mal angehoben.
Egal, ich kann vor lauter Wertschätzung ja jetzt schon kaum noch schlafen.
Und wenn ich dann lese dass gefordert wird, dass gerade bei Beschäftigten der unteren Besoldungsgruppen Nachbesserungen erforderlich seien kommt mir die Galle hoch. Verstanden haben die das mit Abstandsgebot zwischen den Gruppen immer noch nicht so ganz…
Der Bund der Steuerzahler :-) :-) naja man sollte einen in Sachen Besoldung völlig unbedarfte und nicht durch Expertise glänzende Vereinigung nicht zu Worte kommen lassen.
Ende März gibt's also 1800€ + 3 x 120€ für den April?
Die 120€ für den April kommen dann später? Hab ich jetzt den Denkfehler oder ist der Text falsch?
Ich habe mal bzgl. des Familienergänzungszuschlages beim Finanzministerium angefragt; dort teilte man mir Folgendes mit:
"Sehr geehrter Herr,
die befassung des Kabinetts mit dem Verordnungsentwurf zur Freigabe der Verbandsbeteiligung ist voraussichtlich im laufenden Quartal zu erwarten, da die vorgeschalteten regierungsinternen Beteiligungsverfahren leider noch nicht abgeschlossen werden konnten. Die Verordnung wird rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten und im Falle eines bestehenden Anspruchs werden die entsprechenden Familienergänzungszuschläge nachgezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"
Selbst der Gesetzgebungs- und Bratungsdienst des Landtages ist im Gesetzgebungsverfahren davon ausgegangen, dass dies nicht verfassungskonform ist…
@Goldene Vier: vielen Dank. Allerdings sehe ich nur eine Seite, fehlt der Rest oder ist hier meine limitierte technische Fähigkeit die Ursache?
Hallo,
hier für die nächsten 7 Tage der Link zum Gesetzentwurf...
Nur zum Verständnis:
Die steuerfreie Sonderzahlung bedeutet nicht, dass einfach 1800€ / 120€zusätzlich überwiesen werden, oder?
Kann mir jemand den Teil zu Personen in Elternzeit im Gesetzesentwurf erklären?
(5)
Für am 9. Dezember 2023 ohne Dienstbezüge beurlaubte oder in Elternzeit
ohne Dienstbezüge befindliche Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Referendarinnen und Referendare sind für die einmalige Sonderzahlung nach Absatz 1 die Verhältnisse am Tag vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeblich.
Heißt, wenn ich zum 09.12. in Elternzeit war, und vorher Vollzeit beschäftigt, kriege ich trotzdem die Sonderzahlung?
Schade, 2. trifft nicht zu. Bin seit Ende Mai bis Anfang April in Elternzeit.
[/quote
]
Hier mal was von Verdi::
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++0b6fd916-9f1a-11ee-92b6-35a1e4539ccd
Auch wenn die Aussagen zu Beschäftigten gemacht wurden mag das zumindest Licht ins Dunkel bringen:
Zunächst ist Voraussetzung für den Anspruch, dass ein Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht. Das ist auch bei Beschäftigten in Elternzeit der Fall (ruhendes Arbeitsverhältnis). Weiter müssen Entgelt oder vergleichbare Leistungen (s.o.) im Zeitraum von 1. August bis 8. Dezember 2023 bezogen worden sein. Werdende Mütter erhalten das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld, wenn sie in diesem Zeitraum Leistungen nach den §§ 3, 19 MuSchG erhalten haben (d.h. bis acht (max. zwölf) Wochen vor und nach der Geburt des Kindes). Für die reine Elternzeit erfolgt keine Zahlung.
Die Auszahlung im Februar gilt meines Erachtens für die Tarifbeschäftigten.
Die Beamten bekommen die Gelder mit der Aprilauszahlung (4 x 120,- = 480,-) + 1.800,- = 2.280,- bei einer Vollzeitkraft.
Steht auch nicht auf der Tagesordnung der Plenarsitzungen vom 07.02.- 09.02.24…… also dann frühestens im Landtag vom 13.03. - 15.03.24……Bevor das nicht durch ist, mache ich mir keinen Sekt auf. Man sieht ja schon bei den anderen Ländern, wie die "Vorgaben" übernommen werden.... Nicht.
Steht auch nicht auf der Tagesordnung der Plenarsitzungen vom 07.02.- 09.02.24…… also dann frühestens im Landtag vom 13.03. - 15.03.24……Bevor das nicht durch ist, mache ich mir keinen Sekt auf. Man sieht ja schon bei den anderen Ländern, wie die "Vorgaben" übernommen werden.... Nicht.
Kommt die Klatsche aus Karlsruhe in den nächsten Monaten?
Interessant ist mal ein Blick nach Sachsen, siehe auch hier im Forum….
Vorausgeschickt alle Reglungen der Länder sind am gleichen verfassungsmäßigen Maßstab zu messen
In Sachsen sind bereits bei einer Besoldung A11, Endstufe verheiratet schon jetzt Monatlich rd. 170 € brutto mehr auf dem Gehaltszettel… bei A16, Endstufe, verheiratet sogar schon rd. 260 € brutto monatlich….
