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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Karsten am 13.12.2023 19:56

Titel: [NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: Karsten am 13.12.2023 19:56
Gilt bereits ab 01.02.2024

https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/erleichterter-zugang-zur-gesetzlichen-krankenversicherung-fur-beamtinnen-und-beamte-niedersachsen-fuhrt-pauschale-beihilfe-ein-227889.html
Titel: Antw:Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: clarion am 13.12.2023 22:56
Moin,

auch Bestandsbeamten wird die Möglichkeit eingeräumt,  binnen eines Jahres die pauschale Beihilfe zu beantragen.  Gibt es jemanden, der der PKV Ade sagen und in die GKV wechseln will?

Ich selbst bin über der Beitragsbemessungsgrenze, insofern würde ich mehr zahlen und nach der Pensionierung würde ich erst recht draufzahlen,  wenn die Verhältnisse so bleiben wie aktuell. Mich stört aber ein wenig das System PKV und finde es ungerecht wegen einer seit Geburt bestehender Behinderung 30% Risikozuschlag zahlen zu müssen. Insofern überlege ich doch zumindest ein wenig.
Titel: Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: Rukh am 14.12.2023 07:15
Moin.
Lese schon lange hier mit und hab mich jetzt endlich mal durchgerungen mitzudiskutieren.

Ich bin auch an der Beitragsbemessungsgrenze und habe drei Kinder. Meine Frau ist ebenfalls Beamtin (Teilzeit 72%).

Ich bin 39 und wurde mit 35 verbeamtet. Ich habe ebenfalls wegen einer Vorschädigung des Rückens einen Risikozuschlag und auch einen Leistungsausschluss für eben diese eine spezielle Sache.

Die drei Kinder sind bei mir mit aufgeführt. Ich zahle mittlerweile 410€ im Monat für mich und die drei Kids bei 30/20 Restkostenversicherung. Tendenz steigend…

Wenn ich das mit der freiwilligen Versicherung und der pauschalen Beihilfe richtig verstanden habe, muss ich die Beiträge zur Pflegeversicherung noch dazu rechnen? Also (Beitragsbemessungsgrenze * Prozentsatz)/2 + Beitrag zur Pflegeversicherung?

Ich glaube dann wäre das aktuell identisch bei mir. Mich nervt aber diese unglaublich unsägliche Einreicherei. Ich bin mittlerweile bestimmt schon auf 300€ Kosten sitzen geblieben die nicht bezahlt wurden wegen falschem Faktor und nicht ausreichender Begründung. Außerdem finde ich es besser, wenn alle in einen Topf einzahlen.

Ich kann überhaupt noch nicht abschätzen was dieser Schritt für langfristige Wirkungen, vor allem hinsichtlich der Pension hat. Wer kann mir da helfen?

Meine Frau ist seit 2009 verbeamtet und ist seitdem in einem Bisex Tarif. Sie zahlt mittlerweile 360€ pro Monat für 50% Restkostenversicherung. Während der Elternzeiten hat das ganz schön reingehauen, schade dass das erst jetzt kommt.

Ich überlege tatsächlich ob wir beide wechseln. Vor allem weil meine Frau und vermutlich auch ich irgendwann nur noch Teilzeit arbeiten werden.

Freue mich auf einen Austausch!
Titel: Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: lumer am 14.12.2023 09:54
@clarion: Wenn du schon in der PKV bist, kann es sein, dass du nicht mehr in die GKV kannst. Die Voraussetzungen dafür ergeben sich aus dem SGB V. Als Information hierzu: https://www.bundestag.de/resource/blob/684266/0e8b76c2a2209f8d13e4df46107fe140/WD-9-001-20-pdf-data.pdf
Dass du auch in der Pension mehr zahlen würdest, bezweifle ich. Denn die Beiträge in der GKV sind abhängig vom Einkommen. Wenn du in der Pension also mglw. unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegst, wird der GKV-Beitrag günstiger. Der PKV-Beitrag steigt im Alter bekanntlich, auch wenn es Altersrückstellungen gibt.

