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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Gertrud1966 am 14.12.2023 16:14

Titel: Höhergruppierung Erfahrungsstufe bei Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: Gertrud1966 am 14.12.2023 16:14
Hallo Zusammen,

ich stehe vor dem Wechsel von einem kommunalen Arbeitgeber zu einem anderen kommunalen Arbeitgeber.

Ich bin momentan in EG 8/5 eingruppiert und zu dem Zeitpunkt des Antritts beim neuen Arbeitgeber 3,5 Jahre in der Stufe.

Da der neue AG immensen Personalmangel (wie fast überall) hat, habe ich beim Vorstellungsgespräch versucht zu verhandeln, dass ich in der 8/6 eingestellt werde.

Dies wurde abgelehnt, da es angeblich im TVÖD keinen Spielraum gäbe und dies nicht möglich sei.

Ich habe gestern die Zusage für die Stelle bekommen und habe nächste Woche einen Termin zur Unterschrift...

Stimmt die Aussage des Personalamtmitarbeiters oder ist das Blabla und die könnten problemlos in die höhere Erfahrungsstufe übernehmen?

Grüße und Danke im Voraus
Titel: Antw:Höhergruppierung Erfahrungsstufe bei Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: FearOfTheDuck am 14.12.2023 17:13
Mit der Begründung Personalmangel könnte der AG das tatsächlich. Er könnte als förderlich werten, was er möchte, also deine Zeit in der EG 8 + sonstige Zeiten in deinem Arbeitsleben. Allerdings ist es immer eine "kann" Geschichte.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erfahrungsstufe bei Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: McOldie am 14.12.2023 17:31
Paß auf, dass du nicht nur die Stufe 3 bekommst, weil die Regelung des § 16 Abs. 2 a TVöD nur eine Kann-Regelung ist
Titel: Antw:Höhergruppierung Erfahrungsstufe bei Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: VFA West am 14.12.2023 20:14
Stufe 6 ist nur möglich, wenn du mind. 10 Jahre Berufserfahrung hast und diese vom AG als "förderlich" angerechnet wird.
Alternativ dazu ist es möglich, bei einem unmittelbaren Wechsel die Stufenlaufzeit weiterlaufen zu lassen, dies musst du dann aber so auch fordern. Dann würdest du ja nach 1,5 Jahren beim neuen AG in die Stufe 6 kommen. Ist doch auch okay oder?
Titel: Antw:Höhergruppierung Erfahrungsstufe bei Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: MoinMoin am 15.12.2023 08:50
Stufe 6 ist nur möglich, wenn du mind. 10 Jahre Berufserfahrung hast und diese vom AG als "förderlich" angerechnet wird.
Alternativ dazu ist es möglich, bei einem unmittelbaren Wechsel die Stufenlaufzeit weiterlaufen zu lassen, dies musst du dann aber so auch fordern. Dann würdest du ja nach 1,5 Jahren beim neuen AG in die Stufe 6 kommen. Ist doch auch okay oder?
Stufe 5 ist nach 10 Jahren erreicht.  die Stufe 6 braucht 15 Jahre.
Also auf alle Fälle darauf bestehen, dass alle Zeiten anerkannt werden, ansonsten wartet man unnötigerweise 5 Jahre um in die Stufe 6 zu kommen.
Wenn also keine 15 Jahre fZ vorhanden ist, dann stimmt die Aussage des Personalers.
Titel: Antw:Höhergruppierung Erfahrungsstufe bei Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: VFA West am 15.12.2023 10:35
Stufe 6 ist nur möglich, wenn du mind. 10 Jahre Berufserfahrung hast und diese vom AG als "förderlich" angerechnet wird.
Alternativ dazu ist es möglich, bei einem unmittelbaren Wechsel die Stufenlaufzeit weiterlaufen zu lassen, dies musst du dann aber so auch fordern. Dann würdest du ja nach 1,5 Jahren beim neuen AG in die Stufe 6 kommen. Ist doch auch okay oder?
Stufe 5 ist nach 10 Jahren erreicht.  die Stufe 6 braucht 15 Jahre.
Also auf alle Fälle darauf bestehen, dass alle Zeiten anerkannt werden, ansonsten wartet man unnötigerweise 5 Jahre um in die Stufe 6 zu kommen.
Wenn also keine 15 Jahre fZ vorhanden ist, dann stimmt die Aussage des Personalers.
Richtig, meinte natürlich 15 Jahre.