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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Tulpenzeit am 11.12.2023 08:52

Titel: [BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Tulpenzeit am 11.12.2023 08:52
Guten Morgen,

leider hat sich ja die Senatsfinanzverwaltung noch nicht geäußert, aber für die Beamten ist ein bessere, als nur wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses zu erwarten, nachdem man ja angekündigt hatte, die Besoldung der Landesbeamten innerhalb von 5 Jahren an die der Bundesbeamten anzugleichen.

Das wäre ja eine gute Gelegenheit, auch die verfassungswidrige Ausgestaltung der Hauptstadtzulage für Beamte glatt zu ziehen.

Meinungen?
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: xap am 11.12.2023 10:10
Es wäre insbesondere auch eine Möglichkeit als CDU endlich die verfassungskonforme Alimentation wiederherzustellen. 2020 fiel das Urteil zu Berlin. Habe ich bisher etwas verpasst oder hat sich in der Finanzverwaltung bisher irgendjemand gerührt diesbezüglich?

Aber ja, auch die anderen Punkte gehören endlich angegangen. :)
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Talion am 11.12.2023 16:14


Das wäre ja eine gute Gelegenheit, auch die verfassungswidrige Ausgestaltung der Hauptstadtzulage für Beamte glatt zu ziehen.

Meinungen?

Es gibt ja eigentlich nur drei Möglichkeiten:
a. Abschaffung der Zulage für alle Beamtinnen und Beamte
b. Zahlung der Zulage auch für die Beamtinnen und Beamten jenseits der A13
c. Absenkung auf 75-100 Euro/Monat und damit verbunden Zahlung an alle

Ich tippe auf b. oder c. ...  ;)
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: BerlinerSchrippe am 13.12.2023 19:11
Herr Evers sicherte heute die 1:1 Übernahme des Tarifergebnisses zu.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Tulpenzeit am 13.12.2023 22:17
Also keine Angleichung an den Bund - im Gegenteil. Bleiben noch 4 Jahre für das Projekt übrig. Bin nur gespannt, wie es mit der Hauptstadtzulage weitergeht. Weiss jemand, was hinsichtlich der Hauptstadtzulage tarifiert wurde - Zulage wieder nur bis E13?
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Big T am 01.02.2024 11:20
https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/besoldungsanpassungsanpassung-wird-voraussichtlich-anfang-februar-im-parlament-beraten/

in Q2 oder Q3 wohl Gesetzentwurf zur Anpassung -auch unter Beachtung der Amtsangemessenheit.
hört hört ;D
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Admin am 01.02.2024 13:59
falls jemand den Referentenentwurf bereits vorliegen hat, bitten wir um dessen Zusendung - gerne auch anonym:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/feedback?r=/beamte/be/index.html

Dann können wir auch die Berlin-Seite aktualisieren.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: InternetistNeuland am 14.02.2024 10:13
https://www.berliner-besoldung.de/update-bverfg-erhaelt-keine-weitere-post/
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Der Obelix am 14.02.2024 10:59
An Peinlichkeit nicht zu überbieten. Da solle sich mal der HPR Berlin mal hinterfragen, welche Interessen er vertritt.

Auch muss die Frage erlaubt sein, inwiefern ein HPR so weite Infos aus dem innersten Kreise des BVerfG hat, dass es beurteilen kann wie die inhaltliche Befassung beim BVerfG aktuell ist.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: InternetistNeuland am 17.02.2024 11:03
Mal was Interessantes aus Berlin vom HPR, der in einer Stellungnahme an das BVerfG zu den Verfahren 2 BvL 5/18 - 9/18 mal Tacheles redet…. Passt perfekt zu fast allen Bundesländern  was die Weigerungshaltung der Anpassung betrifft und auch einen Seitenhieb auf die  Tricks mit den Ergänzungszuschlägen

https://www.berlin.de/hpr/_assets/stellungnahme_hpr_vom_30.01.2024.pdf?ts=1708019930

Und hier der Hintergrund der Stellungnahme

https://www.berlin.de/hpr/aktuelles/hpr-aktuell/hpr-aktuell-2024/hpr-aktuell-info-eine-vertane-chance-1417382.php
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Goldene Vier am 01.03.2024 13:35
Mal was Aktuelles vom dbb Berlin:

https://www.dbb.de/artikel/besoldung-und-versorgung-inflationsausgleichspraemie-beschlossen.html
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Talion am 05.03.2024 10:25
Mal was Aktuelles vom dbb Berlin:

https://www.dbb.de/artikel/besoldung-und-versorgung-inflationsausgleichspraemie-beschlossen.html

Und wieder freuen sich alle einen Keks - obwohl sie eigentlich mit der Prämie über den Tisch gezogen wurden und sich die ganzen Gewerkschaften viel zu billig verkauft haben ! :-[
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Tulpenzeit am 22.05.2024 17:43
Senator Evers hat jetzt den Gesetzesentwurf vorgestellt. Ab Februar 2025 soll es 0,76 % on top geben, um bis 2027 die Lücke zum Bundesgrundniveau zu schliessen. Hat jemand den Entwurf vorliegen? Mich interessiert, ob der verfassungswidrig eingeebnete Abstand zwischen A13 und A14 (und aufwärts) wiederhergestellt werden wird.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Big T am 30.05.2024 09:38
https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2024/05/Referentenentwurf-BerlBVAnpG-2024-2026-Stand-13.05.24.pdf
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Talion am 30.05.2024 16:54

Na, läuft ja richtig gut:

Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Wohngebietsthorsten am 04.06.2024 09:09
Der hier eingestellte Referentenentwurf enthält ja auch eine Nachzahlung für die Familienzuschläge bei drei und mehr Kinder für die Jahre von 2008-2020. Auf Seite 44 von 102 werde ich aus dieser Formulierung nicht schlau:

"Die Nachzahlungen wurden als Nettobeträge festgelegt. Dies bedeutet, dass abhängig von der persönlichen Situation der jeweils anspruchsberechtigten Person die Höhe der auszuzahlenden Bruttobeträge variiert."

Was wird dann ausgezahlt? Der Nettobetrag, welcher im Entwurf festgelegt wurde? Was ist dann der auszuzahlende Bruttobeitrag?

LG

Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Big T am 04.06.2024 11:20
gezahlt wird netto laut anlage xz., für alle gleich. macht auch sinn, wenn man es als reinen kinderzuschlag betrachtet. unabhängig von amt und ort

bruttobetrag ist dann individuell wegen individuellem steuersatz.


Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Wohngebietsthorsten am 04.06.2024 15:25
Also wird dieser Nettobetrag versteuert und das was übrig bleibt ist der Bruttobetrag?
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Big T am 04.06.2024 15:40
nein, netto ist das was auf deinem Konto landet.

d.h. der bruttobetrag (und die Steuer) ist individuell und wird dann erst im Zeitpunkt der Zahlung hochgerechnet.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Talion am 05.06.2024 12:00
Man kann nur hoffen, dass hier die Verbände und Gewerkschaften nochmals Druck machen und nachgebessert wird. Insbesondere bei der Anhebung auf "Bundesgrundniveau" halte ich es nicht mit den paar Prozentpünktchen für getan.

Frage: Wie ist dieser Entwurf insgesamt zu bewerten? Werden damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes eingehalten oder ist es genauso Murks wie in anderen Bundesländern?
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Admin am 07.06.2024 22:23
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/be/
ist nun aktualisiert.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: TPBE am 08.06.2024 00:23
Das bedeutet, dass der Familienzuschlag "Verheiratete" komplett wegfällt und nicht vollständig kompensiert wird?

Oder wird das anderweitig kompensiert / Bestandsschutz? Die 75 Euro Brutto auf die Minimumzahlung 200 Euro drauf können ja nicht ernsthaft das Angebot sein; sollte nicht um 5% erhöht werden?

Kann man dagegen (Anwaltschaftlich/Gerichtlich) (mal wieder) vorgehen? 

Was passiert, wenn beide Ehepartner im öD arbeiten (Beamter/Angestellte bzw. beides Beamte)?


Und die Unverheirateten werden (zu recht) fragen:

Wieso sollte man dann noch heiraten, wenn es dafür keinerlei finanziellen Vorteil gibt? (und im Zweifel das Geld des Ehepartners auch noch angerechnet wird? Da werden sich eher viele Paare scheiden lassen und sich rein kirlich getraut sein)
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: TPBE am 08.06.2024 00:44
Als Zusatz:

Wenn man eh schon gegen die Unteralimentation geklagt hat, kann man diese Klage dann  ab dem 01.10.24 erweitern oder wird das mit der zu erwartenden Rechtsprechung in Sachen Besoldung Berlin des BVerfG eh kassiert bzw. neugeordnet?
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Talion am 13.06.2024 16:29
Das bedeutet, dass der Familienzuschlag "Verheiratete" komplett wegfällt und nicht vollständig kompensiert wird?

Oder wird das anderweitig kompensiert / Bestandsschutz? Die 75 Euro Brutto auf die Minimumzahlung 200 Euro drauf können ja nicht ernsthaft das Angebot sein; sollte nicht um 5% erhöht werden?

Nach jetzigem Stand werden von den 150 Euro des bisherigen Zuschlags 75 Euro für ALLE (also auch die Unverheirateten!) auf die geplante 200 Euro Erhöhung der Grundbesoldung draufgeschlagen und die bisherigen Empfänger des Familienzuschlags erhalten als "Bestandsschutz" nochmals 75 Euro auf die Besoldung als Zulage oben drauf. Der Haken daran ist: Diese zweiten 75 Euro schmelzen dann mit jeder weiteren Besoldungserhöhung ab ... also irgendwann macht man 75 Euro "Verlust", da die 150 Euro dann nur noch 75 Euro sind.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Fußball24 am 14.06.2024 08:22
Das wäre eine Kürzung für die, die bisher den Verh.-Zuschlag bekommen. Hier wird der Betrag 75€ vom Zuschlag auf das Grundgehalt getauscht und der Rest bleibt. Das heißt, jeder Unverheiratete bekommt zusätzlich die 75€ und bei den Verh. wird nur gewechselt. Für mich ist das ne ungleichbehandlung, da es hier um keine Erhöhung von 75€ kommt. Ob das so rechtens ist?
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: AltStrG am 26.06.2024 23:55
In Berlin geht gerade ein Schreiben der Justiz rum, wo den dort dienenden Beamten von 2006 bis Ende 2011 eine altersdiskriminierende Bezahlung bescheinigt wird, welche pauschal mit 100 Euro im Monat abgegolten werden soll, maximal 60 Monate, da 2011/12 dann das neue Erfahrungsstufenmodell griff.

Wie sieht es für die restlichen Beamten in Berlin aus? Ist mit der Rüge und Beantragung bzw. dem Widerspruch auf amtsangemessene verfassungsgemäße Alimentation auch die Altersdiskriminierung dieser Art umfasst?

Verbotene Diskrimierung seitens des Staates hat auch Verfassungsrang, vgl. Artikel 3, Absatz 3
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: AltStrG am 13.07.2024 03:15
https://www.tagesspiegel.de/podcasts/checkpoint-podcast/podcast-checkpoint-herr-evers-spart-sich-berlin-kaputt-11989805.html

Bin gespannt, wie Berlin bei DIESEM Spardruck das kommende BVerfG Urteil umsetzen und in der Bevölkerung verkaufen will/muss.

Man mutmaßt, dass die Rücklagen (auch die für die kommende Besoldung/Urteile) in 2024 aufgebraucht wurden.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Hauruck am 19.07.2024 10:54
Das bedeutet, dass der Familienzuschlag "Verheiratete" komplett wegfällt und nicht vollständig kompensiert wird?

Oder wird das anderweitig kompensiert / Bestandsschutz? Die 75 Euro Brutto auf die Minimumzahlung 200 Euro drauf können ja nicht ernsthaft das Angebot sein; sollte nicht um 5% erhöht werden?

Nach jetzigem Stand werden von den 150 Euro des bisherigen Zuschlags 75 Euro für ALLE (also auch die Unverheirateten!) auf die geplante 200 Euro Erhöhung der Grundbesoldung draufgeschlagen und die bisherigen Empfänger des Familienzuschlags erhalten als "Bestandsschutz" nochmals 75 Euro auf die Besoldung als Zulage oben drauf. Der Haken daran ist: Diese zweiten 75 Euro schmelzen dann mit jeder weiteren Besoldungserhöhung ab ... also irgendwann macht man 75 Euro "Verlust", da die 150 Euro dann nur noch 75 Euro sind.
Also bis 31.10.2024 schnell noch heiraten. Muss doch mal ein ernstes Wort mit meinem Partner sprechen ;D

Geht das so durch und wird der 31.10.2024 als fixer Zeitpunkt gehalten werden können?
Was meint ihr?
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Big T am 19.07.2024 11:10
wenn das BVerfG nicht bald entscheidet, wird das Gesetz so kommen. Das Abgeordnetenhaus ist in der Vergangenheit nicht positiv in Erscheinung getreten ;)

Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Big T am 07.08.2024 13:27
Dank @ Fragender auf Berliner-Besoldung.de

Besoldung von Berliner Juniorprofessoren verfassungswidrig

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1474224.php

Pressemitteilung vom 07.08.2024
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: AltStrG am 07.08.2024 23:52
Fast sämtliche Besoldungen aus diesem Zeiträumen ff. werden verfassungswidrig sein; das gebietet die mathematische Logik.

