Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => Kirche und Wohlfahrt => Thema gestartet von: bbdhs am 11.12.2023 13:51
-
Hallo,
laut Caritas AVR Anlage 21a §3 Abs 2 (https://schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage21a.htm#p3) gilt das Tabellenentgelt des TV-L.
Es wurde laut Caritas AVR bereits im Dezember 2022 (https://caritas-dienstgeber.de/detail-news/inflationsausgleichspraemie/)beschlossen, dass jeweils 1.500€ Inflationsprämie im Juni 2023 und Juni 2024 gezahlt werden (auch für §21a).
Da ja jetzt auch eine Inflationsprämie Bestandteil des TV-L-Ergebnisses ist und die erste eigentliche (tabellenwirksame) Erhöhung im TV-L zum 01.11.2024 ist, gehen die AVRler nach Anlage 21a bestimmt erstmal leer aus, oder? (Zumindest gibt es die Inflationsprämie nicht zweimal...).
-
Um welche Landeskirche geht es hier im Speziellen?
-
Anlage 21a ist ja für Lehrkräfte in der Altenpflege sowie im Gesundheits- und Sozialwesen
Was meinst du mit Landeskirche?
-
Hallo, weiß hier jemand, wie das zu betrachten ist? Ist die Prämie der Caritas im Juni 23 nicht eigentlich als aussertarifliche Zuwendung zu betrachten?
Grüße
-
Hallo, weiß hier jemand, wie das zu betrachten ist? Ist die Prämie der Caritas im Juni 23 nicht eigentlich als aussertarifliche Zuwendung zu betrachten?
Grüße
Um welche Landeskirche handelt es sich?
-
Bayern... Regens-Wagner- Hohenwart, ich bin dort Fachlehrkraft..
-
Bayern... Regens-Wagner- Hohenwart, ich bin dort Fachlehrkraft..
Nein, das war keine außertarifliche Zulage. Die Caritas hat die Inflationsausgleichsprämie ähnlich wie der TvÖD bereits 2023 ausgezahlt.