@Rukh: Ja, die PV-Beiträge kommen dazu. Das dürfte jedoch in etwa dasselbe sein, was du auch in die PKV-PV zahlen würdest. Denn anders als es hier öfter behauptet wird, muss man auch als freiwilliges Mitglied in der GKV nur den hälftigen Satz in die PV zahlen (+ Kinderlosigkeitszuschlag, der bei dir aber entfällt).
Hinsichtlich Pension: siehe oben.
Du schreibst vom "Wechseln". Siehe dau schon den Hinweis an clarion. Guckt, ob das überhaupt geht. Denn das ist keine Frage des Landesrechts, sondern des Bundesrechts.
Titel: Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: Reisinger850 am 14.12.2023 10:06
Ich persönlich würde mit der GKV draufzahlen. Keine Chance mehr auf BRE und die habe ich so gut wie jährlich. Wenn ich denn mal einen Termin brauche, muss ich länger drauf warten…letztens erstmalig in einer Zahnarztprivatpraxis, habe mich deutlich wohler gefühlt.
Titel: Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: Rukh am 14.12.2023 10:42
@lumer
Gilt das überhaupt für mich? Bin ja noch keine 55

Es soll doch aber eine einmalige Wahlmöglichkeit für Bestandsbesamte geben soweit ich das richtig verstehe.
Warum sollte man das anbieten wenn es SGB gar nicht möglich ist?

Also bis auf die vllt etwas schlechteren Leistungen und den evtl. längeren Terminwartezeiten gibt es keine Nachteile?
Des Weiteren leiste ich dadurch meinen Beitrag zu Solidargesellschaft und sorge dafür das die GKV Beiträge stabiler bleiben? Des Weiteren wird voraussichtlich der Beitrah im Alter geringer ausfallen. Kann man das so runterbrechen?
Titel: Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: Ndsftw am 14.12.2023 11:13
Meine Frau (Nds) und ich (Bund) sind beide Beamte. Weiß jemand, ob sie später wieder über mich privat versichert werden könnte (als Ehegatte mit 70% Beihilfe Anspruch), nachdem sie sich jetzt für die Pauschale Beihilfe entschieden hat?
Titel: Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: lumer am 14.12.2023 11:59
@lumer
Gilt das überhaupt für mich? Bin ja noch keine 55

Es soll doch aber eine einmalige Wahlmöglichkeit für Bestandsbesamte geben soweit ich das richtig verstehe.
Warum sollte man das anbieten wenn es SGB gar nicht möglich ist?

Also bis auf die vllt etwas schlechteren Leistungen und den evtl. längeren Terminwartezeiten gibt es keine Nachteile?
Des Weiteren leiste ich dadurch meinen Beitrag zu Solidargesellschaft und sorge dafür das die GKV Beiträge stabiler bleiben? Des Weiteren wird voraussichtlich der Beitrah im Alter geringer ausfallen. Kann man das so runterbrechen?
Ja, das gilt auch für dich. Grundsätzlich gilt, dass, wer einmal in der PKV ist, auch dort bleibt. Es soll ausgeschlossen werden, dass jemand in jungen Jahren, in denen die PKV günstig ist, sich der Solidargemeinschaft entzieht und ihr im Alter, wenn der PKV-Beitrag und die Behandlungsbedürftigkeit steigen, wieder beitritt.
Von der PKV kann man in der Regel nur in die GKV dann wechseln, wenn ein Tatbestand der Versicherungspflicht vorliegt. Das bedeutet u.a., dass man gerade kein Beamter mehr sein darf und nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient. Wenn man über 55 ist, wird dies aus den obigen Gründen verschärft, sodass man dann selbst bei vorliegender Versicherungspflicht in der Regel nicht zurück kann.
Wer als Beamter in der PKV ist, kann dort also nicht mehr raus, ohne seinen Beamtenstatus zu verlieren.
Die Wahlfreiheit gibt es für die Beamten, die zurzeit freiwillig(!) in der GKV(!) sind. Diese können sich entscheiden, ob sie die pauschale Beihilfe nutzen oder weiterhin allein den vollen Beitrag zahlen wollen. Letzteres hätte für diese den Vorteil, dass es spezielle Fälle gibt, in denen die Beihilfe trotz Mitgliedschaft in der GKV Behandlungen/Hilfsmittel übernimmt.
Titel: Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: Saxum am 14.12.2023 13:05
Nicht nur für die bisherig freiwillig versicherten Beamt*innen, die Wahlmöglichkeit für Bestandsbeamt*innen zielt auch darauf ab, dass man auf Wunsch seine bisherige Restkostenversicherung auf eine "100% Private Krankenvollversicherung" unter Mitnahme der Altersrückstellungen umstellen kann. Hierfür fällt natürlich der 100% Beitrag an, für den "anderen Teil" würde dann die pauschale Beihilfe bis zur Hälfte des Höchstsatz der GKV als "Zuschuss" dazugeben.