BTW: Viel wichtiger ist dieser Absatz:

"Soweit der Kläger über die Feststellung der Verfassungswidrigkeit seiner Besoldung hinaus auch bereits die Verurteilung des Landes Berlin zur Nachzahlung konkreter Beträge begehrte, hat das Gericht die Klage hingegen abgewiesen. Der besoldungsrechtliche Gesetzesvorbehalt stehe der gerichtlichen Gewährung von Besoldungsnachzahlungen auch bei verfassungswidriger Unteralimentation entgegen. Es sei Beamten zuzumuten abzuwarten, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung getroffen habe."
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: chillkroete am 26.09.2024 11:48
Der hier eingestellte Referentenentwurf enthält ja auch eine Nachzahlung für die Familienzuschläge bei drei und mehr Kinder für die Jahre von 2008-2020. Auf Seite 44 von 102 werde ich aus dieser Formulierung nicht schlau:

"Die Nachzahlungen wurden als Nettobeträge festgelegt. Dies bedeutet, dass abhängig von der persönlichen Situation der jeweils anspruchsberechtigten Person die Höhe der auszuzahlenden Bruttobeträge variiert."

Was wird dann ausgezahlt? Der Nettobetrag, welcher im Entwurf festgelegt wurde? Was ist dann der auszuzahlende Bruttobeitrag?

LG

Bekommt die Nachzahlung automatisch jeder Berliner Beamte mit 3 oder mehr Familienzuschlag berechtigten Kindern in diesem Zeitraum?
War dafür ein Widerspruch in den entsprechenden Jahren notwendig?
Wenn nein, muss die Nachzahlung beantragt werden oder erfolgt automatisch?
Wann wäre mit der Auszahlung ungefähr zu rechnen?

Vielen Dank!
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: chillkroete am 29.09.2024 08:07

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Bekommt die Nachzahlung automatisch jeder Berliner Beamte mit 3 oder mehr Familienzuschlag berechtigten Kindern in diesem Zeitraum?
War dafür ein Widerspruch in den entsprechenden Jahren notwendig?
Wenn nein, muss die Nachzahlung beantragt werden oder erfolgt automatisch?
Wann wäre mit der Auszahlung ungefähr zu rechnen?

Vielen Dank!
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Hat nicht der ein oder die andere ein paar Infos dazu? Über Antworten wäre ich sehr dankbar
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: BewerberTvoD am 01.10.2024 15:28
Wer in Berlin noch für die SPD stimmt,  dem ist nicht zu helfen:
https://archive.ph/2024.10.01-131423/https://www.morgenpost.de/berlin/article407377683/berlin-bezahlt-beamte-vorerst-nicht-nach-bundesniveau.html
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: BerndStromberg am 01.10.2024 16:31
Wofür dann an anderer Stelle wiederum Geld da ist: Hauptsache, Mindestlohn, Bürgergeld, Wohngeld werden kräftig angehoben und das Rentenniveau mit weiteren Milliarden gestützt. Der Beamte hingegen kommt bei der Berliner SPD schon lange nur noch als Neidobjekt vor.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Django79 am 01.10.2024 17:58
Mit Blick auf die Bundesbehörden ist das natürlich enttäuschend. Ansonsten steht Berlin aber wiederum bspw. im Vergleich zum angeblich so reichen Geberland Hamburg mit noch deutlich höheren Lebenshaltungskosten ganz gut da.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Admin am 02.10.2024 14:29
hat jemand den neuen Referentenentwurf vorliegen? - falls ja bitten wir um Zusendung!
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Drehleiter am 02.10.2024 16:31
hat jemand den neuen Referentenentwurf vorliegen? - falls ja bitten wir um Zusendung!

Laut Pressemitteilung des Senats https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1490395.php
bleibt wird in Kompensation des Wegfalls des bisherigen Verheiratetenzuschlags in Höhe von 150 Euro die Hälfte dieses Zuschlages in das Grundgehalt integriert.
Insofern entfällt zum Referententwurf im Mai „nur“ die 0,76 % zum 01.02.2025, was dennoch bedauerlich ist.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Tulpenzeit am 03.10.2024 13:25
Ist doch super! Die Anpassung an das Bundesgrundniveau hat man sich ja sowieso zusammengerechnet, indem man den Verheiratetenzuschlag hälftig aufs Grundgehalt schlägt. Dass es den beim Bund noch gibt, spielt dann keine Rolle...ist ja nicht Teil des Grundgehalts. Da dementgegen das "Weihnachtsgeld", das es ja beim Bund nicht mehr gibt, auch eine Rolle spielt, aber die Ministerialzulage natürlich nicht, bezahlt Berlin doch eigentlich schon besser als der Bund... *Ironie off*
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Wohngebietsthorsten am 03.10.2024 23:12
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Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Hauruck am 05.10.2024 13:25
Ist doch super! Die Anpassung an das Bundesgrundniveau hat man sich ja sowieso zusammengerechnet, indem man den Verheiratetenzuschlag hälftig aufs Grundgehalt schlägt. Dass es den beim Bund noch gibt, spielt dann keine Rolle...ist ja nicht Teil des Grundgehalts. Da dementgegen das "Weihnachtsgeld", das es ja beim Bund nicht mehr gibt, auch eine Rolle spielt, aber die Ministerialzulage natürlich nicht, bezahlt Berlin doch eigentlich schon besser als der Bund... *Ironie off*
Dann gibt es demnächst mehr Geld für mich als Single im Berliner Beamtenverhältnis? Oder wandert nur bei den Verheirateten künftig das Grundgehalt hoch?

Wir haben uns immer noch nicht getraut und leben quasi seit 12 Jahren in wilder Ehe ;D.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: AltStrG am 15.10.2024 20:00
Da in der Vorankündigung der letzten Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses Berlin im Oktober 2024 keinerlei Besoldungsfragen beschlossen werden, nehme ich mal stark an, dass die Erhöhung zum 01.11.24 nicht kommen wird?

Eine Beschlusslage gibt es bislang noch nicht.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: mmp am 16.10.2024 19:38
Auszug aus dem Rundschreiben LVwA IPV Nr. 28/2024 vom 2. Oktober 2024

"Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024 – 2026 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2024 - 2026)

Entsprechend der Weisung des Senators für Finanzen vom 19.09.2024 wurden Bestandteile der Besoldungs- und Versorgungsbezüge gemäß Artikel 1 des Gesetzentwurfes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024 - 2026 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2024 - 2026) ab dem 01.11.2024 im IPV-System angepasst.
Es wurden zum 01.11.2024 erhöht:
- die Grundgehaltssätze um 275,05 EUR
- der Familienzuschlag der Stufe 2 auf 134,50 EUR
- die Anwärterbezüge um 100 EUR"

Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: AltStrG am 18.10.2024 00:02
Also OHNE gesetzliche Grundlage, ohne Beschluss des Parlaments? Interessant.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Hauruck am 18.10.2024 12:09
Auszug aus dem Rundschreiben LVwA IPV Nr. 28/2024 vom 2. Oktober 2024

"Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024 – 2026 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2024 - 2026)

Entsprechend der Weisung des Senators für Finanzen vom 19.09.2024 wurden Bestandteile der Besoldungs- und Versorgungsbezüge gemäß Artikel 1 des Gesetzentwurfes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024 - 2026 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2024 - 2026) ab dem 01.11.2024 im IPV-System angepasst.
Es wurden zum 01.11.2024 erhöht:
- die Grundgehaltssätze um 275,05 EUR
- der Familienzuschlag der Stufe 2 auf 134,50 EUR
- die Anwärterbezüge um 100 EUR"

Hab ich den Wegfall von Familienzuschlag der Stufe I überlesen?
Oder verschiebt sich das doch nach hinten?

Original: https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/?fulltext=Familienzuschlag&category=LVwA&issue_no=&issue_year=--+Alle+--&send=1

Im Entwurf steht es noch drin: https://oeffentlicher-dienst.info/g/be-berlbvanpg-2024-2026
Im Rundschreiben finde ich den Verweis darauf nicht.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: AltStrG am 18.10.2024 19:48
Er muss doch weiter Bestand haben, als "Bestandsschutz", allerdings mit nur noch 75 Euro Zuschlag
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Hauruck am 18.10.2024 20:44
Er muss doch weiter Bestand haben, als "Bestandsschutz", allerdings mit nur noch 75 Euro Zuschlag
Wo steht das?
Im Entwurf steht es. Im Rundschreiben finde ich nichts dazu.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: AltStrG am 19.10.2024 06:05
Wenn der Familienzuschlag 1 nicht auf Anweisung entfernt wird, bleibt er im IPV grundsätzlich erhalten.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Tulpenzeit am 23.10.2024 13:26
Na, dann schauen wir mal, was nächste Woche auf dem Konto landet. Im Senat und im Plenum gab es zuletzt ja keine Einigung / Befassung. AGH ist erst wieder am 07.11.2024. Es fehlt derzeit also an einer Rechtsgrundlage für die Erhöhung der Besoldung und auch für einen möglichen Wegfall des Familienzuschlags Stufe 1.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Norrin Radd am 23.10.2024 14:08
Ich habe heute meinen Besoldungsnachweis für 11/2024 bekommen und der Familienzuschlag Stufe 1 war immer noch in Höhe von 150,10 € enthalten, obwohl auf meine Grundbesoldung 275,05 € aufgeschlagen wurden.
Das sollte doch eigentlich nicht korrekt sein. Ich bin ein alleinerziehender geschiedener Beamter.

Der Besoldungsnachweis enthielt allerdings einen Hinweis auf Zahlung unter Vorbehalt der gesetzlichen Regelung sowie
"Auf Grund der Komplexität des Gesetzesvorhabens wird es in Einzelfällen zu Überzahlungen kommen. Diese werden dann mit einer der folgenden Bezügezahlungen verrechnet werden."
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: AltStrG am 24.10.2024 04:07
Na, dann schauen wir mal, was nächste Woche auf dem Konto landet. Im Senat und im Plenum gab es zuletzt ja keine Einigung / Befassung. AGH ist erst wieder am 07.11.2024. Es fehlt derzeit also an einer Rechtsgrundlage für die Erhöhung der Besoldung und auch für einen möglichen Wegfall des Familienzuschlags Stufe 1.

Die Zahlung/Anweisung bzw. Bereinigung im IPV wurde mittels Rundschreiben vom Finanzsenator bereits angewiesen.

https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/

Theoretisch konnte er mittels Rundschreiben(erlass) die gesamte Besoldung auf ein höheres Niveau heben, aber wird dies aus politischen Entscheidungsgründen nicht tun. Die Regierung bzw. das Parlament wird bis zum bitteren Ende auf die Entscheidung des BVerfG warten, damit man sagen kann: "Seht her, das BVerfG hat entschieden, wir können/konnten nicht anders"

Und die Entscheidung wird engmaschig sein, der Handlungsspielraum der Besoldungsgesetzgeber wird auf ein Minimum beschränkt werden, da gehe ich jede Wette ein. Und als Ergebnis daraus, das ist meine nächste Wette mittelfristig, wird die gleiche Besoldung bundesweit wieder eingeführt, ein Teil der Föderalismusreform zurückgedreht; eben WEIL sie in Zukunft zu viel Geld kosten wird.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: AltStrG am 24.10.2024 04:09
Ich habe heute meinen Besoldungsnachweis für 11/2024 bekommen und der Familienzuschlag Stufe 1 war immer noch in Höhe von 150,10 € enthalten, obwohl auf meine Grundbesoldung 275,05 € aufgeschlagen wurden.
Das sollte doch eigentlich nicht korrekt sein. Ich bin ein alleinerziehender geschiedener Beamter.

Der Besoldungsnachweis enthielt allerdings einen Hinweis auf Zahlung unter Vorbehalt der gesetzlichen Regelung sowie
"Auf Grund der Komplexität des Gesetzesvorhabens wird es in Einzelfällen zu Überzahlungen kommen. Diese werden dann mit einer der folgenden Bezügezahlungen verrechnet werden."

Korrekt. Eine Überprüfung der Bezüge muss/sollte jeden Monat seitens des Beamten vorgenommen werden. Eigentlich sollten es 275,05 Euro + 75,02 Euro Ausgleichszahlung ohne weitere Abschmelzbetrag sein.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Oriphant am 25.10.2024 08:41
Das ist doch wieder ein schönes Sparmodell des Landes Berlin, wenn ich das richtig sehe.

