Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Herbert1985 am 14.12.2023 12:18
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Hallo,
ich bin paranoid Schizophren und hatte vor ca. einem Jahr eine Psychose bei der ich im Verfolgungswahn gegen Autos getretten habe. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet und ich wurde in die Psychatrie zwangseingewiesen.
Jetzt habe ich eine Stellenzusage im öffentlichen Dienst in der IT. Ich habe meine Schwerbehinderung angegeben. Meine Frage ist jetzt, ob das behördliche Fürungszeugnis angefodert werden wird, indem die eingestellten Ermittlungsverfahren wegen Unzurechnungsfähigkeit und die Zwangseinweisung drin stehen werden und ob diese einen Hinderungsgrund für die Einstellung darstellen werden. Ich bin offiziel nicht vorbestraft, da die Verfahren ja eingestellt wurden. Im einfachen Führungszeugnis würden diese Punkte wohl nicht aufgeführt, aber im behördlichen nach meiner Recherche schon. Meine Fragen sind also:
1. Wird das behördliche Führungszeugnis angefordert (IT öffentlicher Dienst)?
2. Stellen die eingestellten Verfahren wegen Unzurechnungsfähigkeit eine Hinderung für die Einstellung da, die ansonsten schon zugesagt ist?
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Bei "normalen Verwaltungen" habe ich noch nie erlebt, dass für einen IT-ler ein Führungszeugnis verlangt wurde.
Bei der Bundeswehr war ein einfaches Führungszeugnis hingegen obligatorisch.
Wenn Du nicht in speziellen Bereichen der Sicherheit eingesetzt wirst, mach Dir keine Sorgen.
VG
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Vielen Dank für die Antwort, aber das ein Führungszeugnis verlangt wird, steht schon fest. Ich weiß nur nicht, ob es das behördliche oder das einfache ist. Ich werde bei der Stadt angestellt. Wenn es das behördliche ist und diese Einträge dann drin stehen, stellt das ein Problem da, obwohl ich ja nicht als vorbestraft gelte?
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Ich weiß nicht, wie es jetzt bei uns ist. Aber früher war es Standard für jeden.
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Welches Führungszeugnis war Standart? Das einfache oder das behördliche?
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Das behördliche FZ
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Bei uns (Land HB) wird bzw. wurde auch das "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fragen/Fragen_node.html#AnkerDokument98502)" bei einer Einstellung gefordert. Meines Wissens ist das derzeit immer noch so.
Welches genau du vorzulegen hast, wird man dir aber sicherlich mitteilen, da es ja auch entsprechend beantragt werden muss.
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Weder eingestellte Verfahren, noch Unterbringungen nach PsychKG tauchen im Bundeszentralregister und somit auch nicht im Führungszeugnis auf. Ausnahme wäre die Unterbringung in einer forensischen Klinik oder Psychiatrie nach 63 oder 64 StGB. Das klingt aber hier nicht danach. Das kannst aber natürlich nur du wissen und klarstellen.
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Nach § 32 Abs. 3 Nr. 3 BZRG kommen in das Führungszeugnis für Behörden u.a. Eintragungen nach § 11 BZRG, wenn die Entscheidung oder Verfügung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Dabei handelt es sich um gerichtliche Entscheidungen, bei denen der Betroffene aufgrund von Schuldunfähigkeit nicht verurteilt wird. Ich bin nicht sicher, was der Betroffene hier meinte. Sind die Verfahren wirklich eingestellt worden oder lag Schuldunfähigkeit vor?
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Meinens Wissens kann man das FZ vor der Übersendung an die Behörde beim Amtsgericht einsehen.
Dann wüsstest Du zumindest, was drin steht...