Ob sich das lohnt, ist eine andere Frage, das ist aber der andere Aspekt dieser Wahlmöglichkeit zur pauschalen Beihilfe, dass man dadurch eine 100% PKV Versicherung hat und bei der Beihilfe nichts mehr einreichen muss/kann.

@Ndsftw, wenn die Frau jetzt eine PKV hat, dann soll sie bei einem etwaigen Verlassen der PKV eine Anwartschaft abschließen ... ABER da Sie ja Beamt*in ist, es wohl auch bleibt und ihr beide bisher in der PKV seid dann ist eine Rückkehr in die GKV aller Voraussicht nach ausgeschlossen. Die Wahlmöglichkeit zur Pauschalen Beihilfe impliziert keine damit einhergehende Rückkehr in die GKV.
Titel: Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: Rukh am 14.12.2023 13:29
Moin, danke für die Klarstellungen. Dann ist ja total uninteressant alles und kommt leider zu spät für uns...

Also weiterhin hoffen, dass die PKV nicht die Beiträge erhöht sowie die individuelle Beihilfe nicht zu viel kürzt.
Ich denke nicht, dass eine 100% PKV interessanter ist. Vor allem bleibt der Risikoaufschlag erhalten.
Titel: Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: Saxum am 14.12.2023 13:50
Meines Wissens nach kann man derzeit als Beamter nur "vorübergehend" in die GKV über die Familienversicherung nach § 10 SGB V reinkommen wenn man sich komplett ohne Bezüge beurlauben würde. Jedoch bei Wiederaufleben der Bezüge würde diese Familienversicherung erlischen und der Beihilfeanspruch wiederhergestellt werden, so dass man nicht mehr sich familienversichern bzw. bei der GKV verbleiben kann.

Die derzeit einzige bekannte Möglichkeit für Beamt*innen ist ein "harter Cut", also via Entlassung die Aufgabe des Beamtenverhältnisses und die Rückkehr ins Angestelltenverhältnisses bzw. einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit über "Mini-Job-Niveau" (einschließlich der damit verbundenen Nachzahlung in der Rentenversicherung zum Beamtenbrutto oder sofern verfügbar Altersgeld) und hoffen dass man wieder verbeamtet werden würde, wenn man mag - ein Anspruch darauf besteht nicht.

Sofern man tatsächlich diesen Weg wählen würde, sollte man beim Ausscheiden der PKV darauf achten, dass man für den Fall der Fälle eine Anwartschaft abschließt. Die Öffnungsaktion wird man nicht erneut ziehen können, nur für den Fall dass die Vorstellung mit der pauschalen Beihilfe doch nicht klappt, weil vielleicht irgend ein regelungsgehalt es verhindert.