Beide Ehepartner beim Land Berlin, beide vollbeschäftigt, kein Problem mit der Neuregelung, da bisher gezahlte Anteile des Familienzuschlags ins Grundgehalt einfliessen und ungekürzt weitergezahlt werden.

Beide Ehepartner beim Land Berlin, beide mindestens mit der Hälfte, aber nicht vollbeschäftigt, tätig:
-bisher Familienzuschlag an jeden Partner zur Hälfte, aber ungekürzt.
-zukünftig fließt der Familienzuschlag ins Grundgehalt ein und unterliegt da der Kürzung nach der Stundenzahl, d.h. im schlimmsten Fall wird bei beiden zusammen insgesamt um 75,05 Euro gekürzt, wenn beide wirklich nur hälftig arbeiten.

Bei den Pensionären wird an der Stelle dann auch schön gespart.

Daumen hoch!

Alerdings kenne ich den Entwurf nicht, vielleicht hat man da ja was eingebaut, was das verhindert....nur glauben tue ich das eher nicht.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Kornblum am 25.10.2024 10:10
Bis wann muss eigentlich die Beitragserhöhung angekündigt werden? Bis Ende Oktober?

sollte im Ordner PKV-Erhöhung landen...
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Oriphant am 25.10.2024 10:51

Allerdings kenne ich den Entwurf nicht, vielleicht hat man da ja was eingebaut, was das verhindert....nur glauben tue ich das eher nicht.

Scheint aber doch zumindest bei der abzuschmelzenden Ausgleichszulage berücksichtigt zu werden (§87 Abs. 1 BbesG BE).
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Admin am 28.10.2024 11:43
wir haben heute zahlreiche Fehlermeldungen zu unserer Berechnung zur Besoldung Berlin ab 01.11.2024 erhalten. Leider haben wir keinen aktuellen Gesetzentwurf vorliegen. Gibt es überhaupt einen? Werden nun die 75,05 Euro ins Grundgehalt integriert oder nicht?
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Mutoshopoing am 28.10.2024 13:59
wir haben heute zahlreiche Fehlermeldungen zu unserer Berechnung zur Besoldung Berlin ab 01.11.2024 erhalten. Leider haben wir keinen aktuellen Gesetzentwurf vorliegen. Gibt es überhaupt einen? Werden nun die 75,05 Euro ins Grundgehalt integriert oder nicht?

Zum Gesetzesentwurf kann ich nichts sagen; ich habe irgendwo gelesen, dass das AGH erst am 7. November wieder sitzt. Wer weiß, ob das Thema dann überhaupt auf der TO ist.

Jedenfalls habe ich letzte Woche meine Bezügemitteilung bekommen und diese stimmt exakt mit eurer Tabelle überein. Ich erhielt (unverheiratet, keine Kinder) 275,05 Euro brutto mehr; die 75,05 Euro sind also in das Grundgehalt integriert worden. Da es noch kein Gesetz gibt, gabs dann auch noch einen kurzen Text, dass man u. U. zur Rückzahlung verpflichtet ist, falls sich aus dem noch kommenden Gesetz etwas anderes ergibt.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: AltStrG am 28.10.2024 15:57
wir haben heute zahlreiche Fehlermeldungen zu unserer Berechnung zur Besoldung Berlin ab 01.11.2024 erhalten. Leider haben wir keinen aktuellen Gesetzentwurf vorliegen. Gibt es überhaupt einen? Werden nun die 75,05 Euro ins Grundgehalt integriert oder nicht?

Ich zitiere mich mal selbst:

quote author=AltStrG link=topic=122259.msg375771#msg375771 date=1729735647]
Na, dann schauen wir mal, was nächste Woche auf dem Konto landet. Im Senat und im Plenum gab es zuletzt ja keine Einigung / Befassung. AGH ist erst wieder am 07.11.2024. Es fehlt derzeit also an einer Rechtsgrundlage für die Erhöhung der Besoldung und auch für einen möglichen Wegfall des Familienzuschlags Stufe 1.

Die Zahlung/Anweisung bzw. Bereinigung im IPV wurde mittels Rundschreiben vom Finanzsenator bereits angewiesen.

https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/

Theoretisch konnte er mittels Rundschreiben(erlass) die gesamte Besoldung auf ein höheres Niveau heben, aber wird dies aus politischen Entscheidungsgründen nicht tun. Die Regierung bzw. das Parlament wird bis zum bitteren Ende auf die Entscheidung des BVerfG warten, damit man sagen kann: "Seht her, das BVerfG hat entschieden, wir können/konnten nicht anders"

Und die Entscheidung wird engmaschig sein, der Handlungsspielraum der Besoldungsgesetzgeber wird auf ein Minimum beschränkt werden, da gehe ich jede Wette ein. Und als Ergebnis daraus, das ist meine nächste Wette mittelfristig, wird die gleiche Besoldung bundesweit wieder eingeführt, ein Teil der Föderalismusreform zurückgedreht; eben WEIL sie in Zukunft zu viel Geld kosten wird.
[/quote]
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: AltStrG am 28.10.2024 15:58
Die Zahlung/Anweisung bzw. Bereinigung im IPV wurde mittels Rundschreiben vom Finanzsenator bereits angewiesen.

https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/

Theoretisch konnte er mittels Rundschreiben(erlass) die gesamte Besoldung auf ein höheres Niveau heben, aber wird dies aus politischen Entscheidungsgründen nicht tun. Die Regierung bzw. das Parlament wird bis zum bitteren Ende auf die Entscheidung des BVerfG warten, damit man sagen kann: "Seht her, das BVerfG hat entschieden, wir können/konnten nicht anders"

Und die Entscheidung wird engmaschig sein, der Handlungsspielraum der Besoldungsgesetzgeber wird auf ein Minimum beschränkt werden, da gehe ich jede Wette ein. Und als Ergebnis daraus, das ist meine nächste Wette mittelfristig, wird die gleiche Besoldung bundesweit wieder eingeführt, ein Teil der Föderalismusreform zurückgedreht; eben WEIL sie in Zukunft zu viel Geld kosten wird.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: AltStrG am 28.10.2024 16:00
wir haben heute zahlreiche Fehlermeldungen zu unserer Berechnung zur Besoldung Berlin ab 01.11.2024 erhalten. Leider haben wir keinen aktuellen Gesetzentwurf vorliegen. Gibt es überhaupt einen? Werden nun die 75,05 Euro ins Grundgehalt integriert oder nicht?

Ich zitiere mich mal selbst:

Die Zahlung/Anweisung bzw. Bereinigung im IPV wurde mittels Rundschreiben vom Finanzsenator bereits angewiesen.

https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/

Theoretisch konnte er mittels Rundschreiben(erlass) die gesamte Besoldung auf ein höheres Niveau heben, aber wird dies aus politischen Entscheidungsgründen nicht tun. Die Regierung bzw. das Parlament wird bis zum bitteren Ende auf die Entscheidung des BVerfG warten, damit man sagen kann: "Seht her, das BVerfG hat entschieden, wir können/konnten nicht anders"

Und die Entscheidung wird engmaschig sein, der Handlungsspielraum der Besoldungsgesetzgeber wird auf ein Minimum beschränkt werden, da gehe ich jede Wette ein. Und als Ergebnis daraus, das ist meine nächste Wette mittelfristig, wird die gleiche Besoldung bundesweit wieder eingeführt, ein Teil der Föderalismusreform zurückgedreht; eben WEIL sie in Zukunft zu viel Geld kosten wird.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Big T am 30.10.2024 16:39
https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-2002.pdf

BerlBVAnpG 2024-2026
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: LiloMeier am 30.10.2024 19:48
Wie sieht es eigentlich mit Alleinerziehenden aus? Darüber finde ich in dem Entwurf gar nichts. Bisher haben Alleinerziehende ja ebenfalls den "Verheiratetenzuschlag" bekommen, der ja nun wegfällt. Besteht dann Anspruch auf den ergänzenden Familienzuschlag nach § 40a oder muss dafür zwingend ein Ehepartner vorhanden sein?
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Tivaa am 30.10.2024 21:31
In § 87 findet sich folgende Übergangsregelung:
"(1) Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, denen für Oktober 2024 ein Familien-
zuschlag der Stufe 1 nach § 40 Absatz 1 in der am 31. Oktober 2024 geltenden Fassung ge-
währt wurde und denen bei Fortgeltung des bisherigen Rechts weiterhin ein Familienzuschlag
der Stufe 1 zustehen würde, erhalten eine Ausgleichszulage nach Absatz 2.[...]"

Ich habe ebenfalls eine Frage hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit bei Alleinerziehenden mit 2 Kindern. Für diese liegt keine Berechnung vor. Kann dies bereits als Begründungsfehler gelten, da keine Betrachtung vorgenommen wird, ob auch für 2 Kinder der Mindestabstand gewahrt bleibt? Insbesondere, da der Abstand zur Mindestalimentation bei alleinerziehend und 1 Kind ca. 90 € beträgt (unter Abzug der Inflationsprämie).
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: SwenTanortsch am 31.10.2024 09:45
Ich habe mir den neuen Entwurf noch nicht angeschaut, Tivaa, sodass ich zu ihm nichts Genaueres sagen kann. Allerdings finden sich in den Gesetzentwürfen seit 2021, nachdem das Land zuvor eher sparsam mit Berechnungen gewesen ist, viele unerhebliche Berechnungen, die also keinen begründenden Wert haben, was vermutlich auch dieses Mal der Fall sein wird.

Hinsichtlich des Mindestabstandsgebots sind ausschließlich die sachgerechte Bemessung des realitätsgerechten Grundsicherungsbedarfs der vierköpfige Bedarfsgemeinschaft und die dem verheirateten Musterbeamten mit zwei Kindern tatsächlich gewährte Nettoalimentation als Vergleichsgegenstand von Belang. Andere Bemessungen sind hier nicht von Belang, da der verheiratete alleinverdienende Musterbeamte mit zwei Kindern hinsichtlich des Mindestabstandsgebots der anzuwendende Kontrollmaßstab ist, was man vonseiten des SenFin aber bislang noch nicht verstanden hat, was daran liegen könnte, dass man in der kurzen viereinhalb jährigen Zeit seit der letzten bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen noch nicht dazu gekommen sein könnte, dessen Begründungen zu lesen, was man sich dort aber bestimmt fest bis zum Ende der übernächsten Legislaturperiode vorgenommen hat, wobei im Moment der Drucker im SenFin kaputt sein sollte, an dem das Faxgerät hängt und man sich dort ohne Faxgerät nicht in der Lage sieht, einen Auftrag an einen Elektrobetrieb zu verschicken, um Papier in den Drucker einzulegen, da das in der Vergangenheit regelmäßig das Problem des entsprechend kaputten Druckers war. Darüber hinaus schaltet der Elektriker, wenn er regelmäßig ins SenFin nach seiner Beauftragung kommt (das letzte Mal war er, was man hört, 2014 da), dort auch den PC ein, der laut Anweisung an das Personals am Abend regelmäßig auszuschalten ist, ohne dass man bis heute eine entsprechende Anweisung hat geben können, ihn genauso regelmäßig morgens wieder anzuschalten (um diese Anweisung zu geben und im Haus zu verbreiten, müssten der PC angeschaltet sein). Es ist also zum Glück im SenFin wie immer, es geht alles seinen ordnungsgemäßen Gang.

Im Entwurf wird es an der geannten Stelle wie gehabt von irgendwelchen Schätzungen ins Blaue hinein wimmeln, sodass der Entwurf zu dem Schluss kommen wird, dass das herbeifantasierte Grundsicherungsniveau zufälligerweise genau in der Höhe aufschlägt, dass es um ein paar Cent unterhalb der nicht gewährten Nettoalimentation liegen solle, die man mit ebensolchen Schätzungen ins Blaue hinein ermittelt haben wird, um sie dann als amtsangemessen und gewährt betrachten zu wollen.