Jetzt sollen zusätzlich zu den 200,- € monatliche Erhöhung (ab 01.1.24), die in Sachsen in einen Prozentuale Erhöhung umgerechnet wird (4,76%), ab dem 01.01.2024 zusätzlich 4,1% monatlich als Sonderzahlung (unbefristet) für den verfassungsmäßigen Abstand sorgen… die Qualifizierung als Sonderzahlung soll deutlich machen, dass es sich hierbei um die Zahlung zur Einhaltung des Abstandsgebotes handelt……
Insgesamt soll das davon wie hier beschrieben aussehen:
https://www.sbb.de/aktuelles/news/ergebnis-der-tarifuebertragung/
Dann würde sich der Abstand zu NIedersachsen noch weiter zum Lasten der niedersächsischen Beamten verschlechtern… Offenbar sind die Gewerkschaftsvertreter dort engagierter als in NIedersachsen…
Interessant ist mal ein Blick nach Sachsen, siehe auch hier im Forum….
Vorausgeschickt alle Reglungen der Länder sind am gleichen verfassungsmäßigen Maßstab zu messen
In Sachsen sind bereits bei einer Besoldung A11, Endstufe verheiratet schon jetzt Monatlich rd. 170 € brutto mehr auf dem Gehaltszettel… bei A16, Endstufe, verheiratet sogar schon rd. 260 € brutto monatlich….
Jetzt sollen zusätzlich zu den 200,- € monatliche Erhöhung (ab 01.1.24), die in Sachsen in einen Prozentuale Erhöhung umgerechnet wird (4,76%), ab dem 01.01.2024 zusätzlich 4,1% monatlich als Sonderzahlung (unbefristet) für den verfassungsmäßigen Abstand sorgen… die Qualifizierung als Sonderzahlung soll deutlich machen, dass es sich hierbei um die Zahlung zur Einhaltung des Abstandsgebotes handelt……
Insgesamt soll das davon wie hier beschrieben aussehen:
https://www.sbb.de/aktuelles/news/ergebnis-der-tarifuebertragung/
Dann würde sich der Abstand zu NIedersachsen noch weiter zum Lasten der niedersächsischen Beamten verschlechtern… Offenbar sind die Gewerkschaftsvertreter dort engagierter als in NIedersachsen…
Gleiche Besoldungsgruppe, gleiches Amt, gleiche Anzahl Kinder, gleiche Mietstufe, gleiches Berufserfahrung hätte ich im Bund (ab März), in Thüringen, in Hessen, in NRW (also alle örtlich relativ nah gelegenen Länder) jährlich zwischen 8.000 und 10.000€ brutto mehr. Sind ca. 500€ netto weniger im Monat. Da scheint mir dein beschriebener Abstand zu Sachsen noch recht human
@ ChRosFw
auch wenn manche Punkte, die Du schreibst, durchaus richtig sind, gibt es für diese Anfrage doch noch eine andere Intention:
Ich hatte mich in dieser Angelegenheit an die Mitglieder des Finanzausschusses gewandt, da mit das Finanzministerium die Antwort auf meine Nachfragen verweigert und immer nur mitteilt, dass die Verordnung "aufgrund der Komplexität der Materie" noch in Vorbereitung sei.
Auf meine Nachfrage hatten sich der Ausschutzvorsitzende Björn Thümler und die Abgeordnete Melanie Reinecke bei mir gemeldet und mir angeboten, eine kleine Anfrage zu stellen. Allerdings ist diese Anfrage extrem verkürzt, da ich folgende Fragen gestellt habe:
- Wann ist mit der Festsetzung und Veröffentlichung des Familienergänzungszuschlags gem. § 36a NBesG für die
Zeit ab dem, 01.01.2023 zu rechnen?
- Warum ist diese Festsetzung trotz Gesetzesvorbehalt nicht - wie in Bremen und Schleswig-Holstein - direkt im
Besoldungsgesetz erfolgt?
- Weshalb war es - anders als bspw. in Bremen und Schleswig-Holstein - nicht möglich, zeitnah zur
Verabschiedung der Änderung des NBesG die daraus resultierenden Maßnahmen zu veranlassen?
- Wird bei dieser Verzögerung zumindest die Erhöhung der Regelsätze nach dem SGB II bei der Berechnung des
Zuschlags berücksichtigt, damit das Abstandsgebot gewahrt bleibt? Wo ist die der Festsetzung
zugrundeliegende Berechnung einzusehen?
- Wie werden die betroffenen Beamtinnen und Beamten für die verzögerte Zahlung entschädigt (Verzugszinsen
etc.)
- Wer übernimmt die politische Verantwortung für die Aufrechterhaltung eines verfassungswidrigen Zustandes
und eine Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber den Beamtinnen und Beamten, und welche Konsequenzen
zieht diese Person?