Zumindest solange das SGB V hier keine Möglichkeit vorsieht für Beamt*innen dorthin etwa mit "einmaliger Wahloption" im Zusammenhang mit der pauschalen Beihilfe in die GKV zurückzukehren.
Titel: Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: Saxum am 14.12.2023 15:19
Nochmals zur Familienversicherung, theoretisch(!) könnte man gut über die Familienversicherung nach § 10 Abs. 1 SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html), wenn man über eine Ehegatt*in, Lebenspartner*in oder Elternteile (sofern ebenda Abs. 2 bejaht werden kann) verfügt und sich komplett ohne Bezüge und Beschäftigung für mindestens einen Monat oder mehr beurlauben lässt, womit auch in der Regel nach den jeweiligen Beihilfevorschriften die Beihilfe entfällt. Mit dem Entfall des Anspruchs auf Bezüge und der Beihilfe entfiele auch, dem Grunde nach, die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html), was ja der Voraussetzung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html) entgegen kommt und die Familienversicherung ermöglicht, wenn die übrigen Voraussetzungen von Nr. 1-5 auch bejaht werden können.

Mutmaßlich könnte man dann anschließend mit dem Wiederaufleben der Bezüge und der Beihilfe dann versuchen über § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html) innerhalb der drei-monats-frist die freiwillige Versicherung eintreten bzw. man wird ggf. nach § 188 Abs. 2 Alt. 2 und Abs. 4 Alt. 2 SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__188.html) überleitet.

Eine eventuelle weitere Ausnahme wäre vielleicht, dass man kann "jetzt" entstandene Schwerbehinderung (GdB > 50) nachweisen, befindet sich unter der Altersgrenze aufgrund Beitritt mit Schwerbehinderung (idR bis 45) und man hat einen Elternteil oder Ehepartner*in die in der GKV sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html)) und meldet den beitritt zur freiwilligen Versicherung innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung der Schwerbehinderung an.

Da für die Pauschale Beihilfe in der Regel nur eine bestimmtes Fristfenster für Bestandsbeamten gibt, kann das sich vielleicht schwierig bzw. umständlich erweisen wenn man das gleichzeitig versucht oder man wählt generell zuerst die pauschale Beihilfe und versucht dann diesen Weg, welcher aber auch komplett scheitern kann und nur ein Gedankenspiel von mir darstellt.

Alles ohne Gewähr, wie gesagt mir sind als Laie hierzu keine Richtlinie, Fälle oder Urteile im Zusammenhang mit der pauschalen Beihilfe bekannt. Man könnte hier entsprechend nachfragen ob das so machbar wäre und sich bitte alles schriftlich geben lassen und es gegebenenfalls darauf ankommen lassen dass hier ein Rechtsstreit erforderlich werden könnte. Gegebenenfalls wäre hier eine Rechtsberatung mit einem juristischen Fachmenschen im SGB-Versicherungsrecht hilfreicher als auf meine Aussagen als Laie.

Allgemein, steht für Bestandsbeamt*innen wohl regelmäßig der Eintritt in die freiwillige Versicherung mit der pauschalen Beihilfe der Regelungsgehalt aus § 9 Abs. 2 SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html) entgegen, demnach man bei vorliegen der Voraussetzungen eine Frist von drei Monaten für die Anzeige/Beitrittserklärung einzuhalten hat. Das wird wohl bei den meisten Bestandsbeamt*innen bereits abgelaufen sein und man soll wohl auch nicht in dieser Frist sich für eine andere Versicherung entschieden haben bzw. dorthin gewechselt sein. Generell allgemein ohne entsprechende Anpassung des SGB V und/oder Rechtsprechung sieht es für einen "einfachen sicheren Weg" mEn eher mau aus.