So jedenfalls geht man vonseiten des SenFin seit Jahr und Tag vor, sodass es erstaunlich und also nicht zu erwarten wäre, dass sich das derzeit änderte. Es wird an Karlsruhe liegen, ihm noch einmal bis ins letze die entsprechenden Bemessungen zu erklären, wovon wir ausgehen dürfen, denke ich, dass das geschieht. Im SenFin wird man dann, wenn der PC endlich wieder eingeschaltet sein wird, mit dem entsprechenden Lesen zum Glück zeitnah beginnen und hat sich dafür bereits einen Termin im Kalender der überüberübernächsten Legislaturperiode angekreuzt, wobei man sich dort nicht sicher ist - die batteriebetriebenen Uhren im SenFin funktionieren seit kurzer Zeit nicht mehr, da die seit 1912 nicht mehr hergestellte Batterien, obgleich sie gerade erst 1908 ausgetauscht worden sind, nicht mehr aufzufinden sind, weil sie von einem Sachbearbeiter 1967 in den Taschenrechner des SenFin eingelegt worden sind und man seitdem nicht mehr weiß, wo sie eigentlich abgeblieben sind, nachdem der Taschenrechner 2021 durch einen PC ersetzt worden ist) -, ob die überüberübernächste Legislaturperiode tatsächlich schon 1987 berginnen wird, was aber nach der begründeten Vermutung der Hausleitung so der Fall sein wird. Im Zweifel würde man dort auch die Zeitansage anrufen, aber dazu müsste das Haustelefon an das allgemeine Telefonnetz angeschlossen werden, was aber erst möglich sein sollte, wenn das Faxgerät wieder funktioniert, um sichzustellen, dass man weiterhin den bekannten Kontakt zur Außenswelt gewährleisten kann.

Es ist also zum Glück wie beim SenFin immer alles in bester Ordnung.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Admin am 01.11.2024 12:25
Das Update von
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/be/
nach dem aktuellen Gesetzentwurf ist nun erfolgt.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Talion am 01.11.2024 14:33
Das Update von
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/be/
nach dem aktuellen Gesetzentwurf ist nun erfolgt.

Danke sehr !  :D

Den "Bestandsschutz" beim Familienzuschlag 1 würde man dann über weitere monatliche Zulagen eintragen müssen? Oder baut ihr das noch ein?
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Admin am 01.11.2024 16:30
wir haben noch nicht entschieden, wie wir das einbauen. Vermutlich als manuell auswählbare Zulage (wie Amtszulagen)
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Admin am 01.11.2024 21:35
wir haben die Besitzstandswahrung Familienzuschlag der Stufe 1 nun als Auswahlzulage hinzugefügt.

Nach unserer Berechnung müßte der Betrag für 2025 dann 70,92 Euro lauten. Bitte um kritische Überprüfung und Rückmeldung.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: AltStrG am 02.11.2024 00:06
wir haben die Besitzstandswahrung Familienzuschlag der Stufe 1 nun als Auswahlzulage hinzugefügt.

Nach unserer Berechnung müßte der Betrag für 2025 dann 70,92 Euro lauten. Bitte um kritische Überprüfung und Rückmeldung.
+

Danke
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: B BE am 03.11.2024 12:23
wir haben noch nicht entschieden, wie wir das einbauen. Vermutlich als manuell auswählbare Zulage (wie Amtszulagen)

Wäre es möglich die Hauptstadtzulage ebenfalls als auswählbare Zulage hinzuzufügen?
Am besten als "Hauptstadtzulage mit Mitarbeiterticket" und "Hauptstadtzulage ohne Mitarbeiterticket".
LG
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Admin am 03.11.2024 20:56
Was ist der Betrag mit Mitarbeiterticket 2023 / 24 / 25?
ohne sind es 150 Euro nach §74a BBesG üF Berlin, oder?
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Tulpenzeit am 03.11.2024 21:40
Es wäre auch prima, wenn als Zulage die 15 Euro Ticketzuschuss für die Besoldungsgruppen ab A 14 noch auswählbar wären.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: B BE am 03.11.2024 22:35
Was ist der Betrag mit Mitarbeiterticket 2023 / 24 / 25?
ohne sind es 150 Euro nach §74a BBesG üF Berlin, oder?

Es sind 150 € monatlich. Für das Mitarbeiter-Deutschlandticket gehen dann 46,55 € als "Zuschuss. Firmenticket D §74a" ins Gesamtbrutto (nicht aber ins Steuerbrutto), der Rest geht als "Hauptstadtzulage §74a" ins Gesamt- und Steuerbrutto ein. Dieser Rest ist natürlich abhängig vom Teilzeitfaktor.

Folgende Fehlerquellen sehe ich:
- Man kann das Firmenticket auch als Berlin-Ticket AB also ohne Deutschlandticket nehmen (anderer Preis)
- Nur wenn man das Firmenticket von Anfang an gebucht hat erhält man den Steuervorteil (Anrechnung auf das Gesamtbrutto, nicht aber auf das Steuerbrutto)
- das Ganze geht nur bis A13, danach weiß ich es nicht
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Admin am 03.11.2024 22:43
Ach je! Das können wir im Rechner derzeit nicht darstellen. Alle Zulagen gehen bei uns ins Steuerbrutto.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: B BE am 07.11.2024 20:08
Ich hab's beim Schreiben schon selbst befürchtet, dass das zu wild wird!

Weiß man eigentlich schon wie die Plenarsitzung heute hinsichtlich der Besoldung entschieden hat?
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Tivaa am 08.11.2024 06:43
Die Gesetzesentwürfe zur Erhöhung der Regelaltersgrenzen sowie zur Besoldungsanpassung sind an den Hauptausschuss überwiesen worden. Die Redebeiträge sind als Videomitschnitt bei RBB: https://www.rbb-online.de/imparlament/berlin/2024/7--november-2024/7-november-2024---55--Sitzung-des-Berliner-Abgeordnetenhauses11/top16-komplett.html (https://www.rbb-online.de/imparlament/berlin/2024/7--november-2024/7-november-2024---55--Sitzung-des-Berliner-Abgeordnetenhauses11/top16-komplett.html) verfügbar.

Hauptausschuss tagt am 13.11.2024 und das AGH tagt das nächste Mal am 21.11.2024, ggf. dann schon in 2. Lesung.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Mutoshopoing am 18.11.2024 16:25
Von Tagesspiegel-Online:

"Zugleich einigten sich CDU und SPD darauf, die Anhebung der Beamtenbesoldung auf das Bundesniveau doch vorzunehmen. Allerdings soll die schrittweise Angleichung zeitlich stärker gestreckt werden. Für 2025 verringern sich die Kosten dadurch um voraussichtlich 21 Millionen Euro."
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: AltStrG am 18.11.2024 18:29
Also 2026? Buhahaha.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Talion am 19.11.2024 09:27
Also 2026? Buhahaha.

Nein, 2025 und 2026 erfolgen wohl jeweils Anpassungen von +0,4 Prozent. Erst danach wird vermutlich evaluiert, wie man die Angleichung erreicht kann ...
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Batzo321 am 19.11.2024 10:30
https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/nichts-halbes-und-nichts-ganzes/
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: HeuteNeu am 20.11.2024 11:07
Die Gesetzesentwürfe zur Erhöhung der Regelaltersgrenzen sowie zur Besoldungsanpassung sind an den Hauptausschuss überwiesen worden. Die Redebeiträge sind als Videomitschnitt bei RBB: https://www.rbb-online.de/imparlament/berlin/2024/7--november-2024/7-november-2024---55--Sitzung-des-Berliner-Abgeordnetenhauses11/top16-komplett.html (https://www.rbb-online.de/imparlament/berlin/2024/7--november-2024/7-november-2024---55--Sitzung-des-Berliner-Abgeordnetenhauses11/top16-komplett.html) verfügbar.

Hauptausschuss tagt am 13.11.2024 und das AGH tagt das nächste Mal am 21.11.2024, ggf. dann schon in 2. Lesung.


Offensichtlich nicht vorgesehen
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Tivaa am 20.11.2024 14:14
Ist am 13.11. im Hauptausschuss vertagt worden, sodass die Beratung im Hauptausschuss nun am 27.11. sein müsste. Nächste Plenarsitzung wäre dann der 5.12.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Tivaa am 24.11.2024 09:45
https://www.parlament-berlin.de/adosservice/19/Haupt/vorgang/h19-1988.B-v.pdf

Der Änderungsantrag von CDU und SPD zum bereits bekannten Entwurf.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Talion am 25.11.2024 14:16
Wenn das so durchkommt, dann sind es +5,9 % für 2025 und + 0,4 % für 2026 :o ;)

@admin
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Admin am 27.11.2024 22:38
Wenn das so durchkommt, dann sind es +5,9 % für 2025 und + 0,4 % für 2026 :o ;)

@admin

Laut Protokoll Hauptausschuss von heute angenommen. Wir haben nun das Update der Tabellen gemacht unter dem Vorbehalt "Prognose".
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Drehleiter am 27.11.2024 23:56
@admin
Mir ist aufgefallen, für 2026 wird man zum Rechner für 2024 weitergeleitet.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Talion am 28.11.2024 09:56
Wenn das so durchkommt, dann sind es +5,9 % für 2025 und + 0,4 % für 2026 :o ;)

@admin

Laut Protokoll Hauptausschuss von heute angenommen. Wir haben nun das Update der Tabellen gemacht unter dem Vorbehalt "Prognose".

Vielen lieben Dank für die schnelle Umsetzung !  :D
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Shrek24 am 29.11.2024 14:37
Hallo,
wenn ich das hier alles richtig verstehe und die Tabellen richtig lese, dann werde ich demnächst 150 € zurückzahlen dürfen, denn in meiner Abrechnung (und Zahlung) für November und Dezember wird bei mir jeweils der volle Familienzuschlag gutgeschrieben. Oder verstehe ich hier etwas falsch?
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Talion am 29.11.2024 15:29
Hallo,
wenn ich das hier alles richtig verstehe und die Tabellen richtig lese, dann werde ich demnächst 150 € zurückzahlen dürfen, denn in meiner Abrechnung (und Zahlung) für November und Dezember wird bei mir jeweils der volle Familienzuschlag gutgeschrieben. Oder verstehe ich hier etwas falsch?

Momentan wird noch der volle Familienzuschlag 1 bezahlt. Wenn die es softwaretechnisch hinbekommen haben, dann wirst Du Überzahlungen zurückzahlen müssen. Aber keine Sorge, es wird Dir automatisch abgezogen  ;)
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: speckrippchen am 29.11.2024 22:03
Hallo,
wenn ich das hier alles richtig verstehe und die Tabellen richtig lese, dann werde ich demnächst 150 € zurückzahlen dürfen, denn in meiner Abrechnung (und Zahlung) für November und Dezember wird bei mir jeweils der volle Familienzuschlag gutgeschrieben. Oder verstehe ich hier etwas falsch?

Ich dachte es gibt einen Bestandsschutz, für Beamte die bis Oktober Anspruch auf den Familienzuschlag hatten?
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Talion am 29.11.2024 23:04
Hallo,
wenn ich das hier alles richtig verstehe und die Tabellen richtig lese, dann werde ich demnächst 150 € zurückzahlen dürfen, denn in meiner Abrechnung (und Zahlung) für November und Dezember wird bei mir jeweils der volle Familienzuschlag gutgeschrieben. Oder verstehe ich hier etwas falsch?

Ich dachte es gibt einen Bestandsschutz, für Beamte die bis Oktober Anspruch auf den Familienzuschlag hatten?

Darum geht es nicht. Soweit ich ihn verstanden habe, ging es um die Tatsache, dass der Familienzuschlag 1 zusätzlich in voller Höhe ausgezahlt wird, obwohl ihm nur die Auszahlung des Bestandsschutz-Betrags als zusätzlicher Betrag zusteht. Die ersten 75 Euro sind ja in die Erhöhung des Grundbetrags eingeflossen (übrigens auch für Unverheiratete).
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Shrek24 am 30.11.2024 10:14
Darum geht es nicht. Soweit ich ihn verstanden habe, ging es um die Tatsache, dass der Familienzuschlag 1 zusätzlich in voller Höhe ausgezahlt wird, obwohl ihm nur die Auszahlung des Bestandsschutz-Betrags als zusätzlicher Betrag zusteht. Die ersten 75 Euro sind ja in die Erhöhung des Grundbetrags eingeflossen (übrigens auch für Unverheiratete).
Danke - genau darum geht es.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: HeuteNeu am 05.12.2024 18:36
Heute sollte doch der Entwurf in die 2. Lesung… ist aber nichts passiert oder habe ich was verpasst ?
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Tivaa am 05.12.2024 19:20
Ist wieder vertagt worden: https://pardok.parlament-berlin.de/portala/vorgang/V-420341

Im Liveticker zum Plenum ist auch die Anhebung des Pensionsalters als vertagt vermerkt.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: AltStrG am 06.12.2024 20:09
Mir schwant schon wieder Böses.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: HeuteNeu am 07.12.2024 07:06
https://www.bz-berlin.de/berlin/diaeten-abgeordnete-435-euro-rauf
Nur mal so… da sind sich alle einig
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Talion am 07.12.2024 09:14
Mir schwant schon wieder Böses.