Neben Herrn Thümler und Frau Reinecke haben sich auch noch das Büro des Abgeordneten meines Wahlkreises, Eike Holsten (CDU), sowie die Ausschussmitglieder Peer Lilienthal (AFD) Sina Beckmann (Grüne) zurückgemeldet und mit versprochen, in der Sache nachzufragen. Frau Beckmann hat mit indem Zusammenhang vorab noch mitgeteilt, "dass die Befassung des Kabinetts mit dem Verordnungsentwurf zur Freigabe der Verbandsbeteiligung ist im 1. Quartal 2024 zu erwarten ist".
Die übrigen Abgeordneten haben es nicht für nötig erachtet, zu antworten. Insbesondere kein Abgeordneter der SPD, während von allen anderen Fraktionen zumindest ein Abgeordneter geantwortet hat.
Interessant ist mal ein Blick nach Sachsen, siehe auch hier im Forum….
Vorausgeschickt alle Reglungen der Länder sind am gleichen verfassungsmäßigen Maßstab zu messen
In Sachsen sind bereits bei einer Besoldung A11, Endstufe verheiratet schon jetzt Monatlich rd. 170 € brutto mehr auf dem Gehaltszettel… bei A16, Endstufe, verheiratet sogar schon rd. 260 € brutto monatlich….
Jetzt sollen zusätzlich zu den 200,- € monatliche Erhöhung (ab 01.1.24), die in Sachsen in einen Prozentuale Erhöhung umgerechnet wird (4,76%), ab dem 01.01.2024 zusätzlich 4,1% monatlich als Sonderzahlung (unbefristet) für den verfassungsmäßigen Abstand sorgen… die Qualifizierung als Sonderzahlung soll deutlich machen, dass es sich hierbei um die Zahlung zur Einhaltung des Abstandsgebotes handelt……
Insgesamt soll das davon wie hier beschrieben aussehen:
https://www.sbb.de/aktuelles/news/ergebnis-der-tarifuebertragung/
Dann würde sich der Abstand zu NIedersachsen noch weiter zum Lasten der niedersächsischen Beamten verschlechtern… Offenbar sind die Gewerkschaftsvertreter dort engagierter als in NIedersachsen…
2 Kinder, nicht verheiratet, A13, Stufe 9.
NRW 4684€
Nds 4232€
452€ im Monat (5.424€/Jahr) und NRW hat das vor zwei Jahren angepasst.
Nach Bayern brauchen wir gar nicht erst schauen...
Wären bei mir in Stufe 9 4.384€ (Nds. 4232€). Niedersachsen ist Schlusslicht in der Besoldung.
Wären bei mir in Stufe 9 4.384€ (Nds. 4232€). Niedersachsen ist Schlusslicht in der Besoldung.
Ist nicht das Saarland Schlusslicht in der Besoldung?!
Was ist die Kostendämpfungspauschale?
In RLP gibt es noch weniger... Kostendämpfungspauschale bei A13 sind dann noch mal 300€ Abzug jährlich.
Was ist die Kostendämpfungspauschale?
In RLP gibt es noch weniger... Kostendämpfungspauschale bei A13 sind dann noch mal 300€ Abzug jährlich.
2 Kinder, nicht verheiratet, A13, Stufe 9.
NRW 4684€
Nds 4232€
452€ im Monat (5.424€/Jahr) und NRW hat das vor zwei Jahren angepasst.
Nach Bayern brauchen wir gar nicht erst schauen...
Abschließend weise ich darauf hin, dass gemäß § 4 Abs. 7 des NBesG Ansprüche auf Besoldung, die über die in diesem Gesetz vorgesehene Besoldung hinausgehen, grundsätzlich in jedem Haushaltsjahr, für das die zusätzliche Besoldung verlangt wird, schriftlich gegenüber dem Dienstherrn geltend zu machen sind.
Ich erhielt heute die Eingangsbestätigung für meinen Widerspruch gegen die mir gewährte Besoldung für das Jahr 2023 (ich habe den Mustertext der GEW nachgenutzt). Interessant dabei empfinde ich folgende Stelle, die letztes Jahr noch ganz anders klang:ZitatAbschließend weise ich darauf hin, dass gemäß § 4 Abs. 7 des NBesG Ansprüche auf Besoldung, die über die in diesem Gesetz vorgesehene Besoldung hinausgehen, grundsätzlich in jedem Haushaltsjahr, für das die zusätzliche Besoldung verlangt wird, schriftlich gegenüber dem Dienstherrn geltend zu machen sind.
In der Eingangsbestätigung für meinen Widerspruch bzgl. 2022 hieß es noch deutlich, ich solle darauf verzichten, jedes Jahr erneut Widerspruch einzulegen :o Nun gut, mir soweit egal, da ich ohnehin jedes Jahr Widerspruch einlege 8)
Hier der aktuelle Link im Nilas zum Vorgang - Inflationsausgleichzahlung mit offiziellem Gesetzentwurf
https://www.nilas.niedersachsen.de/portala/vorgang/V-466665
Hier mal die Begründung aus Brandenburg……zur frühzeitigen Anpassung
Moin
Brandenburg wäre das zweite mitteldeutsche Bundesland, was mit solch einem Schritt den Vorgaben des Herrn Voßkuhle annähert. Fehlt noch Thüringen. Aber aufgrund der Wahlen, dürfte es auch dort es nicht mehr lange dauern bis ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag kommt.
