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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: MenschGuenther am 11.12.2023 14:22

Titel: [Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
Beitrag von: MenschGuenther am 11.12.2023 14:22
Hallo Forum,

ich (m37 / ledig / ein Kind (zweites in Planung)) habe die Möglichkeit mich verbeamten zu lassen.
Aktuell bin ich in einem Landesministerium (BB) als Referent in der IT mit einer E13 in Stufe 4 (04/2026 nächste Erhöhung) tätig.

Der Grundgedanke ist: Mehr Netto für die gleiche Arbeit.

Ich habe mich mit dem Thema noch nicht extrem beschäftigt.
Das was ich bisher herausgefunden habe, widerspricht jedoch nicht meinem Grundgedanken.

Deswegen meine Frage an alle Erfahrenen: Habe ich etwas übersehen? Ist das eine Milchmädchenrechnung?
Bei meiner Rechnung bleiben mir abzüglich Krankenversicherung irgendwas mit ~400€.

Vielen Dank
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
Beitrag von: Riconr1 am 11.12.2023 16:01
Die Wochenarbeitsstunden gehen rauf. Vermutlich bei Dir von 39 auf dann 41.
Bei der Krankenkasse stellt sich die Frage; Bist Du schon Privatversichert? Oder noch in der Gesetzlichen?
Bei letzterem müsstets Du mal errechnen lassen, für welchen Betrag Dich eine Private aufnimmt. Gestztlich wirst Du aufgrund des fehlenden Arbeitgeberanteils vermutlich deutlich schlechter wegkommen.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
Beitrag von: Studienrat am 11.12.2023 17:19
Hallo Forum,

ich (m37 / ledig / ein Kind (zweites in Planung)) habe die Möglichkeit mich verbeamten zu lassen.
Aktuell bin ich in einem Landesministerium (BB) als Referent in der IT mit einer E13 in Stufe 4 (04/2026 nächste Erhöhung) tätig.

Der Grundgedanke ist: Mehr Netto für die gleiche Arbeit.

Ich habe mich mit dem Thema noch nicht extrem beschäftigt.
Das was ich bisher herausgefunden habe, widerspricht jedoch nicht meinem Grundgedanken.

Deswegen meine Frage an alle Erfahrenen: Habe ich etwas übersehen? Ist das eine Milchmädchenrechnung?
Bei meiner Rechnung bleiben mir abzüglich Krankenversicherung irgendwas mit ~400€.

Vielen Dank

Da sieht man mal, wie marginal der Unterschied ist. Das Bild-Blatt (sollte sich nicht Zeitung nennen dürfen) hat so oft geschrieben, dass Beamte im Vergleich zu normalen Angestellten hunderttausende Euros mehr verdienen.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
Beitrag von: doro am 11.12.2023 21:59
Da sieht man einmal wie unterschiedlich das ist. Ich wollte diesbezüglich sowieso hier mal einen eigenen Thread dazu erstellen, weil ich wesentlich weniger verdiene als meine angestellten Kollegen.

Ich habe im Vergleich zu meinem Kollegen ca. 400€ weniger (als kommunale unverheiratete Beamtin im gehobenen Dienst - A11 MV vs. E11 TVÖD) mit gleicher Dienstzeit und gleicher Stellenbeschreibung.

Ich würde heutzutage jedem abraten sich im gehobenen Dienst kommunal verbeamten zu lassen. Das lohnt sich nur bei der Feuerwehr wegen freier Heilfürsorge.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
Beitrag von: HalloU2454 am 11.12.2023 22:59
Da sieht man einmal wie unterschiedlich das ist. Ich wollte diesbezüglich sowieso hier mal einen eigenen Thread dazu erstellen, weil ich wesentlich weniger verdiene als meine angestellten Kollegen.

Ich habe im Vergleich zu meinem Kollegen ca. 400€ weniger (als kommunale unverheiratete Beamtin im gehobenen Dienst - A11 MV vs. E11 TVÖD) mit gleicher Dienstzeit und gleicher Stellenbeschreibung.