Und was genau soll es sein, das so böse ist, dass es Dir schwant?
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: speckrippchen am 11.12.2024 18:11
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1511822.php

Betrifft nicht konkret die Besoldung aber dennoch alle Berliner Beamtinnen und Beamte.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: SwenTanortsch am 13.12.2024 08:07
Die Pressemitteilung bringt es in Teilen auf den Punkt:

"Die Herausforderungen des demographischen Wandels zeigen sich bereits jetzt sehr deutlich im Personalbestand der öffentlichen Verwaltung. Viele Stellen können schon heute nur noch schwer besetzt werden.
Um auch in Zukunft handlungsfähig zu bleiben und den Berlinerinnen und Berlinern den bestmöglichen Service zu bieten, verfolgt das Land Berlin das Ziel, den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber noch attraktiver zu gestalten."

Genau müsste es allerdings heißen: "Die Herausforderungen des demographischen Wandels zeigen sich bereits jetzt seit vielen Jahren sehr deutlich im Personalbestand der öffentlichen Verwaltung. Viele Stellen können schon heute nur noch schwer seit vielen Jahren nicht mehr besetzt werden. Unsere öffentliche Verwaltung säuft immer weiter ab; wir wissen aber, dass der Berliner wie auch die Berlinerin leidensfähig sind.
Um auch in Zukunft nicht noch stärker handlungsfähig zu bleiben handlungunfähig zu werden, als es die öffentliche Verwaltung in Berlin seit Jahren zunehmend geworden ist, und den Berlinerinnen und Berlinern den bestmöglichen Service das schon seit Jahr und Tag immer größer werdende und also heute weiterhin regierende Chaos in immer größer werdenden Teilen der öffentlichen Verwaltung zu bieten, verfolgt das Land Berlin das Ziel, den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber noch attraktiver weniger strukturiert zu gestalten. Unser Motto lautet: Anything Goes, indem wir Paul Feyerabends Postulat auf die soziale Wirklichkeit übertragen und beweisen wollen, dass es möglich ist, Chaos mit Chaos zu begegnen, sodass am Ende alle Menschen in Berlin glücklich und zufrieden jeden Abend Eierkuchen essen, nachdem sie zuvor wie gehabt stundenlang vor den Ämtern angestanden haben, ohne drangekommen zu sein. Deshalb lösen wir nun das Beamtenrecht noch weiter auf und nehmen mittlerweile für alle Stellen in der öffentlichen Verwaltung alle Menschen, die nicht bei Drei auf den Bäumen sind, insbesondere auf alle Posten, is doch eh egal. Eine Qualifikation ist deshalb auch nicht mehr notwendig, da das von uns angerichtete Chaos das auch nicht mehr fordert. Bitte haben sie Geduld."
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Manöverkritik am 16.12.2024 14:21
In der Beschlussfassung "Anpassung der Besoldung für das Land Berlin 2024-2026..." steht bezüglich der Nachzahlung des Familienzuschlages (3 oder mehr Kinder) unter Artikel 2 §1:

"Die in § 3 festgelegten Nachzahlungen werden denjenigen beamteten Dienstkräften, Richterinnen und Richtern sowie Personen, denen ein Familienzuschlag nach den im Land Berlin geltenden besoldungsrechtlichen Vorschriften gewährt worden ist, gewährt, die sich im jeweils bezeichneten Haushaltsjahr mit einem statthaften Rechtsbehelf gegen die Höhe der gewährten Besoldung zur Wehr gesetzt haben..."

Im Referententwurf stand noch sinngemäß, dass man sich explizit gegen die Höhe des gezahlten Familienzuschlages  zur Wehr gesetzt haben muss.

Dem entnehme ich, dass der allgemeine Widerspruch gegen die Besoldung des jeweiligen Jahres ausreicht, um für die Nachzahlung anspruchsbrechtigt zu sein oder verstehe ich das falsch? Vorausgesetzt natürlich das Gesetz wird vom Abgeordnetenhaus auch so beschlossen.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: SwenTanortsch am 16.12.2024 18:32
Ich würde darauf nichts geben. Denn zum einen ist, wie Du richtig feststellst, bislang noch keine entsprechende Gesetzgebung erfolgt und damit haben wir hier bislang nur Absichtserklärung vorliegen. Darüber hinaus gibt nur ein tatsächlich statthafter Rechtsbehelf die Möglichkeit zur Klage. Insofern ist weiterhin allen Beamten auch in Berlin zu raten, Widerspruch gegen die gewährte Besoldung und Alimentation als Ganze einzulegen.

Darüber hinaus kann man allen Beamten mit kinderreicher Familie nur empfehlen, weiterhin wie jedes Jahr einen zweiten Widerspruch gegen die Höhe des gewährten alimentationsrechtlichen Mehrbedarfs einzulegen; denn hier finden wir nach wie vor einen spezifischen Sonderbedarf vor, der ggf. als solcher besonders bewidersprucht werden muss. Auf irgendwelche anderen Zusagen - von wem auch immer sie kommen sollten - würde ich mich nicht verlassen. Denn wer sich auf Besoldungsgesetzgeber verlässt, die regelmäßig wissentlich und willentlich Verfassungsrecht brechen, der ist ggf. alsbald verlassen.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Arwen am 16.12.2024 20:53
Hallo Swen,
ich weiß, dass du zu der Thematik mehrfach ausführlich Stellung genommen und auf den völlig anderen Berechnungsweg zum alimentationsrechtlichen Mehrbedarf ab dem dritten Kind hingewiesen hast. Die Besoldungsgesetzgeber natürlich einen expliziten Widerspruch gegen diesen Kinderzuschlag im Familienzuschlag fordern- natürlich aus Kostengründen.
Mir stellt sich nur die Frage, dass wenn das BverfG selbst in seiner Urteilsbegründung- 2 BvL 6/17 - es als ausreichend ansieht, wenn der Höhe Besoldung widersprochen wird. Zur Besoldung gehören sämtliche Bezüge [ Grundgehalt, Sonderzuwendungen und eben die Familien- und Kinderzuschläge ], wer sollte also diesen Teil des Urteils nicht respektieren?
Vielen Dank für deine kommende Antwort.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: SwenTanortsch am 16.12.2024 22:26
Du hebst berechtigt hervor, Arwen, dass ich meine betreffenden Sichtweisen nicht nur in letzter Zeit wiederholt dargelegt und begründet habe. Entsprechend fehlen mir Zeit und Muße, das hier nun noch einmal auf Aufforderung zu tun. Wer meine Darlegungen kennt, kann sich mit ihnen auseinandersetzen; wer sie nicht kennt, kann sie an den betreffenden Stellen nachlesen und sich dann seine eigene Meinung bilden.

Wie gesagt, wer seinem Dienstherr trauen mag, soll das tun. Und wer seinen Kollegen ggf. raten möchte, seinem Dienstherrn zu trauen, soll das ebenfalls tun. Ich halte beiderlei Vorgehensweisen aus den an anderer Stelle genannten und umfassend dargelegten Gründen für nicht ratsam.

Darüber hinaus kann ich nicht erkennen - wie Du das im zweiten Absatz Deiner Darlegung ohne Nennung einer konkreten Stelle ausführst -, dass der Senat es in der von Dir genannten Entscheidungsbegründung hinsichtlich des dritten und jedes weiteren Kindes als explizit allein ausreichend angesehen hätte, dass der Höhe der Besoldung als Ganzer widersprochen werden würde, um damit gleichfalls hinreichend Widerspruch gegen jene Höhe der familienbezogenen Besoldungsbestandteile geführt zu haben, die zur Deckung des alimentationsrechtlichen Mehrbedarfs ab dem dritten und jedes weiteren Kindes gewährt worden sind. Aus welcher Randnummer willst Du diese Sicht auf die Dinge ableiten? Aus der Betrachtung der drei behandelten Fälle kommen ich zu einem anderen Schluss; denn offensichtlich ist doch eindeutig zunächst einmal genau ein solcher Leistungsantrag hinsichtlich des alimentationsrechtlichen Mehrbedarfs vom jeweiligen Widerspruchsführer gestellt worden, der am Ende jeweils hilfsweise als Feststellungsantrag gewertet worden ist, vgl.:

VG Köln, Beschl. v. 03.05.2017 - 3 K 4913/14 -, https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2017/3_K_4913_14_Beschluss_20170503.html, Rn. 5.

VG Köln, Beschl. v. 03.05.2017 - 3 K 6173/14 -, https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2017/3_K_6173_14_Beschluss_20170503.html, Rn. 5.

VG Köln, Beschl. v. 03.05.2017 - 3 K 7038/15 -, https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2017/3_K_7038_15_Beschluss_20170503.html, Rn. 5.

Ergo wäre ich Dir für eine Begründung Deiner Behauptung im zweiten Absatz Deines Beitrags verbunden.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: HeuteNeu am 19.12.2024 15:26
Gesetzesvorlage ist angenommen
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Mutoshopoing am 20.12.2024 13:18
Die weiteren 0,4 % ab Februar 2025 (sowie Januar 2026) sind aber nicht Bestandteil des Gesetzes, oder übersehe ich hier etwas? Wird das nun kommen oder nicht?
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Tivaa am 20.12.2024 14:21
Lt. Beschlussprotokoll ist die Gesetzesvorlage mit den Beschlussempfehlungen des Hauptausschusses angenommen worden (https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/protokoll/plen19-058-bp.pdf, S. 6). In der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses ist die Erhöhung von 0,4 % für Februar 2025 und Januar 2026 vorgesehen.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Talion am 20.12.2024 17:29
Lt. Beschlussprotokoll ist die Gesetzesvorlage mit den Beschlussempfehlungen des Hauptausschusses angenommen worden (https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/protokoll/plen19-058-bp.pdf, S. 6). In der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses ist die Erhöhung von 0,4 % für Februar 2025 und Januar 2026 vorgesehen.

Also laut Beschlussempfehlung erhöht es sich um

"1. 5,9 Prozent ab 1. Februar 2025 und
2. weitere 0,4 Prozent ab 1. Januar 2026."

Deine ersten 0,4 Prozent sind also falsch  ::)
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Velvet am 20.12.2024 18:02
Hallo Swen, ich nehme Bezug auf deinen Beitrag  vom 16.12. hinsichtlich Arwen.
Ich sehr weit davon entfernt, meinem Dienstherrn in irgendeiner Form zu trauen. Ich habe gegen ihn ein seit März 2022 ein Verwaltungsverfahren anhängig gemacht, eine Rüge auf Verfahrensverzögerung erhoben und eine Untätigkeitsklage , nach 7 Monaten der Untätigkeit, eingereicht.
Ich bin juristisch/fachlich nicht vorgebildet und hatte mit meinem Beitrag auf Argumente von Dir gehofft, da ich gerade dabei bin , mehrere Kollegen von einer Klage zu überzeugen bzw. die Finger davon zu lassen.
Hinsichtlich meines zweiten Absatzes beziehe ich mich auf das Urteil 2 BvL 6/17 und die dortige Rn. 95 .Hierbei vielmehr auf das, was dort nicht steht. Der 2. Senat verlangt dort nicht explizit einen Widerspruch gegen den Kinderzuschlag für das dritte und weitere Kinder, sondern lediglich, dass über den Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist.
Dabei verweist er in dieser Rn. auf das "Parallel-Urteil" 2 BvL 4/18 und die dortige Rn. 183. Und hier steht nun ,dass es entscheidend ist, sich gegen die Höhe der Besoldung zeitnah gewehrt zu haben. Ob dieser Vergleich juristisch zulässig ist , weiß ich nicht.........
Als Laie hätte ich erwartet, wenn dies vom 2. Senat gewollt worden wäre, dass im Urteil 2/17 explizit etwas zum Kinderzuschlag gestanden hätte.
Unabhängig hiervon bin ich (laienhaft ) der Meinung, dass eine ausdrückliche Rüge der Höhe des Kinderzuschlags  die sich aus dem Beamtenverhältnis ergebenden Rügeanforderungen überspannt. Nicht alle Beamten sind im höheren Dienst und hätten dies vielleicht erkennen können.
Hinsichtlich der von Dir angeführten Beschlüsse hast du sicherlich recht, allerdings denke ich (laienhaft) , ein späteres Urteil des BverfG( 2020 zu 2017) hinsichtlich der rechtlichen Wirkung vorzuziehen ist ????
2BvL 6/17  ,BeckRs 2020 ,17333, dort Rn.88
2BvL 4/18, NVwZ-Beilage 2020,90 Rn. 183

Gruss Arwen/ Velvet
 
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Big T am 20.12.2024 18:21
hallo talion. 5,9 enthält 0,4 ;)
vgl. mit tarifabschluss damals, dort 5,5
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Tivaa am 20.12.2024 20:26
Lt. Beschlussprotokoll ist die Gesetzesvorlage mit den Beschlussempfehlungen des Hauptausschusses angenommen worden (https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/protokoll/plen19-058-bp.pdf, S. 6). In der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses ist die Erhöhung von 0,4 % für Februar 2025 und Januar 2026 vorgesehen.