Abseits dem vorherigen Absatz, es ist also in der Theorie zumindest via Familienversicherung oder Schwerbehinderung möglich, wenn man etwas klettert - aber ob es auch hält kann ich natürlich nicht sagen.
Titel: Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: clarion am 14.12.2023 21:56
Ist die pauschale Beihilfe nach der Pensionierung nicht teurer? 50 % pauschale Beihilfe versus 70% individuelle Beihilfe?
Titel: Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: Nit4 am 14.12.2023 22:29
Ich glaube das hängt von der Höhe der Pension ab. Wenn die Pension nicht sehr hoch ausfällt, dann ist der GKV Beitrag auch entsprechend „niedriger“ (nach jetzigem Stand).
Wie hoch wäre  denn so ein PKV Beitrag zur Pension und die Jahre danach?
Titel: Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: NordWest am 15.12.2023 00:41
Ich glaube das hängt von der Höhe der Pension ab. Wenn die Pension nicht sehr hoch ausfällt, dann ist der GKV Beitrag auch entsprechend „niedriger“ (nach jetzigem Stand).
Wie hoch wäre  denn so ein PKV Beitrag zur Pension und die Jahre danach?

Gaaaanz grob kannst Du 3000 Euro Pension als Break-Even von GKV (rund 8% bei 50:50) und PKV (z.B. 240 Euro bei 30%) betrachten.
Titel: Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: Saxum am 15.12.2023 11:13
zur Freiwilligen Versicherung für Beamt*innen, insbesondere im Ruhestand

Wenn wir von der Pension als Versorgungsempfänger*innen ausgehen, dann fällt hierfür der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % auf die Versorgungsbezüge an sowie zzgl. Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag beträgt 1,1% nach derzeitigem durchschnitt. In der Summe sprechen wir also von eine*r Pensionär*in im Jahr 2023 von 15,7% auf das Brutto der Versorgungsbezüge.

Im Beispiel von "3000 €" von @NordWest wären das 471,00 € wovon die pauschale Beihilfe die Hälfte übernähme. Somit verbleiben 235,50 € als Krankenkassenbeitrag der Beamt*in. Nicht drin ist hier die soziale/private Pflegeversicherung - für die es keine pauschale Beihilfe gibt.

Für Beamt*innen beträgt der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung dieser 1,7 % der Versorgungsbezüge, das sind also in diesem Beispiel 51 € für die soziale Pflegeversicherung. In der Summe würde man also bei diesem Rechenbeispiel in der Pension zum "heutigen Stand" bei einem Brutto von 3000 € dann 286,50 € freiwillige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.

Bei dieser Beispielsrechnung ist aber jedoch ausgeklammert, dass gegebenenfalls weitere Beiträge anfallen so sind bei einer freiwilligen Versicherung in der GKV die "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" zu betrachten. Es kommen also noch weitere Einkunftsarten in Frage.

Das sind beispielhaft und nicht abschließend: Renten, Pensionen, Betriebsrenten und andere Versorgungsbezüge wie etwa aus einer privaten Rente, private Lebensversicherung, nebenberufliche Tätigkeit, selbstständige Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen.

Das alles natürlich bis höchstens zur Beitragsbemessungsgrenze, dieser beträgt ist für 2023 4.987,50 € und 2024 5.175 €. Hat man also noch weitere Einkunftsarten, etwa Rente, Betriebsrente, private Zusatzrente, ggf. Vermietung, etc. kann es daher sein, dass der Krankenversicherungsbeitrag höher ausfällt als in dieser Beispielsrechnung mit "nur einer einzigen Einkunftsart (Pension)".

Mit 4.987,50 € wäre der Höchstbeitrag in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung bei 15,7 % somit 783,04 € bzw. nach pauschaler Beihilfe die Hälfte davon 391,52 € + Pflegebeitrag mit 1,7 % zu 84,79 € in der Summe: 476,30 Euro als Höchstbeitrag.

Hat man also neben der hier beispielhaften "3.000 Euro Brutto-Pension" weitere Einkünfte sprechen wir von einem monatlichen Beitrag zwischen 286,50 € bis zu 476,30 € für den Pensionär*in im Jahr 2023. Das ist dann die "von bis" vergleichsbasis mit der privaten Krankenversicherung.