Ich würde heutzutage jedem abraten sich im gehobenen Dienst kommunal verbeamten zu lassen. Das lohnt sich nur bei der Feuerwehr wegen freier Heilfürsorge.

Das bekomme ich ebenfalls bei uns oft zu hören. Solange der Beamte 2 Kinder hat (70% Beihilfe) hat, mag es sein, dass man unter gewissen Konstellationen evtl. gleichzieht. Sobald jedoch ein Kind rausfällt (Ausbildung etc.) fällt man wieder auf 50% Beihilfe und stellt sich wieder finanziell schlechter. Muss jeder für sich entscheiden.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
Beitrag von: 2strong am 12.12.2023 00:09
Der Unterschied wird sich aber mit fortlaufender Berufserfahrung nivellieren. Zudem profitierst Du durchgängig von der besseren Krankenversorgung, "unbegrenzter" Lohnfortzahlung und vor allem einer um den Faktor 1,5 höheren Altersversorgung. Und das in einem der schlechter besoldenden Bundesländer.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
Beitrag von: Organisator am 12.12.2023 07:57
Ich habe im Vergleich zu meinem Kollegen ca. 400€ weniger (als kommunale unverheiratete Beamtin im gehobenen Dienst - A11 MV vs. E11 TVÖD) mit gleicher Dienstzeit und gleicher Stellenbeschreibung.

ist das so? Hast du folgendes betrachtet:

- unterschiedliche Arbeitszeiten
- unterschiedliche Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld")
- Laufbahnprinzip (im Eingangsamt starten) vs. Eingruppierung sofort in die E11

Wie siehsts denn dann aus?
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
Beitrag von: Organisator am 12.12.2023 07:58
Der Unterschied wird sich aber mit fortlaufender Berufserfahrung nivellieren. Zudem profitierst Du durchgängig von der besseren Krankenversorgung, "unbegrenzter" Lohnfortzahlung und vor allem einer um den Faktor 1,5 höheren Altersversorgung. Und das in einem der schlechter besoldenden Bundesländer.

KV und LoFo kann man gegen Geld versichern - typischerweise zweistellig im Monat, also nicht wesentlich.

Die Altersversorgung macht erst einen Unterschied, wenn das Einkommen sich auch erheblich unterscheidet, so ab E12 / A 12. Im mittleren Dienst ist sie annähernd gleich.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
Beitrag von: 2strong am 12.12.2023 08:54
@Organisator
Kann man sich als GKV-Mitglied nicht lediglich einzelne Elemente wie "Chefarztbehandlung im Krankenhaus" oder "Zahnersatz" zusätzlich versichern? Angebote für bspw. direkten Facharztzugang (durch erhöhte Abrechnungsfaktoren) habe ich zumindest noch nie gesehen.

Und wie kommst Du zu Deiner Einschätzung zur Versorgung? Ein Problem stellt bei niedrigeren Besoldungsgruppen der fixe PKV-Beitrag dar, bei 70% Beihilfe ist das aber auch keine Unsumme. Und bei wirklich kleinen Einkommen (z. B. wegen langer Teilzeit) wird ja ein mit knapp 2.000€ immerhin nicht ganz niedriges Mindestruhegehalt gezahlt.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
Beitrag von: Organisator am 12.12.2023 09:38
@Organisator
Kann man sich als GKV-Mitglied nicht lediglich einzelne Elemente wie "Chefarztbehandlung im Krankenhaus" oder "Zahnersatz" zusätzlich versichern? Angebote für bspw. direkten Facharztzugang (durch erhöhte Abrechnungsfaktoren) habe ich zumindest noch nie gesehen.

Und wie kommst Du zu Deiner Einschätzung zur Versorgung? Ein Problem stellt bei niedrigeren Besoldungsgruppen der fixe PKV-Beitrag dar, bei 70% Beihilfe ist das aber auch keine Unsumme. Und bei wirklich kleinen Einkommen (z. B. wegen langer Teilzeit) wird ja ein mit knapp 2.000€ immerhin nicht ganz niedriges Mindestruhegehalt gezahlt.