Die nächsten Wahlen in Niedersachsen finden ja erst in 2027 statt. Insofern hat der Herr Heere ja noch ein bißchen Zeit. Allerdings fehlt mir daran der Glaube. Siehe auch seine Äußerungen zur Allimentation vor den und nach der letzten Landtagswahl.
Die Niedersachsen und die Bremer haben sich letzten Jahren nicht so sehr um das Wohlergehen ihrer Beamten gekümmert. Und das ist noch sehr wohlwollend formuliert. Aber nach 20 jahren in der Bremer und der niedersächsischen Finanzverwaltung hat man leider keine Illusionen mehr.
Thüringen hatte bereits ab 1.1.23 alle Tabellenwerte um 3,25 Prozent erhöht. Da dies aber wohl im Vorfeld der Besoldungsrunde 2023 stattfand, wird es hier https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/ (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/) nicht berücksichtigt.
Da aber in Thgüringen die Erhöhung mit der aktuellen Anpassung verrechnet wird, steht Thüringen auch nicht anders da als NI
Es fehlt den Politikern (nicht nur in Niedersachsen!) an Fach- und Sachkompetenz.
Was denkst du wohl, wer die Vorgaben macht? Der Beamte?
Es fehlt den Politikern (nicht nur in Niedersachsen!) an Fach- und Sachkompetenz.
Das hat doch herzlich wenig mit Politik zu tun.Wer schwenkte also begrifflich von den Personen (Politikern) auf den allg. Begriff Politik?
Ich bin ja maximal naiv. April Verbandsbeteiligung und dann? Über welchen Zeithorizont reden wir da?
Sobald die Verbandsbeteiligung erfolgt bekommt man die Öffentlichkeit die konkrete Ausgestaltung der Verordnung zu sehen?
Ist mir klar, wollte nur sarkastisch sein. ;)
Aber im Ernst, welche Recherchen sollen den bitte über ein Jahr gedauert haben? Mann hätte doch nur in Bundesländern wie NRW oder Bremen mal nachfragen müssen. Die haben schließlich die Berechnung der Höhe der familienbezogenen Besoldungsbestandteile wesentlich früher abgeschlossen.
All diese Fragen werden sich dann sicherlich sachgerecht vor dem OVG klären lassen, da die Landesregierung ja ihr Handeln bis zum Abschluss ihrer Arbeit an der Rechtsverordnung sachgerecht dokumentiert hat, diese Dokumente also ins Feld geführt werden können, um so das eigene Handeln transparent zu machen. Denn dazu sind die an Recht und Gesetz und darin weisungsgebundenen Behörden ja verpflichtet, transparent zu arbeiten.
Am 13.03.24 soll der Landtag den im Ausschuss modifizierten Gesetzentwurf zu den Inflationsausgleichszahlungen beschließen
https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_05000/03501-04000/19-03666.pdf
Am 13.03.24 soll der Landtag den im Ausschuss modifizierten Gesetzentwurf zu den Inflationsausgleichszahlungen beschließen
https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_05000/03501-04000/19-03666.pdf
Bin ich gerade zu blöd, oder bekommen Beamte in elternzeit gem. § 2 Abs. 5 nun auch die 1.800 €? Ich muss es falsch verstehen, weil ich mir das nicht vorstellen kann.
Bei Beamten in Elternzeit gilt das Verhältnis vor der Elternzeit. Wer vor dem 09.12. also mit 100% Arbeitszeit belastet war, erhält die 1800€. Steht doch so drin. Die Elternzeit hebt weder das Beamtenverhältnis auf, noch die Notwendigkeit des finanziellen Ausgleichs der Inflation.
Für am 9. Dezember 2023 ohne Dienstbezüge beurlaubte oder in Elternzeit ohne Dienstbezüge befindliche
anspruchsberechtigte Personen sind für die einmalige
Sonderzahlung nach Absatz 1 die Verhältnisse am Tag
vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeblich. Für am ersten Tag des jeweiligen Kalendermonats ohne Dienstbezüge beurlaubte oder in Elternzeit
ohne Dienstbezüge befindliche anspruchsberechtigte Personen sind für die monatlichen Sonderzahlungen nach Absatz 2 die Verhältnisse am Tag vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeblich.
Absatz 1 sind 1800€, Absatz 2 de Folgezahlumgen.
Bei Beamten in Elternzeit gilt das Verhältnis vor der Elternzeit. Wer vor dem 09.12. also mit 100% Arbeitszeit belastet war, erhält die 1800€. Steht doch so drin. Die Elternzeit hebt weder das Beamtenverhältnis auf, noch die Notwendigkeit des finanziellen Ausgleichs der Inflation.