Hier ist zu beachten, dass nicht nur in der privaten Krankenversicherung die Versicherungsbeiträge steigen, sondern eben auch in der gesetzlichen Krankenversicherung, was derzeit noch stark durch die Bundeszuschüsse gedämpft wird bzw. mit Leistungseinbüßen zusammengespart wird.

Bei solchen Vergleichen also bitte nicht nur auf die derzeitigen Bezüge oder die spätere Pension schauen, sondern auch auf alle weiteren Einkünfte aus Renten, Versicherungen, Kapitalerträgen und was eben darunter fällt, die man jetzt schon erhält und solche die man im Ruhestand erwarten würde.

Beispielsweise würde man "jetzt" bei der freiwilligen Versicherung ja etwa etwa nicht die private Rente oder Betriebsrente oder Lebensversicherung mitdenken, weil die ja gerade jetzt nicht als Einkunftsart anfällt - jedoch aber später im Ruhestand diese definitiv mit der Auszahlung der Renten als Einkunftsart anfällt. Genauso mit einer etwaigen Wohnung, die man derzeit noch bewohnt, aber im Ruhestand dann z.B. vermieten würde weil sie vielleicht zu groß wäre, oder dass man sich die ETF's Fonds auszahlen lässt und noch vielen anderen ähnlichen Beispielen.

Die freiwillige Versicherung in der GKV kann also auch attraktiv sein und ich spreche nicht ab dorthin zu gehen, aber man sollte man - damit man nicht davon überrascht wird - auch das gesamte Bild mit allen Einkunftsarten jetzt und im Ruhestand betrachten.
Titel: Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: Saxum am 15.12.2023 12:05
Konkludent will ich sagen, dass der von @NordWest hier vorgetragene "Break-Even-Point" in Höhe von 3.000 Euro an und für sich als ganz grober Orientierungswert für 2023 hilfreich sein kann, im Vergleich zur privaten Krankenversicherung mit 70% Beihilfe.

Jedoch ist eben wie erwähnt zu berücksichtigen, dass man entweder durch den Einzug "aller Einkunftsarten" entweder diese grobe Orientierungsgrenze überschreiten könnte oder sofern man mit der Pension darunter läge, dann durch die das hinzu addieren weiterer Einkunftsarten dann doch rasch an die grob geschätzte 3.000 € Break-Even-Point Grenze herankommen kann.

Also würde ich die Aussage von @NordWest insoweit ergänzen, dass es nicht um 3.000 Euro "Pension" handelt sondern, um 3.000 Euro "aller Einkünfte". Das wäre dann als derzeitiger Break-Even-Point ein relativ guter ganz grober Orientierungswert.

Dazu muss man darüber hinaus beim direkten Vergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung noch hinzuaddieren, dass in der Regel noch Minimum eine private Zusatzversicherung für das Krankenhaus und/oder die Zähne bestehen oder anderes herum, man müsste bei der PKV ggf. bestehende Wahltarife und Ergänzungstarife herausaddieren und nur den Grundtarif (ambulant/stationär) + private Pflegeversicherung mit der freiwilligen gesetzlichen Versicherung + soziale Pflegeversicherung vergleichen.

Man könnte den PKV Wahl- und Ergänzungstarif theoretisch auch im Ruhestand ruhend stellen oder rausstreichen, wenn es einem doch zu teuer wäre. Mal davon abgesehen, dass bei der PKV die Leistungen festgeschrieben sind und der Grundtarif und ggf. insbesondere ein bestehender guter Ergänzungstarif preislich und von der Leistung her in der Regel gut über etwaige Zusatzversicherungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.