Möglicherweise kann man sich nicht vollständig "zusätzlich-privat" versichern, ich denke aber, man kann bei Bedarf die wichtigsten Sachen ergänzen.

Hinsichtlich der Einschätzung zur Versorgung hatten wir hier im Forum mal Vergleichsberechnungen bei ähnlichen Biographien erstellt und sind zum beschriebenen Ergebnis gekommen. Mindestversorgung habe ich da aber nicht betrachtet, auch weil das nicht den Regelfall darstellt.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
Beitrag von: HalloU2454 am 12.12.2023 10:31
Der Unterschied wird sich aber mit fortlaufender Berufserfahrung nivellieren. Zudem profitierst Du durchgängig von der besseren Krankenversorgung, "unbegrenzter" Lohnfortzahlung und vor allem einer um den Faktor 1,5 höheren Altersversorgung. Und das in einem der schlechter besoldenden Bundesländer.

Das mit "unbegrenzter Lohnfortzahlung" würde ich so nicht unterschreiben. Bei vielen Behörden wir nach einer bestimmten Fehlzeit mittlerweile vermehrt der Kontakt zum Amtsarzt hergestellt. Viele bekommen aufgrund der möglichen finanziellen Einbußen (vorzeitige Versetzung etc.) kalte Füße und schleppen sich zur Arbeit. Das mit dem Faktor 1,5 stimmt vielleicht nur in den höheren Besoldungsgruppen (ab A13 etc.). Der Unterschied bis einschließlich A11 ist sogut wie garnicht mehr vorhanden.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
Beitrag von: Logio am 12.12.2023 11:19
Hallo Forum,

ich (m37 / ledig / ein Kind (zweites in Planung)) habe die Möglichkeit mich verbeamten zu lassen.
Aktuell bin ich in einem Landesministerium (BB) als Referent in der IT mit einer E13 in Stufe 4 (04/2026 nächste Erhöhung) tätig.

Der Grundgedanke ist: Mehr Netto für die gleiche Arbeit.

Ich habe mich mit dem Thema noch nicht extrem beschäftigt.
Das was ich bisher herausgefunden habe, widerspricht jedoch nicht meinem Grundgedanken.

Deswegen meine Frage an alle Erfahrenen: Habe ich etwas übersehen? Ist das eine Milchmädchenrechnung?
Bei meiner Rechnung bleiben mir abzüglich Krankenversicherung irgendwas mit ~400€.

Vielen Dank

Ich war in einer vergleichbaren Situation, auch in Brandenburg. Habe es gemacht und bisher nicht bereut.

Die Arbeitszeit ändert sich nicht und es war deutlich mehr Netto auf dem Konto, ungefähr in der Größenordnung von der Du schreibst. Auch nach Abzug der PKV und Abzug des Weihnachtsgeldes.

Ehrlich gesagt war für mich das Geld aber nur ein Aspekt. Ich bin gerne Beamter und identifiziere mich auch gerne mit meinem Dienstherren. Diverse andere positive Punkte wurde ja bereits erwähnt. Wenn Du als Beamter im hD perspektivisch im ÖD (Land/Bund) bleiben möchtest, kann ich die Verbeamtung empfehlen.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
Beitrag von: AVP am 12.12.2023 11:23
Neben dem bereits geschriebenen könnten (je nach Tätigkeit) auch die sonstigen Zulagen große Unterschiede machen. Im TV-L/TVÖD gibts deutlich höhere Zuschläge für Nachtdienste, Wochend- und Feiertagsarbeit (20-150%). Bei 30€ Stubenlohn sind das 6-45€ Zuschlag pro Stunde.

Beamte erhalten hingegen (in allen(?) Ländern) keine prozentuale, sondern feste Beträge. Eine höhere Besoldungsgruppe führt dann nicht zu höheren Zuschlägen. Und die Beträge für die Zuschläge betragen je nach Bundesland auch oft nur unter einem € bis 4€ die Stunde.

Also wer oft am Wochenende oder an Feiertagen arbeitet sollte das Beamtenverhältnis meiden.