Also laut Beschlussempfehlung erhöht es sich um

"1. 5,9 Prozent ab 1. Februar 2025 und
2. weitere 0,4 Prozent ab 1. Januar 2026."

Deine ersten 0,4 Prozent sind also falsch  ::)

Ich hatte Bezug genommen auf den vorherigen Beitrag, in dem es um keine weiteren Anpassungen ging und ein "zusätzlich" für die Erhöhung im Februar 2025 wäre da sicher hilfreich als Abgrenzung gewesen.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Talion am 20.12.2024 21:22
Lt. Beschlussprotokoll ist die Gesetzesvorlage mit den Beschlussempfehlungen des Hauptausschusses angenommen worden (https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/protokoll/plen19-058-bp.pdf, S. 6). In der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses ist die Erhöhung von 0,4 % für Februar 2025 und Januar 2026 vorgesehen.

Also laut Beschlussempfehlung erhöht es sich um

"1. 5,9 Prozent ab 1. Februar 2025 und
2. weitere 0,4 Prozent ab 1. Januar 2026."

Deine ersten 0,4 Prozent sind also falsch  ::)

Ich hatte Bezug genommen auf den vorherigen Beitrag, in dem es um keine weiteren Anpassungen ging und ein "zusätzlich" für die Erhöhung im Februar 2025 wäre da sicher hilfreich als Abgrenzung gewesen.

Ja, in diesem Kontext passt dann alles in Deinem Post. Also 5,5+0,4 Prozent  8)
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Talion am 20.12.2024 21:23
hallo talion. 5,9 enthält 0,4 ;)
vgl. mit tarifabschluss damals, dort 5,5

Ja, passt  ;D
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: SwenTanortsch am 21.12.2024 15:08
Hallo Swen, ich nehme Bezug auf deinen Beitrag  vom 16.12. hinsichtlich Arwen.
Ich sehr weit davon entfernt, meinem Dienstherrn in irgendeiner Form zu trauen. Ich habe gegen ihn ein seit März 2022 ein Verwaltungsverfahren anhängig gemacht, eine Rüge auf Verfahrensverzögerung erhoben und eine Untätigkeitsklage , nach 7 Monaten der Untätigkeit, eingereicht.
Ich bin juristisch/fachlich nicht vorgebildet und hatte mit meinem Beitrag auf Argumente von Dir gehofft, da ich gerade dabei bin , mehrere Kollegen von einer Klage zu überzeugen bzw. die Finger davon zu lassen.
Hinsichtlich meines zweiten Absatzes beziehe ich mich auf das Urteil 2 BvL 6/17 und die dortige Rn. 95 .Hierbei vielmehr auf das, was dort nicht steht. Der 2. Senat verlangt dort nicht explizit einen Widerspruch gegen den Kinderzuschlag für das dritte und weitere Kinder, sondern lediglich, dass über den Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist.
Dabei verweist er in dieser Rn. auf das "Parallel-Urteil" 2 BvL 4/18 und die dortige Rn. 183. Und hier steht nun ,dass es entscheidend ist, sich gegen die Höhe der Besoldung zeitnah gewehrt zu haben. Ob dieser Vergleich juristisch zulässig ist , weiß ich nicht.........
Als Laie hätte ich erwartet, wenn dies vom 2. Senat gewollt worden wäre, dass im Urteil 2/17 explizit etwas zum Kinderzuschlag gestanden hätte.
Unabhängig hiervon bin ich (laienhaft ) der Meinung, dass eine ausdrückliche Rüge der Höhe des Kinderzuschlags  die sich aus dem Beamtenverhältnis ergebenden Rügeanforderungen überspannt. Nicht alle Beamten sind im höheren Dienst und hätten dies vielleicht erkennen können.
Hinsichtlich der von Dir angeführten Beschlüsse hast du sicherlich recht, allerdings denke ich (laienhaft) , ein späteres Urteil des BverfG( 2020 zu 2017) hinsichtlich der rechtlichen Wirkung vorzuziehen ist ????
2BvL 6/17  ,BeckRs 2020 ,17333, dort Rn.88
2BvL 4/18, NVwZ-Beilage 2020,90 Rn. 183

Gruss Arwen/ Velvet
 

Hallo Arwen/Velvet,
ich kann weiterhin nicht erkennen, dass das Bundesverfassungsgericht an der von Dir genannten Stelle eine eigenständige Geltendmachung von Ansprüchen auf amtsangemessene Leistung zur Deckung des alimentationsrechtlichen Mehrbedarfs ab dem dritten Kind als unerheblich betrachtet hätte. Vielmehr ist eindeutig - wie ich das in meinem letzten Beitrag gezeigt habe - in den Vorlagebeschlüssen darauf verwiesen worden, dass die Kläger sachgerecht Widerspruch gegen die ihnen gewährte Besoldung zur Deckung der entsprechenden Sonderbelastung eingelegt hatten (vgl. meinen vorherigen Beitrag). Sowohl in seiner aktuellen Besoldungsrechtsprechung (dort, worauf Du berechtigt hinweist, in der Rn. 183; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html) als auch im genannten Parallelverfahren zum alimentationsrechtlichen Mehrbedarf (dort wie von Dir hervorgehoben in der Rn. 95; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000617.html) führt der Senat nun aus:

"Eine rückwirkende Behebung ist jedoch sowohl hinsichtlich der Kläger der Ausgangsverfahren als auch hinsichtlich etwaiger weiterer Richter und Staatsanwälte erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist (vgl. BVerfGE 139, 64 <148 Rn. 195>; 140, 240 <316 Rn. 170>; 150, 169 <193 Rn. 64>). Dabei kommt es nicht darauf an, ob insoweit ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebt".

Da nun die drei Kläger in den Verfahren über den alimentationsrechtlichen Mehrbedarf einen entsprechenden Widerspruch gegen dessen Höhe vollzogen haben, kann ich nicht erkennen, wieso nun auf diesen ggf. verzichtet werden könnte. Denn dazu äußert sich der Senat nicht. Er stellt in der Rn. 95 nur fest, dass ein sachgerechter Widerspruch hinreicht, um eine rückwirkende Behebung der verfassungswidrigen Unteralimentation zu erwirken. Zuvor hat er den Hilfsantrag auf Basis des Widerspruchs gegen die Höhe des Familienzuschlags ab dem dritten und für jedes weitere Kind als sachgerecht betrachtet (vgl. dort die Rn. 13 ff.). Aus der Rn. 95 i.V.m. den Rn. 13 ff. nun folgern zu wollen, dass ein entsprechender Widerspruch nicht notwendig, sondern allein schon ein Widerspruch gegen die Gesamthöhe der gewährten Besoldung und Alimentation hinreichend sei, um damit auch den Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere KInd sachgerecht zu bewiderspruchen, halte ich für recht verwegen, da ich dafür der genannten Rechtsprechung weiterhin keinen Anhaltspunkt entnehmen kann. Insofern bleibt meine Frage bestehen: Aus welcher Darlegung des Bundesverfassungsgerichts wolltest Du oder wolltet ihr eine solche Folgerung ableiten? Mir ist nach wie vor keine solche Darlegung des Senats bekannt.

Dabei sollte man gleichfalls nicht unbeachtet lassen, der Senat bis zur aktuellen Entscheidung offengelassen hatte, ob zur Aufrechterhaltung von Ansprüchen ein sachgerechter Widerspruch hinreichend sei. Nicht umsonst hat der Senat bis zu den beiden aktuellen Entscheidungen regelmäßig nur ausgeführt:

"Eine rückwirkende Behebung ist jedoch sowohl hinsichtlich der Kläger der Ausgangsverfahren als auch hinsichtlich der Kläger erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist (vgl. BVerfGE 99, 300 <331>; 130, 263 <313>; 139, 64 <148 Rn. 195>; 140, 240 <316 Rn. 170>)." (vgl. zuletzt nur BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 -, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/05/rs20170523_2bvr088314.html, Rn. 124; Hervorhebungen durch ST.).

Erst mit der aktuellen Entscheidung hat er nun klargestellt:

"Eine rückwirkende Behebung ist jedoch sowohl hinsichtlich der Kläger der Ausgangsverfahren als auch hinsichtlich etwaiger weiterer Richter und Staatsanwälte erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist (vgl. BVerfGE 139, 64 <148 Rn. 195>; 140, 240 <316 Rn. 170>; 150, 169 <193 Rn. 64>). Dabei kommt es nicht darauf an, ob insoweit ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebt. Entscheidend ist, dass sie sich gegen die Höhe ihrer Besoldung zeitnah mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben, so dass der Haushaltsgesetzgeber nicht im Unklaren geblieben ist, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird." (Rn. 183; Hervorhebungen durch ST.)

Voraussetzung, um entsprechende Ansprüche also aufrechtzuerhalten, ist nun zumindest ein statthafter Rechtsbehelf - und der lag im Verfahren BVerfGE 155, 77 offensichtlich vor, da die Kläger jeweils  sachgerecht Widerspruch gegen die Höhe des Familienzuschlags für das dritte und jedes weitere Kind geführt haben, weshalb ein entsprechender Hilfsantrag wie der, der im Verfahrensverlauf von ihnen jeweils gestellt worden ist, durchschlagen konnte. Mehr sagt der Senat in der Rn. 95 i.V.m. den Rn. 13 ff. nicht - und sofern Du das weiterhin anders sehen wolltest, müsstest Du das irgendwann methodisch begründen, was m.E. weiterhin bislang von Dir nicht vollzogen worden ist.

Dabei ist es - und das wird es auch zukünftig bleiben - völlig unerheblich, ob der Bedienstete sich im höheren, gehobenen, mittleren oder einfachen Dienst befindet. Die Gerichte werden weiterhin davon ausgehen, dass der Beamte sich entweder selbst in der Lage sieht, sachgerecht gegen die Höhe der gewährten Besoldung Widerspruch zu führen, oder dass er sich - sofern er sich dazu nicht in der Lage sieht - entsprechend eines qualifizierten Rechtsbeistands bediente. Denn nichts anderes muss von ihm auch in der Erfüllung seiner Dienstpflicht regelmäßig verlangt werden, da er sich ja nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden sieht. Um also seinen Amtspflichten gewissenhaft nachzukommen, hat er sich in deren Ausübung an Gesetz und Recht zu halten - und das muss ebenso in der Bewiderspruchung der ihm gewährten Besoldung und Alimentation verlangt werden, da alles andere sich mindestens als nicht verhältnismäßig herausstellen sollte. Auch der juristische Laie sieht sich als Beamter also an seine Amtspflichten gebunden. Sie kann er nicht abschütteln, solange er ein Amt bekleidet.

Ergo: Wer als Beamter mit drei und mehr Kindern keinen eigenständigen Widerspruch gegen den gewährten Familienzuschlag für jedes dieser Kinder stellt - der alimentationsrechtliche Mehrbedarf für das dritte und jedes weitere Kind stellt sich für jenes dritte und jedes weitere Kind unterschiedlich dar -, muss damit rechnen, dass am Ende entschieden wird, dass die Voraussetzung für einen statthaften Rechtsbehelf hier jeweils nicht gegeben sei, sodass eine Klage dann schon mit hoher Wahrscjeinlichkeit als nicht zulässig zu betrachten sein sollte, weshalb es dann schon nicht mehr auf eine sachgerechte Begründetheit der Klage ankäme, da eine unzulässige Klage abzuweisen ist.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Arwen am 21.12.2024 16:36
Hallo Swen,
vielen Dank für die wiederum umfangreiche und natürlich durch mich nicht zu widerlegende Antwort. Du hast mir auf jeden Fall wieder geholfen. Das ich meine Sichtweise nicht juristisch begründen können werde, hatte ich bereits angedeutet.
Umso mehr kann ich von Glück sagen, dass mein zuständiges VG eine andere Ansicht vertritt und mir aufgrund meiner WS gegen die Gesamtbesoldung, auch den Anspruch für das dritte Kind für 13 Jahre zugesteht.
Hinsichtlich der Rügeanforderungen des Beamten haben allerdings die Besoldungsexperten des Berliner Richterbundes , Dr. Schifferdecker und Dr. Siemecke eine andere Meinung .
Gruß Arwen und nochmals Dank
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: SwenTanortsch am 21.12.2024 17:30
Gern geschehen, Arwen - und zugleich möchte ich die mir bekannten Sichtweisen von Herrn Dr. Schifferdecker, den ich sehr schätze, da er sowohl ein hervorragender Jurist als auch ein hervorragender Vorsitzender des Berliner Landesverbands ist, nicht in Zweifel ziehen. Darüber hinaus wünsche ich Dir für Dein weiteres Verfahren alles Gute: Welche Kammer des VG Berlin ist für Deinen Fall zuständig?

