Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Joulupukki am 11.12.2023 22:24
-
Finanzsenator und Bürgermeister Björn Fecker hat angekündigt, den Tarifabschluss entsprechend zu übernehmen, s. auch die Pressemitteilung von SF (https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/finanzsenator-fecker-tarifabschluss-ist-vernuenftiger-kompromiss-436892?asl=bremen02.c.732.de) sowie verschiedene Medien wie z. B. buten un binnen (https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/einigung-tarif-streit-oeffentlicher-dienst-verdi-100.html).
Auf der Übersichtsseite (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/) zur Besoldungsrunde 2023-2025 von oeffentlicher-dienst.info wurde schon ein entsprechender Eintrag gemacht.
Daher könnte dieser Thread hier gerne angepinnt und zur Diskussion genutzt werden.
-
Hat irgendjemand was zur zeitlichen Planung für uns Beamte gelesen?
In der verlinkten Pressemitteilung steht ja nur vage, dass gerade an einem entsprechendem Gesetzesentwurf gearbeitet wird...
-
Hat irgendjemand was zur zeitlichen Planung für uns Beamte gelesen?
In der verlinkten Pressemitteilung steht ja nur vage, dass gerade an einem entsprechendem Gesetzesentwurf gearbeitet wird...
Zur Zeitschiene habe ich noch nichts Neues gehört.
-
Angeblich sollen mit den Februar Bezügen die 1800 Inflationsausgleich für Dezember ausgezahlt werden + 120 jeweils für Januar und Februar. Ab März gibt es dann 120 mehr monatlich bis Oktober.
https://www.dbb-bremen.de/aktuelles/news/11-uebertragung-des-tarifergebnisse/
Ein Kollege sagte mir das sollte bereits am 19.11.23 vom Senat beschlossen worden sein, finden kann ich dazu aber nur den oben angegebenen Link.
-
Der Senat hat dies am 19.12.2023 beschlossen. Ich hab die Vorlage allerdings auch nicht über die Unterlagen der Senatskanzlei gefunden sondern über Google unter "Vorlage für die Sitzung des Senats am 19. Dezember 2023
„Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung einer einmaligen und monatlichen Sonderzahlung in den Jahren 2023 und 2024 zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise“.
Bei den Tarifbeschäftigten soll die Auszahlung im Januar erfolgen. Bei den Beamten mit den Februarbezügen. Allerdings stehts mit dem Zusatz "Sollte die Umsetzung aus technischen Gründen zum vorgenannten Zeitpunkt noch nicht erfolgen können, erfolgen die Auszahlungen der einmaligen Sonderzahlung sowie der monatlichen Sonderzahlungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
-
Der Senat hat dies am 19.12.2023 beschlossen. Ich hab die Vorlage allerdings auch nicht über die Unterlagen der Senatskanzlei gefunden sondern über Google unter "Vorlage für die Sitzung des Senats am 19. Dezember 2023
„Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung einer einmaligen und monatlichen Sonderzahlung in den Jahren 2023 und 2024 zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise“.
Bei den Tarifbeschäftigten soll die Auszahlung im Januar erfolgen. Bei den Beamten mit den Februarbezügen. Allerdings stehts mit dem Zusatz "Sollte die Umsetzung aus technischen Gründen zum vorgenannten Zeitpunkt noch nicht erfolgen können, erfolgen die Auszahlungen der einmaligen Sonderzahlung sowie der monatlichen Sonderzahlungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
Der Vollständigkeit halber hier noch der Link zur benannten Senatsvorlage (https://www.rathaus.bremen.de/sixcms/media.php/13/top%2016_20231219_Gesetzentwurf_einmalige_Sonderzahlung_gestiegene_Verbraucherpreise.pdf), dort findet sich das Beschriebene unter "G. Beschluss", Nr. 3 und 4 (S. 4 der PDF). Der Gesetzesentwurf ("Bremisches
Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz – BremISZG") ist ebenfalls dort angehängt (ab S. 5 der PDF).
-
aktuelle Info von heute (Hervorhebung kommt von mir)
Performa Nord informiert zur Umsetzung der Auszahlung eines Inflationsausgleiches
für die Tarifbeschäftigten nach
- TV-L,
- Pkw-Fahrer-TV-L,
für die Auszubildenden, Praktikant:innen und ausbildungsintegriert dual Studierenden nach
- TVA-L-BBiG,
- TV-Prakt-L,
- TVA-L-Pflege,
- TVA-L Gesundheit,
- TVdS-L,
sowie für die bremischen Beamt:innen, Richter:innen, Anwärter:innen und Versorgungsempfänger:innen:
Im Rahmen des Tarifabschlusses zum TV-L vom 9. Dezember 2023 haben die Tarifvertragsparteien unter anderem vereinbart, dass die Beschäftigten bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen über den Tarifvertrag Inflationsausgleich eine steuerfreie Zahlung erhalten. Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat am 19.12.2023 zudem beschlossen, dass das Tarifergebnis des TV-L auf die bremischen Beamt:innen, Richter:innen, Anwärter:innen und Versorgungsempfänger:innen übertragen werden soll.
Bei Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen erhalten Beschäftigte als Inflationsausgleich im Monat Dezember 2023 eine Einmalzahlung und weitere monatliche Zahlungen für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024. Die Zahlungen sind bei Teilzeit anteilig zu kürzen.
Vollzeitbeschäftigte Tarifangestellte und Beamt:innen, erhalten eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 € und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024 in Höhe von 120 €.
Auszubildende, Praktikant:innen, ausbildungsintegriert dual Studierende und Anwärter:innen erhalten bei Vollzeit eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung Höhe von 1000 € und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024 in Höhe von 50 €.
Bei Versorgungsempfänger:innen errechnet sich die Höhe der Beträge unter Anwendung des jeweiligen maßgeblichen Ruhegehaltsatzes.
Die Einmalzahlung soll Ende Januar 2024 für alle Statusgruppen rückwirkend für Dezember 2023 und für den Zeitraum von Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 in monatlichen Raten ausgezahlt werden.
Doppelzahlungen aus verschiedenen Rechtsverhältnissen werden durch Anrechnungs- und Kürzungsvorschriften vermieden. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte Ihrer Bezügemitteilung. Von telefonischen oder schriftlichen Rückfragen bitten wir Abstand zu nehmen.
-
Es gab heute: Gehalt + 1.800 € (12/2023) + 120 € (01/2024) + 120 € (02/2024), wie angekündigt.