Zudem kann man als Angestellter leichter in die freie Wirtschaft wechseln, was bei der derzeitigen Tarifentwicklung wahrscheinlich nicht verkehrt ist. Als Beamter hat man bezüglich Nachversicherung in der DRV (nur Arbeitgeberanteile auf das niedrige Beamtenbrutto) da deutlich schlechtere Optionen.

Einziger Vorteil als Beamter ist die Tatsache dass einem eigentlich deutlich mehr Geld zusteht (Alimentation ist Verfassungswidrig), wer also regelmäßige Klagen und lange Wartezeiten auf sein Geld akzeptabel findet kann langfristig mit diesem Weg besser fahren, „arbeitet“ dafür aber auch nochmal länger sofern man die Rechtsstreitigkeiten als zusätzliche „Arbeitszeit“ definieren möchte.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
Beitrag von: doro am 12.12.2023 11:40
Der Unterschied wird sich aber mit fortlaufender Berufserfahrung nivellieren. Zudem profitierst Du durchgängig von der besseren Krankenversorgung, "unbegrenzter" Lohnfortzahlung und vor allem einer um den Faktor 1,5 höheren Altersversorgung. Und das in einem der schlechter besoldenden Bundesländer.

Tut mir leid, aber da wird sich gar nichts nivellieren. Ganz im Gegenteil: die Tarifabschlüsse des TVÖD liegen in der Regel über denen des TVL und somit über den Erhöhungen der Besoldungstabellen, d.h. der Unterschied wird sich sogar erhöhen. Ab dem 1.3. werden es aus diesem Grund bei mir auch ca. 700 Euro weniger sein. Hinzu kommen Weihnachtsgeld (ca. 800€) vs. Jahressonderzahlungen im TVÖD und Leistungsentgelten (ca. 2000€) meines Kollegen. Kommunale Beschäftigte haben außerdem eine „Betriebsrente“ (heißt hier ZMV), die den Unterschied beinahe marginalisiert.

Nur die Fortzahlung im Krankheitsfall etc. sind die finanziell einzigen Vorteile in meinem Bereich. Aber das wünsche ich mir nun wirklich nicht.

Ich werde diese Woche mal einen eigenen Thread aufmachen und mein Beispiel und das meines Kollegen mal konkret durchrechnen. Ich denke im Jahr sind es momentan ca. 6000€ weniger netto! Fairerweise muss ich sagen, dass ich dank Vorerkrankungen 30% Aufschlag bei meiner PKV habe. Trotzdem: Eine kommunale Verbeamtung im gehobenen Dienst lohnt sich wahrscheinlich nur verheiratet und mit Kindern.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
Beitrag von: doro am 12.12.2023 11:44
Ich habe im Vergleich zu meinem Kollegen ca. 400€ weniger (als kommunale unverheiratete Beamtin im gehobenen Dienst - A11 MV vs. E11 TVÖD) mit gleicher Dienstzeit und gleicher Stellenbeschreibung.

ist das so? Hast du folgendes betrachtet:

- unterschiedliche Arbeitszeiten
- unterschiedliche Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld")
- Laufbahnprinzip (im Eingangsamt starten) vs. Eingruppierung sofort in die E11

Wie siehsts denn dann aus?

Ich will das gar nicht wissen, ehrlich gesagt. In einem ganzen Berufsleben wird das vielleicht sogar sechsstellig.  :-\
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
Beitrag von: Kingrakadabra am 12.12.2023 12:37
Da sieht man einmal wie unterschiedlich das ist. Ich wollte diesbezüglich sowieso hier mal einen eigenen Thread dazu erstellen, weil ich wesentlich weniger verdiene als meine angestellten Kollegen.

Ich habe im Vergleich zu meinem Kollegen ca. 400€ weniger (als kommunale unverheiratete Beamtin im gehobenen Dienst - A11 MV vs. E11 TVÖD) mit gleicher Dienstzeit und gleicher Stellenbeschreibung.

Ich würde heutzutage jedem abraten sich im gehobenen Dienst kommunal verbeamten zu lassen. Das lohnt sich nur bei der Feuerwehr wegen freier Heilfürsorge.