Darüber hinaus solltest Du m.E. spätestens, sofern vor der Kammer ein Vorlagebeschluss erwirkt werden sollte, gemeinsam mit Deinem Rechtsbeistand die Zulässigkeit im Besonderen prüfen, ggf. also insbesondere die betreffende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eingehend heranziehen und prüfen. Denn Karlsruhe wird das - da seine Aufgabe ja darin besteht, die Vorlage zu prüfen, um so zu entscheiden, ob ihr in ihrer Begründetheit gefolgt werden kann, dass eine verfassungswidrige Unteralimentation vorliege - ja ebenfalls tun. Es kann entsprechend nicht ausgeschlossen werden, dass der Senat am Ende im Sinne dessen, was ich ausgeführt habe, zu dem Schluss gelangt, dass die Klage nicht zulässig war, da kein statthafter Rechtsbehelf erwirkt worden sei. Sofern das der Fall wäre, wäre die Normenkontrolle an diesem Punkt bereits beendet und würde der Senat also den Fall mit diesem Ergebnis der zuständigen Kammer des VG Berlin zurückgeben, sodass sie dann auf dieser Basis ihre Entscheidug treffen müsste.

Wir müssen insgesamt davon ausgehen, dass der Senat ggf. nicht alle der heute 64 anhängigen Vorlagen als zulässig betrachten wird, so wie wir - denke ich - davon ausgehen dürfen, dass er nach 2015 (anders als vor 2012) bislang regelmäßig nur Richtervorlagen ausgewählt hat, die zulässig und sachgerecht begründet waren, da nur so die neue Dogmatik im Besoldungsrecht weiter ausgeformt werden konnte. Nachdem mit den angekündigten Pilotentscheidungen diese Dogmatik in ihren Grundfesten faktisch abgeschlossen sein dürfte, wird dann über die weiterhin anhängigen Richtervorlagen nach und nach schneller als bislang entschieden werden - mit einiger Wahrscheinlichkeit werden sich dort dann auch Vorlagen finden, die der Senat nicht zur Entscheidung annehmen wird, so wie es ebenfalls Vorlagen geben dürfte, die der Senat zwar als zulässig, aber unbegründet betrachten wird. Das sollte - wenn ich es richtig sehe - jeweils keine unendlich hohe Zahl sein; aber mit einiger Wahrscheinlichkeit sollte die jeweilige Zahl auch nicht gen Null tendieren.

Der langen Rede kurzer Sinn: Sofern Du keinen eigenständigen Widerspruch gegen den Familienzuschlag für Dein drittes und ggf. jedes weitere Kind geführt haben solltest, solltest Du Dir - sofern ein entsprechendes Angebot kommt - überlegen, ob Du Dich mit der Beklagten vergleichen könntest. Sofern kein solches Angebot kommen sollte, aber ein Vorlagebeschluss erwirkt worden wäre, würde ich Dir empfehlen, entsprechend so zu verfahren, wie ich das zu Beginn des zweiten Absatzes ausgeführt habe. Nichts ärgerlicher, als wenn Dir am Ende aus formellen Gründen eine Abfuhr erteilt werden würde, denke ich.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Arwen am 21.12.2024 19:44
Hallo Swen,
nochmals danke, auch gerade für die praxisnahen Ratschläge.
Mein Verfahren steht jetzt kurz vor dem Abschluss. Die Berichterstatterin hat sich entsprechend meines vorherigen Beitrages geäußert.
Ich sehe eigentlich hinsichtlich der Zulässigkeit- nach fast 3 Jahren Dauer- keine Probleme mehr. Meine Klage - Leistungsklage - auf Nachzahlung des Kinderzuschlags für das dritte Kind beruht auf dem Beschluss 2 BvL 6/17.
Ich bin übrigens kein "Berliner", sondern wir leiden beide unter dem selben Besoldungsgesetzgeber. Somit ist ein nds. Verwaltungsgericht [ nicht Osnabrück] zuständig.
Arwen
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: SwenTanortsch am 21.12.2024 22:36
Jetzt lässt Du mich ein weiteres Mal eher ratlos zurück, Arwen. Denn das Bundesverwaltungsgericht entscheidet doch in ständiger Rechtsprechung, dass die richtige Klageart für das Begehren, ungeschmälerte Leistungsbezüge zu erhalten, die Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1 VwGO ist (vgl. nur Urteil vom 21.09.2017 - BVerwG 2 C 30.16 -, https://www.bverwg.de/210917U2C30.16.0, Rn. 8 ). Entsprechend ist doch entschieden, dass wegen des weiten Gestaltungsspielraums, den der Gesetzgeber im Bereich der Besoldung genießt, und wegen des besoldungsrechtlichen Vorbehalts des Gesetzes von der Verwaltungsgerichtsbarkeit keine Besoldungsleistungen zugesprochen werden können, die gesetzlich nicht vorgesehen sind. Das gilt doch ausnahmslos für alle begehrten Leistungen, die das Besoldungsgesetz nicht vorsieht. Von daher hält das Bundesverwaltungsgericht an der genannten Stelle in aller gebotenen Deutlichkeit fest:

"Denn in jedem Fall ist es dem Gesetzgeber vorbehalten, die Gesamtbesoldung, die aus verschiedenen Teilen bestehen kann, festzulegen. Eine Verurteilung zu einer Leistung, auf die ein Anspruch nur bei der Annahme der Verfassungswidrigkeit einer einzelnen Norm besteht, kann daher nicht im Wege der allgemeinen Leistungsklage erfolgen".

Da der Gesetzesvorbehalt im Besoldungsrecht genauso wie der weite Entscheidunsspielraum, über den der Gesetzgeber verfügt, sich auf das gesamte Besoldungsrecht erstrecken und also Ausnahmen nicht vorsehen, ist es doch der Verwaltungsgerichtsbarkeit untersagt, dem Kläger einen über die gesetzlich vorgesehene Höhe hinausgehen Betrag im Zuge einer Leistungsklage zuzusprechen, sodass ihm dieser Weg versperrt ist. Vielmehr sieht sich der Beamte doch zunächst einmal gezwungen, als richtige Klageart die Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1 VwGO zu wählen, die - sofern die Verwaltungsgerichtsbarkeit von der Verfassungswidrigkeit der Norm überzeugt ist, diese also feststellt - regelmäßig in eine Richtervorlage mündet, da nur das Bundesverfassungsgericht dazu ermächtigt ist, die Verfassungswidrigkeit einer Norm rechtskräftig festzustellen. Eine solche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die niedersächsische Besoldungsregelung des Familienzuschlags für das dritte und jedes weitere Kind derzeit verfassungswidrig ist bzw. das in der Vergangenheit zu einem bestimmten Zeitpunkt gewesen wäre, ist mir aber nicht bekannt.

Wie soll es also möglich sein, dass Dir ein niedersächsisches Verwaltungsgericht im Zuge einer besoldungsrechtlichen Leistungsklage am Ende einen höheren Familienzuschlag zusprechen sollte, der entsprechend über die gesetzlich geregelte Höhe hinausgehen sollte?
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: HeuteNeu am 23.12.2024 08:22
Eine Verständnisfrage… es kam ne Mitteilung wegen dem Verheirstetenzuschlag ab 11/24. Darin steht, dass durch die Umsetzung ab Januar die Neuberechnung rückwirkend erfolgt und es bei denen, die bisher Anspruch darauf hatten, zu Rückforderungen kommt. Ganz versteh ich das nicht . Alle haben zusätzlich die 75,05 auf die Grund besoldung erhalten und alle Berechtigten wegen Besitzstand den Ausgleich (der erst ab 01/25 richtig auf dem Zettel erfolgen wird. Aber von der Summe her ändert sich doch nichts. Wie kann es zur Überzahlung kommen??
Habe ich unterm Strich doch 75€ weniger ?
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Big T am 23.12.2024 08:42
es wurde nun für November und dezember
150(weiterhin)+75 gezahlt, anstatt 75+75..
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Arwen am 23.12.2024 09:01
Hallo Swen, ja das sieht nicht gut aus. Hatte formuliert,   " es wird beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger den Differenzbetrag zwischen dem erhaltenen Kinderzuschlag für das dritte Kind und dem durch das BverfG festgestellten alimentationsrechtlichen Mehrbedarf für das dritte Kind nachzuzahlen......"
Die Einschätzung der Berichterstatterin hinsichtlich meiner berechtigten Anspruchsjahre liegt zwar vor, aber ich stelle mich darauf ein, dass die Klage als unzulässig nach fast 3 Jahren abgewiesen wird. Das hätte das Gericht auch schon vorher machen können, dann hätte das NLBV nicht soviel Arbeit gehabt.
Bin leider nicht die hellste Kerze auf der Torte. Dank und ruhige Weihnachtszeit
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Talion am 23.12.2024 09:07
Eine Verständnisfrage… es kam ne Mitteilung wegen dem Verheirstetenzuschlag ab 11/24. Darin steht, dass durch die Umsetzung ab Januar die Neuberechnung rückwirkend erfolgt und es bei denen, die bisher Anspruch darauf hatten, zu Rückforderungen kommt. Ganz versteh ich das nicht . Alle haben zusätzlich die 75,05 auf die Grund besoldung erhalten und alle Berechtigten wegen Besitzstand den Ausgleich (der erst ab 01/25 richtig auf dem Zettel erfolgen wird. Aber von der Summe her ändert sich doch nichts. Wie kann es zur Überzahlung kommen??
Habe ich unterm Strich doch 75€ weniger ?

Siehe dem Dir nachfolgend Post von BigT - damit erklärt sich die Überzahlung. Das LVwA ist noch nicht so schnell mit der Umsetzung hinsichtlich der richtigen Berechnung.

Und ja: Mit der Zeit hast Du dann 75 Euro weniger, weil der Bestandsschutz-Betrag nach jeder Besoldungserhöhung prozentual abgeschmolzen wird. Beispiel: Erhöht sich irgendwann die Grundbesoldung auf Grund einer Einigung der Länder mit den Gewerkschaften bzw. auf Grund des Nachziehens mit den Ergebnissen der Tarifverhandlungen um 1 Prozent, so wird der Bestandsschutz-Betrag um 1 Prozent abgeschmolzen.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: HeuteNeu am 23.12.2024 11:54
Nochmal: Ich habe heute den Besoldungsnachweis bekommen und ja, es ist weniger. Im Grundgehalt sind 75,05€ drin, welches jetzt jeder erhält. Familienzuschlag nur noch die anderen 75,05. Da ist kein Ausgleich drin. Nach meiner Berechnung erhalte ich 75,05 weniger. Im Grunde habe ich nur eine Erhöhung von 200€ erhalten , alle unverheirateten 275,05.  es wurde somit nur umgebucht .
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Beitrag von: SwenTanortsch am 23.12.2024 16:28
Hallo Swen, ja das sieht nicht gut aus. Hatte formuliert,   " es wird beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger den Differenzbetrag zwischen dem erhaltenen Kinderzuschlag für das dritte Kind und dem durch das BverfG festgestellten alimentationsrechtlichen Mehrbedarf für das dritte Kind nachzuzahlen......"
Die Einschätzung der Berichterstatterin hinsichtlich meiner berechtigten Anspruchsjahre liegt zwar vor, aber ich stelle mich darauf ein, dass die Klage als unzulässig nach fast 3 Jahren abgewiesen wird. Das hätte das Gericht auch schon vorher machen können, dann hätte das NLBV nicht soviel Arbeit gehabt.
Bin leider nicht die hellste Kerze auf der Torte. Dank und ruhige Weihnachtszeit

Das hat nichts mit Helligkeit zu tun, sondern nur mit Kenntnis über formelles Recht. Hast Du denn keinen Anwalt, Arwen, der Dich vor der Kammer vertritt? Es sollte Dir doch regelmäßig möglich sein, von einer Leistungsklage in eine Feststellungsklage überzugehen, jedenfalls solange der entsprechend zugrunde gelegte Rechtsbehelf statthaft ist. Entsprechend sollte sich Deine Klage doch mit einiger Warscheinlichkeit als Erweiterung des ursprünglichen Antrags rechtfertigen lassen, vermute ich. Wie gesagt, ein wenig lässt mich das, was Du hier schreibst, wiederkehrend ratlos zurück. Da offensichtlich noch keine Entscheidung gefällt ist, sollte Dir der skizzierte Weg ggf. auch weiterhin offenstehen. Das würde ich nun umgehend von Deinem Anwalt prüfen lassen - denn genau dafür hat man doch einen Anwalt.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Arwen am 23.12.2024 17:17
Nochmals danke nach OS.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: SwenTanortsch am 23.12.2024 18:03
Gern geschehen, lass das nicht schleifen, sondern vesuche möglichst rasch, eine entsprechende Erweiterung der Klage zu erwirken, sofern Dein Anwalt das, was ich geschrieben habe, nicht grundlegend anders sehen sollte. Denn es geht ja doch um einen Batzen Geld. Dir weiterhin alles Gute!
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Talion am 23.12.2024 20:40
Nochmal: Ich habe heute den Besoldungsnachweis bekommen und ja, es ist weniger. Im Grundgehalt sind 75,05€ drin, welches jetzt jeder erhält. Familienzuschlag nur noch die anderen 75,05. Da ist kein Ausgleich drin. Nach meiner Berechnung erhalte ich 75,05 weniger. Im Grunde habe ich nur eine Erhöhung von 200€ erhalten , alle unverheirateten 275,05.  es wurde somit nur umgebucht .

