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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Eireland am 14.12.2023 03:36

Titel: Besoldungsanspruch
Beitrag von: Eireland am 14.12.2023 03:36

Wo finde ich die Beiträge zum Besoldungsanspruch (wg. der Sache mit Weihnachts-Urlaubsgeld.....oder gibt es dahingehend noch was anderes?)
Hab erst heute davon erfahren und frage mich, was ich jetzt tun kann?
Widerspruch schreiben?
An wen? Besoldungsstelle oder Personalabteilung?
Wie schreib ich den Widerspruch??
Für welche Jahre?
Geht auch rückwirkend?

Danke!
Titel: Antw:Besoldungsanspruch
Beitrag von: TorteJones am 14.12.2023 06:16
Urlaubs-Weihnachtsgeld ????? Will auch .... und Sonderzulage für frühes Aufstehen
Titel: Antw:Besoldungsanspruch
Beitrag von: PolareuD am 14.12.2023 07:08
Falls das Thema „amtsangemessene Alimentation“ gemeint ist, kannst du in den Sammelthread schauen unter:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.0.html

Fragen hierzu können und sollen im Diskussionsthread gestellt werden unter:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.8880.html
Titel: Antw:Besoldungsanspruch
Beitrag von: Eireland am 18.12.2023 12:12
Ja, das ist es wohl, was ich meine.
Titel: Antw:Besoldungsanspruch
Beitrag von: Bastel am 18.12.2023 13:26
Ja, das ist es wohl, was ich meine.

Bist du überhaupt beim Bund? Urlaubsgeld gibt es doch schon bald seit 20 Jahren nicht mehr?
Titel: Antw:Besoldungsanspruch
Beitrag von: Eireland am 18.12.2023 17:43
Ja, bin ich, du auch?
Titel: Antw:Besoldungsanspruch
Beitrag von: xap am 18.12.2023 17:47
Dann schreib doch am besten an deine Besoldungsstelle und bitte um Auszahlung des Urlaubsgeldes.
Titel: Antw:Besoldungsanspruch
Beitrag von: ElaO am 18.12.2023 18:18
Bundesbeamte erhalten seit dem Jahr 2008 kein Weihnachtsgeld als Einmalzahlung mehr. Dafür wurde die Sonderzahlung in das Grundgehalt in Höhe von 5 Prozent der jährlichen Bezüge zum 01. Juli 2009 integriert.

Meinst Du nicht, das dein Einspruch ein klein wenig spät kommt? Warum hast Du 2008 keinen Einspruch eingelegt?
Titel: Antw:Besoldungsanspruch
Beitrag von: emdy am 19.12.2023 01:06
Das Weihnachtsgeld ist immer bei deinem direkten Vorgesetzten zu beantragen! Nach Einbindung der Personalvertretung wird ein Besoldunganspruch begründet, soweit der Bundeshaushalt rechtzeitig beschlossen wurde.
Titel: Antw:Besoldungsanspruch
Beitrag von: was_guckst_du am 19.12.2023 12:08
Es klappt nicht nur nicht bei der Ampelregierung, der Unterbau ist auch ahnungslos ;D ;D ;D

...oder zuviel Eireland-Whiskey getrunken?
Titel: Antw:Besoldungsanspruch
Beitrag von: Rheini am 16.01.2024 06:55
Urlaubs-Weihnachtsgeld ????? Will auch .... und Sonderzulage für frühes Aufstehen

Und Wegfall der Lohnsteuer .........