Die Berechnung würde mich interessieren. :)
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
Beitrag von: Bastel am 12.12.2023 12:44
Da sieht man einmal wie unterschiedlich das ist. Ich wollte diesbezüglich sowieso hier mal einen eigenen Thread dazu erstellen, weil ich wesentlich weniger verdiene als meine angestellten Kollegen.

Ich habe im Vergleich zu meinem Kollegen ca. 400€ weniger (als kommunale unverheiratete Beamtin im gehobenen Dienst - A11 MV vs. E11 TVÖD) mit gleicher Dienstzeit und gleicher Stellenbeschreibung.

Ich würde heutzutage jedem abraten sich im gehobenen Dienst kommunal verbeamten zu lassen. Das lohnt sich nur bei der Feuerwehr wegen freier Heilfürsorge.

Die Berechnung würde mich interessieren. :)

Mich auch.

Oder verdient man in MV als E11er ca. 3100€ netto? ;D ;D ;D
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
Beitrag von: Thomber am 12.12.2023 12:48
3.100 netto mit E11?   Jep, geht, klar.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
Beitrag von: AVP am 12.12.2023 12:49
Da sieht man einmal wie unterschiedlich das ist. Ich wollte diesbezüglich sowieso hier mal einen eigenen Thread dazu erstellen, weil ich wesentlich weniger verdiene als meine angestellten Kollegen.

Ich habe im Vergleich zu meinem Kollegen ca. 400€ weniger (als kommunale unverheiratete Beamtin im gehobenen Dienst - A11 MV vs. E11 TVÖD) mit gleicher Dienstzeit und gleicher Stellenbeschreibung.

Ich würde heutzutage jedem abraten sich im gehobenen Dienst kommunal verbeamten zu lassen. Das lohnt sich nur bei der Feuerwehr wegen freier Heilfürsorge.

Die Berechnung würde mich interessieren. :)

Mich auch.

Oder verdient man in MV als E11er ca. 3100€ netto? ;D ;D ;D

Im TVÖD kommt man mit EG11 Stufe 3 + 1/12 Jahressonderzahlung + 200€ Inflationsausgleichsprämie + Leistungszulage in schon auf diesen Wert, und die Stufe 3 erreicht man ja auch recht zügig.

Am dem 01.03 erreicht man dies in EG11S3 dann auch knapp ohne Zulagen:  https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2024&g=E_11&s=3&zv=VBL&z=100&zulage=&stj=2023b&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0&kk=15.5%25

= 36150€ netto/Jahr = 3.012€ netto *41/39 (Arbeitszeit) = 3.166€ netto auf 41 Std

Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
Beitrag von: Organisator am 12.12.2023 12:51
Ich habe im Vergleich zu meinem Kollegen ca. 400€ weniger (als kommunale unverheiratete Beamtin im gehobenen Dienst - A11 MV vs. E11 TVÖD) mit gleicher Dienstzeit und gleicher Stellenbeschreibung.

ist das so? Hast du folgendes betrachtet:

- unterschiedliche Arbeitszeiten
- unterschiedliche Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld")
- Laufbahnprinzip (im Eingangsamt starten) vs. Eingruppierung sofort in die E11

Wie siehsts denn dann aus?

Ich will das gar nicht wissen, ehrlich gesagt. In einem ganzen Berufsleben wird das vielleicht sogar sechsstellig.  :-\

danke fürs Markieren, bin davon ausgegangen, dass der Beamte A11 mehr erhält als der Tarifbeschäftigte E 11. Da schließe ich mich meinen Nachpostern an und würde mich auch für eine Vergleichsberechnung interessieren.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
Beitrag von: Carisson am 13.12.2023 08:26
In meiner Situation (Beamter, verheiratet, 2 Kinder) habe ich rd. 700,-€ netto mehr gegenüber der vergleichbaren tariflichen Beschäftigung (sieht erstmal viel aus).

Unter Berücksichtigung der PKV-Beiträge, einer Anpassung der Arbeitszeit und dem anteiligen Weihnachtsgeld schmilzt dieser "Mehr-Betrag" jedoch auf rd. 70,- € netto im Monat.