Für am 9. Dezember 2023 ohne Dienstbezüge beurlaubte oder in Elternzeit ohne Dienstbezüge befindliche
anspruchsberechtigte Personen sind für die einmalige
Sonderzahlung nach Absatz 1 die Verhältnisse am Tag
vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeblich. Für am ersten Tag des jeweiligen Kalendermonats ohne Dienstbezüge beurlaubte oder in Elternzeit
ohne Dienstbezüge befindliche anspruchsberechtigte Personen sind für die monatlichen Sonderzahlungen nach Absatz 2 die Verhältnisse am Tag vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeblich.
Absatz 1 sind 1800€, Absatz 2 de Folgezahlumgen.
Man beachte den Zusatz anspruchsberechtigte Personen in der Empfehlung des Ausshusses....
Anspruchsberechtigt ist, wer Beamte(r) ist (dürfte auch bei Elternzeit so sein) UND im Zeitraum vom 01.08. - 08.12.2023 mindestens an einem Tag Anspruch auf Dienstbezüge hatte.
Wer vor dem 01.08.2023 in Elternzeit gegangen ist dürfte also keine IAP erhalten....
„die Verhältnisse am Tag vor Beginn der Beurlaubung oder der Elternzeit maßgeblic„
Aber das heißt doch, dass es um mein Verhältnis vor der Elternzeit geht. Wenn ich also im angegebenen Zeitraum in Elternzeit war, dann spielt die Zeit vor der Elternzeit eine Rolle…oder nicht?
Raus sind:
Niedersachsen 2 BvL 5/19 und Schleswig-Holstein 2 BvL 13/18
Erfolgt bei euch die Auszahlung der IAP tatsächlich mit den April-Bezügen? Wir haben heute unsere Bezüge-Mitteilung für April erhalten - nichts zu sehen davon... >:(wir bekommen die bezügemitteilung aus aurich erfahrungsgemäß einen monat nach auszahlung. können also viele wahrscheinlich noch nichts zu sagen
Finde die Orientierung an A16 für einen Abgeordneten ehrlich gesagt in Ordnung. Das passt vom Verhältnis schon. Und nach dieser Erhöhung wäre das auch noch im Lot (A16 Endstufe ist in Nds. derzeit 8.000€.)
In der Realität müsste aber A16 eigentlich auch deutlich höher liegen (die amtsangemessene Alimentation zieht sich ja durch alle Besoldungsgruppen), somit müssten auch die Abgeordnetendiäten eigentlich noch höher.
Ich hoffe es geht genauso schnell vor das BVerfG wie in Schleswig-Holstein.
Laut Auskunft aus dem Ministerium soll der Verordnungsentwurf bzgl. des Familienergänzungszuschlages nach
§ 36a NBesG nächste Woche zur Freigabe für die Verbandsbeteiligung durchs Kabinett. Man darf gespannt sein, wie sich die Verbände äußern und wie die ggf. vorgetragenen Einwendungen prozedural entkräftet werden. Ich hoffe es geht genauso schnell vor das BVerfG wie in Schleswig-Holstein.
Hat schon jemand in Erfahrung bringen können, wie es sich nun tatsächlich mit den Personen verhält, die am 09.12.2023 in Elternzeit waren? Gibt es die 1800€ für diesen Personenkreis?
Hat schon jemand in Erfahrung bringen können, wie es sich nun tatsächlich mit den Personen verhält, die am 09.12.2023 in Elternzeit waren? Gibt es die 1800€ für diesen Personenkreis?
Also ich hab nichts bekommen
Hallo Justilegal,
schön von dir zu hören .
Nds. gehört meiner Meinung wirklich zu den schlechteren Besoldungsgesetzgebern und wir sollten uns das wirklich nicht weiter gefallen lassen.
Geht es bei dir auch um eine Klage hinsichtlich des Kinderzuschlags fürs 3. Kind?
Bei mir ist LG zuständig.
Gruß Arwen
Hallo Justilegal,
schön von dir zu hören .
Nds. gehört meiner Meinung wirklich zu den schlechteren Besoldungsgesetzgebern und wir sollten uns das wirklich nicht weiter gefallen lassen.
Geht es bei dir auch um eine Klage hinsichtlich des Kinderzuschlags fürs 3. Kind?
Bei mir ist LG zuständig.
Gruß Arwen
Das wäre aber neu…. Üblicherweise sind Besoldungsstreitigkeiten dem öffentlichen Recht zuzuordnen, so dass hier das Verwaltungsgericht zuständig ist und nicht die sog. Ordentliche Gerichtsbarkeit (Amts- oder Landgericht)
Mal was zur Besoldung …Die Landesregierung hat 4 Wochen Zeit, eine solche Anfrage zu beantworten. So, wie ich die Arbeit in den Ministerien kennengelernt habe, wird man kaum auf die Idee kommen, so etwas mal vor Fristablauf zu beantworten.
Im Auskunftssystem NILAS des Landtages gibt es eine Anfrage der CDU zur amtsangemessenen Besoldung vom 15.05.2024
Drucksache 19/4350….. bisher aber unbeantwortet !?!?!?