Na, dann ist doch alles in Ordnung bei Dir - wo ist jetzt Deiner Meinung nach ein Problem vorhanden, wenn Du keine Überzahlung hattest ?  ::)

Und ja: Wie bereits von mir geschrieben, hast Du mit der Zeit 75 Euro weniger ...

Und 75,05 Euro + (momentan) 75,05 Euro sind doch die alten 150,10 Euro Familienzuschlag 1. Eventuelle Beschwerden bitte direkt an die Legislative  ;)
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Hummel2805 am 27.12.2024 16:46
Mal eine Frage an die Berliner Kollegen:

Ist denn das BerlBVAnpG 2024-2026 schon als Gesetz beschlossen worden?

Danke und VG
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: mmp am 27.12.2024 22:35
Scheint durch zu sein.

https://www.parlament-berlin.de/dokumente/drucksachen?Open&Wahlperiode=19&Vorgang=19%2F2073&Ausschuss=19-plenum

Siehe plen19-058-bp.pdf
Beschlussprotokoll Plenum 19/58
19. Dezember 2024

Siehe plen19-058-bp.pdf
5.3 Priorität der Fraktion der CDU
(TOP 15)
(15) Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom
27. November 2024
Drucksache 19/2073
zur Vorlage – zur Beschlussfassung –
Drucksache 19/2002
Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung
für das Land Berlin 2024 bis 2026 und zur Einführung
und Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG
2024-2026)
Zweite Lesung
angenommen mit Änderung gemäß Beschlussempfehlung
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: matthew1312 am 28.12.2024 00:33
Der Schund steht seit heute im GVPl.

Direktlink:

https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2024/ausgabe-nr-41-vom-28122024-s-633-660.pdf

Artikel 5 Nr. 3 BerlBVAnpG 2024-2026 ist ganz interessant. Da werden mehrere Leute von A15 und A16 per Dekret auf B2 und B3 gehoben. Leistungslos.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Das ist kein Tippfehler. Ein Jahr rückwirkend. Was entstehen da für Nachzahlungen für diese verdienten Leute?

Ist das deren Ernst?

Bevor jemand fragt: Ja, es betrifft mich. Ich lasse mich ungern vom Gesetzgeber für dumm verkaufen.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: P33t am 28.12.2024 06:31
Der Schund steht seit heute im GVPl.

Direktlink:

https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2024/ausgabe-nr-41-vom-28122024-s-633-660.pdf

Artikel 5 Nr. 3 BerlBVAnpG 2024-2026 ist ganz interessant. Da werden mehrere Leute von A15 und A16 per Dekret auf B2 und B3 gehoben. Leistungslos.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Das ist kein Tippfehler. Ein Jahr rückwirkend. Was entstehen da für Nachzahlungen für diese verdienten Leute?

Ist das deren Ernst?

Bevor jemand fragt: Ja, es betrifft mich. Ich lasse mich ungern vom Gesetzgeber für dumm verkaufen.

Kommt stark auf die Höhe der Erfahrungsstufe der A15/A16-Besoldung an, weil es bei B-Besoldungen keine mehr gibt, aber der Sprung ist teilweise sehr heftig. Zwischen 800 Euro netto und 1800 Euro netto(!) monatlich ist alles möglich, je nach Ausgangslage (vorherige Erfahrungsstufe). Aber wieso genau betrifft es dich? Bist du etwa in einer der Leitungspositionen dort? Dann würde mich dein Nickname mit der ..1312 stark wundern.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Talion am 28.12.2024 09:16

Artikel 5 Nr. 3 BerlBVAnpG 2024-2026 ist ganz interessant. Da werden mehrere Leute von A15 und A16 per Dekret auf B2 und B3 gehoben. Leistungslos.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Das ist kein Tippfehler. Ein Jahr rückwirkend. Was entstehen da für Nachzahlungen für diese verdienten Leute?

Ist das deren Ernst?

Bevor jemand fragt: Ja, es betrifft mich. Ich lasse mich ungern vom Gesetzgeber für dumm verkaufen.

Du bist einer von denen, deren Besoldung angepasst wird? Warum beschwerst Du Dich dann ?
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Hummel2805 am 28.12.2024 10:14
Könnte mal ein "Fachjurist" mir mal die Nachzahlungen erklären.

Gesetz zur Anpassung der Alimentation
kinderreicher Familien für die Jahre 2008 bis 2020

§ 1 Anwendungsbereich und § 2 Nachzahlung sagen was verschiedenes aus. In § 1 muss man jedes Jahr Widerspruch eingelegt haben, um eine Nachzahlung ab dem 3. Kind zu erhalten.
§ 2 Nachzahlung spricht davon gar nicht, den verstehe diesen § so, dass wer Familienzuschlag ab 4. Stufe in den betreffenden jahren erhalten hat, auch eine Nachzahlung erhält.

Wie seht Ihr das?
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Tivaa am 30.12.2024 07:14
Könnte mal ein "Fachjurist" mir mal die Nachzahlungen erklären.

Gesetz zur Anpassung der Alimentation
kinderreicher Familien für die Jahre 2008 bis 2020

§ 1 Anwendungsbereich und § 2 Nachzahlung sagen was verschiedenes aus. In § 1 muss man jedes Jahr Widerspruch eingelegt haben, um eine Nachzahlung ab dem 3. Kind zu erhalten.
§ 2 Nachzahlung spricht davon gar nicht, den verstehe diesen § so, dass wer Familienzuschlag ab 4. Stufe in den betreffenden jahren erhalten hat, auch eine Nachzahlung erhält.

Wie seht Ihr das?


Ich verstehe es so, dass § 1 den sachlichen Geltungsbereich des Gesetzes regelt, also unter welcher Voraussetzung eine Nachzahlung gewährt wird und § 2 den persönlichen Geltungsbereich, also wem eine persönliche Nachzahlung gewährt wird. Sodass, wenn § 1 erfüllt ist, überhaupt erst § 2 geprüft würde.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Hummel2805 am 30.12.2024 08:53
Vielen Dank, dass sehe ich ähnlich.

Dann gehen viele Beamte leer aus, weil die keinen Widerspruch eingelegt haben. Ich kenne sogar Fälle, wo Widerspruch eingelegt wurde und man vom Landesverwaltungsamt überhaupt keine Antwort bekommen hat.
Das hat damit zu tun, dass dieses Amt seit Jahrzehnten völlig unterbesetzt war.

Diese ganze Sache ist schon der Wahnsinn. Ich halte dieses Gesetz für "kriminell"!
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Talion am 30.12.2024 14:20
Vielen Dank, dass sehe ich ähnlich.

Dann gehen viele Beamte leer aus, weil die keinen Widerspruch eingelegt haben. Ich kenne sogar Fälle, wo Widerspruch eingelegt wurde und man vom Landesverwaltungsamt überhaupt keine Antwort bekommen hat.
Das hat damit zu tun, dass dieses Amt seit Jahrzehnten völlig unterbesetzt war.

Diese ganze Sache ist schon der Wahnsinn. Ich halte dieses Gesetz für "kriminell"!

Und nun? Willst Du persönlich alle diese "Kriminellen" ins Gefängnis bringen?

Wenn ja, wie denn?  ;D
Wenn nein, was war das Ziel Deines Posts?
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: matthew1312 am 10.01.2025 11:25
Auch interessant:

https://www.berlin.de/sen/wohnen/wissen-fuer-mieter/berliner-mietratgeber/wohnberechtigungsschein/

Für den sog. WBS 220 liegt die Einkommensgrenze für die vierköpfige Familie bei 41.800.Euro pro Jahr.

Der Berliner Besoldungsgesetzgeber hat aber errechnet, dass vierköpfige Familien jährlich nur 40.462,08 Euro brauchen (= 3.371,84 Euro pro Monat, siehe Seite 113 der Drucksache 19/2002).

Von diesen 40.462,08 ausgehend hat der Besoldungsgesetzgeber 15 Prozent als Abstand aufgeschlagen. Aber natürlich hätte als Sockel mindestens der Betrag, der für den sog. WBS 220 maßgeblich ist, genommen werden müssen.

Und dann noch was zum 15-prozentigen Abstand an sich:

Die BZ schreibt heute:

"Die landeseigene Howoge bietet etwa eine Zweizimmerwohnung (54 Quadratmeter) an der Falkenberger Chaussee 95 in Neu-Hohenschönhausen für Personen mit WBS für 615,60 Euro an. Die gleiche Wohnung kostet ohne WBS 1026 Euro."

Quelle:
https://www.bz-berlin.de/berlin/116-millionen-guenstigere-miete

Der "Spread" liegt hier allein bei der Mietvergünstigung bei sagenhaften 410,40 Euro pro Monat. Also 4.924,80 pro Jahr. Nur fürs Wohnen! Und das als Anreiz bzw. Incentive dafür, dass die Eltern ihr Einkommen durch den Verzicht auf tristes Doppelverdienerdasein möglichst gering halten. Natürlich gibt es Familien, die nicht mehr Geld verdienen können. Aber hier wird ein Anreiz geschaffen, auf – beispielsweise – einen 538-Euro-Job zu verzichten. Denn was bringen 538 Euro für einen Minijob, wenn dadurch die WBS-Grenze mit dem hier bezifferten Vorteil von monatlich mehr als 400 Euro gerissen wird?

Diese Aspekte hat der Besoldungsgesetzgeber völlig außer Acht gelassen. Er fabuliert lediglich von 15 Prozent Abstand. Eine seriöse Betrachtung dahingehend, was denn die Bemessungsgrundlage für das 115-Prozentgebot sein soll, fehlt.

Schlimmer noch: Bei einer vierköpfigen Familie nimmt der Besoldungsgesetzgeber an:

"Pauschale Berücksichtigung geldwerter Vorteile bei Grundsicherungsempfängern": 60 Euro insgesamt monatlich.

Hier schon widerlegt durch das Beispiel aus der BZ. Was übrigens noch niedrig ausfällt. Denn da ist nur eine 54-Quadratmeter-Wohnung genannt. Bei angemessenem Wohnraum für vier Personen dürfte der "Spread" ungleich höher sein.

Das ganze Besoldungssystem ist eine Frechheit.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: tobue am 18.01.2025 12:25
Verheiratetenzuschlags im Familienzuschlag

Warum ist der Besitzstand in den Berechnungen verschwunden?

Danke für die tolle Übersicht. Hat mir häufig sehr geholfen.
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: AltStrG am 23.01.2025 04:06
Der Familienzuschlag fehlt tatsächlich in allen Rechnern für Berlin ;(
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: Talion am 23.01.2025 10:44
Der Familienzuschlag fehlt tatsächlich in allen Rechnern für Berlin ;(

@Admin: Könnt Ihr das netterweise wieder einbauen? War ja schon bereits drinnen ...

Danke sehr !
Titel: Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
Beitrag von: matthew1312 am 08.04.2025 22:13
Am 4. April 2025 ging ein neues Rundschreiben rum:

https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4329613

Seite 10 ist der Wahnsinn. Mit Buchstabe c) wird ein dritter Grund für die Versagung der Ausgleichszulage erfunden. Auch dann, wenn der andere Ehegatte nicht beim Land Berlin, sondern beispielsweise beim Bund ist, entfällt für den Berliner Ehepartner die Ausgleichszulage.

Dieser Ausschlusstatbestand solle nun rückwirkend zum 1. November 2024 durch neues Gesetz kommen. Bis dahin keine Zahlung der Ausgleichszulage in der hier beschriebenen Konkurrenzlage.

Das geht komplett an der Begründung des Gesetzes vorbei. Drucksache 19/2002, Seite 70: Da wird ausführlich und jedenfalls in sich schlüssig begründet, weshalb die Ausgleichszulage dann entfällt, wenn beide Ehepartner im Land Berlin vollzeitbeschäftigt sind. Logisch, denn dann kumuliert bei beiden die jeweils hälftige Überführung des früheren Familienzuschlags der Stufe 1 zu, im Ergebnis, einer ganzen Ausgleichszulage (betragsmäßig). Wenn aber ein Ehepartner beim Bund ist, kann da nichts kumulieren. Denn das Land Berlin hat bezogen auf den Bundesbeamten nichts in dessen Grundbesoldung überführt.

Unfassbar, was sich hier abspielt.