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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: RsQ am 11.12.2023 22:23

Titel: Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: RsQ am 11.12.2023 22:23
Es gab zwar schon ähnliche Themen, aber irgendwie noch nichts, was mich final aufklärt. Darum nochmal hier:

Nehmen wir mal an, ein AN fängt am 01.04.2024 neu an (TV-L, falls relevant). Dann gäbe es erst nach der Probezeit (=ab 01.10.) den vollen Urlaubsanspruch für 2024.

Was könnte AN denn tun, wenn er für Sommer 2024 bereits Urlaub (dummerweise rund um ein Once-in-a-lifetime-Event) geplant hat? (Und das bestenfalls für drei Wochen) Darf man da auf Verständnis hoffen, wenn man es nett anspricht? Oder ist sowas ein absolutes No-go?

(nein, kein Segment mit totalem Fachkräftemangel, wo man dem AN per se zwecks Personalgewinnung weit entgegen kommen sollte)

Ergänzend: Wann spricht man das an? Im VG sicher noch nicht, oder?
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: clarion am 11.12.2023 23:02
Nein im Vorstellungsgespräch nicht. Bei der Einstellung dann schon.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: martin92 am 12.12.2023 01:19
Du erhältst in jedem Monat anteiligen Jahresurlaub, d.h. bis Ende der Probezeit stehen dir 15 Urlaubstage zu. Ob 3 Wochen am Stück möglich sind, hängt aber natürlich auch von betrieblichen Situation, der Jahresurlaubsplanung deiner kolleg*innen, sozialen Kriterien und letztlich dann doch auch von der "Kulanz" deiner Vorgesetzten ab. Bei mir wäre das vermutlich schwierig gewesen.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: ElBarto am 12.12.2023 08:09
Urlaub in der Probezeit ist möglich.

Das liegt im Ermessen des Arbeitgebers.

3 Wochen am Stück halte ich persönlich für unwahrscheinlich.

Eventuell kannst Du aber auch noch einen Überschuss an Überstunden erzielen den Du dann zu dieser Gelegenheit mit abfeiern kannst wenn Dir der AG entgegenkommt.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: patrick0815 am 12.12.2023 10:16
Nein im Vorstellungsgespräch nicht. Bei der Einstellung dann schon.

Da bin ich etwas anderer Meinung.

Natürlich spreche ich so etwas im Vorstellungsgespräch an. Ganz zum Schluss des Gesprächs.

Nicht jeder Stellenwechsel ist von langer Hand geplant und so kann es vorkommen, dass bereits ein Urlaub geplant und gebucht ist. So kann sich der Arbeitgeber gleich Gedanken machen bzw. direkt mitteilen, ob es möglich ist. Evtl. wird auch nur eine oder zwei Wochen zugesichert. Alles Verhandlungssache.

Wenn ich bereits eingestellt wurde, ist es viel zu spät.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: McOldie am 12.12.2023 15:43
Denk daran, dass es im Burlg den Begriff Wartezeit gibt.
Der Anspruch auf Erholungsurlaub setzt bei der erstmaligen Einstellung eines Arbeitnehmers die Erfüllung der Wartezeit nach § 4 BUrlG voraus. Nach dieser Vorschrift kann der Urlaubsanspruch erst nach Ablauf von sechs Monaten in Anspruch genommen werden.

Du bist also auf das Goodwill des Arbeitgebers angewiesen.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: Flying am 12.12.2023 16:07
Freundlich ansprechen - auch ein AG will eigentlich nicht, dass du nach der Probezeit noch 6 Wochen Urlaub hast.
Ich habe das nach der Einstellung ebenfalls bei meinem AG angesprochen und zwei Wochen Urlaub während der Probezeit waren kein Problem.

Zumal es sich ja hier, nach einer Hochzeit etc. anhört - ich denke schon, dass man da gute Chancen beim AG hat.

Ich denke übrigens schon, dass man das auch im Vorstellungsgespräch thematisieren kann. Wird es dann gleich abgelehnt, kann man sich überlegen, ob man da überhaupt anfangen will.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: Bastel am 12.12.2023 16:50
Es gab zwar schon ähnliche Themen, aber irgendwie noch nichts, was mich final aufklärt. Darum nochmal hier:

Nehmen wir mal an, ein AN fängt am 01.04.2024 neu an (TV-L, falls relevant). Dann gäbe es erst nach der Probezeit (=ab 01.10.) den vollen Urlaubsanspruch für 2024.