Gibt es eigentlich iwo etwas schriftlich zu den 200€ mehr ab Oktober bzw der Erhöhung um 5,5% ab Feb. 25?
Gibt es eigentlich iwo etwas schriftlich zu den 200€ mehr ab Oktober bzw der Erhöhung um 5,5% ab Feb. 25?Ich vertrete noch immer die Meinung, dass eine späte Nachricht für eine Anpassung der Besoldung im Sinne der AA spricht. Nds verliert den Anschluss (bei HH und HB bin ich mir nicht sicher. HH ist auch schon durch, oder?)
Amtsangemessene Alimentation, nehme ich an.Korrekt
Um den aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts abgeleiteten Maßstäben für eine amtsangemessene Alimentierung der Beamten- und Richterschaft gerecht zu werden, soll für das Jahr 2024 einmalig für jedes erste und zweite Kind ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro gezahlt werden, soweit die Kinder bei der Berechnung der Besoldung berücksichtigt werden. Für zwei Kinder ergibt sich also eine Summe von 2.000 Euro. Die Kosten des Landes betragen dafür rund 105 Millionen Euro.
Was bedeutet das? Bezieht sich das auf den Kinderzuschlag? Also wenn man den erhält, bekommt man die 1000€?
Hallo Swen,
Beim Überfliegen liest es sich ein wenig so, dass die Beamten unter Berücksichtigung aller Familienbezogener Bestandteile ein zwei bis dreifaches Kindergeld bekommen, da vom Grundgehalt nichts beigesteuert werden muss um die bis zu zwei Kinder zu versorgen, am Maßstab der Düsseldorfer Tabelle gerechnet? Verstehe ich Dich richtig, dass in der Beamte mit Kindern zu viel Geld bekommen? Zu Lasten der Kinderlosen, da der Rechtsanspruch ja darin besteht, dass eine 4K Familie vom Grundgehalt allein leben können muss?
Dieser Gesetzesentwurf ist in der Tat eine Bedarfsgemeinschaft in Reinform.
Dass Beamterkinder Hunderte Euro mehr wert sein sollten als alle anderen Kinder ist in der Tat schwierig!
Also würde ihn dann der Partner A erstmal bekommen und hinterher wird er zwischen beiden aufgeteilt?
Konkrete Frage zu dieser Sonderzahlung:
Bekommen alle Beamte mit Kindern diese Zahlung? Ich habe schon ein Kind und wir bekommen im September unser zweite und ich werde im von voraussichtlich Mitte Oktober bis Mitte November einen Monat Elternzeit nehmen. Heißt das nun, ich darf mich über 2000€ extra freuen? Ist die Sonderzahlung brutto oder netto?
Ich wurde auf folgende Petition aufmerksam gemacht. Auch wenn man selbst nicht Teilzeit arbeitet macht es vielleicht doch Sinn, als Beamter auf die Beamtenschaft aufmerksam zu machen:Würde ich auch wichtig finden, wenn die Argumentation in meinen Augen stimmig wäre. Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.
https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/nipetition/0/publicviewpetition?id=114
Ich les´diese Ausführungen immer wieder. Verrückt. Immer in der Erwartung, dass doch ein Einsehen auf der "anderen Seite" eintreten muss... ::)
Mich macht das alles Wahnsinnig.
Überlegung:
Meine Frau und ich arbeiten beide für das Land Nds..
Ein FErgZ steht mir (100%, 3 Kinder) nicht zu, weil meine Frau arbeiten geht (50%), und dabei mehr als 530,- Euro verdient. Begründung: Sie trüge damit ja zum Familieneinkommen und zum Kindesunterhalt bei.
Andersrum zahlt Nds. ihr aber ja keine kinderbezogenen Gehaltsbestandteile, mit der Begründung, dass der Ehegatte (ich) die ja bereits bekäme. Also Sie bekommt keinen Familienzuschalg 2-4...weil ich den kriege.
Ich bekomme jedoch keinen FErgZ, weil meine Frau mit Ihrem Einkommen die Kinder mitfinanzieren muss?
In Calc und Excell wäre das ein Zirkelschluss und würde zu einem Fehler führen... :o
All das ist dem Besoldungsgesetzgeber bekannt und am Ende Zweck der entsprechenden Regelung, Wilkinson. Die mittelbare Geschlechterdiskriminierung, die Du für den Fall Deiner Frau darlegst, ist im Gesetzgebungsverfahren hier ab der S. 42 dargelegt worden: https://www.gew-nds.de/fileadmin/media/sonstige_downloads/nds/Rechtsinformationen/Stellungnahme-zu-Nds.-Drs.-18-11498--003-.pdf
Die Stellungnahme ist als Vorlgage 9 zu Nds./Drs. 18/11498 im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes von der Landtagsverwaltung sämtlichen Abgeordneten des damaligen Landtags zugestellt worden. Die Problematik darf also weiterhin als bekannt vorausgesetzt werden.
Noch was:
Die Abkehr von der Alleinverdienerfamilie wird hier immer so dargestellt, als sei das der freiwillige Wunsch des Ehegatten (egal welchen Geschlechts), dass auch er (sie) arbeiten gehen dürfe.