So einfach ist der Vergleich also auch wieder nicht, aber so grob hätte man dann das ganze Bild.
Titel: Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: Sasaeng am 15.12.2023 19:18
Gelegentlich frage ich mich ja schon, aus welcher Motivation heraus sich manche im Forum mit einer derartigen Verve hinter das PKV-Thema klemmen.
Titel: Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: Saxum am 15.12.2023 19:27
Keiner speziellen, ich musste für mich selbst auch mal abwägen „was, wo und wie“ es für mich am besten wäre und hatte mich dafür eingehend eingelesen und Informationen zusammengestellt. Damit diese ganze Arbeit nicht „rumliegt“ oder „verschenkt“ ist trag ich es gerne hier weiter wenns passt. Das ganze Wissen, das angesammelt worden ist, warum sollten andere davon auch nicht profitieren können.

Für mich selbst ist es natürlich auch praktisch weil ich dadurch so mein wissen auch selbst immer mal wieder „auffrische“ und im Falle des Falles auch für mich selbst zur Verfügung habe.
Titel: Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: clarion am 15.12.2023 23:47
Hallo,

Danke für die Ausführungen.  Ich bin schon länger als 5 Jahre in der PKV und komme daher wohl nicht mehr in die PKV, selbst wenn ich wollte, oder? Zudem macht die Einbeziehung aller Einkünfte es wahrscheinlich,  dass die PKV auch nach der Pensionierung billiger ist als die GKV.
Titel: Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: Saxum am 16.12.2023 08:19
Meines Wissens nach, sofern man nicht den Weg über die Familienversicherung geht, eine „jetzt“ anerkannte Schwerbehinderung hat die man innert 3 Monate meldet oder eben wieder ein Angestelltenverhältnis beginnt: Eher Nein.

Die 5 Jahres Mitgliedschaft bezieht sich hierbei in diesen Punkten etwa zB auf die Ehepartner*in bzw. „wo“ man dann“unterkommen“ würde. Bis auf das Angestelltenverhältnis, hier tritt die Versicherungspflicht ein, wenn man über Mini-Job und unter der JAEG befindet sowie das Beamtenverhältnis aufgelöst hat.

Es könnte sein, dass die PKV in der Pensionierung ggf. günstiger ist. Die Wahrscheinlichkeit steigt natürlich, je höher das zu erwartende Pensionsbrutto ist und je mehr „weitere Einkünfte“ dazukommen. Aber ganz ehrlich keiner von uns hat eine Glaskugel und kann 20-30 Jahre in die Zukunft abschätzen. Dabei ist es egal ob es von der PKV oder der GKV die Rede ist.

Jedoch gegebenfalls muss man in der PKV bei einem zu hohen Beitrag dann die Möglichkeit nutzen und § 204 VVG (https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__204.html) ziehen, wodurch man mittels eines internen Tarifwechsels in einen neueren Tarif wechseln würde. Dort wäre ggf. der Beitrag dann wieder moderater da die Altersstruktur im neuen Tarif wieder „frischer“ ist oder es anderes kalkuliert worden ist. Hierbei sollte man natürlich vorher in Ruhe prüfen, was konkret die Auswirkungen hinsichtlich des Beitrags oder der Leistungen sind, die Leistungen sollten zumindest gleichartig sein.
Titel: Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: Rukh am 18.12.2023 21:18
Danke für deine Recherche und deine Erläuterungen.

Bei mir ist es in der Tat so, dass auf jeden Fall noch Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rente zu der Pension hinzukommen wird. Da ich auch ein A13 Amt bekleide, wird es unter Berücksichtigung aller Umstände zumindest zu einer Pattsituation im Alter kommen. Aber es ist schon ein bisschen Hoffen und Spekulieren, dass die Beiträge nicht zu sehr steigen.

Ich bin mal gespannt, was die Rundschreiben vom NLBV zu dem Thema hergeben werden.
Titel: Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: Dienstleister am 20.12.2023 11:45
Da sich hier ja schon einige intensiv mit dem Thema beschäftigt haben, folgende Frage, die an mich herangetragen worden ist:
Ein Versorgungsempfänger mit eigener Rente, Witwenrente und Witwenpension ist freiwillig gesetzlich versichert und zahlt zur Zeit auf alle Einkünfte etwa 360,00 € KV und 28,00 € PV. Hierfür erhält sie aus den beiden Rentenansprüchen einen Zuschuss zur KV in Höhe von 7,3 (?) % (Hälfte des Prozentsatzes der KV der Rentner).