Was könnte AN denn tun, wenn er für Sommer 2024 bereits Urlaub (dummerweise rund um ein Once-in-a-lifetime-Event) geplant hat? (Und das bestenfalls für drei Wochen) Darf man da auf Verständnis hoffen, wenn man es nett anspricht? Oder ist sowas ein absolutes No-go?

(nein, kein Segment mit totalem Fachkräftemangel, wo man dem AN per se zwecks Personalgewinnung weit entgegen kommen sollte)

Ergänzend: Wann spricht man das an? Im VG sicher noch nicht, oder?

Hast du es endlich in den öD geschafft?
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: Märker am 12.12.2023 16:59
Beim aktuellen Arbeitgeber: keine Chance während der Wartezeit, auch nicht anteilig je geleisteten Monat. Einer Kollegin wurde während der Probezeit gekündigt weil sie darauf bestanden hatte, den schon gebuchten Urlaub nehmen zu wollen.

Das sollte man also unbedingt vorher klären.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 12.12.2023 17:48
Dann hat also auch der AG die Probezeit nicht bestanden. ;) Das ist schon extrem rückständig, zumal der Nachweis gewiss leicht zu erbringen gewesen wäre, dass schon gebucht war.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: RsQ am 12.12.2023 18:27
Hast du es endlich in den öD geschafft?
???
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: RsQ am 12.12.2023 18:28
Beim aktuellen Arbeitgeber: keine Chance während der Wartezeit, auch nicht anteilig je geleisteten Monat.
Das wäre dann ein Rechtsverstoß.

Zitat
Ein Arbeitnehmer sammelt mit jedem Monat, den er in einem Betrieb tätig ist, 1/12 seines Jahresurlaubs an. Das gilt bereits in der Probezeit ab dem ersten Monat!
Quelle (http://"https://www.kanzleiwehner.de/blog/urlaub-probezeit/#:~:text=So%20viel%20Urlaub%20gibt%20es%20in%20der%20Probezeit,-Ein%20Arbeitnehmer%20sammelt&text=Beispiel%3A%20Bei%20einer%20F%C3%BCnftagewoche%20hat,f%C3%BCr%20eine%20freie%20Woche%20reichen.")

Dort gibt es übrigens auch einen Abschnitt zu "Kündigung wegen Urlaubsantrag in der Probezeit?":

Zitat
Eine Kündigung wegen „Urlaubsantrag in der Probezeit“ ist jedoch an sich rechtswidrig.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: horst0817 am 12.12.2023 18:45
Denk daran, dass es im Burlg den Begriff Wartezeit gibt.
Der Anspruch auf Erholungsurlaub setzt bei der erstmaligen Einstellung eines Arbeitnehmers die Erfüllung der Wartezeit nach § 4 BUrlG voraus. Nach dieser Vorschrift kann der Urlaubsanspruch erst nach Ablauf von sechs Monaten in Anspruch genommen werden.

Du bist also auf das Goodwill des Arbeitgebers angewiesen.
Nein in §4 geht es darum, dass man nach 6 Monaten den vollen Urlaubsanspruch hat, der einem für das Jahr zusteht, also den gesamten falls man am 01.01. angefangen hat und je Monat, den man später angefangen hat 1/12 weniger. Bis die Wartezeit von 6 Monaten erfüllt ist hat man je geleisteten Monat 1/12 des Jahresurlaubs zur Verfügung.
Würde es auch am Ende des Bewerbungsgespräches ansprechen, aber drei Wochen im Juli wenn man im April angefangen hat finde ich ein wenig schwierig, der AG will dich ja einarbeiten und kennenlernen.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: patrick0815 am 13.12.2023 08:37
Wenn ich lese, dass jemand gekündigt wurde, weil man einen bereits gebuchten Urlaub nehmen wollte.
Dann ist der Fachkräftemangel doch noch nicht so dramatisch.

Schließlich hat man ja dann die Zeit, um nochmals wochenlange eine Stellenausschreibung zu machen.


Daher, unbedingt schon im Vorstellungsgespräch ansprechen und gegebenenfalls auch hart bleiben. Vielleicht von drei auf zwei Wochen runtergehen. Wenn der Arbeitgeber einen Bewerber möchte, dann gewährt er auch den Urlaub.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: BAT am 13.12.2023 09:08
Urlaub war ja früher mal zuvörderst Interesse des Arbeitgebers, damit die Arbeitskraft gestärkt und erhalten wird. Wie in einem anderen Strang ersichtlich, ist dies inzwischen - scheinbar auch im öffentlichen Dienst - so nicht mehr ganz der Fall.

https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/buero-co/umfrage-moeglicher-anruf-aus-dem-buero-stresst-an-weihnachten-19376109.html

Wenn ich da lese, dass 38 Prozent der Befragten offenbar selbst über Weihnachten (!) nicht nur erreichbar (!!) sondern auch kontaktiert (!!!) wurden, sehe ich inzwischen die Erholungsfunktion nicht mehr gewährleistet und damit auch Probleme für den Produktions- (Verwaltungs-) Prozess.