Wäre ich jedoch unverheiratet und kinderlos läge ich (ebenfalls unter Berücksichtigung der v. g. Anpassungsfaktoren) mit vergleichbarer tariflicher Beschäftigung vorn mit monatlich rd. 170,- € netto mehr.

Es kommt also - wie immer - auf den Einzelfall an.

(Bei einer Beschäftigung nach "besserem" TVöD, nicht TV-L oder Zuschlägen zur PKV oder Kind Nr. 3 oder oder oder können sich natürlich auch Änderungen in die eine oder andere Richtung ergeben)
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
Beitrag von: doro am 13.12.2023 14:37
@Kingrakadabra
@Bastel
@Organisator

Also ich will dieses Thema hier nicht übernehmen, aber ich höre die Skepsis heraus, deshalb ganz knapp:

A11 MV Stufe 7
ca. 3.300€ - PKV 361€ (reine Beihilfe 50%)
= 2.939 € Netto

Angestellter TVÖD Stufe 6
ca. 3.300 € Netto

Differenz -361 €


Mit Weihnachtsgeld/Jahressonderzahlung usw.

A11 - Weihnachtsgeld
ca. 900 € Netto
= ca. 75 € monatlich


E11 Jahrssonderzahlung Ost
ca. 2880 € Brutto (also 8443 im November)
ca. 1550 € Netto mehr im November
= ca. 130 € monatlich

Bei uns gibt es für Angestellte auch Leistungsentgelte, die wirklich jeder zugesprochen bekommt. Sind soweit ich das weiß 1% des Bruttojahresgehaltes und liegen bei meinem Kollegen bei ca.
300 € Netto
= ca. 25 € monatlich


machen somit:

Beamter ca. 3015 € Netto
Angestellter ca. 3455 Netto

Differenz -440 € monatlich / -5280 € jährlich



Dass ich als Beamtin 40 Stunden arbeite (im Gegensatz zu meinen angestellten Kollegen), vernachlässige ich hier einmal.

P.S. Stufe 6 TVÖD weil wir in Stufe 2 eingestellt wurden, A11 Stufe 7 wegen Eingangsamt A10 Stufe 2 und 14 Jahre Dienstzeit
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
Beitrag von: Organisator am 13.12.2023 15:47
@Kingrakadabra
@Bastel
@Organisator

Also ich will dieses Thema hier nicht übernehmen, aber ich höre die Skepsis heraus, deshalb ganz knapp:

A11 MV Stufe 7
ca. 3.300€ - PKV 361€ (reine Beihilfe 50%)
= 2.939 € Netto

Angestellter TVÖD Stufe 6
ca. 3.300 € Netto

Differenz -361 €


Mit Weihnachtsgeld/Jahressonderzahlung usw.

A11 - Weihnachtsgeld
ca. 900 € Netto
= ca. 75 € monatlich


E11 Jahrssonderzahlung Ost
ca. 2880 € Brutto (also 8443 im November)
ca. 1550 € Netto mehr im November
= ca. 130 € monatlich

Bei uns gibt es für Angestellte auch Leistungsentgelte, die wirklich jeder zugesprochen bekommt. Sind soweit ich das weiß 1% des Bruttojahresgehaltes und liegen bei meinem Kollegen bei ca.
300 € Netto
= ca. 25 € monatlich


machen somit:

Beamter ca. 3015 € Netto
Angestellter ca. 3455 Netto

Differenz -440 € monatlich / -5280 € jährlich



Dass ich als Beamtin 40 Stunden arbeite (im Gegensatz zu meinen angestellten Kollegen), vernachlässige ich hier einmal.