Dazu hätte sie theoretisch einen Anspruch auf Beihilfe, der praktisch ja nicht wirklich zum tragen kommt. Insofern würde hier die pauschale Beihilfe doch definitiv ein Gewinn sein. Oder sehe ich das falsch?
Allerdings bin ich noch nicht so richtig schlau aus der Berechnung geworden.
Wäre das jetzt ein Anspruch von 180,00 € (Hälfte des KV-Beitrages) oder wird der Zuschuss aus den Renten hier noch irgendwie berücksichtigt (was ja nicht fair wäre, da dieser ja aus dem Rentenanspruch resultiert, da eine Mitgliedschaft in der KV der Rentner nicht möglich war) oder wird noch ganz anders gerechnet?
Titel: Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: Saxum am 20.12.2023 15:30
Da Witwer*innen regelmäßig zum Kreis der beihilfeberechtigten zählen, können diese auch meines Wissens nach die pauschale Beihilfe beantragen. Meiner Interpretation nach wird es so sein, dass der Zuschuss ja ausschließlich auf die gesetzliche Rente bezieht - nur für diesen bzw. deren Höhe wird der Zuschuss berechnet. Die pauschale Beihilfe bezieht sich daher auf die (Witwe*r-)Pension und wird auch zu dieser Höhe berechnet und gewährt.

Soweit ja, es laufen wohl pauschale Beihilfe zur Pensionauszahlung und Zuschuss zur gesetzlichen Rente nebeneinander.
Titel: Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: totoughtotame am 25.12.2023 12:39
Gelegentlich frage ich mich ja schon, aus welcher Motivation heraus sich manche im Forum mit einer derartigen Verve hinter das PKV-Thema klemmen.

Jeder verteidigt natürlich die eigene Entscheidung. Das liest man oft aus den Antworten heraus
Titel: Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: Zerschmetterling am 23.01.2024 13:40
https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_02500/02001-02500/19-02230.pdf
Titel: Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Beitrag von: Zerschmetterling am 29.02.2024 10:58
Hallo !

Eine Kollegin des NBB hat mich auf einen sehr interessanten Podcast zum Thema aufmerksam gemacht.

 
Spotify --> https://smex-ctp.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=https%3a%2f%2fopen.spotify.com%2fepisode%2f2E2D7wHUs0ColB13Th4uGp&umid=ec753674-d7e6-46ff-b105-d452dd401d2a&auth=9a7ddbedf40e6179e985d5160b71aad0ed8ff313-442c88370e5f9f245ba9e0b5fd591dd78c8b45f6
 
Castbox --> https://smex-ctp.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=https%3a%2f%2fcastbox.fm%2fepisode%2fDie%2dPauschale%2dBeihilfe%2did5424613%2did675346321%3fcountry%3dde&umid=ec753674-d7e6-46ff-b105-d452dd401d2a&auth=9a7ddbedf40e6179e985d5160b71aad0ed8ff313-1b69c7c713ea581b57bfe01e8c80a4e95e760f61
 
Google Podcast --> https://smex-ctp.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=https%3a%2f%2fpodcasts.google.com%2ffeed%2faHR0cHM6Ly9hbmNob3IuZm0vcy82ZGZiZmZmMC9wb2RjYXN0L3Jzcw%2fepisode%2fYjkzNzFiZGEtNWRlZS00ZDM3LWFlZWItZmUyMjIxYjhjOWI3%3fsa%3dX%26ved%3d0CAUQkfYCahcKEwjI%5friA1b%2dEAxUAAAAAHQAAAAAQAQ&umid=ec753674-d7e6-46ff-b105-d452dd401d2a&auth=9a7ddbedf40e6179e985d5160b71aad0ed8ff313-c7560848b9a6dce958a6f6f19ed2ea66b144f632