Denn stressen tut (sic) nicht die tatsächliche Arbeit, sondern die Möglichkeit der Erreichbarkeit. Da ist es egal, ob jemand 10 Minuten Mails weiterleitet oder 3 Stunden lang die Technik vom Schwimmbad kontrolliert.

Da mithin Urlaub eher zu einem Privatvergnügen geworden ist, scheint mir da doch inzwischen eher streng - auch in der Probezeit - mit der Bewilligung eher streng zu verfahren sein.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: Faunus am 13.12.2023 12:24
Wenn ich lese, dass jemand gekündigt wurde, weil man einen bereits gebuchten Urlaub nehmen wollte.
Dann ist der Fachkräftemangel doch noch nicht so dramatisch.


Oder, was ich inzw. von mittelständ. Unternehmen zu hören bekomme: in Slowenien/Litauen/etc. zahlt man max. die 1/2 von dem was in Deutschland bezahlt wird und die Leute sind besser ausgebildet bzw. interessieren sich für Ihre Arbeit und es kommt mehr dabei rum.

Das sind EU-Staaten, deren Bevölkerung noch das Leistungsprinzip in Schule und Beruf lebt. Ob da jemand nach Urlaub während der Probezeit fragt?

Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: BAT am 13.12.2023 12:39
Was hat des mit Leistung zu tun, wenn doch alle ca. 6 Wochen Urlaubsanspruch haben?
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: Wdd3 am 13.12.2023 13:40


Wenn ich da lese, dass 38 Prozent der Befragten offenbar selbst über Weihnachten (!) nicht nur erreichbar (!!) sondern auch kontaktiert (!!!) wurden, sehe ich inzwischen die Erholungsfunktion nicht mehr gewährleistet und damit auch Probleme für den Produktions- (Verwaltungs-) Prozess.


38 Prozent der Befragten gaben zu Protokoll, in der vergangenen Feiertagssaison vor einem Jahr von Kollegen kontaktiert worden zu sein.

Da steht nur das sie von Kollegen kontaktiert wurden, nicht dass es ein beruflicher Kontakt war. Das sind auch viele von den WhatsApp Gruppen denen sich einige Menschen unbedingt anschließen müssen um sich anschließend zu beschweren, dass sie ständig belästigt werden. 
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: patrick0815 am 13.12.2023 16:12
Was hat des mit Leistung zu tun, wenn doch alle ca. 6 Wochen Urlaubsanspruch haben?

Volle Zustimmung!

Was Faunus da wirklich mit meint, ist mir schleierhaft.

Wie bereits jemand geschrieben hat. Wäre es von Arbeitgeberseite ohnehin völliger Blödsinn, überhaupt keinen Urlaub zu gewähren. Da dann der Arbeitnehmer im nach der Probezeit den Großteil seines Urlaubs nimmt.


Wie ich bereits geschrieben habe, eine großer Urlaub (Kreuzfahrt mit der Familie, Hochzeit des Bruders in Übersee) oder sonst was, kann schon von langer Hand geplant sein. Und die Stelle wurde erst im Nachhinein ausgeschrieben. Wenn beide Seiten Interesse aneinander haben, findet man auch eine Lösung.

Und wenn der Arbeitgeber an der Stelle nicht gesprächsbereit ist, ist er vielleicht auch nicht der Richtige. Schließlich konnte man den Urlaub ja im Vorfeld schlecht mit seinen möglichen zukünftigen Arbeitgeber nicht abstimmen  ;D

Und nochmals, immer im Vorstellungsgespräch ansprechen. Dies machen auch Bewerbende immer mal wieder. Ich bin im Personalrat und habe dies schon häufiger gehört und dies war nie ein Problem bei uns in der Dienststelle.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: BAT am 14.12.2023 09:06

Da steht nur das sie von Kollegen kontaktiert wurden, nicht dass es ein beruflicher Kontakt war. Das sind auch viele von den WhatsApp Gruppen denen sich einige Menschen unbedingt anschließen müssen um sich anschließend zu beschweren, dass sie ständig belästigt werden.

