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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: IBaIRa am 17.12.2023 14:03
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Guten Tag,
derzeit frage ich mich ob es in der forensischen Psychiatrie im Maßregelvollzug generelle oder vom Arbeitgeber abhängige Zulagen (Erschwerniszulagen o.ä.) für das Bundesland Nordrhein-Westfalen gibt. Es handelt sich um eine Stellenbesetzung in NRW als Psychologe in Entgeltgruppe 13 nach TVöD-VKA.
Muss eine Zulage im Vertrag gesondert verhandelt werden? Diese wird in meinem Vorabvertrag jedenfalls nicht erwähnt.
Über einen Hinweis freue ich mich sehr!
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Für Angestelltentätigkeiten gibt es keine Erschwerniszuschläge in NRW, siehe TVöD-NRW:
"§ 5 Erschwerniszuschläge
(zu § 19 Abs. 5 TVöD-AT i.V.m. § 23 Abs. 1 TVÜ-VKA)
(1) Die Regelungen der Absätze 2 bis 7 gelten für Beschäftigte i.S.d. § 38 Abs. 5
Satz 2 TVöD–AT (das sind die ehem. "Arbeiter")."
Ansonsten fällt mir auch keine Zulage ein, die dir zustehen würde. Die Pflegezulagen (dynamische und statische) wird nur an Beschäftigte in der P-Tabelle ausgezahlt.