Noch was:
Die Abkehr von der Alleinverdienerfamilie wird hier immer so dargestellt, als sei das der freiwillige Wunsch des Ehegatten (egal welchen Geschlechts), dass auch er (sie) arbeiten gehen dürfe. Als sei es eine gesellschaftliche Entwicklung, dass der Ehepartner sich selbst verwirklichen möchte. Diese Fälle gibt es....bestimmt. Dennoch würde mich eine Umfrage interessieren: Wie viele der Ehegatten würden sich lieber zu 100% um die Familie, Haus und Hof kümmern unter der Annahme, dass das Gehalt des anderen Ehegatten als Familieneinkommen gänzlich ausreichen würde. Ich glaube, dass die "gesellschaftliche Entwicklung" davon getrieben wurde, dass ein Einkommen eben nicht mehr reicht um den Familienstand zu sichern.
grobes Beispiel: in den 90ern konnte man als mD. noch ein Haus kaufen und die Finanzierung allein stemmen.
Als ich vor 10 Jahren als A9er nach einer Hausfinanzierung gefragt habe wurde ich (fast) ausgelacht. Damals hieß es schon, dass meine Frau auf jedenfall auch zum Familieneinkommen beitragen müsse.
Und wenn man sie fragte, ob sie lieber nicht arbeiten gehen wolle...so würde sie bestimmt ja sagen.
Und mir geht es ebenso. Wenn das Gehalt meiner Frau für die Hypothek und Leben reichen würde.
Ja, dann hätte ich mehr Zeit für die Familie.
Mein Gefühl sagt: Es ist die allgemeine Verteuerung, die es notwendig macht, dass beide Ehegatten einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Eine Anmerkung sei mir noch gestattet:
Ich empfinde die Regelungen (trotz offenkundiger Fehler) nicht als geschlechterdiskriminierend. Denn tatsächlich finden die Vorschriften auf Männlein und Weiblein gleichermaßen Anwendung. Meine Frau und ich haben uns nicht für ein "rückwärtsgewandtes Familienmodell" entschieden. Sondern es war unser beider Wunsch die Rollen so auszufüllen.
Unsere finanzielle Situation sähe genauso aus, wenn sie zu 100% arbeitete und ich entsprechend weniger (wir teilen uns sogar ein Büro). Und sie sähe auch so aus, wenn beide zu 75% arbeiten würden. Beamtenfamilien sind m.M.n. ein gutes Beispiel dafür, dass hier keine Geschlechterdiskriminierung stattfindet. Die Diskriminierung, die hier tatsächlich vorliegt, ist eine die sich auf Ehe und Familie bezieht...für die nämlich ein Familieneinkommen berechnet wird. Anders gesagt: Eine Scheidung brächte uns in den Genuss des FErgZ. Eine Geschlechtsumwandlung hingegen nicht. ::)
… für den Monat Dezember 2024 für jedes Kind, für das ihnen in Bezug auf den
Monat Dezember 2024 ein Familienzuschlag der Stufe 2 oder 3 gewährt wird…
Vielen Dank für deine Erklärung.
Deine Interpretation ist demnach, dass auch Familien mit 3 Kindern 2x 1000€ erhalten?
Den Entwurf sagt:Code: [Auswählen]… für den Monat Dezember 2024 für jedes Kind, für das ihnen in Bezug auf den
Monat Dezember 2024 ein Familienzuschlag der Stufe 2 oder 3 gewährt wird…
Die Familie mit 3 Kindern ist aber in Stufe 4 und nicht in Stufe 2, oder 3 und dürfte dann doch gar nichts von den 2x1000€ erhalten?
Eine Frage zur Kindersonderzahlung 2024 im Gesetzesentwurf der Besoldungsanpassung in Niedersachsen. In verschiedenen Beiträgen wird berichtet, dass es nur für das erste und zweite Kind gilt. Ich habe mir jetzt den Gesetzesentwurf angeschaut und lese ihn so, als ob es für jedes berechtigte Kind für den auch ein Familienzuschlag bekommen wird, eine 1000 € Prämie einmalig für 2024 geben soll? Was ist richtig, gibt es eine Höchstanzahl Kinder bei der Berücksichtigung der Sonderzahlung 2024?
Par.3
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/ni/ni-d-19-5132.pdf
Verdi spricht von max.2 Kindern
https://nds-bremen.verdi.de/frauen-und-gruppen/beamtinnen-und-beamte/magazin-kurz-und-buendig/++co++1e0084ac-4b3d-11ef-83a0-5d14f8193340#:~:text=Erh%C3%B6hung%2520der%2520Grundgeh%C3%A4lter%2520zum%252001.11,um%2520linear%25204%252C76%2525.&text=F%C3%BCr%2520das%2520Jahr%25202024%2520wird,dies%2520ist%2520unabh%C3%A4ngig%2520vom%2520Familienerg%C3%A4nzungszuschlag.