Ja stimmt, darüber war ich auch sehr stutzig geworden. Aber allein aus eigener Erfahrung würde ich dieses Verwischen von Arbeit und Privat unterschreiben. Aber warum ist das One-Way? Warum soll es normal sein, in der Freizeit mal 15 Minuten was für den AG zu machen, und wenn ich 15 Minuten in der Dienstzeit einkaufen gehe, ist das ein Kündigungs- zumindest Abmahngrund?

DIe Balance stimmt nicht mehr.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: Wdd3 am 14.12.2023 12:08


 Aber warum ist das One-Way? Warum soll es normal sein, in der Freizeit mal 15 Minuten was für den AG zu machen, und wenn ich 15 Minuten in der Dienstzeit einkaufen gehe, ist das ein Kündigungs- zumindest Abmahngrund?

DIe Balance stimmt nicht mehr.

Dem stimme ich zu, es gibt da allerdings verschiedene Vorgehensweisen der AG, Stichwort Vertrauensarbeitszeit.
Ich hatte schon einige AG die kein Problem hatten mich in meiner Freizeit zu kontaktieren aber auch nicht nachgefragt haben wenn ich ab 13:00 Uhr nicht an meinem Arbeitsplatz war.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: MoinMoin am 15.12.2023 08:58
Sehe ich auch so und lebe es so.
Wenn ein AG bei kleinen privaten Erledigungen während der Arbeitszeit nicht fünfe grade sein lässt ist er nix.
Bzw. dann muss man halt eben auch so agieren, das macht mir aber keinen Spaß.
Also entweder two Way oder nur noch harte Formale Tour.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: EvtlAnwärter am 15.12.2023 11:35
Wenn ein Arbeitgeber einen Bewerber will, gewährt er ihm bereits gebuchten Urlaub. Das muss man im VG ausmachen.
In Zeiten des Fachkräftemangels (was wir hier in der teuersten Region Deutschlands massiv merken) besteht ein Bewerbermarkt, nicht umgekehrt.
 
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: MoinMoin am 15.12.2023 11:52
Korrekt, und die fehlende Probezeit ist idR nicht so wichtig, man weiß doch nach 3 Monaten ob jemand den Job kann.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: EvtlAnwärter am 15.12.2023 12:49
Genau.
Bei uns wird bereits nach 3 Monaten eine Befragung des Vorgesetzten (SGL) und des Abteilungsleiters gemacht, ob "es passt oder nicht".
3 Monate reichen schon aus um das beurteilen zu können.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: Coffee86 am 18.12.2023 11:14
Am besten spätestens bei der Einstellung ansprechen. Bei uns ist es so geregelt, dass man auch schon recht zeitig urlaub nehmen kann. Meist häuft man sonst so schnell Urlaub an, dass man dann zu anderen Hoch-Zeiten fehlen würde, was meist sogar noch schädlicher ist.

Wenn man aber neu ist und dann im Sommer wo die Personaldecke vielleicht eh schon dünn ist und viele mit Kindern nicht da sind gleich mit 3 Wochen Urlaub ankommt... weiß ich nicht ob das jeder mitmacht. Das kommt auf das Team an (in welchem Alter sind alle und wie viele haben Kinder und brauchen zwangsläufig in der Ferienzeit Urlaub).


Hast du es endlich in den öD geschafft?
???

Ist das nicht eine berechtigte Frage? Man wünscht es einem doch auch - speziell wenn man hört das jemand 40 Bewerbungsgespräche usw hatte (was ja auf viele hundert Bewerbungen hindeutet). Ist doch schön wenn sich Hartnäckigkeit auszahlt.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: daskat am 20.12.2023 20:19
Wenn der Urlaub so fix steht und nicht verschiebbar wäre, hätte ich es am Ende des Vorstellungsgespräches angesprochen.

Ich musste das Thema auch ansprechen, da ich noch auf einen Prüfungstermin warte und dieser auf den Beginn meiner Anstellung fallen könnte. Dann müsste ich ggf. mit einem Urlaubstag starten. War absolut kein Problem und es dürfen auch 2 oder 3 Tage sein, wenn notwendig. Da kommt es wohl sehr darauf an, wie entgegenkommend der neue Chef ist.

Wann ich das Thema Sommerurlaub ansprechen soll, weiß ich aber auch noch nicht. Ich starte im Februar und mein Mann muss seine Urlaubsplanung bis dahin einreichen.