P.S. Stufe 6 TVÖD weil wir in Stufe 2 eingestellt wurden, A11 Stufe 7 wegen Eingangsamt A10 Stufe 2 und 14 Jahre Dienstzeit

Danke für die Aufklärung! Ich ging bisher davon aus, dass es eher andersrum ist. Wieder was gelernt.
und für den TE der Hinweis, genau zu schauen, ob es des Geldes wegen tatsächlich was bringt...
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
Beitrag von: Rolasend am 30.12.2023 18:36
ich (m37 / ledig / ein Kind (zweites in Planung)) habe die Möglichkeit mich verbeamten zu lassen.
Aktuell bin ich in einem Landesministerium (BB) als Referent in der IT mit einer E13 in Stufe 4 (04/2026 nächste Erhöhung) tätig.
Eine ähnliche Frage hatte ich vor ca. 15 Jahren auch zu lösen. Von E13Ü nach A13. Die Antwort war für mich damals ganz klar ja, da mehr Geld netto hängenblieb. Der Vorsprung liegt aktuell bei etwa 550 EUR monatlich für mich, die PKV ist schon bezahlt. Gerade bin ich befördert worden, da sind es 350 EUR mehr. Das gibt es bei Angestellten nicht.

Zur PKV: PKV-Möglichkeiten oder GKV sollte man vorab klären, am besten mit einem unabhängigen Vermittler. Mein Vermittler schreibt z.B. in seinem Blog viele Hinweise zur PKV, schätzt dort Tarife ein, beschreibt seine Erfahrungen mit Versicherern usw. Eventuell hilft auch die Öffnungsaktion der PKV bei der Verbeamtung, einen guten Tarif zu erhalten. Die Chance sollte man nicht durch unachtsame Aktionen vergeben. Mit Geburt meiner Kinder hat sich finanziell nichts in der PKV geändert. Was ich in meiner PKV dank des höheren Beihilfesatzes einspare, bezahle ich als PKV-Beitrag der Kinder. Achtung: wenn ein vorhandenes Kind auch PKV-versichert werden muss, kann es auch hier Probleme geben. Nur Neugeborene müssen den gleichen Schutz wie der Versicherte erhalten.

Vor einiger Zeit gab es die Schlagzeilen zu einem A13-Beamten und Regress-Forderungen gegen den Bürgermeister. Da war von 120000 EUR/Jahr Gesamtkosten die Rede, die der Beamte die Gemeinde in RP kostet. Da kommt man schwerlich mit E13-Brutto und AG-Anteilen als Gesamtkosten für einen Angestellten ran. Der Aufpreis für den Beamten bleibt z.T. auch bei diesem hängen.

Aus meiner Sicht spricht geldmäßig nichts gegen eine Verbeamtung E13->A13. Rechnen und prüfen sollte man trotzdem. Ob die Verbeamtung weitere Probleme macht, war nicht Gegenstand der Frage.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
Beitrag von: Saxum am 31.12.2023 18:23

[....]Achtung: wenn ein vorhandenes Kind auch PKV-versichert werden muss, kann es auch hier Probleme geben. Nur Neugeborene müssen den gleichen Schutz wie der Versicherte erhalten. [....]

Hierzu eine Anmerkung meinerseits, die Öffnungsaktion bezieht sich auch auf bestehende (Adoptiv-) Kinder sowie Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner*innen. Diese müssen auch innerhalb der "6-Monats-Frist" ab dem erstmaligen Bestehen des Anspruchs als "berücksichtigungsfähige Angehörige" die Option ziehen. wenn nötig. Die Öffnungsaktion ist natürlich nur erforderlich, sofern bei denen erhebliche Vorerkrankungen bestehen. Wenn keine solche vorhanden sind, wäre der reguläre Aufnahmeweg natürlich zu bevorzugen.

Siehe hierzu Abschnitt I. Nr. 2 Buchstabe d) Broschüre zur PKV Öffnungsaktion (https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/Publikationen/Beamte_Brosch%C3%BCre-%C3%96ffnungsaktion.pdf).

Die Kindernachversicherung bei Neugeborenen wird hier auch erwähnt. Ansonsten empfiehlt es sich mEn immer eine Anwartschaft zu sichern, gegebenenfalls auch über die Öffnungsaktion nach II. Nr. 2 Abs. 3 Broschüre zur PKV Öffnungsaktion (https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/Publikationen/Beamte_Brosch%C3%BCre-%C3%96ffnungsaktion.pdf).