Unabhängig von dem Partnereinkommen sind allerdings alle weiteren Kinder, also das dritte, vierte etc. Diese bekommen nach dem Entwurf so oder so den FEZ, der je nach Stufe, Gruppe und Zulagen des Beamten ermittelt wird. Diese Kinder sind also schon alimentiert. So zumindest interpretiere ich das.
Im Grunde sind die 2000€ extra ein Eingeständnis, dass der FEZ für die Stufe 2 und 3 nicht ausreicht, sonst würde sich das Land zu 100% darauf berufen und sich das Geld sparen.
Auch nur meine Meinung.
Unabhängig von dem Partnereinkommen sind allerdings alle weiteren Kinder, also das dritte, vierte etc. Diese bekommen nach dem Entwurf so oder so den FEZ, der je nach Stufe, Gruppe und Zulagen des Beamten ermittelt wird. Diese Kinder sind also schon alimentiert. So zumindest interpretiere ich das.
Im Grunde sind die 2000€ extra ein Eingeständnis, dass der FEZ für die Stufe 2 und 3 nicht ausreicht, sonst würde sich das Land zu 100% darauf berufen und sich das Geld sparen.
Auch nur meine Meinung.
Ich hatte mcih schon gefreut, als ich deinen Beitrag gelesen habe.
Also dass das Partnereinkommen unberücksichtigt bleibt, bei drei oder mehr Kindern.
Allerdings lese ich das aus dem Entwurf nicht heraus. ::)
Ein Versehen? Oder hab ich was falsch gelesen?
Hier mal die Meinung der SPD NRW zum Partnereinkommen und der Berücksichtigung:
https://www.spd-fraktion-nrw.de/pressemeldung/was-du-beim-land-verdienst-haengt-vom-einkommen-deines-partners-ab/
[....]Ja, ok ...verstehe ich!
Also Berechnung des Mindestbedarfs für 3 Kids abzüglich derselben Berechnung für 2 Kinder ergibt die Nettodifferenz pro Jahr. Da der Familienzuschlag für das dritte Kind zu niedrig ist, um diese Nettodifferenz abzudecken, gibt es einen Partnerunabhängigen Ergänzungszuschlag, der aber mit Zuschlägen verrechnet wird.
[....]
Das Partnereinkommen ist nur für die 4-köpfige Familie relevant, da der größte Teil der Alimentation durch die Grundbesoldung des Beamten bestritten werden sollte. Die 4-köpfige Familie mit Hinzuverdiener nimmt jetzt den Standard ein, alle weiteren Kinder gelten extra.
Stimmt, hab mich wohl geirrt. Sry. Die Hinzuverdienstgrenze steigt lediglich.
Stimmt, hab mich wohl geirrt. Sry. Die Hinzuverdienstgrenze steigt lediglich.
Mist...schade. ::)
Was anderes:
Ich lese auch quer bei den Bundesbeamten mit zum aktuellen Entwurf des BBVAngG.
Die sind ja noch mehr geniffen wie wir.
Dem niedersächsichen Beamten würde der FErgZ gewährt, damit dieser auf 115% vom BG kommt.
Wenn dessen Partner arbeiten geht wird der 520 Euro übersteigende Betrag gegengerechnet.
Bei den Bundesbeamten wird (wenn ich das richtig verfolgt habe) von Anfang an davon ausgegangen, dass der Partner 520,- Euro fiktiv hinzuverienen KÖNNTE...um dann auf die 115 % zu kommen.
Das ist ja noch schlimmer. :-X
A13, 10 Jahre BE ist Stufe 7 oder 8. Und bekommt Ende diesen Monats 62390.96 € bzw. 64005.80 €
Das sagt mir der Rechner zumindest ohne alle Amtszulage, die aber fester Bestandteil bei A13 sind.
Bisher dachte ich, dass zumindest in Nds. Dser Großteil aller A13 Lehrer sind. Ich hab leider keinen Beleg parat, aber da alle Lehrer dort beginnen, sind Szenarien mit Beginn ab A9 zu A13 eher die Ausnahmen. Alle verbeamteten Lehrkräfte erhalten Amtszulagen. Der A13 Vergleich ist von daher eher schlecht geeignet, wobei der Punkt der selbe bleibt: Nds.ist von der Besoldung echt nicht so gut und der Rasen ist überall grüner. Der Vergleich hilft nur wenig, denn nicht jeder hat die freie Wahl oder zumindest einen Grund für das Land Nds. zu arbeiten statt für den Bund zu arbeiten. Und alle, die sie haben sind wohl nicht hier?Ein Fehler: nur Gym, FöLK und BBS bekommen die Amtszulage. Den GHRS LK steht diese irgendwie nicht zu. Warum? Das weiß ich nicht.
Was ich sagen will ist, dass der Vergleich zwar wichtig erscheint, aber kaum relevant sein dürfte. Die Politik richtet sich nicht danach, die Besoldung nicht und demografisch sieht noch nicht übel genug aus, um die ersten beiden Faktoren zu beeinflussen.
Anderer AG, andere Bezahlung. Ist doch in der Wirtschaft auch ok so, auch bei gleicher Arbeit.