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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Vka Rathuas am 12.12.2023 16:55
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Hallo.,ich bin zum 01.02.2023 von e7 auf e9a eingruppiert worden.
Am 01.03.2023 haette ich die Stufe 4 erreicht, da diese 28 Tage zum Stufenaufstieg fehlten wurde ich in e9a in die 3 Stufe weiterhin eingruppiert, was natuerlich extrem ungluecklich ist, da ich jetzt wegen den paar tage insgesamt 6 jahre in stufe 3 bleibe.
Gibt es da vieleicht eine Art Karrenzregel, das man die stufe 4 erhalten koennte.
Besten Dank
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Die Höhergruppierung hätte deiner Zustimmung bedurft. Du hättest also zum damaligen Zeitpunkt schon etwas mit dem AG ausmachen können. Z.B., dass man die Übertragung der neuen Aufgaben verschiebt. Nun im Nachhinein wird dahingehend die Türe zu sein.
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Ich hätte vorher einfach mit der Personalstelle gesprochen.
Die waren bei mir dankbar, da sie meine Stufenlaufzeit gar kannten.
Nach der Überleitung hat doch nur die Entgeltstelle um die Stufen gekümmert.
Man wollte mir etwas gutes tun, und die geplante Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten 3 Monate früher durchziehen. Meine Stufenlaufzeit lief da noch 3 Monate.
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Hallo.,ich bin zum 01.02.2023 von e7 auf e9a eingruppiert worden.
Am 01.03.2023 haette ich die Stufe 4 erreicht, da diese 28 Tage zum Stufenaufstieg fehlten wurde ich in e9a in die 3 Stufe weiterhin eingruppiert, was natuerlich extrem ungluecklich ist, da ich jetzt wegen den paar tage insgesamt 6 jahre in stufe 3 bleibe.
Gibt es da vieleicht eine Art Karrenzregel, das man die stufe 4 erhalten koennte.
Besten Dank
Frag einfach (nett !) nach. Ansonsten kannst du ja auch anbieten, mit Wirkung zum 01.01.2024 höhergruppiert werden zu wollen, falls sie es nicht mehr rückwirkend machen wollen. Dann hättest du immerhin trotzdem einen Gewinn. Einfach diplomatisch fragen.
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Wie kommst du auf den 01.01.2024, wenn die HG zum 01.02.2023 bereits stattgefunden hat?
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Ärgerlich wenn es so knapp zugeht, da muss man halt zeitig auf den AG zugehen.
Aber immerhin bedeutet das doch schonmal 400 EUR brutto mehr.
Dann kamen die Tarifverhandlungen dazu was ja das Jahr über auch nochmal ein Plus von ca. 400 EUR brutto ausmacht, zum 01.03. wird es nochmal ein wenig mehr (das ist das blöde an der Inflationsprämie, die Änderung zum 01.03.24 fällt hier kaum auf) und dann hast Du schon ein Drittel der Wartezeit auf 9a4 geschafft.
Versuche doch je nach Alter usw. die Zeit zu nutzen Dich für 9B und höher zu qualifizieren dann geht es bis in 2 Jahren vielleicht noch höher.
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Wie kommst du auf den 01.01.2024, wenn die HG zum 01.02.2023 bereits stattgefunden hat?
Der AG ist zu nichts verpflichtet. Man kann ja als Kompromiss den 01.01.2024 nehmen.
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Was hätte er davon, etwas zu regeln, dass längst geregelt ist? Die HG ist rum. Wenn er dem Beschäftigten entgegen kommen wollte, würde er wohl ein anderes Instrumentarium nutzen, § 17 (2) S. 1 z.B. (wenn es passt).